Gutachten. - vorgelegt am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gutachten. - vorgelegt am"

Transkript

1 Gutachten zum Antrag der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) vom auf Akkreditierung und auf Überprüfung der Einhaltung der Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) - vorgelegt am Verfahrensgrundlagen 1.1 Gesetzlicher Auftrag Gemäß 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat die Stiftung den Auftrag, Akkreditierungsagenturen zu akkreditieren. Sie verleiht zeitlich befristet die Berechtigung, Studiengänge oder hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme durch Verleihung des Siegels der Stiftung zu akkreditieren. Die Akkreditierungsentscheidung des Akkreditierungsrates sowie die Durchführung des Verfahrens zur Akkreditierung einer Akkreditierungsagentur erfolgt auf Grundlage des Beschlusses Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen vom i.d.f. vom Um die internationale Anerkennung der Entscheidungen des Akkreditierungsrates und der Akkreditierungsagenturen zu fördern, übernahm der Akkreditierungsrat bei der Verabschiedung seiner Akkreditierungskriterien die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG), wie sie die für das Hochschulwesen zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Bologna-Nachfolgekonferenz in Bergen im Mai 2005 verabschiedet haben. Mit der Berücksichtigung dieser Standards unterstrich der Akkreditierungsrat die zentrale Rolle der Akkreditierung für die Verwirklichung der Ziele des Bologna-Prozesses und machte deutlich, dass Qualitätssicherung im Hochschulbereich und besonders Akkreditierungen sich nicht mehr ausschließlich an nationalen Standards oder Besonderheiten orientieren können. Weitere wichtige Quellen der Kriterien des Akkreditierungsrates waren der Code of Good Practice des European Consortium for Acc- 1

2 Verfahrensgrundlagen reditation vom und die Guidelines of Good Practice des International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education vom April Das deutsche Akkreditierungssystem Für die Studiengänge des gestuften Graduierungssystems wurde 1998 ein Akkreditierungsverfahren eingeführt, das auf dem Prinzip des peer review beruht. Beteiligt sind neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ebenso Studierende, Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner sowie internationale Expertinnen und Experten. Mit dem am 15. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz zur Errichtung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland wurde die Akkreditierung auf neue rechtliche Grundlagen gestellt. Aufgabe der Akkreditierung ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Standards, die mit der Überprüfung des Studiengangskonzeptes und der Studierbarkeit des Lehrangebots auch die Qualität der Lehre sowie die Überprüfung der Berufsrelevanz und die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit einschließt. In der Regel ist die Akkreditierung Voraussetzung für die Einführung und Erhaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Ergänzend zur Programmakkreditierung wurde 2007 die Systemakkreditierung eingeführt. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Positive Systemakkreditierungen bescheinigen den Hochschulen, dass ihre Qualitätssicherungssysteme die Qualifikationsziele im Bereich von Studium und Lehre erreichen und die hohe Qualität ihrer Studiengänge gewährleisten, wobei die ESG, die Vorgaben der Kultusministerkonferenz und die Kriterien des Akkreditierungsrats Anwendung finden. In Deutschland wird die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und des Qualitätssicherungssystems im Bereich von Studium und Lehre (Systemakkreditierung) von dezentralen Agenturen durchgeführt. Der Akkreditierungsrat als zentrale Akkreditierungseinrichtung akkreditiert die Agenturen in periodischen Abständen und legt die Grundanforderungen für Akkreditierungsverfahren fest, die nach verlässlichen und transparenten Standards durchzuführen sind. Gleichzeitig trägt der Akkreditierungsrat dafür Sorge, dass die in der Verantwortung der Länder liegenden Belange des Gesamtsystems im Rahmen der Akkreditierung Berücksichtigung finden. Die Akkreditierungsverfahren selbst werden staatsfern durchgeführt. Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland übernimmt auch die Aufgaben einer zentralen Dokumentationsstelle für das Akkreditierungswesen und verwaltet die Datenbank der in Deutschland akkreditierten Studiengänge. 2

3 Verfahrensgrundlagen Für nicht-staatliche Hochschulen wurde vom Wissenschaftsrat ein Verfahren der institutionellen Akkreditierung eingeführt, in dem überprüft wird, ob die Hochschule den Anforderungen an wissenschaftliche Lehre und Forschung genügt. Private Hochschulen müssen durch den Wissenschaftsrat möglichst vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, spätestens aber vor der endgültigen staatlichen Anerkennung durch das zuständige Land akkreditiert werden. 1.3 Einhaltung der Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area Um als Mitglied in der European Association for Quality Assurance (ENQA) anerkannt zu sein oder in das European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) aufgenommen zu werden, muss eine Agentur in einer externen Begutachtung nachweisen, dass sie die ESG einhält. Für das EQAR gilt dabei die Vollmitgliedschaft einer Agentur bei ENQA als prima facie Nachweis der Einhaltung der ESG. Um doppelte externe Begutachtungen zu vermeiden, bietet der Akkreditierungsrat den Agenturen an, im Rahmen der Akkreditierung auch zu überprüfen, ob sie die Teile 2 und 3 der ESG einhalten, und dies in einem eigenen Teil des Gutachtens explizit darzustellen. Diese Begutachtung wird daher in Anlehnung an die Guidelines for external reviews of quality assurance agencies in the EHEA durchgeführt. 2. Ablauf des Verfahrens AQAS hat mit Schreiben vom den Antrag auf Akkreditierung als Akkreditierungsagentur beim Akkreditierungsrat eingereicht. Am legte AQAS eine Begründung des Antrages nebst weiteren Unterlagen vor. Aufgrund entsprechender Nachforderungen der Gutachtergruppe ergänzte die Agentur mit elektronischen Briefen vom und die Antragsbegründung und reichte auch mit Schreiben vom Unterlagen nach. Vom Akkreditierungsrat wurden mit Beschluss vom folgende Gutachterinnen und Gutachter benannt: Prof. Dr. Peter Pirsch (Vorsitz) Leibniz Universität Hannover, Institut für Mikroelektronische Systeme Christoph Heumann, Universität Hamburg, Referat Qualität und Recht Dr. Kurt Sohm Geschäftsführer des Fachhochschulrates, Österreich 3

4 Profil der Agentur Rikke Sørup, The Danish Evaluation Institute, Deputy Director of projects Johannes M. Wagner, Promotionsstudent an der Universität Bremen Seitens der Geschäftsstelle der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland wurde die Gutachtergruppe von Friederike Leetz unterstützt. Am fand in Berlin ein Vorbereitungstreffen für die Gutachterinnen und Gutachter statt, in dessen Rahmen die geltenden Kriterien des Akkreditierungsrates und die ESG vorgestellt und erläutert wurden. Zudem diente das Vorbereitungstreffen dazu, die Kenntnisse über den Verfahrensablauf und das Rollenverständnis von Gutachterinnen und Gutachtern in Akkreditierungsverfahren zu vertiefen. Vom 21. bis fand am Sitz der Agentur in Bonn eine Begehung statt, in dessen Vorfeld sich die Gutachtergruppe am zu einer Vorbesprechung zusammenfand. Die Gutachtergruppe führte Gespräche mit der Leitung der Agentur, Mitgliedern der Akkreditierungskommissionen für die Programm- und Systemakkreditierung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle, mit Gutachterinnen und Gutachtern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen, an denen die Agentur bereits Verfahren durchgeführt hat. (Der Ablaufplan ist als Anlage beigefügt.) Die Gutachtergruppe legte mit Datum vom mit einstimmigem Votum das beiliegende Gutachten vor. 3. Die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) 3.1 Gründung Die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) wurde am 25. Januar 2002 auf Initiative der Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Wissenschaftsministerien beider Bundesländer gegründet. Von Beginn an sollte die Tätigkeit von AQAS nicht auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beschränkt bleiben, und umfasst heute Aufgaben und Projekte im In- und Ausland. 3.2 Organisation Die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) ist ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Zu ihren Mitgliedern zählen 4

5 Profil der Agentur 74 Mitgliedshochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet sowie zwei wissenschaftliche Gesellschaften (Stand: Oktober 2011). AQAS setzt sich zusammen aus dem Vorstand, der Mitgliederversammlung, den Akkreditierungskommissionen für die Programm- und Systemakkreditierung sowie einer Beschwerdekommission. Als zentrale Entscheidungsgremien der Agentur beschließen die Akkreditierungskommissionen über die Akkreditierung von Studiengängen und hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen sowie über die Beurteilungskriterien und Verfahrensgrundsätze der Agentur. 3.3 Ausstattung Insgesamt sind in der Geschäftsstelle von AQAS derzeit 19 Personen fest angestellt (Stand: Oktober 2011). Die Leitung der Geschäftsstelle obliegt zwei Geschäftsführerinnen. Neun Referentinnen und Referenten verteilen sich auf zwei Teams, denen jeweils eine Seniorreferentin bzw. ein Seniorreferent als Teamleitung vorstehen. Im Bereich Organisationsassistenz und Verwaltung sind sechs Personen fest angestellt. Vier studentische Hilfskräfte unterstützen zudem die Arbeit der Geschäftsstelle. Insgesamt betreuen 13 Angestellte Akkreditierungsverfahren. Die Agentur plant eine personelle Erweiterung mit mindestens einer Referentenstelle und einer Stelle zur Organisationsassistenz. Die Büroraumkapazitäten erstrecken sich derzeitig auf 300 m 2, sollen aber aufgrund des geplanten personellen Ausbaus erweitert werden. Die Arbeitsplätze sind mit moderner Bürotechnik ausgestattet und verfügen über Internetzugang. Die weiteren Planungen der Erneuerung der Büroinfrastruktur umfassen auch die EDV-Struktur. Für das Jahr 2011 kalkuliert die Agentur mit Einnahmen aus der Akkreditierung (Grund- und Verfahrenspauschalen) in Höhe von [ ] und Mitgliedsbeiträgen in Höhe von [ ]. Dem stehen Fremdleistungen in Höhe von [ ] und Ausgaben in Höhe von [ ] gegenüber; nach Planung ein weitgehend ausgeglichenes Ergebnis. 3.4 Tätigkeitsspektrum Zweck des Vereins ist die Durchführung von Akkreditierungsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene. Dabei arbeitet AQAS fächer- und hochschulübergreifend und versteht sich als eine von Hochschulen und wissenschaftlichen Gesellschaften getragene Einrichtung zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Studium und Lehre an Hochschulen. Die Aktivitäten des Vereins zielen darauf ab, unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Vorgaben eine hohe Ausbildungsqualität im Hochschulbereich zu 5

