Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell"

Transkript

1 Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Stand: Mai 208 Kindergartenjahr 208/209 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm Bad Liebenzell

2 .Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Prämissen Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetzliche Regelungen Landesgesetzliche Regelungen Gruppenarten Bestandsaufnahme Tagespflege Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen Geburten der letzten Jahre Bedarfsplätze für Kindergartenkinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt Bedarfsdeckende Maßnahmen

3 2. Prämissen Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22 a SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Für Kinder die das dritte Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung und es ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben seit August 203 einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter). Für Kinder unter einem Jahr und für schulpflichtige Kinder sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege vorzuhalten. Die kommunalisierte Förderung von Kindertageseinrichtungen steht in enger Verbindung mit einer örtlichen Bedarfsplanung. Für die Ausgestaltung der Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gelten folgende Prämissen: Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung und setzt eine bezüglich der Art und des zeitlichen Umfangs differenzierte Erhebung des vorhandenen und absehbaren örtlichen Bedarfs voraus. Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sind bedarfsgerechte Angebote der Tagesbetreuung für Kinder jeder Altersklasse mit unterschiedlichen Öffnungszeiten beziehungsweise Betreuungszeiten vorzusehen. In jeder Gemeinde sollen Angebote verfügbar sein, die einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren, das heißt auch Kinder und Familien in erschwerten Lebenslagen nicht ausgrenzen, sondern in ihren angestammten Sozialbezügen fördern. 80 des SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung: I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten, II. Die Bedarfsermittlung, III. Die Planung der notwendigen Vorhaben. 3

4 3. Gesetzliche Grundlagen 3.. Bundesgesetzliche Regelungen Eine der wesentlichen Vorschriften ist 24 SGB VIII, der die Ausgestaltung des Förderangebots in Tageseinrichtungen normiert. Seit dem hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ein Kind das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder Arbeit suchend sind. Des Weiteren besteht ein Förderanspruch wenn sich die Erziehungsberechtigten in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden Landesgesetzliche Regelungen Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) Aufgaben, Ziel und Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Unterstützung und Ergänzung des elterlichen Erziehungsauftrags Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie Kinder mit Behinderung sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt Der Förderauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Orientieren soll sich die Förderung am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Wesentlicher Inhalt des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung im Kindertagesbetreuungsgesetz zur Festlegung und zur verbindlichen Erhöhung des Personalschlüssels sowie zur Finanzierung der diesbezüglichen erforderlichen Fortbildung des Personals. 4

5 3. Gesetzliche Grundlagen Die Festlegung von Mindestpersonalschlüsseln, jeweils bezogen auf die verschiedenen Betreuungsarten und Öffnungszeiten sowie die stufenweise Erhöhung, wurde in der erlassenen Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung KiTaVO) vom festgeschrieben. 5

6 4. Gruppenarten Bei der Bestandsaufnahme der Tageseinrichtungen vor Ort wird festgestellt, wie viele Plätze für welches Alter der Kinder und für welche Betreuungszeiten vorhanden sind. Dazu ist ein Vergleich mit den Merkmalen und Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Gruppenarten hilfreich. Gleichzeitig bietet der nachfolgende Überblick eine Basis möglicher Angebotsformen zur Bedarfsdeckung.. Gruppenarten, Gruppenstärken und Mindestöffnungszeiten (Kindergartengruppen und altersgemischte Gruppen) nach Abs. 4 Kindertagesstättenverordnung. Gruppenart Alter der Kinder Halbtagsgruppe HT für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Std.) Regelgruppe RG für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am Mittag) Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Std.) Ganztagesgruppe GT Für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Std., durchgängige Öffnungszeit) Altersgemischte Gruppe AM Für 3-Jährige bis unter 4 Jahre Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 4 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Altersgemischte Gruppe AM vom. Lebensjahr bis unter 4 Jahre (bei allen Gruppenarten) Regelgruppenstärke, Höchstgruppenstärke 25 bis 28 Kinder 25 bis 28 Kinder 22 bis 25 Kinder 20 Kinder 25 bei HT/RG/VÖ 20 bei GT Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei VÖ 20 bei GT 5 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren 6

7 4. Gruppenarten 2. Gruppenarten, Gruppenstärken und Öffnungszeiten (Kleinkinder und Schulkinder) außerhalb der Kindertagesstättenverordnung Gruppenart außerhalb der KiTaVO Höchstgruppenstärke Kleinkindbetreuung (Krippe) KR (über 5 Stunden wöchentlich) 0 bis 3 Jahre 0 Kinder 2 bis 3 Jahre 2 Kinder Betreute Spielgruppe BS 0 bis 3 Jahre 0 Kinder (0 bis 5 Stunden wöchentlich) Hort 20 Kinder Schuleintritt bis 4 Jahre Hort an der Schule Schuleintritt bis 4 Jahre Waldkindergarten 2-Jährige bis Schuleintritt Sonst. Betreuungsform 20 Kinder 25 Kinder 20 Kinder (mehr als 0 bis 5 Std. wöchentlich) - Kinder von 2 Monaten bis Schuleintritt - Kinder von 3 bis 4 Jahren 5 Kinder 20 Kinder 7

