Technologieförderung in Thüringen durch die Thüringer Aufbaubank. Erfurt, 07. Juni 2006

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1 Technologieförderung in Thüringen durch die Thüringer Aufbaubank Erfurt, 07. Juni 2006

2 Die Thüringer Aufbaubank - Anstalt des Öffentlichen Rechts - Das zentrale Förderinstitut des Freistaates Thüringen zentrales Förderinstitut in Thüringen 1992 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, tätig in den Bereichen: Wirtschaftsförderung Wohnungs- und Städtebauförderung Infrastrukturförderung Anteilseigner: (seit dem 1.Januar 2006) 100 % Freistaat Thüringen Die Thüringer Aufbaubank betreibt kein Wettbewerbsgeschäft. Organe sind die Anteilseignerversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand. Um den Erfahrungsaustausch zwischen Bank, Wirtschaft, Politik und Verwaltung zu pflegen, wurde bei der Bank ein Beirat gebildet. 2

3 Wirtschaftsförderung in Thüringen Zulagen / Zuschüsse - Investitionen (z.b. Inv.zulage, GA- oder LIP- Zuschuss) - Technologieförderung - Personalkostenzuschüsse (z.b. GA, IA) Fremdkapital / Kredite - Gründungsund Wachstumsfinanzierung (GuW plus) - Bürgschaften - Konsolidierungsfonds Eigenkapital / Beteiligungen - Thüringen- Kapital - beteiligungsmanagement thüringen gmbh - MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbh 3

4 Förderbilanz der Wirtschaftsförderung Mio. EUR Thüringen-Kapital Konsolidierungsfonds Bürgschaften Gründungs- und Wachstumsfinanzierung LIP-Zuschüsse Technologieförderung GA-Zuschüsse 4

5 Förderbilanz Wirtschaftsförderung 1991 bis 2005 Programm Bewilligte Anträge Bewilligtes Fördervolumen in Mio EUR Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) Landesinvestitionsprogramm Technologieförderung Energieförderung Konsolidierungsdarlehen, Betriebsmitteldarlehen, Gründungs-und Wachstumsfinanzierung Investitionsdarlehen/LIP* Bürgschaften Summe

6 Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Zuschüsse Die drei Hauptsäulen der Förderung: 1. Förderung überwiegend überregional tätiger Unternehmen Schwerpunkt: Verarbeitendes Gewerbe, Fremdenverkehr Förderprogramm: GA 2. Förderung überwiegend regional tätiger Unternehmen und Freiberufler Förderprogramm: LIP 3. Förderung innovativer Maßnahmen - Einzelbetriebliche Technologiemaßnahmen (einschl. Forschungsschecks) - Förderung von Verbundprojekten - Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen - Förderung des Technologietransfers Förderprogramm: Technologieförderung Anmerkung: Zuschüsse unterstützen auch Lohnkosten (GA, Technologie) 6

7 Forschungsschecks und Thüringen Stipendium neu seit RL-Änderung vom Forschungsscheck: Ausweitung der einzelbetrieblichen Technologieförderung auf bis zu 70 Prozent der Projektausgaben (industrielle Forschung) und 45 Prozent für vorwettbewerbliche Forschung (für KMU) Kleine und mittlere Unternehmen können Forschungsaufträge an eine Universität, ein Unternehmen oder ein Institut vergeben ThüringenStipendium: Ziel ist es, Nachwuchswissenschaftler und Ingenieure an forschende Thüringer Unternehmen zu binden Gefördert werden Firmenstipendien von Studenten und Doktoranden 7

8 Technologieförderung FE Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Ziel: Entwicklung neuer innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen hohen Beitrag zur raschen Erreichung internationaler Wettbewerbsfähigkeit und zum Ausbau der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen erwarten lassen. Einzelbetriebliche Vorhaben der vorwettbewerblichen Entwicklung sowie der industriellen Forschung gemäß Anlage 1 des Gemeinschaftsrahmens für staatl. FuE-Beihilfen 8

