MERKBLATT MACHBARKEITSSTUDIEN BIOENERGIEDÖRFER
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- Vincent Holst
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1 MERKBLATT MACHBARKEITSSTUDIEN BIOENERGIEDÖRFER für Bürgerinnen und Bürger, Bürgermeister, Gemeindevertreter, Planungs- und Ingenieurbüros Version Für Wen? (Angesprochene und formelle Voraussetzungen) Angesprochen sind Dörfer, Städte und Stadtteile, Gemeinden und Gemeindeteile, die im Rahmen des Coachings Bioenergiedörfer MV eine Machbarkeitsstudie für ein (Bio-)Energiedorf Stadt oder Dorf der erneuerbaren Energie erarbeiten wollen, d.h. wenigstens 75 Prozent des Wärmebedarfs ihrer Orte aus eigener Produktion erneuerbarer Energien zu decken und Strom mindestens in der Größenordnung des Eigenbedarfs zu produzieren. Formelle Voraussetzung ist die Beschlussfassung der Gemeindevertretung sowohl für die Teilnahme am Projekt Bioenergiedörfer MV der ANE als auch für die Beantragung von Agenda-Mitteln des Landes MV sowie für die Teilnahme am Klimaschutzprogramm des BMU (Clusterantrag zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten). Das Muster einer Beschlussvorlage liegt der Tagungsmappe bei. Was? (Inhalt der Machbarkeitsstudien und Beratungsangebote) Eine Machbarkeitsstudie soll die Voraussetzungen klären und einen (oder auch mehrere) mögliche Wege zum Bioenergiedorf aufzeigen sowie eine erste Abschätzung der Größenordnungen für Investitionen, laufende Kosten, Wirtschaftlichkeit, ökonomische und ökologische Effekte (u.a. CO2-Einsparung) vornehmen. Darüber hinaus werden auch mögliche organisatorische Lösungen und Teilhabeaspekte dargestellt. Die Machbarkeitsstudie umfasst vier Teile: 1. Grunddaten und Standortbewertung: Standortdaten, Wärme- und Energiebedarf, Potenziale für erneuerbare Energien in Land- und Forstwirtschaft sowie ggf. für Solar-, Geothermieund Windkraftanlagen, 2. Entwicklung eines Konzepts zur Produktion von Nahwärme und Strom in Kraft-Wärme- Kopplung (Biogasanlagen, Biomasseanlagen, Nahwärmenetz, Solarthermie, ggf. Geothermie), 3. Entwicklung eines Konzepts zur Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen und privaten Gebäuden und Anlagen (z.b. Straßenbeleuchtung) und zur Stromerzeugung (z.b. Photovoltaik, Windkraft), 4. Beratungsangebote zu organisatorischen Lösungen (Unternehmensformen, Kooperationen, Netzwerke, Genossenschaften, Vereine), zur Finanzierung und zur Teilhabe der Bürger durch günstige Energiepreise, Anteilsscheine, Mitbestimmung, soziale und kulturelle Leistungen u.ä. 1
2 Die Machbarkeitsstudie schafft die Voraussetzung für eine Investitionsplanung und für die Entscheidung der Gemeinde bzw. der mitwirkenden Investoren. Die später ggf. anfallenden Kosten der Investitionsplanung sind Teil der Investition. Wie? (Veranlassung und Finanzierung der Machbarkeitsstudie) Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung für den betreffenden Ort oder Ortsteil (Muster einer Beschlussvorlage liegt in der Tagungsmappe) sucht sich die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister einen Dienstleister aus, der die Machbarkeits-studie erstellen soll. Um die Qualität und die Einheitlichkeit der Machbarkeitsstudien sicherzustellen, sollen im Rahmen dieses Programms nur die aufgelisteten Angebote genutzt werden. Die Liste wird laufend erweitert und kann demnächst aktuell auf der Seite der ANE im Internet abgerufen werden. Ingenieure, Planungsbüros, Stadtwerke und andere geeignete Organisationen und Personen können mit einem Nachweis ihrer Qualifikation in die Liste aufgenommen werden, wenn sie sich verpflichten, sich an die vorgegebenen methodischen Standards und Kalkulationsgrundlagen zu halten. Finanzierung Eine Machbarkeitsstudie kostet je nach Größe des Ortes bzw. Ortsteils (Einwohnerzahl), Datenlage und Komplexität der Analyse zwischen ca und Euro (inklusive 19% Umsatzsteuer). Sie kann aus Agenda-Mitteln des Landes gefördert werden (max. 50%-Förderung möglich; die Mittel sind begrenzt) und kann mit weiteren Mitteln, z.b. der regionalen Volks- und Raiffeisenbanken aufgestockt werden. Ein Eigenanteil der Gemeinde ist