Landkreis Heidekreis
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- Michael Roth
- vor 6 Jahren
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1 ENTWURF Landkreis Heidekreis Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung inklusive Stufenplan 2013 für die Städte, n, Samtgemeinden und den freien Bezirk Osterheide im Heidekreis - Zusammenfassung - Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 1 von 11
2 Erstellt: durch die Fachgruppe Frühkindliche Bildung und Betreuung im Fachbereich Kinder, Jugend, Familie Bearbeiter: Thomas Wirth (06.603), Tel.: INHALTSVERZEICHNIS 1. Der gesetzliche Auftrag 3 2. Erläuterung der Bedarfsberechnung 4 3. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Bestands- und Bedarfsentwicklung an n in der Kindertagesbetreuung Versorgungssituation mit n in Kindertagesstätten Bedarf, Bestand und Quote an n für Kinder unter drei Jahren zum Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung Versorgungssituation mit n in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung zum Stichtag Übersicht über Anzahl und Versorgung mit n in Kindertageseinrichtungen bis zum Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege 8 5. Kinder im Grundschulalter Anzahl der Kinder von der Einschulung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und deren Versorgungssituation Betreuung von Grundschulkindern durch Tagespflegepersonen 9 6. Öffnungszeiten 9 7. Waldorfkindergarten 9 8. Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder Bevölkerungsentwicklung Geplante Maßnahmen zur Erweiterung oder Reduzierung des Angebotes 11 Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 2 von 11
3 1. Der gesetzliche Auftrag Der Landkreis Heidekreis ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Im Rahmen der Kindertagesbetreuung gehören dazu die Feststellung des Bestands, die Ermittlung und Planung des Bedarfs an n in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) hat der Landkreis das vorhandene Angebot an n in Krippen, Kindergärten, Horten sowie in Kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an n in diesen Einrichtungen für die nächsten sechs Jahre festzustellen. Bei der Bedarfsplanung wirken die Städte, Samtgemeinden, n und der freie Bezirk Osterheide mit. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hatte der Gesetzgeber zum den ersten Schritt zu einem stufenweise Ausbau von n in Tageseinrichtungen und der Tagespflege für Kinder unter drei Jahren unternommen und die Zielmarke ( 24a SGB VIII) für das neue Versorgungsniveau ( 24 Abs. 2 SGB VIII) vorgegeben. Am trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) in Kraft. Aufbauend auf die Zielvorgaben des TAG und noch während des Umsetzungsprozesses wird eine höhere Zielmarke vorgegeben. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat (ab dem ) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen. Durch das vielfältige und flexible Betreuungsangebot erfährt insbesondere auch die Kindertagespflege einen besonderen Stellenwert. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten diese familiennahe Betreuungsform. 24 a SGB VIII sieht die Übergangsregelung und den stufenweisen Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren vor. Der Landkreis hat bereits am beschlossen, von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Die Befugnis zum stufenweisen Ausbau umfasst die Verpflichtung, 1. jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und 2. jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach 24 Abs. 3 zu ermitteln. Ab dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, 1. deren Erziehungsberechtigte a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit auf nehmen, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten; Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 3 von 11
4 lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten; 2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Solange das zur Erfüllung der Verpflichtung nach 24 Abs. 3 SGB VIII erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der frei werdenden und der neu geschaffenen Kinder, die die in 24 Abs. 3 SGB VIII geregelten Förderungsvoraussetzungen erfüllen, besonders zu berücksichtigen. Ab richtet sich der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach der neuen Fassung des 24 SGB VIII. Vorliegende Planung fasst die einzelnen Bedarfsplanungen der Städte, Samtgemeinden, n und des freien Bezirks Osterheide zusammen und beinhaltet die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung (Zusammenfassung) vom und des Stufenplans 2012 vom Es wird auf die Vereinbarung verwiesen, die zwischen den Städten, n, dem freien Bezirk Osterheide und dem Landkreis im Hinblick auf 13 AG KJHG auf dem Gebiet der Jugendhilfe abgeschlossen wurde. 2. Erläuterung der Bedarfsberechnung Grundlage für die Berechnung des Bedarfs sind die Bestands- und Anmeldedaten der Kinder in den Tageseinrichtungen zum Stichtag , die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021 des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) aus dem Jahr 2012 sowie die aktuell vorgehaltenen für unter dreijährige Kinder in den Städten, Samtgemeinden, n und dem freien Bezirk Osterheide. Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 4 von 11
