Zoll- und Außenwirtschaft Seminare exportseminare
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- Alexa Katarina Schumacher
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1 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare exportseminare
2 Vorwort Fit machen für das Auslandsgeschäft mit den Seminaren der IHK Rhein-Neckar! Erfolg baut auf Wissen. Dies gilt auch im Exportgeschäft. Wer international tätig ist, braucht die richtige Vorbereitung. Unsere Seminare bereiten Ihr Unternehmen gezielt auf den Außenhandel vor. Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für den Erfolg mit einer gezielten Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Führungskräfte Ihres Unternehmens. So erhalten diese das notwendige Know-how und profitieren von der Erfahrung anderer. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar bietet viele Zollveranstaltungen an, in denen Sie als Ansprechpartner der Exportabteilung Ihres Unternehmens die Informationen erhalten, die Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen. Die Themen reichen hier vom Basiswissen Zoll bis hin zu Einreihung von Waren sowie Warenbegleitpapiere im Export. Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen einen Gesamtüberblick zu den in 2019 organisierten Zollveranstaltungen an den drei IHK-Standorten Mannheim, Heidelberg und Mosbach. Alle Veranstaltungen können auch als Inhouse-Seminare im Unternehmen durchgeführt werden. Sprechen Sie uns dazu an wir stellen Ihnen gerne Ihr individuelles Seminarangebot zusammen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Oliver Falk Bereichsleiter Recht International
3 Inhalt ZOLL IM QUADRAT Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2018/ Akkreditive in der Praxis Ausfuhr Basiswissen Zoll Carnet ATA/CPD Der Zollbeauftragte und seine Haftung Einfuhrabwicklung in die Schweiz Zollfragen Einreihung von Waren in den Zolltarif Import Incoterms Incoterms Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebsprüfungen und Auditierungen (AEO, Bekannter Versender) Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO Intrastat Kostenersparnis durch Zolllager und vorübergehende Verwahrung Lieferantenerklärungen Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland Persönliche Haftungsrisiken im Auslandsgeschäft Workshop Trade Compliance Praxisworkshop Exportkontrolle Produkthaftung USA Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr Unterlagencodierung ATLAS Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen US-(Re-) Exportkontrollrecht Sind Sie betroffen? Verträge mit Partnern im Ausland Vertriebsverträge weltweit optimieren Warenbegleitpapiere im Export Warenursprung und Präferenzen Warenzertifizierung für Russland und die Eurasische Wirtschaftsunion Webinar Zolldatenbanken Zoll Russland und Russland-Sanktionen Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen Zollwert Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
4 Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2018/2019 Zielgruppe: Informationsveranstaltung für Sachbearbeiter und Gruppenleiter der Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf. Seminarinhalt: Zum Jahreswechsel 2018/2019 stehen wie in jedem Jahr wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an. Dies macht es sehr schwierig, den Überblick zu behalten. Zudem haben diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Außenhandelspraxis der Unternehmen und bedürfen daher zu ihrer Umsetzung einer gründlichen Aufarbeitung. Die Veranstaltung behandelt die relevanten Neuerungen nach Sachgebieten geordnet. Schwerpunkte bilden die Änderungen durch den neuen Unionszollkodex (UZK), Sachstand der neuen Freihandelsabkommen (Japan, Vietnam, Singapur), Embargoländer im Außenwirtschaftsrecht und umsatzsteuerrechtliche Veränderungen. Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Fachgebieten werden erläutert. Im Einzelnen werden behandelt: Statistik geänderte Warennummern Intrastat Zollrecht und Zolltarif Zollkodex der Europäischen Union (UZK) Sachstand Umstellung Bewilligung Zugelassener Ausführer Atlas Zollverfahren Auswirkungen Brexit Protektionismus durch die USA 4 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
5 Warenursprung und Präferenzen neue Präferenzabkommen (Japan, Singapur, Vietnam) Änderungen bei Lieferantenerklärungen Änderungen elektronisches Ursprungszeugnis Neue Vertragsstaaten Carnet-ATA Embargos/Antiterrormaßnahmen/Außenwirtschaftsrecht Änderungen Embargoländer Ankündigung Atomabkommen mit dem Iran durch USA neues Umschlüsselungsverzeichnis Ausländische Vorschriften Sonstiges Umsatzsteuer Neuregelungen Die exakten Inhalte der Themenblöcke stehen erst zum Jahresende 2018 fest, da sich viele Änderungen erst kurzfristig ergeben. event/ Ort/Termin MANNHEIM 9. Januar :45 12:30 Uhr oder 13:30 17:15 Uhr HEIDELBERG 10. Januar :45 12:30 Uhr MOSBACH 11. Januar :45 12:30 Uhr oder 13:30 17:15 Uhr Dozent Oliver Falk Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
6 Lieferantenerklärungen Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die Lieferantenerklärungen ausstellen im Verkauf, Export oder auch im Einkauf/Import eingehende Lieferantenerklärungen überprüfen und überwachen. Seminarinhalt: Die Europäische Gemeinschaft/EU hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen. Um den Nachweis der Ursprungseigenschaft zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärung (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der praktischen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informationen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen Änderungen unterliegen. 6 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
