Kindergartenbedarfsplanung

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1 gartenbedarfsplanung Stand: September 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Rechtliche Grundlagen Bedarfsberechnung Bevölkerungsentwicklung Entwicklung der Geburtenzahlen Bedarfsberechnung U3-Bereich Bedarfsberechnung Ü3-Bereich Übersicht über das Gruppen- und Platzangebot Fazit 7 4. Darstellung und Entwicklung der einzelnen gärten 4.1 garten St. Josef Bad Imnau garten Bittelbronn garten St. Clemens Gruol garten Haigerloch Waldkindergarten Hart garten St. Josef- Anton Owingen garten Stetten Integrative Kita Löwenzahn garten St. Valentin Trillfingen garten Weildorf Haigerloch Gesamt tagespflege Personalbedarf Zusammenfassung... 33

3 1. Einleitung Die stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorgfältige, kontinuierliche örtliche Bedarfsplanung. Sie ist sowohl Grundlage für die Förderung der freien Träger als auch das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen und damit eine wesentliche Voraussetzung, um den unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen und Versorgungsstrukturen noch besser gerecht zu werden. 3 des tagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine gartenbedarfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für alle vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hinzuwirken. Neben der Ermittlung der notwendigen Betreuungsplätze werden auch der Bestand der Betreuungsangebote und die Entwicklungen in den einzelnen gärten dargestellt, Ausbauziele für die Jahre formuliert und auch das notwendige Personal aufgelistet. Der gartenbedarfsplan wurde unter Einbeziehung der kirchlichen und freien Träger für die gartenjahre 2018/19 und 2019/20 nun aktualisiert und fortgeschrieben. 1

4 2. Rechtliche Grundlagen Seit dem sind die Städte und Gemeinden nach 3 des tagesbetreuungsgesetzes für die örtliche gartenbedarfsplanung zuständig. Dadurch wurde die politische Verantwortung für die gärten auf die kommunale Ebene übertragen. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist der weitere bedarfsgerechte Ausbau der Angebote in der betreuung zu einem umfassenden und vielfältigen Betreuungsangebot, das die Erziehung in der Familie ergänzt und dazu beiträgt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Seit hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines gartens. Darüber hinaus haben seit alle ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann in einer tageseinrichtung oder aber in der Tagespflege realisiert werden. Bei beiden Ansprüchen handelt es sich um einen subjektiv einklagbaren Rechtsanspruch. Am hat das Kultusministerium Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des tagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) beschlossen. Wesentlicher Kernpunkt der Gesetzesänderung in 2 a KiTaG ist die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festlegung und zur verbindlichen Erhöhung des Personalschlüssels aufgrund der politischen Übereinkunft von Land und kommunalen Landesverbänden vom Die daraus resultierende tagesstättenverordnung (KiTaVO) ist am in Kraft getreten. Darin wurden erstmals verbindliche Mindestpersonalschlüssel festgelegt. Die KiTaVO und damit auch diese Mindestpersonalschlüssel beziehen sich auch auf die freien Träger. Um die Personalknappheit im gartenbereich etwas abzumildern hat der Landtag am die Änderung von 7 des tagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) einstimmig beschlossen und den so genannten Fachkräftekatalog erweitert. Dadurch soll dem steigenden Fachkräftebedarf und den Anforderungen an eine gute tagesbetreuung Rechnung getragen werden. Mit der Änderung ist es nun auch Kindheitspädagogen, Sozialarbeitern, krankenpflegern, Physiotherapeuten, Logopäden, Grund-, Haupt- oder Sonderschullehrern sowie Hebammen und Dorfhelfern nach entsprechender Qualifizierung möglich, in tagesstätten zu arbeiten. Das KiTaG geht von dem Grundsatz der integrativen Erziehung behinderter mit nicht behinderten n aus. Dies ist gemäß 2 Abs. 2 KiTaG angemessen zu berücksichtigen. Bisher wurde bezogen auf den Einzelfall geprüft, ob wegen ihrer Behinderung spezielle Förderung in einer Spezialeinrichtung benötigen oder ob sie zusammen mit n ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut werden können. 2