8 5. Bestandsaufnahme Im Kindertagesbetreuungsgesetz BW (KiTaG) vom ist die Verpflichtung zur örtlichen Bedarfsplanung gesetzlich verankert. Diese Bedarfsplanung ist jährlich von den Gemeinden zu erstellen und vom Gemeinderat zu beschließen. 5. Tagespflege Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verpflichtet die Städte und Gemeinden für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder in Kindertagesstätten, Krippen oder bei Tageseltern Plätze zu schaffen. Gerade in der Tagespflege können flexible, passgenaue Vereinbarungen zugunsten der Eltern getroffen werden. Wer Kinder in seine Obhut nimmt, muss ein besonderes Profil vorweisen können. Dazu zählen Persönlichkeit, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft, kindgerechte Räumlichkeiten sowie vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege. Ob diese Eigenschaften gegeben sind, überprüft der Fachdienst Kindertagespflege des Landratsamtes Calw zunächst beim Erstkontakt, sowie später bei Hausbesuchen. Beim Landratsamt Calw ist der Fachdienst Kindertagespflege für die Tageseltern zuständig. In Bad Liebenzell sind derzeit 5 Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis aktiv. Er werden 9 Kinder (Stand ) in der Tagespflege betreut, diese gliedern sich altersmäßig wie folgt auf: 0 bis unter Jahr - Jahr bis unter 3 Jahre 0 3 Jahre bis unter 6 Jahre 6 6 Jahre bis unter 0 Jahre 2 0 Jahre bis 4 Jahre Der Landkreis Calw und die Stadt Bad Liebenzell fördern die Tagespflege nach dem Landkreisfinanzierungsmodell. Die Tagespflege ergänzt das umfangreiche Angebot der Kinderbetreuung in Bad Liebenzell. 8

9 5. Bestandsaufnahme 5.2. Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) Ein wichtiger Punkt bei der Qualität ist die früh einsetzende Förderung der deutschen Sprache in der frühkindlichen Bildung. Im Kindergarten werden alle Kinder durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung gefördert. Für Kinder, die darüber hinaus intensiven Sprachförderbedarf haben, gibt es mit SPATZ (Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) ein Sprachförderprogramm aus einem Guss. Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf können bis zu 3 Jahre vor dem Schuleintritt gefördert werden. Dieser zusätzliche Förderbedarf wird entweder durch die intensive Sprachförderung oder durch Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) gedeckt. Somit können sprachförderbedürftige Kinder eine kontinuierliche und verlässliche Sprachförderung während der Kindergartenzeit erhalten. Die Sprachförderung wird in den städtischen Kindergärten angeboten. Im Kindergartenjahr 207/208 werden durchschnittlich 40 Kinder gefördert. 9

10 5. Bestandsaufnahme 5.3 Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Übersicht über die Gruppenangebote in Bad Liebenzell (IST-Bestand) Kindergarten Gruppen- Zahl Gruppenangebote Marienstift 6 2 Krippen, VÖ, 0-3 Jahre 2 GT/VÖ/RG für 3-Jährige bis Schuleintritt 2 VÖ/RG für 3-Jährige bis Schuleinritt Regelbelegung Maximale Belegung Maisenbach/ Zainen AM mit VÖ vom. Lebensjahr bis Schuleintritt 5 5 Unterhaugstett 2 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt Absenkung um Platz je U3 Kind Beinberg AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt Kirchlicher. Kindergarten Monakam Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Waldkindergarten Waldorfkindergarten Unterl. 2 AM mit VÖ und GT für 2-Jährige bis Schuleintritt AM mit VÖ ab. Lebensjahr bis Schuleintritt 3 VÖ mit/ohne RG für 3-Jährige bis Schuleintritt AM mit GT für 2-Jährige bis Schuleintritt Absenkung um Platz je U3 Kind 22 Absenkung um Platz je U3 Kind 5 Max. 5 Kinder unter 3 Jahre KR (Krippe) 0-3 Jahre (GT) 0 2 VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt 20 je Gruppe 20 HT für 3-Jährige bis Schuleintritt 20 Krippe HT 2-3 Jahre 2 2 VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt Absenkung um Platz je U3 Kind 0

11 5. Bestandsaufnahme Belegung der Kindergärten am Kinder über 3 Jahre Kinder unter 3 Jahre Gesamt 275 Kinder 63 Kinder 338 Kinder 5.4 Geburten der letzten Jahre Geburten im Kalenderjahr Stand

12 6. Bedarfsplätze für Kindergartenkinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt in Bad Liebenzell Berücksichtigung aller Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Marienstift Kindergarten Marienstift Belegung am : Gesamt: 25 Kinder 20 Kindergartenplätze (6 Gruppen) 04 Kinder Ü3 3 Kinder Ü2 -U3 8 Kinder U2 Kiga- Jahr Bedarf Beginn Kiga- Jahr.9.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Abgang Einschulung 207/8 Stichtag = /9 2 Stichtag = /20 07 Stichtag = Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 207/8 4 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 207/ / / / / /208 für Kinder ab 2 Jahre

