Informationen und Formulare zur Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI -Stadt Leonberg- -für Tagespflegepersonen-

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1 Informationen und Formulare zur Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI -Stadt Leonberg- -für Tagespflegepersonen- Herausgegeben von den Tageselternvereinen im Landkreis Böblingen

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3 -3 - Wir brauchen zur weiteren Bearbeitung folgende Unterlagen: Betreuungsvertrag Gelbe Formulare am Ende der Mappe: o Entgeltfestsetzung der Stadt Leonberg o Mitteilung über die Betreuung eines Tageskindes an die Stadt Leonberg o Einzugsermächtigung o Ggf. Vereinbarung zwischen der Tagespflegeperson und der Stadt Leonberg nur einmal beim ersten Tageskind nötig Alle Unterlagen bitte immer beim Tages- und Pflegemutter e.v. abgeben wir leiten diese dann weiter. Vielen Dank!

4 -4 - Inhaltsverzeichnis TAKKi-Mappe für Tagespflegepersonen Betreuungsvertrag zwischen Eltern / Personensorgeberechtigten und der Tagespflegeperson Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Seite 5 13 Vollmacht für eine ärztliche Behandlung des Tageskindes im Notfall 15 Vereinbarung über die Betreuung eines Tageskindes 17 Vereinbarung zwischen der Gemeinde / Stadt und der Tagespflegeperson 19 Mitteilung über die Änderung des Betreuungsverhältnisses 21 Mitteilung über die Beendigung des Betreuungsverhältnisses 23 Antrag Ersatztagespflegeperson 25 Formblatt zum Eintragen der betreuungsfreien Tage 27 Formblatt zum Eintragen der Krankheittstage 28 Abrechnung der Weiterbildung im Rahmen des Landkreismodells TAKKi 29

5 -5 - Betreuungsvertrag zwischen den Eltern / Personensorgeberechtigten und der Tagespflegeperson im Rahmen des Modells Grundsätze der Kindertagespflege (1) Die Tagesmutter verpflichtet sich zum völligen Verzicht auf körperliche und seelische Gewalt gegenüber dem Tagespflegekind. (2) Die Eltern (Sorgeberechtigten) und die Tagesmutter stimmen sich in allen die Tagesbetreuung des Kindes betreffenden Fragen regelmäßig ab. (3) Weitere Vereinbarungen nach Vertragsabschluss bedürfen der Schriftform. Angaben über die Eltern/Personensorgeberechtigten Name, Vorname der Mutter: Name, Vorname des Vaters: Wohnort und Straße: Telefonnummer: / / privat am Arbeitsplatz mobil -Adresse: Sonstige Angaben (z.b. getrennt lebend, geschieden, etc.) Angaben zur Tagespflegeperson Name, Vorname der Tagespflegeperson: Wohnort und Straße: Telefonnummer: / privat mobil -Adresse: Eine Pflegeerlaubnis liegt vor: Ja: Nein: ist beantragt

6 -6 - Zwischen den oben genannten Personen wird nachstehender Vertrag geschlossen. Die Tagespflegeperson und die Eltern nehmen am Programm TAKKI teil und anerkennen somit die Grundsätze und Richtlinien von TAKKI. Bei Nichtbeachtung kann die Kommune die Tagespflegeperson / Eltern von TAKKI ausschließen. Beide verpflichten sich ausschließlich die Formulare von TAKKI unverändert für den Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson zu verwenden. 1. Beginn und Umfang der Kindertagespflege Für nachfolgend genanntes Kind übernimmt die am Vertragsanfang genannte Tagespflegeperson regelmäßig für einen Teil des Tages die Erziehung, Bildung, Betreuung und Verpflegung. Angaben zum Kind: Name, Vorname des Kindes: Geburtsdatum: in 1.1. Das Betreuungsverhältnis beginnt am: (Der Beginn des Betreuungsverhältnisses beinhaltet die Eingewöhnungsphase.) 1.2. Die Betreuungszeiten werden wie folgt vereinbart: (Eine Teilnahme an TAKKI ist mit einer Betreuungszeit von mindestens 10 Wochenstunden möglich) Uhrzeit Stundenumfang Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Gesamtstundenzahl/Woche Std./ Woche Gesamtstundenzahl/Monat 4,3 Wochen x Std./Woche = Std./Monat Sondervereinbarungen: Abweichungen sind zu besprechen.

