Kindergartenbedarfsplanung
|
|
- Sarah Hochberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 gartenbedarfsplanung Stand: September 2018
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Rechtliche Grundlagen Bedarfsberechnung Bevölkerungsentwicklung Entwicklung der Geburtenzahlen Bedarfsberechnung U3-Bereich Bedarfsberechnung Ü3-Bereich Übersicht über das Gruppen- und Platzangebot Fazit 7 4. Darstellung und Entwicklung der einzelnen gärten 4.1 garten St. Josef Bad Imnau garten Bittelbronn garten St. Clemens Gruol garten Haigerloch Waldkindergarten Hart garten St. Josef- Anton Owingen garten Stetten Integrative Kita Löwenzahn garten St. Valentin Trillfingen garten Weildorf Haigerloch Gesamt tagespflege Personalbedarf Zusammenfassung... 33
3 1. Einleitung Die stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorgfältige, kontinuierliche örtliche Bedarfsplanung. Sie ist sowohl Grundlage für die Förderung der freien Träger als auch das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen und damit eine wesentliche Voraussetzung, um den unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen und Versorgungsstrukturen noch besser gerecht zu werden. 3 des tagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine gartenbedarfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für alle vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hinzuwirken. Neben der Ermittlung der notwendigen Betreuungsplätze werden auch der Bestand der Betreuungsangebote und die Entwicklungen in den einzelnen gärten dargestellt, Ausbauziele für die Jahre formuliert und auch das notwendige Personal aufgelistet. Der gartenbedarfsplan wurde unter Einbeziehung der kirchlichen und freien Träger für die gartenjahre 2018/19 und 2019/20 nun aktualisiert und fortgeschrieben. 1
4 2. Rechtliche Grundlagen Seit dem sind die Städte und Gemeinden nach 3 des tagesbetreuungsgesetzes für die örtliche gartenbedarfsplanung zuständig. Dadurch wurde die politische Verantwortung für die gärten auf die kommunale Ebene übertragen. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist der weitere bedarfsgerechte Ausbau der Angebote in der betreuung zu einem umfassenden und vielfältigen Betreuungsangebot, das die Erziehung in der Familie ergänzt und dazu beiträgt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Seit hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines gartens. Darüber hinaus haben seit alle ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann in einer tageseinrichtung oder aber in der Tagespflege realisiert werden. Bei beiden Ansprüchen handelt es sich um einen subjektiv einklagbaren Rechtsanspruch. Am hat das Kultusministerium Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des tagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) beschlossen. Wesentlicher Kernpunkt der Gesetzesänderung in 2 a KiTaG ist die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festlegung und zur verbindlichen Erhöhung des Personalschlüssels aufgrund der politischen Übereinkunft von Land und kommunalen Landesverbänden vom Die daraus resultierende tagesstättenverordnung (KiTaVO) ist am in Kraft getreten. Darin wurden erstmals verbindliche Mindestpersonalschlüssel festgelegt. Die KiTaVO und damit auch diese Mindestpersonalschlüssel beziehen sich auch auf die freien Träger. Um die Personalknappheit im gartenbereich etwas abzumildern hat der Landtag am die Änderung von 7 des tagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) einstimmig beschlossen und den so genannten Fachkräftekatalog erweitert. Dadurch soll dem steigenden Fachkräftebedarf und den Anforderungen an eine gute tagesbetreuung Rechnung getragen werden. Mit der Änderung ist es nun auch Kindheitspädagogen, Sozialarbeitern, krankenpflegern, Physiotherapeuten, Logopäden, Grund-, Haupt- oder Sonderschullehrern sowie Hebammen und Dorfhelfern nach entsprechender Qualifizierung möglich, in tagesstätten zu arbeiten. Das KiTaG geht von dem Grundsatz der integrativen Erziehung behinderter mit nicht behinderten n aus. Dies ist gemäß 2 Abs. 2 KiTaG angemessen zu berücksichtigen. Bisher wurde bezogen auf den Einzelfall geprüft, ob wegen ihrer Behinderung spezielle Förderung in einer Spezialeinrichtung benötigen oder ob sie zusammen mit n ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut werden können. 2
5 Übersicht über mögliche Betriebsformen nach dem KiTaG Gruppenart Kürzel Beschreibung der Gruppen Halbtagesgruppe HT Vor- oder nachmittags geöffnete Gruppe mit einer täglichen Öffnungszeit von mindestens 3 bis unter 6 Stunden Höchstgruppenstärke: Regelgruppe RG Vor- und nachmittags geöffnete Gruppe mit Unterbrechung am Mittag Höchstgruppenstärke: Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit Ganztagesgruppe Altersgemischte Gruppe VÖ GT AM Gruppe mit einer ununterbrochenen Öffnungszeit von mindestens 6 bis. max. 7 Stunden am Tag Höchstgruppenstärke: Gruppe mit mehr als 7 Stunden durchgängiger Öffnungszeit, einschließlich Mittagessen und Schlafmöglichkeiten für die Höchstgruppenstärke: 20 Altersgemischte Gruppen sind in allen oben genannten Betriebsformen möglich. Es sind Gruppen mit überwiegender Anzahl von n im gartenalter (ab 3 Jahre), sowie zusätzlich n ab 1 bzw. 2 Jahren und/oder n im schulpflichtigen Alter. Höchstgruppenstärke bei AM-Gruppen für 2-Jährige: 25 bei HT oder RG 22 bei VÖ 20 bei GT Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenem 2-jährigem Kind, so dass jedes 2-jährige Kind 2 Plätze beansprucht. Höchstgruppenstärke bei AM-Gruppen für 1-Jährige: 15 Krippe KR Kleinkindbetreuung für vom 1. bis zum 3. Lebensjahr mit einer Betreuung von mindestens 15 Stunden wöchentlich Höchstgruppenstärke: 10 3
