An der vorgenannten Fachoberschule in Asbach wird die Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik, angeboten.

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1 Schulen Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt und sowie für den Schulkindergarten in. Die übrigen Schulen in der Verbandsgemeinde Asbach befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Neuwied. Dies sind die Förderschule in Asbach, die Realschule plus mit Fachoberschule in Asbach, die Realschule plus sowie das Gymnasium in Neustadt. An der vorgenannten Fachoberschule in Asbach wird die Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik, angeboten. Die Schulträger stellen alle für die Schule erforderlichen Gebäude und die Finanzmittel zur Verfügung (ausgenommen sind die Vergütungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der im Ganztag eingesetzten Betreuungskräfte). Gegenüber dem Jahr 2012 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Asbach erneut gesunken besuchten 39 Kinder weniger die Schulen als ein Jahr zuvor. Insgesamt waren an den sechs Grundschulen 47 Klassen gebildet. Schüler- und Klassenanzahl 2013 im Vergleich zum Vorjahr 2012: Schulen der Verbandsgemeinde Asbach Zahl der Schüler/innen Zahl der Klassen Grundschule Asbach Grundschule Limbach Grundschule Buchholz Grundschule Jungeroth Grundschule Neustadt Grundschule Gesamt: Entwicklung der Schülerzahlen:

2 Die Verbandsgemeinde Asbach stellte ihren Schulen im Jahr 2013 insgesamt ,88 zur Verfügung (ausgenommen hiervon sind Aufwendungen für das ergänzende Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschule). Der Verbandsgemeinderat bewilligt den Gesamtbetrag. Über die Verwendung der für die Sachmittel vorgesehenen Beträge entscheiden die Schulen eigenverantwortlich. Der Gesamtbetrag teilt sich wie folgt auf: Lehr- und Lernmittel: ,52 Unterhaltung der Gebäude ,41 Bewirtschaftung: (z.b. Energie, Reinigung) ,97 Vermögenserwerb: (z.b. Geräte) ,98 Betreuende Grundschule / Ferienbetreuung Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Asbach vom 28. Februar 2013 galt es das vom Schulträgerausschuss und Verbandsgemeinderat erarbeitete Konzept zur Betreuung der Grundschulkinder zum Schuljahr 2013/2014 umzusetzen. Bedarfsabfragen waren hierbei ebenso erforderlich, wie die Aufstockung vorhandenen Betreuungspersonals, die Einstellung neuer Betreuungskräfte sowie die organisatorische Abwicklung des Konzeptes. Mit Ausnahme der Grundschule Limbach ergaben die Bedarfsabfragen an allen anderen Schulstandorten ein großes Interesse zur Betreuung der Kinder außerhalb der Schulzeit. Nach umfangreichen Vorarbeiten konnte dann im August zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 an den Grundschulstandorten Asbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt und die Betreuende Grundschule ihren Betrieb aufnehmen. Das Betreuungskonzept sieht an Schulen ohne Ganztagsschule eine Betreuung der Kinder täglich von Uhr bis zum Schulbeginn sowie von Schulende bis Uhr vor. An den Standorten mit Ganztagsschulbetrieb wird die Betreuung auch von Uhr bis zum Schulbeginn sowie mittags von Schulende bis Uhr und von bis Uhr angeboten (Montag bis Donnerstag). Der Freitagnachmittag wird ebenfalls abgedeckt. Auch hier ist eine Betreuung bis Uhr gesichert. Das Betreuungsentgelt beträgt unabhängig vom Umfang der Inanspruchnahme 50,00 Euro/monatlich. Für das tägliche Mittagessen wir ein Kostenbeitrag von 2,80 Euro erhoben. Mehr als 130 Kinder sind seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 zur Betreuenden Grundschule angemeldet. Neben der Möglichkeit des Freispiels wird auf die Erledigung der Hausaufgaben ein großes Augenmerk gelegt. Pädagogische Angebote runden das Betreuungsangebot ab. Neben der Betreuung der Kinder außerhalb der Schulzeiten ist aber auch die Betreuung während der Ferien Gegenstand des Ratsbeschlusses. Es ist vorgesehen an den größeren Schulstandorten Asbach, Buchholz, Neustadt und einen Teil der Schulferien in Form einer Ferienbetreuung abzudecken. Die Betreuung ist möglich von bis Uhr (ausgenommen sind Feiertage sowie die Wochenenden). Es können einzelne oder mehrere Wochen bzw. Tage gebucht werden. Für eine Woche Ferienbetreuung wird ein Betreuungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro erhoben. Die Kosten für das Mittagessen sind hierin enthalten. Unter den Voraussetzungen der Lernmittelfreiheit ist eine Befreiung vom Betreuungsentgelt möglich

