Eltern begleiten (in) Ausbildung

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1 Eltern begleiten (in) Ausbildung Informationen für Eltern zum Übergang ihres Kindes von der Schule in die Berufsausbildung

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Wie entwickelt sich ein realistischer Wunschberuf?... 4 Wie begleiten Eltern den Berufsorientierungsprozess ihrer Kinder?... 5 Wer sind Mitwirkende bei der schulischen und außerschulischen Berufsorientierung?... 7 Welche Instrumente unterstützen bei der Berufsorientierung?... 9 Was ist bei der Erstellung einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zu beachten? Wege in den Beruf Berufliche Bildungswege Wichtige Begriffe zur Ausbildung Beratungs- und Förderangebote während der Ausbildung Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in der Ausbildung Weiterführende Informationen und Publikationen Kontaktdaten im Überblick Impressum

3 Vorwort Liebe Eltern, die Entscheidung für einen Beruf ist ein wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes. Sie als Eltern sind nach wie vor die wichtigsten Berater. In einer immer komplizierter werdenden Arbeitswelt stellen sich heutzutage mehr Fragen als je zuvor. Was verbirgt sich hinter neuen Berufsbezeichnungen? Was muss mein Kind für die gewünschte Ausbildung mitbringen? Welche Perspektiven bieten sich danach? Bei der Wahl des richtigen Berufs gibt es nicht einen, sondern viele verschiedene Wege. Die Berufswahl ist ein Prozess, bei dem viele Einflüsse eine Rolle spielen. Es beginnt bei Ihrem Kind, bei seinen Interessen und Wünschen, führt über Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt durch Exkursionen und Praktika hin zu Informationsveranstaltungen und individuellen Beratungsgesprächen. In Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit wird bereits seit dem Jahr 2011 im Landkreis Mittelsachsen ein Elterninformationsblatt unter dem Titel: Elternbrief - Informationen für Eltern zum Übergang ihres Kindes von der Schule in die Berufsausbildung herausgegeben. Diese erscheinen vierteljährlich und werden über die jeweiligen Klassenlehrer der Klassenstufen 7 bis 10 als auch über die Berufsberater der Agentur für Arbeit verteilt. Inspiriert durch dieses Elterninformationsblatt und Reaktionen der Eltern ist die vorliegende Broschüre entstanden. Diese Broschüre enthält Informationen zu Mitwirkenden, wichtigen Begriffen der Berufsorientierung, zu Bildungswegen und benennt wichtige Adressen und Ratgeber. Sie gibt Ihnen als Eltern außerdem Anregungen, wie Sie den Berufsorientierungsprozess Ihres Kindes unterstützen können. Sie soll Ihnen dabei den Einstieg in die Themen Berufsorientierung und Start in die Ausbildung erleichtern, damit Sie Ihr Kind bestmöglich in dieser Lebensphase begleiten können. 3

4 Wie entwickelt sich ein realistischer Wunschberuf? Häufig ändern sich die Berufswünsche im Laufe der Kindheit und Jugendphase. Damit sich zum Ende des Besuchs der allgemeinbildenden Schule ein realistischer Wunschberuf herauskristallisieren kann, durchlaufen Jugendliche einen mehrstufigen Berufsorientierungsprozess, der von verschiedenen Seiten beeinflusst wird. Realisieren Entscheiden Orientieren Informieren über Berufe und Berufsfelder Arbeitsinhalte und Anforderungen von Berufen Ausbildungsplatzangebot regionale Wirtschaft, Branchen Kennenlernen der eigenen Person Fähigkeiten und Kenntnisse Stärken und Schwächen Interessen Sammeln von Praxiserfahrungen Praxistage/Projekttage Praktika Ferienjob Konkretisierung des Berufswunschs Abgleich der eigenen Interessen und Fähigkeiten mit den gesammelten Erfahrungen zu Arbeitsinhalten und Anforderungen Entscheidung für den Wunschberuf Festlegen von möglichen Alternativberufen Bewerben Suche nach Ausbildungsbetrieben/-stellen anhand von Ausbildungsplatzbörsen sowie Zeitungsanzeigen etc. Erstellen der Bewerbungsunterlagen Versand der Bewerbungen Üben von Vorstellungsgesprächssituationen und Auswahltests Ausbildungsbeginn vorbereiten Abschluss des Ausbildungsvertrags Zusammenstellung der Unterlagen (Krankenversicherung, Kontodaten, Lohnsteuerkarte, ärztliche Bescheinigung, Sozialversicherungsausweis) nach: Schule und Betriebe als Partner - Ein Handlungsleitfaden zur Stärkung von Berufsorientierung und Ausbildungsreife 4

5 Wie begleiten Eltern den Berufsorientierungsprozess ihrer Kinder? Die in der Sächsischen Strategie der systematischen Berufs- und Studienorientierung festgelegten Kernziele beschreiben einen bestmöglichen Ablauf der schulischen und außerschulischen Berufsorientierung. Entsprechend dieser Ziele können auch Eltern mitwirken und ihr Kind unterstützen. Begleiten Sie Ihr Kind bei der Berufswahl durch gemeinsame Gespräche, Inanspruchnahme von Beratungsangeboten und durch Unterstützung bei Bewerbungsaktivitäten. Klasse 5 / 6 Kernziele: Sensibilisieren Einblicke in die Arbeitswelt erhalten normgerechtes Sozialverhalten bewusst machen und einüben Elternmitwirkung Erzählen Sie Ihrem Kind von Ihrem eigenen Beruf und Ihrem Arbeitsalltag. Erforschen Sie gemeinsam die Interessen und besonderen Fähigkeiten Ihres Kindes. Fördern Sie Talente Ihres Kindes durch Freizeitaktivitäten/Hobbies Klasse 7 Kernziele: Informieren Einblicke in die Arbeitswelt erhalten Berufsfelder und Berufsbilder kennen lernen eigene Fähigkeiten und Stärken einschätzen lernen Zukunftsvorstellungen entwickeln Elternmitwirkung Sprechen Sie mit Ihrem Kind über dessen Wünsche für die Zukunft. Überlegen Sie gemeinsam, worin Ihr Kind gut ist und was sie/er gerne macht. Helfen Sie Ihrem Kind Eigenschaften als Stärken zu erkennen. Machen Sie ihr/ihm aber auch Schwächen deutlich, die sie/er sich nicht eingestehen will. Klasse 8 Kernziele: Sich ausrichten Berufsfelder und Berufsbilder kennen lernen eigene Fähigkeiten und Stärken einschätzen lernen Informations- und Beratungsangebote kennen und nutzen lernen Verhalten in Bewerbungssituationen kennen lernen und üben sich praxisorientiert mit der Arbeitswelt auseinander setzen eigene Berufsvorstellungen entwickeln eigene Fähigkeiten und Stärken in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen 5

