Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017)

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1 Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot, denn ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen zur Tagesbetreuung ist die wichtigste Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die vorliegende Bedarfsplanung dokumentiert den Status quo und trifft zukunftsorientierte Aussagen über die Ziele, die sich die Gemeinde und die katholische Kirchengemeinde als vorhandene Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen in Reute setzen. Es sollen verbindliche Standards festgelegt werden, die in den Kindergärten im Rahmen der Möglichkeiten eine qualitativ hochwertige Arbeit ermöglichen. Der Bedarfsplan beschreibt die Belegung der vorhandenen Plätze, die Versorgungsquote und zeigt die Maßnahmen auf, die im Kindergartenjahr 2017/2018 umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter und über 3 Jahren zu erfüllen. Bildung ist zusammen mit der Erziehung und Betreuung die Kernaufgabe von Tageseinrichtungen für Kinder. In den letzten Jahren hat sich die Kindertageseinrichtung von einer Betreuungseinrichtung mit Bildungsauftrag zu einer Bildungseinrichtung mit Betreuungsauftrag entwickelt. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für baden-württembergische Kindergärten hat ebenfalls das Thema Bildung als Selbstbildungsprozess des Kindes im Zentrum. Dabei spielt die ganzheitliche Sprachbildung und Sprachförderung eine wichtige Rolle. Für einzelne Kinder ist die intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) eine notwendige Unterstützung. 2. Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung Gemäß 24 SGB VIII haben seit dem alle Eltern mit Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Bei diesem Rechtsanspruch handelt es sich um ein subjektiv einklagbares Recht für diese Eltern. Adressat des geltenden Rechtsanspruches sind die Stadt- und Landkreise und die Städte mit eigenem Jugendamt in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Baden- Württemberg muss der Bedarf an einer Betreuung eines Kindes von unter 3 Jahren, 6 Monate vor der geplanten Inanspruchnahme angemeldet werden, 3 Abs. 2a KiTaG. 3. Finanzielle Förderung der Kindergärten in Reute Die Gemeinde erhält im Jahr 2017 für die beiden Kindergärten eine Förderung von Bund und Land (FAG Zuweisung) in Höhe von Im Jahr 2016 lagen die Zuweisungen bei Diese Summe wird entsprechend der belegten Plätze zum Stichtag auf beide Kindergärten aufgeteilt. Kindergarten Fantasia Für den Kindergarten Fantasia war 2016 ein Zuschussbedarf in Höhe von entstanden. Im Jahr 2015 lag dieser bei Kindergarten St. Josef Der Einrichtungsträger des Kindergartens St. Josef (Kath. Kirchengemeinde) hat einen Rechtsanspruch auf Förderung gegenüber der politischen Gemeinde. Der Betriebskostenzuschuss wurde, gemäß Abmangelvertrag im Jahre 2013, auf 91 % der nicht gedeckten Betriebsausgaben