9 Technologieförderung Industrielle Forschung definiert die Kommission als planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse mit dem Ziel, diese Kenntnisse zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können. Vorwettbewerbliche Entwicklung umfasst nach Auffassung der Kommission die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen Forschung in einen Plan, ein Schema oder einen Entwurf für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie zum Verkauf oder zur Verwendung bestimmt sind, einschließlich der Schaffung eines ersten, nicht zur kommerziellen Verwendung geeigneten Prototyps. Außerdem kann sie die konzeptionelle Planung und den Entwurf von alternativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen wie auch erste Demonstrations- oder Pilotprojekte umfassen, sofern diese Projekte nicht für industrielle Anwendungen oder eine kommerzielle Nutzung umgewandelt oder verwendet werden können. Sie umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen und anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen könnten. 9

10 Technologieförderung Voraussetzungen: hoher technischer Schwierigkeitsgrad keine routinemäßigen Aufgaben System oder Verfahren wird noch nicht wirtschaftlich verwertet hohes, aber kalkulierbares wirtschaftliches und technisches Risiko 10

11 Technologieförderung der geförderte Prototyp muss für innovative Zwecke in der Betriebsstätte in Thüringen verbleiben und darf nicht kommerziell genutzt werden die Verwertung der Ergebnisse muss in Thüringer Unternehmen bzw. Betriebsstätten erfolgen und soll einen Beitrag zur Wertschöpfung und zum Wachstum der Thüringer Wirtschaft leisten Auflagen im Zuwendungsbescheid 11

12 Technologieförderung Für die objektive Bewertung der eingereichten Vorhaben sind folgende qualifizierte Aussagen erforderlich: - Bewertung des wirtschaftlichen und technischen Risikos auf der Basis der personellen und sächlichen Voraussetzungen des Antragstellers sowie unter konsequenter Beachtung des bereits am Markt vorhandenen technischen Niveaus in diesem Technologiebereich, -die Bewertung der Ergebnisse bisheriger Fördervorhaben und ihre Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung hinsichtlich Umsatz, Bilanz und Arbeitskräfte, - belastbare Informationen für die Marktchancen der Entwicklungsergebnisse und der vorgesehenen Vertriebsstrategie, - Stellung und Einordnung des Vorhabens in der betrieblichen Wertschöpfungskette, - Aussagen zur Finanzierung des Projektes und Refinanzierung der gesamten Ausgaben für das Vorhaben (Entwicklung, Produktion, Vertrieb). Die Bewertung erfolgt durch die THÜRINGEN innovativ GmbH unter Einschaltung externer Gutachter. 12

13 Technologieförderung Zuwendungsfähige Ausgaben = nur dem Projekt direkt zurechenbare Einzelausgaben für: 1. Material Einsatzstoffe Verbrauchsmaterialen 2. Personal Erfordernis von Arbeitsverträgen nach Qualifikationsgruppen festgelegte Höchstsätze für Personalausgaben gültig ab : monatl. maximal* B1 abgeschloss. wissensch. Universitäts-, HS-Ausbildung B2 abgeschloss. FH-Ausbildung/BA-Ausbildung B3 Techniker, Meister B4 Facharbeiter, Laboranten * Vollzeit 13

14 Technologieförderung Sätze sind Höchstgrenzen einschließlich AG-Anteile zu den Sozialsystemen (keine 20 % - Pauschale mehr möglich) Sonderzuwendungen sind entsprechend der Mitwirkung am geförderten Projekt maximal bis zur Höhe von einem Monatsgehalt/-lohn unter Berücksichtigung des jeweiligen Höchstsatzes förderfähig. 14

15 Technologieförderung 3. Geräte/Ausrüstungen nur neu hergestellte Instrumente und Ausrüstungen, keine Ersatzbeschaffung, keine Investitionsgüter die zur betrieblichen Grundausstattung gehören max. 10 % der Gesamtausgaben max. 25 T (max. Zuschussanteil) 4. Fremdleistungen wissensch.-technische oder wirtschaftl. Leistungen, die von Dritten erbracht werden (Dienstleistungen oder FuE-Aufträge) max. 70 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben (für KMU) = Forschungsscheck max. 40 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben (für Nicht-KMU) von verbundenen Unternehmen nur im vorher zu genehmigenden Ausnahmefall, dann Abrechnung nur auf Selbstkostenbasis 15