6 Bewertung sichern, die internationale Anerkennung von Studienabschlüssen zu fördern und einen Beitrag zur Entwicklung von verlässlichen und vergleichbaren Qualitätssicherungssystemen im nationalen und internationalen Kontext zu leisten. AQAS akkreditiert sowohl Studiengänge als auch hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme und verfügt über besondere Expertise in der Akkreditierung von Studiengängen der Lehrerbildung. Zukünftig will sich die Agentur noch stärker in der Akkreditierung von Joint-Degree-Programmen sowie internationalen Studiengängen positionieren. 4. Bewertung Seinerzeit wurde AQAS mit Beschluss des Akkreditierungsrates vom bis zum als Akkreditierungsagentur reakkreditiert und mit Beschluss vom zur Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen. Seit dem ist AQAS Vollmitglied bei ENQA und zudem im europäischen Register EQAR gelistet. Im zurückliegenden Akkreditierungszeitraum hat sich die Agentur kontinuierlich und konsequent weiterentwickelt. Die Verfahrensabläufe und internen Prozesse, die bereits im Zuge der Auflagenerfüllung umfangreich überarbeitet wurden, überprüfte AQAS auch im weiteren Verlauf und passte sie im Bedarfsfall auf der Grundlage der gewonnen Erfahrungen an. Auch mit Blick auf die ersten Verfahren der Systemakkreditierung verzeichnet AQAS ein stetes Wachstum, welches die Agentur veranlasst, ihre Geschäftsstelle auszubauen und ihren Geschäftssitz 2012 nach Köln zu verlagern. Die Antragsbegründung zur erneuten Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat sowie zur Bewertung der Einhaltung der ESG reichte AQAS fristgerecht ein. Allerdings erwiesen sich die vorgelegten Unterlagen sowohl in Bezug auf die Kriterien des Akkreditierungsrates als auch in Bezug auf die ESG in Teilen schwer nachvollziehbar, zum Teil unvollständig und enthielten ebenso inkonsistente und widersprüchliche Angaben, so dass den Gutachterinnen und Gutachtern eine umfassende Bewertung erst durch umfangreiche Nachforderungen ermöglicht wurde. Auf dieser Grundlage, insbesondere aber im Rahmen der Begehung gewann die Gutachtergruppe insgesamt einen äußerst positiven Eindruck von der Agentur. Besonders überzeugt nahmen die Gutachterinnen und Gutachter das Qualitätsverständnis von AQAS zur Kenntnis, welches ausschließlich den Hochschulen die Hauptverantwortung der Qualitätssicherung von Studium und Lehre zuspricht und die daraus abgeleitete Ausgestaltung der Akkreditierungsverfahren konsequent an den Zielen der Qualitätsentwicklung und 6

7 Bewertung -erhöhung orientiert. In allen Gesprächen gewann die Gutachtergruppe ein eindrückliches Bild von der äußerst professionellen Umsetzung dieses Qualitätsverständnisses in die Akkreditierungspraxis, in der AQAS durch die gezielte Wahrnehmung der Prozessverantwortung die selbstgesetzten Prämissen einzulösen vermag. Einen Beitrag hierzu leistet auch die ausgezeichnete Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Zukunft würde es der Agentur aus Sicht der Gutachtergruppe zum Vorteil gereichen, den Grad der Verbindlichkeit in einigen kritischen Punkten zu erhöhen. Insbesondere in Anbetracht der personellen Verflechtung zwischen Vorstand und den Akkreditierungskommissionen sollten beispielweise potentielle Interessenkonflikte auch personenunabhängig ausgeschlossen sein. Ebenso betrifft dies die Weisungsfreiheit der Organe sowie die Unabhängigkeit und Unbefangenheit der Gremien und ihrer Mitglieder sowie der Gutachterinnen und Gutachter. Gleichsam wesentlich erachten die Gutachterinnen und Gutachter eine höhere Verbindlichkeit zu den Modalitäten der Beschlussfassung in den Akkreditierungskommissionen, die die Transparenz ihrer Entscheidungen sowohl gegenüber den Hochschulen als auch im internationalen Kontext weiter erhöhen würde. Die Gutachtergruppe empfiehlt dem Akkreditierungsrat, die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) sowohl für Programmakkreditierungen als auch für Systemakkreditierungen zu akkreditieren und dabei folgende Auflagen und Empfehlungen auszusprechen: Auflage 1: AQAS weist die Anpassung ihrer Beschlüsse und Dokumente an die aktuelle Beschlusslage des Akkreditierungsrates nach. Dabei ist sicherzustellen, dass durch den Akkreditierungsrat geschaffene Gestaltungs- und Beurteilungsspielräume für Hochschulen nicht eingeschränkt werden. (Kriterium 2.2.1) Auflage 2: AQAS weist verbindliche Ausschlusskriterien nach, die die Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter sicherstellen und in allen einschlägigen Dokumenten einheitlich aufgeführt sind. (Kriterium 2.3.3) Auflage 3: AQAS veröffentlicht ihr internes Qualitätsmanagementsystem auf ihrer Webseite. (Kriterium 2.5) Auflage 4: AQAS weist überarbeitete Beschlüsse zu den Abläufen von Akkreditierungsverfahren nach, in denen die Änderungen des Einspruchs- und Beschwerdeverfahren berücksichtigt sind und veröffentlicht ihr internes Beschwerdeverfahren auf ihrer Internetseite. (Kriterium 2.6) 7

8 Bewertung Empfehlung 1: Angesichts der personellen Verflechtung zwischen Vorstand und Akkreditierungskommissionen sollte AQAS die Funktionen und Entscheidungskompetenzen des Vorstandsvorsitzenden in den Gremien der Agentur verbindlich dokumentieren. (Kriterium 2.2.1) Empfehlung 2: AQAS sollte die Modalitäten der Beschlussfassung in den Akkreditierungskommissionen verbindlich dokumentieren. (Kriterium 2.2.1) Empfehlung 3: AQAS sollte die Beteiligung aller Interessengruppen bei der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern für die Programmakkreditierung und die Programmstichproben sicherstellen. (Kriterium 2.2.2) Empfehlung 4: AQAS sollte Maßnahmen zur grundlegenden Vorbereitung von Gutachterinnen und Gutachtern in der Programmakkreditierung ergreifen. (Kriterium 2.2.3) Empfehlung 5: AQAS sollte verbindlich dokumentieren, wie sie die Weisungsfreiheit sowie die Unabhängigkeit und Unbefangenheit ihrer Gremien und deren Mitglieder gewährleistet. (Kriterium 2.3.3) Empfehlung 6: Bei der Zusammensetzung der unabhängigen Beschwerdekommission sollte eine personelle Verflechtung mit den weiteren Entscheidungsgremien der Agentur ausgeschlossen werden. (Kriterium 2.6) 8

9 Bewertung der Kriterien 4.1 Bewertung anhand der Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen Kriterium 2.1: Selbstverständnis und Verständnis der Akkreditierungsaufgabe Die Agentur besitzt ein öffentlich dokumentiertes Qualitätsverständnis, aus dem sie die Grundlagen ihrer Akkreditierungstätigkeit ableitet. Sie orientiert ihre Tätigkeit am Ziel der Qualitätserhöhung und legt die Hauptverantwortung der Hochschulen für Profil und Qualität von Studium und Lehre zugrunde. Dokumentation Die Ziele der Qualitätssicherung und ihr Qualitätsverständnis hat AQAS in ihrem Mission Statement formuliert, das am 7. Juli 2007 durch den Vorstand verabschiedet wurde (Antrag, S. 5). Es ist in dieser Form in den Informationsbroschüren und auf der Homepage der Agentur veröffentlicht. Die Zielsetzung von AQAS e.v. ist zudem in der Präambel der Vereinssatzung niedergelegt und dort auch als Vereinszweck definiert (Nachreichung 01, Präambel sowie 2). Danach sollen Akkreditierungsverfahren die Vielfalt von Studiengängen ermöglichen, die Qualität dieser Studienangebote sicherstellen und Transparenz schaffen, um so zur internationalen Vergleichbarkeit und Anerkennung beizutragen und für Studienbewerberinnen und -bewerber eine verlässliche Orientierung zu gewährleisten. Weiter heißt es, dass AQAS die Weiterentwicklung des Hochschulstudiums fördert und zur Qualitätsverbesserung beiträgt, indem in Akkreditierungsverfahren fachlich-inhaltliche Qualitätsstandards sowie die Arbeitsmarktorientierung von Abschlüssen überprüft werden (Nachreichung 01, Präambel). Der Tätigkeit von AQAS liegt ein Qualitätsverständnis zu Grunde, das folgenden Maximen folgt: (1) Die Verantwortung für Studium und Lehre und deren Qualitätssicherung wird von den Hochschulen getragen. (2) Die Beurteilung der Studiengänge durch AQAS orientiert sich einerseits an den von der Hochschule gesetzten Zielen, andererseits an den zu erfüllenden Anforderungsstandards. (3) Im Akkreditierungsverfahren wird (a) die Angemessenheit der Ziele und der darin zum Ausdruck kommenden Kompetenzen sowie des Konzepts und (b) die Eignung des Studienprogramms, der Ressourcen, der Organisation und der Qualitätssicherungsverfahren der Hochschulen für die Erreichung dieser Ziele überprüft. (4) Grundlage des Verfahrens sind der nationale sowie der europäische Qualifikationsrahmen. (5) Das Verfahren entspricht nationalen bzw. europäischen Standards und (6) zielt auf die Vergleichbarkeit von Studiengängen und damit auf Gleichwertigkeit, nicht Gleichartigkeit (Mission Statement im Antrag, S.5). 9

10 Bewertung der Kriterien Bewertung Insbesondere in den Gesprächen gewannen die Gutachterinnen und Gutachter ein eindrucksvolles Bild vom Qualitätsverständnis von AQAS und seiner Umsetzung in die Akkreditierungstätigkeit der Agentur. AQAS legt den Akkreditierungsverfahren dabei den Ansatz eines Fitness for and of purpose -Modells zu Grunde, demzufolge die Ziele der Hochschule den maßgeblichen Bewertungsmaßstab bilden und dabei nationale und internationale Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Während AQAS die Verantwortung für den Prozess der Akkreditierung übernimmt, obliegt die Hauptverantwortung für Profil und Qualität in Studium und Lehre allein den Hochschulen. Dabei stellt AQAS die Qualitätserhöhung und -entwicklung durch die Hochschule in den Mittelpunkt der Akkreditierungsverfahren und deren Ausgestaltung. Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, dieses Qualitätsverständnis, dass die Grundlage der eigenen Arbeit bildet, in der Außendarstellung noch deutlicher als bisher zu dokumentieren. Ergebnis Kriterium ist erfüllt Die Agentur akkreditiert hochschultypenübergreifend und bei der Zulassung für Programmakkreditierungen auch fächerübergreifend. Dokumentation Nach ihrem eigenen Selbstverständnis arbeitet AQAS fächer- und hochschultypenübergreifend (Antrag, S. 4). Als Belege dienen die satzungsgemäße, fächer- und hochschultypenübergreifende Zusammensetzung der Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung (Nachreichung 01, 8 Abs. 5) sowie eine statistische Übersicht über die disziplinäre Verteilung akkreditierter Studienprogramme (VI.2, S. 12). In der Systemakkreditierung hat die Agentur Verträge sowohl mit einer Universität als auch mit einer Fachhochschule geschlossen (Antrag, S. 30, Stand: Oktober 2011). Bewertung Es ist belegt, dass AQAS in Verfahren der Systemakkreditierung hochschultypenübergreifend und in Verfahren der Programmakkreditierungen auch fächerübergreifend arbeitet. Die hochschultypenübergreifende Arbeit der Agentur in der Programmakkreditierung kann über die Einträge akkreditierter Studiengänge in der Datenbank des Akkreditierungsrates nachvollzogen werden. 10

