Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014

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1 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen Bedarfsplan zu erstellen, der mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den freien Trägern abzustimmen ist ( 3 Abs. 3 KiTaG). Den Einrichtungen können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn die Vorgaben zur Bedarfsplanung erfüllt sind. 1. Rechtsanspruch und aktuelle Situation in der Gemeinde Kieselbronn Nachstehend erfolgt die Darstellung des Rechtsanspruchs gem. 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) i.v.m. 24 SGB VIII und der aktuellen Situation in der Gemeinde Kieselbronn. Rechtsanspruch Ist-Situation Gemeinde Kieselbronn Jahre bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. 3 Abs. 2 Satz 1 KiTaG i.v.m. 24 Abs. 1 SGB VIII Der Rechtsanspruch für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres kann über die vier im Verein Tagesmütter Enztal e.v. organisierten Tagesmütter abgedeckt werden. Zum Stichtag ist kein Kind dieser Altersgruppe in Betreuung bis 3 Jahre Seit 1. August 2013: Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. 3 Abs. 2 Satz2 KiTaG i.v.m. 24 Abs. 2 SGB VIII In den beiden Kindertageseinrichtungen der evangelischen Kirche stehen lt. Betriebserlaubnis 20 (und 4 Sharing-Plätze) U3-Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch den Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen der Gemeinde und dem Tagesmütterverein Enztal e.v. werden drei weitere Ganztagesplätze für die U3-Betreuung vorgehalten. Zum sind 10 Betreuungsplätze in den Kindergärten belegt, zwei hiervon durch auswärtige Kinder, die allerdings im zweiten Quartal 2014 in den Regelkindergarten wechseln

2 1.3 3 Jahre bis zum Schuleintritt (Regelkindergarten) Ein Kind aus Kieselbronn unter drei Jahren nimmt zum das Betreuungsangebot einer Tagesmutter in Anspruch. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen für diese Altersgruppe. 3 Abs. 1 KiTaG i.v.m. 24 Abs. 3 SGB VIII In den beiden Kindergärten der Evangelischen Kirche stehen lt. Betriebserlaubnis insgesamt 98 Betreuungsplätze zur Verfügung. Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt gibt es folgende Betreuungsmodule: - Regelgruppe (RG) - Verlängerter Vormittag (VG) - Ganztags (GT) - Ganztags an 3 Tagen (GT3) 86 Plätze sind zum belegt. Vier Kinder aus Kieselbronn zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt nehmen zum das Betreuungsangebot einer Tagesmutter in Anspruch. 1.4 Kinder im schulpflichtigen Alter Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten 24 Abs. 4 SGB VIII Der Rechtsanspruch wird über den Verein Honigtopf e.v. und sein Angebot der Kernzeiten-, Ganztages- und Ferienbetreuung in den Räumen der Grundschule abgedeckt. Ergänzend stehen auch für diese Altersgruppe die Angebote der Tagesmütter zur Verfügung. Zum ist ein Kind aus Kieselbronn im schulpflichtigen Alter in der Betreuung einer Tagesmutter. 2. Informationen zu den einzelnen Betreuungsangeboten 2.1 Kindertagespflege (Tagesmütter Enztal e.v.) In Kieselbronn gibt es nach wie vor vier Tagesmütter, die im Tagesmütterverein Enztal e.v. organisiert sind und insgesamt 16 Betreuungsplätze anbieten. Diese sehen sich als individuelle und flexible Ergänzung zu den Betreuungsangeboten des evangelischen - 2 -