2 festgelegt. Im Jahr 2016 ist der Gemeinde für den Kindergarten St. Josef ein Zuschussbedarf von entstanden. Im Jahr 2015 waren es Die katholische Kirchengemeinde beteiligte sich im Jahr 2016 am Kindergarten St. Josef mit ,04, im Jahr 2015 waren es , Kindergartengebühren Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Die Gemeinde schreibt die Elternbeiträge entsprechend den landesweit geltenden `Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände und in Absprache mit dem Träger der Einrichtung des Kindergartens `St. Josef, der Katholischen Kirchengemeinde, für beide Kindertageseinrichtungen in Reute regelmäßig fort. Im Rahmen der Kuratoriumssitzung vom 27. Juni 2017 wurden die Kindergartengebühren für die Jahre 2017 und 2018/2019 abgestimmt und dem Gemeinderat sowie dem kirchlichen Stiftungsrat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Der Gemeinderat hat daraufhin zuletzt am 06. Juli 2017 die S a t z u n g Gebührenordnung für den Kindergarten Fantasia beschlossen. Die landesweiten Empfehlungen folgen seit 2009/10 dem sogenannten württembergischen Erhebungs-System. Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ziel ist es, Familien mit mehreren Kindern im selben Haushalt zu entlasten. Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit angestrebt wird, rd. 20 % der tatsächlichen Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Die Empfehlungen berücksichtigen lediglich die voraussichtlichen Personal- und Sachkostensteigerungen in Höhe von ca. 3 % pro Jahr und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Deckungsgrades. Hierbei wird eine Betreuungszeit der Kinder von 6 Stunden am Tag berücksichtigt (Regelkindergarten Ü3/ Halbtagesbetreuung U3). Es ist festzustellen, dass die Deckungsbeiträge in Reute deutlich unter 20% liegen. Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 brachte für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung. Das Ziel, eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von 20 % zu erreichen, bedeutet somit die Notwendigkeit einer Erhöhung über die der gemeinsamen Empfehlung zugrunde liegenden Steigerung i.h.v. 3 % pro Kindergartenjahr hinaus. Aufgrund der eingetretenen Steigerungen beim Personalaufwand werden bei der Festsetzung der Beitragssätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 Erhöhungen im Umfang von 8 % umgesetzt werden müssen. Eine entsprechende Beitragsanpassung für das Kindergartenjahr 2017/2018 wurde deshalb dem Gemeinderat und dem Stiftungsrat vorgeschlagen. 5. Interkommunaler Kostenausgleich für die Aufnahme auswärtiger Kinder in Tageseinrichtungen Im Jahr 2016 hat die Gemeinde Reute für die Aufnahme auswärtiger Kinder aus dem interkommunalen Kostenausgleich 1.713,00 erhalten. Da im Vorjahr keine auswärtigen Kinder aufgenommen wurden, hat die Gemeinde Reute in 2015 keine Erstattungen erhalten. Für die Betreuung in auswärtigen Einrichtungen hat die Gemeinde Reute im Jahr ,71 an andere Gemeinden bezahlt. 2

3 6. Schließtage im Kindergarten Schließtage sind Zeiten, an denen der Kindergarten geschlossen ist. Dazu gehören jedoch keine gesetzlichen Feiertage. Heilig Abend ist damit ein normaler Schließtag. Zu den Schließtagen gehören hauptsächlich Kindergartenferien, aber auch Projekt- und Planungstage. An diesen Tagen besprechen sich Erzieherinnen und Erzieher über ihre Konzeption oder anstehende Projekte. Der Kindergarten St. Josef hat im Jahr 2017 insgesamt 27 Schließtage, der Kindergarten Fantasia 30 ½ Tage. Eltern können jedoch in den Ferienzeiten ihre Kinder nach Absprache und Platzangebot in der jeweils anderen Einrichtung unterbringen. Die beiden Kindergärten planen die Ferien zu unterschiedlichen Zeiten (außer den Weihnachtsferien), so dass immer eine Einrichtung geöffnet ist. 7. Ermittlung des quantitativen Bedarfs für Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt Ausgangslage ist die Zahl der in der Gemeinde lebenden Kinder von 1 6 Jahren (Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung). Am Stichtag haben in Reute lt. Einwohnerdatei gelebt: Jährige: 33 Kinder 1-3 Jährige: 54 Kinder 3-6 Jährige: 66 Kinder 0-1 Jährige: 35 Kinder 1-3 Jährige: 41 Kinder 3-6 Jährige: 70 Kinder 0-1 Jährige: 14 Kinder 1-3 Jährige: 60 Kinder 3-6 Jährige: 87 Kinder 0-1 Jährige: 15 Kinder 1-3 Jährige: 60 Kinder 3-6 Jährige: 86 Kinder 0 3 Jährige: 66 Kinder 3 6 Jährige: 64 Kinder 0 3 Jährige: 78 Kinder 3 6 Jährige: 57 Kinder 0 3 Jährige: 76 Kinder 3 6 Jährige: 59 Kinder 8. Betreuungsplätze in den Kindergärten der Gemeinde Die Gruppen in beiden Kindergärten sehen bis Sommer 2017 wie folgt aus: Kindergarten St. Josef In dieser Einrichtung können 57 Kinder über 3 Jahren (GT, VÖ, RG) und 25 Kinder unter 3 Jahren (GT, VÖ, RG) betreut werden. Regelgruppe 1 25 (28) Kinder Ü3 Verlängerte Öffnungszeit 1 22 (25) Kinder Ü3 AM Gruppe GT 1 15 (10 Kinder Ü3 und 5 Kinder U3 ab 1, U3 bisher hier nicht belegt) Kinder Ü3/U3 Kleinkindgruppe (VÖ) 1 10 Kinder U3 Kleinkindgruppe (VÖ) 1 10 Kinder U3 Gesamtzahl der Kinder = 82 Kinder 3

