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1 GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr.: 8/2008 öffentlich Amt: Hauptamt Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Herr Sommer Stichwort: Kinderbetreuung Sitzungstermin: VA/TA Tagesordnungspunkt: Ausbau der Kinderbetreuung - Ganztagsbetreuung - Betreuungsplätze für unter 3 - jährige Kinder Sachverhalt: Vorbemerkung Der Gemeinderat hat am 23. Mai 2006 beschlossen, im Kindergarten Löwenzahn ab 01. Januar 2007 eine Ganztagesbetreuung einzuführen, wenn dafür mindestens 8 Anmeldungen vorliegen. Die Mindestanmeldungen wurden nicht erreicht, weshalb die Einrichtung der Ganztagesbetreuung bisher nicht verwirklicht ist. Am 01. Februar 2007 hat die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag eingereicht: Wir haben, auf Antrag der SPD, zusammen versucht eine Ganztagesbetreuung im Kindergarten Löwenzahn zu beginnen. Die Resonanz der Eltern war leider zu gering für eine Realisierung. Aller Wahrscheinlichkeit nach war die Gebührenschwelle für die meisten Interessenten zu hoch. Das kann so nicht das Ende sein. Im Kindergarten Kunterbunt gibt es im Moment reguläre Öffnungszeiten bis Uhr. Dort eine weitergehende Betreuung bis Uhr anzubieten liegt also auf der Hand. Außerdem sind potentiell interessierten Nutzer eher dort anzutreffen. Weiterhin wird in vielen Fällen keine Betreuung während der ganzen Woche benötigt, daher möchten wir das Angebot auf einige Tage konzentrieren. Antrag: Angebot einer Ganztagesbetreuung im Kindergarten Kunterbunt an zunächst zwei festen Tage pro Woche.

2 2 Projektgruppe Kinderbetreuung Die Einführung einer Ganztagesbetreuung und eines Angebotes für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres war am 22. Februar 2007 Gegenstand einer Unterredung im Rahmen des Qualitätsmanagements für die Gemeindekindergärten unter Beteiligung des Gesamtelternbeirates, der Gruppenleiterinnen und der Gemeindeverwaltung. Auf Vorschlag des Gesamtelternbeirates wurde zu diesen Themen eine Projektgruppe gegründet. Teilnehmer der Projektgruppe sind: Erzieherinnen - Frau Binder, Frau Hellmann und Frau Kübler Gesamtelternbeirat - Herr Deckert und Frau Winterle Astrid-Lindgren-Schule - 2 Vertreter (Frau Daschke bzw. seit Beginn des Schuljahres 2007/08 Frau Budan, Elternbeirat und Frau Rektorin Schubert) KuJA - 1 Vertreter (Frau Haaß) Gemeindeverwaltung Ziel war und ist es, die verschiedenen Interessen zusammen zu tragen und gemeinsame Vorschläge zur Kinderbetreuung zu erarbeiten. Überlegungen für weitere Untersuchungen der Projektgruppe Die Projektgruppe hat zunächst eine Fragebogenaktion zur Feststellung des Bedarfes an Kinderbetreuung in Erdmannhausen durchgeführt (Anlage 1) und bestehende Einrichtungen besichtigt. Darauf aufbauend wurden folgende Vorschläge für weitere Untersuchungen erarbeitet: Ganztagesbetreuung Zeitraum: Montag bis Freitag Uhr Anmeldemöglichkeit für 2 / 3 und 5 Tage Zielgruppe: 2 6 Jahre Verlängerte Vormittagsöffnungszeit (VÖ) Zeitraum: 7.00 Uhr Uhr Zielgruppe: 2 6 Jahre Kinderkrippe Einrichtung einer separaten Gruppe für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren.