13 Kindertageseinrichtung Marienstift Seit der Erweiterung bzw. Neu- und Umbau im November 204 stehen 4 bzw. seit dem insgesamt 20 Kindergartenplätze in 6 Gruppen zur Verfügung. Die Einführung von Krippen und die Weiterführung der pädagogischen Ausrichtung in Form eines einen offenen Konzeptes stellen eine weitere Herausforderung dar. Kinder im Alter vom. Lebensjahr bis 3 Jahre werden in zwei Krippengruppen mit insgesamt bis zu 20 Kindern betreut. Die tägliche Betreuungszeit wird bis zu 7 Stunden angeboten. In weiteren 4 Gruppen stehen altersgemischte Plätze ab 3 Jahre bis zum Schuleitritt zur Verfügung. Die Betreuungsangebote reichen über die Regelbetreuung an Vor- und Nachmittagen, verlängerten Öffnungszeiten von 6 und 7 Stunden bis zur durchgängigen Ganztagesbetreuung. Das Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung beginnt um 07:00 Uhr und endet um 6:30 Uhr (freitags bis 4:30 Uhr). Die Kindertagesstätte ist voll belegt, da sie auch mehrere Kinder aus den Nachbargemeinden und den Stadtteilen (unterschiedlichen Betreuungsangebote, z.b. Krippe) aufnimmt. So sind dies im Kindergartenjahr 207/ Kinder. 7 Kinder aus Calw, 2 aus Unterreichenbach und Kind aus Schömberg besuchen die Einrichtung. Aus den Stadtteilen Monakam und Unterhaugstett werden je 7 Kinder, aus Unterlengenhardt 5 sowie Kind aus Beinberg aufgenommen. Die Verwaltung überprüft ob kurz-bis mittelfristig ab Beginn nächsten Jahres eine Gruppe im evangelischen Gemeindehaus eingerichtet wird (werden muss). Danach könnte sich das Platzangebot um 22 Plätze erhöhen. Dies bedingt allerdings die Inanspruchnahme weiterer personeller und damit auch finanzieller Aufwendungen. 3

14 4 RG 39 33% VÖ % VÖ % VÖ 7/ Mittag 9 8% GT 5 3% Verteilung Betreuungszeiten % Albanien % Bosnien % China % England % Irak 2 2% Iran % Italien 3 3% Kambodscha % Kroatien % Litauen 2 2% Mauritius % Mazedonien % Nigeria 2 2% Polen 7 7% Portugal 6 6% Rumänien 5 5% Schweiz % Serbien % Verhältnis Nationalitäten

15 Kindergarten Beinberg Kindergarten Beinberg Belegung : Gesamt: 9 Kinder Kiga- Jahr Bedarf Beginn Kiga-Jahr.9.d.J. 22 Kindergartenplätze ( Gruppe) 7 Kinder Ü3 2 Kinder U3 Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Abgang Einschulung 207/8 Stichtag = /9 6 Stichtag = /20 8 Stichtag = Den Waldkindergarten besucht im Kindergartenjahr 207/208 Kind Bedarfsplätze für Kinder ab 2 Jahre 207/ / / / / /208 für Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Beinberg Kindergartenbetrieb mit Gruppe Betreuungsform: Verlängere Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Mit den vorhandenen Plätzen kann der Bedarf an Kindergartenplätzen im Stadtteil Beinberg für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr gedeckt werden. Im Einzelfall muss mit einer (geringfügigen) Wartezeit gerechnet werden. 207/208 ist im Kindergarten Beinberg Kind aus Althengstett und Kind aus Maisenbach- Zainen aufgenommen. 5

16 Kindergarten Maisenbach/Zainen Kindergarten Maisenbach/Zainen ab : Belegung : Gesamt: 6 Kinder Kiga- Jahr Bedarf Beginn Kiga-Jahr.9.d.J. 5 Kindergartenplätze ( Gruppe) 22 Kindergartenplätze 4 Kinder Ü3 2 Kinder U3 Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Abgang Einschulung 207/8 Stichtag = /9 3 Stichtag = /20 4 Stichtag = Den Waldkindergarten besucht im Kindergartenjahr 207/208 0 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 207/ / / / / /208 Für Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Maisenbach-Zainen Kindergartenbetrieb mit Gruppe Betreuungsform: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Bisher wurde die Gruppe aufgrund geringer Anmeldezahlen als VÖ vom. Lebensjahr bis zum Schuleintritt geführt. Die Betriebsform wird wegen der vorhandenen Kinderzahlen für das Kindergartenjahr 208/209 geändert. Danach werden Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr aufgenommen. Die Platzzahl für den eingruppigen Kindergarten erhöht sich dadurch um 7 Plätze. 207/208 besuchen 2 Kinder aus Schömberg-Oberlengenhardt, Kind aus Unterlengenhardt und Kind aus der Kernstadt den Kindergarten. 6