6 3. Bedarfsberechnung 3.1 Bevölkerungsentwicklung Jahr EW-Zahl Veränderung zum Vorjahr - 0,3 % +/- 0 % - 0,4 % - 0,7 % + 0,6 % - 0,05% + 0,7 % 3.2 Entwicklung der Geburtenzahlen Jahr bis Bedarfsberechnung U3-Bereich Die Zahl der betreuten unter 3 Jahren nimmt stetig zu. Laut dem Bericht des KVJS Bestand und Struktur der tageseinrichtungen in Baden-Württemberg mit Stichtag hat sich die Zahl der in tageseinrichtungen betreuten Kleinkinder im Vergleich zu 2005 mehr als versechsfacht. Die Betreuungsquote insgesamt, d.h. Betreuung der unter 3 jährigen in tageseinrichtungen und in tagespflege lag 2016 in den Landkreisen bei 26 %. Die tagespflege spielt dabei jedoch mit rund 4,5 % eine untergeordnete Rolle. Der KVJS hat in seinem Bericht zum Stichtag auch die Betreuungsquoten nach Gemeindegrößenklassen und Altersjahrgängen untersucht. Dabei ergeben sich für die Gemeindegrößenklasse Einwohner folgende Betreuungsquoten: im Alter von 0 bis unter 1 Jahr: 1,1 % im Alter von 1 bis unter 2 Jahren: 19,4 % im Alter von 2 bis unter 3 Jahren: 45,4 % Zwischenzeitlich dürften diese 2015 bzw ermittelten Quoten erneut gestiegen sein, was auch die tatsächlichen Aufnahmezahlen in Haigerloch bestätigten. Nach Erfahrungswerten des Landesverbands Katholischer tagesstätten e.v. beträgt die durchschnittliche Inanspruchnahme der 2-3 jährigen 75 % und der 1-2 jährigen 50 %. Für die Bedarfsberechnung der Stadt Haigerloch wird deshalb mit folgenden Betreuungsquoten gerechnet: im Alter von 1 bis unter 2 Jahren: 25 % im Alter von 2 bis unter 3 Jahren: 55 % unter 1 Jahr werden in Haigerloch ausschließlich bei Tagespflegepersonen betreut. 4
7 Bedarfsberechnung U3 0 1 Jahre 1 2 Jahre 2 3 Jahre Gesamt Anzahl der (Geburten jeweils vom ) 91* Betreuungsquote 25 % 55 % Rechnerisch notwendige Plätze 20,5 56,1 76,6 Vorhandene Plätze in tageseinrichtungen Bedarf/ Kapazität 4,5-17,1-12,6 Versorgungsquote 23,3 % * Geburten bis zum berücksichtigt Anmerkung: Bei den Krippengruppen wurden jeweils 5 Plätze den 1-2 Jährigen sowie 5 Plätze den 2-3 Jährigen rechnerisch zugewiesen. 3.4 Bedarfsberechnung Ü3-Bereich Nicht nur die Zahl der betreuten unter 3 nimmt stetig zu, seit 2012 sind auch wieder absolut steigende zahlen laut Bericht des KVJS zu verzeichnen. Dementsprechend steigt auch wieder die Zahl der betreuten im gartenalter (3 Jahre bis Schuleintritt). In dieser Altersklasse werden rund 95 % aller in tageseinrichtungen betreut. Es ist zu beobachten, dass die Betreuung der im gartenalter in Regelgruppen immer mehr an Bedeutung verliert. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in VÖ- oder Ganztagesgruppen steigt dagegen stetig an. Bedarfsberechnung Ü3 Anzahl der 3 6 Jahre (Geburten jeweils vom ) Kiga-Jahr 17/18 Kiga-Jahr 18/19 Kiga-Jahr 19/20 Kiga-Jahr 20/ * Belegungsquote 95 % 95 % 95 % 95 % Rechnerisch notwendige Plätze 368,6 358,2 359,1 349,6 Vorhandene Plätze in tageseinrichtungen Bedarf/ Kapazität 30,4 37,8 36,9 46,4 Versorgungsquote 102,8 % 105,0 % 104,8 % 107,6 % * Geburten bis zum berücksichtigt 5
8 3.5 Übersicht über das Gruppen- und Platzangebot gartenjahr 2018/19 Bad Imnau Bittelbronn Gruol Haigerloch Hart Owingen Stetten Stetten Trillfingen Weildorf Trägerschaft (K= Kirche, S= Stadt) K S K S S K S KBF K S Anzahl Gruppen gesamt Regelgruppen mit 32,5 h wöchentlicher Öffnungszeit 1 1, ,5 VÖ-Gruppen - verlängerte Öffnungszeit Vormittag AM-Gruppen - Altersgemischte Gruppe 2-6 Jahre AM-VÖ-Gruppe - Altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit 1 1 GT-Gruppe - Ganztagesgruppe 1-6 Jahre 2 2 GT-Gruppe - Ganztagesgruppe 3-6 Jahre 0,5 0,5 Krippengruppe 1-3 Jahre Plätze gesamt für 3-6 Jährige davon in RG davon in VÖ davon in AM davon in AM-VÖ davon in GT Plätze gesamt für 1-3 Jährige davon in AM davon in AM-VÖ 2 2 davon in AM-GT davon in GT-Krippen davon in VÖ-Krippen Warmes Mittagessen x x x x Gesamt gartenjahr 2019/20 (vorgeschlagene Änderungen sind bereits berücksichtigt) Trägerschaft (K= Kirche, S= Stadt) K S K S S K S KBF K S Anzahl Gruppen gesamt Regelgruppen mit 32,5 h wöchentlicher Öffnungszeit 1 1 0, ,5 5 VÖ-Gruppen - verlängerte Öffnungszeit Vormittag AM-Gruppen - Altersgemischte Gruppe 2-6 Jahre AM-VÖ-Gruppe - Altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit 1 1 GT-Gruppe - Ganztagesgruppe 1-6 Jahre 2 2 GT-Gruppe - Ganztagesgruppe 3-6 Jahre 1,5 0,5 2 Krippengruppe 1-3 Jahre Plätze gesamt für 3-6 Jährige - bei max. Belegung davon in RG davon in VÖ davon in AM davon in AM-VÖ davon in GT Plätze gesamt für 1-3 Jährige - bei max. Belegung davon in AM davon in AM-VÖ 2 2 davon in AM-GT davon in GT-Krippen davon in VÖ-Krippen Warmes Mittagessen x x x x Bad Imnau Bittelbronn Gruol Haigerloch Hart Owingen Stetten Stetten Trillfingen Weildorf Gesamt 6
9 Anmerkung: In AM-Gruppen ist es rechtlich möglich, bis zu 5 unter 3 Jahren aufzunehmen. Jedes Kind unter 3 beansprucht dabei 2 Plätze. Da es jedoch aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll ist, 5 unter 3 Jahren zusammen mit bis zu 15 n über 3 Jahren zu betreuen wird seitens des KVJS und der Fachberatung des Zollernalbkreises empfohlen, in AM-Gruppen maximal 2-3 unter 3 Jahren aufzunehmen. Aus diesem Grund und aufgrund von notwendigen Plätzen für n über 3 Jahren wurde mit der Verrechnungsstelle für kath. gärten vereinbart, je AM-Gruppen 2 Plätze für unter 3 Jahren und 21 Plätze für über 3 Jahren auszuweisen und vorzuhalten bzw. zu besetzen Fazit Ziel ist es, die Betreuungsangebote in Haigerloch kontinuierlich und bedarfsgerecht auszubauen. Die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie ein wichtiger Standortfaktor. Die Stadt Haigerloch erreicht aktuell eine Versorgungsquote im U3-Bereich (ohne Plätze in der tagespflege) von 23,3 %. Seitens der Landesverbände wird nach wie vor empfohlen, eine Versorgungsquote von mind. 35 % anzustreben. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter 3 Jahren wächst stetig. Zwischenzeitlich ist es normal, das unter 3 jährige Kind in eine tageseinrichtung zu bringen. Es fehlen derzeit rund 13 Betreuungsplätze für ab 1 Jahr. Dieser Platzbedarf wird zudem noch weiter steigen, berücksichtig man, dass immer mehr Eltern für ihre einen Betreuungsplatz bereits ab 1 Jahr wünschen und auch einfordern. Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle ab dem 1. Geburtstag ist es wichtig, die U3 Betreuung in den nächsten Jahren kontinuierlich auszubauen. Um den Bedürfnissen der U3- und auch der Ü3- in Altersgemischten Gruppen gerecht werden zu können und um eine sinnvolle pädagogische Arbeit leisten zu können, wurde mit den kirchlichen gärten vereinbart, je AM-Gruppe maximal 2 Plätze für ab 2 Jahren vorzuhalten bzw. zu besetzen. Damit wird auch den Empfehlungen des KVJS und der Fachberatung im LRA entsprochen. Langfristig muss es jedoch das Ziel sein, die altersgemischten Gruppen aufzugeben und die U3- nur noch in Krippen zu betreuen. In einem ersten Schritt wird vorgeschlagen, zum gartenjahr 2019/20 am garten Gruol die zwei bestehenden AM-Gruppen in eine Regelgruppe und eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten umzuwandeln. Zusätzlich soll eine neue Krippengruppe mit einer Betreuungszeit von 6 h pro Tag eingerichtet werden. Dadurch werden 6 neue Plätze für zwischen 1-3 Jahren geschaffen. Im gartenjahr 2020/21 muss zusätzlich eine weitere Krippe im Stadtgebiet eingerichtet werden. Anders sieht es derzeit im Bereich der über 3 Jahren aus. Dort kann allen n ein Platz in einer tageseinrichtung angeboten werden. Die Versorgungsquote ohne Plätze in der tagespflege liegt im gartenjahr 2018/19 bei 105 %. Es ist jedoch zu beobachten, dass die Regelgruppen mit einer Betreuungszeit von 4,5 h am Vormittag immer mehr an Bedeutung verlieren, die Ganztagesbetreuung und die Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (6 bzw. 7 h am Vormittag) dagegen werden verstärkt nachgefragt. Die neuen 10 Ganztagesplätze am garten Haigerloch waren innerhalb kürzester Zeit belegt. Auch die Ganztagesplätze in der Kita Löwenzahn (KBF) sind in den nächsten zwei gartenjahren voll belegt. 7
10 Im garten Haigerloch besteht nun das Problem, dass für die Ganztageskrippenkinder keine Kapazitäten für eine Ganztagesbetreuung ab 3 Jahren zur Verfügung stehen. Die Verweildauer eines Krippenkindes mit max. 2 Jahren ist deutlich kürzer als im garten mit rund 3-4 Jahren. Dadurch ergibt sich der Umstand, dass die Ü3 die Plätze im Ganztagesbereich noch belegen, während bereits aus der Krippe neue überwechseln. Dasselbe Problem ergibt sich zwischenzeitlich auch bei der Betreuung in verlängerter Öffnungszeit. Auch die Nachfrage nach einem warmen Mittagessen für die nimmt zu. Aus diesem Grund müssen in den nächsten Jahren die bestehenden Betreuungsplätze an die geforderten Betreuungszeiten angepasst, d.h. Regelgruppen umgewandelt und weitere Ganztagesplätze geschaffen werden. Zudem muss das erfolgreiche Bausteine-Konzept, mit dem die Betreuungszeit von Regelkindern an einzelnen Tagen verlängert werden kann, ausgebaut werden. Für das gartenjahr 2018/19 wird vorgeschlagen, zunächst im garten Haigerloch die Möglichkeit Bausteine zu buchen von 14 auf bis zu 25 auszuweiten. Im gartenjahr 2019/20 soll dann am garten Haigerloch eine Regelgruppe in eine weitere Ganztagesgruppe mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 50 h umgewandelt werden. Am garten Trillfingen wird zudem ebenfalls vorgeschlagen, eine Regelgruppe in eine Ganztagesgruppe zeitgemischt mit Regelöffnungszeit umzuwandeln. Dadurch würden insgesamt 30 neue Ganztagesplätze für ab 3 Jahren entstehen. Insgesamt stünden danach 60 Ganztagesplätze in der Stadt Haigerloch für ab 3 Jahren und insgesamt 20 Ganztagesplätze für ab 1 Jahr zur Verfügung. Neben dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze muss zudem auch immer ein Augenmerk auf eine qualitativ hochwertige und pädagogisch sinnvolle Betreuung gelegt werden. Aus diesem Grund werden die Erzieher/innen kontinuierlich in internen oder externen Fortbildungen geschult. Durch das bereits 2013 eingeführte Qualitätssicherungssystem NKK wird zudem das pädagogische Handeln intern evaluiert und Verbesserungsprozesse ausgelöst. Seit Oktober 2013 erhalten die Tagespflegepersonen die Haigerlocher betreuen einen Zuschuss der Stadt Haigerloch in Höhe von 1 pro Betreuungsstunde. Ziel soll es sein, neben dem Ausbau der tageseinrichtungen auch das Angebot bei Tagesmüttern und Tagesvätern zu verbessern und zu erhöhen. 8
11 4. Darstellung und Entwicklung der einzelnen gärten Auf den folgenden Seiten werden die einzelnen gärten vorgestellt und die künftige Entwicklung, welche anhand der tatsächlichen Geburten berechnet wurde, für die gartenkinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt dargestellt. Die im Alter von 0 3 Jahren wurden nicht berücksichtigt, da keine verlässliche und aussagekräftige Aussage über die Inanspruchnahme eine Betreuungsplatzes innerhalb der einzelnen Ortsteile gemacht werden kann. gartenberechtigte : Tatsächlich/voraussichtlich angemeldete : Maximale Platzkapazität: Anzahl der im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt nach den tatsächlichen Geburten Anzahl der tatsächlich im garten gemeldeten. Durch die Möglichkeit der freien gartenwahl kann sich diese Zahl von den kindergartenberechtigten unterscheiden. Zudem ist der Besuch eines gartens nach wie vor nicht verpflichtend. Für die Folgejahre wurde die Zahl der jetzt tatsächlich angemeldeten mit den Geburtenzahlen fortgeschrieben. Maximal mögliche Anzahl der Regelkindergartenkinder (3 Jahre -Schuleintritt), bei altersgemischten Gruppen ist zu beachten, dass je Gruppe 2 Plätze für unter 3 Jahren ausgewiesen und vorgehalten werden. 9
12 4.1 garten St. Josef Bad Imnau Anschrift: Schulstr.14, Haigerloch-Bad Imnau Telefon: 07474/ Träger: Katholische Kirchengemeinde Eyachtal Haigerloch St. Anna gartenleitung: Evelyn Vogt Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 AM-Gruppe mit 21 Plätzen darin 2 bis max. 5 Plätze für ab 2 Jahren Belegung zum : Öffnungszeiten: Besonderheit/ Zusatzangebot: Kind U3 Montag Freitag von Uhr Mittwoch und Donnerstag von Uhr Waldorientierung, die Betreuung findet am Montag und Dienstag ganzjährig im Wald statt. Zum Schutz für die wurden zwei Bauwagen aufgestellt. Personalstellen: 2,6 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,0 10
13 11
14 4.2 garten Bittelbronn Anschrift: Imnauer Str. 1, Haigerloch-Bittelbronn Telefon: 07474/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Elke Schwenk Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 28 Plätzen - Belegung zum : Öffnungszeiten: 21 Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr Personalstellen: 2,1 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,6 12
15 13
