Wie bekomme ich eine Pension von der Bvk

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wie bekomme ich eine Pension von der Bvk"

Transkript

1 KONTEXT Nr. 18 Juli 2018 Sorglos in den unbezahlten Urlaub Für die einen stehen die Sommerferien vor der Tür, andere liebäugeln allenfalls mit einer längeren Auszeit sei dies für Ferien oder für eine Weiterbildung. Wer einen unbezahlten Urlaub plant, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Fortführung der Risiko versicherung machen. Dauert der unbezahlte Urlaub nämlich Dauert Ihr Urlaub länger als ein Jahr, länger als einen Monat, hat dies Auswir führt dies zu einem automatischen kungen auf Ihren Vorsorgeschutz: Austritt aus der BVK. Die Risikover Bei einem unbezahlten Urlaub wäh sicherung kann in diesem Fall nicht rend höchstens einem Monat bleibt verlängert werden. Ihr BVK-Sparkonto die Risikoversicherung (für Tod und (Freizügigkeitsleistung) wird gemäss Invalidität) automatisch bestehen. Ihren Angaben an eine Freizügigkeits Dauert Ihr unbezahlter Urlaub länger, werden die Beitragspflicht und die Risikoversicherung eingestellt. In diesem Fall können Sie die Risiko versicherung freiwillig während maximal 12 Monaten weiterführen. einrichtung weitergeleitet.

2 Liebe Leserin, lieber Leser Die Vorsorge ist wichtig! Aus diesem Grund unternimmt die BVK immer wieder neue Schritte, um einerseits das Angebot weiterzuentwickeln und zu verbessern und um andererseits die Versicherten noch direkter mit den relevanten Vorsorgethemen zu erreichen. Die Lebenssituation und die persönlichen Umstände sind von Versicherten zu Versicherten verschieden. Das gilt auch für die jeweiligen Bedürfnisse. Um diesen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, sind Wahlmöglichkeiten und ein breites Vorsorgeangebot unverzichtbar. In den vergangenen Jahren hat die BVK mit der flexiblen Beitragswahl, mit Zusatzvorsorgelösungen und mit den aktuellen Reglementsänderungen wichtige Anpassungen vorgenommen. Mit der aktuellen Gleichbehandlung der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden bei der Verzinsung der Sparguthaben haben wir einen zusätzlichen Meilenstein erreicht. Der Fokus liegt auf der Zukunft, in welcher wir weiterhin die Individualisierung unserer Angebote und der Kommunikation fortsetzen werden. Beste Grüsse Wenn Sie die Risikoversicherung (Invaliditäts- und Todesfall) auf eigene Rechnung und gegen Vorauszahlung des Risikobeitrags von Urlaubsbeginn bis Urlaubsende weiterführen möchten, bezahlen Sie Beiträge in Höhe von 2 % des letzten versicherten Lohnes. Der Sparprozess für die Altersleistungen wird während dieser Zeit nicht weitergeführt. Reichen Sie möglichst frühzeitig, aber spätestens einen Monat vor Urlaubsbeginn, das vollständig ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterschriebene Formular Ihres Antrags auf Weiterführung der Risikoversicherung ein. Höhere Altersoder Ehegattenrente? Das oberste Ziel der BVK ist es, möglichst alle Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden anzusprechen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verbessern und erweitern wir deshalb stetig unser Angebot und unsere Leistungen. Neu können Aktivversicherte zum Beispiel flexibel zwischen einer höheren Altersrente oder einer höheren Ehegattenrente wählen. Um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden also der Versicherten und der angeschlossenen Arbeitgeber noch besser gerecht zu werden, hat die BVK diverse Angebotserweiterungen und Flexibilisierungen vorgenommen, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im Bereich Altersvorsorge haben wir beispielsweise individuellere Wahlmöglichkeiten für die Versicherten eingeführt: Sie können wählen zwischen einer höheren regulären Altersrente oder einer höheren Witwen- respektive Witwerrente und haben die Möglichkeit, sich auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiter bei der BVK versichern zu lassen. Einkauf wird attraktiver Falls im Todesfall eines Arbeitnehmenden keine Ehegattenrente fällig wird, leistet die BVK ein Todesfallkapital. Ab dem 1. Januar 2019 wird dieses auf das gesamte Sparguthaben ausgedehnt. Mit dieser Verbesserung entfällt einer der meistgenannten Gründe gegen einen freiwilligen Einkauf. Thomas R. Schönbächler Vorsitzender der Geschäftsleitung