17 Kindergarten Unterhaugstett Kindergarten Unterhaugstett ab : Belegung Gesamt: 26 Kinder 32 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 44 Kindergartenplätze 9 Kinder Ü3 7 Kinder U3 Kiga- Jahr Bedarf Beginn Kiga-Jahr.9.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Abgang Einschulung 207/8 Stichtag = /9 25 Stichtag = /20 32 Stichtag = Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 207/8 8 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 207/ / / / / /208 Für Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Unterhaugstett Kindergartenbetrieb mit 2 Gruppen Betreuungsform: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Es stehen bisher 32 Kindergartenplätze zur Verfügung. Die Aufnahme ist für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr möglich. Durch den Bedarf an weiteren Plätzen bei unveränderter Gruppenzahl stehen ab dem Kindergartenjahr 208/ Kindergartenplätze zur Verfügung. Im Kindergartenjahr 207/208 besucht ein Kind von Neuhausen den Kindergarten. 7

18 Kindergarten Monakam Kindergarten Monakam ab : Belegung Gesamt: 33 Kinder 37 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 57 Kindergartenplätze 25 Kinder Ü3 8 Kinder U3 Kiga- Jahr Bedarf Beginn Kiga-Jahr.9.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Abgang Einschulung 207/8 Stichtag = /9 27 Stichtag = /20 39 Stichtag = Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 207/8 2 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 207/ / / / / /208 Für Kinder ab 2 Jahre Kirchlicher Kindergarten Monakam Kindergartenbetrieb mit 2 Gruppen Betriebsformen: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) und Ganztagesbetreuung (GT) In den Kindergarten Monakam können Kinder ab vollendetem. Lebensjahr aufgenommen werden. Hierfür stehen in einer altersgemischten Gruppe bis zu 5 Plätze zur Verfügung. An 2 Tagen in der Woche wird eine Ganztagesbetreuung, Montag und Mittwoch von 07:30 Uhr bis 6:30 Uhr, angeboten. 8

19 Nach umfangreichen Umbauarbeiten werden ab dem Kindergartenjahr 208/209 drei Gruppen installiert. Von der Betriebsform ist folgendes vorgesehen: Krippengruppe: 0 Plätze VÖ+GT Altersgemischte Gruppe: 22 Plätze VÖ+GT (für 2-jährige bis zum Schuleintritt) Kindergartengruppe: 25 Plätze VÖ (für 3-jährige bis zum Schuleintritt) Dadurch erhöhen sich neben dem qualitativen Angebot die Platzzahlen um 20 Plätze auf insgesamt 57 Plätze. Im Kindergartenjahr 207/208 besuchen je Kind aus Weil der Stadt, aus der Kernstadt sowie aus Unterhaugstett den Kindergarten. 9

20 Kindergarten Möttlingen Kindergarten Möttlingen Belegung : Gesamt: 43 Kinder Kiga- Jahr Bedarf Beginn Kiga-Jahr.9.d.J. 42 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 0 Krippenplätze ( Gruppe) 32 Kinder Ü3 7 Kinder U3 4 Kinder U2 Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Abgang Einschulung 207/8 Stichtag = /9 32 Stichtag = /20 43 Stichtag = Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 207/8 4 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 207/ / / / / /208 Für Kinder ab 2 Jahre Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen Betriebsformen: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ), Ganztagesbetreuung (GT) und Krippe (KR) mit Ganztagesbetreuung (GT) In einer Gruppe können Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, in einer weiteren Gruppe ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden. Für Kinder ab dem. Lebensjahr stehen insgesamt 0 Krippenplätze zur Verfügung. Das Betreuungsangebot sieht vor, dass die Krippenplätze und ein Teil der übrigen Kindergartenplätze für eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung stehen. Eine Weiterentwicklung der Einrichtung ist aus räumlicher Sicht am jetzigen Standort nicht möglich. Im Kindergartenjahr 207/208 besuchen 2 Kinder aus Monakam sowie Kind aus Unterhaugstett den Kindergarten. 20

21 Waldorfkindergarten (Stadtteil Unterlengenhardt) Stadtteil Unterlengenhardt: Waldorfkindergarten Belegung : Gesamt: 20 Kinder 22 Kindergartenplätze ( Gruppe) 20 Kinder Ü3 Kiga- Jahr Bedarf Beginn Kiga-Jahr.9.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Abgang Einschulung 207/8 Stichtag = /9 7 Stichtag = /20 7 Stichtag = Den Waldkindergarten besucht im Kindergartenjahr 207/8 Kind Bedarfsplätze Für Kinder ab 3 Jahre 207/ / / / / /208 für Kinder ab 2 Jahre Waldorfkindergarten Unterlengenhardt e.v. Kindergartenbetrieb mit Gruppe Betriebsform: Verlängerte Öffnungszeit am Vormittag (VÖ) Der Kindergarten deckt den Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr für den Stadtteil Unterlengenhardt ab. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Wohnsitzgemeinden ist darüber hinaus möglich. Für die Aufnahme von Kindern vor dem 3. Lebensjahr fehlen derzeit die räumlichen Voraussetzungen. Im Kindergartenjahr 207/208 besuchen neben 5 Kinder aus dem Stadtteil Unterlengenhardt 2 Kinder aus Oberreichenbach sowie Kind aus Schömberg, Calw und Grunbach den Kindergarten. 2

