KONTEXT Nr. 18 Juli 2018
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- Liane Kalb
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1 KONTEXT Nr. 18 Juli 2018 Flexibilität im Alter auch bei der Rente Das oberste Ziel der BVK ist es, möglichst alle Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden anzusprechen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verbessern und erweitern wir deshalb stetig unser Angebot und unsere Leistungen. Neu können Aktivversicherte zum Beispiel flexibel zwischen einer höheren Altersrente oder einer höheren Ehegattenrente wählen. Um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden also der Versicherten und der angeschlossenen Arbeitgeber besser gerecht zu werden, hat die BVK diverse Angebotserweiterungen und Flexibilisierungen vorgenommen, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im Bereich der Altersvorsorge haben wir beispielsweise individuellere Wahlmöglichkeiten für die Versicherten eingeführt: Sie können wählen zwischen einer höheren regulären Altersrente oder einer höheren Witwenrespektive Witwerrente. Weiter besteht die Möglichkeit, sich auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiter bei der BVK versichern zu lassen. Gleichzeitig optimieren wir die Kommunikation mit unseren Versicherten laufend. Neben der Digitalisierung der Kommunikationskanäle steht dabei insbesondere auch eine individuelle Kommunikation mit selektiven Inhalten im Vordergrund. Ganz in diesem Sinne gibt die BVK den aktuellen «Kontext» in zwei verschiedenen Ausgaben für verschiedene Alterskategorien heraus. So erhalten Sie genau jene Informationen, die für Sie die grösste Relevanz haben.
2 Angebotserweiterungen ab 1. Januar 2019 im Detail Liebe Leserin, lieber Leser Individuelle Wahlmöglichkeit Die Vorsorge ist wichtig! Aus diesem Grund unternimmt die BVK immer wieder neue Schritte, um einerseits das Angebot weiterzuentwickeln und zu verbessern und um andererseits die Versicherten noch direkter mit den relevanten Vorsorgethemen zu erreichen. Die Lebenssituation und die persönlichen Umstände sind von Versicherten zu Versicherten verschieden. Das gilt auch für die jeweiligen Bedürfnisse. Um diesen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, sind Wahlmöglichkeiten und ein breites Vorsorgeangebot unverzichtbar. In den vergangenen Jahren hat die BVK mit der flexiblen Beitragswahl, mit Zusatzvorsorgelösungen und mit den aktuellen Reglementsänderungen wichtige Anpassungen vorgenommen. Versicherte haben künftig die Möglichkeit, zwischen einer höheren Altersrente oder einer höheren, allfälligen Witwen- respektive Witwerrente zu wählen. Höhere Altersrente Falls Sie sich für eine höhere Altersrente entscheiden, wird Ihr Sparguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung mit einem höheren Umwandlungssatz von 5,13 % anstelle von 4,85 % (Alter 65, Jahrgang 1954) berechnet. Damit erhalten Sie eine höhere jährliche Rente. Im Gegenzug wird im Todesfall eine geringere Ehegattenrente von anstelle von standardmässig an den hinterlassenen Partner ausgerichtet. Höhere Witwen-/Witwerrente Möchten Sie die angestammte Ehegattenrente von im Todesfall eines versicherten Ehepartners beibehalten, erhalten Sie die bisherigen Leistungen. Wie sich die Höhe des Umwandlungssatzes konkret auf Ihre persönliche Rente auswirkt, können Sie mit dem BVK-Rentenrechner unter spielerisch simulieren. Mit der aktuellen Gleichbehandlung der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden bei der Verzinsung der Sparguthaben haben wir einen zusätzlichen Meilenstein erreicht. Der Fokus liegt auf der Zukunft, in welcher wir weiterhin die Individualisierung unserer Angebote und der Kommunikation fortsetzen werden. Details zu den Angeboten Möchten Sie von einem oder mehreren Angeboten profitieren, melden Sie sich unter Beste Grüsse Thomas R. Schönbächler Vorsitzender der Geschäftsleitung