3 Weitere Änderungen kurz und kompakt Alle Details zu den Änderungen sowie das komplette Vorsorgereglement 2019 finden Sie unter Per 1. Januar 2019 führt die BVK weitere Angebotserweiterungen ein. Der Arbeitgeber kann die Eintrittsschwelle des versicherten Mindestlohnes reduzieren. Zusätzliche Lohnbestandteile wie Honorare und Sitzungsgelder können durch den Arbeitgeber mitversichert werden. Die BVK ermöglicht neu einen Altersrücktritt in drei Teilschritten. Ein Kapitalbezug kann aber wie bisher maximal in zwei Schritten erfolgen. Analog zur eidgenössischen IV entfällt der zusätzliche Überbrückungszuschuss für verheiratete Invalidenrentenbeziehende. Der Anspruch auf eine Partnerschaftsrente in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft setzt eine gegenseitige Unterstützungsvereinbarung oder einen testamentarischen Verweis auf die berufliche Vorsorge voraus. Vorbezüge für Wohneigentum müssen von den Erben zurückbezahlt werden, wenn weder Hinterbliebenenleistungen noch eine Todesfallsumme fällig werden. Neuregelung bei den Fälligkeiten der Leistungsausrichtung. Leistungskürzungen der Invaliden- und Hinterlassenenrente durch die Unfallund Militärversicherer werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters von der BVK nicht ausgeglichen. Ist im Todesfall eines Altersrentenbeziehenden der überlebende Ehegatte mindestens 15 Jahre jünger, wird die Ehegattenrente gekürzt. Die Kürzung reduziert sich bei einer Ehedauer von mindestens 10 Jahren. Versicherte können neu zusätzlich Lohnbestandteile von nicht angeschlossenen Arbeitgebern, aber nur mit deren Einverständnis, bei der BVK versichern lassen. Diese Regelung kann im Rahmen von Nebenbeschäftigungen zum Tragen kommen. Lesen Sie den «Kontext» neu digital Um nicht nur unser Angebot, sondern auch unsere Kommunikation besser den individuellen Bedürfnissen unserer Versicherten anzupassen, haben wir den vorliegenden «Kontext» abhängig von Alterskategorien zusammengestellt und gleichzeitig eine lesefreundliche, digitale Version davon erstellt. Sie finden diese und die vergangene Version des «Kontext» benutzerfreundlich aufbereitet unter Bitte registrieren Sie sich unter um künftig von der effizienten und individuellen digitalen Kommunikation der BVK zu profitieren.