22 Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, den Kindergarten in das Dorfzentrum Unterlengenhardt zu verlegen um in einer weiteren Gruppe (Krippe) auch Kinder vor dem 3. Lebensjahr aufnehmen zu können. Nach Vorstellung der Planung im Gemeinderat wurde das Vorhaben jedoch aus der mittelfristigen Finanzplanung heraus genommen. Der Bedarf besteht aber. So würden weitere 0 Kinder vor dem 3. Lebensjahr aufgenommen werden können, wenn die Möglichkeit bestünde. Darüber hinaus liegen auch noch Anfragen aus Nachbargemeinden vor. Die Angebotserweiterung für den Waldorfkindergarten ist aus Sicht der Verwaltung notwendig. Deshalb sollte sich der Gemeinderat mit diesem Thema zum Haushalt 209 erneut damit befassen. 22

23 Waldkindergarten Bad Liebenzell e. V. Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen Der Kindergarten mit seiner besonderen pädagogischen Ausrichtung bietet 40 Betreuungsplätze in zwei Gruppen für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt mit verlängerten durchgehenden Öffnungszeiten (VÖ) an. Für Kinder ab 2 Jahre stehen in einer Waldkrippengruppe weitere 2 Plätze zur Verfügung. Alle Kindergartenplätze sind belegt. Aus dem gesamten Stadtgebiet besuchen 30 Kinder den Waldkindergarten, davon 4 Kinder aus Möttlingen, Kind aus Beinberg, 2 Kinder aus Monakam, 8 Kinder aus Unterhaugstett, Kind aus Unterlengenhardt, sowie 4 Kinder aus der Kernstadt. Weitere 7 Kinder kommen aus den Nachbargemeinden Neuhausen (2), Schömberg (2), Althengstett (), Weil der Stadt (8), Gechingen (2) und Tiefenbronn (2) Nach heutigem Stand werden im Kindergartenjahr 208/209 2 Kinder und im Kindergartenjahr 209/ Kinder aufgenommen. 6.2 Bedarfsdeckende Maßnahmen Durch die gestiegenen Kinderzahlen erhöht sich der Betreuungsbedarf für Kinder insbesondere unter drei Jahren. Durch die geplanten Maßnahmen im Marienstift, Monakam, Maisenbach-Zainen und Unterhaugstett können 208/209 bis zu 6 weitere Plätze ausgewiesen werden. Danach besteht im Stadtgebiet ein Angebot von 400 Plätzen. Vergleicht man hierzu die Geburtenzahlen der -6 Jährigen im Zeitraum 202 bis 207, so steht dem eine Zahl von 484 gegenüber. Laut Statistik liegen für das Kindergartenjahr 208/ Kinder im Alter von 2-6 Jahren. Durch die Regel, dass Kinder unter 3 Jahren zwei Plätze belegen, wird auch bei dieser Erhöhung die Situation angespannt bleiben. Auf jeden Fall dürfen ab dem Kindergartenjahr 208/209 keine auswärtigen Kinder neu aufgenommen werden, um für die Bad Liebenzeller Kinder ein entsprechendes Angebot zu ermöglichen. Durch den teilweisen Wechsel der auswärtigen Kinder vom Kindergarten in die Schule, wird sich das Verhältnis wieder halbwegs ausgeglichen im Kindergartenjahr 208/209 darstellen. Im Kindergartenjahr 207/208 werden in den Einrichtungen insgesamt 37 Kinder aus Nachbargemeinden aufgenommen. (Einnahmen von rund ). Dem gegenüber werden nur 2 Kinder aus Bad Liebenzell in auswärtigen Einrichtungen betreut. (Ausgaben von rund ). 23

Bedarfsplanung. Kindergärten Bad Liebenzell

Bedarfsplanung. Kindergärten Bad Liebenzell Bedarfsplanung Anlage zur SV- 36/2013 GR Kindergärten Bad Liebenzell Stand: 20. Juni 2013 Kindergartenjahr 2013/2014 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm 2-4 75378 Bad Liebenzell 1.Inhaltsverzeichnis

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in

Mehr

Träger von Kindertagesstätten

Träger von Kindertagesstätten KVJS Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Träger von Kindertagesstätten Nachrichtlich: Landesverbände für Kindertageseinrichtungen Landkreistag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Gemeindetag Baden-Württemberg

Mehr

Kita-Bericht 2014 Stichtag:

Kita-Bericht 2014 Stichtag: Jahrestagung für Leiterinnen und Leiter der Jugendämter in Baden- Württemberg 2015 Kita-Bericht 2014 Stichtag: 01.03.2014 Vorab-Informationen Bernd Hausmann KVJS-Landesjugendamt 1 Anzahl der Gruppen, der

Mehr

Überbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter

Überbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter

Mehr

Stadt Marbach am Neckar

Stadt Marbach am Neckar Stadt Marbach am Neckar Vorlage Verhandlungsfolge: TOP öffentl. nicht am Niederschrift Berat. öffentl. Punkt X VA X 19.05.2011 VA AUT AUT OR X 30.05.2011 OR GR X 09.06.2011 GR Bedarfsplan der Marbacher

Mehr

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Ausbau der betreuung in Laichingen a) Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von n unter 3 Jahren -Vorstellung des Umfrageergebnissesb) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption

Mehr

Landkreis Heidekreis

Landkreis Heidekreis ENTWURF Landkreis Heidekreis Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung inklusive Stufenplan 2013 für die Städte, n, Samtgemeinden und den freien Bezirk Osterheide im Heidekreis - Zusammenfassung - Bedarfsplanung

Mehr

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (seit 01.01.2005) Ziel: Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung

Mehr

G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F.

