Kindergartenbedarfsplan

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1 Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Bollschweil nach 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) Fortschreibung 204 / 205

2 Verfasser: Christoph Zachow Bürgermeisteramt Bollschweil Hexentalstr. 56, Bollschweil Tel.: 07633/950-6, Fax: 07633/ Titelbilder: Verlässliche Grundschule (links) und Kindergartenkinder (rechts) AZ: Seite 2

3 . Wesentliche Rechtliche Grundlagen. Bundesrecht Basis des Bundesrechts ist das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Kinder und Jugendhilfegesetz). Nach 22 a Abs. 3 SGB VIII soll sich das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtungen pädagogisch und organisatorisch am Bedarf der Kinder und ihrer Familien orientieren. Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, gemeinsam gefördert werden ( 22 a Abs. 4 SGB VIII). Für Kinder vom ersten bis dritten Lebensjahr (U3) besteht seit ein (individuell einklagbarer subjektiver) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege ( 24 Abs. 2 SGB VIII)! Schon zuvor war jedoch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 3 Jahren vorzuhalten. Ein eingeschränkter Rechtsanspruch auf Betreuung für diese Altersgruppe bestand bereits, wenn - die Betreuung für die Entwicklung des Kindes geboten ist oder - wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, arbeitsuchend sind oder sich in einer Schul-/Hochschulausbildung befinden oder an einer Eingliederungsmaßnahme nach Hartz IV teilnehmen. Dieser eingeschränkte Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege gilt nach dem auch weiter für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet (U) haben! Für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr (Ü3) bis zum Schuleintritt besteht nach 24 Abs. 3 SGB VIII ein Recht auf einen Kindergartenplatz. Ferner hat die Gemeinde darauf hinzuwirken, dass für diese Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen oder ein Angebot in der Tagespflege zur Verfügung steht. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ebenfalls ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten ( 24 Abs. 4 SGB VIII)..2 Landesrecht Mit dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) werden das Bundesrecht und die damit verbundenen Vorgaben in Landesrecht umgesetzt. Außerdem regelt 3 Abs. 3 KiTaG, dass zur Ermittlung des Bedarfs jährlich eine Bedarfsplanung zur erstellen ist, welche dem Jugendamt des Landkreises anzuzeigen ist. In der Bedarfsplanung sind die Belange behinderter Kinder besonders zu berücksichtigen ( 2 Abs. 2 KiTaG). Seit 200 gibt es erstmals einen Mindestpersonalschlüssel (Kindertagesstättenverordnung KiTaVO) für die verschiedenen Betreuungsformen im Kindergarten (nicht für U3-Betreuung). AZ: Seite 3

4 2. Örtliche Bedarfsplanung 2. Plätze für Kleinkinder unter 3 Jahren (U3) 2.. Bestandsaufnahme In Bollschweil gibt es mit dem katholischen Kindergarten St. Joseph eine Kindertagesstätte (KITA). Eigentümerin der Liegenschaft ist die Gemeinde Bollschweil. 20 konnte die erste Krippengruppe ( Füchslegruppe ) für Kinder vom.-3. Lebensjahr eingerichtet werden. Auf Grund anhaltend großer Nachfrage wurde 202 ein freigewordener Gruppenraum für Zwecke der Kleinkindbetreuung umgebaut. Zum Kindergartenjahr 202/203 konnte dann die zweite Kleinkindgruppe ( Wölflegruppe ) ihren Betrieb aufnehmen. Damit besteht seitdem folgendes Betreuungsangebot (Betriebserlaubnis vom ): Anzahl Angebotsform Höchstgruppen- Belegung Belegung Betreuungszeit Gruppen stärke Mai 204 in % Krippengruppe ( Füchslegruppe ) % Mo - Fr 7:30 4:00 Uhr Krippengruppe ( Wölflegruppe ) % Mo - Fr 7:30 4:00 Uhr Summen Plätze U % 20% Sharingplätze (Doppelbelegung) möglich, d. h. 2 Plätze können von 4 Kindern geteilt werden, somit können max. 2 Kinder aufgenommen werden, gleichzeitig dürfen jedoch nur 0 Kinder anwesend sein. Eine Altersgemischte Gruppe (AM), mit der Möglichkeit Kinder ab 2 Jahren im Kindergarten (Ü3) aufzunehmen, gibt es seit dem Kindergartenjahr 20/202 nicht mehr. Bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres wird ein Kleinkind mit Behinderung in der Einrichtung betreut. Zur Förderung dieses Kindes wird im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB durch das Sozialamt begleitende Hilfe (zur Bewältigung von Alltagshandlungen) und pädagogische Hilfe (zur Teilnahme am Gruppengeschehen) gewährt. Seit hat die Gemeinde mit dem Tageselternverein Gundelfingen und Freiburger Umland e. V. eine Vereinbarung zur Förderung der Kindertagespflege abgeschlossen. Dieser bemüht sich seit dem um geeignete Tageseltern, damit das Angebot der Tagespflege ausgebaut werden kann. Auf Grundlage dieser Vereinbarung erhalten die Tageseltern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde. AZ: Seite 4