6 Wie begleiten Eltern den Berufsorientierungsprozess ihrer Kinder? Elternmitwirkung Sprechen Sie mit Ihrem Kind über dessen Berufswünsche. Erzählen Sie von Ihren eigenen Erfahrungen bei der Berufswahl und im Berufsleben. Nehmen Sie gemeinsam einen Beratungstermin bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit wahr und besuchen Sie mit Ihrem Kind das Berufs-Informations-Zentrum (BIZ). Informieren Sie sich über den regionalen Ausbildungsmarkt. Welche Ausbildungsberufe werden angeboten, welche Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen bestehen? Machen Sie einen Berufswahltest (z. B. unter Benennen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind konkrete Stärken, die die Eignung für den Wunschberuf belegen könnten. Motivieren Sie Ihr Kind, praktische Erfahrungen im Wunschberuf zu sammeln. Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Suche nach Praktikumsplätzen. Klasse 9 / 10 Kernziele: Konkretisieren und Entscheiden Zugänge zu Ausbildung und Beruf kennen lernen sich praxisorientiert mit der Arbeitswelt auseinander setzen eigene Fähigkeiten und Stärken in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen Berufsvorstellungen konkretisieren Entscheidungen bewusst vorbereiten Bewerbungen planen und einüben berufliche Alternativen kennen und einschätzen lernen/überbrückungsmöglichkeiten einplanen Elternmitwirkung Ermutigen Sie Ihr Kind, sich nicht vorschnell auf einen bestimmten Beruf festzulegen, sondern sich auch mit anderen Berufen zu befassen. Finden Sie mit Ihrem Kind unterschiedliche Berufe, die zu ihren/seinen Interessen passen. Motivieren Sie Ihr Kind, praktische Erfahrungen zu sammeln bestenfalls in verschiedenen Unternehmen oder sogar verschiedenen Berufen. Klären Sie, welche Voraussetzungen für den gewählten Beruf benötigt werden. Überlegen Sie gemeinsam, was noch getan werden muss bzw. welche Förderung notwendig ist, um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Nutzen Sie verschiedene Beratungsangebote (z.b. Berufsinformationsmessen). Unterstützen Sie bei Bewerbungen, indem Sie diese auf korrekte Schreibweise, Aussagekraft und Vollständigkeit überprüfen. Sie sind auch als Ratgeber und persönlicher Unterstützer gefragt, wenn es zu Absagen kommt. Die Kernziele sind der Sächsischen Strategie der systematischen Berufs- und Studienorientierung entnommen. Hinweis Motivieren Sie Ihr Kind, vieles möglichst selbstständig zu erledigen. Fördern Sie die Eigenständigkeit Ihres Kindes und machen Sie es mit Möglichkeiten vertraut, wie man sich selbst helfen und informieren kann. Eigeninitiative findet nicht nur Anerkennung bei möglichen Ausbildungsunternehmen, sondern hilft Ihrem Kind auch mit den großen Veränderungen beim Übergang von der Schule in Ausbildung zurechtzukommen. 6

7 Wer sind Mitwirkende bei der schulischen und außerschulischen Berufsorientierung? Zur Berufswahl gibt es sicherlich viele Fragen. Dazu erhält Ihr Kind Unterstützungsangebote. Auch Sie als Eltern dürfen an diesen Angeboten teilnehmen oder mitwirken. Wer die wichtigsten Berater und Begleiter sind, wird hier kurz vorgestellt: Berufsberatung der Agentur für Arbeit Viele wichtige Informationen zur Berufswahl und Ausbildungsstellensuche erhalten Sie von den Berufsberaterinnen und Berufsberatern in der Agentur für Arbeit bzw. in den Beratungsbüros direkt an der Schule. Das Team der Berufsberatung hält folgende Angebote für Sie bereit: Berufsorientierungsveranstaltungen in der Schule für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern persönliche Beratungsgespräche zur Berufswahl und zu möglichen Bildungs- und Ausbildungswegen Unterstützung bei der Stärken- und Interessenerkundung Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche bzw. Praktikumssuche Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbung finanzielle Unterstützung im Bewerbungsprozess mobiles Informationszentrum (BIZ-mobil) und Informationsmedien In einem persönlichen Gespräch hilft die Berufsberaterin oder der Berufsberater herauszufinden, welche Berufe zu den Interessen und Fähigkeiten Ihres Kindes passen. Da die Beratungskräfte das Ausbildungsangebot in Ihrer Region genau kennen, können sie auch wertvolle Tipps für die Stellensuche geben. Spätestens gegen Ende des vorletzten Schuljahrs sollte Ihr Kind einen Beratungstermin vereinbaren. Informationen zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit: Menüpunkt: Bürgerinnen & Bürger / Ausbildung Terminvereinbarung: Tel.: 01801/ (Festnetz 3,9 ct/min, Mobilfunk max.42 ct/min) Hainichen.Berufsberatung@arbeitsagentur.de Die Agentur für Arbeit ist auch für die Ausbildungsplatzvermittlung zuständig, jedoch nicht für Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften. Für diese Jugendlichen sieht sich das Jobcenter Mittelsachsen verantwortlich. Schule Schulen haben neben dem allgemeinen Bildungsauftrag auch die Aufgabe, ihre Schülerinnen und Schüler auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dazu bieten sie vielfältige Lernangebote: Projekttage zur Berufsorientierung mit Betriebsexkursionen, Kompetenztests, Bewerbungstraining u.v.m Besuch und Zusammenarbeit mit berufsbildenden und weiterführenden Schulen Organisation von Betriebspraktika Arbeit mit dem Berufswahlpass praktischer Fachunterricht Information zu Berufsorientierungsmessen und -veranstaltungen Die jeweiligen Fächerinhalte, Angebote und Aktivitäten sind in einem schuleigenen Konzept zur Berufs- und Studienorientierung zusammengeführt und orientieren sich an den Kernzielen für die Klassenstufen. Informationen zu den Berufsorientierungsaktivitäten in der Schule erhalten Sie direkt beim Klassenlehrer Ihres Kindes. 7