16 Technologieförderung 5. Sonstige Ausgaben max. 10 % der Personalausgaben - projektzugehörige sonstige Ausgaben, (z. B. Spezialliteratur, Dienstreisen, Geschäftsbedarf, Rechnerkosten, Patentanmeldegebühren, Mieten für Arbeitsräume oder Geräte) - Aufwendungen müssen auf die/den Kostenstelle/-träger für das Forschungsthema gebucht werden keine Förderung von: - Abschreibungen, kalkulatorischen Kosten; - Steuern; - Zinsen, Gebühren für Finanzgeschäfte (Ausnahme: Gebühr für die Durchfinanzierungsbestätigung des bezuschussten Projektes); - Wechselgebühren und Devisenverluste; - Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten; - Gebühren und Abgaben aller Art (außer Mitgliedsgebühren/- beiträge, die den satzungsgemäßen Zielen der Einrichtung dienen) 16

17 Technologieförderung Umfang der Förderung maximale Fördersätze KMU N-KMU industrielle Forschung 70 % 60 % vorwettbewerbliche Entw. 45 % 35 % max. 2 Mio. je Vorhaben 17

18 Technologieförderung Investitionen zur Einführung neuester Technologien (TE) Einsatz von Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben oder Einsatz von Technologien, die für die serienmäßige Herstellung von eigenen Produkten/ Umsetzung neu entwickelter Verfahren benötigt werden. Die Bewertung erfolgt analog der FuE-Vorhaben durch die THÜRINGEN innovativ GmbH unter Einschaltung externer Gutachter. 18

19 Technologieförderung Zuwendungsfähige Ausgaben 1. Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen aus vorzulegenden Angeboten muss die Spezifik des Investitionsgutes hervorgehen 2. Immaterielle Wirtschaftsgüter (aktivierungsfähige Patente, Lizenzen, Software) nicht von verbundenen Unternehmen 3. Montage- und Einrichtungsausgaben Fremdleistungen, keine eigenen Personal- und Schulungskosten die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens in Thüringen verbleiben 19

20 Technologieförderung Umfang der Förderung Zuschuss zu den Gesamtausgaben KMU N-KMU A-Fördergebiet 50 % 35 % B-Fördergebiet 43 % 28 % max. 2 Mio. je Vorhaben 20

21 Technologieförderung Innovationsassistent (IA) Personalausgabenförderung Voraussetzung: - unbefristete Ersteinstellung von Absolventen (max. Probezeit von 6 Monaten) - Studienabschluss entsprechend Tätigkeitsgebiet - der Innovationsassistent soll überwiegend FuE-Tätigkeiten ausführen KMU Nicht-KMU Fördersatz 50 % 35 % 1. Beschäftigungsjahr max. 20 T 2. Beschäftigungsjahr max. 10 T Förderung analog der Personalausgabenförderung bei FuE-Vorhaben. 21

22 Technologieförderung Thüringen Stipendium (SU/SD) vorrangig KMU, die für FuE-Aufgaben ein Firmenstipendium an Studenten oder Doktoranden vergeben bis zu 45 % des tatsächlichen Firmenstipendiums - für Studenten max. 500 /Monat - für Doktoranden max. 700 /Monat Dauer der Förderung: max. 18 Monate Nachbeschäftigung nach Abschluss der Qualifikation: mindestens 2 Jahre 22

23 Technologieförderung Förderung von Verbundprojekten zwischen KMU bzw. größeren Unternehmen Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Technologieförderung zwischen KMU bzw. größeren Unternehmen UND Thüringer öffentlichen Forschungseinrichtungen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für innovative, technologieorientierte Verbundprojekte auf dem Gebiet der Zukunftstechnologien im Freistaat Thüringen (sog. Richtlinie 9) 23