5 In der Kindertagespflege standen zum dieses Jahres 4 U3-Plätze bei 2 Tageseltern zur Verfügung, davon waren 2 Plätze nicht belegt. In der Summe ergibt dies folgendes U3-Platz-Angebot: Einrichtung Anzahl Plätze Summe Plätze U3 im Kindergarten 20 Summe Plätze U3 in der Kindertagespflege 4 Platzangebot U Bedarfsprognose Seit besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem. Lebensjahr. Das Land wollte bis dahin einen Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen von 34 % für die 0 3 Jährigen, also für jedes 3. Kind, erreichen. Zum wurden im Land 22 % aller Kleinkinder in KITAs betreut, 3,5 % in der Tagespflege. Auf Grundlage der nachfolgend aus dem Einwohnermelderegister ermittelten Jahrgangsstärken würde dies folgenden Bedarf bedeuten: Geburtsjahrgänge Kinderkrippenjahr 204/205 20/202 (2 3 Jahre) 202/203 ( 2 Jahre) 9 203/204 (0 - Jahre) 2 9 Gesamt 49 Platzbedarf bei 34 % Versorgungsgrad 7 Versorgungsquote bei o. g. Platzangebot 49 % Die Jahrgänge zählen jeweils vom Stand = 3 Kinder, Juni - September werden 6 Geburten angenommen = 9 Kinder 2 kein Rechtsanspruch für < -Jährige! Untersuchungen des Deutschen Jugendinstituts von 200 gehen von einem Bedarf von rd. 39 % aus. Langfristig kann sicherlich von einem noch höheren Bedarf ausgegangen werden (z. B. von 50%). Kinderkrippenjahr 204/205 Platzbedarf bei 39 % Versorgungsgrad Platzbedarf bei 50 % Versorgungsgrad 9 25 Nach derzeitigem Anmeldestand beim Kindergarten St. Joseph werden im Planjahr lediglich 3 der 20 U3-Plätze belegt sein! AZ: Seite 5

6 Trotz zwischenzeitlich gut ausgebauter eigener Kleinkindbetreuung wurden in den vergangenen Kindergartenjahren noch einige Kleinkinder auswärts betreut: Kindergartenjahr Anzahl auswärtig betreuter Kleinkinder Bemerkungen 202/203 7 Kinder davon 6 x GT in Ehrenkirchen 20/202 8 Kinder davon 6 x GT in Ehrenkirchen 200/20 6 Kinder davon 4 x in Ehrenkirchen Eine aktuelle Übersicht über die auswärtig betreuten Kleinkinder gibt es nicht. Die Kinderzahlen werden der Gemeinde erst durch die Abrechnung des interkommunalen Kostenausgleichs nach 8 a KiTaG durch die jeweiligen Standortgemeinden bekannt. Dies dauert teilweise bis zu einem Jahr nach Ende des Kalenderjahres. Eine im April 204 durchgeführte Bedarfsumfrage bei allen Eltern mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren ergab folgende Bedarfsmeldungen: - Halbtagsbetreuung (8:00 3:00 Uhr): 4 x - Verlängerte Öffnungszeiten (7:30 4:00 Uhr): 9 x - Ganztagesbetreuung (7:30 7:00 Uhr): je 2-3 x für Mo - Do 2..3 Fazit /Ausbauplan Nach den Geburtenzahlen und den vorliegenden Anmeldungen reichen die Plätze in den beiden Krippengruppen mehr als aus. Es werden wahrscheinlich einige Plätze frei bleiben! Lt. Beschluss des Kindergartenkuratoriums vom soll daher geprüft werden, ob im Ü3-Bereich wieder eine Altersgemische Gruppe (AM), mit der Möglichkeit 2-jährige Kinder aufzunehmen, eingerichtet werden kann, um eine Krippengruppe vorübergehend schließen zu können. Die voraussichtlichen Belegungszahlen im Ü3- Bereich (ein 2-jähriges Kind belegt zwei Plätze) würden dies zulassen (siehe Pkt ). Nach der Bedarfsumfrage besteht an einer Ganztagesbetreuung derzeit noch keine ausreichende Nachfrage. Werden vereinzelt umfangreichere Betreuungszeiten benötigt, können diese Kinder i. d. R. weiter in Einrichtungen der Gemeinde Ehrenkirchen oder, soweit Plätze vorhanden, in der Tagespflege betreut werden. Der seit geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom ersten bis dritten Lebensjahr (U3) kann somit weiter erfüllt werden! Örtlicher Ausbauplan ab 204/205 Kindergarten St. Joseph: kein Ausbaubedarf, evtl. vorübergehende Schließung einer Krippengruppe und ca. - 7 Einrichtung Altersmischung im Ü3-Bereich Kindertagespflege: kein Ausbaubedarf - - AZ: Seite 6

