THEMENÜBERBLICK 2009

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1 THEMENÜBERBLICK 2009 Titelthema Report April 1/2009 Anlegen in der Krise Wo ist mein Geld sicher? Anleger sind durch die stark verunsichert. FINANZMAGAZIN.INFO informiert attraktive und sichere Anlagemöglichkeiten. Ethische Investments Islamic Banking IT & Finanzen Private Vorsorge Finanzplatz Schweiz Direktbanken und Onlinebroker Auslandsinvestments Privatbanken Öffentliche Förderung Juni 2/2009 Nachhaltige Investments Der Wunsch, nachhaltig zu investieren, bleibt im Fokus der Anleger. Wir geben einen Überblick, welche Investments dem Anspruch der Nachhaltigkeit gerecht werden. Rohstoffinvestments Finanzplatz Luxemburg Investment in Biotechnologie und Pharma Berufsunfähigkeitsversicherung Risikomanagement Managerpolicen Bank der Zukunft Nachfolge mit privaten Investoren Ihre Ansprechpartner: Andreas Hodapp-Schneider, Laura Mendelssohn, Martina Sauer, Jürgen Buscher, Christoph Facius September 3/2009 Karriere in der Finanzwelt Die Finanzbranche wandelt sich nicht erst durch Globalisierung und Finanzkrise. Produkte und Aufgaben werden immer komplexer und damit beratungsintensiver. Fusionen und länderübergreifende Zusammenarbeit machen das Geschäft internationaler. Von Führungskräften wird ein erhöhtes Maß an Flexibilität erwartet. Immobilien Gebäudeversicherung Vermögensverwalter Finanzplatz Liechtenstein Human Resources Head Hunting Interim Management MBA Factoring Leasing Compliance und Haftungsrisiken Verlagsanschrift: VISAVIS Verlagsgesellschaft mbh Auguststraße Bonn Telefax: / visavis@visavis.de November 4/2009 To Do-Liste für 2010 Verbraucher aufgepasst! Versicherungen sollten jährlich überprüft werden. Stichtag für einen Wechsel ist der Betriebliche und private Altersvorsorge Kfz- Policen Berufsunfähigkeitsversicherung Finanzplätze Deutschland und Österreich Alternative Finanzierungsformen Privatbanken Wealth Management

2 INSERTIONSTARIF Rot, Blau oder Gelb Farbanzeigen und Advertorials Schwarzweiß Anzeige eine Zusatzfarbe zwei Zusatzfarben Vierfarbige Anzeige Advertorials Hochformat Querformat Grundpreis Grundpreis Grundpreis Grundpreis Grundpreis Breite x Höhe Breite x Höhe 1/1 Seite 189 x 240 mm , , , , ,- 2/3 Seite 125 x 240 mm 189 x 158 mm 8.861, , , , ,- 1/2 Seite 125 x 178 mm 189 x 124 mm 6.645, , , , ,- 1/3 Seite 60 x 240 mm 189 x 79 mm 4.873, , , , ,- 1/4 Seite 125 x 90 mm 189 x 59 mm 3.544, , , , ,- 1/6 Seite 60 x 115 mm 125 x 56 mm 2.321, , , , ,- 1/8 Seite 60 x 95 mm 125 x 46 mm 1.595, , , ,- Farbpreise: Es gelten die genannten Festpreise. Sie enthalten jeweils die Farbzuschläge für 1, 2 und 4 Farben und sind voll rabattfähig. Sonderfarben und Einzelheiten auf Anfrage. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offset-Verfahrens begründet. Rabattstufen: 2 Anzeigen 3% Rabatt 4 Anzeigen 5% Rabatt 6 Anzeigen 10% Rabatt Abschlußlaufzeit: 12 Monate Erscheinungsweise: 4x pro Jahr Vertriebsweise: als Fremdbeilage in wichtigen Wirtschaftszeitungen Anzeigenverwaltung: VISAVIS Verlagsgesellschaft Postfach Bonn Fax: / Bitte senden Sie uns Ihre Anzeigen ausschließlich auf Datenträgern oder digitalem Wege mit eingebundenen Schriften. Elektronische Anzeigen: Anzeigenmotive bitte vorab per Fax / und Proof. Elektronische Übermittlung von Anzeigendaten per ISDN: Übertragung mit Leonardo pro 64 Kb/s u. 128 Kb/s: / Übermittlung von Anzeigen auf Datenträgern: ZIP-Disketten 100, CD-ROM, 3 1/2 Zoll Disketten Elektronische Dateien: Bitte senden Sie Ihre Bilddateien als eps, jpeg oder als tiff Datei (Bildauflösung: 300dpi). Papierfotos werden bevorzugt.