8 Wer sind Mitwirkende bei der schulischen und außerschulischen Berufsorientierung? Berufseinstiegsbegleiter Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist die Verbesserung der Chancen der Jugendlichen auf einen erfolgreichen Einstieg in eine berufliche Ausbildung. Berufseinstiegsbegleitung wird im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit von verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Berufseinstiegsbegleiter unterstützen gezielt leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen, die Schwierigkeiten haben, den Hauptschulabschluss zu erreichen bzw. die aus persönlichen Gründen den Übergang in eine berufliche Ausbildung voraussichtlich nicht bewerkstelligen werden. Berufseinstiegsbegleitung beginnt im Laufe der Vorabgangsklasse und endet in der Regel ein halbes oder ein Jahr nach Beginn der Ausbildung. Die Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung ist freiwillig. Die Auswahl der zu begleitenden Jugendlichen erfolgt in Absprache mit der Schule. Ob Berufseinstiegsbegleitung angeboten wird und ob Ihr Kind dafür in Frage kommt, erfragen Sie bitte direkt in der Schule Ihres Kindes. Kammern Die Kammern sind die zuständigen Stellen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie beraten dazu Unternehmen, Ausbilder und Auszubildende zu allen Fragen der Berufsausbildung, überwachen die Ausbildung in den Unternehmen zur Einhaltung verschiedener gesetzlicher Regelungen und sind in den meisten Fällen verantwortlich für die Durchführung der Abschlussprüfungen. Die Ausbildungsabteilungen bzw. Ausbildungsberater der Kammern sind aber auch vor Ausbildungsbeginn, im Zuge der Entscheidung für einen Beruf, ein wichtiger Ansprechpartner. Die Kammern präsentieren sich dazu auf verschiedenen Berufsinformationsveranstaltungen und beraten dort interessierte Schülerinnen und Schüler. Durch ihre Nähe zu den Unternehmen können sie detaillierte Informationen zu den Anforderungsprofilen sowie Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben und dem Ablauf der Ausbildung und der Prüfungen geben. Auch berufliche Perspektiven der jeweiligen Ausbildungsberufe sowie die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten können von den Kammern aufgezeigt werden. Neben der Teilnahme an Berufsinformationsveranstaltungen bieten einige Kammern regelmäßige Beratungen in den jeweiligen Geschäftsstellen an. Vielfach werden Informationsbroschüren, Internetportale und Ausbildungsplatzbörsen zur Verfügung gestellt. Kammern / Zuständige Stellen für die Berufsbildung im Bereich Handwerk, Industrie, Handel und Landwirtschaft Handwerkskammer Chemnitz: Industrie- und Handelskammer Chemnitz: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft, Geologie: Bildungsberater für grüne Berufe im Landkreis Mittelsachsen: im Bereich des Gesundheitsdienstes Landeszahnärztekammer Sachsen: Sächsische Landesapothekerkammer: Sächsische Landesärztekammer: im Bereich der Rechtspflege und Steuerberatung Rechtsanwaltskammer Sachsen: Sächsisches Staatsministerium der Justiz: Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen: 8

9 Welche Instrumente unterstützen bei der Berufsorientierung? Berufswahlpass Der Berufswahlpass ist ein Ordner, in dem alle Arbeitsergebnisse und Dokumente Ihres Kindes, die im Zusammenhang mit den Themen Berufsorientierung und Lebensplanung stehen, gut sortiert abgelegt werden. Dies hilft Ihrem Kind Ordnung und Struktur in den Berufsorientierungsprozess zu bringen. Der Ringordner Berufswahlpass, bestehend aus Registerblättern, Arbeits- und Informationsblättern, teilt sich in vier Abschnitte: Teil 1 Angebote zur Berufsorientierung : Überblick über berufsorientierende Angebote und Ansprechpartner in der Schule und in der Region Teil 2 Mein Weg zur Berufswahl : Bestimmung der eigenen Stärken, Fähigkeiten und Ziele sowie Planung des Lebensweges Teil 3 Dokumentation : Sammlung von Belegen und Dokumenten (Ergebnisse zur Kompetenzfeststellung, Zeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, Selbst- und Fremdeinschätzungen) Teil 4 Lebensordner : Hinweise zur allgemeinen Lebensführung, zum Umgang mit persönlichen Unterlagen und zu Themen wie eigene Wohnung, Versicherungen und Ämter Der Berufswahlpass wird in der Schule eingeführt, an Mittel- und Förderschulen in Klassenstufe 7 und an den Gymnasien in Klassenstufe 8 oder 9. Über mehrere Schuljahre hinweg wird die Arbeit mit dem Berufswahlpass durch die Schule unterstützt. Eltern sollten dies durch Einsichtnahme und Gespräche zu den Materialien begleiten. Informationen zur Nutzung des Berufswahlpasses: Praktikum Schülerbetriebspraktika finden je nach Schule in den Klassenstufen 8 bis 10 statt. In einem Betriebspraktikum erhält Ihr Kind unmittelbare Einblicke in das Arbeitsleben. Eigene Erwartungen und Träume können so mit realistischen Erfahrungen und Informationen abgeglichen werden. Helfen Sie Ihrem Kind bei der Suche nach einer Praktikumsstelle. Achten Sie darauf, dass die Praktikumsstelle einen sinnvollen Einblick in das gewünschte Berufsbild bietet. Besprechen Sie die ersten praktischen Erfahrungen mit Ihrem Kind bei Unsicherheiten und anfänglichen Problemen können Sie als Rat- und Ideengeber zur Verfügung stehen. Werten Sie das Praktikum in einem Gespräch aus und suchen Sie gegebenenfalls nach Alternativen. Machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass eine gute Praktikumsbeurteilung der Türöffner für die gewünschte Ausbildungsstelle sein kann. Sicherlich sind die Ferien auch für Ihr Kind eine wohlverdiente Zeit zur Erholung und für Freizeitaktivitäten. Viele Jugendliche nutzen die Ferien jedoch auch für Praktika oder Ferienjobs. Dadurch gewinnen sie Erfahrungen, angefangen von Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft bis hin zu betrieblichen Abläufen und praktischem Aufgabenverständnis, die ihnen beim Einstieg in die Ausbildung sehr nützlich sein können. 9