7 Im Einzelnen werden behandelt: Überblick und Bedeutung aller Lieferantenerklärungen Überblick über das Präferenzursprungsrecht der Europäischen Gemeinschaft/Union für Zwecke der Lieferantenerklärung (Ursprungsregeln) Formelle Anforderungen und Wortlaut der Lieferantenerklärung nach VO 2015/2447 Anhang Überblick über die Präferenzländer Kumulierungsvermerke in Lieferantenerklärungen zollamtliche Überprüfung einer Lieferantenerklärung (INF 4) Beispiele und Übungen event/ Ort/Termin MANNHEIM 31. Januar :00 17:00 Uhr MANNHEIM 12. November :00 17:00 Uhr MOSBACH 26. März :00 17:00 Uhr Referentin Irmtraud Bohn Diplom-Finanzwirtin (FH), (Buchautorin), Hauptzollamt Karlsruhe Kosten 250 für Mitglieder 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
8 Vertriebsverträge weltweit optimieren Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Unternehmer, Exportleiter, Vertriebsleiter, Vertriebsmitarbeiter. Seminarinhalt: Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge sind auf Dauer angelegt. Schlechte Verträge können hohe Kosten verursachen. Entsprechend sorgfältig müssen sie formuliert und später durchgeführt werden. Die Teilnehmer erarbeiten, worauf man bei der Gestaltung und bei der Abwicklung von solchen Verträgen achten muss. Zudem erhalten die Teilnehmer umfangreiche Formulierungshilfen in deutscher und englischer Sprache. Im Einzelnen werden behandelt: Allgemeines: Reicht ein mündlicher Vertrag? Ist teilweise Kündigung möglich? Vertragsprodukte/Vertragsgebiet: Wie definiere ich die Vertragsprodukte und das Vertragsgebiet Umfang der Vertretung: Alleinvertretung oder nicht? Kundenschutz? Pflichten des Handelsvertreters/Vertragshändlers: Information, Werbung (Verteilung der Kosten), Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Schulungen Pflichten des Unternehmers: Weitergabe von Material: in welcher Sprache? Provision: Bezirks- oder Vermittlungsprovision Provisionshöhe - gesonderte Provisionen Bemessungsgrundlage - Fälligkeit und Abrechnung - Überschneidungen 8 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
9 Bedingungen für Käufe und Weiterverkäufe beim Vertragshändler. Wichtig: der Vertragshändlervertrag ist auch ein Rahmenvertrag für Kaufverträge! Laufzeit des Vertrages: Beginn Kündigung Vorvertrag oder Probezeit? Festlegung fristloser Kündigungsgründe Ausgleichsanspruch: Wann kann er ausgeschlossen werden? Voraussetzungen und Berechnung. Gibt es einen Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers? Abwicklung des Vertrages nach Kündigung Anwendbares Recht, Gerichtsstand oder Schiedsgericht? event/ Ort/Termin MANNHEIM 12. Februar :00 17:00 Uhr Referent Volker Gerstner, Rechtsanwalt, Wiesloch Kosten 250 für Mitglieder 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Félicienne von Skerst Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
10 Der Zollbeauftragte und seine Haftung Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Zollbeauftragte oder Mitarbeiter vergleichbarer Positionen, an Spediteure, aber auch an Abteilungs- und Unternehmensleitung. Seminarinhalt: Zollbeauftragte, AEO-Verantwortliche und deren Teams haben ein weites und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum zu erfüllen. Mitarbeiter und Geschäftsführer stellen sich dabei immer wieder folgenden Fragen: Wer übernimmt die Verantwortung im Unternehmen für Unregelmäßigkeiten, Arbeitsfehler oder Pflichtverletzungen in zollrelevanten Belangen, die u. U. auch von Dritten (Zollagenten, Spediteuren, Dienstleistern) in Vertretung des Unternehmens verursacht werden? Was gilt als Pflichtverletzung und welche Folgen zieht eine Pflichtverletzung nach sich? Welche Maßnahmen sollte die Unternehmensleitung ergreifen, um sich vor dem Verdacht der Aufsichtspflichtverletzung zu schützen? Die Teilnehmer erfahren, welche Pflichtverletzungen im Zollrecht möglich sind. Sie erkennen, wo häufige Gefahrenpunkte liegen und worauf sie achten sollten, um die Risiken und die persönliche Haftung zu minimieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung der Verantwortung zwischen betriebsangehörigen Zollbeauftragten, betriebsfremden Dritten (z. B. Speditionen) und Unternehmensleitung. 10 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
11 Im Einzelnen werden behandelt: Pflichten der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens nach 34 AO Berichtigung von Zollanmeldungen, die ihr Unternehmen selbst oder durch einen Dritten abgibt. Rechtliche Stellung des Spediteurs, der Ihr Unternehmen bei der Erstellung der Zollanmeldungen vertritt. Pflichtverstöße im Zollrecht (Import) Warenursprung und Präferenzrecht Außenwirtschaftsrecht Abgrenzung der Verantwortung Zollbeauftragte und Unternehmensleitung, sowie Unternehmensleitung und Spedition Aufsichtspflichtverletzung gem. 130 OWiG Wie wird der Zollbeauftragte im Unternehmen kontrolliert? AEO und Pflichtverletzungen Praktische Beispiele event/ Ort/Termin MANNHEIM 20. Februar :00 13:00 Uhr Referentin Irmtraud Bohn Diplom-Finanzwirtin (FH), (Buchautorin), Hauptzollamt Karlsruhe Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
12 Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO Seminarinhalt: Der operative Bereich der Zollabwicklung im Unternehmen unterliegt der Aufsicht der Unternehmensleitung. Die Aufsicht muss im Unternehmen sinnvoll umgesetzt werden, Kontrollen und Überwachungsprozesse eingerichtet werden. Dies ist der vorrangigste Grund für die Einführung von internen Kontrollsystemen im Zollbereich des Unternehmens. Des Weiteren hat seit der Neufassung der Dienstvorschrift für AEO am der Antragsteller auf Erteilung des AEO-Zertifikates anzugeben, welche internen Kontrollsysteme vorhanden sind, die eine wirksame Überwachung und Prüfung der Warenbewegungen gewährleisten sowie geeignet sind illegale bzw. nicht ordnungsgemäße Geschäfte zu erkennen. Dadurch stellen sich folgende Fragen: Wie installiert man ein angemessenes und wirksames IKS im Zollbereich des Unternehmens? Wie kann ein IKS oder Compliance-System für den Zollbereich eingerichtet werden, das auch die Kontrolle von Dritten, z. B. Spediteuren, Zollagenten, Dienstleistern, die für das Unternehmen die Zollanmeldungen abgeben, mit umfasst? Diese Themen und der Weg zur Installierung von Kontrollsystemen für die Zollsachbearbeitung im Betrieb werden im Seminar besprochen. 12 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