4 Ihr Sparguthaben wird jetzt doppelt so hoch verzinst Aufgrund des guten Anlagejahres 2017 mit positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten einerseits und erneuten Kostensenkungen bei der BVK andererseits konnte der Deckungsgrad der BVK auf 100 % erhöht werden. Aus diesem Grund profitieren die Aktivversicherten seit dem 1. Juli 2018 von einer doppelt so hohen Verzinsung: Ihr BVK-Sparkonto wird nämlich für mindestens ein Jahr zu 2 % verzinst, während der vorgegebene Mindestzins auf 1 % verbleibt. Mit dieser Zinserhöhung werden die Guthaben der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden neu gleich hoch verzinst. Die Gleichbehandlung der Rentenbeziehenden und der versicherten Arbeitnehmenden ist ein wichtiger Grundsatz der BVK und soll Fairness zwischen den Generationen sicherstellen. BVK-Sparkonto Zins 2 % Als Träger des Zinsrisikos in der beruflichen Vorsorge können Aktivversicherte nun auch direkt von den positiven wirtschaftlichen Entwicklungen bei der BVK profitieren. Gute Ideen werden belohnt: Gewinnen Sie 200 Franken Die Pensionierung liegt noch in weiter Ferne und über einen Invaliditäts- oder Todesfall macht man sich in jungen Jahren keine Gedanken. Die berufliche Vorsorge ist aber dennoch in jedem Alter ein wichtiges Thema. Erfahrungsgemäss kümmert sich ein Grossteil der Versicherten spät um die eigene Vorsorge. Es ist uns deshalb ein grosses Anliegen, auch die Versicherten unter 30 Jahren zu erreichen. Ideen gesucht Senden Sie uns Ihre Vorschläge bis Ende August 2018 an bvk@bvk.ch. Haben Sie eine Idee, mit welchen Massnahmen oder Themen wir das am besten machen? Wir sind offen für kreative Vorschläge. Die besten drei Ideen werden mit einem Gutschein von Starticket im Wert von je 200 Franken belohnt.

5 Im Porträt Wer kommt, ist willkommen. Die SVA Zürich ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton. Kundinnen und Kunden sind die Versicherten und Arbeitgeber im Kanton Zürich. Die Bedürfnisse unterscheiden sich jedoch stark. Privatpersonen wollen persönliche Beratung, Arbeit geberkunden möchten digitale Lösungen. Die SVA Zürich ermöglicht beides. Dynamisches Unternehmen Die SVA Zürich vereint sieben Sozialversicherungen unter einem Dach: AHV, IV, EO, Zusatzleistungen, Mutterschaftsentschädigung, Familienzulagen und Prämienverbilligung. Die SVA Zürich ist mit rund 830 Mitarbeitenden schweizweit die grösste Durchführungsstelle für die Sozialversicherungen der 1. Säule. Vor allem aber ist sie eines ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit einer hohen Kundenorientierung. Rund persönliche Beratungsgespräche finden pro Jahr statt. Digitale Lösungen schaffen Kundenzufriedenheit Für die professionelle Geschäftsfallabwicklung braucht es neben der Beratungskompetenz der Mitarbeitenden auch schlanke, IT-gestützte Geschäftsprozesse, damit das grosse Arbeitsvolumen effizient bewältigt werden kann. Die SVA Zürich steht immer im Span nungsfeld zwischen Massengeschäft und Einzelfall. Wo immer möglich, werden Prozesse automatisiert, die frei gewordene Zeit kommt der Beratung zugute. Mit der Lancierung der neuen Onlineplattform für AHV-Beitragskunden hat die SVA Zürich einen wichtigen Schritt gemacht. Arbeitgeber können jetzt orts- und zeit unabhängig Sozialversicherungsgeschäfte erledigen. Der administrative Aufwand reduziert sich deutlich. «Persönliche Beratung, individuelle Lösungen das verbindet die BVK und die SVA Zürich.» Angela Peterelli, Leiterin Human Resources Nachhaltigkeit auch bei den Investitionen Jede Pensionskasse sollte im Kern auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ausgerichtet sein die BVK ist es. Mit unseren Leistungen sichern wir Sie zuverlässig und nachhaltig gegen finanzielle Risiken im Alter, bei Invalidität und Tod ab. Dieses Prinzip der Nachhaltigkeit wenden wir auch bei unseren Anlagen an, indem wir Ihr Sparguthaben verantwortungsbewusst investieren. Aus diesem Grund haben wir 2015 die «Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren» der Vereinten Nationen unterzeichnet. Das verpflichtet uns, bei Kapitalanlagen immer auch Umwelt- und Sozialaspekte sowie die Grundsätze der Unternehmensführung zu beachten: Wir nehmen Einfluss auf Unternehmen, in die wir investiert sind, indem wir unsere Stimm- und Aktionärsrechte aktiv ausüben. Das betrifft seit 2009 alle Schweizer und die 300 grössten ausländischen Unternehmen. Wir investieren ausschliesslich in Unternehmen, welche unsere Kriterien erfüllen. Dabei arbeiten wir mit dem von uns mitgegründeten Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) zusammen. Weisen unsere Analysen auf systematische Verletzungen unserer normativen Kriterien hin, suchen wir gemeinsam mit dem SVVK den Dialog mit dem Unternehmen. Führt dieser Dialog nicht zu einer Verbesserung, so schliessen wir das Unternehmen aus unserem Anlageportfolio aus.