3 Weitere Innformationen zum Betreuungskonzept erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach unter Telefon 02683/ bzw. auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach Schulbuchausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit Seit dem Schuljahr 2012/2013 können auch die Eltern von Schülerinnen und Schülern an den Grundschulen an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Das Ausleihverfahren löste das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Gutscheinsystem ab. Damit besteht nun an allen allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Lernmittel auszuleihen anstatt sie zu kaufen. Die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Asbach werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach als Schulträger eingereicht. Für das Schuljahr 2013/2014 wurden 152 Anträge bewilligt. Dies bedeutet, dass insgesamt 152 Schülerinnen bzw. Schüler kostenlos an der Schulbuchausleihe teilnehmen konnten und die Lernmittel unentgeltlich ausleihen konnten. Sofern bei den Familien das Einkommen über den in der Landesverordnung festgesetzten Einkommensgrenzen liegt, besteht die Möglichkeit gegen Entgelt an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Diese Möglichkeit wurde von insgesamt 176 Familien genutzt. Abhängig von der Zahl der in der Familie lebenden Kinder sind die Einkommensgrenzen gestaffelt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob beide Elternteile oder nur ein Elternteil gemeinsam im Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler leben/lebt. Zum Ende des Schuljahres 2013/2014 erfolgt die Rücknahme der ausgeliehenen Lernmittel. Wesentliche Plattform für die Abwicklung des Antrages und das weitere Verfahren um die Schulbuchausleihe ist das Lernmittelportal des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Unter der Adresse erhalten Sie weitere Informationen zur Lernmittelfreiheit

4 n Im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach wird ein breit gefächertes Angebot an Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Insgesamt zehn n ermöglichen die Betreuung von Kindern. Sechs dieser zehn Kindertageseinrichtungen stehen in Trägerschaft der ortsansässigen evangelischen und katholischen Kirchengemeinden. Drei n werden durch die örtlichen Kommunen geführt. Eine steht unter der Trägerschaft des Heilpädagogischen Zentrums Neuwied. Bei den Einrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft handelt es sich um die n n Leuchtturm in Buchholz und Löwenzahn in Kölsch-Büllesbach sowie die Spatzennest in. Wesentliche Rechtsgrundlage für die Bedarfsplanung im nbereich stellt das ngesetz Rheinland-Pfalz dar. Gemäß 9 des ngesetzes Rheinland-Pfalz gewährleistet das Jugendamt, dass in seinem Bezirk die nach den Maßgaben des vorgenannten Gesetzes erforderlichen n zur Verfügung stehen. Dies geschieht durch die Aufstellung eines entsprechenden Bedarfsplanes, der durch das Jugendamt im Benehmen mit der Schulbehörde festgelegt wird. Zuständige Bedarfsplanungsbehörde für den Bereich der Verbandsgemeinde Asbach ist das Jugendamt der Kreisverwaltung Neuwied. Basis der Bedarfsberechnungen für die Fortschreibung 2013 des nbedarfsplanes sind die statistischen Daten per Der seit dem Jahre 2010 bestehende Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr wurde im Jahre 2013 durch die Regelung des Sozialgesetzbuches VIII ausgeweitet. Seit dem gibt es den Rechtsanspruch auf die sogenannte frühkindliche Förderung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Bedingt durch die Ausweitung des Rechtsanspruches war auch die Fortschreibung des nbedarfsplanes 2013 sehr geprägt vom bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote auch für diese Altersgruppe. Dies zeigte sich auch durch die verschiedenen An- oder Umbaumaßnahmen an den n im Verbandsgemeindegebiet. Beitragspflichtig sind nach der Gesetzessystematik nur noch die Betreuungsangebote für Kinder unter zwei Jahren sowie für die Betreuung von Schulkindern. Die durch die Beitragsfreiheit verursachten Einnahmeausfälle werden vom Land übernommen -mit Ausnahme eines Anteils, der von den örtlichen Jugendämtern selbst aufzubringen ist-. Das ngesetz bietet für die Aufnahme der Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Reihe von Möglichkeiten, Betriebs- und Betreuungsformen. Hierzu zählen u. a. die Aufnahme in einer Krippengruppe oder einer kleinen altersgemischten Gruppe. In mehreren n des Verbandsgemeindegebietes wurden auch im Jahre 2013 die Betreuungsangebote bedarfsgerecht angepasst. Diese Veränderungen werden offenkundig durch die Aufstockung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, aber auch durch die Reduzierung der Plätze für Kinder im Schulalter. Ebenso konnte in mehreren n die Zahl der Ganztagsplätze erhöht werden