5 Übersicht über mögliche Betriebsformen nach dem KiTaG Gruppenart Kürzel Beschreibung der Gruppen Halbtagesgruppe HT Vor- oder nachmittags geöffnete Gruppe mit einer täglichen Öffnungszeit von mindestens 3 bis unter 6 Stunden Höchstgruppenstärke: Regelgruppe RG Vor- und nachmittags geöffnete Gruppe mit Unterbrechung am Mittag Höchstgruppenstärke: Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit Ganztagesgruppe Altersgemischte Gruppe VÖ GT AM Gruppe mit einer ununterbrochenen Öffnungszeit von mindestens 6 bis. max. 7 Stunden am Tag Höchstgruppenstärke: Gruppe mit mehr als 7 Stunden durchgängiger Öffnungszeit, einschließlich Mittagessen und Schlafmöglichkeiten für die Höchstgruppenstärke: 20 Altersgemischte Gruppen sind in allen oben genannten Betriebsformen möglich. Es sind Gruppen mit überwiegender Anzahl von n im gartenalter (ab 3 Jahre), sowie zusätzlich n ab 1 bzw. 2 Jahren und/oder n im schulpflichtigen Alter. Höchstgruppenstärke bei AM-Gruppen für 2-Jährige: 25 bei HT oder RG 22 bei VÖ 20 bei GT Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenem 2-jährigem Kind, so dass jedes 2-jährige Kind 2 Plätze beansprucht. Höchstgruppenstärke bei AM-Gruppen für 1-Jährige: 15 Krippe KR Kleinkindbetreuung für vom 1. bis zum 3. Lebensjahr mit einer Betreuung von mindestens 15 Stunden wöchentlich Höchstgruppenstärke: 10 3

6 3. Bedarfsberechnung 3.1 Bevölkerungsentwicklung Jahr EW-Zahl Veränderung zum Vorjahr - 0,3 % +/- 0 % - 0,4 % - 0,7 % + 0,6 % - 0,05% + 0,7 % 3.2 Entwicklung der Geburtenzahlen Jahr bis Bedarfsberechnung U3-Bereich Die Zahl der betreuten unter 3 Jahren nimmt stetig zu. Laut dem Bericht des KVJS Bestand und Struktur der tageseinrichtungen in Baden-Württemberg mit Stichtag hat sich die Zahl der in tageseinrichtungen betreuten Kleinkinder im Vergleich zu 2005 mehr als versechsfacht. Die Betreuungsquote insgesamt, d.h. Betreuung der unter 3 jährigen in tageseinrichtungen und in tagespflege lag 2016 in den Landkreisen bei 26 %. Die tagespflege spielt dabei jedoch mit rund 4,5 % eine untergeordnete Rolle. Der KVJS hat in seinem Bericht zum Stichtag auch die Betreuungsquoten nach Gemeindegrößenklassen und Altersjahrgängen untersucht. Dabei ergeben sich für die Gemeindegrößenklasse Einwohner folgende Betreuungsquoten: im Alter von 0 bis unter 1 Jahr: 1,1 % im Alter von 1 bis unter 2 Jahren: 19,4 % im Alter von 2 bis unter 3 Jahren: 45,4 % Zwischenzeitlich dürften diese 2015 bzw ermittelten Quoten erneut gestiegen sein, was auch die tatsächlichen Aufnahmezahlen in Haigerloch bestätigten. Nach Erfahrungswerten des Landesverbands Katholischer tagesstätten e.v. beträgt die durchschnittliche Inanspruchnahme der 2-3 jährigen 75 % und der 1-2 jährigen 50 %. Für die Bedarfsberechnung der Stadt Haigerloch wird deshalb mit folgenden Betreuungsquoten gerechnet: im Alter von 1 bis unter 2 Jahren: 25 % im Alter von 2 bis unter 3 Jahren: 55 % unter 1 Jahr werden in Haigerloch ausschließlich bei Tagespflegepersonen betreut. 4