G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F. G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F. Vorlage Nr. 93/2014 (Frühere Vorlage: ) Neuhausen a.d.f., den 20.08.2014 Aktenzeichen: 022.32 Sachbearbeiter/-in: Schw/Ni Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

Mehr

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergarten-Satzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergarten-Satzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergarten-Satzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 28.07.2011 (geändert am 21.06.2012,

Mehr

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,

Mehr

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön) Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

Mehr

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen - - Kreis Reutlingen - 3. Fortschreibung -Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2010/2011 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand: Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...3 2 Örtliche Bedarfsplanung...3

Mehr

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen - Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen - 4. Fortschreibung - Kindergartenbedarfsplan - für das Jahr 2011/ 2012 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand März 2011 1 Rechtliche Grundlagen 3 1.1 Bundesgesetzliche

Mehr

Kindergartenbedarfsplan

Kindergartenbedarfsplan Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Bollschweil nach 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) Fortschreibung 204 / 205 Verfasser: Christoph Zachow Bürgermeisteramt Bollschweil Hexentalstr. 56, 79283 Bollschweil

Mehr

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen

Mehr

Fortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung

Fortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung Anlage 1 zur Drucksache 059/2012 Fortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung 1 Stand: 01. März 2012 1. FORTSCHREIBUNG DER TEILPLANUNG KINDERTAGESBETREUUNG IM LANDKREIS HEIDENHEIM 3 2. ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN

Mehr

Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung

Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung 2018 2021 1. Vorbemerkungen Anlass für die Aufstellung der Bedarfsplanung Das Kindergartengesetz für Baden-Württemberg (KGaG), das seit 01.01.2004 gültig

Mehr

Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017

Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017 Amt: Aktenzeichen: Büro des Bürgermeisters 460.024:13 TOP Sitzungsvorlage 3 Nr. 26/2016 2210101010110101/2014 0101/2014 /2014 TOP 2 Bedarfsplan für Kindertagesstätten - Bericht über die Bedarfsentwicklung

Mehr

Im Mai 2005 Az.: Sozialministerium Baden-Württemberg. Vorwort:

Im Mai 2005 Az.: Sozialministerium Baden-Württemberg. Vorwort: Sozialministerium Baden-Württemberg Im Mai 2005 Az.: 23-6901.11-1.1 Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) in Baden-Württemberg

Mehr

Bedarfsplanung der Tagesbetreuung für Kinder 2015

Bedarfsplanung der Tagesbetreuung für Kinder 2015 Gemeinde Landkreis Karlsruhe Bedarfsplanung der Tagesbetreuung für Kinder 2015 Stand 12.03.15 1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1.1 Rechtslage... 4 1.2 Die Einrichtungen der Gemeinde Waldbronn...

Mehr

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017)

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017) Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,

Mehr

Bemerkungen: Kindertagespflege: aktueller Stand SGB VIII. Kindertagespflege: SGB VIII Änderungsvorschläge

Bemerkungen: Kindertagespflege: aktueller Stand SGB VIII. Kindertagespflege: SGB VIII Änderungsvorschläge Berufsverband für personen NRW e. V. : aktueller Stand SGB VIII : SGB VIII Änderungsvorschläge Bemerkungen: 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht (1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen

Mehr

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Dienstag, 18.01.2011, UDEON Ablauf des Informationsabends Begrüßung und Einleitung - Bürgermeister Sieghart Friz - Vorstellung

Mehr

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Betreuung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Fassung vom 07.04.2014 Der Kreistag

Mehr

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016)

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016) Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,

Mehr

Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16

Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16 Stadt Elzach Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16 Inhaltsverzeichnis Vorwort Bestand des Betreuungsangebots Ermittlung des quantitativen Bedarfs Ermittlung des qualitativen Bedarfs Feststellung des Bedarfs

Mehr

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die

Mehr

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege (Satzung Kindertagespflege) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.10.2014

Mehr

Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung

Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai 2017 Kinderbetreuung - Vorstellung einer Bedarfsumfrage zu den Kinderbetreuungsangeboten - In der Kinderbetreuung hat sich in den letzten

Mehr

KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE. Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung

KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE. Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung GEMEINDE OVELGÖNNE KINDERBETREUUNG Entwicklung der Kinderbetreuung RECHTSANSPRUCH AUF KINDERBETREUUNG Seit 1996 gilt in