7 2.2 Plätze für Kindergartenkinder (Kinder von 3 bis 6 Jahren - Ü3) 2.2. Bestandsaufnahme Der katholische Kindergarten St. Joseph unterhält derzeit folgendes Betreuungsangebot für Kindergartenkinder (Betriebserlaubnis vom ): Anzahl Angebotsform Regelgruppen-/ Belegung Belegung Betreuungszeit Gruppen Höchstgruppenstärke Mai 204 in % Kleingruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) ( Tigergruppe ) % 7:30 4:00 Uhr Halbtagesgruppe (HT) / Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) ( Sternengruppe ) % 7:30 4:00 Uhr Ganztagesgruppe (GT) / Halbtagesgruppe (HT) / Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) ( Regenbogengruppe ) 20 (25) % (72 %) 7:30 7:00 Uhr (Mo Do) 7:30 4:00 Uhr (Fr) 3 Summe Plätze Ü 3 57 (62) % (80 %) die Ganztagesgruppe (GT) wird erst um 3:00 Uhr gebildet, die GT ist für einzelne Wochentage buchbar. Insgesamt sind 0 Kinder angemeldet, sie verteilen sich (Stand 05/204) auf folgende Wochentage: Mo: 5, Die: 7, Mi: 7, Do: 7 2 bei weniger als 0 Kindern in der Ganztagesbetreuung kann die Gruppe mit bis zu 25 Kindern belegt werden. Auf Grundlage der Zahlen des Kindergartenbedarfsplans 203/204 wurde zum laufenden Kindergartenjahr die Tigergruppe (VÖ) von einer regulären Gruppengröße mit 22 Plätzen auf eine Kleingruppe mit 2 Plätzen reduziert. Die Auslastung des Kindergartens (in Prozent) entwickelte sich im Kindergartenjahr 203/204 wie folgt (ausgehend von 57 Plätzen): 00% 90% 79% 79% 79% 82% 8% 82% 86% 87% 80% 70% 70% 60% Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März April Mai Juni Juli August Die Auslastung steigt i. d. R. während des Kindergartenjahres an, da Kinder dazukommen, die im Laufe des Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden. Zu Beginn der Kindergartensaison müssen daher immer Plätze frei bleiben! In der Kindertagespflege gab es zum kein Platzangebot. AZ: Seite 7

8 Gegenwärtig besuchen keine Kinder mit Behinderung den Kindergarten Bedarfsprognose Der Bedarf an Kindergartenplätzen lässt sich für bereits geborene Kinder quantitativ anhand der Statistiken aus dem Einwohnermelderegister ermitteln und stellt sich wie folgt dar: Geburtsjahrgänge 2008/ / /20 20/ / / /205 Jahrgangsstärken ² Die Jahrgänge zählen jeweils vom Stand = 3 Kinder, für Mai - September werden 6 Geburten angenommen = 9 Kinder 2 geschätzt lt. Erfahrungswert auf Landesebene = % der Einwohnerzahl = 22, abgerundet lt. örtlicher Erfahrung auf 20 Kinder Im Kindergartenjahr 204/205 haben die vier Geburtsjahrgänge 2008/ /202 Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Jahrgänge 2008/2009 und 20/202 verzeichneten mit 3 bzw. Geburten einen deutlichen Einbruch! Aus diesen Daten ergeben sich rechnerisch folgende Jahrgangsstärken im Kindergarten: Kindergartenjahre Geburtsjahrgänge 204/ / / / / / / / / / / Gesamt Stand: Vom Kreisjugendamt werden 3,25 Jahrgänge bei der Bedarfsberechnung zu Grunde gelegt. Somit ergibt sich folgender Platzbedarf: AZ: Seite 8