13 Im Einzelnen werden behandelt: Internes Kontrollsystem in zollrelevanten Bereichen. Kann das von einem Antragsteller, bzw. Zertifikatsinhaber AEO erwartet werden? Bestandsaufnahme zoll- und außenwirtschaftsrechtlich maßgeblicher Vorgänge: Welche Risiken müssen bewertet und kontrolliert werden? Systematik des Risikomanagements für zollrechtliche Belange. Werden dokumentierte Prozesse eingehalten? Entsprechen die Abläufe den gesetzlichen Vorgaben bzw. den dokumentierten Prozessen und Organisationsanweisungen? Sind Änderungen erforderlich, wie laufen Informationen im Betrieb, muss der Zoll informiert werden (Unterrichtungspflichten)? Monitoring bei dem AEO und den vereinfachten Verfahren, wie Zugelassener Ausführer (ZA) durch den Zoll Beispiele für Checklisten zur Steuerung der innerbetrieblichen Risiken mit zollrechtlichem Bezug. event/ Ort/Termin MANNHEIM 20. Februar :00 18:00 Uhr Referentin Irmtraud Bohn Diplom Finanzwirtin (FH), Buchautorin, Hauptzollamt Karlsruhe Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
14 Einfuhrabwicklung in die Schweiz Zollfragen Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Besonderheiten bei der Auftragsabwicklung in der Schweiz, insbesondere soll auf folgende Fragen eingegangen werden: Worauf muss man bei der Einfuhrabwicklung von Waren in die Schweiz achten? Wann wird ein deutsches Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig? Wann und wie müssen die Mitarbeiter gemeldet werden, wenn diese für einen begrenzten Zeitraum zur Durchführung von Arbeiten in die Schweiz entsendet werden? Welche Mindestlöhne gelten und wie müssen diese berechnet werden? Ein zentrales Thema der Veranstaltung ist auch die Meldepflicht von Arbeitnehmern bei vorübergehenden grenzüberschreitenden Einsätzen. Ein Spezialist des Sekretariats für Wirtschaft SECO stellt die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie diese einzuhalten sind und wie die Meldeverfahren abgewickelt werden müssen. Zielgruppe: Geschäftsführer und Leiter Vertrieb, Export und Finanzen von Unternehmen, die bereits Waren in die Schweiz liefern bzw. Dienstleistungen in der Schweiz erbringen oder dies zukünftig planen. Im Einzelnen werden behandelt: Schweizerische Zollgesetzgebung Grundsätze der Zollbehandlung Zollverfahren Abgabenerhebung Carnet ATA; elektronische Zollanmeldung e-dec web, Vormerkschein Mehrwertsteuerpflicht im Schweiz-Geschäft Mehrwertsteuersätze Grundsätze der Steuerpflicht, Umsatzgrenze, Verzicht auf Befreiung von Steuerpflicht Verfahren bei Steuerpflicht: Registrierung, Abrechnungen, Rechnungsstellung, Vorsteuerabzug Bezugsteuer 14 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
15 Arbeiten in der Schweiz Meldepflichten Meldeverfahren bis zu 90 Tagen Meldepflicht Vorlauffrist 90-Tage-Kontingent Abwicklung der Meldung Nachträgliche Änderungen Dienstleistungserbringung über 90 Tage Rechtliche Grundlage Bewilligungsverfahren event/ Termin 1. Quartal 2019 Arbeiten in der Schweiz Lohn- und Arbeitsbedingungen Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge SECO Weisung zur Abgrenzung von meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Dienstleistungen SECO Weisung zum internationalen Lohnvergleich Kontrollen Sanktionen Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
16 Akkreditive in der Praxis Zielgruppe: Mitarbeiter und Leiter aus den Bereichen Export, Versand, Verkauf und Einkauf. Hinweis: Über die Erfüllbarkeit der Akkreditivbedingungen wird häufig während ihrer Festlegung in den Verkaufsverhandlungen entschieden. Das Seminar richtet sich deswegen ausdrücklich auch an Vertriebsleiterund Vertriebsmitarbeiter. Teilnehmer sollten über Englisch-Grundkenntnisse verfügen. Seminarinhalt: Das Dokumenten-Akkreditiv ist ein bewährtes Zahlungssicherungsinstrument und kommt zunehmend auch für Exporte in europäische Länder zum Einsatz. Der Exporteur versendet die Ware erst, nachdem das Akkreditiv eröffnet worden ist und ein selbständiges, vom Grundgeschäft losgelöstes Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs vorliegt. Den Akkreditivbetrag erhält er bei entsprechender Ausgestaltung des Akkreditivs bereits vor Eintreffen der Ware beim Käufer. Der Importeur kann seinerseits sicher sein, dass die Zahlung nur erfolgt, wenn gewährleistet ist, dass der Exporteur die Erfüllung aller Akkreditivbedingungen anhand von Dokumenten nachgewiesen hat. Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis lernen die Teilnehmer, wie sie Akkreditiv-Geschäfte sicher abwickeln und Formfehler vermeiden können. 16 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
17 Im Einzelnen werden behandelt: Das Dokumenten-Akkreditiv unter Vertriebsgesichtspunkten Teil 1 Risiken im Außenhandel Interessenlage und Lösungswege Wesen des Akkreditivs Beteiligte und Ablauf Arten (unbestätigt, bestätigt, still bestätigt) Benutzbarkeit Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditiv (ERA 600) Das Dokumenten-Akkreditiv unter Vertriebsgesichtspunkten Teil 2 Dokumente und deren Funktion (Handelsrechnung, Transportdokumente etc.) Dokumentenstrenge Joker Clause strapaziertes Akkreditiv Checkliste Vor- und Nachteile des Akkreditivs Ursprungszeugnisse als Akkreditiv-dokumente Was ist zu beachten? Länderinformationen, Fallbeispiele und Praxistipps Das Dokumenten-Akkreditiv als Finanzierungsinstrument Forfaitierung/Ankauf von Akkreditivforderungen event/ Ort/Termin MANNHEIM März :00 16:00 Uhr Dozent N.N. Kosten 250 für Mitglieder 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Heide Schmidt Enterprise Europe Network Telefon: Telefax: heide.schmidt@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
