Die soziale Komponente wird für zweite und weitere Kinder, die gleichzeitig einen Kindergarten (unabhängig der Betreuungsform) besuchen, erhoben.

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1 Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zu Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2013/2014 und. I. Kindergarten-Entgelte (Elternbeiträge) Die Vertreter der Landeskirchen und der kommunalen Spitzverbände sind übereingekommen, die Gemeinsamen Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten anzupassen. Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rd. 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Die neuen Empfehlungen berücksichtigen lediglich die voraussichtlichen Personalund Sachkostensteigerungen in Höhe von ca. 3 % pro Jahr und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Deckungsgrades. Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern hat am beschlossen, ab dem Kinderjahr 2008/2009 den Jahresgesamtbeitrag für Elternentgelte auf 11 Monatsbeiträge umzulegen und nicht mehr wie bisher auf 12 Monatsbeiträge. Die in Schwaigern geltende soziale Komponente wurde in der Sitzung des Gemeinderats am überholt. Demnach wurde die soziale Komponente dem Verhältnis der Elternbeiträge angepasst und gilt nun für jeden Kindergarten. a. Elternbeiträge für Regel- und Verlängerte Öffnungszeiten Bei einer Erhebung von 11 Monatsbeiträgen stellen sich die Elternbeiträge für die Kindergarten 2013/2014 und wie nachfolgend dar: ) ) Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter Für Regel- und Verlängerte Öffnungszeiten werden 7,50 anstelle des regulären Elternbeitrags erhoben. 1

2 b. Elternbeiträgen für Ganztagesbetreuung (betrifft nur Kindergarten Rasselbande) Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom wird die jeweilige prozentuale Erhöhung der Regelbeiträge analog ebenso für die festgelegte Ganztagesbetreuungsbeiträge angewendet. bei 5 GT) bei 5 GT) Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter bei 4 GT + 1 Tag VÖ) bei 4 GT + 1 Tag VÖ) Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter bei 3 GT + 2 VÖ) bei 3 GT + 2 VÖ) Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter Es fallen zusätzlich Essens- und Getränke-Beiträge in Höhe von derzeit 30,-- /Monat an. (Bsp.: Alleinerziehende mit 1 Kind zahlt im bei GT-Betreuung an 5 n nicht , sondern ) Für Ganztagesbetreuung werden 23,00 anstelle des regulären Elternbeitrags erhoben. 2

3 c. Elternbeiträge für Kleinkindbetreuung Uhr (gelten für Betreuung in den Kleinkindgruppen von 0 bis 3 Jahren, oder für Betreuung in altersgemischten VÖ-Gruppen von 2 bis 3 Jahren) Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom wird der 2,5 fache Regelsatz als Elternbeitrag hierfür veranschlagt. Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter (Bsp.: Alleinerziehende mit 1 Kind zahlt im bei der Betreuung an 5 n nicht , sondern ) Für Kleinkindbetreuung werden 19,00 anstelle des regulären Elternbeitrags erhoben. 3

4 d. Elternbeiträge für Kleinkindbetreuung (Kinder von 0 bis 3 Jahren) Uhr im Kindergarten Rasselbande (hochgerechnet ausgehend von c.) Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind * Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter (Bsp.: Alleinerziehende mit 1 Kind zahlt im Kindergartenjahr 2013/2015 bei der Betreuung an 5 n nicht , sondern ) Für Kleinkindbetreuung in Ganztagesbetreuung werden 34,00 anstelle des regulären Elternbeitrags erhoben. 4

5 II. Beiträge für Schülerbetreuung Die Aufteilung des Beitrags auf 11 Monate sowie die prozentuale Erhöhung findet analog auch für die Schülerbetreuung Anwendung. X Betreuungsangebot 2013/2014, ohne Verpflegung), ohne Verpflegung) Betreuung bis Uhr ohne Ferienbetreuung 22,00 /Monat 23,00 /Monat 10 er- Karte bis Uhr ohne Ferienbetreuung 12,50 13,00 Ferienbetreuung bis Uhr pro Woche 16,50 / Woche (3,30 /Tag) 17,00 /Woche (3,40 /Tag) Betreuung bis Uhr ohne Ferienbetreuung 26,00 /Monat 27,00 /Monat 10 er- Karte bis Uhr ohne Ferienbetreuung 15,00 15,50 Ferienbetreuung bis Uhr pro Woche 17,50 /Woche (3,50 /Tag) 18,00 /Woche (3,60 /Tag) Betreuung bis Uhr ohne Ferienbetreuung 31,00 /Monat 32,00 /Monat 10 er- Karte bis Uhr ohne Ferienbetreuung 17,50 18,00 /Monat Ferienbetreuung bis Uhr pro Woche 18,50 /Woche (3,70 /Tag) 19,00 /Woche (3,80 /Tag) Betreuung bis Uhr ohne Ferienbetreuung 52,50 /Monat 54,00 /Monat 10 er- Karte bis Uhr ohne Ferienbetreuung 27,00 27,00 Ferienbetreuung bis Uhr pro Woche 26,00 /Woche (5,00 /Tag) 26,00 /Woche (5,20 /Tag) 5

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