, geb. am., geb. am. Der Tagespflegeperson liegt eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII vor.
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- Kora Giese
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1 Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege Zwischen _ Personensorgeberechtigter und Bianca Czekalla (später Tagespflegeperson genannt), Am Raller 3, Gokels Wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Ich, Bianca Czekalla, nehme das Kind / die Kinder, geb. am, geb. am in der Kindertagespflege auf. Der Tagespflegeperson liegt eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII vor. Die Tagespflegeperson stimmt sich mit den Personensorgeberechtigten des Kindes/ der Kinder über die Erziehung ab. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich zur gewaltfreien Erziehung des Kindes/ der Kinder. 2. Beginn des Betreuungsverhältnisses Das Betreuungsverhältnis beginnt am. 3. Probezeit Für die erste Zeit (Eingewöhnungsphase) wird eine Probezeit vereinbart. Als Probezeit gelten die ersten vier Wochen. Während der Probezeit ist ein zwischen den Vertragspartnern vereinbartes Betreuungsentgelt jeweils für eine Woche im Voraus zu entrichten. Die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit eine Woche.
2 4. Betreuungszeiten und Betreuungsort Das Tagespflegeverhältnis beginnt am endet am gilt auf unbestimmte Zeit. Der wöchentliche Betreuungsumfang beträgt Stunden. Das Kind/ Die Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten zur Tagespflegeperson gebracht und dort auch wieder abgeholt. Die Betreuung findet im Am Raller 3 in Gokels statt. Abweichungen von dieser Vereinbarung können nur mit gegenseitigem Einverständnis erfolgen. 5. Betreuungsentgelt Für die Betreuung des Kindes/ der Kinder erhält die Tagespflegeperson ein Entgelt von 3,50 Euro pro Stunde. Für jedes weitere Kind (Geschwisterkind) erhält die Tagespflegeperson 3,00 Euro pro Stunde. Es wird ein / kein Antrag auf Förderung der Tagespflege beim Jugendamt gestellt. Gesondert berechnet werden Verpflegung Frühstück Mittag Abendbrot Zwischenmahlzeiten 1,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 0,50 Euro 2
3 Windeln, Gläschen, Feuchttücher sind bei Bedarf von den Personensorgeberechtigten mitzubringen. Die Betreuungskosten sind monatlich im Voraus auf folgendes Konto zu überweisen : Landsparkasse Schenefeld, Bankleitzahl , Konto XXXXXXXXX werden am Ende des Monats /dem Jugendamt in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen, wie z.b. Verpflegung, Überschreitung der Betreuungszeit, Auslagen für Ausflüge, o.ä. werden bei Leistungserbringung bar vergütet. am Ende des Monats in Rechnung gestellt. Die Tagespflegeperson hat für eventuell nötige Versteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen. 6. Kürzung oder Überschreitung der Betreuungszeit Eine Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden entsprechend Nr. 5 vergütet. Jede angebrochene halbe Stunde wird in Rechnung gestellt. Ausgefallene Betreuungszeiten, die auf eine kurzfristige, unverschuldete Verhinderung der Tagespflegeperson zurückzuführen sind, kommen nur zum Abzug, wenn sie mehr als 14 Tage jährlich betragen (z.b. Krankheit der Tagespflegeperson, der eigenen Kinder). 7. Urlaub Die Vertragsparteien stimmen ihren Urlaub rechtzeitig miteinander ab. Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Während des Urlaubs wird die Hälfte des vereinbarten Pflegegeldes/ das vereinbarte Pflegegeld weitergezahlt. 3
4 8. Arztbesuche und Erkrankung des Kindes Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche sind in der Regel Aufgabe der Personenberechtigten. Die Tagespflegeperson soll von den Ergebnissen des Arztes unterrichtet werden, soweit es die Betreuung betrifft. Nach vorheriger Absprache und in Notfällen ist die Tagespflegeperson berechtigt einen Arzt - wenn möglich den behandelnden Kinderarzt - aufzusuchen. Sie informiert die Personensorgeberechtigten umgehend. Die Tagespflegeperson erhält eine Fotokopie des Impfpasses und alle sonst notwendigen Informationen. (Anlage) Wenn die Unterbringung des betreuten Kindes/ der betreuten Kinder bei der Tagespflegeperson aufgrund des Krankheitsbildes nicht möglich sein sollte (z.b. wegen Ansteckungsgefahr oder aufwendiger Pflege) obliegt den Personensorgeberechtigten die Betreuung des Kindes/ der Kinder. Sie verpflichten sich, der Tagespflegeperson unverzüglich Nachricht zu geben. Bei Krankheit des Kindes/ der Kinder entscheidet die Tagespflegeperson, ob sie das Kind/ die Kinder in die Betreuung nimmt. 9. Änderung wichtiger Umstände Sowohl die Tagespflegeperson als auch die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Veränderungen wie Wohnungswechsel und sonstige, das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen gegenseitig anzuzeigen. 10. Versicherungen Die Vertragsparteien regeln die Versicherungsverhältnisse wie folgt: Das Kind/ die Kinder sind über die Personensorgeberechtigten Krankenversichert bei: (Kopie der Versichertenkarte) Unfallversichert bei der : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 4
5 11. Schweigepflicht Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. 12. Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes muss schriftlich begründet werden. 13. Zusätzliche Absprachen oder Besonderheiten - In unserem Haushalt lebt unsere Mischlingshündin Milka, die im Juli 2009 eine Hundeprüfung abgelegt und bestanden hat. - Medikamente, die vom Kind eingenommen werden müssen, dürfen von der Tagespflegeperson verabreicht werden. (Verordnung vom Arzt muss vorliegen) - Sollte das Kind nicht vom bekannten Personensorgeberechtigten abgeholt werden, muss die Tagespflegeperson darüber informiert werden. - Sollte es der Tagespflegeperson nicht möglich sein das Kind/ die Kinder zur abgesprochenen Zeit zu betreuen (z.b. wegen Krankheit), werden die Personensorgeberechtigten so schnell wie möglich informiert und haben selber für Ersatz zu sorgen. - Die Personensorgeberechtigen erklären sich einverstanden, dass die Tagespflegeperson im äußersten Notfall (z.b. Unfall eines Kindes, o.ä.) von einer Person ihres Vertrauens vertreten wird. Die Personensorgeberechtigten werden in so einem Fall umgehend informiert. - Bei einer flexiblen Betreuung werden die Betreuungszeiten der Tagespflegeperson so schnell wie möglich mitgeteilt (z.b. nach Erhalt des Schichtplans). 5
6 - Am Wochenende findet keine regelmäßige Kinderbetreuung statt Gokels, Personensorgeberechtigter Bianca Czekalla 6
7 Wichtige Informationen Name des Kindes/ der Kinder: geb. am geb. am Name des Personensorgeberechtigten: Adresse und Telefon : Telefon im Notfall: wenn nicht erreichbar: Behandelnder Arzt: Telefon: Chronische Erkrankungen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, Sonstiges: _ Tetanusimpfung ja nein Datum, Unterschrift Personensorgeberechtigter 7
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