24 Technologieförderung Förderziel beider Richtlinien - enge Kooperation von Forschungsabteilungen aus Unternehmen, Wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie sonstigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen - Ausschöpfung des verfügbaren FuE-Potentials - Technologietransfer - problemorientierte FuE 24

25 Technologieförderung - Richtlinie 9 Antragsteller sog. Muss-Antragsteller Thüringer gewerblicher Unternehmen (KMU/N-KMU) mit kaufmännische Buchführung Fördersätze: - für if bis zu 75 %/70 % - für ve bis zu 50 %/45 % Thüringer Forschungseinrichtungen Nicht öffentliche Forschungseinrichtungen mit kaufmännische Buchführung Öffentliche Forschungseinrichtungen (Einrichtungen, die aus öffentlichen Haushalten grundfinanziert werden) mit kameralistische/kaufmännische Buchführung Fördersätze: - für if bis zu 75 % - für ve bis zu 50 % Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen* (Einrichtungen, die vom TMWTA gefördert werden Sonstige Forschungseinrichtungen* Fördersätze: - bei kameralistischer Buchführung bis zu 100 % - bei kaufmännischer Buchführung für if bis zu 75 % für ve bis zu 50 % Hochschulen Sonstige wissenschafl. Forschungseinrichtungen* mit kaufmännische Buchführung Universitäten Fachhochschulen mit kameralisitischer Buchführung * mit Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes - mit kameralistischer Buchführung - mit kaufmännischer Buchführung 25

26 Technologieförderung Verbundförderung - Richtlinie 9 Basis der Zusammenarbeit ist ein Kooperationsvertrag. Verfahren: - Einreichung qualifizierter Vorhabenskurzbeschreibungen durch den Koordinator für alle vorgesehenen Projektpartner bei der TAB - Beurteilung der Förderwürdigkeit/des Landesinteresses auf der Grundlage der qualifizierten Vorhabenskurzbeschreibung - je nach Bewertung ergeht die Aufforderung zur Antragseinreichung bzw. die Empfehlung, keinen Antrag zu stellen - Anträge werden analog Einzelbetrieblicher Technologieförderung von der THÜRINGEN innovativ GmbH unter Einbeziehung eines externen Gutachters bewertet 26

27 Technologieförderung besondere Bedeutung des Verwertungsplanes wirtschaftliche Erfolgsaussichten wissenschaftl. oder technische Erfolgsaussichten wissenschaftl. oder wirtschaftl. Anschlussfähigkeit Umsetzung des Verwertungsplanes wird während der Laufzeit des Vorhabens überprüft. 27

28 Technologieförderung Förderung der Ausgaben weitestgehend analog der Einzelbetrieblichen Technologieförderung Personalausgaben werden mit nach Qualifikationsgruppen festgelegten Höchstsätzen analog der EBT abgegolten. - Geräte, Ausrüstungen ohne Begrenzung - Fremdleistungen gemeinnützige Einrichtungen max. Fördersätze KMU N-KMU kameral. kaufmännisch industrielle Forschung 75% 70% 100% 75% vorwettbewerbl. Entw. 50% 45% 100% 50% - in der Regel maximal 205 T pro Jahr und Antragsteller - in Ausnahmefällen bis zu maximal 770 T 28

29 Technologieförderung Für noch nicht bekannte Mitarbeiter/-innen, bei denen der BAT-O bzw. TVöD-O zur Anwendung kommt, gilt folgende Übersicht der Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe für die Zuordnung zur entsprechenden Qualifikationsgruppe. Qualifikationsgruppe BAT-O TVöD-O mit Ausbildungsanforderung (Qualifikation) Vergütungsgruppe Entgeltgruppe B1 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Universitäts- oder Hochschulbildung B2 Angestellte mit abgeschlossener Fachhochschul- oder staatlich anerkannter Berufsakademieausbildung B3 Angestellte mit staatlicher Abschlussprüfung (z. B. Techniker, Meister und Vergleichbare) B4 Angestellte mit Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen (z. B. Facharbeiter, Laboranten und Vergleichbare) II a / I b 13 / 14 V b / III 8 / 11 X / Vc 1 / 7 Sind die BAT-O- bzw. TVöD-O-Mitarbeiter bekannt, sind die tatsächlich entstehenden projektbezogenen Personalausgaben zu veranschlagen. 29

