LS 2008 Drucksache 20

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1 LS 2008 Drucksache 20 Vorlage de an die Landessynode Rahmenkonzept für die mba-stellen (Pfarrstellen mit besonderem Auftrag) und Richtlinien für das zentrale Auswahlverfahren für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand und für aus der Pfarrstelle Abberufene sowie Richtlinien für das zentrale Bewerbungsverfahren für den Zugang zum Pfarrdienst

2 A BESCHLUSSANTRAG 1. Das Rahmenkonzept für die mba-stellen wird beschlossen. Das Rahmenkonzept ist nach drei Jahren zu überprüfen. 2. a) Die Richtlinien zum zentralen Auswahlverfahren für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand und für aus der Pfarrstelle Abberufene werden zur Kenntnis genommen. b) Die Richtlinien zum zentralen Bewerbungsverfahren für den Zugang zum Pfarrdienst werden zur Kenntnis genommen. B BEGRÜNDUNG Die sich aus Beschluss 9 Abschnitte II und III der Landessynode vom 10. Januar 2007 ergebenden Konsequenzen in sind in dem vorstehenden Beschluss zusammengefasst: zu 1. Gemäß Beschluss 9 Abschnitt II Ziffer 4. des Synodenbeschlusses ist ein Rahmenkonzept für die mba-stellen zu entwickeln und der Landessynode 2008 vorzulegen: 1. Die Errichtung auf landeskirchlicher Ebene wurde bereits durch die Landessynode 2007 im Beschluss 9 Abschnitt II Ziffer 2 beschlossen. 2. Mit der Befristung der mba-stellen im Bereich des Wartestandes wird deutlich gemacht, dass diese Stellen nicht als Pfarrstellen auf Dauer angelegt sind, sondern aus der mba-stelle eine Bewerbung auf freiwerdende Gemeinde- oder Funktionspfarrstellen erfolgen muss. 3. Die Anzahl der zu errichtenden mba-stellen ergibt sich aus Beschluss 9 Abschnitt II Ziffer 2 und 3. mba-stellen sollen zweimal im Jahr errichtet werden, um auf die Anforderungen der Kirchenkreise relativ zeitnah reagieren zu können. In der Vergangenheit wurden auch die Stellen für den Sonderdienst und für den Probedienst zweimal im Jahr errichtet, sodass positive Erfahrungen gegeben sind. 2

3 4. Die Regelungen unter Ziffer 4 Buchstabe a) der Richtlinien sind eine Wiedergabe des Textes von Beschluss 9 Abschnitt III Ziffer 3 Satz 4. Die Errichtung soll wie bei den anderen mba-stellen zweimal im Jahr stattfinden. Der Errichtungs- und Besetzungszeitpunkt ist so gewählt, dass auch Vikarinnen und Vikare nach Abschluss ihres Zweiten Theologischen Examens am Bewerbungsverfahren teilnehmen und anschließend zeitnah in mba-stellen berufen werden können. Die Zweite Theologische Prüfung wird jeweils im März und September eines Jahres abgeschlossen. Für das Bewerbungsverfahren und die anschließende Einweisung in eine mba-pfarrstelle werden zwei bis drei Monate veranschlagt. 5. Die Verteilung der mba-stellen orientiert sich an der bisherigen Verteilung der Probedienststellen. Mit diesem Verteilschlüssel wurden in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht; er ist in den Kirchenkreisen akzeptiert. Ausgenommen von diesem Schlüssel sind die (teil-)refinanzierten mba-stellen, weil sie nicht durch die Pfarrbesoldungsumlage, sondern den jeweiligen Träger finanziert werden. Die Begrenzung der Zahl der mba-stellen auf landeskirchlicher Ebene entspricht der bisherigen Begrenzung der Beschäftigungsaufträge und Sonderdienststellen für die landeskirchliche Ebene. 6. Die Finanzierung der mba-stellen ergibt sich aus Beschluss 9 Abschnitt III Ziffer 3. Die Refinanzierung der mba-stellen auf landeskirchlicher Ebene wurde am 29./ durch die Kirchenleitung beschlossen. 7. Die Beschreibung der Aufgabenfelder der mba-stellen soll nicht zentral durch die Kirchenleitung, sondern auf Kirchenkreisebene durch die Kreissynodalvorstände festgelegt werden. Auch dies entspricht den positiven Erfahrungen der Beschreibung der Aufgabenfelder für den Sonderdienst und Probedienst. Auf die Bedürfnisse der Kirchengemeinden und Kirchenkreise kann dadurch ortsnah Rücksicht genommen werden. 8. Zu den Besetzungsterminen für den theologischen Nachwuchs wird auf die Begründung unter 4. verwiesen. Die Auswahlverfahren für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand und für aus der Pfarrstelle Abberufene können während des ganzen Jahres durchgeführt werden. Um eine zeitnahe Berufung in mba-stellen zu gewährleisten, soll auch die Berufung fortlaufend erfolgen. 9. Die Besoldungsgruppe A 12 war bereits Gegenstand der Beratungen auf der Landessynode Damit sollen einerseits die mba-stellen für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv sein, andererseits soll aber auch ein Anreiz gegeben sein, sich aus einer mba-pfarrstelle auf freie 3