18 Ausfuhr Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Zoll-, Vertriebs-, und Exportabteilungen in Unternehmen, Speditionen und sonstigen Dienstleistern. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Seminarinhalt: Im Seminar werden die Vorschriften zum Ausfuhrverfahren vorgestellt und die Abläufe beim Ausfuhrverfahren erläutert. Die Vereinfachungen bei der Ausfuhranmeldung (vormals zugelassene Ausführer) werden behandelt. Dabei wird auch auf die Bewilligungsvoraussetzungen eingegangen werden. Abgerundet wird das Seminar durch ein gemeinsames Erstellen einer Ausfuhranmeldung online. Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich Dual-Use-Verordnung und deren Codierung in der Zollanmeldung. Dabei zeigt der Referent, wie Sie anhand der für jedermann verfügbaren Datenbanken der Zollverwaltung erkennen können, welche exportkontrollpolitischen Codierungen in der Ausfuhranmeldung erforderlich sind und wie Sie die einschlägigen Rechtsvorschriften schnell und zuverlässig aufrufen können. Damit erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug, sich über Exportbeschränkungen zu informieren, denen Ihre Ausfuhrwaren unterworfen sein können. Ein sinnvoller Beitrag zur Vermeidung von Rechtsverstößen, die sonst ggf. straf- oder bußgeldrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können. Das Seminar macht die Teilnehmer (auch mit geringen Vorkenntnissen) mit diesen Vorschriften vertraut und gibt dabei wichtige Hilfestellungen für die Praxis. 18 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
19 Im Einzelnen werden behandelt: Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen, beteiligte Personen Standardverfahren Anmeldung zum Ausfuhrverfahren (ATLAS-Ausfuhr AES/ECS einschließlich Internet-Ausfuhranmeldung IAA-Plus; Notfallverfahren mittels Einheitspapier) Verfahren bei der Ausfuhrzollstelle (Fristen für die Vorab-Anmeldung) Überwachung des Ausfuhrverfahrens (Verfahren bei der Ausgangszollstelle) Erledigung des Ausfuhrverfahrens (Fristen; Nachforschungsverfahren) Ausfuhrnachweise für Umsatzsteuerzwecke einschl. Alternativnachweise) Vereinfachte Ausfuhranmeldung (vormals Zugelassener Ausführer) Bewilligungsvoraussetzungen Abläufe event/ Ort/Termin MANNHEIM 12. März :00 17:00 Uhr Referent Harald Jung Dipl.-Finanzwirt und Betriebswirt (VWA) Kosten 250 für Mitglieder 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
20 Einreihung von Waren in den Zolltarif Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen. Seminarinhalt: Wie ermittle ich die richtige Zolltarifnummer? Kenntnisse im Umgang mit dem Zolltarif sind für jedermann, der im Zollbereich tätig ist von elementarer Bedeutung. Sowohl beim Import, als auch beim Export, sogar bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen kommt man nicht an der Warennummer, wie die Zolltarifnummer auch genannt wird, vorbei. Dieses eintägige Seminar wird Sie in die Lage versetzen, feste Prüfungsschemata bei der Einreihung von Waren einzuhalten und Sie mit der Systematik des Zolltarifs vertraut machen. Zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulichen den vermittelten Stoff. 20 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
21 Im Einzelnen werden behandelt: Aufbau und Gliederung des Zolltarifs Allgemeine Vorschriften AV 1 bis AV 6 Anmerkungen zu 7 Abschnitten und Kapiteln Erläuterungen zum Zolltarif Schwerpunkte im Bereich des Abschnitts XVI und des Kapitels 90 Der Elektronische Zolltarif Verbindliche Zolltarifauskünfte event/ Ort/Termin MANNHEIM 19. März :00 17:00 Uhr Referent ZAR Matthias Hink, Bildungs- und Wirtschaftszentrum der BFV-Dienstsitz Karlsruhe Kosten 250 für Mitglieder 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
22 Warenbegleitpapiere im Export Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die sich als Neueinsteiger mit dem Ausfüllen und der Abfertigung von Exportdokumenten zu befassen haben. Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Seminarinhalte: Die Abwicklung von Exportgeschäften erfordert die Kenntnis einer Vielzahl von Dokumenten. Nach einer Einführung in die Exportsystematik werden die allgemein notwendigen Exportdokumente vorgestellt und teilweise ausgefüllt. Gleichzeitig werden wichtige Hilfsmittel (Ausfüllanleitungen, Konsulats- und Mustervorschriften, einfache Programme für die Dokumentenerstellung etc.) präsentiert. Den Teilnehmern wird das notwendige Rüstzeug im Wesentlichen an Hand praktischer Übungen vermittelt. 22 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
23 Im Einzelnen werden behandelt: Harmonisiertes System und Bedeutung der Warennummern Ausfuhrverfahren, Ausfuhranmeldung, Internet- Zollanmeldung Plus IAA + Einfuhrvorschriften der Bestimmungsländer (Market Access Database) Ursprungszeugnis (IHK) Legalisierungsbestimmungen anderer Länder Vorübergehende Verwendung mit Carnet ATA Lieferantenerklärungen Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/ EUR-Med / Ursprungserklärungen Warenverkehrsbescheinigung A.TR event/ Ort/Termin MANNHEIM 21. März :00 17:00 Uhr Referent Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar, Mannheim Kosten 250 für Mitglieder 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
