THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur FIBAASystemakkreditierung

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3 Systemakkreditierung Mit Beschluss vom 29. Februar 2008 hat der deutsche Akkreditierungsrat ein neues Instrument der Qualitätssicherung im Hochschulbereich eingeführt. Neben die Programmakkreditierung tritt seither die Systemakkreditierung. Während bei einer Programmakkreditierung ein Studiengang auf seine Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorgaben und seine inhaltliche Güte hin begutachtet wird, ist Gegenstand des Verfahrens der Systemakkreditierung die Begutachtung des Qualitätsmanagementsystems einer Hochschule. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob das Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule verlässlich sicherstellen kann, dass die von der Hochschule angebotenen Studiengänge den Kriterien entsprechen, die bei einer Programmakkreditierung zu prüfen wären. Der besondere Reiz des Verfahrens liegt dabei darin, dass keine Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung des Qualitätsmanagementsystems bestehen: sofern obige Forderung sicher erfüllt wird, kann eine Hochschule ihr Qualitätsmanagementsystem ganz nach den eigenen Bedürfnissen ausrichten. Verfahrensziel Ziel der Systemakkreditierung ist es zunächst, den Hochschulen eine größere Autonomie bei der Entwicklung und dem Angebot von Studiengängen zu gewähren. Ferner sollen die personellen und finanziellen Belastungen der Hochschulen für eine Akkreditierung ihrer Studiengänge gesenkt werden. Nicht zuletzt soll das Verfahren der Systemakkreditierung die Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihrer internen Qualitätssicherung unterstützen, indem es das Qualitätsmanagement nicht punktuell mit Bezug auf einzelne Studiengänge prüft, sondern das System als Ganzes in den Blick nimmt. Zielgruppe Die Systemakkreditierung wendet sich an Hochschulen, aber auch Fakultäten und Fachbereiche in Deutschland, die unter bestimmten Umständen eigenständig systemakkreditiert werden können. Bei einer erfolgreichen Systemakkreditierung sind zugleich alle aktuell angebotenen oder während der Laufzeit der Akkreditierungsfrist neu eingerichteten Bachelorund Master-Studiengänge durch den Akkreditierungsrat akkreditiert. 03

4 Besonderheiten des Verfahrens Zunächst handelt es sich bei einem Verfahren der Systemakkreditierung ebenso wie bei der Programmakkreditierung um ein Peer-Review-Verfahren: Auf der Grundlage schriftlicher Informationen und Dokumente ( Selbstdokumentation ) bewerten Gutachterinnen und Gutachter die Situation vor Ort und führen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Ergebnis ihrer Beratungen wird ein Gutachten erstellt, das eine Beschlussempfehlung an die FIBAA-Akkreditierungskommission für Institutionelle Verfahren (F-AK INST) enthält. Diese trifft dann unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Hochschule zum Gutachten die abschließende Akkreditierungsentscheidung. Das Verfahren der Systemakkreditierung weist darüber hinaus jedoch einige Besonderheiten auf: Gutachterteams Ein Verfahren der Systemakkreditierung wird mit zwei Gutachterteams durchgeführt: dem Gutachterteam für die Systembewertung ( Gutachterteams SYS ), das auch für die Beschlussempfehlung verantwortlich zeichnet, und dem Gutachterteam für die Begutachtung der Programmstichprobe ( Gutachterteams PROG ). Die Gutachterteams werden durch die FIBAA auf Grundlage der erforderlichen Expertise zusammengestellt. Die grundsätzliche Zusammensetzung der Gutachterteams ist durch den Akkreditierungsrat wie folgt geregelt: Gutachterteam für die Systembewertung (SYS) Das Gutachterteam SYS setzt sich mindestens aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Bereiche zusammen: drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und des hochschulinternen Qualitätsmanagements, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung, einem Mitglied aus der Berufspraxis. Jeweils ein Mitglied der Gutachtergruppe sollte über Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verfügen. Ein Mitglied sollte aus dem Ausland kommen. Sofern in dem Verfahren über berufsrechtliche Zusatzfeststellungen zu entscheiden ist, muss zusätzlich eine Expertin oder ein Experte beteiligt werden, soweit staatliche Regeln dies erfordern. Sofern die Hochschule Lehramts- oder Kombinationsstudiengänge mit theologischen Studienanteilen anbietet, ist an der Durchführung der Merkmalsstichprobe eine Expertin oder ein Experte der evangelischen bzw. der katholischen Kirche zu beteiligen. Beim Mitglied des Gutachterteams aus der Berufspraxis legt die FIBAA Wert auf Erfahrung mit dem Qualitätsmanagement in Unternehmen. Gutachterteam Programmstichprobe (PROG) Die Zusammensetzung des Gutachterteams PROG für die Programmstichprobe folgt den üblichen Kriterien für eine Programmakkreditierung der FIBAA. Ein Gutachterteam PROG besteht demnach mindestens aus vier Personen, darunter: zwei Fachgutachterinnen oder Fachgutachter aus dem Bereich der Wissenschaft, darunter je eine Universitätsprofessorin bzw. ein Universitätsprofessor und eine Fachhochschulprofessorin bzw. ein Fachhochschulprofessor, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Berufspraxis mit Erfahrung im Qualitätsmanagement und ein studentisches Mitglied. 04