7 -7-2. Betreuungsentgelt 2.1. Die Höhe des Betreuungsentgeltes richtet sich nach der Entgeltregelung der Gemeinde/ Stadt. Grundlage für die Eingruppierung ist die vereinbarte Betreuungszeit, während der sich das Kind in der Kindertagespflege befindet. Im Rahmen von TAKKI sind die Geldleistungen der Kommune an die Tagespflegeperson pro Betreuungsstunde festgelegt. Um an TAKKI teilnehmen zu können, sind keine weiteren Zusatzvereinbarungen über die reguläre Geldleistung pro Betreuungsstunde hinaus zulässig. Wenn zusätzliche Leistungen vereinbart werden, z.b. Bring- und Abholleistungen, können dafür angemessene Geldleistungen mit den abgebenden Eltern vereinbart werden. Diese sind nicht Bestandteil von TAKKI (siehe Punkt 2.3.). Das Betreuungsentgelt ist durch eine Einzugsermächtigung an die Gemeinde / Stadt zu entrichten. Hinweis: Die Tagespflegeperson erhält von der Gemeinde/Stadt für die Betreuung des o.g. Kindes/ der o.g. Kinder eine laufende Geldleistung entsprechend den aktuellen TAKKI-Sätzen der Gemeinde/Stadt.. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Beim Amt für Jugend und Bildung kann die Tagespflegeperson einen Antrag auf Erstattung der hälftigen nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung, der hälftigen nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Altersvorsorge und der vollen nachgewiesenen Aufwendungen zur Unfallversicherung stellen (Antrag läuft über unseren Verein; Formulare erhalten Sie bei uns). Falls Sie Beiträge zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung und / oder einer angemessenen Alterssicherung bezahlen, können Sie die zweite Hälfte der Beiträge als Pauschale in Höhe von monatlich maximal 105,- Euro bei der TAKKI- Gemeinde/Stadt beantragen (bitte Nachweise vorlegen) Im vereinbarten Betrag sind die Kosten für die Betreuung enthalten. Hierunter fallen nicht: Mittagessen*, Windeln, Pflegemittel und Kleidung. *Die Kosten für anfallende Mittagessen sind zwischen Eltern und Tagespflegeperson zu vereinbaren und extra zu bezahlen Sonderregelungen Gesondert berechnet werden: (z.b. besondere Ernährung, Betreuung über das Wochenende und an Feiertagen, Übernachtungen, Ausflüge,.) Diese Leistungen werden von den Eltern/Personensorgeberechtigten direkt an die Tagesbetreuungsperson ausbezahlt.

8 2.4. Überschreitung der Betreuungszeit Eine Überschreitung der in Ziffer 1.2. genannten Betreuungszeit ist nur nach rechtzeitiger Absprache möglich. Zusätzlich geleistete Betreuungsstunden werden mit 5,50 Euro je Kind und Stunde berechnet. Dieser Betrag wird direkt von den Eltern an die Tagespflegeperson bezahlt, ohne Beteiligung der Gemeinde/Stadt. Kommen Überstunden regelmäßig vor, sollte die Bezahlung auf eine höhere Entgeltstufe umgestellt werden Regelung bei Ausfallzeiten 3.1. Betreuungsfreie Tage Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf bis zu 25 betreuungsfreie Tage (bzw. maximal 5 Wochen) im Kalenderjahr (ohne Krankheit). Die betreuungsfreien Tage werden rechtzeitig mit den Eltern /Personensorgeberechtigten abgestimmt. Wird eine Ersatzbetreuung während der betreuungsfreien Tage der Tagespflegeperson erforderlich, bemüht sich der zuständige Tages- und Pflegeelternverein in Sindelfingen oder Leonberg auf Anfrage der Eltern und bei rechtzeitiger Bekanntgabe (möglichst mind. 8 Wochen vorher) um die Vermittlung einer Ersatztagespflegeperson. Die Ersatztagespflegeperson wird direkt von den Eltern bezahlt, ohne Beteiligung der Gemeinde/ Stadt Krankheit Bei einer Erkrankung des Kindes verpflichten sich die Eltern / Personensorgeberechtigten, die Tagespflegeperson unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn die Unterbringung bei der Tagespflegeperson unmöglich ist (z.b. bei Ansteckungsgefahr oder aufwändiger Pflege etc.), ist es Aufgabe der Eltern / Personensorgeberechtigten, für das Kind zu sorgen. In diesem Fall wird das Betreuungsgeld bis zu 14 Tage lang an die Tagespflegeperson weiter bezahlt. Hinweis: Nach dem 45 Sozialgesetzbuch V können berufstätige Eltern / Personensorgeberechtigte zur Pflege kranker Kinder für einige Arbeitstage zu Hause bleiben. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Arbeitgeber. Im Falle einer Erkrankung der Tagespflegeperson oder deren Kinder verpflichtet sich die Tagespflegeperson, unverzüglich die Eltern / Personensorgeberechtigten zu benachrichtigen. Bei längerfristiger Krankheit der Tagespflegeperson (ab dem 3.Tag), bemüht sich der Tages- und Pflegeelternverein -auf Anfrage der Eltern- um eine Ersatzbetreuung. Die Ersatztagespflegeperson stellt einen schriftlichen Antrag an die Gemeinde / Stadt (bitte beim Tages- und Pflegeelternverein einreichen). Sie wird dann von der Gemeinde/Stadt bezahlt (inklusive Elternbeitrag). Die Gemeinde/Stadt übernimmt bis zu 30 Tage (bzw. maximal 6 Wochen) lang pro Kalenderjahr die Bezahlung der erkrankten Tagespflegeperson (keine Doppelzahlung der Eltern).