24 Carnet ATA/CPD Zielgruppe: Die Carnet-Schulung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilungen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen. Seminarinhalt: Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch beim Zoll im Drittland anmelden. Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie hierfür das von den Industrie- und Handelskammern ausgestellte Carnet ATA/ CPD nutzen. Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das von derzeit 76 Abkommensländern akzeptiert wird und den Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze erspart. Die reibungslose Zollabwicklung mit dem Carnet ATA/CPD in den bereisten Ländern setzt die Beachtung besonderer Antrags- und Abwicklungsmodalitäten voraus. Das Seminar gibt hierzu einen umfassenden Überblick. 24 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
25 Im Einzelnen werden behandelt: Grundlagen Was ist ein Carnet A.T.A? Anwendungsbereiche in der Praxis In welchen Ländern kann man Carnets A.T.A. nutzen? Anleitung zum korrekten Ausfüllen der Formulare Behandlung der Einlegeblätter durch den Zoll Die richtige Beendigung des Verfahrens Vermeidung von Unregelmäßigkeiten im Verfahrensablauf Fallbeispiele aus der Praxis Praktische Tipps event/ Ort/Termin MANNHEIM 27. März :00 13:00 Uhr Referent Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar, Mannheim Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
26 Persönliche Haftungsrisiken im Auslandsgeschäft Workshop Trade Compliance Zielgruppe: Der Workshop richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, Ausfuhrverantwortliche und Trade Compliance Führungskräfte, insbesondere Exportkontrollbeauftragte, Zollbeauftragte, Heads of Trade Compliance, Heads of Customs, Heads of Export Control und Chief Compliance Officers. Seminarinhalt: Bei einem Verstoß gegen Außenhandelsvorschriften stehen häufig die Geschäftsführung und die verantwortlichen Trade Compliance Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden. Vorschriften im Außenhandel ergeben sich aus: Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht, Exportkontrolle, Embargos, Finanzsanktionen und aus dem Meldewesen im internationalen Kapital- und Zahlungsverkehr. Der Vorwurf gegen die Geschäftsführung und die Führungskräfte ist dann häufig eine unterlassene Organisation und Aufsicht der Import und Export Arbeitsabläufe, wodurch der Verstoß aus Sicht der Ermittlungsbehörden erst ermöglicht wurde. Der Workshop beschreibt anhand von Fallbeispielen die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an ein Trade Compliance Management System und wie diese Anforderungen von der Geschäftsführung und den Trade Compliance Führungskräften maßgeschneidert im Unternehmen umgesetzt werden können. Im Einzelnen werden behandelt: Persönliche Haftungsrisiken Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden Typischer Gang einer Ermittlung durch Hauptzollamt, Zollfahndung und Staatsanwaltschaft Worst-Case Vorwurf und Szenario für Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte 26 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
27 Strategien gegen die persönlichen Haftungsrisiken Aufbau, Verbesserung und Überwachung einer effizienten Trade Compliance Organisation Pflicht und Recht zur Organisation, Delegation, Anweisung und Kontrolle Typische Inhalte einer Trade Compliance Organisation Trade Compliance Mitarbeiter als Berater des Unternehmens, nicht als Umsatz-Verhinderer Bei Verstoß: Trade Compliance Organisation als Haftpflichtversicherung Erfüllung der Trade Compliance Organisationsund Aufsichtspflichten befreit von persönlichen Haftungsund Reputationsrisiken Ziel bei einem Verstoß: Geldbuße nur gegen das Unternehmen Best-Case: Völlige Straffreiheit durch Selbstanzeige und Nachweis einer effizienten Trade Compliance Organisation event/ Ort/Termin MANNHEIM 28. März :00 18:00 Uhr Referent Dirk Hagemann Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
28 Webinar Zolldatenbanken Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen, die die kostenfreie Datenbanken im Internet nutzen möchten. Seminarinhalt: In diesem Seminar gewinnen Sie einen umfassenden Überblick, welche Datenbanken für die Export- und Importabwicklung im Internet kostenfrei zur Verfügung stehen und wie Sie diese effizient nutzen. Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie, wie Sie ausländische Zollsätze und länderspezifische Einfuhrvorschriften abrufen, wie Sie die richtige Zolltarifnummer finden, welche Präferenzabkommen bestehen, unter welchen Bedingungen Sie von Zollvergünstigungen profitieren können, etc. 28 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
29 Im Einzelnen werden behandelt: Ausländische Zollsätze, vom Einfuhrland vorgeschriebene Dokumente, Handelshemmnisse, etc. die Market Access Database der EU Zollsätze der EU und Codierungen für ATLAS Elektronischer Zolltarif für die Ein- und Ausfuhr Ursprungsregeln für Zollvergünstigungen (WuP-Datenbank Warenursprung und Präferenzen) Zolltarifnummern/Warennummern recherchieren Datenbank für verbindliche Zolltarifauskünfte ( VZTA) event/ Termin 25. März :00 11:00 Uhr Referent Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar, Mannheim Kosten 60 für Mitglieder 90 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
30 Basiswissen Zoll Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die sich als Neueinsteiger mit dem Ausfüllen und der Abfertigung von Exportdokumenten zu befassen haben. Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Seminarinhalt: Das Einsteiger-Seminar dient als erster Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung. Häufig werden Mitarbeiter im Unternehmen ins kalte Wasser geworfen und arbeiten mit Vorlagen alter Zollvorgänge, die im Unternehmen bereits durchgeführt wurden ohne die Änderungen zu berücksichtigen, die regelmäßig im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erfolgen. Hinzu kommen viele neue Begriffe aus dem Zollbereich, die einen Mitarbeiter schnell überfordern können. Das Seminar führt schrittweise an die schwierige Terminologie des Zolls heran. Dabei werden zolltechnische Begriffe und Zollverfahren systematisch erläutert. Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur Einreihung von Waren, zur Ein- und Ausfuhrabwicklung. Die unterschiedlichen Ursprungsbegriffe werden erläutert, Dokumente für den Export vorgestellt. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themengebieten werden anhand von Beispielen erläutert. Informationsquellen aus dem Internet, welche die Arbeit erleichtern, werden vorgestellt 30 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