7 Bedarfsberechnung U3 0 1 Jahre 1 2 Jahre 2 3 Jahre Gesamt Anzahl der (Geburten jeweils vom ) 91* Betreuungsquote 25 % 55 % Rechnerisch notwendige Plätze 20,5 56,1 76,6 Vorhandene Plätze in tageseinrichtungen Bedarf/ Kapazität 4,5-17,1-12,6 Versorgungsquote 23,3 % * Geburten bis zum berücksichtigt Anmerkung: Bei den Krippengruppen wurden jeweils 5 Plätze den 1-2 Jährigen sowie 5 Plätze den 2-3 Jährigen rechnerisch zugewiesen. 3.4 Bedarfsberechnung Ü3-Bereich Nicht nur die Zahl der betreuten unter 3 nimmt stetig zu, seit 2012 sind auch wieder absolut steigende zahlen laut Bericht des KVJS zu verzeichnen. Dementsprechend steigt auch wieder die Zahl der betreuten im gartenalter (3 Jahre bis Schuleintritt). In dieser Altersklasse werden rund 95 % aller in tageseinrichtungen betreut. Es ist zu beobachten, dass die Betreuung der im gartenalter in Regelgruppen immer mehr an Bedeutung verliert. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in VÖ- oder Ganztagesgruppen steigt dagegen stetig an. Bedarfsberechnung Ü3 Anzahl der 3 6 Jahre (Geburten jeweils vom ) Kiga-Jahr 17/18 Kiga-Jahr 18/19 Kiga-Jahr 19/20 Kiga-Jahr 20/ * Belegungsquote 95 % 95 % 95 % 95 % Rechnerisch notwendige Plätze 368,6 358,2 359,1 349,6 Vorhandene Plätze in tageseinrichtungen Bedarf/ Kapazität 30,4 37,8 36,9 46,4 Versorgungsquote 102,8 % 105,0 % 104,8 % 107,6 % * Geburten bis zum berücksichtigt 5

8 3.5 Übersicht über das Gruppen- und Platzangebot gartenjahr 2018/19 Bad Imnau Bittelbronn Gruol Haigerloch Hart Owingen Stetten Stetten Trillfingen Weildorf Trägerschaft (K= Kirche, S= Stadt) K S K S S K S KBF K S Anzahl Gruppen gesamt Regelgruppen mit 32,5 h wöchentlicher Öffnungszeit 1 1, ,5 VÖ-Gruppen - verlängerte Öffnungszeit Vormittag AM-Gruppen - Altersgemischte Gruppe 2-6 Jahre AM-VÖ-Gruppe - Altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit 1 1 GT-Gruppe - Ganztagesgruppe 1-6 Jahre 2 2 GT-Gruppe - Ganztagesgruppe 3-6 Jahre 0,5 0,5 Krippengruppe 1-3 Jahre Plätze gesamt für 3-6 Jährige davon in RG davon in VÖ davon in AM davon in AM-VÖ davon in GT Plätze gesamt für 1-3 Jährige davon in AM davon in AM-VÖ 2 2 davon in AM-GT davon in GT-Krippen davon in VÖ-Krippen Warmes Mittagessen x x x x Gesamt gartenjahr 2019/20 (vorgeschlagene Änderungen sind bereits berücksichtigt) Trägerschaft (K= Kirche, S= Stadt) K S K S S K S KBF K S Anzahl Gruppen gesamt Regelgruppen mit 32,5 h wöchentlicher Öffnungszeit 1 1 0, ,5 5 VÖ-Gruppen - verlängerte Öffnungszeit Vormittag AM-Gruppen - Altersgemischte Gruppe 2-6 Jahre AM-VÖ-Gruppe - Altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit 1 1 GT-Gruppe - Ganztagesgruppe 1-6 Jahre 2 2 GT-Gruppe - Ganztagesgruppe 3-6 Jahre 1,5 0,5 2 Krippengruppe 1-3 Jahre Plätze gesamt für 3-6 Jährige - bei max. Belegung davon in RG davon in VÖ davon in AM davon in AM-VÖ davon in GT Plätze gesamt für 1-3 Jährige - bei max. Belegung davon in AM davon in AM-VÖ 2 2 davon in AM-GT davon in GT-Krippen davon in VÖ-Krippen Warmes Mittagessen x x x x Bad Imnau Bittelbronn Gruol Haigerloch Hart Owingen Stetten Stetten Trillfingen Weildorf Gesamt 6