4 Pfarrstellen zu bewerben. Die Besoldung nach A 12 hat sich für den bisherigen Probedienst bewährt. Der Stellenumfang und die Besoldung für die anderen mba-stellen ergibt sich aus Beschluss 9 Abschnitt II Ziffer Die Regelung entspricht der Intention von Beschluss 9, die Anzahl der mba-stellen möglichst niedrig zu halten. Pfarrerinnen und Pfarrer sollen nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren in mba-stellen berufen werden, um sich aus diesen Pfarrstellen heraus auf reguläre Pfarrstellen bewerben zu können. Ein längerer Verbleib in mba- Stellen ist nicht beabsichtigt. Auch aus diesem Grunde sollen jährlich Mitarbeitendengespräche geführt werden, bei denen auch die Bewerbungen auf reguläre Pfarrstellen thematisiert wird. 11. a) Die Entwicklung der Personenzahl in mba-stellen wird in der Prognose zur Entwicklung der Personenzahl in mba-stellen dargestellt. Die Anzahl der Personen, für die die Personalkosten berechnet wurden (2008 = 100 etc.), ergibt sich aus dem Jahresdurchschnitt der Personenzahl, die am und am eines Jahres vorhanden sind. b) Die Gesamtkostenentwicklung kann zunächst nur für 2008 dargestellt werden, da das Kontingent der mba-stellen für den theologischen Nachwuchs jährlich festzulegen ist. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass 2008 insgesamt dreißig Stellen für den theologischen Nachwuchs errichtet werden. Sollte 2009 die gleiche Anzahl von Stellen errichtet werden, können die Summen entsprechend addiert werden. zu 2. Mit der Erstellung und Implementierung des gemäß Beschluss 9 Abschnitt II Ziffer 1 durchzuführenden zentralen Auswahlverfahrens für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand und aus der Pfarrstelle Abberufene sowie des zentralen Bewerbungsverfahrens für den Zugang zum Pfarrdienst gemäß Beschluss 9 Abschnitt III Ziffer 2 hat die Kirchenleitung eine Beratungsfirma hinzugezogen. Abteilung I des Landeskirchenamtes hat in Zusammenarbeit mit der beauftragten Firma die beiliegenden Richtlinien erarbeitet, die der Landessynode 2008 zur Kenntnis gegeben werden. Vorschlag der Kirchenleitung: zu 1. Überweisung an den Innerkirchlichen Ausschuss (IV) - federführend - und den Finanzausschuss (VI) zu 2. Überweisung an den Innerkirchlichen Ausschuss (IV) - federführend - und den Theologischen Ausschuss (I) 4

