Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister

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1 Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Jugend, Soziales, Schulen Bearbeiter: Petra Weder in Zusammenarbeit mit: Frau Wache Vorlage-Nr.: SR Datum: Aktenzeichen: Beschlussvorlage 2. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg Beratungsfolge: Gremium am Status Abstimmung Ortschaftsrat Großerkmannsdorf Ö Ortschaftsrat Liegau - Augustusbad Ö Ortschaftsrat Ullersdorf Ö Sozialausschuss N Stadtrat Ö Anw. Ja Nein Enth Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt folgende 2.Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg. 2.Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg. 1. Die Anlage 1 zur Satzung von Elternbeiträgen erhält beiliegende Fassung. 2. Diese Satzung tritt am in Kraft. Gerhard Lemm Oberbürgermeister

2 Begründung: Am beschloss der Stadtrat auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres die Elternbeiträge in den Kindereinrichtungen auf 22% für die Krippe und 29 % für den Kindergarten- und Hortbereich festzusetzen. Für 2018 sind die Elternbeiträge dementsprechend anzupassen. Zur Vereinheitlichung wird der Elternbeitrag für die Ferienbetreuung im Hort für 4 bzw. 2 Wochen festgelegt. Für die Betreuung innerhalb der Öffnungszeit und außerhalb des jeweiligen Betreuungsvertrages wird ein Stundensatz in Höhe von 2,50 festgelegt. Für die notwendig gewordene Betreuung der Kinder nach der Öffnungszeit der Einrichtung wird ein Betreuungssatz pro angefangene halbe Stunde von 15,00 festgelegt. Anlage/n Elternbeitrg Finanzielle Auswirkungen: Kurze Darstellung der einmaligen Beschaffungs- / Herstellungskosten, der jährl. Folgekosten / -lasten und der objektbezogenen Einnahmen: Veranschlagung: Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Haushaltsstelle: Beteiligte Ämter Ergebnis Datum Handzeichen/Name Hauptamt Zustimmung Wache, Astrid

3 Anlage 1 zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Stadt Radeberg einschließlich der Ortsteile ab Zur finanziellen Sicherstellung der Kindertagesstätten erhebt die Stadt Radeberg von den Erziehungsberechtigten Beiträge gemäß des jeweils gültigen Sächs. Kindertagesstättengesetzes zur teilweisen Deckung der Betriebskosten. Krippenbereich: 22 % der Betriebskosten des Jahres 2016 Kindergarten- und Hortbereich: 29 % der Betriebskosten des Jahres Die monatlichen Elternbeiträge in Kindertagesstätten betragen: 2.1.Kinderkrippe von 0 bis 3 Jahre eheähnl. Gemeinschaft 1. Kind 4,5 h 99,35 89,40 2. Kind (60%) 59,60 53,65 3. Kind (20%) 19,85 17,85 4.u.weiteres Kind keine Elternbeiträge eheähnl. Gemeinschaft 1.Kind 6 h 132,45 119,20 2. Kind (60%) 79,45 71,50 3. Kind (20%) 26,50 23,85 4.u.weiteres Kind keine Elternbeiträge vollständige Familien einschl. 1.Kind 7,5 h 165,55 149,00 2.Kind (60 %) 99,35 89,40 3.Kind (20%) 33,10 29,80 4. und jedes weitere Kind keine Elternbeiträge Monatsbeitrag 1.Kind 9 h 198,65 178,80 2.Kind (60 %) 119,20 107,30 3.Kind (20%) 39,75 35,80 4. und jedes weitere Kind keine Elternbeiträge Nachgewiesener Bedarf Monatsbeitrag 1.Kind 10 h 220,70 198,65 2.Kind (60%) 132,40 119,15 3.Kind (20%) 44,15 39,75 4. und jedes weitere Kind keine Elternbeiträge

4 2.2.Kindergarten 3 Jahre bis Schuleintritt 1.Kind 4,5 h 63,30 56,95 2. Kind (60%) 38,00 34,20 3. Kind (20%) 12,65 11,40 1.Kind 6 h 84,40 75,95 2. Kind (60%) 50,65 45,60 3. Kind (20%) 16,90 15,20 1.Kind 7,5 h 105,50 94,95 2. Kind (60%) 63,30 56,95 3. Kind (20%) 21,10 19,00 1.Kind 9 h 126,60 113,95 2. Kind (60%) 75,95 68,35 3. Kind (20%) 25,30 22,75 Nachgewiesener Bedarf Monatsbeitrag 1.Kind 10 h 140,65 126,60 2.Kind (60%) 84,40 75,95 3.Kind (20%) 28,15 25,35

5 2.3.Hort 5 Stunden Betreuungszeit 1.Kind 5h 58,90 53,00 2. Kind (60%) 35,35 31,80 3. Kind (20%) 11,80 10,60 4. u. weitere Kinder keine Elternbeiträge 2.4.Hort 6 Stunden Betreuungszeit 1.Kind 6h 70,70 63,65 2. Kind (60%) 42,40 38,15 3. Kind (20%) 14,15 12, Hort 7 Stunden Betreuungszeit vollständ. Familien einschl. 1.Kind 7 h 82,50 74,25 2.Kind (60%) 49,50 44,55 3.Kind (20%) 16,50 14, Hort 8 Stunden Ferienbetreuungszeit pro voller Monat Ferienbetreuung vollständ. Familien einschl. 1.Kind 8 h 94,25 84,85 2.Kind (60%) 56,55 50,90 3.Kind (20%) 18,85 16, Hort 9 Stunden Ferienbetreuung pro voller Monat Ferienbetreuung vollständ. Familien einschl. 1.Kind 9 h 106,05 95,45 2.Kind (60%) 63,65 57,30 3.Kind (20%) 21,20 19,10

6 Die Beträge zu Punkt 2.6 und 2.7. gelten auch halbiert für 2 Wochen Ferienbetreuung. 3. Für die Betreuung innerhalb der Öffnungszeit und außerhalb des jeweils abgeschlossenen Betreuungsvertrages wird ein Stundensatz in Höhe von 2,50 festgelegt. 4. Bei Überschreitung der Betreuungszeit nach der Regelöffnungszeit der Einrichtung sind pro angefangene halbe Stunde 15,00 zu entrichten. Radeberg, den Gerhard Lemm Oberbürgermeister

7 Gegenüberstellung Elternbeiträge Betreuungsart Krippe 9 Stunden Kindergarten 9 Stunden Hort 6 Stunden Bemerkung 196,70 198,65 121,25 126,60 Änderg. Schlüssel 70,00 70,70

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