5 Die Reduzierung der Anzahl der Plätze für Kinder im Schulalter erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Neuwied, der vor dem Hintergrund des erweiterten Rechtsanspruches für Kindergartenkinder ab dem den Rückzug aus der Hortfinanzierung bis spätestens zum Jahre 2015 beschlossen hatte. Neben den baulichen Veränderungen verschiedener Kindertageseinrichtungen bildete die Sanierung der n Asbach im Jahre 2012 den Schwerpunkt. Nach dem Brandereignis am galt es das Kindergartengebäude für seinen ursprünglichen Nutzungszweck wieder zu sanieren. Während dieser Zeit waren die Kinder im benachbarten Bürgerhaus, dem evangelischen Gemeindehaus sowie in der nahegelegenen Realschule Asbach untergebracht. Zum konnte die Asbach ihren Betrieb in den sanierten Räumen wieder aufnehmen. Ab dem standen insgesamt 823 Betreuungsplätze ( = 873) in n zur Verfügung. Davon waren 402 Ganztagesplätze ( = 389), 188 U3-Plätze ( = 158) und 35 Plätze für Schulkinder ( = 94). Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Platzkapazitäten zum : Kindertageseinrichtung Gruppen Betreuungsplätze insgesamt davon Asbach Asbach HTZ- Asbach Buchholz Buchholz/Kölsch-Büllesb. Buchholz Neustadt Neustadt Ganztagsplätze Plätze für Kinder unter drei Jahren Plätze für Schulkinder integrativ Der Abschluss der Baumaßnahme an der n Neustadt brachte eine weitere Veränderung der vorhandenen Betreuungsangebote. Ab dem 01. November 2013 standen somit insgesamt 829 Betreuungsplätze in n zur Verfügung. Davon waren 412 Ganztagesplätze, 199 U3-Plätze und 35 Plätze für Schulkinder

6 Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Platzkapazitäten zum : Kindertageseinrichtung Gruppen Betreuungsplätze insgesamt davon Asbach Asbach HTZ- Asbach Buchholz Buchholz/Kölsch- Büllesbach Buchholz Neustadt Neustadt Ganztagsplätze Plätze für Kinder unter drei Jahren Plätze für Schulkinder integrativ Die klassische Ausgestaltung des Kindergartenplatzes, auf den ein Rechtsanspruch besteht, ist der sog. Teilzeitplatz mit einer Betreuung am Vor- und Nachmittag. Darüber hinaus bieten im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach alle n weitergehende Betreuungsformen an, auf die zwar kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht, die aber unter bestimmten Voraussetzungen von dem Träger des Jugendamtes vorgesehen werden sollen. Hierzu gehört u. a. der Ganztagsplatz, der im Gegensatz zum Teilzeitplatz eine durchgehende Betreuung vor und nachmittags mit Mittagessen bietet. Auch die Betreuung im Rahmen des verlängerten Vormittagsangebotes mit Betreuung über Mittag ist möglich. Entsprechend der Vorgaben nach dem ngesetz beteiligen sich die jeweiligen Ortsgemeinden an den Personalkosten der n in freier/kirchlicher Trägerschaft. Über die gesetzliche Finanzierung hinaus tragen die Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen mit den Trägern der n erhebliche weitere Kosten im Bereich der Personal- sowie der laufenden Betriebsausgaben. Informationen zu den Betreuungsangeboten der einzelnen Einrichtungen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach oder der jeweiligen

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