10 Welche Instrumente unterstützen bei der Berufsorientierung? Veranstaltungen Auf Berufsorientierungsmessen präsentieren sich regional ansässige Unternehmen und Einrichtungen, die ihre Berufsfelder sowie mögliche Ausbildungs- oder Studienwege vorstellen. Die Messen versuchen das gesamte Spektrum der regionalen Wirtschaft aufzuzeigen. Auch Einrichtungen der schulischen Ausbildung sowie Vertreter der Kammern und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit präsentieren sich. Beim Besuch solcher Messen bietet sich Ihrem Kind die Chance, sich über freie Praktikums- und Ausbildungsplätze zu informieren, erste Kontakte mit Betrieben zu knüpfen bzw. Bewerbungsunterlagen direkt abzugeben. Lokale und regionale Berufsorientierungsmessen werden organisiert von: den jeweiligen Mittel- oder Förderschulen sowie Gymnasien vor Ort der Agentur für Arbeit TPM-Brücke Mittweida (TechnologiePark Mittweida GmbH): GSQ Gesellschaft für Strukturentwicklung und Qualifizierung Freiberg mbh: Schau rein! Woche der offenen Unternehmen findet jährlich im März in ganz Sachsen statt. In dieser Woche öffnen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Türen und gewähren einen Einblick in ihren Arbeitsalltag. Für einige Stunden schaut sich Ihr Kind ein Unternehmen an und kann mit Mitarbeitern, Geschäftsführern und Azubis ins Gespräch kommen. Informationen: Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Anmeldung und zum Ablauf haben, wenden Sie sich einfach an die Lehrer und Berufsberater der Agentur für Arbeit. Jährlich im April ist GirlsDay & BoysDay. Hier lernen Mädchen und Jungen Berufe kennen, die nicht den typischen Geschlechterrollen entsprechen. Mädchen lernen zum Beispiel Berufe aus Technik, IT und Handwerk kennen, während Jungen beispielsweise Erfahrungen im Bereich Pflege, Erziehung und Soziales sammeln. Was können Sie als Eltern tun? Nehmen Sie Ihrem Kind die Bedenken und Ängste, dass es als Mädchen keinem typischen Männerberuf erlernen bzw. er als Junge keinem typischen Frauenberuf nachgehen könnte. Informationen zu geeigneten GirlsDay- oder BoysDay-Plätzen sowie zur Anmeldung unter: bzw. Als Gemeinschaftsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Bundesagentur für Arbeit findet jährlich im Januar in Chemnitz der Tag der Bildung im Mai in Leipzig der Aktionstag Lehrstellen und im September in Dresden der Aktionstag Bildung statt. Die Veranstaltungen bieten für Ausbildungsplatzsuchende folgende Möglichkeiten: Gespräche mit Ausbildern und Azubis aus verschiedenen Unternehmen, Suche nach Lehrstellenangeboten in den Lehrstellenbörsen, individuelle Beratung zu allen Fragen der Berufsausbildung, Vorstellung praxisorientierter Studiengänge sowie Bewerbungsservice mit Tipps und Check der Bewerbungsmappen. Informationen zu diesen Veranstaltungen erhalten Sie in den jeweiligen Kammern. 10

11 Was ist bei der Erstellung einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zu beachten? Ausbildungen beginnen in der Regel im August bzw. September. In manchen Unternehmen muss man sich für eine Ausbildung bereits ein Jahr vorher bewerben, bei anderen reicht die Bewerbungsfrist bis ins Frühjahr des Jahres, in dem die Ausbildung beginnen soll. Jedes Anschreiben muss gezielt an den Betrieb gerichtet sein, für den die Bewerbung bestimmt ist. Mit der Bewerbungsmappe macht Ihre Tochter oder Ihr Sohn Werbung für sich. Darum ist es wichtig, dass sich Ihr Kind darin perfekt präsentiert und überzeugend darstellt, warum es für den jeweiligen Ausbildungsplatz geeignet ist. Einen ersten Entwurf der Bewerbung sollte Ihr Kind möglichst eigenständig verfassen. Sie unterstützen es, indem Sie die Unterlagen anschließend gemeinsam auf Aussagekraft, Vollständigkeit und eventuelle Fehler prüfen. Welche Unterlagen enthält die Bewerbungsmappe? Bewerbungsanschreiben Lebenslauf Bewerbungsfoto Kopien folgender Dokumente: Zeugnis des Schulabschlusses oder aktuelles Zeugnis der Schule Bescheinigungen über Betriebspraktika Bescheinigungen über Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten Bescheinigungen über freiwilliges Engagement Teilnahmezertifikate (Sprachkurse, Computerkurse etc.) Welche Formalien sind zu beachten? Alle Unterlagen müssen sauber und fehlerfrei sein. Auf Anschreiben und Lebenslauf muss das gleiche, aktuelle Datum stehen. Anschreiben und Lebenslauf müssen unterschrieben werden. Die Kontaktdaten Ihres Kindes und die Anschrift des Betriebs müssen korrekt und vollständig aufgeführt werden. Das Beifügen eines Bewerbungsfotos ist zwar freiwillig, bei vielen Firmen ist dies aber immer noch unbedingt erforderlich. Bewerbungsanschreiben Das Bewerbungsanschreiben muss kurz und prägnant verfasst werden und darf nicht länger als eine DIN A4- Seite sein. Dabei sollte Ihr Kind individuell auf die jeweilige Ausbildungsstelle zugeschnittene Formulierungen finden und keine Standardformulierungen verwenden. Lebenslauf Der Lebenslauf wird in tabellarischer Form verfasst. Er muss logisch und strukturiert mit Zwischenüberschriften über den persönlichen Werdegang Ihres Kindes informieren. Fast jede Schule bietet ihren Schülern innerhalb verschiedener Berufsorientierungsprojekte auch ein Bewerbungstraining an. Weitere Unterstützung bei der Erstellung einer Bewerbung erhalten Sie und Ihr Kind bei der Berufsberaterin oder beim Berufsberater der Agentur für Arbeit. Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie außerdem auf der Internetseite 11