9 Anmerkung: In AM-Gruppen ist es rechtlich möglich, bis zu 5 unter 3 Jahren aufzunehmen. Jedes Kind unter 3 beansprucht dabei 2 Plätze. Da es jedoch aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll ist, 5 unter 3 Jahren zusammen mit bis zu 15 n über 3 Jahren zu betreuen wird seitens des KVJS und der Fachberatung des Zollernalbkreises empfohlen, in AM-Gruppen maximal 2-3 unter 3 Jahren aufzunehmen. Aus diesem Grund und aufgrund von notwendigen Plätzen für n über 3 Jahren wurde mit der Verrechnungsstelle für kath. gärten vereinbart, je AM-Gruppen 2 Plätze für unter 3 Jahren und 21 Plätze für über 3 Jahren auszuweisen und vorzuhalten bzw. zu besetzen Fazit Ziel ist es, die Betreuungsangebote in Haigerloch kontinuierlich und bedarfsgerecht auszubauen. Die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie ein wichtiger Standortfaktor. Die Stadt Haigerloch erreicht aktuell eine Versorgungsquote im U3-Bereich (ohne Plätze in der tagespflege) von 23,3 %. Seitens der Landesverbände wird nach wie vor empfohlen, eine Versorgungsquote von mind. 35 % anzustreben. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter 3 Jahren wächst stetig. Zwischenzeitlich ist es normal, das unter 3 jährige Kind in eine tageseinrichtung zu bringen. Es fehlen derzeit rund 13 Betreuungsplätze für ab 1 Jahr. Dieser Platzbedarf wird zudem noch weiter steigen, berücksichtig man, dass immer mehr Eltern für ihre einen Betreuungsplatz bereits ab 1 Jahr wünschen und auch einfordern. Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle ab dem 1. Geburtstag ist es wichtig, die U3 Betreuung in den nächsten Jahren kontinuierlich auszubauen. Um den Bedürfnissen der U3- und auch der Ü3- in Altersgemischten Gruppen gerecht werden zu können und um eine sinnvolle pädagogische Arbeit leisten zu können, wurde mit den kirchlichen gärten vereinbart, je AM-Gruppe maximal 2 Plätze für ab 2 Jahren vorzuhalten bzw. zu besetzen. Damit wird auch den Empfehlungen des KVJS und der Fachberatung im LRA entsprochen. Langfristig muss es jedoch das Ziel sein, die altersgemischten Gruppen aufzugeben und die U3- nur noch in Krippen zu betreuen. In einem ersten Schritt wird vorgeschlagen, zum gartenjahr 2019/20 am garten Gruol die zwei bestehenden AM-Gruppen in eine Regelgruppe und eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten umzuwandeln. Zusätzlich soll eine neue Krippengruppe mit einer Betreuungszeit von 6 h pro Tag eingerichtet werden. Dadurch werden 6 neue Plätze für zwischen 1-3 Jahren geschaffen. Im gartenjahr 2020/21 muss zusätzlich eine weitere Krippe im Stadtgebiet eingerichtet werden. Anders sieht es derzeit im Bereich der über 3 Jahren aus. Dort kann allen n ein Platz in einer tageseinrichtung angeboten werden. Die Versorgungsquote ohne Plätze in der tagespflege liegt im gartenjahr 2018/19 bei 105 %. Es ist jedoch zu beobachten, dass die Regelgruppen mit einer Betreuungszeit von 4,5 h am Vormittag immer mehr an Bedeutung verlieren, die Ganztagesbetreuung und die Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (6 bzw. 7 h am Vormittag) dagegen werden verstärkt nachgefragt. Die neuen 10 Ganztagesplätze am garten Haigerloch waren innerhalb kürzester Zeit belegt. Auch die Ganztagesplätze in der Kita Löwenzahn (KBF) sind in den nächsten zwei gartenjahren voll belegt. 7