3 3 Schule Ausdehnung der Kernzeitenbetreuung Zusätzliches privates Betreuungsangebot Aufgrund der Nachfrage nach Betreuungsplätzen aus Erdmannhausen in einer privaten Betreuungseinrichtung in Marbach Rielingshausen wurde eine Unterstützung dieser Einrichtung befürwortet. Der Projektgruppe war es allerdings wichtig, dafür Räume in Kindergärten nicht zu nutzen, um die Möglichkeiten der Gemeinde zur Erweiterung des Betreuungsangebotes für Kinder nicht einzuschränken. Die private Betreuungseinrichtung besteht inzwischen in einem Raum in der Grundschule. Das Betreuungsangebot umfasst 2 Vormittage in der Woche a` 3 Stunden. Empfehlung der Projektgruppe Die Umstellung auf eine Ganztagesbetreuung und die Einführung eines Betreuungsangebotes für unter 3-jährige Kinder ist für die Kindergärten mit einem erhöhten Aufwand und damit Belastungen für das Kindergartenteam und auch die Kinder verbunden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass es ein Angebot für unter 3-jährige Kinder in einem gewissen Umfang in allen Kindergärten der Gemeinde geben sollte. Hinzuweisen ist auch auf die zusätzliche Arbeitsbelastung für die Erzieherinnen infolge der Umsetzung des Orientierungsplanes. Die Projektgruppe hat dies bei der nachfolgenden Empfehlung für eine schrittweise Einführung der Ganztagesbetreuung und der Betreuung unter 3-jähriger berücksichtigt. Diese Empfehlung wurde den Vertretern der Gemeinderatsfraktionen am vorgestellt. Kindergarten Kunterbunt Ab Beginn des Kindergartenjahres 2008/09 (September 2008) wird neben den VÖ - Zeiten eine Ganztagesbetreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr angeboten. Ab Beginn des Kindergartenjahres 2009/10 wird dieses Angebot auf Kinder ab dem 2. Lebensjahr erweitert. Kindergarten Löwenzahn Der Kindergarten Löwenzahn wird ebenfalls insgesamt auf VÖ Zeiten umgestellt. Die Umstellung erfolgt damit eine Einarbeitungsphase mit den neuen Zeiten vor Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren möglich ist zum Ende des derzeitigen Kindergartenjahres ab Mai / Juni 2008.

4 4 Ab Beginn des Kindergartenjahres 2008/09 wird zusätzlich eine Betreuung ab dem 2. Lebensjahr angeboten. Die Betreuung erfolgt integriert in den bestehenden Gruppen. Es stehen damit max. 6 Plätze (3 je Gruppe) für Kinder von 2 bis 3 Jahren zur Verfügung. Ab Beginn des Kindergartenjahres 2009/10 wird eine Kinderkrippe für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren eingerichtet. Weiterhin besteht dann im Kindergarten Löwenzahn eine Kindergartengruppe mit Kindern ab 3 Jahre. Kindergarten Regenbogen Beibehaltung der VÖ Zeiten, ab Beginn des Kindergartenjahres 2008/09 integriert auch für Kinder ab dem 2. Lebensjahr. Auch dort sind dann max. 6 Plätze für Kinder von 2 bis 3 Jahren möglich. Hort an der Schule Das Angebot orientiert sich an den Konditionen für die Ganztagesbetreuung. Nach Vorlage der entsprechenden Entscheidungen soll den Eltern ein neues Angebot unterbreitet werden. Aufwand Für die Ganztagesbetreuung wird mit einem zusätzlichen Aufwand in Höhe von rd EUR je Jahr gerechnet. Dieser entsteht im Wesentlichen durch zusätzliche Personalkosten infolge des zusätzlichen Zeitbedarfs und des bei einer Ganztagesbetreuung erforderlichen Schichtbetriebes. Angenommen wird 1 weitere Erzieherin (eventuell Anerkennungspraktikantin) und eine Erhöhung der Arbeitszeit für die Zweitkräfte. Gebühren für die Ganztagesbetreuung Von der Verwaltung werden folgende Zuschläge auf die Grundgebühr für die VÖ Zeiten für eine Betreuung an 5 / 3 und 2 Tagen je Woche vorgeschlagen: Betreuung an 5 Wochentagen: 150,00 EUR 3 Wochentagen: 120,00 EUR 2 Wochentagen: 100,00 EUR Zzgl. Essenzuschuss in Höhe von 2,50 EUR / Tag. Besuchen 2 Kinder einer Familie gleichzeitig die Ganztagesbetreuung, reduziert sich der Zuschlag für das 2. Kind um 50 %.

5 5 Damit ergeben sich folgende Gebühren für die Ganztagesbetreuung: Familie mit Grund- Zuschlag Gesamt- Essens- Aufwand ( X ) gebühr gebühr zuschuss je Monat VÖ KiGa Betreuung an 5 Tagen 1 Kind 92,00 150,00 242,00 50,00 292,00 2 Kindern 74,00 150,00 224,00 50,00 274,00 3 Kindern 54,00 150,00 204,00 50,00 254,00 4 Kindern 28,00 150,00 178,00 50,00 228,00 Betreuung an 3 Tagen 1 Kind 92,00 120,00 212,00 30,00 242,00 2 Kindern 74,00 120,00 194,00 30,00 224,00 3 Kindern 54,00 120,00 174,00 30,00 204,00 4 Kindern 28,00 120,00 148,00 30,00 178,00 Betreuung an 2 Tagen 1 Kind 92,00 100,00 192,00 20,00 212,00 2 Kindern 74,00 100,00 174,00 20,00 194,00 3 Kindern 54,00 100,00 154,00 20,00 174,00 4 Kindern 28,00 100,00 128,00 20,00 148,00 ( X ) Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie Besuchen 2 Kinder einer Familie mit 3 Kindern unter 18 gleichzeitig die Ganztagesbetreuung an 5 Tagen je Woche ergeben sich damit folgende Gebühren: 1. Kind -: 254,00 EUR 2. Kind -: 179,00 EUR (54,00 EUR, Zuschlag 75,00 EUR, Essenszuschuss 50,00 EUR Wenn man davon ausgeht, dass die Ganztagesbetreuung wie folgt in Anspruch genommen wird: Betreuung an Zuschlag 5 Kinder 5 Tagen 150 EUR 750 EUR 8 Kinder 3 Tagen 120 EUR 960 EUR 10 Kinder 2 Tagen 100 EUR EUR EUR