11 Bewertung der Kriterien Ergebnis Kriterium ist erfüllt. Kriterium 2.2: Strukturen und Verfahren Für die Zulassung zur Programmakkreditierung und/oder zur Systemakkreditierung weist die Agentur verbindliche interne Strukturen und Verfahren nach, welche die korrekte und konsistente Anwendung der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung in der aktuellen Fassung gewährleisten. Zuständigkeiten und Verantwortungen der Organe sowie ihre personelle Besetzung sind zweckmäßig und rechtlich geregelt. Dokumentation Die Zuständigkeiten und Verantwortungen der Organe von AQAS sowie ihre Zusammensetzung sind in der Satzung des Vereins geregelt (Nachreichung 01). Die den Akkreditierungsverfahren zu Grunde liegenden Beurteilungskriterien und Verfahrensregeln sind in den beiden Informationsbroschüren für die Programm- und die Systemakkreditierung beschrieben und in entsprechenden Beschlüssen von AQAS verbindlich dokumentiert (Anlagen IV.1 und IV.3). Zu den Organen des Vereins gehören gemäß 5 der Satzung die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung (im Folgenden AK Prog ), die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung (im Folgenden AK Sys ) und die Beschwerdekommission. Gemäß 6 der Satzung wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand, verabschiedet den Rechenschaftsbericht, die jährlichen Wirtschaftspläne, die Satzung des Vereins und Geschäftsordnungen und entscheidet in grundsätzlichen, den Verein betreffenden Fragen sowie sonstigen Angelegenheiten, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand Vorschläge zur Bestellung der Akkreditierungskommissionen und den Akkreditierungskommissionen Vorschläge für Kriterien der Akkreditierung und für Verfahrensgrundsätze unterbreiten. Die von der Akkreditierungskommission beschlossenen Kriterien und Verfahrensgrundsätze werden der Mitgliederversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Mitglieder des Vereins können in der Regel staatliche und private Hochschulen, Verbünde von Hochschulen sowie Fachbereichs- und Fakultätentage, wissenschaftliche Gesellschaften und Verbände aus dem In- und Ausland mit besonderer Nähe zum Vereinszweck von AQAS sein (Nachreichung 01, 3). 11

12 Bewertung der Kriterien Als Leitungsgremium von AQAS e. V bestellt der Vorstand die Beschwerdekommission, beide Akkreditierungskommissionen und legt gemäß 8 Abs. 5 im Falle der AK Prog auch die Zahl der Mitglieder fest. Des Weiteren beschließt der Vorstand über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, stellt das Qualitätssiegel im Auftrag des Akkreditierungsrates aus, schließt Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Akkreditierungseinrichtungen, stellt den Haushaltsplan auf und nimmt alle anderen Aufgaben war, für die durch die Satzung keine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Gemäß 8 der Satzung kann sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben, hat davon bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht. Die fünf Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Insgesamt vier Mitglieder sollen Hochschulvertreterinnen und -vertreter sein, wobei ein Mitglied des Vorstands nicht auch Mitglied des Vereins sein muss (Nachreichung 01, 7). In Verfahren der Programm- bzw. Systemakkreditierung sind die jeweiligen Akkreditierungskommissionen die zentralen Entscheidungsgremien der Agentur. Sie entscheiden über die Akkreditierung und beschließen die jeweiligen Verfahrensgrundsätze und Standards für die Akkreditierungsverfahren. Beide Kommissionen stellen sicher, dass die Verfahrensgrundsätze für die Akkreditierung mit Gesetzen und Verordnungen im Einklang stehen. Den Vorsitz beider Kommissionen hat die bzw. der Vorstandsvorsitzende inne (Nachreichung 01, 8). Für die AK Prog leiten sich deren weitere Aufgaben aus ihrem Beschluss zu Allgemeinen Verfahrensgrundsätzen von AQAS vom , ihrem Beschluss zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens vom und aus dem gleichnamigen Beschluss der AK Sys vom ab (Anlage IV.1, S.13f. u. 16f. und Anlage IV.3, S ). Demnach entscheidet die AK Prog über die Eröffnung eines Akkreditierungsverfahrens, bestellt die Gutachtergruppe sowohl für Verfahren der Programmakkreditierung als auch für die Programmstichproben in der Systemakkreditierung, prüft die Berichte der Gutachtergruppen zu den Programmstichproben und nimmt ggf. dazu Stellung, ob die von den Gutachtergruppen aufgezeigten Mängel Qualitätsmängel im Sinne der Regeln des Akkreditierungsrates darstellen. Über die Anzahl der Mitglieder der AK Prog entscheidet der Vorstand. Gem. 8 Abs. 5 der Satzung ist sie interdisziplinär und hochschultypenübergreifend zusammengesetzt, wobei die für die Aufgabenerfüllung relevanten Interessenträgerinnen und -träger (Wissenschaft, Studierende und Berufspraxis) beteiligt sind und die Professorinnen und Professoren unterschiedliche Fächergruppen und unterschiedliche Hochschultypen repräsentieren. In die 12

13 Bewertung der Kriterien Akkreditierungskommission können zusätzliche ausländische Mitglieder aufgenommen werden. Die weiteren Aufgaben der AK Sys hat die Kommission in ihrem Beschluss zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens vom festgelegt. Demnach entscheidet die AK Sys über die Zulassung einer Hochschule zur Systemakkreditierung und damit die Eröffnung eines Verfahrens, bestellt die Gutachtergruppe für die Systembegutachtung, nimmt ggf. zur Auswahl der Merkmalsstichprobe durch die Gutachterinnen und Gutachter Stellung und formuliert ggf. Prüfaufträge für die Programmstichproben auf der Grundlage des vorläufigen Berichts der Gutachtergruppe. Die Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder der AK Sys ist über die Satzung geregelt. Zu ihren insgesamt zehn Mitgliedern zählen neben der bzw. dem Vorstandsvorsitzenden fünf Hochschullehrer/innen mit ausgewiesener Expertise im Bereich interner Qualitätssicherungssysteme an Hochschulen, ein Experte bzw. eine Expertin aus der Berufspraxis, der/die aktuell für die interne Qualitätssicherung in einem Unternehmen zuständig ist, ein Experte bzw. eine Expertin aus der Berufspraxis, der/die aktuell im Bereich Qualitätssicherung an Hochschulen zuständig ist und die Perspektive der Hochschulverwaltung einbringt, ein Experte bzw. eine Expertin für Qualitätssicherung im Hochschulbereich aus dem europäischen Ausland, ein/e Student/in, der/die bereits als Gutachter/in an Programmakkreditierungen beteiligt war. Zur Zusammensetzung der Beschwerdekommission und ihren Aufgaben wird auf die Ausführungen unter Kriterium 2.6 verwiesen. Bewertung Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Organe sowie ihre personelle Besetzung sind in der Satzung von AQAS verbindlich geregelt. Aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter wurden die einzelnen Aufgaben den jeweiligen Gremien entsprechend ihrer Kompetenzen zweckmäßig zugeordnet. Insbesondere die Übertragung der Aufgabe zur Entwicklung von Verfahrensgrundsätzen und Standards an die beiden Akkreditierungskommissionen ist in Verbindung mit dem Auftrag, die Übereinstimmung mit Gesetzen und Verordnungen sicherzustellen, geeignet, die korrekte und konsistente Anwendung der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung zu gewährleisten. Dass die Akkreditierungskommissionen dabei von der Geschäftsstelle unterstützt werden sollen, um die Beschlüsse der Kommissionen auf Konsistenz zu prüfen, ist ebenfalls zweckmäßig (siehe Anlage I.5, S. 5). Aus Sicht der Gutachtergruppe stellt die agentureigene Darstellung der Kriterien des Akk- 13

14 Bewertung der Kriterien reditierungsrates eine Bereicherung dar. Die Operationalisierung in Form von Leitfragen und Prüfkriterien bieten sowohl eine gute Informationsgrundlage für Gutachterinnen und Gutachter, als auch Hochschulen und leisten darüber hinaus einen Beitrag zur Konsistenz der Entscheidungen in den Akkreditierungskommissionen. Dabei ist durch den ständigen Verweis auf die jeweils zugrunde liegenden Beschlüsse des Akkreditierungsrates die Transparenz adäquat sichergestellt und die jeweiligen Kriterien des Akkreditierungsrates sind in den Prüfkriterien vollständig wiedergegeben (Anlagen IV.1, S und IV.3, S bzw ). Einerseits jedoch nehmen diese und weitere Beschlüsse der Agentur zum Teil Bezug auf längst aufgehobene oder geänderte Beschlüsse des Akkreditierungsrates und der Agentur selbst. Anderseits gehen die Beschlüsse der Agentur in ihrer Konkretisierung in Teilen über die geltende Beschlusslage des Akkreditierungsrates hinaus und schränken hierdurch Gestaltungs- und Beurteilungsfreiräume für die Hochschulen ein (siehe dazu Anlage 2). Neben den Prüfkriterien hat AQAS auf der Grundlage der Regeln des Akkreditierungsrates ebenso agentureigene Verfahrensausgestaltungen für die Programm- und Systemakkreditierung entwickelt. Deren verfahrensstrukturelle Besonderheiten lassen sich wie folgt zusammenfassen: Nach der Verfahrenseröffnung durch die AK Prog bzw. die AK Sys leitet die Geschäftsstelle eventuelle Fragen und Monita der Kommissionen schriftlich an die Hochschule weiter, auf deren Grundlage sie den Akkreditierungsantrag nochmals überarbeiten kann, bevor er der Gutachtergruppe vorgelegt wird (siehe Anlage IV.1, S. 16, Anlage IV.3, S. 21, Anlage III.7, S.2). Beide Kommissionen können im Vorfeld der Begutachtung zudem Prüfaufträge formulieren, die im Falle der Programmakkreditierung sowohl den Gutachterinnen und Gutachtern als auch der Hochschule mitgeteilt werden und in der Systemakkreditierung auf Grundlage des vorläufigen Bewertungsberichts den Gutachterinnen und Gutachtern für die Programmstichprobe formuliert werden können (siehe Antrag, S. 17; Anlage IV.3, S. 23; Anlage III.7, S.2). Im Vorfeld der Begehung werden des Weiteren Vorabstellungnahmen der einzelnen Gutachterinnen und Gutachter zum Akkreditierungsantrag der Hochschule zur Kenntnis gegeben (siehe Antrag, S. 18, Anlage III.7, S. 4, Anlage IV.1, S. 17, Ziff. 14 bzw. Anlage IV.3, S. 22f., Ziff. 19 und 25). In der Programmakkreditierung ist zudem jedem Verfahren ein Mitglied der Kommission als Berichterstatter zugeordnet, der sich sowohl mit dem Antrag der Hochschule als 14