in jedem Fall erforderlich. Agendamittel Zur Antragstellung wenden sich die Gemeinden bzw. die Ingenieurbüros im Auftrag der jeweiligen Gemeinden an die folgenden Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU): - StALU Westmecklenburg, Frau Edeltraut Ziemann Dienststelle Schwerin, Bleicherufer 13, Schwerin, Tel.: , Edeltraut.Ziemann@staluwm.mv-regierung.de - StALU Mittleres Mecklenburg, Frau Anke Streichert, Dienststelle Rostock, Erich-Schlesinger- Str. 35, Rostock, Tel , Anke.Streichert@stalumm.mv-regierung.de StALU Mecklenburgische Seenplatte, Frau Marie-Luise Rose, Dienststelle Neubrandenburg, Helmut-Just-Str. 4, Neubrandenburg, , Marie-Luise.Rose@stalums.mv-regierung.de - StALU Vorpommern. Hier wurde uns kein Ansprechpartner genannt. In dem Amtsbereich bitte direkt an den Amtsleiter Herrn Eckardt Wedewardt wenden. Dienststelle Fedinandshof, Bergstr. 13, Ferdinandshof, tel Ansonsten steht für Fragen zur Verfügung: Christine Voß, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Meck-lenburg-Vorpommern, Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten, Paulshöher Weg 1, Schwerin, Fon: , Mailto:c.voss@lu.mv-regierung.de Die Gemeinden können - soweit die Mittel reichen - in diesem Jahr und auch im kommenden Jahr Anträge auch für das laufende Haushaltsjahr einreichen. Dabei soll jeweils deutlich werden, ob die Maßnahme in diesem Jahr begonnen und auch noch abgeschlossen wird, im diesem Jahr begonnen, aber erst im nächsten Jahr abgeschlossen wird oder in diesem Jahr beantragt, aber erst 2011 begonnen und abgeschlossen wird. Die Anträge können laufend gestellt werden und werden von den Ämtern (ausnahmsweise) auch laufend angenommen und bearbeitet, für 2011 und auch für 2010 sind noch Mittel verfügbar. 2
3 Weitere Hinweise zur Beantragung der Agendamittel: Soviel Mittel wie möglich noch in diesem Jahr beantragen und möglichst auch ausgeben. Alle Gemeinden mit Beschlüssen sollen noch jetzt einen Antrag stellen. Wenn der Beschluss nur noch formal aussteht, aber sicher ist, dass der Gemeinderat beschließt, kann auch schon vorher beantragt werden. Die Mittel werden in der Regel ausgereicht, wenn die Rechnung vorliegt. Vorschüsse sind ausnahmsweise möglich. Für Studien, die in diesem Jahr beginnen und im nächsten abgeschlossen werden, können zwei Teilbeträge für jeweils 2010 und 2011 beantragt werden., das Ingenieurbüro muss dann eine erste Teilrechnung für 2010 schreiben. Der erste Teilbetrag würde dann noch in diesem Jahr ausgereicht. Wenn ein Antrag gestellt wird und die Arbeiten sofort beginnen sollen (z.b. im laufenden Jahr) ohne dass der Bewilligungsbescheid schon vorliegt, dann soll gleich auch einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Sonst gibt es später Probleme. Im Antrag muss die Gesamtfinanzierung ausgewiesen werden, also darstellen, wie werden die 50 Prozent Eigenanteil aufgebracht. Dazu gehört also, wie viel beim Genoverband, oder der Bingo-Lotterie oder anderswo beantragt und bewilligt wurde. Die Zusagen der Drittmittelgeber sollten in Kopie beigelegt werden. Wenn von den Drittmittelgebern noch keine Zusagen vorliegen, dann sollte die Gemeinde im Antrag darlegen, dass sie die Mittel notfalls selbst finanziert, falls der Drittmittelgeber nicht bewilligt. Dann brauchen keine Zusagen der Drittmittelgeber beigelegt werden. Weitere Finanzierung (Geno-Verband, Raiffeisen usw) Vermittlung über Dr. Gerhard Rudolphi. Kontakt aufnehmen über Schritte Erster Schritt der Zusammenarbeit zwischen der beauftragenden Gemeinde bzw. dem beauftragenden Netzwerk ist die Erarbeitung des Antrags für die Förderung der Machbarkeitsstudie durch Agenda-Mittel an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV. Der Nachweis von Eigen- und ggf. weiteren Drittmitteln ist hierfür in jedem Fall notwendig. Nächster Schritt ist die Zusammenstellung der benötigten Daten. Je mehr und je konkreter die Daten durch die Gemeinde bereitgestellt werden, desto kostengünstiger wird die Machbarkeitsstudie! Benötigt werden u.a.: - eine gute Karte der Ortslage mit Gebäuden (Wohn- und Gewerbegebäude, öffentliche Gebäude) und