31 Im Einzelnen werden behandelt: Grundlagen des Zollrechts Zollunion und Binnenmarkt Zoll Begrifflichkeiten Rechtsgrundlagen Warentarifnummern Incoterms 2010 Einfuhrabwicklung/Import Abläufe, Dokumente, Erforderliche Angaben Ausfuhrabwicklung/Export Abläufe, ATLAS Ausfuhr, Dokumente, Elektronischer Zolltarif Sonstige Zollverfahren Carnet ATA Warenursprung, Präferenzrecht Nicht-präferenzielles Ursprungsrecht Ursprungszeugnis Präferentieller Ursprung Präferenznachweise (EUR1, EUR MED, Lieferantenerklärung) Exportkontrolle Umsatzsteuer Überblick: Datenbanken und Informationsquellen, u.a. Marktzutrittsdatenbank der Europäischen Kommission event/ Ort/Termin MANNHEIM 2. April :00 13:00 Uhr MANNHEIM 24. Oktober :00 13:00 Uhr MOSBACH 7. November :00 13:00 Uhr Referent Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar, Mannheim Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
32 Incoterms 2010 Zielgruppe: Mitarbeiter und Leiter aus den Bereichen Export/Import, Einkauf und Verkauf. Seminarinhalt: Die INCOTERMS -Regeln 2010 (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) sollten fester Bestandteil für Angebote und Vertragsabschlüsse im internationalen Geschäftsverkehr sein. Gleichzeitig beeinflussen sie entscheidend die Kalkulation eines Exportgeschäftes. Unsere tägliche Praxis zeigt uns, dass Exporteure wie Importeure die INCOTERMS 2010 mit deren Regelwerk oftmals nicht kennen oder aufgrund mangelhafter Kenntnisse falsch anwenden. Überflüssige, unangenehme Streitigkeiten der Käufer- bzw. Verkäuferseite und im Extremfall daraus resultierende kostspielige Zahlungen sind die Folge einer falschen Anwendung der INCOTERMS Die Veranstaltung behandelt ausführlich die einzelnen Klauseln der Incoterms Ziel ist die Vermittlung der korrekten Anwendung der neuen Incoterms -Regeln. 32 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
33 Im Einzelnen werden behandelt: Einführung Incoterms Hintergrund Bedeutung Anwendungsbereich Darstellung der Veränderungen und Neuheiten Incoterms 2010 Erläuterung der einzelnen Incoterms -Klauseln nach Gruppen und Transportart im Detail Pflichten Käufer/Verkäufer (hinsichtlich Transportvertrag und -versicherung, Zollabfertigung, Zahlung von Einfuhrabgaben, Ein-/ Ausfuhrgenehmigung, Dokumentenerstellung) Praktische Anwendungshinweise event/ Ort/Termin MANNHEIM 11. April :00 12:00 Uhr Referent Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International IHK Rhein-Neckar, Mannheim Durch die ICC Deutschland akkredidierter Incoterms 2010 Trainer Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
34 Intrastat Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen Vertrieb, Import/Export, Rechnungswesen und (Steuer-) Buchhaltung. Seminarinhalt: Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erfassung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Meldepflichtig zurzeit sind alle Unternehmen, deren Warenumsätze mit anderen Mitgliedstaaten, bezogen auf die jeweilige Verkehrsrichtung z. Zt Euro im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr überschreiten. Das Seminar soll auf folgende Fragen Antworten geben: Was muss gemeldet werden? Gibt es Vereinfachungen? Wer ist in Sonderfällen meldepflichtig (z. B. Reihengeschäfte, Dreiecksgeschäfte, Werklieferungen)? Welche Formen der Meldung gibt es (elektronische Verfahren)? Das Seminar soll die Möglichkeiten aufzeigen, die statistischen Meldungen korrekt und effizient durchzuführen. 34 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
35 Im Einzelnen werden behandelt: Gegenstand der Außen- und Intrahandelsstatistik Auskunftspflicht im Intrastat- Erhebungsverfahren Intrahandelsstatistik und Umsatzsteuerrecht Abgabetermine, Berichtigungen, Befreiungen, Vereinfachungen und Schwellenregelungen Vorstellung der Meldewege (u. a. Datenlieferungen via Internet) Behandlung ausgesuchter Warenbewegungen anhand von Beispielen (Dreiecksgeschäfte, Reihengeschäfte, Konsignationslager, Lohnveredlung) event/ Ort/Termin MANNHEIM 7. Mai :00 13:00 Uhr Referent Jürgen Elberskirch Dipl.-Finanzwirt, Deutsche Bundesbank, Frankfurt/Main Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
36 Kostenersparnis durch Zolllager und vorübergehende Verwahrung Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der EU entstehen grundsätzlich Einfuhrabgaben; die Abgabenentstehung kann aber durch die Überführung der Waren in ein Zolllagerverfahren auf unbestimmte Zeit aufgeschoben oder bei anschließender Wiederausfuhr oder aktiver Veredelung gänzlich vermieden werden. Die Kenntnis des Zolllagerverfahrens kann daher zu erheblichen Einsparpotentialen führen. Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder in Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Union Waren grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder bestimmte handelspolitische Maßnahmen angewendet werden. Bei Zolllagern handelt es sich um von den Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten im Unternehmen. Zudem besteht seit der UZK-Einführung nun die Möglichkeit, bis zu 90 Tage die Waren in der vorübergehenden Verwahrung zu lagern. Damit stellt sich für die Wirtschaftsbeteiligten die Frage, welches Verfahren zur Lagerung im Unternehmen genutzt werden soll. In diesem Praxisseminar erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Vorschriften des Zolllagerverfahrens, deren Anwendungsbereich und praktische Handhabung. Detailliert aufgezeigt werden die einzelnen Verfahrensschritte (Bewilligung, Überführung in das Verfahren, Aufzeichnungen, Beendigung des Verfahrens). Ziel des Seminars: Das Seminar vermittelt Ihnen komprimiert das gesamte Zolllagerrecht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichtigung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex. Seminarinhalte im Einzelnen: Grundsätze und Funktion des Zolllagerverfahrens als besonderes Verfahren sowie der vorübergehenden Verwahrung nach dem Unionszollkodex Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Auswirkungen des Zolllagerverfahrens Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren Normales und vereinfachte Verfahren Lagerung von Waren mit unterschiedlichem zollrechtlichen Status 36 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