4 Kindergarten Fantasia In dieser Einrichtung können 22 Kinder über 3 Jahren (GT, VÖ) und 10 Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Verlängerte Öffnungszeit u. Ganztagesgruppe 1 22 Kinder Ü3 (Achtung: bei mehr als 10 GT Kinder nur 20 Kinder) Kleinkindgruppe (GT) 1 10 Kinder U3 Gesamtzahl der Kinder = 32 (30) Kinder 9. Kinder unter 3 Jahre Gemäß 24 SGB VIII haben seit dem alle Eltern mit Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Plätze in Kindertageseinrichtungen Insgesamt 35 Plätze sind gemäß Betriebserlaubnis in den beiden Kindergärten vorhanden. 10 Plätze im Kindergarten Fantasia sind Ganztagesplätze, 5 im Kindergarten Fantasia (zurzeit nicht belegt). Die altersgemischte Gruppe im Kindergarten St. Josef betreut zurzeit nur Kinder über 3, keine Kinder unter 3 Jahren. Deshalb muss mit 30 möglichen Plätzen in der Planung gerechnet werden. Der U3 Bedarf verteilt sich auf die beiden Kindergärten wie folgt: 6/ 2017 St. Josef 21 U3 Plätze belegt Fantasia 09 U3 Plätze belegt Gesamt: 30 U3 Plätze belegt 2/ 2018 St. Josef 26 U3 Plätze belegt Fantasia 12 U3 Plätze belegt Gesamt: 38 U3 Plätze belegt Die Nachfrage für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bleibt stark. Die Gruppen sind in diesem Kindergartenjahr voll. Für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 werden die bestehenden Plätze nicht ausreichen. U3 Versorgungsquote 2017 Die Gemeinde verfügt gemäß Betriebserlaubnis über 35 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (insg. 54 Kinder 1 bis 3 Jahre zum Stichtag ). Damit hält sie Betreuungsplätze für 65 % der unter 3 jährigen Kinder vor. U3 Betreuungsquote 2017 Die möglichen 30 Betreuungsplätze werden bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017 wahrscheinlich mit 30 Kindern belegt sein. Die Betreuungsquote (Auslastung) liegt bei 100 %. Festzustellen ist, dass im Jahr % und im Jahr % der geborenen U3 Kinder in Reute in einer Tageseinrichtung betreut werden. Ausblick 2017/ 2018 Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018 werden die Plätze mit mindestens 38 Kindern belegt sein (Höchststand im Februar 2018). Eine verlässliche Vorhersage für das Kindergartenjahr 2017/2018 lässt sich heute noch nicht abgeben, da diese Kinder erst geboren werden und die Anmeldetage im November 2017 und im März 2018 abgewartet werden müssen. Sicher ist jedoch, dass 33 Kinder im letzten Jahr geboren wurden (0-1 Jährige zum Stichtag ) und diese im kommenden Kindergartenjahr in die Betreuung nachrücken. 4