6 Impressum BVK Obstgartenstrasse Zürich

KONTEXT Nr. 18 Juli 2018

KONTEXT Nr. 18 Juli 2018 KONTEXT Nr. 18 Juli 2018 Flexibilität im Alter auch bei der Rente Das oberste Ziel der BVK ist es, möglichst alle Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden anzusprechen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

Mehr

BVK Personalorientierung Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich. Jan Huhnholz, Unternehmensberater

BVK Personalorientierung Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich. Jan Huhnholz, Unternehmensberater BVK Personalorientierung Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich Jan Huhnholz, Unternehmensberater Dienstag, 23. Oktober 2018 Agenda 1. Die BVK mehr als Vorsorge 2. Leistungen bei Invalidität

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2018 Für Versicherte ab Alter 50 mit Eintritt in die BVK vor 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2017 Für Versicherte bis Alter 48 oder mit Eintritt in die BVK ab 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2017 Für Versicherte ab Alter 49 mit Eintritt in die BVK vor 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber

Mehr

Altersleistungen MERKBLATT

Altersleistungen MERKBLATT MERKBLATT Altersleistungen In diesem Merkblatt erfahren Sie, welche Leistungen Sie nach Ihrer Alterspensionierung erwarten können und wie diese berechnet werden. Ab welchem Alter kann ich eine Altersrente

Mehr

Altersleistungen MERKBLATT

Altersleistungen MERKBLATT MERKBLATT Altersleistungen In diesem Merkblatt erfahren Sie, welche Leistungen Sie nach Ihrer Alterspensionierung erwarten können und wie diese berechnet werden. Ab welchem Alter kann ich eine Altersrente

Mehr

Unsere Werte zeigen sich in dem, was wir tun. Und wie wir es tun.

Unsere Werte zeigen sich in dem, was wir tun. Und wie wir es tun. Charta Wir sind das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen. Unsere Werte zeigen sich in dem, was wir tun. Und wie wir es tun. persönlich umsichtig effizient initiativ zuhören, nachfragen, verstehen

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2016 Für Invalidenrentenbeziehende DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Die BVK stellt Ihnen jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres

Mehr

ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1

ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente

Mehr

Unbezahlter Urlaub einer Schulleitung

Unbezahlter Urlaub einer Schulleitung Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Unbezahlter Urlaub einer Schulleitung 242-71 IN 1. Juli 2017 2/5 Inhalt 1. Unbezahlter Urlaub 3 2. Auswirkungen auf die Unfallversicherung 3 3. Dienstzeit für

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Raum für Ihre Notizen Wo ist was geregelt? Die Höhe Ihrer Vorsorgeleistungen ist abhängig

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES.

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2016 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Die BVK stellt Ihnen jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres einen persönlichen

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES.

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2015 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Die BVK stellt Ihnen jeweils im ersten Quartal eines Kalenderjahres einen persönlichen

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2017

VORSORGEREGLEMENT 2017 Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2017 Erster Teil: Vorsorgeplan KU Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Berufliche Vorsorge. Einfach ALDI.