10 Im garten Haigerloch besteht nun das Problem, dass für die Ganztageskrippenkinder keine Kapazitäten für eine Ganztagesbetreuung ab 3 Jahren zur Verfügung stehen. Die Verweildauer eines Krippenkindes mit max. 2 Jahren ist deutlich kürzer als im garten mit rund 3-4 Jahren. Dadurch ergibt sich der Umstand, dass die Ü3 die Plätze im Ganztagesbereich noch belegen, während bereits aus der Krippe neue überwechseln. Dasselbe Problem ergibt sich zwischenzeitlich auch bei der Betreuung in verlängerter Öffnungszeit. Auch die Nachfrage nach einem warmen Mittagessen für die nimmt zu. Aus diesem Grund müssen in den nächsten Jahren die bestehenden Betreuungsplätze an die geforderten Betreuungszeiten angepasst, d.h. Regelgruppen umgewandelt und weitere Ganztagesplätze geschaffen werden. Zudem muss das erfolgreiche Bausteine-Konzept, mit dem die Betreuungszeit von Regelkindern an einzelnen Tagen verlängert werden kann, ausgebaut werden. Für das gartenjahr 2018/19 wird vorgeschlagen, zunächst im garten Haigerloch die Möglichkeit Bausteine zu buchen von 14 auf bis zu 25 auszuweiten. Im gartenjahr 2019/20 soll dann am garten Haigerloch eine Regelgruppe in eine weitere Ganztagesgruppe mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 50 h umgewandelt werden. Am garten Trillfingen wird zudem ebenfalls vorgeschlagen, eine Regelgruppe in eine Ganztagesgruppe zeitgemischt mit Regelöffnungszeit umzuwandeln. Dadurch würden insgesamt 30 neue Ganztagesplätze für ab 3 Jahren entstehen. Insgesamt stünden danach 60 Ganztagesplätze in der Stadt Haigerloch für ab 3 Jahren und insgesamt 20 Ganztagesplätze für ab 1 Jahr zur Verfügung. Neben dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze muss zudem auch immer ein Augenmerk auf eine qualitativ hochwertige und pädagogisch sinnvolle Betreuung gelegt werden. Aus diesem Grund werden die Erzieher/innen kontinuierlich in internen oder externen Fortbildungen geschult. Durch das bereits 2013 eingeführte Qualitätssicherungssystem NKK wird zudem das pädagogische Handeln intern evaluiert und Verbesserungsprozesse ausgelöst. Seit Oktober 2013 erhalten die Tagespflegepersonen die Haigerlocher betreuen einen Zuschuss der Stadt Haigerloch in Höhe von 1 pro Betreuungsstunde. Ziel soll es sein, neben dem Ausbau der tageseinrichtungen auch das Angebot bei Tagesmüttern und Tagesvätern zu verbessern und zu erhöhen. 8

11 4. Darstellung und Entwicklung der einzelnen gärten Auf den folgenden Seiten werden die einzelnen gärten vorgestellt und die künftige Entwicklung, welche anhand der tatsächlichen Geburten berechnet wurde, für die gartenkinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt dargestellt. Die im Alter von 0 3 Jahren wurden nicht berücksichtigt, da keine verlässliche und aussagekräftige Aussage über die Inanspruchnahme eine Betreuungsplatzes innerhalb der einzelnen Ortsteile gemacht werden kann. gartenberechtigte : Tatsächlich/voraussichtlich angemeldete : Maximale Platzkapazität: Anzahl der im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt nach den tatsächlichen Geburten Anzahl der tatsächlich im garten gemeldeten. Durch die Möglichkeit der freien gartenwahl kann sich diese Zahl von den kindergartenberechtigten unterscheiden. Zudem ist der Besuch eines gartens nach wie vor nicht verpflichtend. Für die Folgejahre wurde die Zahl der jetzt tatsächlich angemeldeten mit den Geburtenzahlen fortgeschrieben. Maximal mögliche Anzahl der Regelkindergartenkinder (3 Jahre -Schuleintritt), bei altersgemischten Gruppen ist zu beachten, dass je Gruppe 2 Plätze für unter 3 Jahren ausgewiesen und vorgehalten werden. 9

12 4.1 garten St. Josef Bad Imnau Anschrift: Schulstr.14, Haigerloch-Bad Imnau Telefon: 07474/ Träger: Katholische Kirchengemeinde Eyachtal Haigerloch St. Anna gartenleitung: Evelyn Vogt Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 AM-Gruppe mit 21 Plätzen darin 2 bis max. 5 Plätze für ab 2 Jahren Belegung zum : Öffnungszeiten: Besonderheit/ Zusatzangebot: Kind U3 Montag Freitag von Uhr Mittwoch und Donnerstag von Uhr Waldorientierung, die Betreuung findet am Montag und Dienstag ganzjährig im Wald statt. Zum Schutz für die wurden zwei Bauwagen aufgestellt. Personalstellen: 2,6 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,0 10

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14 4.2 garten Bittelbronn Anschrift: Imnauer Str. 1, Haigerloch-Bittelbronn Telefon: 07474/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Elke Schwenk Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 28 Plätzen - Belegung zum : Öffnungszeiten: 21 Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr Personalstellen: 2,1 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,6 12