Mehr

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont

Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont 2018 2023 1. Vorwort Die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Bad Pyrmont dient als Ergänzung und Konkretisierung des Bedarfsplans für Kindertagesstätten

Mehr

der Stadt Landau in der Pfalz

der Stadt Landau in der Pfalz der Stadt Landau in der Pfalz FORTSCHREIBUNG Stand: 1. März 2015 Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Einzugsbereiche

Mehr

Tagespflege im Landkreis Osnabrück

Tagespflege im Landkreis Osnabrück 24 SGB VIII im Landkreis Osnabrück Rechtsanspruch ( 24 SGB VIII) und Rahmenbedingungen Entwicklung der Inanspruchnahme der Landkreis Osnabrück Fachdienst Jugend Abteilung 3.0 Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege 1 Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Rechtsgrundlagen Der Wartburgkreis fördert die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege unter der Berücksichtigung folgender

Mehr

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2014/2015

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2014/2015 Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2014/2015 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15 schleicher@ottenbach.de

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat

Mehr

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015)

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015) Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015) 1. Vorbemerkung Die vorliegende Bedarfsplanung dokumentiert den Status quo und trifft zukunftsorientierte Aussagen über die

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Gemeinde Berglen - Rems-Murr Murr-Kreis - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot

Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot Familien und Sozialraum Stefan Michl/Hilke Lipowski/Margarita Stolarova zur Kita Teilergebnisse einer Studie zur Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Auf einen Blick Nicht immer können Kitas Eltern und

Mehr

Kinderbetreuung in Tagespflege

Kinderbetreuung in Tagespflege Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand:

DIJuF Interaktiv  Stand: DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 30.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Allgemeines: Gemeinde Merzen Hauptstraße 31 49586 Merzen 05466 / 363 Homepage: www.merzen.de Samtgemeinde Neuenkirchen Alte Poststraße 5-7

Mehr

Die Kindertageseinrichtungen am in München

Die Kindertageseinrichtungen am in München Autorin: Sylvia Kizlauskas Tabellen und Grafiken: Sylvia Kizlauskas Die Kindertageseinrichtungen am 01.03.2011 in München Der Ausbau der Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung führt zu einer stetigen Zunahme

Mehr

Kriterien für die Aufnahme in einer Ammerbucher Kindertagesstätte

Kriterien für die Aufnahme in einer Ammerbucher Kindertagesstätte Kriterien für die Aufnahme in einer Ammerbucher Kindertagesstätte Vorrangig einen Platz in einem gewünschten Betreuungsangebot erhalten: Kinder, bei denen der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Mehr

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt

Mehr

Ausführungshinweise des KVJS-Landesjugendamtes zur

Ausführungshinweise des KVJS-Landesjugendamtes zur Ausführungshinweise des KVJS-Landesjugendamtes zur Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) vom 25.11.2010, verkündet im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 20 vom 09.12.2010 Ausführungshinweise des KVJS-Landesjugendamtes

Mehr

Anlage II Förderung der Kindertagespflege

Anlage II Förderung der Kindertagespflege Anlage II Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die Förderung von Kindern

Mehr

Foto: cantor paannatto - Fotolia.com

Foto: cantor paannatto - Fotolia.com Foto: cantor paannatto - Fotolia.com Standorte 16 2.1 Standorte der Kinderbetreuungseinrichtungen Kinderbetreuung in institutionellen Einrichtungen (wie zum Beispiel Kindergartengruppen, Kleinkinderkrippen

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen

Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Landratsamt Esslingen Kreisjugendamt Stand Oktober 2015 Fachberatung Kindertagesbetreuung Vertretungsregelung Kindertagespflege im Landkreis Esslingen

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der

Mehr

Bedarfserhebung 2015/2016

Bedarfserhebung 2015/2016 Bedarfserhebung 2015/2016 zur Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern über die Betreuungswünsche 1. Daten des Kindes Geburtsdatum: Name, Vorname: Geschlecht: Junge Mädchen 2. Aktueller Besuch von Kindertageseinrichtungen

Mehr

F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi)

F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi) F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi) 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung?

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21. Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung vom 21. Juli 2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2, 13 und 19

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Unkorrigierter Vorabdruck

Unkorrigierter Vorabdruck Unkorrigierter Vorabdruck Gesetzentwurf Fraktion der SPD Hannover, den 25.09.2008 Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder

Mehr

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Satzung der Gemeinde Klettgau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (KiTa-Gebührensatzung) Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6332 09. 01. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Landkreis

Mehr

Kindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018

Kindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018 An die Eltern der Kinder von 0 10 Jahren Gabi Wolf g.wolf@gemmrigheim.de Az.: 460.023 / gw 18. Oktober 2016 21 Kindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018 Liebe Eltern, die Gemeinde

Mehr

- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009

- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009 - 1 - Satzung der Stadt Emden über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege vom 04. Oktober 2007 in der Fassung vom 11. Juni 2009

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 1 Gemeinde Illerkirchberg Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten

Mehr

Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016

Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016 Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 5/6 Betreuung und Bildung für Kinder unter drei Jahren Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes besteht zum. August 3 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

Mehr

KVJS Berichterstattung. Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg

KVJS Berichterstattung. Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg KVJS Berichterstattung Bestand und Struktur der in Baden-Württemberg Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2013 Inhaltsverzeichnis Grundsätzliche Vorbemerkungen... 3 1. Übersicht über die in Baden-Württemberg...

