Vertrag für Kindertagespflege

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1 Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen: der Tagespflegeperson :... Straße : PLZ, Stadt : Tel. : und den Sorgeberechtigten : Straße : PLZ, Stadt : Tel. : für die Betreuung von :... geboren am :... (Name des Kindes) -1-

2 Betreuungszeiten: Die Tagespflege beginnt am... und findet im Haushalt der Betreuungsperson statt. Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit. Innerhalb dieses Monats haben beide Parteien das Recht, ohne eine nähere Angabe von Gründen den Vertrag mit einer Woche Kündigungsfrist zu beenden. Als Betreuungszeiten werden vereinbart :... Stunden pro Woche. Wochentage von - bis Mo Di Mi Do Fr Änderungen der Betreuungszeiten sind 4 Wochen zum 1. des Monats zu beantragen, bis zum Zeitpunkt der Änderung sind die oben genannten Zeiten gültig. Eingewöhnungszeit: Die Eingewöhnungszeit soll dem Tageskind, der Tagespflegeperson und den Sorgeberechtigten zum gegenseitigen kennenlernen dienen. Diese Zeit sollte maximal 4 Wochen vor Vertragsbeginn anfangen.während der gesamtem Eingewöhnungszeit müssen die Sorgeberechtigten schnell erreichbar sein, um das Tageskind abzuholen, wenn es sich nicht beruhigen lässt. Zur Vergütung (siehe Betreuungsgeld /Stundensatz) kommt es nur wenn die Sorgeberechtigten den Haushalt der Tagespflegeperson verlassen und das Tageskind bei der Tagespflegeperson bleibt. Sollte sich während der Eingewöhnungszeit herausstellen, dass sich das Kind trotz aller Bemühungen nicht eingewöhnen lasst oder sonstige Gründe eine Betreuung zum Wohle des Kindes unmöglich machen, kann das Betreuungsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. Betreuungsgeld: Das Betreuungsgeld beträgt insgesamt monatlich: Anteil des Jugendamtes: Anteil Eltern:... Euro.... Euro.... Euro. Der Stundensatz beträgt 4,00 Euro. Der Gesamtbetrag errechnet sich aus dem Anteil der Eltern und ggf. dem Anteil des Jugendamtes. Der Anteil des Jugendamtes errechnet sich aus der Höhe der Förderung pro Stunde multipliziert mit der o.g. Stundenzahl multipliziert mit 4,33 Wochen. Der Anteil der Eltern errechnet sich aus dem Stundensatz (4,00 ) abzüglich der Förderung des Jugendamtes multipliziert mit der o.g. Stundenzahl multipliziert mit 4,33 Wochen. Das Betreuungsgeld ist per Überweisung/Dauerauftrag auf das Konto der Tagespflegeperson jeweils zum 1 eines Monats im voraus zu zahlen. Kontoinhaber: Ramona Muchow Geldinstitut: Haspa Kontonummer: BLZ:

3 Über-oder Unterschreitungen der Betreuungszeiten müssen im voraus bekanntgegeben werden. Ist das nicht rechtzeitig möglich, muss die Tagespflegeperson telefonisch informiert werden. Überschreitung der Betreuungszeiten werden mit 4,00 Euro pro angefangene Stunde berechnet. (Wiederholte, nicht abgesprochene Überschreitungen der Betreuungszeiten berechtigen zur fristlosen Kündigung des Vertrages.) Eine Unterschreitung der Betreuungszeiten berechtigt zu keiner Kürzung des Betreuungsgeldes. Rückforderungsbescheide vom Kreis Herzogtum Lauenburg Fachdienst Kindertagesbetreuung, die durch Unterschreitung der Betreuungszeiten entstehen, sind mit Kassenzeichen durch die Sorgeberechtigten zu begleichen. Feiertage werden nicht vom Betreuungsgeld abgezogen. Urlaub und Krankheitstage: Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf 30 Tage (5 Tage Woche) bezahlten Urlaub im Jahr, wovon ihr mindestens 3 Wochen zusammenhängender Urlaub ermöglicht werden muss. Dabei ist sie von der Betreuung aller Pflegekinder frei zustellen. Vom jeden Jahres bis einschließlich des neu beginnenden Jahres findet keine Betreuung durch die Tagespflegeperson statt. Fängt die Betreuung des Tageskindes später im Jahr an, so ist der Anspruch weder zu kürzen noch anteilig pro Monat zu sehen. Die Urlaubsplanung der Tagespflegeperson wird am Anfang des Jahres, per Plan erstellt, gilt für ein Kalenderjahr und wird den Sorgeberechtigten ausgehändigt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, müssen die Sorgeberechtigten für eine Ersatzbetreuung sorgen, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind innehaben. Bei einer Erkrankung der Tagespflegeperson oder einer Erkrankung der leiblichen Kinder der Tagespflegeperson liegt die Verantwortung für eine Ersatzbetreuung des Tageskindes bei den Sorgeberechtigten. Bei (ansteckenden und fiebrige) Krankheiten des Tageskindes und in dessen Familie ist die Tagespflegeperson sofort zu informieren. Auch in diesem Fall liegt die Verantwortung der Ersatzbetreuung bei den Sorgeberechtigten. Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Tageskindes ist die Tagespflegeperson verpflichtet, bzw. Berechtigt, eine ärztliche Behandlung (ggf. Notarzt) einzuleiten und die Sorgeberechtigten sofort zu informieren. Befinden sich mehrere Tageskinder zum Zeitpunkt des Notfall bei der Tagespflegeperson, so liegt es in der Entscheidung der Tagespflegeperson,die nicht betroffenen Tageskinder in die Obhut, eines nach ihrer Entscheidung fähigen Erwachsenen, zugeben. Sämtliche Sorgeberechtigten werden dann telefonisch informiert. Eine Kopie des Impfausweises, der Versichertenkarte, sowie eine Vollmacht für Arztbesuche, ausgestellt durch die Sorgeberechtigten, sämtliche Angaben des behandelnden Arztes, sind bei Betreuungsbeginn bei der Tagespflegeperson zu hinterlegen Sollte das Tageskind Medikamente benötigen und die Tagespflegeperson soll diese verabreichen, erklären sich die Sorgeberechtigten bereit eine schriftliche Vollmacht für die Tagespflegeperson aus zufüllen. Vordruck liegt bei der Tagespflegeperson vor. Das Krankheitsbedingte oder unentschuldigte Fernbleiben, sowie das fernbleiben aus anderen gründen des Tageskindes führt zu keiner Kürzung des Betreuungsgeldes. -3-