9 -9 - Die Tagespflegeperson ist verpflichtet das Betreuungsgeld an die Eltern weiter zu geben, falls sie die Betreuung der Tageskinder nicht übernehmen kann, weil ihre eigenen Kinder erkranken und die Eltern deshalb eine Ersatztagespflegeperson bezahlen müssen Formblatt zum Eintragen der betreuungsfreien Tage und der Krankheitstage Die Tagespflegeperson verpflichtet sich einen Nachweis über ihre betreuungsfreien Tage und Krankheitstage mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (siehe TAKKI-Mappe) selbständig zu führen und auf Verlangen bzw. im Konfliktfall der Kommune vorzulegen. Die Aufbewahrungszeit des Formblatts beträgt fünf Jahre. 4. Arztbesuche Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche werden in der Regel von den Eltern/Personensorgeberechtigten durchgeführt. Die Tagespflegeperson ist darüber zu informieren. Der Tagespflegeperson sollte eine Kopie des Impfausweises vorliegen. Für Arztbesuche in Notfällen muss eine Vollmacht vorhanden sein. 5. Beendigung des Betreuungsverhältnisses 5.1. Dieser spezielle TAKKI-Vertrag endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Das Betreuungsverhältnis kann nach dieser Zeit fortgesetzt werden. Allerdings muss dann für dieses Kind ein anderer Vertrag -außerhalb des Modells TAKKI- gemacht werden (z.b. den beim Tages- und Pflegeelternverein erhältlichen Betreuungsvertrag vom Bundesverband für Kindertagespflege) Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden Fristlose Kündigung Nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe für die Eltern/Personensorgeberechtigten sind u.a. eine Vernachlässigung und/oder Gefährdung des zu betreuenden Kindes an seinem geistigen, seelischen und leiblichen Wohl wesentliche Verstöße gegen diesen Vertrag. Wichtige Gründe für die Tagespflegeperson sind u.a. eine Krankheit, die die weitere Erfüllung des Vertrags unmöglich macht wesentliche Verstöße gegen diesen Vertrag wenn Eltern mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug sind Innerhalb einer vierwöchigen Eingewöhnungsphase zu Beginn eines Betreuungsverhältnisses kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.