Mehr

Elternbeiträge für die Kindergärten in Herbrechtingen für die Kindergartenjahre 2016/2017. (Gemeinderatssitzung am )

Elternbeiträge für die Kindergärten in Herbrechtingen für die Kindergartenjahre 2016/2017. (Gemeinderatssitzung am ) Elternbeiträge für die Kindergärten in Herbrechtingen für die Kindergartenjahre 2016/2017 (Gemeinderatssitzung am 16.06.2016) 1 Kindergartenjahr 2016/2017 (ab 01.09.2016) Kindergartenjahr 2017/2018 (ab

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Auf dem Weg ins Jahr 2013: Personalbedarf in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung

Auf dem Weg ins Jahr 2013: Personalbedarf in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung Auf dem Weg ins Jahr 2013: Personalbedarf in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung Im Rahmen des Ausbaus der Kleinkindbetreuung Barbara Pflugmann-Hohlstein Der gemäß dem Kinderförderungsgesetz

Mehr

Kindergartenbedarfsplan der Stadt Gernsbach

Kindergartenbedarfsplan der Stadt Gernsbach Kindergartenbedarfsplan der Stadt Gernsbach für das Kindergartenjahr 2018-2019 Hauptverwaltung 10.1, w 27.07.2018 Inhalt 1. Allgemeine Vorbemerkungen... 2 2. Kindertageseinrichtungen und ihre Angebote

Mehr

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in

Mehr

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG Stand: 25. September 2018 Fragen und Antworten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff) betreffend die Beitragsfreiheit

Mehr

Ratssplitter 19. Juni 2018

Ratssplitter 19. Juni 2018 Ratssplitter 19. Juni 2018 Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 Der Gemeinderat hat zur Kindergartenbedarfsplanung für die Einrichtungen in allen vier Ortsteilen folgende Beschlüsse gefasst: Der Einrichtung

Mehr

Kindertagespflege 1

Kindertagespflege 1 05.09.2012 Kindertagespflege 1 Kindertagespflege bilden-erziehen-betreuen Dr. Jutta Hinke-Ruhnau jutta.hinke-ruhnau@t-online.de 05.09.2012 Kindertagespflege 29.02.2012 Hat die Zeit mich oder habe ich Zeit?

Mehr

KVJS Jugendhilfe Service. Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung

KVJS Jugendhilfe Service. Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung KVJS Jugendhilfe Service Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung ab 2011 Inhaltsverzeichnis Prämissen 3 I. Bestandsaufnahme 4 1. Gruppenarten, Gruppenstärken und Mindestöffnungszeiten

Mehr

KVJS Jugendhilfe Service. Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung

KVJS Jugendhilfe Service. Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung KVJS Jugendhilfe Service Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung ab 2011 Inhaltsverzeichnis Prämissen 3 I. Bestandsaufnahme 4 1. Gruppenarten, Gruppenstärken und Mindestöffnungszeiten

Mehr

F.A.Q. MeKi Allgemein

F.A.Q. MeKi Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder

Mehr

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (KiTaVO) Dezernat Jugend - Landesjugendamt

Mehr

Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,73 qkm 503,08

Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,73 qkm 503,08 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Martin-Luther-Straße 12 49205 Ansprechpartnerin: Frau Mons 05405 / 502-204 mons@gemeinde-hasbergen.de Homepage: www.hasbergen.de Ortsteile:, Gaste und Ohrbeck Bevölkerungsdaten:

Mehr

medieninformation 13. Juni 2014

medieninformation 13. Juni 2014 medieninformation 13. Juni 2014 Bildung in Deutschland 2014: Bildungsbeteiligung unter 3-Jähriger steigt regionale und soziale Ungleichheiten beim Zugang zu frühkindlicher Bildung müssen abgebaut werden

Mehr

Satzung. über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Stuhr. in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Satzung. über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Stuhr. in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Stuhr in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 11.12.2014 Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung Nummer 33 Murr, den 14. Juni 2017 Seite 193 für die Sitzung am 27. Juni 2017 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung Aktuelle Situation Der Gemeinderat hat

Mehr

Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf

Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in eseinrichtungen

Mehr

S a t z u n g über Kindertagespflege in der Stadt Springe

S a t z u n g über Kindertagespflege in der Stadt Springe 51-2 S a t z u n g über Kindertagespflege in der Stadt Springe Aufgrund der 10 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der 22 bis 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln. A. Gebühren für Kindertagesstätten

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln. A. Gebühren für Kindertagesstätten Seite 1 Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO in der

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Kreistag hat auf Grund des 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom 7.12.2010 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Landesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung

Landesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung Landesrecht Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V 1 Ziele und Aufgaben der Förderung (1) Die Förderung hat sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN S e i t e 1 SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Einrichtung 2 Kindertageseinrichtungen, Betreuungsangebote

Mehr