37 Das Handling im Zolllager vs. vorübergehende Verwahrung: Verantwortlichkeiten Bestandsaufzeichnungen Übliche Behandlungen Vorübergehendes Entfernen (auch zwischen verschiedenen Lagern) Beendigung des Zolllagerverfahrens Benutzung eines Zolllagers ohne Überführung der Waren in das Zolllagerverfahren Besonderheiten bei Bewilligungen für grenzüberschreitende Zolllagerverfahren (sog. Einzige Bewilligungen). event/ Ort/Termin MANNHEIM 15. Mai :00 13:00 Uhr Referentin: Irmtraud Bohn Diplom Finanzwirtin (FH), Buchautorin, Hauptzollamt Karlsruhe Kosten 125 für IHK-Mitglieder 190 für Nicht-Mitglieder Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Wirtschaftsbeteiligte, die die Vorteile des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung nutzen oder nutzen wollen und sich über die Änderungen angesichts des UZK sowie über die Möglichkeiten der Überführung von Waren in das Verfahren informieren möchten. Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
38 Zollwert Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht Wieviel Einfuhrabgaben bei der Einfuhr erhoben werden, richtet sich neben der Anmeldung der richtigen Zolltarifnummer auch nach dem Zollwert. Was aber ist der Zollwert, aus welchen Bestandteilen setzt er sich zusammen? Muss zum Einkaufspreis nicht nur noch die Fracht hinzugerechnet werden und davon die Abgaben entrichtet werden? Kann der Spediteur den Zollwert nicht der Einkaufsrechnung und den Beförderungsunterlagen entnehmen? Gibt es auch Abzugsbeträge? Die Ermittlung des Zollwertes ist komplizierter als oftmals vermutet. Nicht selten kommt es zur Anmeldung zu hoher Zollwerte, weil Abzugsbeträge (z. B. Beförderungskosten in der Union, Montagekosten oder Einkaufsprovisionen), Rabatte und Skonti nicht geltend gemacht oder Erstattungsansprüche bei schadhaften Waren und Verlusten nicht wahrgenommen werden. Andererseits wird bei Zollprüfungen aber auch häufig festgestellt, dass Zollwerte fehlerhaft ermittelt wurden, weil der Wert von Vorleistungen des Einführers (wie z. B. Werkzeug- und Entwicklungskosten), die zur Produktion der Einfuhrwaren benötigt werden, nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurde. Gleiches gilt für weitere Kosten, die beim Einführer anfallen und im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung der Waren stehen, wie z. B. Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werbekosten, Beförderungs- und Versicherungskosten oder Lizenzgebühren. Wie wird der Zollwert ermittelt, wenn der Einfuhr der Waren kein Kauf zugrunde liegt? Hierzu zählen vor allem Entwicklungsmuster, Prototypen, Verkaufsmuster und zur Reparatur eingeführte, sowie kostenlos gelieferte Waren. Ziel des Seminars: Im Seminar lernen Sie den Zollwert eingeführter Waren korrekt zu ermitteln und dadurch Beanstandungen bei Zollprüfungen sowie die Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren zu vermeiden. Außerdem erfahren Sie, wie Verträge aus zollwertrechtlicher Sicht optimal zu gestalten sind und wie Sie die zur Zollwertermittlung notwendigen Informationen aus anderen Unternehmensbereichen erkennen. Durch Ihr Wissen können Sie die Erhebung von zu hohen Einfuhrabgaben vermeiden. 38 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
39 Seminarschwerpunkte: Systematik der Zollwertermittlung bei der Einfuhr von Waren in die EU Zollwertrechtliche Behandlung von Qualitätskontrollund Analysekosten Zollwertrechtliche Behandlung von Rabatten, Skonti, Fehlmengen, Beschädigungen und schadhaften Waren Werkzeug- und Entwicklungskosten Lizenz gebühren Umschließungskosten, Beförderungs- und Versicherungskosten Vornahme von Abzügen, wie z. B. Beförderungskosten in der Union und Einkaufsprovisionen Zollanmeldung und Zollanmelder; Vereinbarungen mit der Zollverwaltung Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Importabteilungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die zutreffende Ermittlung des Zollwertes der Importwaren verantwortlich sind oder den Spediteuren und Dienstleistern bei der Einfuhrabfertigung den Zollwert mitteilen müssen. Vorkenntnisse im Zollwertrecht sind nicht erforderlich. event/ Ort/Termin MANNHEIM 15. Mai :00 18:00 Uhr Referentin Irmtraud Bohn Diplom Finanzwirtin (FH), Buchautorin, Hauptzollamt Karlsruhe Kosten 125 für IHK-Mitglieder 190 für Nicht-Mitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