12 Wege in den Beruf Berufliche Bildungswege Berufsvorbereitung BERUFSAUSBILDUNGS- VORBEREITUNG (Berufsvorbereitungsjahr BVJ) Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? Insbesondere für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss eignet sich das BVJ. Die allgemeine Schulpflicht muss zur Aufnahme in das BVJ erfüllt sein. Die Jugendlichen werden in diesem Jahr bei der Berufswahl unterstützt und auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet. Sie besuchen die Berufsschule mit folgenden Inhalten: Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss sowie Orientierung und Grundbildung (berufsübergreifende und berufsbezogende Kenntnisse) in einem oder mehreren Berufsfeldern. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Berufsschule Wie erfolgt die Anmeldung? Beratung und Anmeldung erfolgt direkt in den Berufsschulzentren. Welcher Abschluss kann erreicht werden? Hauptschulabschluss Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? Berufliche Ausbildung BERUFSVORBEREITENDE BILDUNGSMASSNAHME (BvB) Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? Ist ein Jugendlicher noch nicht bereit für eine Ausbildung und weiß noch nicht, welche Ausbildung er machen möchte, dann bietet sich eine BvB an. In dieser zehnmonatigen Maßnahme kann der Jugendliche durch eine Orientierung in bis zu drei Berufsfeldern eine Berufswahlentscheidung treffen und seine Ausbildungsreife verbessern. Voraussetzung für die Aufnahme in eine BvB ist: Der Jugendliche ist unter 25 Jahre, hat die allgemeine Schulpflicht erfüllt aber noch keine Ausbildung abgeschlossen und verfügt noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Berufsschule, Bildungsträger Wie erfolgt die Anmeldung? Die Vermittlung in eine solche Maßnahme erfolgt durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Welcher Abschluss kann erreicht werden? evtl. Hauptschulabschluss Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? Berufliche Ausbildung BERUFLICHE GRUNDBIL- DUNG (Berufsgrundbildungsjahr BGJ) Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? Wer keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, aber schon weiß, was er will, kann ein BGJ absolvieren. Dabei handelt es sich um eine einjährige Grundbildung in einem Berufsfeld. Unterrichtet werden sowohl allgemeinbildende, als auch fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten. Dadurch verbessern sich die Ausbildungschancen und eine spätere Anrechnung auf die Ausbildungszeit ist möglich. Voraussetzung zur Aufnahme in das BGJ ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und der Nachweis des Haupt- oder Realschulabschlusses. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Berufsschule, Berufsfachschule Wie erfolgt die Anmeldung? Beratung und Anmeldung erfolgt direkt in den Berufsschulzentren. Welcher Abschluss kann erreicht werden? Der erfolgreiche Abschluss des BGJ kann als 1. Lehrjahr im entsprechenden Berufsbereich anerkannt werden. Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? Berufliche Ausbildung 12

13 Wege in den Beruf Berufliche Bildungswege EINSTIEGS- QUALIFIZIERUNG (EQ) Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum (6 12 Monate), währenddessen der Jugendliche praktische Erfahrungen und Grundkenntnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. Berufsfeld sammeln kann. Dies kann auch den Besuch der Berufsschule mit einschließen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein EQ ist: Der Jugendliche ist unter 25 Jahre, hat die allgemeine Schulpflicht erfüllt aber noch keine Ausbildung abgeschlossen und verfügt aufgrund einer fehlenden erforderlichen Ausbildungsreife über eingeschränkte Vermittlungsperspektiven. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Unternehmen Wie erfolgt die Anmeldung? Beratung erfolgt über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und über die zuständigen Kammern. Welcher Abschluss kann erreicht werden? betriebliches Zeugnis sowie Zertifikat der zuständigen Kammer Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? Berufliche Ausbildung FREIWILLIGENDIENSTE Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? Für alle, die sich nach der Schulzeit beruflich orientieren, aber auch Lebenserfahrung sammeln wollen, bieten sich die Freiwilligendienste an. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eröffnen je nach Einsatzstelle Einblicke in die Bereiche Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur, Politik, Sport oder Natur- und Umweltschutz. Freiwilligendienste eignen sich auch als sinnvolle Überbrückung von Wartezeiten bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn. Das Mindesalter beträgt 16 Jahre, die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Unternehmen und Institutionen in Verbindung mit anerkannten Trägern der Freiwilligendienste Wie erfolgt die Anmeldung? Anmeldung bzw. Bewerbung erfolgt über die anerkannten Träger Welcher Abschluss kann erreicht werden? Arbeitszeugnis sowie Zertifikat Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? Berufliche Ausbildung, weiterführende Schule 13

14 Wege in den Beruf Berufliche Bildungswege Berufsausbildung BERUFLICHE AUSBILDUNG Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? Die berufliche Ausbildung führt zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Duale Ausbildung bezeichnet die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung ist die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht sowie ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Schulische Ausbildung findet in Vollzeitform an Berufsfachschulen statt. Voraussetzung ist je nach Bildungsgang der Haupt- oder Realschulabschluss. Teilweise müssen zusätzliche Voraussetzungen, wie z. B. Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Unternehmen + Berufsschule, Berufsfachschule Wie erfolgt die Anmeldung? Bewerbung im Unternehmen bzw. an der Berufsfachschule Welcher Abschluss kann erreicht werden? Berufsabschluss, evtl. mittlerer Schulabschluss Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Weiterbildung weiterführende Schulen und Weiterbildung STUDIENQUALIFIKATION FACHOBERSCHULE Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? Für Schülerinnen und Schüler mit guten und sehr guten Abschlussnoten kann es sinnvoll sein, den nächsthöheren Schulabschluss an einer weiterführenden Schule zu erwerben. An der Fachoberschule kann unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Berufserfahrung die Fachhochschulreife erworben werden, die zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Voraussetzung für die Aufnahme an der zweijährigen Fachoberschule ist der Nachweis eines Realschulabschlusses und mindestens vierjährig fortlaufender Fremdsprachenunterricht in Englisch. Wer zusätzlich zum Realschulabschluss bereits einen Berufsabschluss erworben hat, kann an der einjährigen Fachoberschule die Fachhochschulreife erwerben. In diesem Fall bestimmt der Berufsabschluss über die zu besuchende Fachrichtung. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Fachoberschule (1- oder 2-jährig) Wie erfolgt die Anmeldung? Beratung erfolgt durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit sowie direkt in den Berufsschulzentren. Die Anmeldung muss mit Aufnahmeantrag bis zum 31. März des Jahres erfolgen. Welcher Abschluss kann erreicht werden? Fachhochschulreife Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? Berufliche Ausbildung oder Weiterbildung, Fachhochschulstudium 14