Berufliche Vorsorge. Einfach ALDI. Berufliche Vorsorge Einfach ALDI. Leistungsübersicht VERSICHERUNGSLEISTUNGEN INFOLGE KRANKHEIT (gilt auch für Krankheit während der Schwangerschaft) HEILUNGSKOSTEN bis zum 90. Tag ab dem 91. Tag bis maximal

Mehr

VORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

VORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Pensionskassen in der Schweiz

Pensionskassen in der Schweiz Albanischer Verein Pensionskassen in der Schweiz Sandro Trachsel Stv. Leiter Vorsorge Themen Drei-Säulen-Konzept AHV / BVG Wer ist versichert? Wer muss obligatorisch in einer Pensionskasse versichert werden?

Mehr

Zusatzreglement der Implenia Vorsorge

Zusatzreglement der Implenia Vorsorge Zusatzreglement der Implenia Vorsorge Für die vom GAV über die minimalen Ansprüche für Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Mehr

VORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan B40.F Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Pensionskasse IMOREK (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Revision des Vorsorgereglements der Pensionskassen per 1. Januar 2018

Revision des Vorsorgereglements der Pensionskassen per 1. Januar 2018 Revision des Vorsorgereglements der Pensionskassen per 1. Januar 2018 Die letzte Revision der Allgemeinen Bestimmungen, 2. Teil, sowie der Vorsorgepläne war im Jahr 2013. Danach wurden die Reglemente einzelner

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2016

VORSORGEREGLEMENT 2016 Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2016 Erster Teil: Vorsorgeplan BB/BB-K Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Die Pensionierung finanziell planen

Die Pensionierung finanziell planen Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 13. April 2016 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,

Mehr

VORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Personalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1

Personalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2016 ANHANG zum Reglement 2006 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2016 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-srente Die maximale

Mehr

Mögliche Planvarianten Plan BVG Midi BVG Maxi BVG Komfort

Mögliche Planvarianten Plan BVG Midi BVG Maxi BVG Komfort ALRIVO Vorsorgestiftung ALRIVO Vorsorgestiftung, c/o PFS Pension Fund Services AG, Postfach, 8058 Zürich ANHANG zum Vorsorgereglement Planzuteilung durch Firma Jede angeschlossene Firma legt objektive

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2016

VORSORGEREGLEMENT 2016 Pensionskasse Coiffure & Esthétique (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2016 Erster Teil Vorsorgeplan: S3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene

Mehr

Unbezahlter Urlaub einer Lehrperson

Unbezahlter Urlaub einer Lehrperson Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Unbezahlter Urlaub einer Lehrperson 220-70 IN 1. Juli 2017 2/7 Inhalt 1. Unbezahlter Urlaub 3 2. Auswirkungen auf die Unfallversicherung 3 3. Dienstzeit für

Mehr

REGLEMENT Neuerungen

REGLEMENT Neuerungen REGLEMENT 2019 Neuerungen 1 Neuerungen im Reglement 2019 Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen der neuen Reglemente Uno und Scala von GastroSocial, welche per

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2017

VORSORGEREGLEMENT 2017 Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2017 Erster Teil: Vorsorgeplan BS Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal (Änderung)

Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal (Änderung) 177.21 Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal (Änderung) (vom 23. Juni 2004) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 22. Mai 1996

Mehr

Änderungen Stufe Vorsorgereglement in Ergänzung zum neuen PKG

Änderungen Stufe Vorsorgereglement in Ergänzung zum neuen PKG 00.9,. Lesung - Beilage.5 Pensionskasse AR Änderungen Stufe Vorsorgereglement in Ergänzung zum neuen PKG Synoptische Darstellung der materiellen Änderungen an der geltenden Regelung (Änderungen in Fettschrift)

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar.