15 Bewertung der Kriterien auch mit dem Gutachten zum Akkreditierungsantrag vertieft auseinandersetzt und dazu in den Sitzungen der Kommission Stellung nimmt (siehe Nachreichung 15, S.1). Um die Qualität dieser Verfahrensschritte nachvollziehen zu können, hatte sich die Gutachtergruppe im Vorfeld der Begehung Beispiele für alle drei Aspekte erbeten. Im Ergebnis und insbesondere auf Grundlage der Gespräche mit den befragten Vertreterinnen und Vertretern aus Gutachtergruppen und von Hochschulen bewerten die Gutachterinnen und Gutachter diese agentureigene Verfahrenspraxis positiv und stellen keinen Widerspruch zu den Regeln des Akkreditierungsrates fest. Alle Verfahrensschritte leiten sich aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachtern nachvollziehbar aus dem Qualitätsverständnis von AQAS ab und tragen letztlich zur Ausgestaltung eines Verfahrens bei, dessen Kern die Qualitätsentwicklung und -erhöhung durch die Hochschulen ist. Dabei gewann die Gutachtergruppe nicht den Eindruck, die Verfahrenselemente würden sich unnötig verzögernd auswirken. Auch bleibt die Unvoreingenommenheit in der Entscheidung grundsätzlich gewahrt, wenngleich die Beratungsleistungen von AQAS insbesondere für die Programmakkreditierung in der Satzung (Nachreichung 01, 11 Abs. 4) und der entsprechenden Informationsbroschüre (Anlage IV.1, S.5) leicht missverständlich formuliert sind. Dort heißt es beispielsweise, die Mitglieder der Geschäftsstelle hätten insbesondere den Auftrag, die Antragsteller zu beraten und das Profil der Agentur zeichne sich durch ihre Beratungskompetenz aus. Im Rahmen der Begehung aber konnten sich die Gutachterinnen und Gutachter davon überzeugen, dass eine entsprechende Beratung, die auch mit der Angebotserstellung zugesichert wird (Anlage III.2a, S.2), nur Verfahrensaspekte, nicht aber inhaltliche Fragen betrifft. Bedenken äußern die Gutachterinnen und Gutachter hinsichtlich der überaus aktiven Rolle beider Akkreditierungskommissionen in Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung. Ihre frühe Befassung und intensive Beteiligung ist für die sorgfältige Auseinandersetzung mit einem zu akkreditierenden Studiengang bzw. hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen sicher förderlich. Jedoch entstand bisweilen der Eindruck, die Kommissionen mäßen sich selbst eine gutachterliche Rolle zu, wenn Gutachten und Empfehlungen mehr der Meinungsbildung in der Kommission zu dienen scheinen und weniger als Entscheidungsgrundlage betrachtet werden. In diesem Zusammenhang regt die Gutachtergruppe an, sich kritisch mit der Rolle und dem Selbstverständnis beider Kommissionen auseinanderzusetzen, um die gutachterliche Bewertung deutlicher in den Mittelpunkt der Akkreditierungsverfahren zu stellen. Mögliche Interessenkonflikte bestehen für die Gutachtergruppe zudem in der Rolle des Vorstandsvorsitzenden, der zugleich den beiden Akkreditierungskommissionen vorsitzt 15

16 Bewertung der Kriterien und so das strategische Vereinsgeschäft mit der Akkreditierungstätigkeit verbindet. Grundsätzlich können die Gutachterinnen und Gutachter die Motivation von AQAS nachvollziehen, durch diese Struktur die Strategie des Vereins auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der Akkreditierungstätigkeit zu entwickeln und den Informationsaustausch innerhalb der Agentur zu fördern. Auch haben die Gutachterinnen und Gutachter im Rahmen der Begehung nicht den Eindruck gewonnen, dass infolge der aktuellen Besetzung der Gremien und Funktionen die Akkreditierungstätigkeit durch das strategische Vereinsgeschäft dominiert würde. Die etablierte (aber nicht verbindlich verankerte Praxis), dass der Vorsitzende in beiden Akkreditierungskommissionen eine moderierende Rolle übernimmt und vom Stimmrecht keinen Gebrauch macht, bewertet die Gutachtergruppe als möglichen Weg, die Vermeidung potentieller Interessenkonflikte auch personenunabhängig zu gewährleisten. Insbesondere jedoch in Hinblick auf die internationale Akzeptanz der personellen Verflechtung in der Gremienzusammensetzung sollte AQAS die Motivation, vor allem aber die praktische Umsetzung dieser Strukturen verbindlich dokumentieren. Eine solche Dokumentation sollte AQAS auch für die Entscheidungsfindung innerhalb der Gremien erarbeiten, und dabei eine Form der Verbindlichkeit wählen, die der Kultur der Gremien angemessen ist. Dabei nimmt die Gutachtergruppe zur Kenntnis, dass sich die AK Prog bereits auf einen Entscheidungsprozess für Umlaufbeschlüsse verständigt hat. Da jedoch sämtliche Entscheidungen der Akkreditierungskommissionen zu wesentlichen Konsequenzen für Hochschulen führen können, sollten solch verbindliche Entscheidungsregeln den Beschlüssen der Gremien grundsätzlich zu Grunde gelegt sein, um so auch die Legitimität und Transparenz der Entscheidungsfindung zu erhöhen. Die vorliegenden Musterverträge für beide Verfahren entsprechen den Anforderungen des Akkreditierungsrates. Ergebnis Kriterium ist teilweise erfüllt. Empfehlung Die Gutachtergruppe spricht folgende Empfehlung aus: Auflage 1: AQAS weist die Anpassung ihrer Beschlüsse und Dokumente an die aktuelle Beschlusslage des Akkreditierungsrates nach. Dabei ist sicherzustellen, dass durch den Akkreditierungsrat bewusst geschaffene Gestaltungs- und Beurteilungsspielräume für Hochschulen nicht eingeschränkt werden. 16

17 Bewertung der Kriterien Empfehlung 1: Angesichts der personellen Verflechtung zwischen Vorstand und Akkreditierungskommissionen sollte AQAS die Funktionen und Entscheidungskompetenzen des Vorstandsvorsitzenden in den Gremien der Agentur verbindlich dokumentieren. Empfehlung 2: AQAS sollte die Modalitäten der Beschlussfassung in den Akkreditierungskommissionen verbindlich dokumentieren Die Agentur beteiligt die für die Aufgabenerfüllung relevanten Interessenträgerinnen und -träger (Wissenschaft, Studierende und Berufspraxis). Dokumentation Die Zusammensetzung der Organe der Agentur ist in der Satzung geregelt (Nachreichung 01, 6-9). Demzufolge sind Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sowie der Berufspraxis und Studierende in beiden Akkreditierungskommissionen und in der Beschwerdekommission beteiligt. Die aktuelle Zusammensetzung der beiden Akkreditierungskommissionen belegt die Beteiligung aller relevanten Interessenträgerinnen und -träger (Antrag, S. 9-10). Die Einrichtung einer Beschwerdekommission ist am von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Auch die Zusammensetzung der Gutachtergruppen ist durch die Satzung bestimmt (Nachreichung 01, 10) und ist zudem Gegenstand jeweiliger Beschlüsse der Akkreditierungskommissionen, die in den Informationsbroschüren veröffentlicht sind (Anlagen IV.1 und IV. 3). Danach werden in Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung alle relevanten Interessenträgerinnen und Interessenträger beteiligt. Bewertung Die Satzungsbestimmungen und die aktuelle Besetzung der Gremien belegen, dass AQAS in den beiden Akkreditierungskommissionen und in der Beschwerdekommission alle relevanten Interessenträgerinnen und -träger (Wissenschaft, Studierende und Berufspraxis) beteiligt. Entsprechend den Aufgaben beider Kommissionen sind damit alle drei Interessengruppen nicht nur an den Entscheidungen über die Akkreditierung von Studiengängen und hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen, sondern auch an der Ausgestaltung der Verfahren und der Beurteilungskriterien beteiligt. Zwar wurde die Verfahrensgestaltung der Systemakkreditierung in der Vergangenheit vom Vorstand festgelegt. Doch gewann die Gutachtergruppe im Rahmen der Begehung den Eindruck, dass sich die neu eingerichtete AK Sys in ihrer Konstitutionsphase umfänglich mit diesen Verfahrensregeln auseinandergesetzt hat, und diese durch die verbindliche Dokumentation in der Informationsbroschüre auch durch die Kommission bestätigt wurden. Insbesondere begrüßt 17

18 Bewertung der Kriterien die Gutachtergruppe, dass die einst definierten Verfahrensregeln auf Grundlage der ersten Erfahrungen in der Systemakkreditierung durch das nunmehr arbeitsfähige Gremium und unter Beteiligung aller Stakeholder weiter diskutiert werden. Die Gutachtergruppe stellt fest, dass in den Gutachtergruppen der Programm- und Systemakkreditierung Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Berufspraxis und der Studierenden beteiligt sind. Während jedoch Gutachtergruppen für die Systembewertung in der Systemakkreditierung durch die gesamte AK Sys benannt werden, werden Gutachterinnen und Gutachter in der Programmakkreditierung und für die Programmstichproben lediglich durch zwei Mitglieder der AK Prog bestellt, wodurch die Beteiligung aller Interessengruppen ausgeschlossen ist. Im Ergebnis hatte die Gutachtergruppe nicht den Eindruck, dass die Qualität der Verfahren hiervon in der Vergangenheit negativ berührt worden wäre. Insbesondere aber aus Gründen der Legitimation sollte die Bestellung der Gutachtergruppen aber unter Beteiligung aller für die Aufgabenerfüllung relevanten Interessenträgerinnen und -träger erfolgen. Ergebnis Kriterium ist erfüllt. Empfehlung Die Gutachtergruppe spricht folgende Empfehlung aus: Empfehlung 3: AQAS sollte die Beteiligung aller Interessengruppen bei der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern für die Programmakkreditierung und die Programmstichproben sicherstellen Die Kompetenz der an den Verfahren Beteiligten hinsichtlich aller für die Prüfverfahren der Programmakkreditierung oder der Systemakkreditierung relevanten Bereiche ist durch geeignete Auswahlverfahren und Vorbereitung gewährleistet. Dokumentation Im Antrag geht AQAS nur unvollständig auf die Auswahl und Vorbereitung aller an den Verfahren Beteiligten (Vorstand, Kommissionsmitglieder, Gutachtergruppen, Mitarbeiter/- innen der Geschäftsstelle) ein. Entsprechende Informationen lassen sich im Wesentlichen einzelnen Anlagen und den nachgereichten Unterlagen entnehmen. Kriterien zur Auswahl der Vorstandsmitglieder lassen sich aus dem Beschluss System der internen Qualitätssicherung von AQAS e.v. vom ableiten (Anlage I.5, S.2). 18