30 Technologieförderung Für wissenschaftliche bzw. studentische Hilfskräfte gelten die Stundensätze lt. Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Wissenschaftliche Hilfskräfte (mit Abschluss) -UNI, TU, TH -FH Studentische Hilfskräfte (ohne Abschluss) -UNI, TU, TH -FH Stundensatz ( /h) maximal förderfähig 10,12 7,14 6,53 4,73 maximale Arbeitsstunden/Monat 86 30

31 Technologieförderung Prämissen für Harmonisierung Einzelbetriebliche Technologieförderung, Verbundförderung und Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen ist weitestgehend abgeschlossen - wegen Einsatz von EFRE-Mitteln ausschließlich Förderung auf Ausgabenbasis - Auszahlung ausschließlich auf Basis tatsächlich geleisteter Zahlungen (d. h. Vorfinanzierung erforderlich) - keine Förderung von Pauschalen mehr möglich (sonstige Ausgaben, Personal) 31

32 Technologieförderung - Zwischen-VWN für Verbundprojekte besteht aus detaillierten Abrufantrag + Sachbericht - Zeitschiene für laufende EFRE-Projekte Bewilligungen bis maximal Auszahlungen bis maximal Abschluss der VWN-Prüfung Abrechnung Freistaat gegenüber EU strenges Zeitmanagement in den Projekten erforderlich 32

33 EXCEL-Berechnungsformular für Mittelabrufe Personalausgaben Erfassen der allgemeinen Angaben zum Abrufantrag bzw. Projekt weitere Mitarbeiter hinzufügen/ löschen Weitere Monate hinzufügen/ löschen erfassen der Mitarbeiter Erfassen der am Projekt geleisteten Arbeitszeit Eingeben des lohnsteuerpfl. Bruttolohn s 33

34 Vorteile der Erfassung Einfache und schnelle Erfassung der Angaben, da keine Nebenrechnungen erforderlich sind. Die Personalhöchstsätze werden anhand der Eingaben automatisch ermittelt und entsprechend dem Beschäftigungsgrad automatisch angepasst. Die eingegebenen Stunden werden unter Beachtung von Teilzeitbeschäftigung in Mannmonate umgerechnet. Die förderfähigen Personalausgaben werden unter Beachtung von Höchstsätzen bzw. Kappungsgrenzen berechnet. Der Ausdruck der komplett ausgefüllten Tabelle gilt als Anlage 2 zum Abrufantrag. 34

35 Umfang und Inhalt des Artikel 4 Artikel 4, Absatz 1 der VO (EG) 438/2001: Verwaltungs- und Kontrollsysteme schließen Verfahren ein, um die Erbringung der kofinanzierten Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen und die Richtigkeit der in Rechnung gestelltem Ausgaben zu prüfen und die Einhaltung der Bedingungen der Entscheidung der Kommission (...) und der einschlägigen nationalen und Gemeinschaftsaufgaben, insbesondere der Zuschussfähigkeit der Ausgaben, aus den Strukturfonds im Rahmen der betroffenen Intervention, der Vergabe öffentlicher Aufträge, staatlicher Beihilfen einschließlich der Vorschriften bezüglich der Kumulierung von Beihilfen, des Schutzes der Umwelt und der Gleichstellung von Männern und Frauen, sicherzustellen. Artikel 4, Absatz 2 der VO (EG) 438/2001: Die Verfahren schreiben vor, dass über die Prüfung einzelner Operationen vor Ort Aufzeichnungen zu erstellen sind. In den Aufzeichnungen sind die verrichteten Prüfvorgänge, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Maßnahmen aufzuführen, die bei vorgefundenen Abweichungen getroffen wurden. Sofern physische oder Akten-Prüfungen nicht erschöpfend sind, sondern aufgrund von Stichproben von Operationen durchgeführt werden, so sind in den Aufzeichnungen die ausgewählten Operationen anzugeben und die Stichprobenmethode darzulegen. Prüfung der Abrufanträge gemäß Artikel-4 = Umsetzung als teilweise vorgezogene Verwendungsnachweisprüfung 35