5 3. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 3.1. Bestands- und Bedarfsentwicklung an n in der Kindertagesbetreuung Versorgungssituation mit n in Kindertagesstätten Unter dreijährige Kinder können in Krippengruppen und in altersübergreifenden Kindergartengruppen gefördert werden. Zur Förderung in altersübergreifenden Gruppen bilden Kindergärten bzw. Kindertagesstätten gem. 1 Abs. 3 KiTaG Gruppen, die unabhängig von der Altersstufe Krippe/ Kindergarten/Hort zusammengesetzt sind. Die Gruppen sind erlaubnispflichtig. Bis zu zwei Kinder einer anderen Altersgruppe dürfen ohne Erlaubnis in Kindergartengruppen aufgenommen werden. Für die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter unter drei Jahren steht im Landkreis Heidekreis in Kindertagesstätten zum Stichtag folgendes Angebot zur Verfügung: Heidekreis Stichtag gem. 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII Gruppen Krippen Kinder unter drei Jahren in altersübergreifenden Gruppen freie zum Stichtag davon Ganztage s-plätze zusammen prognostizierte Bedarfe Samtgemeinde Ahlden Stadt Bad Fallingbostel Bispingen Bomlitz Stadt Munster Neuenkirchen Gem.freier Bezirk Osterheide Samtgemeinde Rethem Stadt Schneverdingen Samtgemeinde Schwarmstedt Stadt Soltau Stadt Walsrode Wietzendorf Es werden 13 Kinder unter drei Jahren in der Wiegestube Benefeld betreut. Aufgrund der Hinweise der Städte, n, Samtgemeinden und des freien Bezirks Osterheide sowie den Daten der letzten Planungen ergibt sich 2013 ein tatsächlicher Bedarf von insgesamt 817 Betreuungsplätzen. Die Nachfragesituation an Betreuungsplätzen bei Kindertagespflegepersonen (KTP) ist unverändert zur letzten Bedarfsplanung. Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 5 von 11
6 Bedarf, Bestand und Quote an n für Kinder unter drei Jahren zum Heidekreis Ahlden Bad Fallingbostel Bispingen Bomlitz Stadt Munster Neuenk. Kindertageseinrichtungen Quote 18% 22% 24% 42% 29% 21% 72% 17% 26% 24% 28% 28% 23% 26% Bestand U Neue Bedarf Differenz Kindertagespflegepersonen Quote 12% 11% 13% 9% 12% 10% 5% 10% 10% 13% 11% 10% 15% 11% Bestand U Bedarf Differenz Davon Großtagespflege Kindertagespflege zusammen Quote 31% 33% 37% 51% 41% 31% 83% 28% 36% 37% 39% 38% 39% 37% Bestand U Bedarf Differenz Anzahl Kinder im Krippenalter (3 Jahrgänge) Prognose Prognose Schwarmstedt Osterheide Rethem Wietzendorf Schneverdingen Soltau Walsrode Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 6 von 11
7 4. Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung Geburtszeiträume Ahlden Bad Fallingbostel Bispingen Bomlitz Stadt Munster Neuenk. Rethem Wietzendorf Osterheide Schneverdingen Schwarmstedt Soltau Walsrode Versorgungssituation mit n in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung zum Stichtag. Gruppen, im Heidekreis Stichtag Regelgruppen Kinder von drei bis sechs Jahren Vormittags Nachmittags Ganztags in altersübergreifenden Gruppen Integrative Gruppen freie davon Ganztagesplätze / Gruppen Samtgemeinde Ahlden Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Stadt Bad Fallingbostel Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Bispingen Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Bomlitz Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Stadt Munster Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Neuenkirchen Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Gem.freier Bezirk Osterheide Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Samtgemeinde Rethem Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Stadt Schneverdingen Anzahl Gruppen , ,5 Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Samtgemeinde Schwarmstedt Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Stadt Soltau Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Stadt Walsrode Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Wietzendorf Anzahl Gruppen Anzahl Kinder von 3-6 Jahren Gruppen zusammen , ,5 zusammen Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 7 von 11
8 4.2. Übersicht über Anzahl und Versorgung mit n in Kindertageseinrichtungen bis zum Zum Beginn eines Kindergartenjahres am umfasst der Anteil der Kinder im Kindergartenalter gewöhnlich 3 Jahrgänge (Dreijährige, Vierjährige, Fünfjährige). Im Laufe des Kindergartenjahres kommen erfahrungsgemäß bis zum April eines Jahres weitere überwiegend dreijährige Kinder dazu. Folglich umfasst der Anteil der Kinder im Kindergartenalter am eines Jahres durchschnittlich 3 ½ Jahrgänge. Anzahl Kinder zu Beginn und Ende des Kindergartenjahres (3 bzw. 3 ½ Jahrgänge) Heidekreis Stand Anzahl Kinder Dif. Versorgungsgrad ,2% ,5% ,0% ,4% ,1% ,4% ,9% ,0% ,7% ,1% ,0% ,7% ,3% 4.3. Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegeeinrichtungen hat Vorrang vor der Betreuung durch Kindertagespflegepersonen. Es wird für die Jahrgangsstufe häufig eine Randzeitenbetreuung durch Tagespflegepersonen wahrgenommen. Derzeit werden 179 Kinder von drei bis sechs Jahren durch Tagespflegepersonen zu verschiedenen Zeiten betreut. 5. Kinder im Grundschulalter Kinder im Grundschulalter können in Hortgruppen, in altersübergreifenden Kindergartengruppen sowie durch Tagespflegepersonen betreut werden. In Kindertageseinrichtungen gilt gem. 1 Abs. 3 KiTaG, das genehmigungspflichtige alterübergreifende Gruppen gebildet werden können. Bis zu zwei Kinder einer anderen Altersgruppe können ohne Erlaubnis in Kindergartengruppen aufgenommen werden. Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 8 von 11