9 Kindergartenjahre rechnerischer Platzbedarf 204/ / / / Der tatsächliche Bedarf kann und wird natürlich von den rechnerischen Werten abweichen. Er schwankt auch durch die Stichtagsregelung (3. Geburtstag) im Jahresverlauf. So liegen dem Kindergartenträger aktuell folgende Anmeldungen vor: Anzahl Anmeldungen Kiga-Jahr 204/ Anzahl Plätze 57 Freie Plätze 7 Belegung in % 88 % Die Einwohnerzahl der Gemeinde ist seit Jahren relativ konstant. Größere Zugewinne oder Verluste aus Wanderungsbewegungen sind nicht zu erwarten. Neubaugebiete stehen im Planungszeitraum nicht an. Beim Vergleich des rechnerischen Platzbedarfs und der tatsächlichen Belegung im laufenden Kindergartenjahr 203/204 ist weiter eine deutliche Differenz zu erkennen: Kindergartenjahr rechnerischer Platzbedarf lt. Kindergartenbedarfsplan tatsächliche Belegung (i. d. R. Mai / Juni / Juli) Differenz 203/ Plätze 50 Kinder / Plätze 5 Kinder / Plätze 66 Kinder + 200/20 70 Plätze 72 Kinder / Plätze 76 Kinder - Woher diese hohe Differenz kommt, kann nicht endgültig gesagt werden. Ein Grund liegt aber sicherlich in der weiterhin hohen Quote auswärts betreuter Kindern: Kindergartenjahr Anzahl auswärtig betreuter Kindergartenkinder 202/203 6 Kinder 20/202 8 Kinder 200/20 2 Kinder Bemerkungen davon 6 x Waldorfkindergarten, 5 x Waldkindergarten davon x Waldorfkindergarten, 2 x Waldkindergarten davon 0 x Waldorfkindergarten, 2 x Waldkindergarten Eine aktuelle Übersicht über die auswärtig betreuten Kinder gibt es auch hier nicht (vgl. Erläuterungen Pkt. 2..2). Eine qualitative Bedarfsprognose kann durch eine Elternbefragung erreicht werden. Eine solche wurde wieder im April 204 durchgeführt. Diese ergab folgende Bedarfsmeldungen: AZ: Seite 9

10 - Halbtagsbetreuung (8:00 3:00 Uhr): 0 x - Regelbetreuung (8:00 3:00 + 4:30 6:30 Uhr): 3 x - Verlängerte Öffnungszeiten (7:30 4:00 Uhr): 2 x - Ganztagesbetreuung (7:30 7:00 Uhr): je 3-4 x Mo Do, x Fr Die Frage nach Bedarf an einer Außengruppe/Waldgruppe (Natur- und Waldpädagogik) mit Betreuungszeiten von ca. 8:00 4:00 Uhr ergab folgende Rückmeldungen: Ja: x Nein: 2 x Bedarf an einer Ferienbetreuung oder weniger Schließtagen wurde wie folgt geäußert: - Osterferien ( Woche): x - Pfingstferien ( Woche): x - Sommerferien (. Ferienwoche): 5 x - Sommerferien (2. Ferienwoche): 2 x - Sommerferien (3. Ferienwoche): 2 x - Betreuungszeiten 7:45-3:30 Uhr (wie bisher): 3 x - Betreuungszeiten ganztags: 2 x - kein Betreuungsbedarf in den Ferien: 9 x - weniger Schließtage: 8 x Fazit /Ausbauplan Nach dem rechnerischen Ergebnis der Platzbedarfsermittlung (55 Plätze) und den aktuell vorliegenden Anmeldezahlen (50 Anmeldungen) wird der Kindergarten im Kindergartenjahr 204/205 nicht ganz ausgelastet (57 Plätzen) sein. Zu Beginn des Kindergartenjahres startet die Einrichtung sogar nur mit 40 Kindern! Nach der Bedarfsumfrage besteht an einer Ausweitung der Ganztagesbetreuung auf den Freitagnachmittag weiterhin keine ausreichende Nachfrage. Auch an einer Ausweitung der Ferienbetreuung besteht kein Bedarf. Lt. Beschluss des Kindergartenkuratoriums vom sollen aber ab sofort wieder Regelbetreuungszeiten angeboten werden. Dies allerdings nur, bis zur Anzahl von 8 Kindern am Nachmittag und so lange die Anzahl an Ganztageskindern am Nachmittag unter 0 liegt (vgl. aktuelle Belegungssituation unter Pkt. 2.2., ab 0 Kindern ist eine 2. Fachkraft erforderlich). Weiter soll geprüft werden, ob wieder eine Altersgemische Gruppe (AM), mit der Möglichkeit 2-jährige Kinder aufzunehmen, eingerichtet werden kann (vgl. Pkt. 2..3). Außerdem soll geprüft werden, ob auf Grund der Nachfrage die Einrichtung einer Außengruppe/Waldgruppe möglich ist (ca. 0 Plätze, dann evtl. Schließung der bisherigen Kleingruppe ). AZ: Seite 0