Entfernungen; - Flächennutzungsplan bzw. Auszug, wenn vorhanden; - eine Liste der Gebäude mit ihrem Energiebedarf bzw. der Personenzahl, speziell der öffentlichen Gebäude (Schule, Kindergarten, Verwaltung, Sporthalle, Kulturhaus etc.), der Gewerbegebäude (möglichst mit Wärme- und Strombedarf) und der privaten und kommunalen Wohngebäude (mit Personenzahlen bzw. Wohnungseinheiten); - eine Aufstellung vorhandener Erneuerbare-Energie-Anlagen und anderer, auch konventioneller größerer Energieanlagen (Wärmenetze, Heizanlagen in öffentlichen Gebäuden); - eine Aufstellung der Agrar- und Forstbetriebe im Umfeld, die als Lieferanten von Biomasse, Betreiber von Biogasanlagen oder auch als Abnehmer von Wärme und Strom in Frage kommen könnten (Größe, Profil, Ansprechpartner); - andere relevante Informationen, z.b. über Gewerbebetriebe, die als Erzeuger oder Verbraucher von Energie Bedeutung haben könnten (Sägewerke, Holzverarbeitung, Schwimmhalle, Sporthalle, Viehhaltung). 3
4 Welche Daten vorhanden sind und wie sie zusammengestellt werden können, sollte in einem Gespräch mit dem Bearbeiter der Machbarkeitsstudie besprochen werden. - Gemeindeversammlung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und Landwirte mit Beginn der Arbeit an der Machbarkeitsstudie; hier werden Absicht und Vorgehensweise erläutert, die vorgesehene Befragung der Haushalte und Betriebe wird angekündigt, vor allem aber werden Fragen der Bürger beantwortet; - Befragung der Haushalte und der Gewerbebetriebe über ihren Energieverbrauch, Erhebung von Daten zur Energieeffizienz, den vorhandenen Anlagen, Potenzialen und zum Interesse an der Beteiligung; hierfür wird in der Regel ein Fragebogen verwendet; - Auswertung der Daten, weitere Recherchen, Erarbeitung der Machbarkeitsstudie durch das Ingenieurbüro; - Gespräch zwischen Ingenieurbüro und wichtigen Vertretern des (Bio-)Energiedorfs über technologische und organisatorische Varianten, Finanzierung, Teilhabe; ggf. Beratungsgespräch zu Organisationsformen, Finan-zierungsmöglichkeiten und Teilhabe der Bürger; - Vorstellung und Diskussion der Machbarkeitsstudie auf einer Gemeindeversammlung; - Beschluss der Gemeindevertretung über Beginn der Planung. Koordierung: Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) Ansprechpartner: Thomas Anton Kontakt: Tel , Fax t.anton@umwelt-campus.de :: Homepage: 4
5 Liste der empfohlenen Ingenieurbüros Wer kann Machbarkeitsstudien im Rahmen unseres Programms durchführen? (vorläufige Liste, wird laufend erweitert; aktuell unter (Merkblatt Machbarkeitsstudie) Energieeinkaufs- und -Handelsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Ansprechpartner: Bruß Marcel Kontakt: Tel , M-Mail: Homepage: Über diese Organisation können die kommunale Stadtwerke kontaktiert werden. energiegewinn. Büro für Beratung. Projektmanagement. Ansprechpartner: Dr. Olaf Schätzchen, Waldsiedlung 20, Rostock-Markgrafenheide Kontakt: Tel , Mobil , Fax :: Homepage: Energie-Umwelt-Beratung e.v./-institut- Ansprechpartner: Dr.-Ing. Frank Grüttner Kontakt: Tel , Fax Homepage: Ingenieurbüro für Gebäudetechnik, Dipl. Ing. Christian Dinse Ansprechpartner: Christian Dinse, Möskenweg 10a, Zinnowitz Tel.: / , Fax: / Homepage: info@ddp-zinnowitz.de Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh Ansprechpartner: Holger Görtemöller Kontakt: Tel , Mobil , Fax holger.goertemoeller@lgmv.de, Homepage: Trigenius GmbH Ansprechpartner: M.Sc., Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ulrich Tuch Kontakt: Tel , , M-Mail: ulrich.tuch@trigenius-gmbh.de, Homepage: UmweltPlan GmbH Ansprechpartner: Dirk Müller Kontakt: Tel Fax info@umweltplan.de,: Homepage: WEMAG AG, Obotritenring 40, Schwerin Ansprechpartner: Rolf Bemmann Kontakt: Tel , , M-Mail: rolf.bemmann@wemag.com. Homepage: M-VENA Energieagentur in Mecklenburg Vorpommern GmbH, Gerhart - Hauptmann - Str. 19, ROSTOCK, Ansprechpartner: Jens Hallaschk Kontakt: Tel: , Fax: Mail: info@m-vena.de, Web: Ingenieurbüro ergo sun, Bergstraße 1, Brüssow Dipl. Ing. Axel Thiemann, Tel.: , Fax: , Funk: Mail: AxelThiemann@aol.com 5
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