36 seit für EFRE-CO-FINANZIERTE-Programme einfacher VWN neu: vollständiger VWN neu: Artikel-4- Vor-Ort- Kontrolle Artikel-10- Kontrolle (vor Ort) Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung auf Basis von Belegliste zum Abrufantrag bestätigt durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer keine Originalnachweise für Rechnungen und Zahlungen jedoch Belegliste und Bestätigung durch Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer Sofern Auffälligkeiten/Unplausibilitäten festgestellt werden ist jederzeit ein Übergang zu weitergehenden Prüfungen möglich. Auf Basis einer Risikoanalyse je Richtlinie x1. Übergang zur Vorlage von Originalrechnungen und Originalzahlbelegen, z.b. 30 % 50 % 70 % 100 % der Projekte je Richtlinie (volumenbezogen) je nach Risikoanalyseergebnis Je ausgewähltem Projekt müßten 100% der Belege geprüft werden (Vollprüfung). Auswahl der Projekte erfolgt vor erster Auszahlung. Auf Basis einer Risikoanalyse je Richtlinie x1, z.b. 0-2 % 3-4 % 5-6 % 7-8 % der Projekte je Richtlinie (volumenbezogen) auf Basis des Ergebnisses der Risikoanalyse werden vor Ort geprüft und die zu prüfenden Projekte werden ebenfalls auf Basis einer repräsentativen Zufallsauswahl definiert. In Abgrenzung zum vollst. VWN neben der Vor-Ort- Kontrolle zusätzlich Bearbeitung der Mustercheckliste des TMWTA für Art.-4- Kontrollen und Erstellung Prüfbericht Prüfung von 5 % der öffentlichen Ausgaben, risikoorientiert und auf Basis einer repräsentativen Auswahl, i.d.r. als Vor-Ort-Kontrolle durch unabhängige Stelle. 36

37 Darstellung anhand des Lebenszyklus eines Förderprojektes Antragsprüfung, in 100 % der Fälle Prüfung der Zuschussfähigkeit Artikel-4-Vor-Ort-Kontrollen (Monitoringbesuche und Vor-Ort- Kontrollen im Rahmen der VWN) Bei vollständigem VWN vorgelagerte VWN-Prüfung der Belege zum jeweiligen Abruf (ggf. auch noch nach Einreichung VWN) Bewilligung Maßnahmenende VWN- Prüfung Antragstellung 1. Auszahlung Einreichung VWN Ende Zweckbindefrist Artikel-10-Kontrolle, im wesentlichen ab Maßnahmenende 37

38 Änderungen bei der Prüfung der Verwendungsnachweise Zielstellung: Abbau der Liegezeiten und Verkürzung der Bearbeitungszeiten Vermeidung von Doppelarbeiten für Zuwendungsempfänger und TAB kurzfristig: Im VWN müssen ausschließlich Änderungen der Anlagen zu den Abrufanträgen mitgeteilt werden, keine separaten Anlagen für VWN mehr. mittelfristig: ONLINE-Portal für gesamtes Förderverfahren 38

39 Technologieförderung TAB Dritte ThI Dritte andere Dienstl. i.d.r. Vergabe von Aufträgen zur Bewertung der Förderwürdigkeit innovativer Vorhaben Rationelle Abwicklung der Förderprogramme, hinsichtlich betriebswirt./technische und verwaltungsrechtliche Aspekte: - Beratung der Antragsteller - Bewilligung - Auszahlung und - abschließende Prüfung (VWN) des Förderantrages TAB Reporting einschließlich Berichterstattung gegenüber EU TAB TAB Auswahl prioritärer Fördervorhaben bzw. umfassende inhaltliche Begründung für Ablehnung (Entscheidung mit Bestand vor Verwaltungsgericht) TAB als Projektträger Mitarbeit bei Programmentwicklung und -begleitung TAB TAB Projektbegleitung (administrative und fachliche Begleitung) Verwendungsnachweisprüfung (Zwischen- und Endverwendungsnachweisprüfung) Übernahme der Prüfungsanforderungen u.a. der EU (Art. 4 / Art. 10) TAB Zuständigkeit und Verantwortlichkeit Detailaufgaben TAB ggf. ThI ggf. ThLVWA/ Preisüberwachung operative Durchführung 39