3 ANZEIGENFORMATE 1/1 Seite Ssp.189 x 240 mm RA 216 x 282 mm 2/3 Seite (hoch) Ssp.125 x 240 mm RA 139 x 282 mm 2/3 Seite (quer) Ssp.189 x 158 mm RA 216 x 177 mm 1/2 Seite (hoch) Ssp. 125 x 178 mm RA 139 x 201 mm Heftformat: 210 x 276 mm Satzspiegel: 189 x 240 mm Spaltenzahl: 3/4 Spaltenbreite: 60/45 mm Grundschrift: Times New Roman Zeichen/Zeile: 48/28 Zeilen/Spalte: 72 Raster s/w: 54er Raster 4c: 60er Buntfarben: Europa-Skala Papier/Umschlag: satiniert, gestrichen Papier/Innenteil: Zeitschriftenqualität Druck: Bogenoffset/ Rollenoffset 1/2 Seite (quer) Ssp.189 x 124 mm RA 216 x 143 mm 1/3 Seite (hoch) Ssp.60 x 240 mm RA 74 x 282 mm 1/3 Seite (quer) Ssp.189 x 79 mm RA 216 x 98 mm 1/4 Seite (hoch) Ssp.125 x 90 mm Beilagen: Beilagen sind fertig konfektioniert, inkl. Lieferschein, fracht- und zollfrei an folgende Adresse zu senden: Weiss Druck GmbH & Co. KG Industriestr Monschau Ssp: Satzspiegel 1/4 Seite (quer) Ssp.189 x 59 mm 1/6 Seite (hoch) Ssp.60 x 115 mm 1/6 Seite (quer) Ssp.125 x 56 mm 1/8 Seite (quer & hoch) Ssp.125 x 46 mm Ssp. 60 x 95 mm RA: Randangeschnittene Formate, inkl. Beschnitt (je 3 mm)

4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 3. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 4. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgeld. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind; in den üblichen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg gemacht werden. 5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 6. Abdruckhöhe Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugschadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 8. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver-

5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN bindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 9. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 10. Erfüllungsort ist Koblenz. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtstand Koblenz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtstand Koblenz vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Neben einem Skonto darf dem Kunden nur noch eine weitere Art des Nachlasses gewährt werden. b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von 4 Monaten nach Bekanntgabe. d) Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % erforderlich. e) Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlußtermin zu verlangen. f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. g) Bei Betriebsstörung oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- und Energieverknappung und dergleichen sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. h) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. i) Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zu Reklamationen berechtigen. Der Verlag muß sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. Ihre Ansprechpartner im Verlag: Bernhard Haselbauer, Laura Mendelssohn, Martina Bartlett- Mattis, Ellen Drechsler, Martina Sauer, Cornelia Hornschild, Oliver Hammel, Jennifer Walther-Hammel, Andreas Hodapp- Schneider, Sarah Bennemann, Jürgen Buscher, Reinhard Krabbe, Manuela Zimmermann VISAVIS Verlagsgesellschaft mbh Auguststraße Bonn Telefax: / visavis@visavis.de

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.

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