5 Die Gemeinde muss für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung ab 1 Jahr ausreichend Plätze vorhalten. Hier muss mit einem weiteren Betreuungsbedarf 2018/2019 gerechnet werden. Im Kindergarten St. Josef werden kurzfristig 6 weitere Plätze zum neuen Kindergartenjahr 2017/2018 durch eine Überbelegung in beiden U3 Gruppen mit 10+3 geschaffen. Hierzu muss Personal aufgestockt werden. Nach Rücksprache mit dem KVJS werden diese zusätzlichen Stellenanteile durch 2 Bundesfreiwilligendienstleistende abgedeckt werden können. Die altersgemischte Gruppe (10 Ü3 +5 U3 laut Betriebserlaubnis) bleibt aus Kostengründen vorerst wie im letzten Jahr bei einer Belegung von 10 Kindern Ü3 ohne U3 Belegung. Es ist als letzte Variante daran zu denken, im laufenden Jahr 2018, eine weitere U3 Gruppe (Kleinkindgruppe mit 10 Plätzen) im Kindergarten St. Josef einzurichten. Dann wären insgesamt 3 Gruppen für U3 im Kindergarten St. Josef. Auch im Kindergarten Fantasia kann die Kleinkindgruppe mit dem vorhandenen Personal zeitweise im Rahmen einer Überbelegung Kinder aufnehmen. Die Gemeinde kann im Kindergartenjahr 2017/2018mit ihren neu geplanten Plätzen in den Kindergärten `St. Josef und `Fantasia den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, d.h. auf frühkindliche Förderung, erfüllen! Plätze in der Kindertagespflege Beim Tagesmütterverein Denzlingen sind derzeit für die Gemeinde Reute 3 Tagesmütter gemeldet, 2 davon sind aktiv. Diese haben insgesamt 3 Plätze für Kinder Ü3 und 8 Plätze für Kinder U3. 2 Kinder U3 werden tatsächlich betreut. 10. Kinder über 3 Jahre Für Kinder vom 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt werden in beiden Einrichtungen bis Juli/ August 2018 mindestens 84 Plätze benötigt. Diese stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Mit insgesamt 79 Plätzen müssen in beiden Einrichtungen die Gruppen auch überbelegt werden. Im Kindergartenjahr 2018/2019 werden weitere Plätze für Kinder über 3 Jahren dringend benötigt. Hier fehlen mindestens 15 Plätze. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung im Kindergartenjahr 2017/2018 für Kinder über 3 Jahre kann jedoch erfüllt werden. 11. Zentrale Anmeldung für beide Kindergärten In diesem Kindergartenjahr hat es wieder 2 Besuchsnachmittage -Tag der offenen Tür- im Kindergarten gegeben. Der erste fand am statt, der zweite am Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Außerhalb dieser Tage ist keine Einrichtungsbesichtigung mehr möglich, Anfragen werden auf den jeweiligen nächsten Besuchsnachmittag verwiesen. Von einer `Sprechzeit im Rathaus zur Kindergartenanmeldung, wurde abgesehen. Alle Anmeldungen konnten direkt am `Tag der offenen Tür im Kindergarten durchgeführt werden. Die Platzvergabe erfolgte später zentral über das Rathaus. Außerhalb der festen Anmelde-/ Besuchstage können natürlich in beiden Einrichtungen die Anmeldungen für einen Kindergartenplatz abgegeben werden. Die Anmeldungen wurden von beiden Einrichtungen gemeinsam aufgearbeitet und auf die vorhandenen Plätze verteilt. 5

6 12. Belegungszahlen in beiden Kindergärten von Reute Kinderzahlen in der Gemeinde Reute Reute gesamt Fantasia St. Josef Dez 12 Belegt Frei Belegt Frei Belegt Frei Belegt Frei Belegt Frei Belegt Frei U 3-35 Plätze Ü3-22 GT Plätze 10 Plätze in AG U 3-25 Plätze Ü3 79 Plätze U 3-30 Plätze Ü3-20 GT Plätze U 3-10 Plätze Ü 3-57 Plätze U 3-20 Plätze 2016/2017 September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Jun Juli August /2018 September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Jun Juli August /2019 September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Jun Juli August