5 Sofern im Verfahren über berufsrechtliche Zusatzfeststellungen zu entscheiden ist und soweit staatliche Regeln dies erfordern, muss eine zusätzliche Expertin oder ein zusätzlicher Experte beteiligt werden. Der Hochschule wird die Zusammensetzung der Gutachterteams SYS und PROG vor den Besuchen vor Ort mitgeteilt. Erhebt die Hochschule Einspruch gegen die Zusammensetzung der Teams, wird diese in begründeten Fällen (Befangenheit) verändert. Stichproben Eine weitere Besonderheit des Verfahrens der Systemakkreditierung ist die Untersuchung von Stichproben: einmal studiengangsübergreifend ( Merkmalsstichprobe ), einmal als vertiefte Begutachtung ausgewählter Studiengänge ( Programmstichprobe ). Merkmalsstichprobe Das Gutachterteam SYS untersucht, ob zentrale Elemente der Studiengänge den einschlägigen Vorgaben entsprechen. Diese zentralen Elemente ( Merkmale wie bspw. die Modularisierung, die Definition von Qualifikationszielen oder aber die Studienberatung) werden vergleichend über alle Studiengänge betrachtet. Programmstichprobe Das Gutachterteam PROG untersucht stichprobenhaft ausgewählte Studiengänge aus der Menge der von der Hochschule eingerichteten Bachelor- und Master-Studiengänge. Sein Vorgehen entspricht dabei dem in der Programmakkreditierung, ohne zu einer eigenständigen Akkreditierung der Programme in der Stichprobe zu führen. Die Ergebnisse dieser Programmstichprobe fließen in die Beurteilung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule ein. Die Auswahl der Programme erfolgt aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule. Sie umfasst mindestens zwei, in der Regel aber drei Studiengänge. Bei der Auswahl der Programme ist zu berücksichtigen, dass diese bereits Gegenstand des betrachteten Qualitätsmanagementsystems sind, an ihrer Qualität mithin die Wirkungsweise des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule geprüft werden kann. Bietet die Hochschule reglementierte Studiengänge an, ist hiervon einer in die Programmstichprobe einzubeziehen. Im Fall von Lehramtsstudiengängen ist jeweils ein Studiengang von jedem angebotenen Lehramtstyp einzubeziehen. Bei der Auswahl werden ferner die Ergebnisse der Systembegutachtung und der Merkmalsstichprobe berücksichtigt. Wurde ein Studiengang der Programmstichprobe vor nicht länger als drei Jahren akkreditiert, kann auf seine neuerliche Begutachtung vor Ort verzichtet werden. In diesem Fall wird der Akkreditierungsbericht zur Einschätzung seiner Güte herangezogen. Bei Interesse kann die Programmstichprobe auch aufwandsarm mit einer eigenständigen Programmakkreditierung kombiniert werden. Halbzeitstichprobe Als weitere Stichprobe ist zur Mitte der Laufzeit der Systemakkreditierung eine Halbzeitstichprobe der Studiengänge vorgesehen, die denselben Regeln wie die Programmstichprobe unterliegt, die Menge der zu begutachtenden Studiengänge orientiert sich jedoch an der Anzahl der Studierenden einer Hochschule. Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule, fließen aber in das Re-Akkreditierungsverfahren ein. Im Rahmen der Halbzeitstichprobe erkannte Mängel der Studiengänge sollten von der Hochschule bis zum Zeitpunkt der Re-Akkreditierung behoben werden. 05