15 Wege in den Beruf Berufliche Bildungswege STUDIENQUALIFIKATION BERUFLICHES GYMNA- SIUM Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? Gute bzw. sehr gute Realschulabsolventen (auch mit bereits absolvierter beruflicher Ausbildung) können am Beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Im Unterschied zum Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung. Voraussetzungen sind: Realschulabschluss mit besonderem Notendurchschnitt, Nichtvollendung des 18. bzw. bei Berufsabschluss des 21. Lebensjahres. Die Beruflichen Gymnasien des Freistaates Sachsen sind den Beruflichen Schulzentren (BSZ) zugeordnet. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Berufliches Gymnasium Wie erfolgt die Anmeldung? Beratung erfolgt durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit sowie direkt in den Berufsschulzentren. Die Anmeldung muss mit Aufnahmeantrag bis zum 31. März des Jahres erfolgen. Welcher Abschluss kann erreicht werden? Allgemeine Hochschulreife Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? Berufliche Ausbildung oder Weiterbildung, (Fach-) Hochschulstudium An den Beruflichen Gymnasien des Landkreises Mittelsachsen gibt es die Fachrichtungen: Informations- und Kommunikationstechnologie Wirtschaftswissenschaft Technikwissenschaft mit den Schwerpunkten Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik Die Fachoberschule wird im Landkreis Mittelsachsen in folgenden Fachrichtungen angeboten: Agrarwirtschaft Sozialwesen Technik Wirtschaft und Verwaltung 15

16 Wege in den Beruf Berufliche Bildungswege BERUFLICHE WEITERBILDUNG Für wen bietet sich dieses Bildungsziel an? Voraussetzung für eine berufliche Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Unter Umständen wird auch der Realschulabschluss in Verbindung mit dem Nachweis einer entsprechenden Berufstätigkeit als Voraussetzung anerkannt. Eine berufliche Weiterbildung eignet sich für jene, die sich beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten? Eine Weiterbildung kann sowohl in Teilzeit neben dem Beruf als auch in einer Vollzeitform erfolgen. Die Arten, Ziele und spezifischen Voraussetzungen der Weiterbildungsangebote sind sehr verschieden. Eine Beratung in der jeweiligen Bildungseinrichtung ist erforderlich. Wo wird dieses Bildungsangebot vorgehalten? Fachschule, Bildungszentren der Kammern Wie erfolgt die Anmeldung? Beratung und Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung Welcher Abschluss kann erreicht werden? Techniker, Meister, Fachwirt, Fachhochschulreife Wie kann der Bildungsweg danach fortgesetzt werden? (Fach-) Hochschulstudium Die Broschüren des sächsischen Staatsministeriums für Kultus Viele Wege zum Erfolg und Wege zum Beruf enthalten eine Übersicht über das sächsische Schul- und Berufsbildungssystem. Die zuständigen Berufsberaterinnen und Berufsberater in den jeweiligen Agenturen für Arbeit helfen Ihrem Kind gern bei einer detaillierten Berufswegplanung. 16

17 Wichtige Begriffe zur Ausbildung Duale Ausbildung Die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird duale Ausbildung genannt. In Deutschland werden die meisten Berufe in dieser Form ausgebildet. Der praktische Teil der Ausbildung findet im Betrieb oder in einer Behörde bzw. Institution statt während die theoretischen Inhalte in der Berufsschule erlernt werden. Der Berufsschulbesuch erfolgt entweder ein bis zwei Tage wöchentlich oder im Block für mehrere Wochen durchgängig. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist ein Berufsausbildungsvertrag, der zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden geschlossen wird. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Schulische Ausbildung Neben den Berufen, die in der dualen Form ausgebildet werden, gibt es auch Berufe, die man nur an Schulen (z.b. Berufsfachschulen) erlernen kann. Dies betrifft vor allem Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Pädagogik, Gestaltung und Technik. In der schulischen Ausbildung verbringt der Jugendliche fast die gesamte Ausbildung an der Schule, jedoch werden verpflichtende Praktika während der Ausbildungszeit absolviert. Insbesondere Jugendliche unter 18 Jahren müssen auf die staatliche Anerkennung des Bildungsganges und des Abschlusses achten. Weitere Informationen zum System der Dualen und schulischen Ausbildung sowie konkrete Informationen zur Ausbildung im Wunschberuf Ihres Kindes erhalten Sie bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und im Internet unter: Rechte und Pflichten des Auszubildenden / des Betriebes In den betreffenden Gesetzen (Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz) sind die Rechte und Pflichten des Auszubildenden aber auch des Ausbildungsbetriebes festgelegt. Dazu zählen unter anderem die Lern-, Sorgfalts- und Teilnahmepflicht sowie Rechte zu Arbeitsmitteln, Freistellung und Kündigung. Es ist für die Jugendlichen und Eltern wichtig, sich über die gegebenen Rechte und Pflichten zu Ausbildungsbeginn zu informieren. Auskunft dazu erteilen die Ausbildungsberater der jeweiligen zuständigen Kammer. Weitere Informationen enthält die Broschüre Ausbildung und Beruf Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung. Teilzeitausbildung Unternehmen, die jungen Müttern und Vätern die Chance zur Ausbildung geben wollen, haben die Möglichkeit mit den Auszubildenden eine Teilzeitausbildung zu vereinbaren. Die wöchentliche Ausbildungszeit wird reduziert und die Ausbildungsvergütung bemisst sich prozentual an der Ausbildungszeit. Der Berufsschulunterricht findet jeweils in Vollzeit statt. Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung ist vorab mit der für das Unternehmen fachlich zuständigen Kammer abzuklären. Als berechtigtes Interesse zur Teilzeitausbildung gilt dabei nicht nur Elternschaft, sondern auch Pflegetätigkeit innerhalb der Familie. Ebenso kann für Menschen mit einer Behinderung eine Teilzeitausbildung in Frage kommen. 17