5 C Rahmenkonzept für mba-stellen 1. Die mba-stellen werden auf landeskirchlicher Ebene errichtet. 2. Die mba-stellen im Bereich des Wartestandes werden auf sechs Jahre befristet. Wird nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf dieser sechs Jahre eine neue Pfarrstelle übertragen, so tritt die oder der Betroffene gemäß 75 PfDG in den Wartestand. Eine Teilnahme an dem Auswahlverfahren ist in diesen Fällen nicht möglich 3. a) Die Zahl der zu errichtenden mba-stellen im Bereich des Wartestandes ergibt sich aus der Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer, die das Auswahlverfahren mit positivem Ergebnis abschließen, der Pfarrerinnen und Pfarrer, die auf befristeten Pfarrstellen Dienst geleistet haben, die aus dienstlichen Gründen freigestellt waren oder deren Pfarrstellen aus finanziellen Gründen aufgehoben wurden, der Pfarrerinnen und Pfarrer, die 60 Jahre und älter sind.* b) Errichtet werden diese mba-stellen zum und zum eines Kalenderjahres. 4. a) Die Zahl der mba-stellen für den theologischen Nachwuchs wird jährlich von der Kirchenleitung unter Beteiligung des Ständigen Finanzausschusses und des Ständigen Innerkirchlichen Ausschusses im Rahmen einer mittelfristigen Personalplanung festgelegt. b) Errichtet werden diese mba-stellen zum und zum eines Kalenderjahres. 5. a) Die Verteilung der mba-stellen auf die Kirchenkreise erfolgt nach den bisherigen Kriterien der Zuweisung von Pfarrerinnen und Pfarrern im Probedienst. Dabei wird der prozentuale Anteil der Kirchenkreise an der Gesamtgemeindegliederzahl mit 90% und der prozentuale Anteil an der Gesamtfläche mit 10% berücksichtigt. b) Refinanzierte mba-stellen werden auf das Kontingent des Kirchenkreises nicht angerechnet; teilrefinanzierte mba-stellen werden im Umfang der Refinanzierung auf das Kontingent des Kirchenkreises nicht angerechnet. 5

6 c) Der Anteil an mba-stellen für die landeskirchliche Ebene beträgt maximal 10% der Gesamtzahl dieser Stellen. Bis zum Jahre 2012 sind die Aufträge in mba-stellen bzw. Beschäftigungsaufträge für die Wahrnehmung landeskirchlicher Aufgaben abzubauen. Soll dies im Einzelfall ausnahmsweise nicht erfolgen, ist dies dem Kollegium, dem Ständigen Finanzausschuss und der Kirchenleitung zu begründen und mit dem Vorschlag zur Errichtung einer Planstelle zu verbinden. (Beschluss Nr. 7.4 der Kirchenleitung vom 29./ ) 6. a) Die Finanzierung der mba-stellen im Bereich des Wartestandes und der für den theologischen Nachwuchs errichteten mba-stellen erfolgt durch die Pfarrbesoldungsumlage. b) MbA-Stellen für landeskirchliche Arbeitsbereiche sind durch die Landeskirche zu refinanzieren. 7. MbA-Stellen können in allen Arbeitsfeldern pfarramtlichen Dienstes eingerichtet werden. Die Kreissynodalvorstände legen fest, in welchen Arbeitsfeldern der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden mba-stellen eingerichtet werden. Für die landeskirchliche Ebene erfolgt diese Festlegung durch die Kirchenleitung. 8. a) Die Besetzung der mba-stellen nimmt die Kirchenleitung vor: - für den theologischen Nachwuchs zum und zum eines Kalenderjahres, - für den Bereich des Wartestandes fortlaufend. b) Bei der Einweisung in eine mba-stelle ist das Kompetenzprofil der Pfarrerinnen und Pfarrer zu berücksichtigen, das sich im Bewerbungsverfahren bzw. im Auswahlverfahren oder in Gesprächen über die Qualifikation mit den Pfarrerinnen und Pfarrern, denen ohne Auswahlverfahren eine mba-stelle zugewiesen wird, ergeben hat. 9. a) Besoldet werden die Inhaberinnen und Inhaber der mba-stellen für den theologischen Nachwuchs nach der Besoldungsgruppe A12. 6 b) Der Stellenumfang der mba-stellen im Wartestandsbereich und die Höhe der Besoldung für die Inhaberinnen und Inhaber dieser Stellen richten sich nach den am geltenden Regelungen zur Erteilung von Beschäftigungsaufträgen. Danach wird ein Beschäftigungsauftrag in der Regel in einem Umfang von 75% eines