40 Öffentliches Beteiligungskapital bessert die Kapitalstrukturen auf verbessert Rating durch die Hausbank vereinfacht Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital breitere Risikosteuerung Erweiterung der Haftungsbasis positiver Imageaufbau zumeist ohne Aufpreis rückführbar 40

41 Ergänzende Informationen öffentliches Beteiligungskapital - Thüringen MBO/MBI Seed Start-up Expansion Nachfolge Diversifikation räuml. Expansion Marktentwicklung Markteinführung Prototyp F&E Gründung (BTU-Frühphase) THÜRINGEN - KAPITAL MBG TI-Fonds VCT PET * ) TIB 0,25 0,5 1,0 2,0 5,0 7,0 *) PET=Private Equity Thüringen GmbH & Co.KG 41

42 Thüringen-Kapital Gefördert werden Unternehmen in der Existenzgründungsphase, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler Finanziert werden können Investitionen, der Erwerb von Unternehmensanteilen, Kooperationen und Innovationen sowie Betriebsmittel. Förderkonditionen: Nachrangdarlehen oder stille Beteiligung von bis zu EUR mit 10 Jahren Laufzeit zu marktüblichen, risikoabhängigen Konditionen. 42

43 Thüringen-Kapital die eigenkapitalnahe Finanzierung für kleine und mittlere Vorhaben in Thüringen Zweck: Erweiterung der Haftungsbasis zur Finanzierung von kleinen und mittleren Vorhaben von Unternehmen und Freiberuflern Zielgruppe sind insbesondere junge, noch nicht voll etablierte Unternehmen vornehmlich traditioneller Branchen Antragsberechtigt (direkt bei der TAB): kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler und Existenzgründer Nicht antragsberechtigt: Verkehrswesen Landwirtschaft (einschl. Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftl. Produkte) Unternehmen in Schwierigkeiten 43

44 Thüringen-Kapital die eigenkapitalnahe Finanzierung für kleine und mittlere Vorhaben in Thüringen Voraussetzungen: tragfähiges Geschäftsmodell klares Unternehmenskonzept nebst Erfolgs- und Liquiditätsplanung intakte Bilanzverhältnisse (bei bestehenden Unternehmen) bzw. Qualifikationsnachweis (bei Existenzgründungen) Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens Garantien der Gesellschafter Im Antragsformular werden alle für eine Zusage erforderlichen Informationen und Planzahlen erfragt. Eine Checkliste weist auf ergänzend notwendige Unterlagen hin. 44

45 Thüringen-Kapital im Vergleich zu anderen Förderprodukten Kreditanstalt für Wiederaufbau Thüringer Aufbaubank ERP-Kapital für Gründung ERP-Kapital für Wachstum ERP-Kapital für Arbeit & Invest. Thüringen- Kapital Verwendungszweck außer außer Warenlager Warenlager u. u. Markterschließ. Markterschließ. keine keine Betriebsmittel Betriebsmittel außer außer Warenlager Warenlager keine keine Betriebsmittel Betriebsmittel Betriebsmittel Betriebsmittel nur nur in in Höhe Höhe von von 20% 20% der der förderfähigen förderfähigen Investitionskosten Investitionskosten ohne ohne Einschränkungen Einschränkungen Finanzierungsanteil KfW/TAB zusammen zusammen mit mit Eigenmitteln Eigenmitteln i.e.s. i.e.s. (mind. (mind. 7,5%) 7,5%) maximal maximal 40% 40% maximal maximal 40% 40% maximal maximal 50% 50% ohne ohne Einschränkungen Einschränkungen Finanzierungsanteil Hausbank je je nach nach Einzelfall Einzelfall 0% 0% % 60% im im Hausbankenobligo Hausbankenobligo mindestens mindestens in in Höhe Höhe des des KfW- KfW- Anteils: Anteils: in in der der Regel Regel 40% 40% % 60% im im Hausbankenobligo Hausbankenobligo mindestens mindestens in in Höhe Höhe des des KfW- KfW- Anteils: Anteils: in in der der Regel Regel 50% 50% im im Hausbankenobligo Hausbankenobligo keine keine Voraussetzung Voraussetzung 45

