Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17

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1 Beschlussvorlage Gemeinderat und Ortschaften am TOP öffentlich Aktenzeichen: 460; Beratungsgegenstand Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17 2. Beschlussvorschlag: Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17: 1. Die Kindergartenbeiträge werden für das Kindergartenjahr 2015/16 erhöht. Die Beiträge für das Jahr 2016/17 werden unter Vorbehalt der Ergebnisse der Tarifverhandlungen erhöht. 2. Der Anpassung der Elternbeiträge für Regelkindergärten wird zugestimmt (siehe Nummer 1). 3. Der Anpassung der Elternbeiträge für verlängerte Öffnungszeiten wird zugestimmt (siehe Nummer 2). 4. Den Elternbeiträgen für die altersgemischte Gruppe für unter 3-Jährige im Regelkindergarten in Beiningen wird zugestimmt (siehe Nummer 3). 5. Die Elternbeiträge für die altersgemischte Gruppe im Kindergarten Entenweg werden analog zu den Kindergarten- und Krippenbeiträgen angewendet (siehe Nummer 4). 6. Die erhöhten Regelkindergartenbeiträge finden auch beim Beitrag für die Ganztagesbetreuung Anwendung (siehe Nummer 5). 7. Den Elternbeiträgen für die Kinderkrippen wird zugestimmt (siehe Nummer 6). Kosten und Finanzierung: einmalig: laufend: Haushaltsmittel sind vorhanden: HHST: Finanzierungsvorschlag: 3. Bei der Beratung ist voraussichtlich befangen: 4. Der Beschluss wird vorlagepflichtig: Ja 5. Beschlussauszüge erhalten: 30.2, LRA 6. Aufgestellt: Sachbearbeiterin Amtsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Andrea Weber Reiner Striebel Jürgen Stoll Jörg Seibold 1 von 6

2 Sachvortrag: Seit vielen Jahren verständigen sich die Vertreter/-innen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Ev. Landeskirche in Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in Baden, des Ev. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart sowie des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg auf gemeinsame Empfehlungen für die Höhe der Elternbeiträge in Kindereinrichtungen. Die Elternbeiträge werden im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt und veröffentlicht. Aufgrund der derzeitigen Tarifverhandlungen sowie einer geplanten Umstellung auf neue Ausgestaltungsformate haben sich die kommunalen Landesverbände und die kirchlichen Vertreter zuerst darauf verständigt, die Elternbeiträge nur für das Kindergartenjahr 2015/16 anzupassen. Für das Kindergartenjahr 2016/17 sollten die Elternbeiträge neu kalkuliert werden. In der Zwischenzeit wurden nun die Empfehlungen für die Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 veröffentlicht. Nach den abgeschlossenen Tarifverhandlungen ist es je nach Höhe der Tarifsteigerung nicht ausgeschlossen, die künftigen Elternbeiträge mit mehr als den bisher angenommenen 3 % zu kalkulieren. Aus diesem Grund behalten sich die Kommunalen Landesverbände und die kirchlichen Vertreter vor, die Empfehlung für 2016/17 - je nach Ergebnis der Tarifverhandlungen - entsprechend anzupassen. Die landesweiten Empfehlungen der Elternbeiträge für Kindergärten folgen seit 2009/10 dem württembergischen Erhebungssystem, bei welchem die Berechnung der Elternbeiträge nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. In Blaubeuren werden bisher in den städtischen Kindergärten entgegenkommenderweise auch Geschwisterkinder bis 18 Jahren berücksichtigt, die nicht im selben Haushalt leben. Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Der Elternbeitrag der städtischen Kindereinrichtungen (Kindergarten und Krippen) leistete im Jahr 2013 einen Deckungsbeitrag der Betriebskosten (Verwaltungshaushalt) in Höhe von rund 13 %. Die Beiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17 werden gemäß Empfehlung um jeweils ca. 3 % erhöht. Für die Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 werden folgende Elternbeiträge zur Beschlussfassung vorgeschlagen: 2 von 6

3 1. Regelkindergärten bisher für das Kind aus einer Familie mit 105,00 108,00 112,00 für ein Kind aus einer Familie mit 81,00 83,00 85,00 für ein Kind aus einer Familie mit 53,00 54,00 56,00 für ein Kind aus einer Familie mit 17,00 17,00 18,00 2. Verlängerte Öffnungszeiten Die Elternbeiträge für die verlängerten Öffnungszeiten setzen sich aus dem Regelbeitragssatz und einer Betreuungspauschale für verlängerte Öffnungszeiten von derzeit 25,00 Euro zusammen. Die Pauschale wird im ersten Jahr der Beitragserhöhung um 2 und im 2. Jahr der Beitragserhöhung um 1 erhöht. Demnach wird der Betrag im Kindergartenjahr 2015/16 auf 27,00 und in 2016/17 auf 28 angepasst. Die Empfehlung sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % des Regelbeitrags vor. bisher für das Kind aus einer Familie mit 130,00 135,00 140,00 für ein Kind aus einer Familie mit 106,00 110,00 113,00 für ein Kind aus einer Familie mit 78,00 81,00 84,00 für ein Kind aus einer Familie mit 42,00 44,00 46,00 3. Altersgemische Gruppe für unter 3-Jährige (vorzeitige Aufnahme von einzelnen Kindern ab 2 bis 3 Jahren im Regelkindergarten) Eine altersgemischte Gruppe im Regelkindergarten wird im Kindergarten Zwergenland in Beiningen angeboten. Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen im Regelkindergarten muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. 3 von 6