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Mögliche Planvarianten Plan BVG Midi BVG Maxi BVG Komfort

Mögliche Planvarianten Plan BVG Midi BVG Maxi BVG Komfort ALRIVO Vorsorgestiftung ALRIVO Vorsorgestiftung, c/o PFS Pension Fund Services AG, Postfach, 8058 Zürich ANHANG zum Vorsorgereglement Planzuteilung durch Firma Jede angeschlossene Firma legt objektive

Mehr

Wichtigste Änderungen im neuen Vorsorgereglement gültig ab

Wichtigste Änderungen im neuen Vorsorgereglement gültig ab Wichtigste Änderungen im neuen Vorsorgereglement gültig ab 01.01.2019 10.08.2018 Sie können sich durch die einzelnen Themen durchklicken, in dem Sie auf die Felder klicken. Es handelt sich um eine alphabetische

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2016

VORSORGEREGLEMENT 2016 Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2016 Erster Teil: Vorsorgeplan BBF3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 2 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 2 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN FREIWILLIGE EINLAGEN 4 LEISTUNGEN 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Anhang

Mehr

Kernplan. Ausgabe 2014

Kernplan. Ausgabe 2014 Kernplan Ausgabe 204 Kernplan Art. Gültigkeit Der vorliegende Vorsorgeplan gilt ab. Januar 204 für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden,

Mehr

Vorsorgeplan B.PKS. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Vorsorgeplan B.PKS. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 92, Fax 044 253 93 94 info@pkschreiner.ch, www.pkschreiner.ch Vorsorgeplan B.PKS gültig ab 01.01.2019 und ersetzt alle früheren Versionen Für alle

Mehr

Vorsorgeplan B Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Vorsorgeplan B Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch Vorsorgeplan B4.1 gültig ab 01.01.2019 und ersetzt alle früheren Versionen Für alle

Mehr

VORSORGELEISTUNGEN. Übersicht und Erläuterungen

VORSORGELEISTUNGEN. Übersicht und Erläuterungen VORSORGELEISTUNGEN 2017 Übersicht und Erläuterungen Diese Broschüre fasst die Vorsorgeleistungen der BVK vereinfacht zusammen. Es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden. Rechtlich bindend ist

Mehr

ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement

ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung Kurzreglement Ihre Personalvorsorge im Überblick Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen Ihrer Personalvorsorge. Massgebend

Mehr

Pensionskassen-Kurs Modul 3

Pensionskassen-Kurs Modul 3 Pensionskassen-Kurs Modul 3 Leistungen im Alter und im Todesfall 1 PK-Basiskurs Modul 3 - Themen Leistungen im Alter Familie Zürcher Grundlagen Informationen Leistungen im Todesfall Gruppenarbeit Internet

Mehr

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse

Mehr

Massgebend für das Erreichen der Eintrittsschwelle gemäss BVG ist der AHV-Jahreslohn.

Massgebend für das Erreichen der Eintrittsschwelle gemäss BVG ist der AHV-Jahreslohn. Vorsorgeplan Kantonsspital Aarau AG (Anschluss Nr. 90 112) Art. 1 Gültigkeit Der vorliegende Vorsorgeplan Nr. 35 gilt ab 1. Januar 2014 für die gemäss separater Anschlussvereinbarung zwischen der Kantonsspital

Mehr

Erster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose)

Erster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose) Gemäss

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan A30 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im

Mehr

Pensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2017

Pensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2017 Kurzreglement gültig ab 1. Januar 2017 Allgemeines Dieses Kurzreglement bildet einen Auszug aus dem Reglement per 1. Januar 2017 der Pensionskasse der Stadt Arbon, welches alleine massgebend ist. Bei der

Mehr

Vorgesehene Änderungen ab Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen

Vorgesehene Änderungen ab Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen Vorgesehene Änderungen ab 2005 Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen Voraussichtliche Altersleistungen ab 1. Januar 2005 Diese neuen Altersleistungen werden bereits im Stiftungsausschuss

Mehr

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über

Mehr

Zusatzplan II der Pensionskasse Post

Zusatzplan II der Pensionskasse Post Zusatzplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2016 Stand 1. Januar 2017 Für die im Zusatzplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar

Mehr

VORSORGEPLAN BAU- KADER 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017

VORSORGEPLAN BAU- KADER 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2018 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

VORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017

VORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Mehr

Vorsorgeplan PKSmin. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Vorsorgeplan PKSmin. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 92, Fax 044 253 93 94 info@pkschreiner.ch, www.pkschreiner.ch Vorsorgeplan PKSmin gültig ab 01.01.2018 und ersetzt alle früheren Versionen Für