6 Der Verfahrensablauf Vor der vertraglichen Vereinbarung zur Durchführung einer Systemakkreditierung steht zunächst eine ausführliche Information der Hochschule zu allen Aspekten des Verfahrens. Gerne erläutern wir Ablauf und Kriterien der Systemakkreditierung bei einem Besuch an Ihrer Hochschule. Vorprüfung Nach Vertragsschluss ist gemäß den Regeln des Akkreditierungsrates durch die Hochschule zunächst ein Antrag auf Systemakkreditierung zu stellen, der einige grundlegende Informationen zur Hochschule und ihrem Qualitätsmanagementsystem enthält. Auf dieser Grundlage ist durch die FI- BAA zu prüfen, ob eine Hochschule die Voraussetzung für die Zulassung zum Verfahren der Systemakkreditierung erfüllt ( Vorprüfung ). Zugangsvoraussetzungen sind zum einen der plausible Nachweis eines formalisierten, hochschulweiten Qualitätsmanagementsystems bezogen auf Studiengänge und zum anderen, dass keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vorangegangenen zwei Jahren vorliegt. Sofern die Systemakkreditierung für eine studienorganisatorische Teileinheit, also eine Fakultät, einen Fachbereich, eine School beantragt wird, ist dies von der Hochschule zu begründen. Erfüllt die Hochschule die genannten Voraussetzungen, wird das Verfahren formal eröffnet. Erst mit der Eröffnung des Verfahrens wird die Hochschule gebeten, eine Darstellung aller relevanten Aspekte des Qualitätsmanagementsystems einzureichen. Interessierten Hochschulen raten wir, den Antrag auf Systemakkreditierung möglichst erst bei Vorliegen einer vollständigen Dokumentation ihres Qualitätsmanagementsystems (bspw. in Form eines Qualitätshandbuchs ) zu stellen, da diese Gegenstand des Bewertungsverfahrens sein wird. Verfahrensvorbereitung Nach Eingang der Selbstdokumentation benennt die FIBAA einen Verfahrensbetreuer als Ansprechpartner für die Hochschule und beginnt mit der Organisation des eigentlichen Begutachtungsverfahrens. Der FIBAA-Verfahrensbetreuer vereinbart mit der Hochschule mögliche Termine für die erste Begutachtung vor Ort (BvO) durch das Gutachterteam für die Systembewertung ( Gutachterteam SYS ) und stellt dieses Team zusammen. Sobald das Gutachterteam von der Hochschule bestätigt ist, erhält es die Selbstdokumentation der Hochschule zur Prüfung. Hieraus kann sich erneut die Bitte um weitere Informationen seitens der Gutachter ergeben, die der Hochschule zeitnah mitgeteilt wird. 06

7 Begutachtungen vor Ort Frühestens sechs Wochen nach Erhalt der Selbstdokumentation wird die erste von zwei Begutachtungen vor Ort ( BvO ) durch das Gutachterteam SYS durchgeführt. Unter anderem werden während dieses ersten Besuchs die Merkmale der Merkmalsstichprobe festgelegt. Nach der ersten, eintägigen BvO wird der Termin des zweiten Besuches zwischen der Hochschule, den Gutachtern und der FIBAA vereinbart. In der Regel findet die zweite BvO frühestens sechs Wochen nach dem ersten Besuch des Gutachterteams SYS statt. Die zweite BvO dient der Analyse der Merkmalsstichprobe durch das Gutachterteam SYS sowie den Gesprächen über die konkrete Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems mit Vertretern der Hochschule. Dieser zweite Besuch dauert in der Regel drei Tage. Im Nachgang zur zweiten BvO werden die möglichen Termine für die Durchführung der Programmstichprobe vereinbart und bei der Zusammenstellung des entsprechenden Gutachterteams berücksichtigt. Programmstichprobe Die dritte BvO wird durch das Gutachterteam PROG durchgeführt. Ablauf, Gesprächspartner und -inhalte entsprechen dabei weitestgehend der Begehung im Rahmen einer Programmakkreditierung. Diese BvO dauert etwa 1,5 Tage. Abschlussbesprechung Nach Durchführung der Programmstichprobe kommt das Gutachterteam SYS zu einer abschließenden Besprechung zusammen und finalisiert auf Grundlage der Erkenntnisse aus den vorgelegten Unterlagen und den Begutachtungen vor Ort das Gutachten. Ein Vertreter des Gutachterteams PROG wird dabei hinzugezogen. Gutachten Das Gutachten mündet in eine Beschlussempfehlung an die F-AK INST. Der gutachterliche Bericht wird der Hochschule ohne diese Beschlussempfehlung zur Stellungnahme übermittelt. 07