7 uneingeschränkten Dienstes erteilt. Besteht eine Unterhaltsverpflichtung für mindestens eine nicht oder nur geringfügig berufstätige Person, wird ein 100%iger Beschäftigungsauftrag erteilt. Der Umfang der mba-stelle richtet sich nach dem Umfang der bisherigen Pfarrstelle. 10. a) Die Pfarrerinnen und Pfarrer in mba-stellen sind verpflichtet, sich auf reguläre Pfarrstellen zu bewerben. Sie haben jährlich dem Landeskirchenamt darüber schriftlich zu berichten. b) Mit den Pfarrerinnen und Pfarrern in mba-stellen werden jährlich Mitarbeitendengespräche geführt im Wechsel von einem Mitglied des Kreissynodalvorstandes und einer Vertreterin oder einem Vertreter des Personaldezernats der Landeskirche. Hierzu werden die Mitglieder der Kreissynodalvorstände geschult. In den Mitarbeitendengesprächen können Fortbildungen vereinbart werden. (Einzelheiten finden sich in der Arbeitshilfe der Evangelischen Kirche im Rheinland: Zuhören können Gaben erkennen Ziele vereinbaren.) 11. Übersicht über die Entwicklung der Personenzahl und der Kosten für mba-stellen siehe Folgeseiten 7

8 8 a) Bereich Wartestand

9 II. Prognose zur Entwicklung der Kosten gemäß Beschluss Nr. 9, II.4.d) b) Gesamtkostenentwicklung (Beschluss Nr. 9, II.4 e) Personalpool mba-stellen nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren 2008: 15 Personen für 6 Monate : 30 Personen für 12 Monate plus xx Personen für 6 Monate (Anzahl im Jahr 2008 noch zu entscheiden) 9

10 I. D Richtlinien zum zentralen Auswahlverfahren für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand und für aus der Pfarrstelle Abberufene vom Aufgrund von 106 Abs.1 PfDG hat die Kirchenleitung folgende Richtlinien beschlossen: 1. Allgemeines Die Landessynode hat mit Beschluss Nr. 9 vom beschlossen, für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand und für aus der Pfarrstelle Abberufene ein zentrales Auswahlverfahren durchzuführen. Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die das zentrale Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, werden auf landeskirchlicher Ebene Pfarrstellen mit besonderem Auftrag (mba-stellen) errichtet. Das Landeskirchenamt errichtet die mba-stellen und besetzt diese fortlaufend. 2. Auswahl- und Bewerbungskommission Zur Durchführung der Auswahl- und Bewerbungsverfahren wird eine Kommission gebildet. Die Mitglieder der Kommission werden von der Kirchenleitung berufen. Die Kommission soll je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt werden. Die beteiligten Personen erhalten im Vorfeld eine Schulung, durch die sie auf das Verfahren vorbereitet werden. Sie können während der Zeit ihrer Mitarbeit in der Kommission Supervision in Anspruch nehmen. 3. Auswahlausschuss Aus der Auswahl- und Bewerbungskommission wird zur Durchführung des jeweiligen Auswahltages ein Auswahlausschuss gebildet. Ihm gehören an: 1. zwei Dezernentinnen oder Dezernenten der Abteilung I im Landeskirchenamt, 2. zwei Pfarrerinnen oder Pfarrer, 3. zwei Gemeindemitglieder. Den Vorsitz hat eine Dezernentin oder ein Dezernent. 10

11 4. Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren setzt sich aus zwei Elementen zusammen: 1. Bewertung der schriftlichen Unterlagen Für das Auswahlverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen: Motivationsschreiben, Lebenslauf mit dienstlichem Werdegang, Zeugnisse der Theologischen Prüfungen, zwei Arbeitsproben, bis zu drei Referenzen. Die Bewertung dieser Unterlagen und der Personalakte erfolgt durch drei Mitglieder der Auswahl- und Bewerbungskommission. Dabei werden fachliche Kriterien (z.b. berufliche Erfahrungen, Familienarbeit, Fortbildung) und formale Kriterien (Vollständigkeit, Rechtschreibung) berücksichtigt. Das Ergebnis der Bewertung der schriftlichen Unterlagen wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Auswahlverfahren schriftlich mitgeteilt. 2. Auswahltag Der Auswahlausschuss bildet seine Bewertung über die Eignung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers für den Pfarrdienst durch eine Selbstpräsentation, ein strukturiertes Interview und eine Aufgabe zur Überprüfung der theologischen Fachlichkeit. Den Mitgliedern des Auswahlausschusses liegen alle schriftlichen Unterlagen sowie deren Bewertung vor. Die Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand und die aus der Pfarrstelle Abberufenen nehmen am gesamten Auswahlverfahren teil. Sie werden im Vorfeld über das Verfahren informiert. Vor dem Auswahltag erhalten sie eine Information über den Ablauf dieses Tages. 5. Anforderungskriterien Das Auswahlverfahren stützt sich auf Anforderungen an den Pfarrberuf. Dabei werden acht Kompetenzbereiche überprüft, die sich in Teilkompetenzen untergliedern lassen: 1. Theologische Kompetenz: Theologisches Wissen Fachübergreifendes Wissen Berufsbezogene Erfahrungen und Kenntnisse Spiritualität 11

