Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister: Telefon:
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- Josef Bösch
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1 Anmeldung Krippe/ Altersübergreifende Gruppe KiTa Ottersberg-Bahnhof, Dunwisch 12, Ottersberg 1. Angaben über das Kind Geburtsdatum.. Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister: Spätaussiedler: ja nein Staatsangehörigkeit: Muttersprache: Deutsch andere 2. Angaben über die Erziehungsberechtigten Alleinerziehend: ja nein Kindesmutter / Pflegemutter Straße : Geburtsdatum: PLZ Ort: Telefon: Staatsangehörigkeit: Muttersprache: Deutsch andere Beruf: Kindesvater / Pflegevater Straße : Geburtsdatum: PLZ Ort: Telefon: Staatsangehörigkeit: Muttersprache: Deutsch andere Beruf:
2 3. Für Notfälle: Wer kann im Notfall benachrichtig werden, wenn die Eltern nicht zu erreichen sind? Name / Vorname Telefon: Hausarzt, Kinderarzt Krankenkasse Besteht Tetanus Schutz? ja nein Letzte Impfung am:.. Bestehen körperliche Probleme, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, die wir im Kindergarten berücksichtigen müssen? Besteht eine regelmäßige Medikamenteneinnahme? Wenn ja, welche und Einnahmegrund: Gibt es in der Entwicklung, den Gewohnheiten, dem Verhalten des Kindes Wichtiges, das wir im Kindergarten wissen und berücksichtigen sollten? Sonstige Informationen, die dem Kindergarten nützlich sein könnten. Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz! 4. Gewünschte Betreuungszeiten 08:00 12:00 Uhr + Essen Frühdienst (07:00-08:00 Uhr) 08:00 13:00 Uhr + Essen Frühdienst (07:30-08:00 Uhr) 08:00 14:00 Uhr + Essen Spätdienst (12:00-12:30 Uhr) 08:00 15:00 Uhr + Essen 08:00 16:00 Uhr + Essen sonstige Vereinbarung: 5. Alternativ Kindergarten
3 6. Gewünschter Aufnahmetermin Am:.. Für das Aufnahme- und Gebührenverfahren gelten die Benutzungs- und Gebührensatzungen für die Kindertageseinrichtungen im Flecken Ottersberg in der zurzeit gültigen Fassung. Der gewünschte Aufnahmetermin ist unverbindlich. Der genaue Aufnahmetermin wird mit der Kindertagesstättenleitung abgestimmt! 7. Kontodaten Wenn Sie die monatlichen Kindergartengebühren und eventuell anfallenden Verpflegungsentgelte von Ihrem Konto abbuchen lassen möchten, können Sie dem Flecken Ottersberg mit dem als Anlagebeigefügten Vordruck ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. 8. Schweigepflichtentbindung Damit Ihrem Kind ein guter Übergang vom Kindergarten in die Schule ermöglicht werden kann, ist es erforderlich, dass zwischen der Kindertagesstätte und der Schule ein enger Kontakt herrscht. Dafür ist ein Informationsaustausch über Ihr Kind zwischen der Kindertagesstätte und der Schule wichtig. Dazu muss die Kindertagesstätte jedoch gegenüber der Schule von der Schweigepflicht entbunden werden. Ich gebe / wir geben unser Einverständnis, dass die Kindertagesstätte gegenüber der Schule von der Schweigepflicht entbunden wird. Ja Nein 9. Veröffentlichung von Fotos Im Zeitalter der digitalen Fotografie wird in der Kindertagesstätte inzwischen recht viel fotografiert. Da die Kindertagesstätte eine eigene Digitalkamera / Videokamera zur Verfügung hat, halten die Mitarbeiter häufiger Ihre Kindergartenarbeit mit Fotos und kurzen Videosequenzen fest und können Ihnen somit auch einen Einblick in die tägliche Arbeit geben. Die Verwendung von Bildmaterial ist notwendig für die Dokumentation und Beobachtung (nach Orientierungsplan) und gegebenenfalls auch nützlich für Elternberatungsgespräche. Die nach dem Orientierungsplan gefertigten Bilder und Fotos werden unbeteiligten Dritten nur nach Rücksprache und Einwilligung der Eltern gezeigt. Um speziell die Fotos jedoch zeigen und evtl. vervielfältigen zu dürfen, brauchen wir Ihr Einverständnis. Das Recht am eigenen Bild, also eine Veröffentlichung von Fotos ohne die Zustimmung der darauf abgebildeten Person (oder deren Erziehungsberechtigten) verbietet die Veröffentlichung ohne Ihr Einverständnis. Das gleiche gilt auch für Presseveröffentlichungen und den Internetauftritt des Fleckens Ottersberg. Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass Fotos, auf denen unser Kind zu sehen ist, ohne namentliche Nennung gezeigt werden dürfen und die Fotos auch vervielfältigt werden können. Um die Arbeit der Kindertagesstätte zu zeigen, dürfen die Fotos ebenfalls ohne namentliche Nennung veröffentlicht werden. Ich bin / Wir sind mit einer Veröffentlichung von Fotos, auf denen unser Kind zu sehen ist, nicht einverstanden. Fotos auf denen unser Kind zu sehen ist, dürfen auch nicht vervielfältigt werden. Ausnahmegenehmigungen werden nur schriftlich erteilt.
4 10. Abholberechtigte Person Ich / Wir erkläre/n, dass mein / unser Kind von nachfolgend aufgeführten Begleitpersonen in meinem / unseren Auftrag von der Einrichtung abgeholt werden kann: Das Kind wird von der Einrichtung nur an oben genannte Personen zur Abholung übergeben. Soll eine weitere Person in Ihrem Auftrage abholberechtigt sein, bedarf dies der Schriftform mit Unterschrift. Eine telefonische oder mündliche Mitteilung ist nicht ausreichend. Abholberechtigt sind Personen ab 16 Jahren, in besonderen Einzelfällen (Bsp: Kind verletzt, abholberechtigte Person nicht Zuverlässig aufgrund von Medikamenteneinfluss, Alkohol ) sind die Erzieher berechtigt, das Kind nicht an die abholberechtigte Person auszuhändigen und vorerst im Kindergarten zu behalten. Datum, Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten! Von Kindertagesstätte und der Gemeindeverwaltung auszufüllen! Kindertagesstätte Der Anmeldung zum oben genannten Aufnahmetermin wird entsprochen. Besuch ab:.. Das Kind wird in die (Gruppe) aufgenommen. Datum, Unterschrift Gemeindeverwaltung Eingegangen am:.. Kopie an Kindergarten am: : : Kassenkonto: Mandatsreferenznr: Unterschrift: Kindertagesstätte Ottersberg-Bahnhof // Dunwisch 12 // Ottersberg // Telefon: bahnhof@kita-ottersberg.de Träger: Flecken Ottersberg // Grüne Straße 24 // Ottersberg Telefon: // Fax: // ccoordes@flecken-ottersberg.de
5 ^ Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich in der Einrichtung noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch nicht richtig behandelte verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.
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