3 Kindergartens und des Vereins Honigtopf e.v. Sie können Zeiten außerhalb des Kindergarten- und Schulangebotes abdecken. Durch die Beteiligung des Enzkreises an den Kosten der Kindertagespflege reduziert sich die finanzielle Belastung für die Eltern; insbesondere die U3-Betreuung wird gefördert. Mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrags am 09. August 2006 zwischen der Gemeinde und dem Tagesmütterverein Enztal e.v. wird die Bereitstellung von drei Plätzen zur Ganztagesbetreuung für Kieselbronner Kinder unter drei Jahren garantiert. Zum 31. Dezember 2013 nahmen ein Kieselbronner Kind unter 3 Jahren und fünf Kieselbronner Kinder über 3 Jahren (eines davon im schulpflichtigen Alter) die Dienste der Tagesmütter in Anspruch. Sechs Kinder aus anderen Gemeinden werden derzeit durch die vier Tagesmütter betreut, vier Plätze waren nicht belegt. Homepage des Tagesmüttervereins: Evangelischer Kindergarten Kieselbronn Im U3-Bereich gibt es in zwei Gruppen 20 Betreuungsplätze. Außerdem besteht die Möglichkeit, pro Gruppe zwei Sharing-Plätze einzurichten. Eine U3-Gruppe im Kindergarten Sonnenschein (Im Reible) ist derzeit (seit dem 01. Januar 2014) geschlossen. Gründe hierfür sind eine aktuell geringe Nachfrage und personelle Engpässe im Regelkindergarten (zwei fehlende Vollzeitkräfte), die durch das Krippen-Personal ausgeglichen werden konnten. Zum neuen Kindergartenjahr 2014/2015 ab dem 1. September 2014 wird die U3-Gruppe wieder öffnen und im Herbst mit 8 Kindern belegt sein. Der Personalbedarf wird nach Aussage der Kindergartenleitung zum Beginn des neuen Kindergartenjahres durch zwei Neueinstellungen wieder gedeckt sein. Im Regelkindergarten stehen 98 Betreuungsplätze in einer Regelgruppe (8:00-12:30 Uhr und an drei Nachmittagen von 14:00-17:00 Uhr), in zwei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (7:00-13:30 Uhr und an drei Nachmittagen von 14:00-17:00 Uhr, freitags bis 15:30 Uhr) und in einer Ganztagsgruppe (7:00-17:00 Uhr, freitags bis 15:30 Uhr) zur Verfügung. 86 Plätze waren zum 1. März 2014 belegt. Das Mittagessen wird entsprechend einem Gemeinderatsbeschluss nach wie vor von einer Hauswirtschaftshilfe frisch zubereitet. In der Bedarfsumfrage 2011 erhielt der Kindergarten die Rückmeldung, dass 100 % der Eltern mit dem Essen der hochwertigen Frischküche zufrieden sind. Beide Kindergärten schließen im Jahr 2014 an 17 Tagen. Die Eltern können wählen, ob sie ihr Kind in den Oster- oder Pfingstferien bzw. in der 2. oder 5. Woche der Sommerferien selbst betreuen. Homepage des Kindergartens: Kernzeiten- und Ganztagesbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. Über den Verein Honigtopf e.v. wird in der Grundschule von Montag bis Donnerstag 07:00-16:30 Uhr eine durchgehende Betreuung mit Mittagessen vom Seniorenheim Bethesda aus Neulingen angeboten. Freitags endet das Angebot um 14:00 Uhr. Insgesamt werden derzeit rd. 40 Kinder betreut. Abhängig vom Wochentag essen durchschnittlich Kinder in der Schule zu Mittag

4 Der Verein beschäftigt 9 Mütter aus Kieselbronn. Bei steigender Nachfrage könnte das Personal entsprechend aufgestockt werden; d.h. die Zahl der Betreuungsplätze wird vom Verein nicht begrenzt. Auch in Krankheitsfällen steht Vertretungspersonal auf Abruf kurzfristig zur Verfügung. 2.4 Ferienbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. Die Betreuung während der Schulferien wird durch den Verein ebenfalls in der Grundschule durchgeführt. Es werden für diese Betreuungsform Oberstufenschüler und Studenten aus Kieselbronn und umliegenden Gemeinden eingesetzt. Durchschnittlich werden ca. 10 Schülerinnen und Schüler in den Ferienzeiten betreut. Weitere Informationen zu den Betreuungsangeboten des Fördervereins Honigtopf e.v.: 3. Bedarfsermittlung Im Mai 2011 hat der evangelische Kindergarten in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung bei allen Eltern von Kindern zwischen 0-7 Jahren letztmalig eine Bedarfsumfrage durchgeführt. Die Beteiligungsquote lag bei guten 45 %. Die für 2013 geplante Wiederholung konnte nicht durchgeführt werden. Dies soll im laufenden Jahr nachgeholt werden. Speziell im U3-Bereich versucht die Kindergartenleitung durch direkte Ansprache der Eltern den Bedarf frühzeitig zu erfragen und zu planen. Es werden Vormerklisten geführt, die ständig aktuell gehalten werden. Für das 2. Quartal 2014 ist die Durchführung einer Informationsveranstaltung über die U3-Angebote geplant. Während des ganzen Jahres steht die Gemeindeverwaltung in ständigem Kontakt zur Schulleitung, dem Verein Honigtopf e.v. und zur Leitung des evangelischen Kindergartens. Ferner werden bei der jährlich stattfindenden Kuratoriumssitzung mit Vertretern der kirchlichen und der politischen Gemeinde, der Kindergartenleitung und Elternvertretern des Kindergartens aktuelle Themen und Anliegen besprochen. Kosten/Finanzierung: Evangelischer Kindergarten Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Kieselbronn an den Betriebskosten des Kindergartens erfolgt auf Grundlage des Vertrags über die Förderung und den Betrieb des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn vom 30. Dezember Im Haushalt 2014 steht dafür ein Zuschuss von Euro bereit. Ausgleichsbeträge Für Kinder, die außerhalb von Kieselbronn einen Kindergarten besuchen, muss die Gemeinde gemäß 8a Abs. 6 KiTaG Ausgleichsbeträge an die betreuende Kommune bezahlen. Gleichzeitig erhält Kieselbronn von den Gemeinden und Städten, deren Kinder in Kieselbronn betreut werden, Ausgleichsbeträge erstattet. Im Jahr 2013 mussten für 5 Kinder (davon 1 U3-Kind) Ausgleichsbeträge bezahlt werden. Für 8 Kinder (davon 3 U3-Kinder) wurden der Gemeinde Ausgleichsbeträge erstattet