16 4.3 garten St. Clemens Gruol Anschrift: Lämmerwiesen 7, Haigerloch-Gruol Telefon: 07474/ Träger: Katholische Kirchengemeinde Eyachtal Haigerloch St. Anna gartenleitung: Renate Moll Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 2 AM-Gruppen mit insgesamt 42 Plätzen darin 4 bis max. 10 Plätze für ab 2 Jahren Belegung zum : Öffnungszeiten: U3 Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Für ab 3 Jahren können durch die Bausteine die Betreuungszeiten am Vormittag flexibel verlängert werden. Folgende Bausteine können gebucht werden: Frühbaustein: Spätbaustein: Uhr Uhr Personalstellen: 4,31 14
17 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,7 15
18 4.4 garten Haigerloch Anschrift: Oberstadtstr. 57, Haigerloch Telefon: 07474/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Bernhard Raupach Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 28 Plätzen 1 VÖ-Krippe mit 10 Plätzen 1 VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen 1 GT-Krippe mit 10 Plätzen (neu) 1 RG/GT-Gruppe mit 15 Regelplätzen und 10 Ganztagesplätzen (neu) Belegung zum : Öffnungszeiten: Krippenkinder Regelgruppe: Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr VÖ-Gruppe (Ü3 + U3): Montag Freitag von Uhr Ganztagesgruppe (Ü3 + U3): Montag Freitag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Für ab 3 Jahren können durch die Bausteine die Betreuungszeiten flexibel verlängert werden. Folgende Bausteine können gebucht werden: Frühbaustein: Spätbaustein: Nachmittagsbaustein: Uhr Uhr Uhr 16
19 Personalstellen: 12,29 In der Ganztagesgruppe kann zwischen einer Betreuungszeit von 40 h pro Woche (täglich von Uhr) oder von 50 h pro Woche (täglich von Uhr) gewählt werden. Es gibt ein warmes Mittagessen. Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 * Ohne Ganztagesanmeldungen Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , * , * ,8 17
20 4.5 Waldkindergarten Hart Anschrift: Tannwaldstr. 16, Haigerloch-Hart Telefon: 07474/ oder 0172/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Stefanie Hodler Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 20 Plätzen - Belegung zum : Öffnungszeiten: Besonderheit/ Zusatzangebot: 16 Montag Freitag von Uhr Dienstag und Donnerstag von Uhr Die Betreuung findet in den Frühlings- und Sommermonaten im Wald statt. In den Wintermonaten werden die Räumlichkeiten in der Tannwaldstraße genutzt. Die Betreuung an den Nachmittagen findet ganzjährig in der Tannwaldstraße statt. Personalstellen: 2,0 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,0 18
21 19
22 4.6 garten St. Josef- Anton Owingen Anschrift: Hauptstr. 78, Haigerloch-Owingen Telefon: 07474/ Träger: Katholische Kirchengemeinde Eyachtal Haigerloch St. Anna gartenleitung: Annika Heinzelmann Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 2 AM-Gruppen mit insgesamt 42 Plätzen darin 4 bis max. 10 Plätze für ab 2 Jahren 1 AM-VÖ-Gruppe mit insgesamt 18 Plätzen darin 2 bis max. 5 Plätze für ab 2 Jahren Belegung zum : Öffnungszeiten: U3 AM-Gruppe: Montag Donnerstag von Uhr und Uhr Freitag von Uhr AM-VÖ-Gruppe (wird ab September 2018 eingerichtet): Montag Freitag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Es wird ein warmes Mittagessen angeboten Personalstellen: 6,35 20
23 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,7 21
24 4.7 garten Stetten Anschrift: Kirchstr. 21, Haigerloch-Stetten Telefon: 07474/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Dagmar Pfeffer Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 28 Plätzen 1 VÖ-Krippe mit 10 Plätzen 1 VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen Belegung zum : Öffnungszeiten: Krippenkinder Regelgruppe: Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr VÖ-Gruppe (Ü3 + U3): Montag Freitag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Für ab 3 Jahren können durch die Bausteine die Betreuungszeiten flexibel verlängert werden. Folgende Bausteine können gebucht werden: Frühbaustein: Spätbaustein: Nachmittagsbaustein: Uhr Uhr Uhr Personalstellen: 6,27 22
25 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,9 23
26 4.8 Integrative Kita Löwenzahn Anschrift: Kirchstr. 19/2, Haigerloch-Stetten Telefon: 07474/ Träger: Körperbehindertenförderung gartenleitung: Elisabeth Pfeffer-Döttling Platzangebot (nur für Regelkinder): garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 2 AM-GT-Gruppen mit insgesamt 20 Plätzen darin 10 Plätze für ab 1 Jahr Belegung zum : Öffnungszeiten: Besonderheit/ Zusatzangebot: U3 Montag Donnerstag von Uhr Freitag von Uhr Die Betreuung erfolgt in zwei integrativen Gruppen. Es wird ein warmes Mittagessen angeboten Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,0 24
27 25
28 4.9 garten St. Valentin Trillfingen Anschrift: Kapellenweg 13, Haigerloch-Trillfingen Telefon: 07474/ Träger: Katholische Kirchengemeinde Eyachtal Haigerloch St. Anna gartenleitung: Silke Schellhammer Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 28 Plätzen 1 VÖ-Krippe mit 10 Plätzen 1 VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen Belegung zum : Öffnungszeiten: Krippenkinder Regelgruppe: Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr VÖ-Gruppe (Ü3 + U3): Montag Freitag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Für ab 3 Jahren können durch die Bausteine die Betreuungszeiten flexibel verlängert werden. Folgende Bausteine können gebucht werden: Spätbaustein: Nachmittagsbaustein: Uhr Uhr Personalstellen: 5,55 Es wird zusammen mit den Schulkindern der Grundschule Trillfingen ein warmes Mittagessen angeboten. 26
29 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,3 27
30 4.10 garten Weildorf Anschrift: Kirchgasse , Haigerloch-Weildorf Telefon: 07474/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Dagmar Gauss Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 AM-Gruppe mit 21 Plätzen darin 2 bis max. 5 Plätze für ab 2 Jahren Belegung zum : Öffnungszeiten: U3 Montag Freitag von Uhr Montag - Donnerstag von Uhr Personalstellen: 2,29 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,3 28
31 29
32 4.11. Haigerloch Gesamt In der Gesamtstadt Haigerloch sind für die ab 3 Jahren ausreichend Betreuungsplätze vorhanden. Die Auslastung innerhalb der einzelnen Einrichtungen variiert jedoch stark. Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,2 30