9 5.1. Anzahl der Kinder von der Einschulung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und deren Versorgungssituation Hortplätze im Heidekreis Stand davon frei Schulkinder Jahrgänge Samtgemeinde Ahlden Stadt Bad Fallingbostel Bispingen Bomlitz Stadt Munster Neuenkirchen Gem.freier Bezirk Osterheide Samtgemeinde Rethem Stadt Schneverdingen Samtgemeinde Schwarmstedt Stadt Soltau Stadt Walsrode Wietzendorf Versorgungsgrad 2012 Versorgungsgrad ,7% 5,7% Zum Stichtag stehen 292 in Hortgruppen zur Verfügung. 30 Kinder ab 6 Jahren konnten nicht aufgenommen werden. Durch die Einführung der verlässlichen Grundschule ist die Betreuung der Schulkinder am Vormittag von 8 bis 13 Uhr gesichert. Zunehmend werden Kinder im Rahmen von offenen Ganztagsgrundschulen bis in den Nachmittag betreut Betreuung von Grundschulkindern durch Tagespflegepersonen Derzeit werden 227 Kinder, meist in Randzeiten und in den Ferien, durch Kindertagespflegepersonen betreut. 6. Öffnungszeiten Die Vormittagsgruppen sind in der Regel von 8.00 Uhr bis Uhr und die Nachmittagsgruppen von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. In den meisten Kindertagesstätten gibt es Früh- und Mittagsdienste, die die Zeiträume von 6.45 Uhr bis 8.00 Uhr und Uhr bis Uhr abdecken. Eine durchgehende Betreuung ist fast überall möglich. In einigen Einrichtungen werden Randzeitenbetreuungen durch Kindertagespflegepersonen angeboten. 7. Waldorfkindergarten Der Waldorfkindergarten in Benefeld nimmt mit einer integrativen Gruppe, einer Regelgruppe (insgesamt 40 genehmigte ) und einer Krippengruppe mit 13 genehmigten n konzeptionell bedingt eine besondere Stellung mit einem entsprechend großen Einzugsgebiet ein. Im Waldorfkindergarten werden derzeit 51 Kinder aus dem Landkreis Heidekreis betreut, davon 13 unter drei Jahren. Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 9 von 11
10 8. Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder Behinderte Kinder sollen nach Möglichkeit in einer ortsnahen Kindertagesstätte gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern in einer Gruppe betreut werden. Der Bedarf ist gesondert festzustellen. Die erforderlichen Planungen und Regelungen sind im Regionalen Konzept für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder im Landkreis Heidekreis dokumentiert. Gegenwärtig stehen im Landkreis Heidekreis für die Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung in integrativen Gruppen als wohnortnahes Angebot im Sinne des 3 Abs. 6 KiTaG 23 Gruppen zur Verfügung. 9. Bevölkerungsentwicklung Bis zum Jahr 2021 wird die Bevölkerung der Landkreis Heidekreis voraussichtlich um 5 % sinken. Bevölkerungsentwicklung auf Basis 2011 Samtgemeinde Ahlden Stadt Bad Fallingbostel Bispingen Bomlitz Stadt Munster Neuenkirchen Gem.freier Bezirk Osterheide Samtgemeinde Rethem Stadt Schneverdingen Samtgemeinde Schwarmstedt Stadt Soltau Stadt Walsrode Wietzendorf LSKN, Hannover diff ,0% ,2% ,5% ,7% ,0% ,7% ,1% ,2% ,2% ,9% ,0% ,5% ,7% ,0% Die Firma StadtRegion hat im Rahmen des Projektes Konversion und Regionalentwicklung im Heidekreis (KonReg) eine Prognose erstellt, nach der die Bevölkerungsentwicklung im Bereich der Kinder unter sechs Jahren bis zum Jahr 2030 leicht rückläufig sein wird. Datengrundlage: LSKN, Prognose Stadtregion, Dez Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 10 von 11
11 10. Geplante Maßnahmen zur Erweiterung oder Reduzierung des Angebotes Im Heidekreis werden bis zum noch weitere 169 Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt (Siehe ). Weiterhin werden im Laufe des Jahres noch ca. 20 neue Kindertagespflegepersonen hinzukommen, die durchschnittlich je zwei für Kinder unter drei Jahren anbieten können. Somit würden dann 209 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Im Heidekreis wird der Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder nach dem derzeitigen Kenntnisstand erfüllt. Mögliche Bedarfsschwankungen können durch Betreuung in alterübergreifenden Gruppen und durch Kindertagespflegepersonen aufgefangen werden. Die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs ist gesichert. Es besteht kein Handlungsbedarf. Der Bedarf an Betreuung von Schulkindern steigt stetig. Durch die Ganztagsschulen und die Kindertagespflegepersonen, die flexible Randzeitenbetreuung anbieten können, ergibt sich derzeit kein akuter Handlungsbedarf. Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, Entwurf - Seite 11 von 11
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