3 Flexible Versicherungslösung Einkauf wird attraktiver Pensionierung neu in 3 Teilschritten Für Versicherte ab Alter 58 wird es ab dem kommenden Jahr neu möglich sein, sich auch im Falle einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiterhin, für längstens zwei Jahre, bei der BVK zu versichern. Dabei können Sie individuell bestimmen, zu welchem Lohn Sie bei der BVK versichert sein möchten und zu welchem Zeitpunkt zwischen 60 und 65 Jahren Sie die Pension antreten wollen. Bei dieser flexiblen Form der Weiterversicherung leistet der Versicherte alle anfallenden Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge). Falls im Todesfall eines Arbeitnehmenden keine Ehegattenrente fällig wird, leistet die BVK ein Todesfallkapital. Ab dem 1. Januar 2019 wird dieses auf das gesamte Sparguthaben ausgedehnt. Mit dieser Verbesserung entfällt einer der meistgenannten Gründe gegen einen freiwilligen Einkauf. Die BVK ermöglicht neu einen Altersrücktritt in drei Teilschritten. Da die gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind, wird weiterhin höchstens zweimal ein Kapitalbezug zugelassen. Lesen Sie den «Kontext» neu digital Um nicht nur unser Angebot, sondern auch unsere Kommunikation besser den individuellen Bedürfnissen unserer Versicherten anzupassen, haben wir den vorliegenden «Kontext» abhängig von Alterskategorien zusammengestellt und gleichzeitig eine lesefreundliche, digitale Version davon erstellt. Sie finden diese und die vergangene Version des «Kontext» benutzerfreundlich aufbereitet unter Bitte registrieren Sie sich unter um künftig von der effizienten und individuellen digitalen Kommunikation der BVK zu profitieren.
4 Ihr Sparguthaben wird jetzt doppelt so hoch verzinst Aufgrund des guten Anlagejahres 2017 mit positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten einerseits und erneuten Kostensenkungen bei der BVK andererseits konnte der Deckungsgrad der BVK auf 100 % erhöht werden. Aus diesem Grund profitieren die Aktivversicherten seit dem 1. Juli 2018 von einer doppelt so hohen Verzinsung: Ihr BVK-Sparkonto wird nämlich für mindestens ein Jahr zu 2 % verzinst, während der vorgegebene Mindestzins auf 1 % verbleibt. Als Träger des Zinsrisikos in der beruflichen Vorsorge können Aktivversicherte nun auch direkt von den positiven wirtschaftlichen Entwicklungen bei der BVK profitieren. Mit dieser Zinserhöhung werden die Guthaben der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden neu gleich hoch verzinst. Die Gleichbehandlung der Rentenbeziehenden und der versicherten Arbeitnehmenden ist ein wichtiger Grundsatz der BVK und soll Fairness zwischen den Generationen sicherstellen. BVK-Sparkonto Zins 2 % Weitere Änderungen kurz und kompakt Alle Details zu den Änderungen sowie das komplette Vorsorgereglement 2019 finden Sie unter Per 1. Januar 2019 führt die BVK weitere Angebotserweiterungen ein. Der Arbeitgeber kann die Eintrittsschwelle des versicherten Mindestlohnes reduzieren. Zusätzliche Lohnbestandteile wie Honorare und Sitzungsgelder können durch den Arbeitgeber mitversichert werden. Analog zur eidgenössischen IV entfällt der zusätzliche Überbrückungszuschuss für verheiratete Invalidenrentenbeziehende. Der Anspruch auf eine Partnerschaftsrente in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft setzt eine gegenseitige Unterstützungsvereinbarung oder einen testamentarischen Verweis auf die berufliche Vorsorge voraus. Vorbezüge für Wohneigentum müssen von den Erben zurückbezahlt werden, wenn weder Hinterbliebenenleistungen noch eine Todesfallsumme fällig werden. Neuregelung bei den Fälligkeiten der Leistungsausrichtung. Leistungskürzungen der Invaliden- und Hinterlassenenrente durch die Unfallund Militärversicherer werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters von der BVK nicht ausgeglichen. Ist im Todesfall eines Altersrentenbeziehenden der überlebende Ehe- gatte mindestens 15 Jahre jünger, wird die Ehegattenrente gekürzt. Die Kürzung reduziert sich bei einer Ehedauer von mindestens 10 Jahren. Versicherte können neu zusätzlich Lohnbestandteile von nicht angeschlossenen Arbeitgebern, aber nur mit deren Einverständnis, bei der BVK versichern lassen. Diese Regelung kann im Rahmen von Nebenbeschäftigungen zum Tragen kommen.