33 5. tagespflege Gemäß 1 Abs. 7 KiTaG ist die tagespflege die Betreuung und Förderung von n durch geeignete Tagespflegepersonen. Der Ausbau und die Organisation der tagespflege gemäß 23 TAG liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes Zollernalbkreis. Die Stadt Haigerloch bezuschusst Tagespflegepersonen, die aus dem Stadtgebiet Haigerloch betreuen mit 1,- pro Betreuungsstunde. Gefördert wird die Betreuung von - n bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres unabhängig von der Betreuungszeit - n im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt außerhalb der Öffnungszeiten der gärten Gemäß Mitteilung des Jugendfördervereins Zollernalbkreis sind in Haigerloch derzeit folgende Tagespflegepersonen gemeldet: - Vera Kallas, Stetten - Angelika Albrecht, Trillfingen - Krabbelwiese (Alexander Lehmann, Verena Göttler) in Owingen mit Platz für bis zu 9 n im Alter von 0-3 Jahren - Krabbelzwerge (Anja Lehmann, Lisa Bickschlag) in Stetten mit Platz für bis zu 9 n im Alter von 0-3 Jahren Betreute in tagespflege zum (Zahlen des Jugendfördervereins Zollernalbkreis): Anzahl Tagespflegepersonen gesamt 0 Jahre 1 Jahr 2 Jahre 0-3 Jahre gesamt 3-6 Jahre 6-14 Jahre
34 6. Personalbedarf Erstmals wurden mit der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung und die Personalfortbildung in gärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (tagesstättenverordnung KiTaVO), welche am in Kraft getreten ist, verbindlichen Mindestpersonalschlüssel festgelegt. Die KiTaVO gilt nicht für Krippen und Horte. In allen eingruppigen Einrichtungen sind unabhängig der zahl während der gesamten Öffnungszeit mindestens zwei Fachkräfte einzusetzen. Die Mindestpersonalschlüssel beziehen sich in der Regelgruppe auf eine wöchentliche Öffnungszeit von 30 Stunden. Nachdem die gärten in der Stadt Haigerloch jedoch 32,5 Stunden Öffnungszeit pro Woche in der Regelgruppe anbieten, erhöht sich der Mindestpersonalbedarf entsprechend zusätzlich. Bei Beibehaltung einer wöchentlichen Öffnungszeit in den Regelgruppen von 32,5 Stunden und dem derzeitigen Betreuungsangebot ergibt sich zum gartenjahr 2018/19 folgender Personalbedarf: Bad Imnau Bittelbronn Gruol Haigerloch Hart Owingen Stetten Trillfingen Weildorf Vertretungskraft städtische KIGAs Gesamt Kirchliche KIGAs Städtische KIGAs vorhandenes Personal 2,60 2,10 4,31 12,29 2,00 6,35 6,27 5,55 2,29 1,62 45,38 18,81 26,57 benötigtes Personal 2018/2019 2,51 2,06 4,43 13,00 2,00 6,09 6,23 5,47 2,29 1,34 45,42 18,50 26,92 zusätzlicher Personalbedarf 0,00 0,00 0,12 0,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,83 0,12 0,71 Beim Personalschlüssel in Haigerloch wurde bereits die Ausweitung der Bausteine auf bis zu 25 mit zusätzlich 0,25 Stellen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen (siehe Ziffer 3.4 und 7.2) ergibt sich zum gartenjahr 2019/20 folgender Personalbedarf: Bad Imnau Bittelbronn Gruol Haigerloch Hart Owingen Stetten Trillfingen Weildorf Vertretungskraft städtische KIGAs Gesamt Kirchliche KIGAs Städtische KIGAs vorhandenes Personal 2,60 2,10 4,31 12,29 2,00 6,35 6,27 5,55 2,29 1,62 45,38 18,81 26,57 benötigtes Personal ab 2019/2020 2,51 2,06 5,78 14,32 2,00 6,09 6,23 7,31 2,29 1,46 50,05 21,69 28,36 zusätzlicher Personalbedarf 0,00 0,00 1,47 2,03 0,00 0,00 0,00 1,76 0,00 0,00 5,26 3,23 2,03 32
35 7. Zusammenfassung Geplante Neuerungen im gartenjahr 2018/19 garten Haigerloch: Ausweitung der Möglichkeit Bausteine zu buchen von 14 auf 25 Geplante Neuerungen im gartenjahr 2019/20 garten Haigerloch: Umwandlung einer Regelgruppe in eine Ganztagsgruppe für ab 3 Jahren mit 10 h täglicher Öffnungszeit Kath. garten Gruol: Umwandlung der beiden AM-Gruppen in eine RG-Gruppe und eine VÖ-Gruppe Einrichtung einer Krippe mit 6 h täglicher Öffnungszeit Kath. garten Trillfingen: Umwandlung einer Regelgruppe in eine zeitgemischte Gruppe Ganztag/Regelbetreuung mit 10 h täglicher Öffnungszeit für die GT- Geplante Neuerungen im gartenjahr 2020/21 Einrichtung einer weiteren Krippe Personelle Änderungen im gartenjahr 2018/19 Einstellung der noch fehlenden 0,46 Stellen im garten Haigerloch Einstellung von weiteren 0,25 Stellen für die Ausweitung des Bausteinkonzepts in Haigerloch Stellen im Freiwilligen Sozialen Praktikum sowie für Anerkennungspraktikanten/innen sollen als Unterstützung in der gartenarbeit und auch als sozialer Aspekt für die Praktikanten selbst weiterhin angeboten werden Personelle Änderungen im gartenjahr 2019/20 Einstellung von 1,4 Stellen für die weitere Ganztagsgruppe für ab 3 Jahren in Haigerloch Einstellung von 1,35 Stellen für die Umwandlung der AM-Gruppen und die Einrichtung der Krippe im garten Gruol Einstellung von 1,75 Stellen für die Umwandlung der Regelgruppe in eine zeitgemischte Gruppe Ganztag/Regelbetreuung am garten Trillfingen Stellen im Freiwilligen Sozialen Praktikum sowie für Anerkennungspraktikanten/innen sollen als Unterstützung in der gartenarbeit und auch als sozialer Aspekt für die Praktikanten selbst weiterhin angeboten werden 33
Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt
Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Ausbau der betreuung in Laichingen a) Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von n unter 3 Jahren -Vorstellung des Umfrageergebnissesb) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption
MehrKindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017
Sitzungsvorlage zu TOP 5 Montag, 12.09.2016, 19:30 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Achstetten Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 1. Allgemeine Informationen 1.1. Rechtsanspruch auf
MehrKita-Bericht 2014 Stichtag:
Jahrestagung für Leiterinnen und Leiter der Jugendämter in Baden- Württemberg 2015 Kita-Bericht 2014 Stichtag: 01.03.2014 Vorab-Informationen Bernd Hausmann KVJS-Landesjugendamt 1 Anzahl der Gruppen, der
MehrKindergartenbedarfsplanung
Gemeinde Schnürpflingen Alb-Donau-Kreis Kindergartenbedarfsplanung 2015-2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Bedarfsplanung.. 1 2. Rechtsgrundlagen Vorgehensweise... 1 3. Rechtsanspruch auf Betreuung...
MehrGrundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe
Grundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe 10.11.2014 Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) über den Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen (Marion.Steck@kvjs.de) Aufgaben Beratung
MehrKiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
MehrBedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017
Amt: Aktenzeichen: Büro des Bürgermeisters 460.024:13 TOP Sitzungsvorlage 3 Nr. 26/2016 2210101010110101/2014 0101/2014 /2014 TOP 2 Bedarfsplan für Kindertagesstätten - Bericht über die Bedarfsentwicklung
MehrBedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell
Anlage 1 zur SV-Vorlage 31/2015-GR Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Stand: Juni 2015 Kindergartenjahr 2015/2016 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm 2-4 75378 Bad Liebenzell
MehrBedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell
Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Stand: Mai 208 Kindergartenjahr 208/209 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm 2-4 75378 Bad Liebenzell .Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis...
MehrTräger von Kindertagesstätten
KVJS Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Träger von Kindertagesstätten Nachrichtlich: Landesverbände für Kindertageseinrichtungen Landkreistag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Gemeindetag Baden-Württemberg
MehrB E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen
Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,
MehrGesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)
Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes
MehrJährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,
MehrKindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont
Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont 2018 2023 1. Vorwort Die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Bad Pyrmont dient als Ergänzung und Konkretisierung des Bedarfsplans für Kindertagesstätten
MehrElternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung
Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht
MehrFortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008. Stand Juli 2007
Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008 Stand Juli 2007 1. Allgemeines Die Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 3
Kindergartenbedarfsplan 2017-2019 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Gesetzliche Regelungen und Strukturen 4 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche 4 2.2 Hinweise zur Finanzierung der Betreuung
MehrNummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung
Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai 2017 Kinderbetreuung - Vorstellung einer Bedarfsumfrage zu den Kinderbetreuungsangeboten - In der Kinderbetreuung hat sich in den letzten
MehrKindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter
Stadt Quickborn Ehrenamt, Kultur und Veranstaltungen Quickborn, 4.10.2012 3.01 Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter 1. Rechtsgrundlagen
MehrBedarfserhebung 2015/2016
Bedarfserhebung 2015/2016 zur Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern über die Betreuungswünsche 1. Daten des Kindes Geburtsdatum: Name, Vorname: Geschlecht: Junge Mädchen 2. Aktueller Besuch von Kindertageseinrichtungen
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2014/2015
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2014/2015 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15 schleicher@ottenbach.de
MehrBESCHLUSSVORLAGE B. Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Beschlussvorschlag:
D e r L a n d r a t BESCHLUSSVORLAGE X öffentlich nicht öffentlich (Anlagen: 01) @ANZAHLANLAGEN@ Fachdienst/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) FD Jugend und Familie 51 06.06.2014
Mehr1. Kindergarten Regenbogen Buchenberg
BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD ATKBJS am 20. Mai 2015 - öffentlich - Vorlage Nr. 16/2015 Bedarfsplanung für die Kindergärten und die Schülerbetreuung 2015/2016 -Beratung und Beschlussfassung-
Mehr7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss
7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss Sachverhalt: Die Gemeinde ist verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung vorzunehmen und diese dem örtlichen Träger
MehrJährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015) 1. Vorbemerkung Die vorliegende Bedarfsplanung dokumentiert den Status quo und trifft zukunftsorientierte Aussagen über die
MehrJährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,
MehrKinderbetreuung in Walzbachtal
Kinderbetreuung in Walzbachtal Bürgerversammlung, 17. Juli 2013 Kinder sind unsere Zukunft Erziehung und Ausbildung der Kinder zu fördern ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft Kinderbetreuung
MehrLandratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen
Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (seit 01.01.2005) Ziel: Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
MehrGesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes
Anlage 17: Frau Christner, Städtetag Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes, Power-Point Präsentation, Stuttgart 2009 Gesetz zur Änderung
MehrDrucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
MehrKINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE. Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung
KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung GEMEINDE OVELGÖNNE KINDERBETREUUNG Entwicklung der Kinderbetreuung RECHTSANSPRUCH AUF KINDERBETREUUNG Seit 1996 gilt in
MehrStadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar Vorlage Verhandlungsfolge: TOP öffentl. nicht am Niederschrift Berat. öffentl. Punkt X VA X 19.05.2011 VA AUT AUT OR X 30.05.2011 OR GR X 09.06.2011 GR Bedarfsplan der Marbacher
MehrBedarfsplanung. Kindergärten Bad Liebenzell
Bedarfsplanung Anlage zur SV- 36/2013 GR Kindergärten Bad Liebenzell Stand: 20. Juni 2013 Kindergartenjahr 2013/2014 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm 2-4 75378 Bad Liebenzell 1.Inhaltsverzeichnis
MehrKinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
MehrKleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung
Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung 2018 2021 1. Vorbemerkungen Anlass für die Aufstellung der Bedarfsplanung Das Kindergartengesetz für Baden-Württemberg (KGaG), das seit 01.01.2004 gültig
MehrGemeinde Bad Rothenfelde
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Frankfurter Straße 3 49214 Ansprechpartner: Herr Lönker 05424 / 223-188 loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de Ortsteile:, Aschendorf und Strang.
MehrGemeinde Bad Rothenfelde
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Frankfurter Straße 3 49214 Ansprechpartner: Frau Warnecke 05424 / 223-152 warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de Ortsteile:, Aschendorf und
MehrGemeinde Belm. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,67 295,26
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Marktring 13 49191 Ansprechpartner: Frau Rebenstorf 05406 / 505-85 rebenstorf@belm.de Homepage: www.belm.de Ortsteile:, Haltern, Icker und Vehrte. Bevölkerungsdaten: Einwohner
MehrKindergartenbedarfsplan
Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Bollschweil nach 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) Fortschreibung 204 / 205 Verfasser: Christoph Zachow Bürgermeisteramt Bollschweil Hexentalstr. 56, 79283 Bollschweil
MehrG e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F.
G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F. Vorlage Nr. 93/2014 (Frühere Vorlage: ) Neuhausen a.d.f., den 20.08.2014 Aktenzeichen: 022.32 Sachbearbeiter/-in: Schw/Ni Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
MehrInformationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal
Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme
MehrBad Laer. Bad Laer, Hardensetten, Müschen, Remsede, Westerwiede und Winkelsetten. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm 9.