15 13

16 4.3 garten St. Clemens Gruol Anschrift: Lämmerwiesen 7, Haigerloch-Gruol Telefon: 07474/ Träger: Katholische Kirchengemeinde Eyachtal Haigerloch St. Anna gartenleitung: Renate Moll Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 2 AM-Gruppen mit insgesamt 42 Plätzen darin 4 bis max. 10 Plätze für ab 2 Jahren Belegung zum : Öffnungszeiten: U3 Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Für ab 3 Jahren können durch die Bausteine die Betreuungszeiten am Vormittag flexibel verlängert werden. Folgende Bausteine können gebucht werden: Frühbaustein: Spätbaustein: Uhr Uhr Personalstellen: 4,31 14

17 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,7 15

18 4.4 garten Haigerloch Anschrift: Oberstadtstr. 57, Haigerloch Telefon: 07474/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Bernhard Raupach Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 28 Plätzen 1 VÖ-Krippe mit 10 Plätzen 1 VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen 1 GT-Krippe mit 10 Plätzen (neu) 1 RG/GT-Gruppe mit 15 Regelplätzen und 10 Ganztagesplätzen (neu) Belegung zum : Öffnungszeiten: Krippenkinder Regelgruppe: Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr VÖ-Gruppe (Ü3 + U3): Montag Freitag von Uhr Ganztagesgruppe (Ü3 + U3): Montag Freitag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Für ab 3 Jahren können durch die Bausteine die Betreuungszeiten flexibel verlängert werden. Folgende Bausteine können gebucht werden: Frühbaustein: Spätbaustein: Nachmittagsbaustein: Uhr Uhr Uhr 16

19 Personalstellen: 12,29 In der Ganztagesgruppe kann zwischen einer Betreuungszeit von 40 h pro Woche (täglich von Uhr) oder von 50 h pro Woche (täglich von Uhr) gewählt werden. Es gibt ein warmes Mittagessen. Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 * Ohne Ganztagesanmeldungen Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , * , * ,8 17

20 4.5 Waldkindergarten Hart Anschrift: Tannwaldstr. 16, Haigerloch-Hart Telefon: 07474/ oder 0172/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Stefanie Hodler Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 20 Plätzen - Belegung zum : Öffnungszeiten: Besonderheit/ Zusatzangebot: 16 Montag Freitag von Uhr Dienstag und Donnerstag von Uhr Die Betreuung findet in den Frühlings- und Sommermonaten im Wald statt. In den Wintermonaten werden die Räumlichkeiten in der Tannwaldstraße genutzt. Die Betreuung an den Nachmittagen findet ganzjährig in der Tannwaldstraße statt. Personalstellen: 2,0 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,0 18

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22 4.6 garten St. Josef- Anton Owingen Anschrift: Hauptstr. 78, Haigerloch-Owingen Telefon: 07474/ Träger: Katholische Kirchengemeinde Eyachtal Haigerloch St. Anna gartenleitung: Annika Heinzelmann Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 2 AM-Gruppen mit insgesamt 42 Plätzen darin 4 bis max. 10 Plätze für ab 2 Jahren 1 AM-VÖ-Gruppe mit insgesamt 18 Plätzen darin 2 bis max. 5 Plätze für ab 2 Jahren Belegung zum : Öffnungszeiten: U3 AM-Gruppe: Montag Donnerstag von Uhr und Uhr Freitag von Uhr AM-VÖ-Gruppe (wird ab September 2018 eingerichtet): Montag Freitag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Es wird ein warmes Mittagessen angeboten Personalstellen: 6,35 20

23 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,7 21

24 4.7 garten Stetten Anschrift: Kirchstr. 21, Haigerloch-Stetten Telefon: 07474/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Dagmar Pfeffer Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 28 Plätzen 1 VÖ-Krippe mit 10 Plätzen 1 VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen Belegung zum : Öffnungszeiten: Krippenkinder Regelgruppe: Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr VÖ-Gruppe (Ü3 + U3): Montag Freitag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Für ab 3 Jahren können durch die Bausteine die Betreuungszeiten flexibel verlängert werden. Folgende Bausteine können gebucht werden: Frühbaustein: Spätbaustein: Nachmittagsbaustein: Uhr Uhr Uhr Personalstellen: 6,27 22

25 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,9 23

26 4.8 Integrative Kita Löwenzahn Anschrift: Kirchstr. 19/2, Haigerloch-Stetten Telefon: 07474/ Träger: Körperbehindertenförderung gartenleitung: Elisabeth Pfeffer-Döttling Platzangebot (nur für Regelkinder): garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 2 AM-GT-Gruppen mit insgesamt 20 Plätzen darin 10 Plätze für ab 1 Jahr Belegung zum : Öffnungszeiten: Besonderheit/ Zusatzangebot: U3 Montag Donnerstag von Uhr Freitag von Uhr Die Betreuung erfolgt in zwei integrativen Gruppen. Es wird ein warmes Mittagessen angeboten Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,0 24