19 Bewertung der Kriterien Danach sollen als Mitglieder des Vorstands anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berufen werden, die Erfahrungen in der Leitung von Universitäten bzw. Fachhochschulen besitzen. Ferner sollen sie sich mit den Zielen des Bologna-Prozesses identifizieren und das im Mission Statement formulierte Qualitätsverständnis teilen. Geachtet werden soll auf die Beteiligung von Persönlichkeiten, die durch berufliche Stationen in der Wirtschaft eigene Erfahrungen in für Absolventinnen und Absolventen relevanten außerhochschulischen Bereichen haben. Durch die Geschäftsstelle sollen die Mitglieder des Vorstands fortlaufend über die für die Arbeit der Agentur relevanten nationalen und internationalen Entwicklungen informiert werden (Anlage I.5, S. 3). Informationen zur Auswahl und Vorbereitung der Mitglieder beider Akkreditierungskommissionen können 8 der Satzung entnommen werden (siehe zur Dokumentation Kriterium 2.2.1). Weitere Kriterien lassen sich aus dem Beschluss System der internen Qualitätssicherung von AQAS e.v. vom und den Erläuterungen zu den Nachreichungen ableiten (Anlage I.5, Anschreiben zu den Nachreichungen). Demnach ist es Qualitätsanspruch der Agentur, für beide Akkreditierungskommissionen kompetente Persönlichkeiten zu gewinnen, die sich mit den Zielen des Bologna- Prozesses identifizieren und das im Mission Statement formulierte Verständnis von Qualität von Studium und Lehre teilen. Ferner sollen sich die wissenschaftlichen Mitglieder der Akkreditierungskommissionen sowie die Vertretungen der Berufspraxis durch fachliche Kompetenzen und für die Gremienarbeit relevante Berufserfahrungen auszeichnen. Die studentischen Mitglieder der Akkreditierungskommissionen sollen in der Regel über Erfahrungen als studentische Gutachterinnen und Gutachter in Akkreditierungsverfahren verfügen. Dem Qualitätssicherungssystem zufolge soll der Vorstand Kriterien für die Rekrutierung von Mitgliedern der Akkreditierungskommissionen entwickeln und aktualisieren (Anlage I.5, S. 4). Für die Zusammensetzung der AK Prog verweist AQAS in den Erläuterungen zu den Nachreichungen auf einen Vorstandsbeschluss vom , wonach jede Fächergruppe mindestens zwei Wissenschaftler bzw. Wissenschaftlerinnen umfasse. Mit Beschluss vom habe der Vorstand zudem festgelegt, dass die Mitglieder der Kommission über eine gewisse fachliche Reputation, Offenheit für unterschiedliche Herangehensweisen, Aufgeschlossenheit gegenüber dem Bologna-Prozess sowie einen guten Überblick über das jeweilige Fach verfügen sollen (Anschreiben zu den Nachreichungen, S. 2f.). Den Ausführungen zur Erfüllung der ESG lässt sich zudem entnehmen, dass die studentischen Mitglieder der Akkreditierungskommissionen vom Studentischen Akkreditierungspool benannt und vorbereitet werden (Anlage VI.2, S. 5). Alle Mitglieder der Akkreditierungskommissionen sollen regelmäßig über die einschlägigen Beschlüsse der KMK, 19

20 Bewertung der Kriterien des Akkreditierungsrates sowie der europäischen Organe informiert werden (Anlage I.5, S. 4). Auswahlverfahren und Vorbereitung von Gutachterinnen und Gutachtern ergeben sich im Wesentlichen aus der Satzung (Nachreichung 01), dem Beschluss System der internen Qualitätssicherung von AQAS e.v. vom (Anlage I.5), dem Beschluss Handreichung für Gutachterinnen und Gutachter in Akkreditierungsverfahren von AQAS vom (Anlage III.7), verschiedenen Beschlüssen in den beiden Informationsbroschüren (Anlagen IV.1 und IV.3), den Ausführungen im Antrag und den nachgereichten Beschlüssen zur Nominierung und Auswahl/Bestellung der Gutachtergruppen (Nachreichungen 02 und 02a). Dem Qualitätssicherungssystem zu Folge werden für die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter von beiden Kommissionen Verfahren zur Nominierung und Bestellung beschlossen (siehe Anlage I.5, S. 6). Entsprechende Beschlüsse wurden nachgereicht (Nachreichungen 02 und 02a). Im Rahmen der Programmakkreditierung wird die Hochschule gebeten, für die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter ein fachliches Profil der Gutachtergruppe zu erstellen. Namentliche Nennungen seien nicht möglich. Im Rahmen der Verfahrenseröffnung entscheidet die AK Prog, ob sie dem Profilvorschlag der Hochschule folgt oder das Profil verändert. Auf der Grundlage des beschlossenen fachlichen Profils und unter Einbeziehung von Gutachtervorschlägen durch die Mitglieder der AK Prog wird von der Geschäftsstelle eine Gutachtergruppe zusammengestellt. Abschließend wird die Gutachtergruppe vom Vorsitzenden der Kommission sowie einem weiteren Mitglied bestätigt (Nachreichung 02a). Entsprechend erfolgt in der Systemakkreditierung die Bestellung der Gutachtergruppe für die Programmstichproben, wobei einer Gutachterin bzw. einem Gutachter die Federführung übertragen wird. Die Bestellung der Gutachtergruppe für die Systemakkreditierung erfolgt durch die AK Sys anhand vorgegebener Profile für die einzelnen Gutachterinnen und Gutachter. Ein Mitglied der Gutachtergruppe wird als Vorsitzender bzw. Vorsitzende benannt (Nachreichung 02). Dem Qualitätssicherungssystem zufolge werden von beiden Kommissionen ferner Kriterien zur Nominierung und Bestellung beschlossen (siehe Anlage I.5, S. 6). Für die Programmakkreditierung finden sich solche Kriterien in der Handreichung für Gutachterinnen und Gutachter vom verbindlich dokumentiert als auch in der Informationsbroschüre beschrieben (Anlagen III.7, S.2f und IV.1, S.20). Weitere 20

21 Bewertung der Kriterien Kriterien für Gutachterinnen und Gutachter sind durch die Satzung festgelegt (Nachreichung 01). Satzungsgemäß dürfen als Mitglieder der Gutachtergruppe nur Expertinnen und Experten mit der Kompetenz zur fachlich-wissenschaftlichen Beurteilung von Studiengängen bestellt werden. Ein Mitglied muss die Perspektive des jeweiligen Berufsfeldes repräsentieren. Das studentische Mitglied soll Studienerfahrungen auf dem Gebiet oder im Umfeld des zu akkreditierenden Studiengangs haben (Nachreichung 01, 10 Abs. 3). Nach den Informationen in der Handreichung sollte der Studierende zudem aus dem gleichen Hochschultyp wie die Antrag stellende Hochschule kommen (siehe Anlage III.7, S. 3). Die Handreichung weist auch darauf hin, dass die Fachgutachter/-innen hochschultypenübergreifend zusammengesetzt werden. Dabei würden für die Nominierung folgende Kriterien gelten: Aufgeschlossenheit für die Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses, aktive Mitgliedschaft in der jeweiligen scientific community, Reputation und fachliche Breite, eher generalistisch als stark spezialisiert ausgerichtet, Aufgeschlossenheit für die Pluralität der Lehrmeinungen, wünschenswert: Akkreditierungs- oder Evaluationserfahrung sowie internationale Erfahrungen (siehe Anlagen III.7, S.2). Nicht alle diese Kriterien sind auch in der Informationsbroschüre aufgeführt (siehe Anlage IV.1, S. 20) (siehe Kriterium zu den Ausschlusskriterien). Besondere Kriterien hat die AK Prog zudem für die Zusammenstellung der Gutachtergruppe bei der Bündelung von Studiengängen beschlossen. Hierzu heißt es im Beschluss über Allgemeine Verfahrensgrundsätze von AQAS vom : Das fachliche Profil der Gutachtergruppe muss so zugeschnitten sein, dass der Gutachtergruppe in Bezug auf jeden Studiengang mindestens eine Fachwissenschaftlerin bzw. ein Fachwissenschaftler aus der jeweiligen Disziplin bzw. Fächergruppe angehört (Anlagen III.7, S.9, IV.1, S.14, gültige Beschlüsse der AK, S. 16). Für die Systemakkreditierung sind Kriterien in der Informationsbroschüre beschrieben und durch Beschluss des Vorstands verbindlich dokumentiert, die im Wesentlichen Ziff. 4.5 der Verfahrensregeln für die Systemakkreditierung wiedergeben. Demnach haben in Gutachtergruppen für die Systembewertung drei Mitglieder Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, und das studentische Mitglied Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung. Jeweils ein Mitglied solle nach Möglichkeit über Erfahrungen in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verfügen (Nachreichung 02). Die Kriterien für Gutachterinnen und Gutachter in Programmstichproben sind identisch mit den für die Programmakkreditierung 21

Drs. AR 50/2016. Beschluss des Akkreditierungsrates vom

Drs. AR 50/2016. Beschluss des Akkreditierungsrates vom Drs. AR 0/16 Beschluss zum Antrag der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) vom 06.0. auf Akkreditierung und auf Überprüfung der Einhaltung der Standards and Guidelines for

Mehr

Beschluss zum Antrag der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS e.v.)

Beschluss zum Antrag der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS e.v.) Drs. AR 12/2009 Beschluss zum Antrag der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS e.v.) (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 03.03.2009) I. Die Stiftung zur

Mehr

Beteiligung von Interessenträgern an Studiengangsentwicklung, -gestaltung, -evaluation und -akkreditierung

Beteiligung von Interessenträgern an Studiengangsentwicklung, -gestaltung, -evaluation und -akkreditierung Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Akkreditierungsrat Beteiligung von Interessenträgern an Studiengangsentwicklung, -gestaltung, -evaluation und -akkreditierung Prof. Dr. Reinhold

Mehr

Beschluss zum Antrag der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom auf Akkreditierung

Beschluss zum Antrag der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom auf Akkreditierung Drs. AR 33/2017 Beschluss zum Antrag der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom 23.05.2016 auf Akkreditierung Beschluss des Akkreditierungsrates vom 07.02.2017 I.