46 Ergänzende Informationen Vorteile des Thüringen-Kapital auf einen Blick erweitert die Haftmittelbasis und verbessert damit die Kapitalstruktur ist ohne Einfluss auf die Geschäftsführung ist mit zehn tilgungsfreien Jahren ein stabiler Finanzierungsbaustein erleichtert die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals deckt alle wichtigen Finanzierungsanlässe ab: Investitionen (auch in immaterielle Werte), Innovationen, Kooperationen, Erwerb von Unternehmensanteilen sowie Betriebsmittel 46

47 bm-t Thüringer Innovationsfonds (TI) Freistaat Thüringen Treuhandverhältnis Gründung: Fondsvolumen: 13,5 Mio. Fondsverwalter: bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh Thüringer Aufbaubank (TAB) Geschäftsbesorgungsvertrag beteiligungsmanagement thüringen gmbh bm-t Fondsmanagement Wer: Was: Wie: junge innovative Unternehmen Projektkosten für Forschung und Entwicklung, Markteinführung bis EUR, mit Co-Investor 1 Mio. möglich, Laufzeit 10 Jahre, Auszahlung nach Meilensteinen Konditionen: 8,1% p.a. Thüringer Innovationsfonds (TI) 47

48 bm-t Venture Capital Thüringen GmbH & Co. KG (VCT) 100% Freistaat Thüringen Thüringer Aufbaubank 100% bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh 75% Kommanditist tbg Technologie Beteiligungs-GmbH Gründung: Fondsvolumen: 20 Mio. Fondsverwalter: bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh Wer: Was: Wie: High-Tech-Unternehmen mit überdurchschnittlichen Marktchancen Anteilige Unternehmensfinanzierung in den Phasen F+E, Markteinführung, Expansion offene Minderheitsbeteiligungen und typisch stille Beteiligungen ab 0,25 Mio. bis ca. 2 Mio. in mehreren Finanzierungsrunden Auszahlung nach Meilensteinen Venture Capital Thüringen GmbH & Co. KG (VCT) 25% Kommanditist Exit durch Trade Sale oder IPO nach 4 bis 7 Jahren 48

49 bm-t Private Equity Thüringen GmbH & Co. KG (PET) Institutionelle Investoren Thüringer Aufbaubank Gründung: Fondsvolumen: 70 Mio. Fondsmanagement: bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh Investoren-Kdt. en 100% Kapital 100 % Private Equity Thüringen Verwaltungs GmbH Komplementär Private Equity Thüringen GmbH & Co. KG (PET) Wer: Was: Wie: Industrieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzial, KMU anteilige Finanzierung in den Phasen Unternehmensgründungen (Start-up), Erweiterung / Wachstum (Expansion), Nachfolge (MBO/MBI) Offene Minderheitsbeteiligungen über maximal 5 Finanzierungsrunden bis zu maximal 1 Mio. je Runde. Stille Beteiligungen bis zu maximal 5 Mio. je Unternehmen als Einzelinvestor, aber auch als Lead- und Co- Investor im Rahmen eines Konsortiums Exit nach 3-5 Jahren in Form von IPO, Trade Sale oder MBO, Laufzeit der stillen Beteiligungen max. 10 Jahre. 49

50 Thüringer Aufbaubank Abteilungsdirektorin Kornelia Gramann Gorkistraße Erfurt 0361 / Kornelia.Gramann@aufbaubank.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 50

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