4 Kündigung des Betreuungsverhältnisses: Jede Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Tagespflegeperson behält sich vor, den Betreuungsvertrag aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen und das Tageskind mit sofortiger Wirkung vom Besuch der Tagespflegestelle auszuschließen, wenn durch den Verbleib des Tageskindes die pädagogische Gruppenarbeit so gestört wird, dass der Erziehungsauftrag an weiteren Tageskindern nicht mehr ordnungsgemäß ausgeführt werden kann die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten nicht in der für die Förderung des Tageskindes zweckmäßigen Art und Weise hergestellt werden kann Die Zahlung des Betreuungsgeldes und der zusätzlichen vereinbarten Leistungen nicht bis spätestens zum 15. eines Monats bei der Tagespflegeperson eingegangen sind Kündigung während der Probezeit beträgt für beide Vertragspartner eine Woche. Die Verpflichtungen der Sorgeberechtigten zur Zahlung des Betreuungsgeldes umfasst den Zeitraum von der vereinbarten Aufnahme bis zur Vertragsbeendigung und besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung bei der Tagespflegeperson und unabhängig von dem Bewilligungszeitraum der Bezuschussung. Versicherungen: Das Tageskind ist ausschließlich bei den Sorgeberechtigten Kranken - Unfall versichert. Sollten Änderungen in der Gesetzgebung statt finden, werden die Sorgeberechtigten darüber informiert. Bei einer Bezuschussung durch das Jugendamt Herzogtum Lauenburg sind die Kinder automatisch in der Landesunfallkasse mitversichert. Die von den Sorgeberechtigten übertragene Aufsichtspflicht über das Tagespflegekind für die Betreuungszeit (Ausnahme sind Notfälle/Unfälle) kann von der Tagespflegeperson nicht an dritte weitergegeben werden, dieses Bedarf unbedingt der Absprache und des Einverständnisses der Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson darf mit Einverständnis der Sorgeberechtigten die Aufsichtspflicht übertragen an: Herrn/Frau... übertragen. Die Tagespflegekind ist Haftpflicht versichert bei : Das Tagespflegekind ist Unfall-/Krankenversichert bei :

5 Schäden, die das Tageskind im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht sind von den Sorgeberechtigten ganz-teilweise zu ersetzten, da es nach den Umständen des Falles unbillig wäre, die Tagespflegeperson den Schaden alleine tragen zu lassen. Die Sorgeberechtigten sind versichert bei... und haften für ggf. Sach- und Personenschäden, die das Tageskind bei der Tagespflegeperson verursacht. Für Verlust oder Verwechselung der Garderobe oder evtl. mitgebrachtem Spielzeug des Tageskindes wird keine Haftung übernommen. Weitere Vereinbarungen: Beide Vertragsparteien unterliegen der Schweigepflicht gegenüber dritten bezüglich sämtlicher Gespräche und Informationen aus beiden Familien auch nach Beendigung des Vertrages. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln und in Absprache mit den Sorgeberechtigten zu erziehen, zu fördern, soweit es ihr möglich ist. Ereignisse welches die Tagespflege auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können, müssen den Sorgeberechtigten /der Tagespflegeperson berichtet werden. Beide Seiten sollten generell im ständigen Austausch über die Erziehung und den Alltag des Tageskindes stehen. Für Wettergerechte Kleidung (Gummistiefel etc.), Wechselwäsche, Einwegwindeln, evtl. Gläschen oder Spezialnahrung für den täglichen Gebrauch haben die Sorgeberechtigten zu sorgen und der Tagespflegeperson zur Verfügung zustellen. Die Sorgeberechtigten wurden darüber informiert, dass es im Haushalt der Tagespflegeperson ein Haustier gibt. In diesem Fall einen Hund. Die Sorgeberechtigten erklären sich einverstanden, dass das Tageskind in öffentlichen Verkehrsmittel, im PKW, mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger, dem Bollerwagen entsprechend gesichert, zu Unternehmungen wie Spazieren gehen, Besuche auf dem Spielplatz, Einkäufen oder anderen Ausflügen mitgenommen werden darf. Die Tagespflegeperson darf das Tageskind photographieren, um den Verlauf des Alltags für die Sorgeberechtigten und zur Erinnerung für das Kind zu erstellen. Ort/Datum... Unterschrift des/der Sorgeberechtigten... Unterschrift der Tagespflegeperson

6 Vollmacht für Arztbesuche Tagespflegeperson: Straße: PLZ, Stadt: Telefon : erhält hiermit von dem/den Sorgeberechtigten Herr / Frau Straße: PLZ, Stadt: Telefon : die Vollmacht in Notfällen während der Betreuungszeit eine ärztliche Behandlung des Kindes :..., geboren am :..., einzuleiten. (Name des Kindes) Ort/Datum Unterschrift der Sorgeberechtigten... Ort/Datum Unterschrift der Tagespflegeperson

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