6 6 Zusätzlicher Aufwand je Jahr: Zusätzliche Gebühreneinnahmen je Jahr: EUR X 12 = entsteht ein Abmangel je Jahr in Höhe von: EUR EUR EUR Die tatsächliche Höhe des Abmangels wird selbstverständlich davon abhängig sein, von wie vielen Kindern die Ganztagesbetreuung tatsächlich besucht wird. Hinzuweisen ist allerdings auch darauf, dass bei höheren Kinderzahlen in der Ganztagesbetreuung auch mit einem gewissen zusätzlichen Personalaufwand zu rechnen ist. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen auch bei der früheren Einführung der VÖ Zeiten und der Kernzeitenbetreuung spricht sich die Verwaltung dafür aus, das Angebot einer Ganztagsbetreuung nicht davon abhängig zu machen, dass eine Mindestzahl von Anmeldungen vorliegt. Auch in anderen Kommunen hat sich gezeigt, dass es sinnvoller ist, ein Angebot vorzuhalten, das für die Eltern Planungssicherheit gibt. Die Ganztagesbetreuung wird inzwischen auch in anderen Gemeinden in der Größe von Erdmannhausen ausreichend in Anspruch genommen. Kinder unter 3 Jahren Die empfohlene schrittweise Ergänzung des Kinderbetreuungsangebotes sieht vor, dass zunächst Kinder zwischen 2 und 3 Jahren integrativ in den Kindergärten Löwenzahn und Regenbogen betreut werden. Bei max. 3 Kindern je Gruppe können 12 Plätze bereitgestellt werden. Im Kindergartenjahr 2009/10 soll eine Kinderkrippe für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren eingerichtet werden. Dafür möchte die Projektgruppe im Detail noch Vorschläge erarbeiten. Auch sind die weiteren Rahmenbedingungen zur Finanzierung noch abzuwarten. Es wird hierzu auf die Ausführungen zum Ausbau und zur Finanzierung der Kleinkindbetreuung hingewiesen. Eine Antragstellung zur Einrichtung einer Kinderkrippe erfolgt daher momentan noch nicht. Für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres werden 2 Kindergartenplätze angerechnet. Dementsprechend wird empfohlen, einen Zuschlag von 100% auf die Gebühren zu erheben. Zu berücksichtigen ist, dass auch ein gewisser zusätzlicher Personalbedarf entsteht, da die Arbeitszeit von Zweitkräften je nach Inanspruchnahme der Plätze für unter 3-Jährige angepasst werden muss. Bei der Ganztagesbetreuung sollte jedoch lediglich der Grundbetrag (VÖ Zeit) verdoppelt werden, da ansonsten eine sehr hohe Gebühr anfallen würde.

7 7 Beispiel: Familie mit einem Kind, Ganztagsbetreuung an 5 Tagen Doppelte Grundgebühr VÖ Zeit: 92 EUR x 2 = 184,00 EUR Zuschlag Ganztagsbetreuung: 150,00 EUR Essensgeld: 50,00 EUR Insgesamt: 384,00 EUR Kindergartenbedarfsplanung Es wird hierzu auf die beigefügten Unterlagen hingewiesen: In der Anlage 2 ist dem ermittelten Bedarf das unveränderte Betreuungsangebot gegenüber gestellt. Bei der sich ergebenden hohen Zahl freier Plätze müsste sicher zwingend über die Schließung einer Kindergartengruppe nachgedacht werden. In der Anlage 3 ist die mit der Bereitstellung von Plätzen für unter 3 Jährige verbundene Reduzierung der zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze berücksichtigt. Mit der Umwandlung einer bestehenden Gruppe in eine Krippengruppe ist nochmals eine Reduzierung der zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze verbunden (Anlage 4). Positiv ist sicher, dass die Gemeinde Erdmannhausen damit die Möglichkeit hat, zusätzliche Betreuungsangebote ohne größeren Investitionsaufwand einzuführen. Ob dies angesichts der weiteren Entwicklung so bleiben wird, lässt sich im Moment nicht vorhersagen. Rechtliche Rahmenbedingungen Ganztagsbetreuung Die Gemeinden haben darauf hinzuwirken, dass für die Altersgruppe vom vollendeten3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht (Kindertagesbetreuungsgesetz, Tagesbetreuungsausbaugesetz). Spätestens ab dem müssen entsprechende Angebote vorliegen. Ausbau und Finanzierung der Kleinkindbetreuung Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in dem Zeitraum bis 2013 für 35% der unter 3-Jährigen (0 3 Jährige) Plätze in Tageseinrichtungen oder der Kindertagespflege vorhanden sein sollen. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 soll ein Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr (1 3 Jährige) eingeführt werden. Bei derzeit 119 Kindern im Alter von 0 3 müssten in Erdmannhausen somit 42 (!) Plätze für Kinder unter 3 Jahren neu eingerichtet werden.