Mehr

Herausforderungen in der Systemakkreditierung

Herausforderungen in der Systemakkreditierung Herausforderungen in der Systemakkreditierung Forum Qualitätsmanagement in Studium und Lehre 29.01.2014, Hannover Friederike Leetz Gliederung I. Systemakkreditierung vom Wunsch zur Wirklichkeit II. III.

Mehr

Regeln für die Akkreditierung von Agenturen

Regeln für die Akkreditierung von Agenturen Drs. AR 84/2016 Regeln für die Akkreditierung von Agenturen Beschluss des Akkreditierungsrates vom 23.09.2016 1 Inhaltsverzeichnis 1. Fokus der Begutachtung... 3 2. Europäische Standards für Qualitätssicherungsagenturen...

Mehr

Verfahren und Kriterien der Gutachterbestellung

Verfahren und Kriterien der Gutachterbestellung Verfahren und Kriterien der Gutachterbestellung (Beschluss der Akkreditierungskommission vom 26. Juni 2013) I. Verfahren Gutachterbenennung 1. Gemäß den 10 (2a) und 11 Satzung ACQUIN i.d.f. vom 1. Oktober

Mehr

Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen.

Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen. Die Akkreditierung Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sind akkreditiert. Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen

Mehr

Satzung der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen AQAS e.v.

Satzung der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen AQAS e.v. Satzung der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen AQAS e.v. Präambel Die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen AQAS versteht sich als eine

Mehr

Das Konzept der ASIIN für die Systemakkreditierung - Ansatz und Qualitätsverständnis - Prof. Dr. Lothar Zechlin

Das Konzept der ASIIN für die Systemakkreditierung - Ansatz und Qualitätsverständnis - Prof. Dr. Lothar Zechlin Das Konzept der ASIIN für die Systemakkreditierung - Ansatz und Qualitätsverständnis - Prof. Dr. Lothar Zechlin CHE Workshop Akkreditierung und hochschulinternes QM: Synergien, Kosten, Nutzen 1./2. Dezember

Mehr

Der Akkreditierungsantrag als Dokument einer effizienten Studiengangsentwicklung

Der Akkreditierungsantrag als Dokument einer effizienten Studiengangsentwicklung 28.09.2016 Netzwerktreffen Studiengangsentwicklung an der Technischen Hochschule Mittelhessen Der Akkreditierungsantrag als Dokument einer effizienten Studiengangsentwicklung Dr. Simone Kroschel Agenda

Mehr

THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur Programmakkreditierung gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates

THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur Programmakkreditierung gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION Informationen zur Programmakkreditierung gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates Programmakkreditierung Gegenstand des Verfahrens zur Akkreditierung

Mehr

Information zur Akkreditierung von Studiengängen

Information zur Akkreditierung von Studiengängen Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales Information zur Akkreditierung von Studiengängen AHPGS Akkreditierung ggmbh Sedanstr. 22 79098 Freiburg Telefon: 0761/208533-0 E-Mail: ahpgs@ahpgs.de

Mehr

Entschließung der 24. Mitgliederversammlung der HRK am 24. April 2018 in Mannheim. Verbindlicher Leitfaden zur Benennung von Hochschullehrerinnen

Entschließung der 24. Mitgliederversammlung der HRK am 24. April 2018 in Mannheim. Verbindlicher Leitfaden zur Benennung von Hochschullehrerinnen Entschließung der 24. Mitgliederversammlung der HRK am 24. April 2018 in Mannheim Verbindlicher Leitfaden zur Benennung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern für Gutachtergruppen gem. Art. 3 Abs.

Mehr

Das Verfahren der Systemakkreditierung

Das Verfahren der Systemakkreditierung Das Verfahren der Systemakkreditierung Tina Koch Mannheim, 13. März 2013 www.evalag.de I. evalag II. Das Verfahren der Systemakkreditierung III. Änderungen im Verfahren der Systemakkreditierung evalag

Mehr

Informationen zur Systemakkreditierung Dr. Sibylle Jakubowicz

Informationen zur Systemakkreditierung Dr. Sibylle Jakubowicz Informationen zur Systemakkreditierung Dr. Sibylle Jakubowicz Heidelberg, den 15. Juni 2016 evalag: Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Baden-Württemberg Akkreditierung / Zertifizierung Evaluation

Mehr

Akkreditierung. Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz. Wirtschafts- und Wirtschaftssozialwissenschaften

Akkreditierung. Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz. Wirtschafts- und Wirtschaftssozialwissenschaften Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz für Akkreditierung Stellungnahme zu Clusterakkreditierungen Die BuFaK WiSo stellte fest, dass vielfach bei der Zusammenstellung von Gutachtergruppen im Rahmen

Mehr

Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems: Hintergrund Das durch Beschlüsse von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz aus

Mehr

Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen und Kriterien für die Systemakkreditierung

Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen und Kriterien für die Systemakkreditierung Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Akkreditierungsrat Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen und Kriterien für die Systemakkreditierung Dr. Achim Hopbach Foliennummer 2 Überblick

Mehr

Die Akkreditierung an Fachhochschulen nach der neuen FH Akkreditierungsverordnung. Wien / / Dr. Achim Hopbach

Die Akkreditierung an Fachhochschulen nach der neuen FH Akkreditierungsverordnung. Wien / / Dr. Achim Hopbach Die Akkreditierung an Fachhochschulen nach der neuen FH Akkreditierungsverordnung Wien / 28.06.2013 / Dr. Achim Hopbach Phase 1: Vor der Antragstellung AQ Austria informiert über Regeln, Fristen, Kosten,

Mehr

FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation

FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation Zur Akkreditierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 89. BundesDekaneKonferenz Wirtschaftswissenschaften 11. bis

Mehr

Verfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes. Brankica Assenmacher

Verfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes. Brankica Assenmacher Verfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes Brankica Assenmacher Inhalt 1. Begriffsklärung 2. Akkreditierungsverfahren 3. Qualitätskriterien Joint Programmes Studiengänge, die von je

Mehr

System zum internen Qualitätsmanagement der AHPGS. 1 Grundsätze. 1.1 Ziele und Aufgaben der AHPGS. 1.2 Ziele der internen Qualitätssicherung

System zum internen Qualitätsmanagement der AHPGS. 1 Grundsätze. 1.1 Ziele und Aufgaben der AHPGS. 1.2 Ziele der internen Qualitätssicherung System zum internen Qualitätsmanagement der AHPGS 1 Grundsätze Die AHPGS hat ein System des internen Qualitätsmanagement, das interne und externe Rückkoppelungsprozesse einbezieht sowie die Analyse und

Mehr

Informationen zur Akkreditierung von Studiengängen

Informationen zur Akkreditierung von Studiengängen Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales Informationen zur Akkreditierung von Studiengängen AHPGS Akkreditierung ggmbh Sedanstr. 22 79098 Freiburg Telefon: 0761/208533-0 E-Mail: ahpgs@ahpgs.de

Mehr

Das System der internen Qualitätssicherung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

Das System der internen Qualitätssicherung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Drs. AR 87/2012 Das System der internen Qualitätssicherung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Beschluss des Akkreditierungsrates vom 18.06.2007, geändert am 08.12.2009 und

Mehr

Die Herausforderungen der Systemakkreditierung. Aus Sicht einer Akkreditierungsagentur 12. März 2015

Die Herausforderungen der Systemakkreditierung. Aus Sicht einer Akkreditierungsagentur 12. März 2015 Die Herausforderungen der Systemakkreditierung Aus Sicht einer Akkreditierungsagentur 12. März 2015 Übersicht 1. Stärken und Schwächen des Verfahrens 2. Herausforderungen 3. Offene Fragen www.asiin.de

Mehr

Gutachten. - vorgelegt am

Gutachten. - vorgelegt am Drs. AR 10/2014 Gutachten zum Antrag der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) vom 07.11.2012 auf Akkreditierung und auf Überprüfung der Einhaltung der Standards

Mehr

Geschäftsordnung der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1)

Geschäftsordnung der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1) Geschäftsordnung der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1) Geschäftsordnung der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform Präambel Die Technische Hochschule Köln

Mehr

Systemakkreditierung durch die ZEvA.

Systemakkreditierung durch die ZEvA. Systemakkreditierung durch die ZEvA fischer@zeva.org 1 ZEvA ist mit 17 Mitarbeitern die älteste und erfahrenste deutsche Evaluations- und Akkreditierungsagentur Weit über 1.000 Akkreditierungen aller Fächer

Mehr

THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur FIBAASystemakkreditierung

THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur FIBAASystemakkreditierung THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION Informationen zur FIBAASystemakkreditierung Systemakkreditierung Mit Beschluss vom 29. Februar 2008 hat der deutsche Akkreditierungsrat ein neues Instrument der Qualitätssicherung

Mehr

Akkreditierung goes Europe: Einblick in die Arbeit des Akkreditierungsrates

Akkreditierung goes Europe: Einblick in die Arbeit des Akkreditierungsrates Akkreditierung goes Europe: Einblick in die Arbeit des Akkreditierungsrates Gliederung I. Akkreditierung als Beitrag zur Mobilität II. III. Akkreditierung und die ESG Joint Programmes: Status quo und aktuelle

Mehr

Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung

Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung Drs. AR 12/2008 Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung (beschlossen auf der 54. Sitzung am 08.10.2007, geändert am 29.02.2008) 1. Die Akkreditierungsagentur ist bei

Mehr

CHE-Jahresprogramm Basis III: Erfahrungen aus den Quality Audits von evalag und Hinweise zur Systemakkreditierung

CHE-Jahresprogramm Basis III: Erfahrungen aus den Quality Audits von evalag und Hinweise zur Systemakkreditierung CHE-Jahresprogramm Basis III: Erfahrungen aus den Quality Audits von evalag und Hinweise zur Systemakkreditierung 17.-18. Mai 2010, Harnack-Haus Berlin Dr. Sibylle Jakubowicz Gliederung (1) evalag (2)

Mehr

Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI

Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI Das Konzept zur Evaluation des Gesamtinstituts (1) und der Arbeitseinheiten (2) des DJI basiert in seinen Grundsätzen

Mehr

Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt

Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt Nr. 20 Jahrgang 2011 14. November 2011 INHALT Tag Seite 30.09.2011 Akkreditierungsurkunde der FIBAA (Foundation for International

Mehr

THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur FIBAA-Zertifizierung von Weiterbildungskursen

THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur FIBAA-Zertifizierung von Weiterbildungskursen THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION Informationen zur FIBAA-Zertifizierung von Weiterbildungskursen Zertifizierung Ihre Vorteile Weiterbildungsanbieter stehen vor der strategischen Herausforderung, den

Mehr

Bologna-Reform und Akkreditierung. Heike Wehage

Bologna-Reform und Akkreditierung. Heike Wehage Bologna-Reform und Akkreditierung Heike Wehage Teil 1: Bologna die kostenneutrale Studienreform Eine kleine Reise durch die Zeit... Vor Bologna: Kritik von allen Seiten Bologna-Reform: Ziele Weiterentwicklung

Mehr

Akkreditierung von lehrerbildenden Studiengängen

Akkreditierung von lehrerbildenden Studiengängen Akkreditierung von lehrerbildenden Studiengängen Gliederung I. Übersicht: Das Akkreditierungssystem II. Qualitätsanforderungen in der Akkreditierung von lehrerbildenden Studiengängen I. Übersicht: Das

Mehr

Perspektiven der Akkreditierung

Perspektiven der Akkreditierung Perspektiven der Akkreditierung Vollversammlung Fachbereichstag Maschinenbau 08.11.2012, Dresden Friederike Leetz Gliederung I. Übersicht: Das Akkreditierungssystem II. III. IV. Perspektivwechsel: Programm-

Mehr

Die Ständige Kommission des Fakultätentages für Bauingenieur- und. Betrifft: 61.Plenarversammlung des FTBV vom bis 1.10.