40 Warenursprung und Präferenzen Zielgruppe: Das Seminar bietet Einsteigern eine gute Basis zum Aufbau praktischen Wissens Fortgeschrittene können hier ihr Wissen aktualisieren und systematisieren. Insbesondere erhalten Mitarbeiter, die im Unternehmen mit der Anforderung oder Ausstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind oder Ursprungsnachweise ausstellen das entsprechende Rüstzeug. Seminarinhalt: Wer Präferenzen im Drittland in Anspruch nehmen kann, hat Kostenvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern. Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferungen ins Drittland mein Produkt zollbegünstigt ist. Nicht nur die vollständige Beantragung notwendiger Dokumente, wie z. B. eine EUR-1, bereitet im Präferenzrecht dagegen immer wieder Schwierigkeiten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt präferenzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumentation erforderlich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten Nachweis der Präferenzberechtigung und der internen erforderlichen Dokumentation. Behandelt wird sowohl der Umgang mit formalen Nachweisen, als auch mit Vereinfachungen, die ohne oder auch nur mit vorheriger zollamtlicher Bewilligung genutzt werden können. Umfangreiche praktische Übungen helfen dabei das Tagesgeschäft erfolgreich zu bewältigen. Sinnvolle Hinweise auf Datenbanken der Zollverwaltung und der Europäischen Union runden das Seminar ab. 40 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
41 Im Einzelnen werden behandelt: Der Ursprungsbegriff im internationalen Handel Nichtpräferenzieller Ursprung/Präferenzieller Ursprung Herkunftsbezeichnung Made in Unterscheidung Ursprungsund Freiverkehrspräferenzen Räumlicher Anwendungsbereich und materieller Rechtsrahmen der Präferenzregelungen der EU (Ursprungsregeln) Prüfung und Nachweis der Präferenzregelung Bilaterale und diagonale Kumulierung Kumulierung im Freihandelsraum Pan-Euro-Med und SAP-Zone Formale Nachweise EUR-1, EUR-Med Vereinfachte Ursprungsnachweise (Ursprungserklärung) Besonderheiten im Rahmen der Zollunion mit der Türkei A.TR Lieferantenerklärungen Form und Inhalt Die zollamtliche Bestätigung der Lieferantenerklärung mit Auskunftsblatt INF.4 Praktische Übungen event/ Ort/Termin MANNHEIM 23. Mai :00 17:00 Uhr Referent Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar Kosten 250 für Mitglieder 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
42 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilungen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen. Seminarinhalt: In vielen Ländern werden Ursprungszeugnisse zum Nachweis des handelspolitischen Ursprungs verlangt, sie dienen damit zur Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen im Empfangsland. Ursprungszeugnisse sind im Gegensatz zu Warenverkehrsbescheinigungen Pflichtdokumente, sie werden aber auch zunehmend als zahlungsauslösendes Dokument bei Akkreditiven eingesetzt. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse auf Basis des europäischen Zollrechts und im Rahmen ihres Satzungsrechts aus. Das Seminar befasst sich ausführlich mit den Regeln hierzu, dem Ausstellen und den entsprechenden Nachweisen. Die unterschiedlichen und parallel existierenden Ursprungsbegriffe werden ebenfalls erläutert. Häufig fordern internationale Kunden entsprechend den ausländischen Bestimmungen eine besondere Aufmachung der Exportfaktura oder Zusatzzertifikate. Für diesen länderspezifischen Bescheinigungsdienst erhalten die Seminarteilnehmer ebenfalls Hinweise. 42 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
43 Im Einzelnen werden behandelt: Unterschied zwischen präferenziellem und handelspolitischem Ursprung Made in Kennzeichnungsvorschriften Grundregel der handelspolitischen Ursprungsbegründung nach Art. 24 Zollkodex Qualifizierte und unwesentliche Be- und Verarbeitungsvorgänge Sonderregelungen für bestimmte Warenbereiche (z. B. Textilien, Einzelfallentscheidungen) Ausstellung von Ursprungszeugnissen Anträge, Nachweise Fallbeispiele Elektronisches Ursprungszeugnis, insbesondere euz2+ Bescheinigungen, Beglaubigungen, Sonderzertifikate, unzulässige Boykotterklärungen event/ Ort/Termin MANNHEIM 6. Juni :00 12:00 Uhr Referent Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
44 Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen aus Buchhaltung, Rechnungswesen und Außenwirtschaftsabteilungen, die mit dem Auslandszahlungsverkehr bzw. der Erstellung der Meldungen beauftragt sind. Seminarinhalt: Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen statistische Meldevorschriften gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Zusätzlich haben die Unternehmen im Zahlungsund Kapitalverkehr aufgrund von Finanzsanktionen besondere außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zwingend zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gegen Finanzsanktionen drohen drastische Strafen. Schwerpunktmäßig werden im Seminar die inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens, die für die Unternehmen geltenden Meldevorschriften und -vordrucke sowie Fallbeispiele (mit Lösungen) aus der Praxis behandelt. Außerdem wird ein Überblick über die derzeit in der Europäischen Union geltenden Finanzsanktionen gegeben. Im Rahmen der Veranstaltung besteht auch die Möglichkeit, konkrete Fragen aus der täglichen Unternehmenspraxis zu stellen. 44 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
45 Im Einzelnen werden behandelt: Rechtsgrundlagen und Grundbegriffe des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens Zweck der statistischen Meldungen: Die Zahlungsbilanz Meldetatbestände und Meldefreigrenzen (Zahlungsund Bestandsmeldungen) Verzeichnis der Leistungskennzahlen und der Erläuterungen hierzu (Statistische Sonderveröffentlichung 7) elektronisches Meldeportal der Deutschen Bundesbank (AMS) Organisationsstruktur des Außenwirtschaftsbereichs bei der Deutschen Bundesbank und den Hauptzollämtern Außenwirtschaftsprüfungen Finanzsanktionen (Überblick) Schwerpunkt: Iran-Embargo- Verordnung Strafbewehrung bzw. Geldbußen bei Verstößen gegen Finanzsanktionen oder AWV-Meldebestimmungen Fallbeispiele und Behandlungen aktueller Fragen event/ Ort/Termin MANNHEIM 12. September :00 17:00 Uhr Referent Andre Wächter, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung München Kosten 125 für Mitglieder 190 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare
Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 1.Hj. 2017
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