12 2. Missionarische Kompetenz: Vermittlung des christlichen Glaubens Auftreten und Ausstrahlung Offenheit und Aufgeschlossenheit 3. Kybernetische Kompetenz: Steuerung und Leitung Motivationskraft 4. Organisations- und Planungskompetenz Konzeptionelle Fähigkeiten Ziel- und Ergebnisorientierung Selbstorganisation 5. Kommunikationsfähigkeit Sprachliches Ausdrucksvermögen Dialog- und Kontaktfähigkeit Überzeugungsfähigkeit Empathie/seelsorgliche Fähigkeiten 6. Kooperations- und Teamfähigkeit Zusammenarbeit und Integration Konflikt- und Kompromissfähigkeit 7. Belastbarkeit und Leistung Innere Stärke Innerer Antrieb 8. Lern- und Veränderungsbereitschaft Offenheit und Innovationsfähigkeit Reflexionsvermögen 6. Punktesystem Die Gesamtpunktzahl wird errechnet aufgrund der Gesamtprüfungsnote der Theologischen Prüfungen, der Bewertung der schriftlichen Unterlagen, der Bewertung des Auswahltages. Die Gesamtprüfungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gesamtnoten der Ersten und Zweiten Theologischen Prüfung. Der Gesamtprüfungsnote werden folgende Punkte zugeordnet: 12

13 Durchschnittsnote 1,00-1,50 6 1,51-2,00 5 2,01-2,50 4 2,51-3,00 3 3,01-3,50 2 3,51-4,00 1 Punkte Die drei Mitglieder der Auswahl- und Bewerbungskommission können für die schriftlichen Unterlagen bis zu sechs Punkte erteilen. Der Auswahlausschuss bewertet beim Auswahltag die Kompetenzbereiche einzeln. Die Endpunktzahl, die für den Auswahltag vergeben wird, errechnet sich aus dem Durchschnitt der jeweils erreichten Punktzahl und wird kaufmännisch auf eine Dezimalstelle gerundet. Es werden fünf Bewertungskategorien gebildet, denen folgende Punkte zugeordnet werden: besonders gut geeignet 6 Punkte gut geeignet 5 Punkte geeignet 4 Punkte noch geeignet 3 Punkte nicht geeignet 1-2 Punkte Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden die Punkte für die Gesamtprüfungsnote einfach, die Punkte für die schriftlichen Unterlagen dreifach und die Punkte für den Auswahltag sechsfach gewertet. Eine fehlende Eignung liegt vor, wenn nicht die Hälfte der maximal möglichen 60 Punkte erreicht wurde. Eine fehlende Eignung liegt auch vor, wenn in mehr als zwei Kompetenzbereichen die Mindestpunktzahl nicht erreicht wurde: Bei der theologischen Kompetenz, der kybernetischen Kompetenz oder der Kommunikationsfähigkeit ist eine Mindestpunktzahl von 4 Punkten erforderlich. Bei den übrigen Kompetenzbereichen ist eine Mindestpunktzahl von 3 Punkten erforderlich. 7. Übernahmeentscheidung Das Landeskirchenamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Bewerbung auf eine mba-stelle. Es richtet sich bei seiner Entscheidung nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens. Kommt das Landeskirchenamt zu dem Ergebnis, dass eine Berufung in eine mba-stelle nicht ausgesprochen werden kann, ist diese Entscheidung schriftlich zu begründen. In diesen Fällen erfolgt gemäß 91 PfDG drei Jahre nach Beginn des Wartestandes die Versetzung in den Ruhestand. 13