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28 4.9 garten St. Valentin Trillfingen Anschrift: Kapellenweg 13, Haigerloch-Trillfingen Telefon: 07474/ Träger: Katholische Kirchengemeinde Eyachtal Haigerloch St. Anna gartenleitung: Silke Schellhammer Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 RG-Gruppe mit 28 Plätzen 1 VÖ-Krippe mit 10 Plätzen 1 VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen Belegung zum : Öffnungszeiten: Krippenkinder Regelgruppe: Montag Freitag von Uhr Montag Donnerstag von Uhr VÖ-Gruppe (Ü3 + U3): Montag Freitag von Uhr Besonderheit/ Zusatzangebot: Für ab 3 Jahren können durch die Bausteine die Betreuungszeiten flexibel verlängert werden. Folgende Bausteine können gebucht werden: Spätbaustein: Nachmittagsbaustein: Uhr Uhr Personalstellen: 5,55 Es wird zusammen mit den Schulkindern der Grundschule Trillfingen ein warmes Mittagessen angeboten. 26

29 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,3 27

30 4.10 garten Weildorf Anschrift: Kirchgasse , Haigerloch-Weildorf Telefon: 07474/ Träger: Stadt Haigerloch gartenleitung: Dagmar Gauss Platzangebot: garten (3-6 Jährige) 1 3 Jährige 1 AM-Gruppe mit 21 Plätzen darin 2 bis max. 5 Plätze für ab 2 Jahren Belegung zum : Öffnungszeiten: U3 Montag Freitag von Uhr Montag - Donnerstag von Uhr Personalstellen: 2,29 Entwicklung der Belegungszahlen: Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,3 28

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32 4.11. Haigerloch Gesamt In der Gesamtstadt Haigerloch sind für die ab 3 Jahren ausreichend Betreuungsplätze vorhanden. Die Auslastung innerhalb der einzelnen Einrichtungen variiert jedoch stark. Kiga-Jahr 2017/ / /2020 Geburtszeitraum gartenberechtigte (tats. Geb.) Tatsächlich/ voraussichtlich angemeldete Maximale Platzkapazität Platzbedarf/ Platzüberhang Auslastung in % , , ,2 30

33 5. tagespflege Gemäß 1 Abs. 7 KiTaG ist die tagespflege die Betreuung und Förderung von n durch geeignete Tagespflegepersonen. Der Ausbau und die Organisation der tagespflege gemäß 23 TAG liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes Zollernalbkreis. Die Stadt Haigerloch bezuschusst Tagespflegepersonen, die aus dem Stadtgebiet Haigerloch betreuen mit 1,- pro Betreuungsstunde. Gefördert wird die Betreuung von - n bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres unabhängig von der Betreuungszeit - n im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt außerhalb der Öffnungszeiten der gärten Gemäß Mitteilung des Jugendfördervereins Zollernalbkreis sind in Haigerloch derzeit folgende Tagespflegepersonen gemeldet: - Vera Kallas, Stetten - Angelika Albrecht, Trillfingen - Krabbelwiese (Alexander Lehmann, Verena Göttler) in Owingen mit Platz für bis zu 9 n im Alter von 0-3 Jahren - Krabbelzwerge (Anja Lehmann, Lisa Bickschlag) in Stetten mit Platz für bis zu 9 n im Alter von 0-3 Jahren Betreute in tagespflege zum (Zahlen des Jugendfördervereins Zollernalbkreis): Anzahl Tagespflegepersonen gesamt 0 Jahre 1 Jahr 2 Jahre 0-3 Jahre gesamt 3-6 Jahre 6-14 Jahre