10 Die Kündigung dieses Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. Zusätzlich ist das Abmeldeformular der Gemeinde/ Stadt auszufüllen. Die Vertragspartner verpflichten sich, zum Wohle des Kindes die letzte Zeit als Phase der Ablösung zu gestalten. 6. Zusammenarbeit der Eltern/Personensorgeberechtigten und der Tagespflegeperson Eltern/Personensorgeberechtigte und Tagespflegeperson arbeiten zum Wohle des Kindes zusammen. In regelmäßigen Abständen findet ein Austausch über alle Fragen, die die Betreuung, Erziehung und Förderung des Kindes/der Kinder betreffen, statt. 7. Auskunft und Schweigepflicht Die Eltern/Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich zu gegenseitigen Informationen über alle wichtigen Begebenheiten und Vorkommnisse, die das Kind/die Kinder betreffen, und über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen, auch nach Beendigung des Vertrags, stillschweigen zu wahren. 8. Zusätzliche Vereinbarungen Hierunter fallen z.b. die Anwesenheit von Haustieren, Mitnahme im Pkw, Benutzung öffentlicher Spiel- / Abenteuerplätze, Ausflüge, Fahrradfahrten, Umgang mit evtl. Allergien des Kindes, etc 9. Versicherungen Bestehende Versicherungen der Tagespflegeperson: Betriebshaftpflichtversicherung über den Tages- und Pflegeelternverein in oder Zusatzversicherung bei der Familienhaftpflichtversicherung der Tagespflegeperson: Unfallversicherung über die BGW Sonstige Versicherungen:

11 -11 - Bestehende Versicherungen der Eltern / Personensorgeberechtigten: Familienhaftpflichtversicherung: Krankenversicherung: Sonstige Versicherungen: Hinweis: Tageskinder, die bei Tagesmüttern oder -vätern betreut werden stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Jugendamt die Pflegeperson und ihre Tätigkeit als geeignet anerkennt (Pflegeerlaubnis). 10. Tagespflegeperson: Bitte listen Sie hier alle Ihre TAKKI-Tageskinder (ohne Namen) auf, die Sie derzeit betreuen (auch die aus anderen Wohnorten): Bitte teilen Sie Veränderungen der Gemeinde/Stadt mit. TAKKI- Wohnortgemeinde/-stadt Betreuungszeit Beginn der Betreuung Tageskinder des Tageskindes pro Woche Tageskind 1 Tageskind 2 Tageskind 3 Tageskind 4 Wir sind mit den getroffenen Vereinbarungen einverstanden. Wir / Ich sind / bin damit einverstanden, dass eine Kopie dieses Vertrags vom Tages- und Pflegeeltern e.v. Sindelfingen bzw. vom Tages- und Pflegemutter e.v. Leonberg an die zuständige Gemeinde / Stadt weiter gegeben wird. Ort, Datum: Unterschrift der Eltern/Personensorgeberechtigten Unterschrift der Tagespflegeperson Die Eltern/Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson wurden in allen Fragen, die das Betreuungsverhältnis nach 23 Sozialgesetzbuch VIII betreffen, informiert und beraten. Ort, Datum: Unterschrift der Vertreterin/des Vertreters des Tages- und Pflegeelternvereins, Stempel

12 -12 - Weitere Bemerkungen zum TAKKI Vertrag Unterschrift Personensorgeberechtigte Unterschrift Tagespflegeperson

13 -13 - Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz (vom Robert-Koch-Institut Berlin; Anmerkung des Tages- und Pflegemutter e.v. Leonberg: Dieses Merkblatt gilt auch für die Kindertagespflege (für Tagespflegepersonen und Eltern). Bitte lesen Sie es sich sorgfältig durch! Aktuelle Infoblätter / Belehrungsbögen zum Lesen finden Sie unter: Zu 42/43 lfsg: und zu lfsg unter: blo b=publicationfile Sie können sich mit allen Fragen in diesem Bereich an das Gesundheitsamt wenden, um von dort aus entsprechende Unterstützung und Beratung zu erhalten. Tagespflegepersonen müssen beim Thema Hygiene und Infektionsschutz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC- Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschlang übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib- Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

14 -14 - Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschafteinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera, Diphterie, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wenn ein Besuchsverbot der Schule oder anderen GE für die Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphterie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

15 -15 - Anlage zum Vertrag zwischen Tagespflegeperson und Eltern -für die Tagespflegeperson- Vollmacht für eine ärztliche Behandlung des Tageskindes im Notfall Hiermit bevollmächtige/n ich / wir Personensorgeberechtigte/n: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer( privat, geschäftlich, mobil) als Personensorgeberechtigte/r des Kindes / der Kinder: Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes/ der Kinder: unsere Tagespflegeperson: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer in Eil-, Notfällen mit dem Kind einen Arzt / eine Ärztin oder ein Krankenhaus, welche im Folgenden benannt sind, aufzusuchen. Jeweils in Kopie sind Krankenversichertenkarte sowie Impfausweise des Kindes/ der Kinder bei der Tagespflegeperson hinterlegt. Ort, Datum: Unterschrift: Unterschrift der Personensorgeberechtigten Name und Anschrift der behandelnden Ärzte: Name des (Kinder-/ Haus-) Arztes/ Ärztin: Anschrift, Telefonnummer: Name des Zahnarztes/-ärztin: Anschrift, Telefonnummer: Name des gewünschten Krankenhauses: Anschrift, Telefonnummer: Name, Anschrift, Telefonnummer, Versicherungsnummer der zuständigen Krankenkasse, bei der das Tageskind/ die Tageskinder versichert sind:

16 -16 -

17 -17 - Vereinbarung über die Betreuung eines Tageskindes zwischen der Tagespflegeperson und der Stadt / Gemeinde Angaben zur Tagespflegeperson: Name, Vorname: Anschrift : Telefon Privat Mobil Name der Bank IBAN BIC Kontoinhaber Angaben zum Tageskind: Name, Vorname des Tageskindes Geburtsdatum des Tageskindes Geburtsort Betreuungsumfang: 10 bis unter 15 Stunden 15 bis unter 20 Stunden 20 bis unter 25 Stunden 25 bis unter 30 Stunden 30 bis unter 35 Stunden 35 bis unter 40 Stunden 40 bis unter 45 Stunden 45 und mehr Stunden Tägliche Betreuungszeit von Uhr bis Uhr, mit ohne Verpflegung Es wird, von seitens der Stadt / Gemeinde gewährleistet, dass das Betreuungsgeld solange bezahlt wird, wie die Personensorgeberechtigten ihren monatlichen Beitrag für die Kinderbetreuung in Kindertagespflege an die Stadt /Gemeinde entrichten. Ort, Datum Unterschrift der Tagespflegeperson Unterschrift der / des Personensorgeberechtigten Bestätigung des Tagespflegeverhältnisses durch den Tages und Pflegemutter e.v. durch Stempel und Unterschrift

18 -18 -

19 -19 - Vereinbarung zwischen der Tagespflegeperson Name, Vorname und der Gemeinde / Stadt Die Tagespflegeperson verpflichtet sich am Qualifizierungsprogramm der Tages- und Pflegeelternvereine bzw. der Familienbildungsstätten im Landkreis Böblingen mit 160 Unterrichtseinheiten teilzunehmen. Ein Nachweis über die Teilnahme ist der Gemeinde / Stadt innerhalb von zwei Jahren vorzulegen, d.h. bis spätestens. Die Geldleistung der Gemeinde/Stadt richtet sich nach den aktuellen TAKKI-Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Förderung von Kindern in Tagespflege. Die Gemeinde / Stadt überweist zum 1. eines jeden Monats im Voraus die Geldleistung pro bestehendem Betreuungsverhältnis auf das folgende Konto: Bank: IBAN: DE / / / / / BIC: Die Tagespflegeperson erhält von der Gemeinde / Stadt für bis zu 25 betreuungsfreie Tage (maximal 5 Wochen; ohne Krankheit) und für bis zu 30 Krankheitstage (maximal 6 Wochen) pro Kalenderjahr die Geldleistung erstattet. Darüber hinaus gehende betreuungsfreie Tage werden mit einer Pauschale pro Tag (siehe Entgeltregelung der Gemeinde / Stadt ) rückgefordert. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, Änderungen im Betreuungsverhältnis unverzüglich an die Gemeinde / Stadt mitzuteilen. Ebenso verpflichtet Sie sich, der Gemeinde / Stadt Krankheits- und Urlaubstage gleich zu melden. Die Tagespflegeperson tritt den Anspruch auf Bezahlung der Betreuung aus dem Betreuungsvertrag der Eltern / Personensorgeberechtigten an die Gemeinde / Stadt ab. Die Stadt / Gemeinde nimmt die Abtretung an.