18 Beratungs- und Förderangebote während der Ausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Ziel der ausbildungsbegleitenden Hilfen ist es, den Ausbildungserfolg zu sichern. Jugendliche mit besonderem Hilfebedarf werden durch Förder- und Stützunterricht sowie durch sozialpädagogische Begleitung gefördert. Dieses Angebot gilt für Auszubildende sowie Teilnehmende an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung. Ausbildungsbegleitende Hilfen erscheinen sinnvoll, wenn der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gefährdet ist bzw. zur Prüfungsvorbereitung und zur Verbesserung der Zensuren. Die Inhalte und der Ablauf der ausbildungsbegleitenden Hilfen werden dabei auf die spezielle Problemsituation des Teilnehmenden abgestimmt: Stütz- und Förderunterricht in allen prüfungsrelevanten Fächern schrittweise Vorbereitung auf die Zwischen-/Abschlussprüfung gezielte Lernberatung Beratung und Betreuung bei beruflichen und privaten Problemen Die Kosten dieser Leistung trägt die Agentur für Arbeit. Der Zeitaufwand für ausbildungsbegleitende Hilfen beträgt 3 bis 8 Stunden pro Woche. Der Auszubildende muss dazu persönlich unter Einverständnis des Ausbildungsbetriebes bei der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit die Leistung beantragen. Weitere Informationen enthält das von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene Informationsblatt Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) So schaffst du deine Ausbildung. SES-Initiative VerA Stark durch die Ausbildung VerA steht für Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Die Initiative unterstützt Jugendliche in der Ausbildung, wenn sie mit dem Stoff in der Berufsschule überfordert sind, unter Prüfungsangst leiden, Probleme im persönlichen Umfeld haben, unmotiviert oder unzufrieden mit ihrer Berufswahl sind, Streit mit ihrer Chefin, ihrem Chef oder Kollegen haben, ihre Ausbildung sogar abbrechen wollen. Wenn in der Ausbildung nicht alles rund läuft, kann es dafür viele Gründe geben. VerA stellt jedem Jugendlichen auf Wunsch einen persönlichen ehrenamtlichen Ausbildungsbegleiter zur Seite. Ausbildungsbegleiter sind Frauen und Männer im Ruhestand, die jahrzehntelange Berufs- und Lebenserfahrung mitbringen. Auszubildender und Ausbildungsbegleiter treffen sich regelmäßig, bei Bedarf bis zum Ende der Ausbildung. Durch die Ausbildungsbegleitung soll rechtzeitig eingegriffen und ein Abbruch der Ausbildung verhindert werden. Dabei geht die Hilfe von der individuellen Stärkung allgemeiner Kompetenzen - bis hin zu konkreter Hilfe bei Lebensfragen, in einzelnen Fächern, in der Berufspraxis und bei der Prüfungsvorbereitung. Die Unterstützung ist für den Auszubildenden, den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule kostenlos und kann sowohl von Seiten des Unternehmens, der Schule, der Eltern etc. als auch vom Auszubildenden selbst nachgefragt werden. Die Dauer der Begleitung beträgt zunächst maximal zwölf Monate, kann aber bis zum Abschluss der Ausbildung verlängert werden. Weitere Informationen zur Initiative VerA sowie zum Ansprechpartner vor Ort finden Sie im Internet unter: 18

19 Beratungs- und Förderangebote während der Ausbildung Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb Die Kammern und Innungen haben zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Auszubildenden sogenannte Schlichtungsstellen eingerichtet. Diese setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen. Die zuständige Schlichtungsstelle wird auf Antrag des Unternehmens oder des Auszubildenden tätig. Vor Antragstellung sollten sich Auszubildende allerdings zunächst mit einem Ausbildungsberater der zuständigen Kammer in Verbindung setzen, um Streitigkeiten bereits im Vorfeld einer Klärung zuzuführen. Alle Formalitäten der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Schlichtungsverfahrens werden durch die jeweils zuständige Kammer bzw. die jeweilige Innung realisiert. Zusatzqualifikation Während der Berufsausbildung ist es möglich, Zusatzqualifikationen zu erwerben. Zusatzqualifikationen für Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen wie Fremdsprachenunterricht, EDV-Kurse oder besondere Techniklehrgänge erweitern die in der Berufsausbildung vermittelten Kompetenzen und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Teilnahme ist freiwillig. Zusatzqualifikationen werden von den Berufsschulen, den zuständigen Kammern und verschiedenen privaten Bildungsträgern angeboten. Der Auszubildende muss hierzu in Eigenregie und in Absprache mit seinem Ausbildungsbetrieb bzw. Berufsschullehrer die passenden Kurse selbst recherchieren. Eine finanzielle Förderung der Zusatzqualifikationen für Auszubildende aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in nachfolgend aufgeführten Schwerpunkten ist möglich: Erwerb zusätzlicher Kompetenzen auf dem Gebiet moderner Verfahren und Technologien und sonstiger branchenspezifischer, für die berufliche Handlungsfähigkeit im Ausbildungs-unternehmen erforderlicher Kompetenzen; Erwerb von Kenntnissen im Bereich der Unternehmensführung einschließlich des Erwerbs und der Festigung von Sozial- und Führungskompetenz, Erwerb von IT-Kompetenzen. Folgende Fördervoraussetzungen müssen gegeben sein: Auszubildende müssen ihren Arbeitsort im Freistaat Sachsen haben. Die Berufsausbildung wird in einem Ausbildungsberuf durchgeführt, der nach 4 Abs.1 BBiG staatlich anerkannt ist oder zu den Gewerben der Anlage A der Handwerksordnung gehört. Der Inhalt der Qualifizierung darf nicht Bestandteil der geltenden Ausbildungsordnung sein. Passgenaue Vermittlung von Auszubildenden Die Passgenaue Vermittlung von Auszubildenden ist eine Serviceleistung der Handwerkskammer Chemnitz für interessierte Jugendliche und Schulen. Die Unterstützung für Ausbildungsbewerber beinhaltet: Erfassung der Qualifikationen der Bewerber Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle Vermittlung eines persönlichen Kontakts zum Ausbildungsbetrieb Hilfe bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen Weitere Informationen zur Initiative Passgenaue Vermittlung von Auszubildenden der Handwerkskammer Chemnitz finden Sie im Internet unter: 19