5 Tagesmütter Enztal e.v. Die Gemeinde unterstützt den Verein Tagesmütter Enztal e.v. seit 01. Januar 2007 pro garantierten U3-Betreuungsplatz mit 800 Euro im Jahr. Somit werden jährlich Euro bereitgestellt. Honigtopf e.v. Der Verein finanziert sein Angebot der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung durch Elternbeiträge und Zuschüsse des Landes bzw. Bundes. Lediglich an der Ferienbetreuung beteiligt sich die Gemeinde mit einem Zuschuss, der 2013 bei rd Euro lag. Laufende zweckgebundene Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg an die Gemeinde Kieselbronn Auf Basis der Kindergartenstatistik 2013 erhält die Gemeinde Kieselbronn im laufenden Jahr Landeszuschüsse für den U3-Bereich i.h.v Euro und für die Betreuung der Kinder ab 3 Jahren i.h.v Euro. Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für die Gemeinde Kieselbronn für das Jahr 2014 gemäß 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes entsprechend der Anlage zu. Die Ermittlung wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Enzkreis - Jugendamt als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe abgestimmt. Anlagen: Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2014 Befangenheit: --- Der Verwaltung sind keine (weiteren) Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach 18 GemO vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen

6 Stadt/Gemeinde Kieselbronn / Enzkreis Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote nach den Kriterien des Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom in Verbindung mit 24 Abs. 1+2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) mit dem Stand ab und des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württ. (KiTaG) für das Jahr Bevölkerung nach Altersgruppen Stand: Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Gruppe der Kinder unter 3 Jahre: 74 davon unter 1 Jahr: 28 Gruppe der Kinder 3 - unter 6 Jahre: 74 Gruppe der Kinder 3-6 ½ Jahre: 91 Kinder im schulpflichtigen Alter: Betreuungsplätze Stand: für Kinder unter 3 Jahren - U Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (nach der Betriebserlaubnis) 20 in anderen Angebotsformen, z.b. bedarfsgerechte Spielgruppen 0 Zwischensumme 20 bei Tagespflegepersonen 6 U3-Plätze insgesamt: 26 U3-Versorgungsquote: 35,1% Zahl der tatsächlich belegten Plätze nach Lebensjahren 1. Lebensj. 2. Lebensj. 3. Lebensj. in Kindertageseinrichtungen in anderen Angebotsformen, z.b. bedarfsgerechte Spielgruppen Zwischensumme bei Tagespflegepersonen 1 Plätze nach Lebensjahren: Quote der Inanspruchnahme nach Lebensjahren: 0,0% 13,8% 41,2% 2.2 für Kinder im Kindergartenalter - Ü Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (nach der Betriebserlaubnis) / Versorgungsquote ,4% Versorgungsquote auf der Grundlage von 3 ½ Jahrgängen: 107,7% ergänzende Betreuungsangebote in Kindertagespflege für Kinder im schulpflichtigen Alter Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen im Hort an der Schule bei Tagespflegepersonen 5 Plätze im Schulalter / Versorgungsquote: 5 2,1% 2.1.1, 2.2.1, Plätze bei Tagespflegepersonen insgesamt Feststellungen zur bedarfsgerechten Versorgung Art der örtlichen Erhebung für Kinder unter 3 Jahren: Umfragen, Gespräche KiGa-Leitung und Eltern-Vertreter für Kinder im schulpflichtigen Alter: Gespräche Elternvertreter, Schulleitung, Verein Honigtopf

7 4. Bestimmung der notwendigen Versorgungsquote 2014 durch die Gemeinde für die Kinder unter 3 Jahren Quote erforderliche Plätze neue Plätze 35,0% 26 0 davon in Kindertageseinrichtungen: davon bei Tagespflegepersonen: Der Endausbau soll umgesetzt werden durch einen Ausbau der Angebote 5. Wie werden die Belange behinderter Kinder in den Kindertageseinrichtungen berücksichtigt? Es kann integrativ betreut werden 6. Kinder im schulpflichtigen Alter Ein bedarfsgerechtes Angebot soll vorgehalten werden durch Plätze bei Tagespflegepersonen durch folgende schulische Angebote: Kernzeiten-/Ganztagesbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. in den Räumen der Grundschule 7. Ferienregelung Für die Kindertagesbetreuung während der Ferienzeiten wurden folgende Regelungen getroffen: 7.1 Kinder unter 3 Jahren 17 Schließtage, Ostern/Pfingsten und jeweils 2./5. Woche der Sommerferien flexibel Ggf. ergänzende Betreuung über Tgespflege 7.2 Kinder im Kindergartenalter - Ü3 17 Schließtage, Ostern/Pfingsten und jeweils 2./5. Woche der Sommerferien flexibel Ggf. ergänzende Betreuung über Tgespflege 7.3 Kinder im schulpflichtigen Alter Ferienbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. findet in allen Ferien statt. Jugendamt Enzkreis Gabriele Völkle

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