20 -20 - Die Tagespflegeperson verpflichtet sich auf Verlangen der Gemeinde / Stadt, den Eltern schriftlich fristlos zu kündigen, wenn die Eltern mit zwei vollen Monatsbeiträgen bezüglich des Betreuungsentgeltes in Verzug sind. Die Gemeinde / Stadt übernimmt die Weiterleitung der laufenden Geldleistung auch dann, wenn das Entgelt von den Eltern nicht erhoben werden kann. Die Tagespflegeperson führt diese Tätigkeit in wirtschaftlicher und sozialer Selbständigkeit aus. Steuer- und versicherungsrechtliche Angelegenheiten sind von ihr eigenverantwortlich zu regeln. Mit der Bezahlung der laufenden Geldleistung gem. 23 SGB VIII sind alle Aufwendungen, einschließlich zu zahlender Steuern und Versicherungen abgegolten. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, diese Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ( 18, Nr. 1 EStG) beim zuständigen Finanzamt anzumelden und die Steuern für das gezahlte Entgelt selbst zu entrichten, sowie bei bestehender Sozialversicherungspflicht ( 116 Abs. 1 RVO) die erforderlichen Meldungen selbst ordnungsgemäß vorzunehmen und die gesetzlichen Beiträge abzuführen. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ort, Datum Unterschrift der Tagespflegeperson Unterschrift der VertreterIn der Gemeinde / Stadt

21 -21 - Mitteilung über die Änderung des Betreuungsverhältnisses Tageskind: Name, Vorname des Tageskindes: Geburtsdatum: Anschrift: Tagesmutter: Name, Vorname: Anschrift: Die Betreuungsstunden /Woche im Rahmen von TAKKI werden erhöht Die Betreuungsstunden/ Woche im Rahmen von TAKKI Woche werden reduziert Das Betreuungsverhältnis ändert sich wie ab (Datum) wie folgt: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Sonstiges Ort/ Datum Unterschrift Tagespflegeperson Unterschrift Personensorgeberechtigte Unterschrift/ Stempel Verein:

22 -22 -

23 -23 - Mitteilung über die Beendigung des Betreuungsverhältnisses Tageskind: Name, Vorname des Tageskindes: Geburtsdatum: Anschrift: Datum der Beendigung des Betreuungsverhältnisses: Tagesmutter: Name, Vorname: Anschrift: Freiwillige Angaben: Dauer des Betreuungsverhältnisses: Grund der Beendigung des Betreuungsverhältnisses: Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, eine Kopie der Beendigung des Betreuungsverhältnisses an den für sie zuständigen Tageselternverein weiterzuleiten. Datum: Unterschrift der Tagespflegeperson Datum: Unterschrift Personensorgeberechtigter Datum: Unterschrift, Stempel Tagespflegeverein

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25 -25 - Antrag an die Gemeinde/ Stadt zur Bezahlung der Ersatztagespflegeperson (einzureichen beim Tages- und Pflegeeltern e.v.) Angaben über die Eltern/ Personensorgeberechtigten Name, Vorname der Mutter: Name, Vorname des Vaters: Wohnort und Straße: Telefonnummer: privat am Arbeitsplatz mobil -Adresse: Ersatzbetreuung für die Tagespflegeperson: Name, Vorname Grund der Ersatzbetreuung: Angaben zur Ersatztagespflegeperson Name, Vorname der Tagespflegeperson: Wohnort und Straße: Telefonnummer: privat mobil -Adresse: Bankverbindung: Name der Bank: IBAN: BIC Kontoinhaber: Dauer und Umfang der Kindertagespflege: Für nachfolgend genanntes Kind übernahm die am Vertragsanfang genannte Ersatztagespflegeperson während der Dauer der Krankheit der Tagespflegeperson für einen Teil des Tages die Erziehung, Bildung, Betreuung und Verpflegung.

26 -26 - Angaben zum Tageskind Name, Vorname des Kindes und Geburtsdatum: Beginn der Ersatzbetreuung am: Ende der Ersatzbetreuung am: Betreuungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Uhrzeit Stundenumfang Sonstiges: Hinweise für Eltern und Tagespflegeperson: Bitte benachrichtigen Sie den Tages- und Pflegeelternverein unverzüglich telefonisch über die Ersatzbetreuung. Dieses Formular ist sofort nach Ende der Ersatzbetreuung, spätestens aber 6 Wochen nach deren Beginn beim Tages- und Pflegeeltern e.v. einzureichen. Die Gemeinde/ Stadt übernimmt bis zu 30 Tage (bzw. maximal 6 Wochen) lang pro Kalenderjahr die Bezahlung der erkrankten Tagespflegeperson und bezahlt in dieser Zeit die Ersatztagespflegeperson (inklusive Elternbeitrag). Im Falle einer längerfristigen Ersatzbetreuung (länger als 3 Monate) sind die gesetzlichen Vorgaben zur Erlaubnis zur Kindertagespflege ( 43 SGB VIII) zu beachten. Ort, Datum Unterschrift der Eltern / Personensorgeberechtigten Wichtiger Hinweis für die Vertretungsperson: Bitte beachten Sie beiliegende Information der BGW zum Unfallversicherungsschutz von Vertretungspersonen in der Kindertagespflege. Auch Personen, die nur für einen kurzen Zeitraum eine Vertretung übernehmen, müssen sich darum kümmern. Wir empfehlen auch dringend, dass sich die Vertretungsperson um einen Haftpflichtversicherungsschutz kümmert, ggf. über den Tages- und Pflegeelternverein. Unterschrift der Ersatztagespflegeperson Unterschrift der Tagespflegeperson Unterschrift / Stempel Tages- und Pflegemutterverein

