Projektwettbewerb Kunst und Bau
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- Ernst Becker
- vor 5 Jahren
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1 Projektwettbewerb Kunst und Bau Himmelrich 3 Programm 1. Art des Wettbewerbes Projektwettbewerb mit vorangehender öffentlich ausgeschriebener Präqualifikation, gemäss der Wettbewerbsordnung für visuelle Kunst visarte (Berufsverband der visuell schaffenden Künstlerinnen und Künstler der Schweiz). Der Wettbewerb wird nicht anonym durchgeführt. 2. Veranstalter Die allgemeine baugenossenschaft luzern (abl) wurde 1924 in Luzern gegründet und ist heute die grösste gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft der Zentralschweiz. Sie blickt auf eine langjährige Tradition für Kunst und Bau zurück: Bereits bei der Realisierung der ersten Weinbergli-Siedlungen vor dem Zweiten Weltkrieg hat der Kunstmaler Hans Erni ein grosses Wandbild gestaltet. In den kommenden Jahren entstanden weitere Kunst-und-Bau-Interventionen wie beispielswiese Peter Leisingers Holzskulpturen in der Siedlung TribschenStadt, eine mit 10'100 Namen geschmückte Betonwand im Weinbergli 4, realisiert von einer Abschlussklasse der Hochschule der Künste Bern sowie ein komplett aus Glas errichtetes Gemeinschaftshaus von Steiner Sarnen im Innenhof der Siedlung Himmelrich Situation Bis 2022 baut die abl nach den Plänen des Architekturbüros Enzmann und Fischer im Neustadt-Quartier 250 Wohnungen. Entlang der Bundesstrasse entsteht die Siedlung Himmelrich 3. Ab Juni 2019 sind die Wohnungen der ersten Bauetappe voraussichtlich bezugsbereit. Anschliessend erfolgt der Rückbau der Häuser an der Claridenstrasse, die ebenso Ersatzneubauten weicht. 4. Aufgabe Die künstlerische Intervention soll der Siedlung eine zusätzliche Dimension geben, den Ort prägen und ihm eine Einzigartigkeit verleihen. Ziel ist eine künstlerisch hochwertige Umsetzung, die sich in die Siedlung und deren Umgebung einfügt. Eine genossenschaftliche Interaktion kann möglich sein, stellt aber keine Bedingung dar. 1 / 7
2 5. Perimeter Die künstlerische Umsetzung ist in den folgenden Räumen möglich: Claridenstrasse Innenhof Der Vorschlag kann sich auf einen Raum beschränken, er kann sich aber auch über beide Räume erstrecken. Zentral ist die Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit und Mieterschaft. 6. Teilnahmeberechtigung Für den Wettbewerb können sich bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben. Teilnehmende haben ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in der Zentralschweiz Ebenso sind Teilnehmer/- innen zugelassen, die einen klar ersichtlichen Bezug zur Zentralschweiz aufweisen, respektive lokal verankert sind. Ein klarer Bezug trifft dann zu, wenn eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist: familiäre Beziehungen regelmässige Präsenz (z.b. Gruppen- oder Einzelausstellungen, Teilnahme an Wettbewerben) lokal aktiv im Kunstbereich (Juryteilnahme, Gremien, Verbände ) 2 / 7
3 Die Teilnehmenden können sich einzeln oder als Team bewerben. Die Mehrheit der Teammitglieder muss die obigen Anforderungen erfüllen. Kunstschaffende in künstlerischer Ausbildung sind von der Bewerbung ausgeschlossen. 7. Die Jury Sachjury Martin Buob, Geschäftsleiter der abl Marlise Egger Andermatt, Vizepräsidentin des Vorstands der abl Priska Jenni Jurt, Architektin und Vorstandsmitglied der abl Chantal Wartenweiler, Projektleiterin und Assistenz der Geschäftsleitung abl Jesús Turiño, Leiter Soziales und Genossenschaftskultur abl (beratend) Benno Zgraggen, Leiter Kommunikation abl (Ersatz Martin Buob) Fachjury Roland Heini, Künstler, Luzern; Juryvorsitz Philipp Fischer, Architekt, Enzmann Fischer und Partner, Zürich Stefan Koepfli, Landschaftsarchitekt BSLA, koepflipartner landschaftsarchitekten, Luzern Pia Fries, Künstlerin, Beromünster Isabelle Roth, Kunsthistorikerin, Luzern 8. Ausführungssumme Für die künstlerische Intervention in der Siedlung Himmelrich 3 stehen CHF inkl. MwSt. zur Verfügung. Diese Summe gilt als Kostendach für die Arbeit, das Material und das Honorar des zur Ausführung bestimmten Projektes. Fundamente, eventuelle Anschlüsse (Elektrizität, Wasser) sind Teil des Projektes und in der Ausführungssumme enthalten. 9. Wettbewerb Der Wettbewerb wird mittels zweistufigem Verfahren mit Präqualifikation und anschliessendem Projektwettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb wird öffentlich ausgeschrieben. Aus der Präqualifikation werden 4 6 Teilnehmende zum Projektwettbewerb eingeladen. Im Projektwettbewerb wählt die Jury ein Projekt aus und empfiehlt dieses dem Vorstand zur Ausführung. Eine weitere Wettbewerbsstufe als Überarbeitung ist möglich. Der Vorstand der abl entscheidet über die Ausführung des von der Jury vorgeschlagenen Projektes. 3 / 7