20 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in der Ausbildung Während einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung oder auch während der Vorbereitung auf eine Ausbildung gibt es eine Reihe finanzieller Hilfen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben junge Menschen Anspruch auf eine Förderung. Grundsätzlich ist eine Gewährung nur auf vorherigen Antrag möglich. Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Eine finanzielle Unterstützung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen folgenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt: Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges sowie Studierende an Akademien und Hochschulen. Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung können nicht nach dem BAföG gefördert werden. weitere Informationen: Antragstellung zum Schüler-BAföG beim Landratsamt Mittelsachsen: Bürgerservice Soziales Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Die Berufsausbildungsbeihilfe kann während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewährt werden. Für eine schulische Ausbildung kann BAB nicht gezahlt werden. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Die Leistung im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe dient zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrkosten und der sonstigen Kosten (u.a. für Arbeitskleidung). Der Leistungsumfang ist dabei abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern. Für Auszubildende mit einer Behinderung gelten besondere Regelungen. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe sollen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgeglichen werden, die durch die auswärtige Unterbringung während der Ausbildung entstehen und die so einer angemessenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss durch den Auszubildenden bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Weitere Informationen und Antragstellung bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit: Internet: Menüpunkt: Bürgerinnen & Bürger Tel.: 01801/ (Festnetz 3,9 ct/min, Mobilfunk max.42 ct/min) 20

21 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in der Ausbildung Finanzielle Unterstützung bei auswärtiger Unterbringung Bei notwendiger auswärtiger Unterbringung gewährt der Landkreis Mittelsachsen Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Mittelsachsen auf Antrag eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der Bestimmungen der SächsUVO (Sächsische Unterbringungsverordnung). Ein Auszubildender ist berechtigt, eine finanzielle Unterstützung für eine auswärtige Unterbringung zu erhalten, wenn sie/er: den Hauptwohnsitz in Mittelsachsen hat, in einem Berufsausbildungsverhältnis steht, eine unzumutbare Gesamtwegezeit zwischen Wohnort und Berufsschule (mind. 180 Min) hat. Die Auszubildende/der Auszubildende muss selbst den Antrag einreichen. Bei positivem Bescheid wird ein Festbetrag in Höhe von 8,00 Euro pro Unterrichtstag vergütet. Zur Beantragung sind die entsprechenden Antragsformulare zu verwenden. Die Antragsformulare stehen als Download auf den Internetseiten des Landkreises Mittelsachsen bereit. Anteilige Erstattung von Beförderungskosten Auf Antrag haben Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen im Landkreis Mittelsachsen Anspruch auf anteilige Kostenerstattung für die Beförderung. Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler im Vollzeitunterricht an berufsbildenden Schulen, hierzu zählen: Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr und im Berufsgrundbildungsjahr ohne Berufsausbildungsverhältnis, Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler, Schülerinnen und Schüler am beruflichen Gymnasium sowie Schülerinnen und Schüler an einer Fachoberschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Voraussetzungen sind: Die Schülerin oder der Schüler hat seinen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Schule und befindet sich im Vollzeitunterricht. Kein Anspruch besteht bei Bezug von BaföG oder anderen Leistungen. Schulortprinzip: Die Satzungsregelungen gelten für den Schulbesuch an allen Schulen im Gebiet des Landkreises Mittelsachsen. Schülerinnen und Schülern aus Nachbarlandkreisen, aus Chemnitz oder aus Thüringen werden gleiche Rechte und Ansprüche gewährt. Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs: Die Satzung baut auf der vorrangigen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf, gefolgt vom vertragsgebundenen Schülerverkehr und letztlich der Benutzung privater Fahrzeuge. Eigenanteilserhebung: Der Eigenanteil für anspruchsberechtigte Berufsschülerinnen oder Berufsschüler liegt bei 135,00 Euro pro Schuljahr. Ein Erlass des Eigenanteils ist auf Antrag und bei Nachweis der Bedürftigkeit möglich. Mindestentfernungen: Für die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten beträgt die Mindestentfernung für alle Schüler an berufsbildenden Schulen 3,5 Kilometer. Weitere Informationen und Antragstellung zur finanziellen Unterstützung bei auswärtiger Unterbringung sowie zur anteiligen Erstattung von Beförderungskosten beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Schulverwaltung: Internet: Bürgerservice Tel.: 03731/ Kindergeld Eltern erhalten grundsätzlich Kindergeld für Ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sollte Ihr Kind jedoch in der Ausbildung nicht mehr als 7680 Einkünfte pro Jahr haben, kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. 21

22 Weiterführende Informationen und Publikationen AbisZubi Deutschlands großes Ausbildungsverzeichnis Herausgeber: :Zukunft Buchverlag erhältlich unter: Angebote der Berufsberatung Dienste und Leistungen für Jugendliche und junge Erwachsene Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit, April 2012 erhältlich bei der Berufsberatung oder unter: Ausbildung in Teilzeit Finanzierungsmöglichkeiten des Lebensunterhaltes im Überblick Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), April 2011 erhältlich unter: Ausbildung & Beruf Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), August 2012 erhältlich unter: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) So schaffst du deine Ausbildung Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit, März 2010 erhältlich bei der Berufsberatung oder unter: BERUF AKTUELL - Lexikon der Ausbildungsberufe Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit erhältlich bei der Berufsberatung oder unter: Berufseinstiegsbegleitung die Möglichmacher. Eine Info für Eltern und Lehrer Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 2012 erhältlich unter: Berufswahl begleiten Infoheft für Eltern Herausgeber: Agentur für Arbeit erhältlich bei der Berufsberatung oder unter Das neue BAföG Informationen zur Ausbildungsförderung Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) online-portal: Ein Leitfaden für Ausbildungsplatzsuchende Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit, Juni 2012 erhältlich bei der Berufsberatung oder unter: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit, erstellt durch den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland, März 2009 erhältlich unter: planet-beruf.de Mein Start in die Ausbildung Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit online-portal: 22

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