34 6. Personalbedarf Erstmals wurden mit der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung und die Personalfortbildung in gärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (tagesstättenverordnung KiTaVO), welche am in Kraft getreten ist, verbindlichen Mindestpersonalschlüssel festgelegt. Die KiTaVO gilt nicht für Krippen und Horte. In allen eingruppigen Einrichtungen sind unabhängig der zahl während der gesamten Öffnungszeit mindestens zwei Fachkräfte einzusetzen. Die Mindestpersonalschlüssel beziehen sich in der Regelgruppe auf eine wöchentliche Öffnungszeit von 30 Stunden. Nachdem die gärten in der Stadt Haigerloch jedoch 32,5 Stunden Öffnungszeit pro Woche in der Regelgruppe anbieten, erhöht sich der Mindestpersonalbedarf entsprechend zusätzlich. Bei Beibehaltung einer wöchentlichen Öffnungszeit in den Regelgruppen von 32,5 Stunden und dem derzeitigen Betreuungsangebot ergibt sich zum gartenjahr 2018/19 folgender Personalbedarf: Bad Imnau Bittelbronn Gruol Haigerloch Hart Owingen Stetten Trillfingen Weildorf Vertretungskraft städtische KIGAs Gesamt Kirchliche KIGAs Städtische KIGAs vorhandenes Personal 2,60 2,10 4,31 12,29 2,00 6,35 6,27 5,55 2,29 1,62 45,38 18,81 26,57 benötigtes Personal 2018/2019 2,51 2,06 4,43 13,00 2,00 6,09 6,23 5,47 2,29 1,34 45,42 18,50 26,92 zusätzlicher Personalbedarf 0,00 0,00 0,12 0,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,83 0,12 0,71 Beim Personalschlüssel in Haigerloch wurde bereits die Ausweitung der Bausteine auf bis zu 25 mit zusätzlich 0,25 Stellen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen (siehe Ziffer 3.4 und 7.2) ergibt sich zum gartenjahr 2019/20 folgender Personalbedarf: Bad Imnau Bittelbronn Gruol Haigerloch Hart Owingen Stetten Trillfingen Weildorf Vertretungskraft städtische KIGAs Gesamt Kirchliche KIGAs Städtische KIGAs vorhandenes Personal 2,60 2,10 4,31 12,29 2,00 6,35 6,27 5,55 2,29 1,62 45,38 18,81 26,57 benötigtes Personal ab 2019/2020 2,51 2,06 5,78 14,32 2,00 6,09 6,23 7,31 2,29 1,46 50,05 21,69 28,36 zusätzlicher Personalbedarf 0,00 0,00 1,47 2,03 0,00 0,00 0,00 1,76 0,00 0,00 5,26 3,23 2,03 32

35 7. Zusammenfassung Geplante Neuerungen im gartenjahr 2018/19 garten Haigerloch: Ausweitung der Möglichkeit Bausteine zu buchen von 14 auf 25 Geplante Neuerungen im gartenjahr 2019/20 garten Haigerloch: Umwandlung einer Regelgruppe in eine Ganztagsgruppe für ab 3 Jahren mit 10 h täglicher Öffnungszeit Kath. garten Gruol: Umwandlung der beiden AM-Gruppen in eine RG-Gruppe und eine VÖ-Gruppe Einrichtung einer Krippe mit 6 h täglicher Öffnungszeit Kath. garten Trillfingen: Umwandlung einer Regelgruppe in eine zeitgemischte Gruppe Ganztag/Regelbetreuung mit 10 h täglicher Öffnungszeit für die GT- Geplante Neuerungen im gartenjahr 2020/21 Einrichtung einer weiteren Krippe Personelle Änderungen im gartenjahr 2018/19 Einstellung der noch fehlenden 0,46 Stellen im garten Haigerloch Einstellung von weiteren 0,25 Stellen für die Ausweitung des Bausteinkonzepts in Haigerloch Stellen im Freiwilligen Sozialen Praktikum sowie für Anerkennungspraktikanten/innen sollen als Unterstützung in der gartenarbeit und auch als sozialer Aspekt für die Praktikanten selbst weiterhin angeboten werden Personelle Änderungen im gartenjahr 2019/20 Einstellung von 1,4 Stellen für die weitere Ganztagsgruppe für ab 3 Jahren in Haigerloch Einstellung von 1,35 Stellen für die Umwandlung der AM-Gruppen und die Einrichtung der Krippe im garten Gruol Einstellung von 1,75 Stellen für die Umwandlung der Regelgruppe in eine zeitgemischte Gruppe Ganztag/Regelbetreuung am garten Trillfingen Stellen im Freiwilligen Sozialen Praktikum sowie für Anerkennungspraktikanten/innen sollen als Unterstützung in der gartenarbeit und auch als sozialer Aspekt für die Praktikanten selbst weiterhin angeboten werden 33

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