27 -27 - Formblatt zum Eintragen der betreuungsfreien Tage (max. 5 Wochen/Jahr) für das Kalenderjahr Die Tagespflegeperson verpflichtet sich einen Nachweis über ihre betreuungsfreien Tage und Krankheitstage mit diesem Formblatt selbständig zu führen und auf Verlangen bzw. im Konfliktfall der Kommune vorzulegen. Die Aufbewahrungszeit des Formblatts beträgt fünf Jahre. Name, Vorname der Tagespflegeperson: Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Datum und Unterschrift der Tagespflegeperson: Name, Datum und Unterschrift der Eltern:

28 -28 - Formblatt zum Eintragen der Krankheitstage (max. 6 Wochen/Jahr) für das Kalenderjahr Name, Vorname der Tagespflegeperson: Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Datum und Unterschrift der Tagespflegeperson: Name, Datum und Unterschrift der Eltern:

29 -29 - Abrechnung der Weiterbildungen im Rahmen des Landkreismodells TAKKI Einzureichen beim zuständigen Tageselternverein. Von dort wird die Abrechnung zur Auszahlung an das Landratsamt Böblingen weiter geleitet. Erstmals einzureichen bei Aufnahme eines unter dreijährigen Tageskindes im Rahmen von TAKKI und danach nach jedem absolvierten Kurs 1) Grundqualifizierungskurs; 2) Kurs III; 3) Kurs IV -evtl. inkl. max. 40 Gesprächskreisabenden Tagespflegeperson: Name, Vorname: Straße, PLZ, Ort: Telefon/ Mailadresse: Bankverbindung: Name der Bank: IBAN: BIC: Die folgenden Weiterbildungen werden abgerechnet: Falls Sie Weiterbildungen außerhalb des Tages- und Pflegeelternvereins Kreis Böblingen besucht haben, fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei (z.b. Nachweise der Familienbildungsstätten (FBS)). Bei den Familienbildungsstätten im Landkreis und den Tageselternvereinen kostet eine Unterrichtseinheit (UE) 3,- Euro. Falls Sie andere Beträge bezahlt haben, bitten wir um einen Quittungsbeleg. Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege (Kurs I und II): Ort: Datum: Teilnahme nur an Kurs I (Päd. Fachkraft) Kosten: Euro

30 -30 - Kurs III: Ort / Träger (FBS Sindelfingen /FBS Herrenberg/ Tages- und Pflegemutterverein) Absolvierte UE: Datum: von bis Kosten: Euro Kurs IV: Ort / Träger (FBS Sindelfingen /FBS Herrenberg/ Tages- und Pflegemutterverein Absolvierte UE: Datum: von bis Kosten: Euro Für langjährige Tagespflegepersonen: Einzelne Themenabende, die nach dem absolviert wurden und noch zu den 160 UE gefehlt haben: Ort / Träger (FBS Sindelfingen /FBS Herrenberg/ Tages- und Pflegemutterverein Absolvierte UE: Datum: von bis Kosten: Euro Gesamtkosten, die in Rechnung gestellt werden: Euro Aufnahme des Tageskindes (TAKKI) am: Bitte ankreuzen: Böblingen weiter geleitet wird. Datum Unterschrift der Tagespflegeperson Bestätigung des Vereins: Datum: Unterschrift Tages- und Pflegemutterverein / Stempel

31 -31 -

32 -32 - Überreicht durch: Tages und Pflegemutter e.v. Leonberg Distelfeldstr Leonberg Telefonnr.: 07152/ info@tagesmuetter-leonberg.de

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