5 Im Porträt Wer kommt, ist willkommen. Die SVA Zürich ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton. Kundinnen und Kunden sind die Versicherten und Arbeitgeber im Kanton Zürich. Die Bedürfnisse unterscheiden sich jedoch stark. Privatpersonen wollen persönliche Beratung, Arbeit geberkunden möchten digitale Lösungen. Die SVA Zürich ermöglicht beides. Dynamisches Unternehmen Die SVA Zürich vereint sieben Sozialversicherungen unter einem Dach: AHV, IV, EO, Zusatzleistungen, Mutterschaftsentschädigung, Familienzulagen und Prämienverbilligung. Die SVA Zürich ist mit rund 830 Mitarbeitenden schweizweit die grösste Durchführungsstelle für die Sozialversicherungen der 1. Säule. Vor allem aber ist sie eines ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit einer hohen Kundenorientierung. Rund persönliche Beratungsgespräche finden pro Jahr statt. Digitale Lösungen schaffen Kundenzufriedenheit Für die professionelle Geschäftsfallabwicklung braucht es neben der Beratungskompetenz der Mitarbeitenden auch schlanke, IT-gestützte Geschäftsprozesse, damit das grosse Arbeitsvolumen effizient bewältigt werden kann. Die SVA Zürich steht immer im Span- nungsfeld zwischen Massengeschäft und Einzelfall. Wo immer möglich, werden Prozesse automatisiert, die frei gewordene Zeit kommt der Beratung zugute. Mit der Lancierung der neuen Onlineplattform für AHV-Beitragskunden hat die SVA Zürich einen wichtigen Schritt gemacht. Arbeitgeber können jetzt orts- und zeit unabhängig Sozialversicherungsgeschäfte erledigen. Der administrative Aufwand reduziert sich deutlich. «Persönliche Beratung, individuelle Lösungen das verbindet die BVK und die SVA Zürich.» Angela Peterelli, Leiterin Human Resources Nachhaltigkeit auch bei den Investitionen Jede Pensionskasse sollte im Kern auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ausgerichtet sein die BVK ist es. Mit unseren Leistungen sichern wir Sie zuverlässig und nachhaltig gegen finanzielle Risiken im Alter, bei Invalidität und Tod ab. Dieses Prinzip der Nachhaltigkeit wenden wir auch bei unseren Anlagen an, indem wir Ihr Sparguthaben verantwortungsbewusst investieren. Aus diesem Grund haben wir 2015 die «Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren» der Vereinten Nationen unterzeichnet. Das verpflichtet uns, bei Kapitalanlagen immer auch Umwelt- und Sozialaspekte sowie die Grundsätze der Unternehmensführung zu beachten: Wir nehmen Einfluss auf Unternehmen, in die wir investiert sind, indem wir unsere Stimm- und Aktionärsrechte aktiv ausüben. Das betrifft seit 2009 alle Schweizer und die 300 grössten ausländischen Unternehmen. Wir investieren ausschliesslich in Unternehmen, welche unsere Kriterien erfüllen. Dabei arbeiten wir mit dem von uns mitgegründeten Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) zusammen. Weisen unsere Analysen auf systematische Verletzungen unserer normativen Kriterien hin, suchen wir gemeinsam mit dem SVVK den Dialog mit dem Unternehmen. Führt dieser Dialog nicht zu einer Verbesserung, so schliessen wir das Unternehmen aus unserem Anlageportfolio aus.
6 Impressum BVK Obstgartenstrasse Zürich
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