14 II. Richtlinien zum zentralen Bewerbungsverfahren für den Zugang zum Pfarrdienst vom Aufgrund von 106 Abs.1 PfDG hat die Kirchenleitung folgende Richtlinien beschlossen: 1. Allgemeines Die Landessynode hat mit Beschluss Nr. 9 vom beschlossen, den Zugang zum Pfarrdienst durch ein zentrales Bewerbungsverfahren zu eröffnen. Die Übernahme von Theologinnen und Theologen in den Probedienst und in Pfarrstellen mit besonderem Auftrag (mba-stellen) erfolgt halbjährlich zum und zum eines Kalenderjahres. Die Kirchenleitung legt die Zahl der Stellen im Rahmen einer mittelfristigen Personalplanung jährlich unter Beteiligung des Ständigen Finanzausschusses und des Ständigen Innerkirchlichen Ausschusses fest. 2. Auswahl- und Bewerbungskommission Zur Durchführung der Auswahl- und Bewerbungsverfahren wird eine Kommission gebildet. Die Mitglieder der Kommission werden von der Kirchenleitung berufen. Die Kommission soll je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt werden. Die beteiligten Personen erhalten im Vorfeld eine Schulung, durch die sie auf das Verfahren vorbereitet werden. Sie können während der Zeit ihrer Mitarbeit in der Kommission Supervision in Anspruch nehmen. 3. Bewerbungsausschuss Aus der Auswahl- und Bewerbungskommission wird zur Durchführung des jeweiligen Bewerbungstages ein Bewerbungsausschuss gebildet. Ihm gehören an: 1. zwei Dezernentinnen oder Dezernenten der Abteilung I im Landeskirchenamt, 2. zwei Pfarrerinnen oder Pfarrer, 3. zwei Gemeindemitglieder. Den Vorsitz hat eine Dezernentin oder ein Dezernent. 14

15 4. Bewerbungsverfahren Das Bewerbungsverfahren setzt sich aus zwei Elementen zusammen: 1. Bewertung der schriftlichen Unterlagen Für das Bewerbungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen: Motivationsschreiben, Lebenslauf mit dienstlichem Werdegang, Zeugnisse der Theologischen Prüfungen, zwei Arbeitsproben, bis zu drei Referenzen. Die Bewertung dieser Unterlagen und der Personalakte erfolgt durch drei Mitglieder der Auswahl- und Bewerbungskommission. Dabei werden fachliche Kriterien (z.b. berufliche Erfahrungen, Familienarbeit, Fortbildung) und formale Kriterien (Vollständigkeit, Rechtschreibung) berücksichtigt. Das Ergebnis der Bewertung der schriftlichen Unterlagen wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Bewerbungsverfahren schriftlich mitgeteilt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Rangfolge der erreichten Punktzahl vom Landeskirchenamt zum Bewerbungstag eingeladen. Bei der Ermittlung der Punktzahl werden die Punkte für die Gesamtprüfungsnote und die Punkte für die weiteren schriftlichen Unterlagen im Verhältnis 1:1 gewertet. Zum Bewerbungstag werden maximal doppelt so viele Personen zugelassen, wie Stellen ausgeschrieben sind. 2. Bewerbungstag Der Bewerbungsausschuss bildet seine Bewertung über die Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers für den Pfarrdienst durch eine Selbstpräsentation, ein strukturiertes Interview und die Bearbeitung eines Fallbeispiels. Den Mitgliedern des Bewerbungsausschusses liegen alle schriftlichen Unterlagen sowie deren Bewertung vor. Das Ergebnis der Bewertung des Bewerbungstags wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern schriftlich mitgeteilt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden im Vorfeld über das Verfahren informiert. Die am Bewerbungstag Teilnehmenden erhalten eine Information über den Ablauf dieses Tages. 5. Anforderungskriterien Das Auswahlverfahren stützt sich auf Anforderungen an den Pfarrberuf. Dabei werden acht Kompetenzbereiche überprüft, die sich in Teilkompetenzen untergliedern lassen: 15