Die Ständige Kommission des Fakultätentages für Bauingenieur- und. Betrifft: 61.Plenarversammlung des FTBV vom bis 1.10. Die Ständige Kommission des Fakultätentages für Bauingenieur- und Vermessungswesen Betrifft: 61.Plenarversammlung des FTBV vom 29.9. bis 1.10.2004 in Wien Beschlußvorlage zu TOP 10.1 Vereinbarung über

Mehr

Externe Qualitätssicherung an Schweizer Hochschulen. Berlin, 19. November 2010

Externe Qualitätssicherung an Schweizer Hochschulen. Berlin, 19. November 2010 Externe Qualitätssicherung an Schweizer Hochschulen Berlin, 19. November 2010 Inhalt Das Schweizer Hochschulsystem Das OAQ Überblick über die Verfahren Prinzipien der externen Qualitätssicherung Neues

Mehr

Prüfkatalog der Studiengangsdokumentation - Beurteilungskriterien für Studiengänge in der int. Re-Akkreditierung

Prüfkatalog der Studiengangsdokumentation - Beurteilungskriterien für Studiengänge in der int. Re-Akkreditierung Prüfkatalog der Studiengangsdokumentation - skriterien für Studiengänge in der int. Re-Akkreditierung Studiengang: begutachtet : begutachtet am: skriterien erfüllt 1 Ziele und Bedarfsanalyse 1.1 Bedarfsanalyse,

Mehr

Programmakkreditierung Systemakkreditierung. Prof. Dr. Monika Gross

Programmakkreditierung Systemakkreditierung. Prof. Dr. Monika Gross Programmakkreditierung Systemakkreditierung Prof. Dr. Monika Gross Programm- vs. Prozessakkreditierung Programm-Akk. System-Akk. Ziele Qualität der Inhalte "Qualitätskonzept" Umsetzung Qualität der Vermittlung

Mehr

Vielfalt, Qualität und Transparenz. Akkreditierung von Studiengängen der Sozialen Arbeit

Vielfalt, Qualität und Transparenz. Akkreditierung von Studiengängen der Sozialen Arbeit Vielfalt, Qualität und Transparenz Akkreditierung von Studiengängen der Sozialen Arbeit Was dürfen Sie erwarten? 1. Akkreditierung und Soziale Arbeit 2. Studiengänge der Sozialen Arbeit 3. Fazit aus Sicht

Mehr

Konzept zur Qualitätssicherung von AQAS e. V.

Konzept zur Qualitätssicherung von AQAS e. V. von AQAS e. V. (Beschluss des Vorstands vom 31.05.2016) AQAS e. V. Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen Hohenstaufenring 30-32 50674 Köln info@aqas.de http://www.aqas.de

Mehr

Folgende Gutachterinnen und Gutachter haben an der Vor-Ort-Begutachtung teilgenommen:

Folgende Gutachterinnen und Gutachter haben an der Vor-Ort-Begutachtung teilgenommen: Gutachten zum konsekutiven Master-Studiengang Master of Arts: Advanced Professional Studies (MAPS) an den Hochschulen Fulda und RheinMain sowie an den Fachhochschulen Koblenz und Potsdam I. Vorbemerkung:

Mehr

Richtlinie für ein Audit des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems

Richtlinie für ein Audit des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems Richtlinie für ein Audit des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems Version 15.04.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Ziele des Audits... 3 3 Grundzüge des Audits... 3 4 Standards... 4 5 Ablauf...

Mehr

Die Systemakkreditierung aus Sicht der Berufspraxis. Thomas Sattelberger Mitglied des Akkreditierungsrates

Die Systemakkreditierung aus Sicht der Berufspraxis. Thomas Sattelberger Mitglied des Akkreditierungsrates Die Systemakkreditierung aus Sicht der Berufspraxis Thomas Sattelberger Mitglied des Akkreditierungsrates Forum Systemakkreditierung in Bonn, 20. Januar 2015 Abweisende Stimmen aus Hochschulen zur Berufspraxis

Mehr

Prüfkatalog der Studiengangsdokumentation - Beurteilungskriterien für neue Studiengänge

Prüfkatalog der Studiengangsdokumentation - Beurteilungskriterien für neue Studiengänge Prüfkatalog der Studiengangsdokumentation - skriterien für neue Studiengänge Studiengang: begutachtet : begutachtet am: skriterien 1 Ziele und Bedarfsanalyse 1.1 Bedarfsanalyse, quantitative Zielsetzungen,

Mehr

Verfahren der internen Akkreditierung und Reakkreditierung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)

Verfahren der internen Akkreditierung und Reakkreditierung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) Verfahren der internen Akkreditierung und Reakkreditierung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) HIS Forum Qualitätsmanagement 2013 23.04.2013 Dr. Sabine Fähndrich, Daniela Heinze M.Sc. Zahlen

Mehr

Bachelorstudiengänge der Sozialen Arbeit. Soll, Ist und Akkreditierung

Bachelorstudiengänge der Sozialen Arbeit. Soll, Ist und Akkreditierung Bachelorstudiengänge der Sozialen Arbeit Soll, Ist und Akkreditierung Hendrik Epe Berufskongress Soziale Arbeit 14.11.08 Bachelor-Studiengänge in der Sozialen Arbeit: Soll Wie sollten Studiengänge konzipiert

Mehr

Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich

Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsrichtlinien HFKG) 414.205.3 vom 28. Mai 2015 (Stand am 1. Juli 2015) Der Hochschulrat, gestützt auf Artikel 30

Mehr

Die neuen European Standards and Guidelines 1 (ESG)

Die neuen European Standards and Guidelines 1 (ESG) WERKSTATT FIBAA CONSULT Monika Schröder, Dipl.-Ing. Projektleiterin FIBAA Consult Die neuen European Standards and Guidelines 1 (ESG) Welche neuen Anforderungen folgen aus den überarbeiteten ESG für Hochschulen,

Mehr

Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität

Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Potsdam Gliederung I. Einleitung II. Organisation und Rechtsgrundlagen der Akkreditierung

Mehr

Ergänzung zur Geschäftsordnung des Board vom 16. Jänner 2012

Ergänzung zur Geschäftsordnung des Board vom 16. Jänner 2012 Ergänzung zur Geschäftsordnung des Board vom 16. Jänner 2012 Geschäftsordnung der Beschwerdekommission Beschlossen in der 9. Sitzung des Board am 14. Dezember 2012 Änderungen vom 21. Februar 2013 Zuletzt

Mehr

Systemakkreditierungsverfahren an der Technischen Universität Ilmenau Zusammenfassung des Gutachtens

Systemakkreditierungsverfahren an der Technischen Universität Ilmenau Zusammenfassung des Gutachtens 22. Mai 2015 Systemakkreditierungsverfahren an der Technischen Universität Ilmenau Zusammenfassung des Gutachtens Die intensive Befassung der Technischen Universität Ilmenau mit dem Thema Qualitätsmanagement

Mehr

Satzung des Quifd-Forums

Satzung des Quifd-Forums Satzung des Quifd-Forums 1. Quifd-Forum Das Quifd-Forum ist ein Zusammenschluss der mit dem Quifd-Siegel zertifizierten Einrichtungen sowie der durch die zertifizierten Einrichtungen gewählten bzw. beauftragten

Mehr

Hochschulinterne Akkreditierung von Studiengängen. Umsetzung des QM an der Universität Potsdam

Hochschulinterne Akkreditierung von Studiengängen. Umsetzung des QM an der Universität Potsdam von Studiengängen Umsetzung des QM an der Universität Potsdam Philipp Pohlenz, ZfQ - Universität Potsdam, Hannover, 23.4.2013 Agenda Genese des QMS Ausgestaltung des QMS Hochschulinterne Akkreditierung

Mehr

Kunst akademie Düsseldorf

Kunst akademie Düsseldorf Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Ordnung zur Zwischenevaluation von Juniorprofessuren an der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 41 Düsseldorf, den 28. Februar 2018 DER REKTOR der Kunstakademie

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 1126 18.12.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Ordnung der Alliance for Research on East Asia Ruhr (AREA Ruhr) der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Duisburg-Essen vom 17.12.2015 Ordnung der Alliance

Mehr

Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt

Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt Nr. 20 Jahrgang 2012 5. November 2012 INHALT Tag Seite 22.10.2012 Akkreditierungsurkunde der Akkreditierungsagentur für Studiengänge

Mehr

Fächergruppenordnung des Historischen Instituts (Fächergruppe Geschichte) Beschluss der Philosophischen Fakultät v Universität zu Köln

Fächergruppenordnung des Historischen Instituts (Fächergruppe Geschichte) Beschluss der Philosophischen Fakultät v Universität zu Köln Fächergruppenordnung des Historischen Instituts (Fächergruppe Geschichte) Beschluss der Philosophischen Fakultät v. 17.12.2009 Universität zu Köln Ordnung der Fächergruppe Geschichte I. Abschnitt: Allgemeines

Mehr

Quality Audit II: Erfahrungen von evalag an baden-württembergischen Universitäten und Fachhochschulen. Dr. Anke Rigbers 25.