11 Eine Reduzierung der derzeit 33 Schließtage soll lt. Beschluss des Kuratoriums nicht erfolgen, da dies immense organisatorische Probleme hervorruft (Urlaubsanspruch!). In den Jahren 205/ /208 ist auf Grund Wegfalls des schwachen Geburtenjahrgangs 2008/2009 mit einer leichten Zunahme auf bis zu 60 Kinder zu rechnen. Der seit 999 bestehende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Ü3) kann weiter erfüllt werden! Ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen ist vorhanden. Örtlicher Ausbauplan ab 204/205 Kindergarten St. Joseph: kein Ausbaubedarf, evtl. Einrichtung - - Außengruppe/Waldgruppe. Kindertagespflege: kein Ausbaubedarf - - AZ: Seite

12 2.3 Schulkinderbetreuung von 6 0 Jahren 2.3. Bestandsaufnahme Die in der Trägerschaft der Gemeinde geführte Verlässliche Grundschule (Betreuungszeit 7:5 8:00 Uhr und :45 4:00 Uhr) besuchen momentan 48 von 78 Schülern. Durch die unterschiedlichen Unterrichtsenden und dem größtenteils nur tageweise bestehenden Betreuungsbedarf sind jedoch nie alle angemeldeten Kinder gleichzeitig anwesend. Dennoch ist eine zeitgleiche Betreuung von teilweise rd. 40 Kindern sicherzustellen. Im Anschluss an die Verlässliche Grundschule findet von Montag bis Donnerstag von 4:00 7:00 Uhr die Flexible Nachmittagsbetreuung inkl. Mittagessen statt. Dieses Angebot wird aktuell von 30 Kindern wahrgenommen, darunter 6 Kinder aus der Nachbargemeinde Sölden (Verteilung auf Wochentage: Mo: 4 Kinder, Die: 3 Kinder, Mi: 2 Kinder, Do: 7 Kinder). Die Schülerbetreuung wird seit 20 durch eine zu 50 % beschäftigte Erzieherin als Leiterin und seit durch eine zweite zu 50% beschäftigte Betreuerin durchgeführt. Diese werden durch mehrere geringfügig beschäftigte Betreuungskräfte unterstützt. Die Zahl der betreuten Kinder hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Schuljahre 2008/ / /20 20/ / /204 Kinder Verlässlichen Grundschule Betreuungsquote 36 % 56 % 59 % 60 % 47 % 6 % Kinder Flexible Nachmittagsbetreuung Betreuungsquote % 23 % 22 % 30 % Schülerzahl ohne Kinder aus Sölden Bedarfsprognose Eine Bedarfsumfrage zur Ferienbetreuung für Grundschüler ergab folgende Rückmeldungen: - Herbstferien ( ): x - Osterferien ( ): 7 x - Osterferien ( ): 3 x - Pfingstferien ( ): 6 x - Pfingstferien ( ): 3 x - Sommerferien (. Woche: ): 8 x AZ: Seite 2

13 - Sommerferien (2. Woche: ): x - Sommerferien (3. Woche: ): 6 x - Sommerferien (4. Woche: ): x - Sommerferien (5. Woche: ): x - Sommerferien (6. Woche: ): 4 x - Betreuungszeiten 7:45-3:30 Uhr (wie bisher): 9 x - Betreuungszeiten ganztags: 4 x Fazit /Ausbauplan Bei voraussichtlich ca. 80 Grundschülern im Schuljahr 204/205 und dem aktuellen Anmeldestand werden die Verlässliche Grundschule und die Flexible Nachmittagsbetreuung wieder ähnlich belegt sein wie die Jahre zuvor. Bedarf an einer Betreuung am Freitagnachmittag ist noch nicht vorhanden. Derzeit wird eine Ferienbetreuung in der.-3. Sommerferienwoche von 7:45 3:30 Uhr angeboten. Dies entspricht nach den Umfrageergebnissen auch dem überwiegenden Bedarf. 205 wäre zu überlegen, ob in den Oster- und/oder in den Pfingstferien jeweils eine Woche Ferienbetreuung angeboten wird. Ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im schulpflichtigen Alter ist somit vorhanden. Örtlicher Ausbauplan ab 204/205 kein Ausbaubedarf - - AZ: Seite 3