16 1. Theologische Kompetenz: Theologisches Wissen Fachübergreifendes Wissen Berufsbezogene Erfahrungen und Kenntnisse Spiritualität 2. Missionarische Kompetenz: Vermittlung des christlichen Glaubens Auftreten und Ausstrahlung Offenheit und Aufgeschlossenheit 3. Kybernetische Kompetenz: Steuerung und Leitung Motivationskraft 4. Organisations- und Planungskompetenz Konzeptionelle Fähigkeiten Ziel- und Ergebnisorientierung Selbstorganisation 5. Kommunikationsfähigkeit Sprachliches Ausdrucksvermögen Dialog- und Kontaktfähigkeit Überzeugungsfähigkeit Empathie/seelsorgliche Fähigkeiten 6. Kooperations- und Teamfähigkeit Zusammenarbeit und Integration Konflikt- und Kompromissfähigkeit 7. Belastbarkeit und Leistung Innere Stärke Innerer Antrieb 8. Lern- und Veränderungsbereitschaft Offenheit und Innovationsfähigkeit Reflexionsvermögen Die Prüfung des theologischen und fachübergreifenden Wissens ist durch die Theologischen Prüfungen erfolgt. 16

17 6. Punktesystem Die Gesamtpunktzahl wird errechnet aufgrund der Gesamtprüfungsnote der Theologischen Prüfungen, der Bewertung der weiteren schriftlichen Unterlagen, der Bewertung des Bewerbungstages. Die Gesamtprüfungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gesamtnoten der Ersten und Zweiten Theologischen Prüfung. Bei den Bewerberinnen und Bewerbern für den Probedienst wird die Gesamtnote der Ersten Theologischen Prüfung und die Gesamtnote der Zweiten Theologischen Prüfung im Verhältnis 1:2 zu einer Gesamtprüfungsnote addiert. Durchschnittsnote 1,00-1,50 6 1,51-2,00 5 2,01-2,50 4 2,51-3,00 3 3,01-3,50 2 3,51-4,00 1 Punkte Die drei Mitglieder der Auswahl- und Bewerbungskommission können für die weiteren schriftlichen Unterlagen bis zu 6 Punkte erteilen. Der Bewerbungsausschuss bewertet beim Bewerbungstag die Kompetenzbereiche einzeln. Die Endpunktzahl, die für den Bewerbungstag vergeben wird, errechnet sich aus dem Durchschnitt der jeweils erreichten Punktzahl und wird kaufmännisch auf eine Dezimalstelle gerundet. Es werden fünf Bewertungskategorien gebildet, denen folgende Punkte zugeordnet werden: besonders gut geeignet 6 Punkte gut geeignet 5 Punkte geeignet 4 Punkte noch geeignet 3 Punkte nicht geeignet 1-2 Punkte Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden für Vikarinnen und Vikare die Punkte für die Gesamtprüfungsnote fünffach, die Punkte für die weiteren schriftlichen Unterlagen einfach und die Punkte für den Bewerbungstag vierfach gewertet. Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl für Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst werden die Punkte für die Gesamtprüfungsnote vierfach, die 17

18 Punkte für die weiteren schriftlichen Unterlagen einfach und die Punkte für den Bewerbungstag fünffach gewertet. Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl für Pastorinnen und Pastoren mit Anstellungsfähigkeit werden die Punkte für die Gesamtprüfungsnote dreifach, die Punkte für die weiteren schriftlichen Unterlagen zweifach und die Punkte für den Bewerbungstag fünffach gewertet. 7. Übernahmeentscheidung Das Landeskirchenamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Bewerbung auf eine mba-stelle bzw. Probedienststelle. Das Landeskirchenamt richtet sich bei seiner Entscheidung nach der im Bewerbungsverfahren erreichten Punktzahl. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Rangfolge der erreichten Punktzahl auf die von der Kirchenleitung errichteten Stellen berufen. Sie müssen als Gesamtpunktzahl mindestens 40 Punkte von maximal 60 möglichen Punkten erreichen. 8. Wiederbewerbung Wiederbewerbungen sind dreimal möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die abgelehnt werden, erhalten ein Absageschreiben, in dem auf die Chancen einer erneuten Bewerbung eingegangen wird. Wiederbewerberinnen und Wiederbewerber können innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Teilnahme am Bewerbungsverfahren den Antrag stellen, mit der im Verfahren bereits erworbenen Punktzahl in die Berufungsentscheidung einbezogen zu werden. Nach Ablauf von zwei Jahren nehmen sie erneut an dem Verfahren teil. 18

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