Allgemeines: Gemeinde Glandorfer Straße 5 49196 Ansprechpartner: Frau Holkenbrink 05424 / 2911-14 holkenbrink@bad-laer.de Homepage: www.bad-laer.de Ortsteile:, Hardensetten, Müschen, Remsede, Westerwiede
MehrStadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16
Stadt Elzach Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16 Inhaltsverzeichnis Vorwort Bestand des Betreuungsangebots Ermittlung des quantitativen Bedarfs Ermittlung des qualitativen Bedarfs Feststellung des Bedarfs
MehrKindergarten / Kindergartenverwaltung. Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg-Weinheim 1
Kindergarten / Kindergartenverwaltung Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg-Weinheim 1 Kindergarten / Kindergartenverwaltung Themenübersicht Kindergarten im Beziehungsgeflecht Betriebserlaubnis
MehrElternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
Gemeinde Aicha vorm Wald BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des Kindes (2a) Mein Kind hat einen Betreuungsplatz bitte
MehrGemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -
- Kreis Reutlingen - 3. Fortschreibung -Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2010/2011 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand: Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...3 2 Örtliche Bedarfsplanung...3
MehrGemeinde Bad Rothenfelde
Gemeinde Bad Rothenfelde Allgemeines: Gemeinde Bad Rothenfelde Frankfurter Straße 3 49214 Bad Rothenfelde Ansprechpartner: Frau Warnecke 05424 / 223-152 warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de
MehrElternbeiträge für die Kindergärten in Herbrechtingen für die Kindergartenjahre 2016/2017. (Gemeinderatssitzung am )
Elternbeiträge für die Kindergärten in Herbrechtingen für die Kindergartenjahre 2016/2017 (Gemeinderatssitzung am 16.06.2016) 1 Kindergartenjahr 2016/2017 (ab 01.09.2016) Kindergartenjahr 2017/2018 (ab
MehrKinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen
MehrBetreuungsangebote. 1. Angebote privater und kirchlicher Träger. Ansprechpartnerin im Rathaus
Betreuungsangebote Ansprechpartnerin im Rathaus Frau Katja Moser, Koordinationsstelle Kitas Münchinger Straße 5, Zimmer 04 92 0327 oder E mail: k.moser@hemmingen.de Für ein Beratungs- und Anmeldegespräch
MehrGEMEINDE GEMMRIGHEIM. Vorlage Nr.: 18/2019. AZ: ,700.0 Datum:
Vorlage Nr.: 18/2019 Vorstellung und Erläuterung der Maßnahme - Antrag auf Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage - Antrag auf Grundwassernutzung - Energieeffizienzanalyse
Mehrder Stadt Landau in der Pfalz
der Stadt Landau in der Pfalz FORTSCHREIBUNG Stand: 1. März 2015 Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Einzugsbereiche
MehrÜbersicht Kindergärten
Stand: Dezember 2011 Übersicht Kindergärten Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 Seite 14 Seite 15 Seite 16 Seite 17 Kinderhaus Löwenzahn
MehrGemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung
Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Dienstag, 18.01.2011, UDEON Ablauf des Informationsabends Begrüßung und Einleitung - Bürgermeister Sieghart Friz - Vorstellung
MehrAlle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.
Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: V.51-51.15.10 Drucksache-Nr. 26 /2018 vom 14.02.2018 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Jugendhilfeausschuss 01.03.2018 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes
MehrKinder in Tagesbetreuung
Nach Betreuungsumfang und Alter der Kinder, in absoluten Zahlen, 01. März 2011* 900.000 800.000 855.645 180.049 Westdeutschland : 2.381.585 Ostdeutschland : 864.860 6 bis 11 700.000 634.330 Westdeutschland
MehrA. Ist-Bestand und personelle Ausstattung der Kindergärten:
Örtliche Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinde Steißlingen für das 2017/2018 (7. Fortschreibung) A. Ist-Bestand und personelle Ausstattung der Kindergärten: 1. Kinderbetreuungseinrichtungen - Aktueller
MehrGemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Allgemeines: Gemeinde Merzen Hauptstraße 31 49586 Merzen 05466 / 363 Homepage: www.merzen.de Samtgemeinde Neuenkirchen Alte Poststraße 5-7
MehrAuf dem Weg ins Jahr 2013: Personalbedarf in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung
Auf dem Weg ins Jahr 2013: Personalbedarf in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung Im Rahmen des Ausbaus der Kleinkindbetreuung Barbara Pflugmann-Hohlstein Der gemäß dem Kinderförderungsgesetz
Mehr1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6332 09. 01. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Landkreis
MehrEinwohner Fläche Einwohner je qkm ,73 qkm 503,08
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Martin-Luther-Straße 12 49205 Ansprechpartnerin: Frau Mons 05405 / 502-204 mons@gemeinde-hasbergen.de Homepage: www.hasbergen.de Ortsteile:, Gaste und Ohrbeck Bevölkerungsdaten:
MehrSituation der Kleinkindbetreuung im Landkreis Esslingen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1448 15. 03. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Andreas Deuschle, Thaddäus Kunzmann und Karl Zimmermann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus,
MehrPlätze Kinder. Anzahl der Gruppen
2 3 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 7441 7200 7200 7611 5864 6249 2007 2012 2017 Plätze Kinder 400 300 298 316 369 200 100 Anzahl der Gruppen 0 2007 2012 2017 4 70 60 58 55 50 40 30 3837 26 48
MehrGemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012
Gemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012 vom 16.01.2012 Az.: 460.023 Vorlage für die Sitzung des : Gemeinderat am 29.02.2012 - öffentlich - Vorberatung: Verwaltungsausschuss am 08.02.2012 Zuständigkeit nach:
MehrGemeinde Glandorf. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,88 qkm 111,51
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Münsterstraße 11 49219 Ansprechpartnerin: Frau Stockhoff 05426 / 9499-10 stockhoff@glandorf.de Homepage: www.glandorf.de Ortsteile:, Averfehrden, Schierloh, Schwege, Sudendorf
MehrFortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung
Anlage 1 zur Drucksache 059/2012 Fortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung 1 Stand: 01. März 2012 1. FORTSCHREIBUNG DER TEILPLANUNG KINDERTAGESBETREUUNG IM LANDKREIS HEIDENHEIM 3 2. ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN
Mehru m rimmdream_fotolia
gsangebote... n u u re Bet berg m u l B...in rimmdream_fotolia Inhaltsverzeichnis Übersicht Betreuungsangebote 3 Bezeichnungen 4 Ev. Kindergarten Buchberg Arche 5 Kath. Kindergarten St. Josef Blumberg
MehrEinwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,73 506,26
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Martin-Luther-Straße 12 49205 Ansprechpartnerin: Frau Mons 05405 / 502-204 mons@gemeinde-hasbergen.de Homepage: www.hasbergen.de Ortsteile:, Gaste und Ohrbeck Bevölkerungsdaten:
MehrGemeinde Belm. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,67 qkm 294,43
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Marktring 13 49191 Ansprechpartner: Frau Rebenstorf 05406 / 505-85 rebenstorf@belm.de Homepage: www.belm.de Ortsteile:, Haltern, Icker und Vehrte. Bevölkerungsdaten: Einwohner
MehrKVJS Berichterstattung. Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg
KVJS Berichterstattung Bestand und Struktur der in Baden-Württemberg Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2013 Inhaltsverzeichnis Grundsätzliche Vorbemerkungen... 3 1. Übersicht über die in Baden-Württemberg...