Mehr

VORSORGELEISTUNGEN. Übersicht und Erläuterungen

VORSORGELEISTUNGEN. Übersicht und Erläuterungen VORSORGELEISTUNGEN 2018 Übersicht und Erläuterungen Diese Broschüre fasst die Vorsorgeleistungen der BVK vereinfacht zusammen. Es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden. Rechtlich bindend ist

Mehr

Anhang 1 zum Vorsorgereglement

Anhang 1 zum Vorsorgereglement Anhang 1 zum Vorsorgereglement Vorsorgeplan Mauritius (gültig ab 01.01.2018) für Name Anschluss (nachfolgend Arbeitgeber genannt) in der Mauritius Pensionskasse (nachfolgend Stiftung genannt) Anschluss-Nr..

Mehr

Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich

Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich 10 Personalvorsorge 10.1 Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich 10.2 Vorsorge bei Teilzeitanstellungen 10.3 Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Vorsorgeplan B4Flex. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Vorsorgeplan B4Flex. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch Vorsorgeplan B4Flex gültig ab 01.01.2019 und ersetzt alle früheren Versionen Für

Mehr

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Mehr

Vorsorgeplan BBFlex. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Vorsorgeplan BBFlex. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch Vorsorgeplan BBFlex gültig ab 01.01.2019 und ersetzt alle früheren Versionen Für

Mehr

Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018

Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018 Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018 Aktuelle Grenzbeträge BVG (Berufliche Vorsorge) Maximal anrechenbarer Lohn pro Jahr 84'600.00 84'600.00 Mindestjahreslohn 21 150.00 21'150.00 Koordinationsabzug

Mehr

Vorsorgeplan H4. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Vorsorgeplan H4. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch Vorsorgeplan H4 gültig ab 01.01.2018 und ersetzt alle früheren Versionen Für alle

Mehr

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Aargauische Pensionskasse Kernplan

Aargauische Pensionskasse Kernplan Aargauische Pensionskasse Kernplan Ausgabe 0 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. Gültigkeit 5 Art. Eintrittsschwelle 5 Art. Versicherter Lohn 5 Art. 4 Altersleistungen 6 Art. 5 Todesfallleistungen 6 Art.

Mehr

Zusatzplan I der Pensionskasse Post

Zusatzplan I der Pensionskasse Post Zusatzplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Zusatzplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der entsprechende

Mehr

Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert..

Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert.. Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert.. Anlässlich seiner Sitzungen vom 10. März 2016 und vom 2. Juni 2016 hat sich der Stiftungsrat unter anderem mit den nachfolgenden Geschäften befasst: 1.

Mehr

Berufliche Vorsorge. Einfach ALDI.

Berufliche Vorsorge. Einfach ALDI. Berufliche Vorsorge Einfach ALDI. Leistungsübersicht VERSICHERUNGSLEISTUNGEN INFOLGE KRANKHEIT (gilt auch für Krankheit während der Schwangerschaft) HEILUNGSKOSTEN bis zum 90. Tag ab dem 91. Tag bis maximal

Mehr

Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse)

Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse) Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse) 1. Gegenstand und Geltungsbereich (Art. 1 und 2 RVRP) Der VP-Trasse: Ergänzt das RVRP in den Punkten, in denen es das RVRP vorschreibt oder

Mehr

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN H40.1

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN H40.1 REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN H40.1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle in Plan H40.1 versicherten

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Pensionskasse Milchwirtschaft (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil Vorsorgeplan: E5 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene

Mehr

Vorsorgeplan PKSFlex. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Vorsorgeplan PKSFlex. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 92, Fax 044 253 93 94 info@pkschreiner.ch, www.pkschreiner.ch Vorsorgeplan PKSFlex gültig ab 01.01.2018 und ersetzt alle früheren Versionen Für

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der Basisplan II

Mehr