7 13. Das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 Die Gruppen in beiden Kindergärten sehen bis Sommer 2018 wie folgt aus: Kindergarten St. Josef In dieser Einrichtung können 57 Kinder über 3 Jahren (GT, VÖ, RG) und 34 Kinder unter 3 Jahren (GT, VÖ, RG) betreut werden. Regelgruppe 1 25 (28 NP) Kinder Ü3 Verlängerte Öffnungszeit 1 22 (25 NP) Kinder Ü3 AM Gruppe GT 1 10 Kinder Ü3/U3 (10 Kinder Ü3!) Kleinkindgruppe (VÖ) 1 12 Kinder U3 Kleinkindgruppe (VÖ) 1 12 Kinder U3 NEU: Kleinkindgruppe (VÖ) 1 10 Kinder U3 Gesamtzahl der Kinder = 91 Kinder Kindergarten Fantasia In dieser Einrichtung können 22 Kinder über 3 Jahren (GT, VÖ) und 10 Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Verlängerte Öffnungszeit u. Ganztagesgruppe 1 22 (Achtung mehr als 10 GT Kinder 20 Kinder Kinder) Ü3 Kleinkindgruppe (GT) 1 10 (12) Kinder U3 Gesamtzahl der Kinder = 34 Kinder 14. Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen Betreuung und Förderung Seit 2001 heißt es im SGB IX (Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen): Leistungen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden können. Die Sorgeberechtigten werden in die Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen. Als einheitliche und grundlegende Definition von Behinderung gilt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz; KJHG) soll sich das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Dort ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbesuch verankert. Diese Grundlagen und Vorgaben gelten grundsätzlich auch für Kinder mit Behinderung. Kinder mit und ohne Behinderung sollen in Gruppen gemeinsam gefördert werden und zu diesem Zweck sollen die Jugendhilfe und die Sozialhilfe bei der Planung und Finanzierung des Angebotes zusammen arbeiten. In Baden-Württemberg erfolgt die Integration von Kindern in Kindertageseinrichtungen über zwei maßgebliche Stränge, nämlich dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg über die Eingliederungshilfe und zwar betreffend körperlich und geistig behinderter Kinder nach den 53 und 54 SGB XII und betreffend seelisch behinderter Kinder nach 35a SGB VIII. 7

8 Im Kindertagesbetreuungsgesetz ( ) ist die gemeinsame Erziehung grundsätzlich verankert. Bei der kommunalen Bedarfsplanung sind die Belange behinderter Kinder zu berücksichtigen. Seit 2004 liegt eine integrative Gruppe vor, wenn in dieser mindestens ein behindertes Kind (i.s. von 2 SGB IX) aufgenommen ist. Für diese Gruppen müssen, dem individuellen Bedarf behinderter Kinder entsprechend, die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sein. Im Kindergarten Fantasia wird zurzeit 1 behindertes Kind betreut. Dies führt zu erhöhten Personalkosten. 15. Kindergartenerweiterung am Kindergarten Fantasia Die Geburtenrate lag in den letzten 2 Jahren sehr hoch. Im Kindergartenjahr 2018/2019 werden deshalb weitere Plätze für Kinder über 3 Jahren dringend benötigt. Hier fehlen mindestens 15 Plätze. Im Rahmen neuer Wohnbaugebiete in der `Neuen Ortsmitte und an der `Freiburger Str. Ost, werden zusätzliche Kindergartenplätze zur Verfügung stehen müssen. Zu diesem Zweck wurde im Januar 2015 eine Planungsgruppe eingerichtet, die diese Kindergartenerweiterung betreut. Der Kindergarten Fantasia wird in den nächsten Jahren um mind. 2 Gruppen erweitert. Insgesamt werden bis 2020 mind. 25 Kinder erwartet, die zusätzlich betreut werden müssen. Da für Kinder ab 1 Jahr der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung besteht, muss die Gemeinde rechtzeitig die Einrichtungserweiterung auf den Weg bringen. Reute, 07. Juli 2017 Michael Schlegel Bürgermeister Katja Rogowitz Hauptamtsleiterin 8

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