MehrWillkommen zum Seminar für Stiftungsräte 2015
Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte 2015 16. November 2015 / Seite: 1 Kindertagesstätten Themenbereiche 1. Beteiligte 2. Betriebserlaubnis/Gruppen 3. Personal/Stellenplan 4. Betriebskostenvertrag
MehrGesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur
MehrKindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018
An die Eltern der Kinder von 0 10 Jahren Gabi Wolf g.wolf@gemmrigheim.de Az.: 460.023 / gw 18. Oktober 2016 21 Kindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018 Liebe Eltern, die Gemeinde
MehrNeufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung
Nummer 33 Murr, den 14. Juni 2017 Seite 193 für die Sitzung am 27. Juni 2017 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung Aktuelle Situation Der Gemeinderat hat
MehrGemeinde Hagen a.t.w.
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Schulstraße 7 49170 Ansprechpartner: Herr Hestermeyer 05401 / 977-44 hestermeyer@hagen-atw.de Homepage: www.hagen-atw.de Ortsteile: Hagen, Altenhagen, Gellenbeck, Mentrup,
MehrGemeinde Belm. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,67 qkm 294,43
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Marktring 13 49191 Ansprechpartner: Frau Rebenstorf 05406 / 505-85 rebenstorf@belm.de Homepage: www.belm.de Ortsteile:, Haltern, Icker und Vehrte. Bevölkerungsdaten: Einwohner
MehrKindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick
Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick In den Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Nufringen werden Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum 10.
MehrGemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren
Gemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren Fachtagung am 13.11.2010 in Lüneburg Krabbeln mit Verstand. Gemeinsame Bildung, Erziehung und Förderung in Krippe
MehrElternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten
Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt
MehrUmsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales/Jugend und Gesundheit Gz: SJG GRDrs 482/2011 Stuttgart, 08.07.2011 Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) Beschlußvorlage
MehrAnpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17
Beschlussvorlage Gemeinderat und Ortschaften am 16.06.2015 TOP öffentlich Aktenzeichen: 460; 022.31 1. Beratungsgegenstand Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17 2. Beschlussvorschlag:
MehrKinderbetreuung: aktueller Stand und Ausblick
Kinderbetreuung: aktueller Stand und Ausblick Gemeinderatssitzung Dienstag, 14.02.2017 Bedarfsplanung Kinderbetreuung Stand und Bedarfsprognose Demografische Entwicklung Grenzach-Wyhlen Vorhandene Betreuungsplätze
MehrKindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016
Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 5/6 Betreuung und Bildung für Kinder unter drei Jahren Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes besteht zum. August 3 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
MehrStatistisches Bundesamt
Wiesbaden, 6. November 2012 Pressekonferenz Kindertagesbetreuung in Deutschland 2012 am 6. November 2012 in Berlin Statement von Direktor Karl Müller Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und
MehrAnmeldung für die Kindergärten in Keltern für das Kindergartenjahr 2014 / 2015
Anmeldung für die Kindergärten in Keltern für das Kindergartenjahr 2014 / 2015 Um rechtzeitig planen zu können bitten wir alle Eltern, deren Kinder in einem Kindergarten in Keltern aufgenommen werden sollen,
MehrGemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger-
Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger- Datum: Drucksache: GR am: Aktenzeichen: verhandelt (ö/nö) 28.04.2016 50-2016 10.05.2015 460.023 öffentlich Beratungsgegenstand: Kindergartenbedarfsplanung
MehrBerechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen
Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (KiTaVO) Dezernat Jugend - Landesjugendamt
MehrFortschreibung Kindergartenbedarfsplan 2012
Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan 2012 1 1. Entwicklung der Grundschulkinder (6 11 Jahre) Grundschule Würmersheim Schuljahr Kinder Davon Plätze Belegt Plätze Belegt Gesamt Erstklässler Hort Verl.Grund.
MehrErhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten
Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.15 in den gemeindlichen Kindergärten Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.Juni mehrheitlich beschlossen, die Elternbeiträge für die kommunalen Kindergärten ab
MehrKinderbetreuung in Neuhof 2016/ /21 Bedarfsplanung N e u h o f. Kinderbetreuung in Neuhof Bedarfsplanung 2016/17 bis 2020/21-1 -
Kinderbetreuung in Neuhof 2016/17 bis 2020/21-1 - Kinderbetreuung in Neuhof 2016/17 bis 2020/21 1. Vorbemerkungen 2. Rechtliche Grundlagen 3. Bevölkerungsprognose 4. Platzzahlen 5. 6. Integration 7. Fazit
MehrUmfrage zur Ermittlung des Bedarfs in Ostrach für die Kinderbetreuung im Jahr 2013/2014 Derzeitiges Angebot in der Gemeinde
Umfrage zur Ermittlung des Bedarfs in Ostrach für die Kinderbetreuung im Jahr 2013/2014 Derzeitiges Angebot in der Gemeinde Kindergarten Am Buchbühl Altshauser Str. 7, 88356 Ostrach 07585/935034, Buchbuehl-Kiga@t-online.de
MehrBetreuungsplätze für Kinder. Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet
Betreuungsplätze für Kinder Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet Kinderbetreuung schon für die ganz Kleinen Zahlreiche Plätze schon für
MehrStadt Laichingen BU-Nr.: 037/2011 Hauptamt. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2010/2011 bis 2012/2013
Stadt Laichingen BU-Nr.: 037/2011 Hauptamt Fortschreibung der gartenbedarfsplanung für die e 2010/2011 bis 2012/2013 1. Vorlage an den gartenausschuss zur Vorberatung in der Sitzung am 19.05.2011 (öffentlich)
MehrRatssplitter 19. Juni 2018
Ratssplitter 19. Juni 2018 Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 Der Gemeinderat hat zur Kindergartenbedarfsplanung für die Einrichtungen in allen vier Ortsteilen folgende Beschlüsse gefasst: Der Einrichtung
Mehr2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 796 18. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kinderbetreuung im Stadtkreis
MehrTrägerkonferenz der kommunalen und freien Kindertageseinrichtungen im Landkreis Karlsruhe um 09:30 11:30 Uhr. Herzlich Willkommen!
Trägerkonferenz der kommunalen und freien Kindertageseinrichtungen im Landkreis Karlsruhe 16.04.2014 um 09:30 11:30 Uhr Herzlich Willkommen! TOP 16.04.2014 Trägerkonferenz / Kindertageseinrichtungen 9:30
MehrA) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG
Stand: 25. September 2018 Fragen und Antworten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff) betreffend die Beitragsfreiheit
Mehr