4 10. Termine Veröffentlichung Wettbewerb Freitag, 29. März 2019 Abgabe Präqualifikation Freitag, 17.Mai 2019 Jurierung Präqualifikation Montag, 27.Mai 2019 Einladung zum Projektwettbewerb Mittwoch, 29.Mai 2019 Begehung für Projektwettbewerb Dienstag, 11. Juni 2019 Abschluss Fragerunde Freitag, 21.Juni 2019 Beantwortung Fragen Donnerstag, 27.Juni 2019 Jurierung Projektwettbewerb Montag, 2. September Dienstag, 3. September 2019 Ausstellung 25./ 26. Oktober Unterlagen zum Wettbewerb Folgende Unterlagen können auf der Homepage heruntergeladen werden: Wettbewerbsprogramm Grundrisspläne EG Situationsplan mit EG Gestaltungskonzept Umgebung Situationsplan Umgebung Innenhof Materialisierung Innenhof Nutzung Innenhof Schnitt Visualisierungen inkl. Wettbewerbsperimeter 12. Anforderungen für die Präqualifikation Dossier mit max. 8 Seiten, A4, Hochformat, einseitig, lose. Dieses sollte nachfolgende Informationen beinhalten: Name, Adresse, , Telefonnummer Curriculum Vitae Werkdokumentation ev. realisierte Werke Kunst und Bau 4 / 7
5 Die Dossiers können per Mail an (Betreff: Wettbewerb Kunst und Bau) oder auf dem Postweg eingereicht werden: allgemeine baugenossenschaft, Wettbewerb Kunst und Bau, Claridenstrasse 1, 6002 Luzern. Die Dossiers müssen bis Freitag, 17. Mai 2019 eingegangen sein. (Poststempel gilt nicht) 13. Orientierung zum Projektwettbewerb Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten am Mittwoch, 29. Mai 2019 Bescheid, ob sie zum Projektwettbewerb eingeladen sind. Die Information mit anschliessender Baustellenbegehung findet am Dienstag, 11. Juni 2019 statt. 14. Fragenbeantwortung Die Teilnehmenden des Projektwettbewerbes können Fragen zum Verfahren und zur Aufgabe stellen. Diese sind bis Freitag, 21. Juni 2019 per Mail an zu richten. Die Antworten werden allen Teilnehmenden bis Donnerstag, 27. Juni 2019 per Mail zugestellt. 15. Anforderungen zum Projektwettbewerb Die Entwürfe sind möglichst einfach und verständlich mittels Skizzen, Plänen oder Fotomontagen darzustellen und müssen folgende Angaben enthalten: Beschrieb der Intervention Bezeichnung der Standorte der Intervention auf einem Grundrissplan Zeichnungen, Visualisierungen, ev. Modelle Massangaben Farb- bzw. Materialmuster Hinweise auf notwendige bauseitige (Vor-)Leistungen Kostenschätzung (inkl. Honorar und Abzug MwSt.) für die Herstellung des Werkes Rechnung und Einzahlungsschein für die Auszahlung der Entschädigung Die Art der Darstellung der Projekteingabe ist frei. Varianten sind nicht zulässig. 5 / 7
6 16. Kennzeichnung der Projekteingaben Alle Elemente der Projekteingabe sind mit dem Namen der Verfasserin/des Verfassers zu kennzeichnen. 17. Abgabe der Projekteingaben und Jurierung Alle Verfasserinnen und Verfasser präsentieren ihr Projekt am Montag, 2. September 2019 persönlich der Jury. Ort und zeitlicher Ablauf werden später bekannt gegeben. Über das Juryergebnis werden die Teilnehmer/-innen schriftlich benachrichtigt. Alle Beteiligten erhalten einen Jurybericht. 18. Entschädigung Die Bewerbung zur Präqualifikation wird nicht entschädigt. Die vollständigen und rechtzeitig eingereichten Projekteingaben werden mit je CHF 3'000 (inkl. MwSt.) entschädigt. 19. Ausstellung Alle Projekteingaben werden am 25./26. Oktober 2019 in den Räumen der abl ausgestellt. 20. Eigentumsverhältnisse und Urheberrecht Die Entwürfe sind Eigentum der Verfasser/-innen. Ebenso bleibt das Urheberrecht bei ihnen. 21. Realisierung Der Veranstalter lässt das von der Jury vorgeschlagene Projekt, vorbehältlich der Genehmigung des Vorstandes, realisieren. Die Ausführung wird mit einem neuen Vertrag geregelt. 6 / 7
7 22. Abgabe an den Unterstützungsfonds Von der Ausführungssumme ist 1% an den «Unterstützungsfonds für Schweizerische bildende Künstler» zu entrichten. Der Betrag wird vom Veranstalter direkt abgezogen und an den Unterstützungsfonds überwiesen. 23. Schlussbestimmung Veranstalter, Jury und Teilnehmer/-innen anerkennen mit der Genehmigung bzw. der Teilnahme das Wettbewerbsprogramm und die darin enthaltenen Bestimmungen als verbindlich. 24. visarte Das vorliegende Programm wurde durch die Wettbewerbskommission der visarte geprüft und genehmigt. Carlo Zampieri, dipl. Architekt ETH Wettbewerbskommission WEKO visarte Zentralschweiz, Verantwortlicher Zertifizierung
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