14 3. Finanzierung 3. Finanzierung der Kinderbetreuung von bis 6 Jahren Seit 20 erfolgen im Rahmen des Pakts für Familien mit Kindern zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zusätzliche Zuweisungen an die Kommunen über den FAG für den Betrieb der Kleinkindbetreuung. Das Land beteiligt sich mit 68 % an den Betriebsausgaben. Gemäß dem seit geltenden Kindergartenvertrag zwischen der Gemeinde und der Kath. Kirchengemeinde beteiligt sich die Gemeinde mit einem Zuschuss von 90 % an den nicht durch Elternbeiträge und evtl. weiterer Betriebseinnahmen gedeckten Betriebsausgaben. Investitionen für das Kindergartengebäude trägt die Gemeinde als Eigentümerin zu 00 %. Die Elternbeiträge deckten die Betriebskosten in den vergangenen Jahren wie folgt: Kalenderjahre Kostendeckung Elternbeiträge 9,5 % 8,8 % 6,7 % 9,7 % 8,9 % 6,5 % 4,0 % 4,3 % 6,5 % 6,5 % Als Landesrichtwert wird eine Kostendeckung von 20 % empfohlen. Auf dieser Grundlage sind auch die Elternbeiträge berechnet. Diese werden gemäß der landesweiten Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände nach dem württembergischen Modell mit einer sog. Sozialstaffelung erhoben, d. h. alle Kinder einer Familie bis zum 8. Lebensjahr werden berücksichtigt. Voraussichtliche Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 204/205 Kleinkindgruppe (U3) 2 Mon. für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 8 284,- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 8 2,- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 8 43,- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 8 57,- Kindergarten Halbtagesgruppe (HT) 2 Mon. für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 8 73,- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 8 56,- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 8 37,- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 8 2,- Kindergarten Regelgruppe (RG) 2 Mon. für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 8 97,- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 8 74,- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 8 49,- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 8 6,- AZ: Seite 4

15 Kindergarten Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) 2 Mon. für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 8 09,- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 8 83,- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 8 55,- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 8 8,- Kindergarten Ganztagesbetreuung (GT) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 8 für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 8 für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 8 für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 8 2 Mon. 09,- + 35,- pro Wochentag/Monat 83,- + 26,- pro Wochentag/Monat 55,- + 8,- pro Wochentag/Monat 8,- + 8,- pro Wochentag/Monat In den vergangenen Haushaltsjahren hat sich der Zuschussbedarf der Gemeinde für die einrichtungsbezogene Betreuung wie folgt entwickelt: (Zuschuss zu den nicht gedeckten Betriebskosten des Kindergarten an die Kirchengemeinde + Ausgleichszahlungen für die Betreuung von Kindern in anderen Gemeinden + Gebäudeunterhaltung / Bewirtschaftung ohne Abschreibungen, abzgl. FAG-Zuweisungen und sonst. Einnahmen) Die Zuschüsse für die Kindertagespflege belaufen sich derzeit auf jährlich ca Finanzierung der Schulkinderbetreuung von 6 0 Jahren Das Elternentgelt wird für Monate erhoben und beträgt für die Verlässliche Grundschule (Kernzeitbetreuung) seit dem Schuljahr 203/204 pauschal 45,- pro Monat (Zweitkind 22,50 ). Das monatliche Entgelt für die Flexible Nachmittagsbetreuung beträgt 45,- pro gewähltem Wochentag (Zweitkind 22,50 ). Durch die Benutzungsentgelte und die Landeszuweisungen können rd. 80 % der Personalkosten abgedeckt werden. Diese stellen mit rd. 80 % den größten Kostenblock dar. Der Zuschussbedarf beläuft sich auf rd Bollschweil, den 2. Mai 204 gez. Ch. Zachow, Haupt- und Rechnungsamtsleiter Vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am zur Kenntnis genommen. Angezeigt dem Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gem. 3 Abs. 3 KiTaG am AZ: Seite 5

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