8 8 Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Milliarden EUR, davon ab 2008 mit 2,15 Milliarden EUR an den Investitionskosten und ab 2009 mit 1,85 Milliarden EUR an den Betriebsausgaben. Aus dem Investitionsförderungsprogramm entfallen auf Baden-Württemberg rd. 297 Millionen EUR. Aus der Betriebskostenförderung entfallen auf Baden-Württemberg 238 Millionen EUR. Die Verwaltungsvorschrift des Landes zur Umsetzung des Investitionsprogramms liegt bisher im Entwurf vor. Kindergarten Löwenzahn Umstellung auf VÖ Zeiten Bei der Umstellung der Kindergärten Kunterbunt und Regenbogen auf VÖ Zeiten wurde den Kindern, die den jeweiligen Kindergarten besucht haben, befristet die Möglichkeit angeboten, weiterhin die Kindergartenplätze im Rahmen der Regelbetreuung jedoch ohne Nachmittagszeiten in Anspruch zu nehmen. Die Gebühr für die Regelbetreuung ohne Nachmittagszeit wurde um 8 je Monat pauschal reduziert. Es wird vorgeschlagen, im Kindergarten Löwenzahn entsprechend zu verfahren. Finanzierung An dieser Stelle muss auch an die Klausur des Gemeinderates zum Thema Finanzen erinnert werden. Aufgrund der Finanzsituation der Gemeinde ist es nicht möglich, zusätzlich Ausgaben im Unterhaltungsbereich auf Dauer zu übernehmen, ohne für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Im Moment ist die staatliche Förderung der Kleinkindbetreuung noch nicht abschließend geklärt. Auch bestehen noch Unsicherheiten über die Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung und der Kleinkindbetreuung in Erdmannhausen. Eine Anpassung der Einnahmen an den erhöhten Aufwand wird jedoch zu gegebener Zeit unumgänglich sein. Anzumerken ist, dass die Berechnungsgrundlagen des Landes im Zusammenhang mit der Einführung von Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige von einem Anteil an Elternbeiträgen in Höhe von 20 % der anfallenden Kosten ausgehen.

9 9 Antrag 1. Ab Beginn des Kindergartenjahres 2008/09 (September 2008) wird im Kindergarten Kunterbunt eine Ganztagesbetreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr angeboten. Ab Beginn des Kindergartenjahres 2009/10 wird dieses Angebot auf Kinder ab dem 2. Lebensjahr erweitert. 2. Die Anmeldung zur Ganztagesbetreuung ist für 2 / 3 oder 5 Tage je Woche möglich. 3. Für die Ganztagesbetreuung werden folgende Zuschläge zu den Regelgebühren Grundlage sind die Gebühren für die VÖ - Zeit - festgelegt: Betreuung an Zuschlag 5 Wochentagen: 150,00 EUR 3 Wochentagen: 120,00 EUR 2 Wochentagen: 100,00 EUR Hinzu kommt ein Essenzuschuss in Höhe von 2,50 EUR / Tag. Besuchen 2 Kinder einer Familie gleichzeitig die Ganztagesbetreuung, reduziert sich der Zuschlag für das 2. Kind um 50 %. 4. Ab Juni 2008 wird der Kindergarten Löwenzahn auf die verlängerte Vormittagsöffnungszeiten umgestellt. Für die Kinder, die den Kindergarten Löwenzahn derzeit besuchen, werden bis weiterhin die Kindergartenplätze im Rahmen der Regelbetreuung jedoch ohne Nachmittagszeiten angeboten. Die Gebühr für die Regelbetreuung ohne Nachmittagszeit wird um 8 je Monat pauschal reduziert. 5. Ab Beginn des Kindergartenjahres 2008/09 wird in den Kindergärten Löwenzahn und Regenbogen zusätzlich eine Betreuung ab dem 2. Lebensjahr angeboten. Die Betreuung erfolgt integriert in den bestehenden Gruppen. Es stehen max. 3 Plätze je Gruppe für Kinder von 2 bis 3 Jahren zur Verfügung. 6. Für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres wird zu den Kindergartengebühren Grundgebühr für die VÖ Zeiten - ein Zuschlag von 100% erhoben.

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