8 Die Ergebnisse des Verfahrens Als Ergebnis des Verfahrens kann die Systemakkreditierung ausgesprochen oder aber versagt werden. Sofern Mängel offenbar werden, die innerhalb von neun Monaten behebbar sind, wird die Systemakkreditierung unter Auflagen ausgesprochen. Ist zu erwarten, dass die Behebung dieser Mängel länger als neun Monate in Anspruch nimmt, kann das Verfahren bei Zustimmung der Hochschule für mindestens 12, maximal 24 Monate ausgesetzt werden. Nach dieser Aussetzung wird das Verfahren wieder aufgenommen. Bei positivem Ergebnis des Verfahrens ist die Hochschule für 6 Jahre (bei erstmaliger Systemakkreditierung) bzw. 8 Jahre (bei jeder folgenden Systemakkreditierung) akkreditiert. Die in dieser Zeit eingerichteten Bachelor- und Master-Studiengänge sind ohne weitere externe Prüfung akkreditiert. Beschließt die F-AK INST, die Akkreditierung unter Auflagen auszusprechen, sie abzulehnen oder das Verfahren auszusetzen, kann die Hochschule Beschwerde gegen diesen Beschluss bei der FIBAA einlegen, in deren Folge der Beschluss noch einmal unabhängig überprüft wird. Dauer des Verfahrens der Systemakkreditierung Nach unseren bisherigen Erfahrungen gehen wir von einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr, gerechnet ab Eröffnung des Verfahrens bis zur Entscheidung der F-AK INST, aus. Siegel des deutschen Akkreditierungsrates Im Falle eines erfolgreichen Verfahrens der Systemakkreditierung erhalten alle aktuell angebotenen sowie während der Laufzeit der Systemakkreditierung eingeführten Bachelorund Master-Studiengänge das Siegel des Akkreditierungsrates. Für Hochschulen besteht nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ferner die Möglichkeit, das nachfolgende Banner der FIBAA für Werbezwecke zu nutzen: SYSTEMAKKREDITIERT nach durch 08

9 Warum FIBAA? Vorteile einer Systemakkreditierung durch die FIBAA Transparenz Transparenz ist fester Bestandteil unserer Philosophie. Die Qualitätskriterien sowie die Arbeitsprozesse sind klar definiert und werden von uns offen kommuniziert. Ausweis unserer Arbeitsweise und ihrer Ergebnisse sind nicht zuletzt die auf der FIBAA-Internetseite veröffentlichten Akkreditierungsberichte. Hohe Expertise Die FIBAA verfügt über erfahrenes Personal, das regelmäßig geschult wird. In unseren Verfahren können wir auf eine Vielzahl erfahrener Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie des Bereichs des Qualitätsmanagements zurückgreifen. Diese Gutachter werden für unsere Verfahren zu Teams zusammengestellt, die eine hohe Expertise in den für das Verfahren relevanten Bereichen aufweisen. Unser Instrument: Der FBK SYS Zur Unterstützung der Hochschulen, die eine Systemakkreditierung durch die FIBAA wünschen, haben wir einen FIBAA- Fragen- und Bewertungskatalog für Systemakkreditierung (FBK SYS) entwickelt, der alle relevanten Qualitätsanforderungen enthält. Der FBK SYS dient den Hochschulen als Basis für die Erstellung ihrer Selbstdokumentation. Als weitere Unterstützung erhalten Hochschulen nach Vertragsschluss eine Handreichung, die detaillierte Informationen über den Gegenstand, die Qualitätsanforderungen, den Verfahrensablauf sowie Hinweise zur Erstellung der Selbstdokumentation enthält. Effiziente Verfahrensabläufe Die FIBAA ist die älteste in Deutschland tätige Akkreditierungsagentur. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser stetiges Bestreben, die eigene Qualität zu verbessern, können wir Verfahrensabläufe besonders zeiteffizient gestalten, ohne es an der erforderlichen Sorgfalt fehlen zu lassen. Internationalität Wir sind als international tätige Qualitätssicherungsagentur europäischen Standards verpflichtet. Die Aufnahme in das europäische Register der Qualitätssicherungsagenturen EQAR ermöglicht eine Anerkennung unserer Verfahrensergebnisse in den Staaten des Bologna-Raums. Wir legen Wert auf internationale Erfahrung bei den von uns eingesetzten Gutachtern ebenso wie bei unseren Mitarbeitern. 09

10 Das Verfahren auf einen Blick FIBAA Hochschule Informationsgespräch mit Hochschule Angebot Nimmt Vertrag entgegen Vertrag Erteilt Auftrag Vorprüfung Antrag Schickt Antrag auf SYS Eröffnet Verfahren Mitteilung Schickt Selbstdokumentation Stellt Gutachterteam zusammen SD Bestätigt Gutachterteam 1. Begutachtung vor Ort 2. Begutachtung vor Ort 3. Begutachtung vor Ort (Programm-Stichprobe) Erstellt Gutachten Bericht Nimmt Stellung zum Gutachten Entscheidet über Verfahren Hat Möglichkeit zur Beschwerde 10

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12 FIBAA Berliner Freiheit D Bonn T. +49 (0) F. +49 (0)

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