4 bisher für das Kind aus einer Familie mit 210,00 216,00 224,00 für ein Kind aus einer Familie mit 162,00 166,00 170,00 für ein Kind aus einer Familie mit 106,00 108,00 112,00 für ein Kind aus einer Familie mit 34,00 34,00 36,00 4. Altersgemischte Gruppe für unter 3-Jährige (vorzeitige Aufnahme von Kindern ab 2 bis 3 Jahren im Entenweg) In der Kindereinrichtung im Entenweg wird ein weiteres modifiziertes Modell der altersgemischten Gruppe angeboten. Dabei werden die Öffnungszeiten für die Kindergartenkinder analog zu den bisherigen Zeiten für Kindergartenkinder im Entenweg angeboten (Regelkindergarten, Verlängerte Öffnungszeiten und Ganztagsbetreuung). Es gelten also die Beiträge von Punkt 1, 2 und 5 dieser Beschlussvorlage. Für U-3 Kinder gelten dieselben Betreuungsmodelle wie für Krippenkinder. Dadurch wird eine hohe Flexibilität für Eltern mit Kleinkindern ermöglicht. Deshalb orientieren sich diese Beiträge an den Krippenbeiträgen (siehe Punkt 6) und können nicht mit den Beiträgen der altersgemischten Gruppe im Regelkindergarten verglichen werden. 5. Ganztagesbetreuung Bei der Ganztagesbetreuung erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. Der Monatsbeitrag für die Ganztagsbetreuung setzt sich aus dem Regelbeitrag und einer Ganztagespauschale von derzeit 160,00 zusammen (für die ganze Woche). In der Pauschale ist das Mittagessen enthalten. Die Beiträge für die Ganztagesbetreuung sind an den Regelkindergartenbeitrag gekoppelt, deshalb erhöhen sich diese Beiträge entsprechend. Die Pauschale wird jährlich analog zum Regelkindergartenbeitrag (um ca. 3 %) erhöht. 15/16 16/17 Pauschale von 14/15 bzw. 15/16 160,00 165,00 Erhöhung um 3% (Beträge sind gerundet) 5,00 5,00 GT-Pauschale 165,00 170,00 Es ergeben sich folgende Beiträge für eine Ganztagsbetreuung im Kindergarten an 5 Tagen/Woche: 4 von 6

5 bisher für das Kind aus einer Familie mit 265,00 273,00 282,00 für ein Kind aus einer Familie mit 241,00 248,00 255,00 für ein Kind aus einer Familie mit 213,00 219,00 226,00 für ein Kind aus einer Familie mit 177,00 182,00 188,00 Beiträge bei einer Ganztagesbetreuung an einzelnen Wochentagen Der Monatsbeitrag errechnet sich aus dem Regelbeitrag und einem Aufpreis von bisher 40,00 Euro je angemeldeten Wochentag im Monat. Die Pauschale wird ebenfalls analog zum Regelkindergartenbeitrag, also um 3 %, erhöht. 15/16 16/17 Pauschale von 14/15 bzw. 15/16 40,00 41,00 Erhöhung um 3% (Beträge sind gerundet) 1,00 1,00 GT-Tagespauschale 41,00 42,00 6. Kinderkrippen Ausgangslage für die Berechnung der Krippenbeiträge durch den Gemeindetag ist eine Betreuungszeit von 6 Stunden/Tag. Der Berechnung für die Blaubeurer Einrichtungen wurde eine Betreuungszeit von pauschaliert 9 Stunden/Tag zugrunde gelegt. Im Beitrag ist das Mittagessen bereits enthalten. bisher für das Kind aus einer Familie mit 463,50 476,00 491,00 für ein Kind aus einer Familie mit 345,00 356,00 365,00 für ein Kind aus einer Familie mit 234,00 240,00 248,00 für ein Kind aus einer Familie mit 94,50 98,00 99,00 Bei den Kinderkrippen können verschiedene Betreuungsmodelle gewählt werden. Je nach Zeitmodell reduziert sich der monatliche Krippenbeitrag entsprechend. 5 von 6

6 Nach Rücksprache mit den kirchlichen Trägern in Blaubeuren (evangelischer Diakonieverband, evangelische Kirchengemeinde Blaubeuren und katholisches Verwaltungszentrum) werden sie sich an den Empfehlungen der Stadt Blaubeuren orientieren. Die kirchlichen Träger stimmen der oben genannten Erhöhung zu. Die Anpassungen der Elternbeiträge treten zum in Kraft. Die Verwaltung schlägt vor den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und den Kirchen zu folgen und die Kindergartenbeiträge wie dargestellt für die Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 zu erhöhen. Je nach Ergebnis der Tarifverhandlungen wird eine Anpassung der Elternbeiträge für 2016/17 stattfinden. Beschlussvorschlag: Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17: 1. Die Kindergartenbeiträge werden für das Kindergartenjahr 2015/16 erhöht. Die Beiträge für das Jahr 2016/17 werden unter Vorbehalt der Ergebnisse der Tarifverhandlungen angepasst. 2. Der Anpassung der Elternbeiträge für Regelkindergärten wird zugestimmt (siehe Nummer 1). 3. Der Anpassung der Elternbeiträge für verlängerte Öffnungszeiten wird zugestimmt (siehe Nummer 2). 4. Den Elternbeiträgen für die altersgemischte Gruppe für unter 3-Jährige im Regelkindergarten in Beiningen wird zugestimmt (siehe Nummer 3). 5. Die Elternbeiträge für die altersgemischte Gruppe im Kindergarten Entenweg analog zu den Kindergarten- und Krippenbeiträgen angewendet (siehe Nummer 4). 6. Die erhöhten Regelkindergartenbeiträge finden auch beim Beitrag für die Ganztagesbetreuung Anwendung (siehe Nummer 5). 7. Den Elternbeiträgen für die Kinderkrippen wird zugestimmt (siehe Nummer 6). 6 von 6

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