Quality Audit II: Erfahrungen von evalag an baden-württembergischen Universitäten und Fachhochschulen. Dr. Anke Rigbers 25. Quality Audit II: Erfahrungen von evalag an baden-württembergischen Universitäten und Fachhochschulen Dr. Anke Rigbers 25. September 2009 Ziel und Aufbau Ziel: Sie weitgehend in die Lage zu versetzen,

Mehr

Ordnung zur Leitung und zum Betrieb des Zentrums für Internationale Studien (ZIS)/ School of International Studies der Technischen Universität Dresden

Ordnung zur Leitung und zum Betrieb des Zentrums für Internationale Studien (ZIS)/ School of International Studies der Technischen Universität Dresden Ordnung zur Leitung und zum Betrieb des Zentrums für Internationale Studien (ZIS)/ School of International Studies der Technischen Universität Dresden Vom 19.09.2013 In dieser Ordnung gelten grammatisch

Mehr

Konzept für die Gestaltung einer Systemakkreditierung an der LUH:

Konzept für die Gestaltung einer Systemakkreditierung an der LUH: Konzept für die Gestaltung einer Systemakkreditierung an der LUH: Vorstellung und Diskussion mit den studentischen Senator*innen und Vertreter*innen der Studierenden am 16. Juli 2015 Schwerpunkte der Präsentation

Mehr

Hochschulinterne Akkreditierung von Studiengängen

Hochschulinterne Akkreditierung von Studiengängen Hochschulinterne Akkreditierung von Studiengängen Umsetzung des QM an der Universität Potsdam Philipp Pohlenz, ZfQ - Universität Potsdam, Hannover, 23.4.2013 Agenda Genese des QMS Ausgestaltung des QMS

Mehr

KRITERIEN UND REGELWERKE DER SYSTEMAKKREDITIERUNG. Christoph Grolimund

KRITERIEN UND REGELWERKE DER SYSTEMAKKREDITIERUNG. Christoph Grolimund KRITERIEN UND REGELWERKE DER SYSTEMAKKREDITIERUNG Christoph Grolimund AUSGANGSLAGE UND ÜBERBLICK Wie gehen die Hochschulen mit den zahlreichen Regelwerken und Kriterien um? Interpretationsspielräume, Doppelungen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 1043 12. MAI 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum vom 11.05.2015 Satzung des Instituts für Friedenssicherungsrecht

Mehr

Beteiligung von Studierenden an der Qualitätssicherung von Studium und Lehre

Beteiligung von Studierenden an der Qualitätssicherung von Studium und Lehre Beteiligung von Studierenden an der Qualitätssicherung von Studium und Lehre Potsdam, 16. März 2018 16. Jahrestagung des Arbeitskreises Evaluation und Qualitätssicherung der Berliner und Brandenburger

Mehr

Qualität Transparenz Vergleichbarkeit. Informationen zur Systemakkreditierung. 7. Auflage (August 2016)

Qualität Transparenz Vergleichbarkeit. Informationen zur Systemakkreditierung. 7. Auflage (August 2016) Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen Qualität Transparenz Vergleichbarkeit Informationen zur Systemakkreditierung

Mehr

Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen

Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen Dezernat 3 11.09.2002 Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen Institute werden unter der Verantwortung der jeweiligen Fakultät nach Maßgabe des Fakultätsund

Mehr

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN bo nr. 898 26.10.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau der Hochschule Bochum vom 7. Juni 2016 Seiten 3-12 ªº Hochschule Bochum 07.06.2016 Fachbereich

Mehr

Zur Antragsdokumentation:

Zur Antragsdokumentation: Zur Antragsdokumentation: Der Aufbau dieser Antragsvorlage ist zweigeteilt: Der erste Teil soll eine Selbstdarstellung in Form eines Fließtextes enthalten; seine Gliederung entspricht dem Leitfaden zur

Mehr

Quality Assurance of Cross-border Higher Education - QACHE

Quality Assurance of Cross-border Higher Education - QACHE Quality Assurance of Cross-border Higher Education - QACHE Foliennummer 2 Quality Assurance of Cross-border Higher Education- QACHE EU-gefördertes Projekt Ziel: Erarbeitung von Empfehlungen für die Qualitätssicherung

Mehr

Systemakkreditierung Für welche Hochschule lohnt sich dieser Schritt?

Systemakkreditierung Für welche Hochschule lohnt sich dieser Schritt? Systemakkreditierung Für welche Hochschule lohnt sich dieser Schritt? www.che-consult.de Dr. Sigrun Nickel CHE-Hochschulkurs Workshop Strategisches QM und PM 12.09.08 Agenda 1. Wie kam es zur Systemakkreditierung?

Mehr

Akkreditierung. Susanne Lippold. Akkreditierung 1

Akkreditierung. Susanne Lippold. Akkreditierung 1 Akkreditierung Susanne Lippold Akkreditierung 1 Ablauf Was ist Akkreditierung? Rechtlicher Rahmen und Organisation Kriterien für die Akkreditierung Akkreditierungsagenturen Akkreditierung an der RUB Akkreditierung

Mehr

Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Auf der Grundlage von 16 Abs. 1 Satz 3 der Grundordnung der Friedrich-Schiller- Universität

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSRAT

QUALITÄTSSICHERUNGSRAT Stellungnahme des Qualitätssicherungsrates zu den Curricula für das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramtes/als Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management

Mehr

Externe Evaluation: Peer Review und Beiräte

Externe Evaluation: Peer Review und Beiräte Externe Evaluation: Peer Review und Beiräte HIS-Forum QM in Studium und Lehre Hannover, 23./24.04.2012 Dr. Annika Boentert Geschäftsführerin Wandelwerk Zentrum für Qualitätsentwicklung Einblick Die Hochschule

Mehr

Die Qualität von studiengangsbezogenen Kooperationen

Die Qualität von studiengangsbezogenen Kooperationen AQAS e.v. Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen Hohenstaufenring 30-32 50674 Köln info@aqas.de www.aqas.de Katarina Löbel und Frederike Wilthelm Die Qualität von studiengangsbezogenen

Mehr

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn Universitätsbibliothek Paderborn Satzung des Instituts für Katholische Theologie der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2004 urn:nbn:de:hbz:466:1-22327

Mehr

Workshop II: Internationale Studienprogramme

Workshop II: Internationale Studienprogramme AQAS-Tagung 2008 Systemakkreditierung und Reakkreditierung. Anforderungen an Gutachter, Hochschulen und Agentur. Workshop II: Internationale Studienprogramme Volker Husberg / Julia Zantopp Inhalt Internationale

Mehr

Erfahrungsbericht. Institutionelle Evaluation an der FH Braunschweig/Wolfenbüttel und Dr.-Ing.

Erfahrungsbericht. Institutionelle Evaluation an der FH Braunschweig/Wolfenbüttel und Dr.-Ing. Erfahrungsbericht Institutionelle Evaluation an der FH Braunschweig/Wolfenbüttel 5. - 6. 7. und 21. - 23.11.2007 Dr.-Ing. Kira Stein Gutachtergruppe FH Braunschweig/Wolfenbüttel 5. - 6. 7. und 21. - 23.11.2007

Mehr

Das deutsche Akkreditierungssystem Partizipationsmöglichkeiten für Studierende. Einstiegsseminar Bologna-Prozess

Das deutsche Akkreditierungssystem Partizipationsmöglichkeiten für Studierende. Einstiegsseminar Bologna-Prozess Das deutsche Akkreditierungssystem Partizipationsmöglichkeiten für Studierende Einstiegsseminar Bologna-Prozess 14. bis 16.12.2007 Kassel Lena Mett 1 Gliederung 1. Das deutsche Akkreditierungssystem 2.

Mehr

Satzung der Stiftung Akkreditierungsrat

Satzung der Stiftung Akkreditierungsrat Satzung der Stiftung Akkreditierungsrat vom 12. November 2018 (MBl. NRW. 2018 S. 662) Präambel Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, errichtet durch das nordrhein-westfälische

Mehr

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verleihung eines Promotionsrechts an hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verleihung eines Promotionsrechts an hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verleihung eines Promotionsrechts an hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften Gemäß 4 Abs. 3 Satz 3 HHG kann Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Mehr

Qualitätsmanagement und Systemakkreditierung Welche QM-Systeme haben sich entwickelt und warum ist das bemerkenswert?

Qualitätsmanagement und Systemakkreditierung Welche QM-Systeme haben sich entwickelt und warum ist das bemerkenswert? Qualitätsmanagement und Systemakkreditierung Welche QM-Systeme haben sich entwickelt und warum ist das bemerkenswert? Ein Überblick über die (fast) systemakkreditierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Mehr

Europäischer Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes

Europäischer Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes Europäischer Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes Oktober 2014 (genehmigt durch die EHEA-Minister im Mai 2015) Joint Programmes sind Meilensteine des Europäischen Hochschulraums (EHEA). Sie

Mehr

Satzung zur Durchführung von Qualitätsbewertungsverfahren nach 3 (2) Hamburgisches Hochschulgesetz

Satzung zur Durchführung von Qualitätsbewertungsverfahren nach 3 (2) Hamburgisches Hochschulgesetz Satzung zur Durchführung von Qualitätsbewertungsverfahren nach 3 (2) Hamburgisches Hochschulgesetz Präambel Gemäß 3 (2) des Hamburgischen Hochschulgesetzes sorgt die Universität Hamburg dafür, dass die

Mehr

Qualitätsmanagement in Hochschulen eine brandenburgische Perspektive

Qualitätsmanagement in Hochschulen eine brandenburgische Perspektive Qualitätsmanagement in Hochschulen eine brandenburgische Perspektive Carsten Feller Leiter der Abteilung Wissenschaft und Forschung Hannover, d. 11. November 2016 Gliederung Rechtliche Grundlagen Finanzierung

Mehr

Verwaltungs-und Benutzungsordnung. für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016

Verwaltungs-und Benutzungsordnung. für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016 1412 Verwaltungs-und Benutzungsordnung für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016 Aufgrund des 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit

Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit - NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG - Aufgrund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 26 Abs. 3 und 28 Abs. 1 des

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1042 7. Wahlperiode 13.09.2017 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems

Mehr

Nr. 39 / 12 vom 27. August 2012

Nr. 39 / 12 vom 27. August 2012 Nr. 39 / 12 vom 27. August 2012 Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn Vom 27. August 2012 - 2 - Satzung zur Änderung

Mehr

Ordnung für die Qualitätsbewertung an der Hochschule für bildende Künste Hamburg. Vom 6. Dezember rechtsbereinigt mit Stand vom 4.

Ordnung für die Qualitätsbewertung an der Hochschule für bildende Künste Hamburg. Vom 6. Dezember rechtsbereinigt mit Stand vom 4. Ordnung für die Qualitätsbewertung an der Hochschule für bildende Künste Hamburg Vom 6. Dezember 2010 rechtsbereinigt mit Stand vom 4. Dezember 2015 Aufgrund des 3 Abs. 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes

Mehr

Fassung vom 31. August 2017 Seite 1

Fassung vom 31. August 2017 Seite 1 Satzung 1 Name, Rechtsform und Sitz Die Stiftung führt den Namen Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover, ZEvA. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in

Mehr