Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt (Wied) und Windhagen.

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1 Verwaltungsbericht 2014 Schulen Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt (Wied) und Windhagen. Die übrigen Schulen in der Verbandsgemeinde Asbach befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Neuwied. Dies sind die Förderschule in Asbach, die Realschule plus mit Fachoberschule in Asbach, die Realschule plus sowie das Gymnasium in Neustadt (Wied). An der vorgenannten Fachoberschule in Asbach wird die Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik, angeboten. Der Schulkindergarten in Windhagen wurde zum wegen zu geringer Anmeldezahlen aufgehoben. Die Schulträger stellen alle für die Schule erforderlichen Gebäude und die Finanzmittel zur Verfügung (ausgenommen sind die Vergütungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der im Ganztag eingesetzten Betreuungskräfte). Gegenüber dem Jahr 2013 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Asbach leicht gestiegen besuchten 9 Kinder mehr die Schulen als ein Jahr zuvor. Insgesamt waren an den sechs Grundschulen 46 Klassen gebildet. Schüler- und Klassenanzahl 2014 im Vergleich zum Vorjahr 2013: Schulen der Verbandsgemeinde Asbach Zahl der Schüler/innen Zahl der Klassen Grundschule Asbach Grundschule Limbach Grundschule Buchholz Grundschule Jungeroth Grundschule Neustadt (Wied) Grundschule Windhagen Gesamt: Entwicklung der Schülerzahlen:

2 Die Verbandsgemeinde Asbach stellte ihren Schulen im Jahr 2014 insgesamt ,37 zur Verfügung (ausgenommen hiervon sind Aufwendungen für das ergänzende Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschule). Der Verbandsgemeinderat bewilligt den Gesamtbetrag. Über die Verwendung der für die Sachmittel vorgesehenen Beträge entscheiden die Schulen eigenverantwortlich. Der Gesamtbetrag teilt sich wie folgt auf: Lehr- und Lernmittel: ,35 Unterhaltung der Gebäude ,64 Bewirtschaftung: (z.b. Energie, Reinigung) ,54 Vermögenserwerb: (z.b. Geräte) ,84 Betreuende Grundschule / Ferienbetreuung Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Asbach vom wurde im Schuljahr 2013/2014 das von Schulträgerausschuss und Verbandsgemeinderat erarbeitete Konzept zur Betreuung der Grundschulkinder umgesetzt. Bedarfsabfragen waren hierbei ebenso erforderlich, wie die Aufstockung vorhandenen Betreuungspersonals, die Einstellung neuer Betreuungskräfte sowie die organisatorische Abwicklung des Konzeptes. Mit Ausnahme der Grundschule Limbach ergaben die Bedarfsabfragen an allen anderen Schulstandorten ein großes Interesse zur Betreuung der Kinder außerhalb der Schulzeit. Das Betreuungskonzept sieht an Schulen ohne Ganztagsschule eine Betreuung der Kinder täglich von Uhr bis zum Schulbeginn sowie von Schulende bis Uhr vor. An den Standorten mit Ganztagsschulbetrieb wird die Betreuung auch von Uhr bis zum Schulbeginn sowie mittags von Schulende bis Uhr und von bis Uhr angeboten (Montag bis Donnerstag). Der Freitagnachmittag wird ebenfalls abgedeckt. Auch hier ist eine Betreuung bis Uhr gesichert. Das Betreuungsentgelt beträgt unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme 50,00 Euro/monatlich. Für das tägliche Mittagessen wird derzeit ein Kostenbeitrag von 2,80 Euro erhoben. Im Schuljahr 2013/2014 waren durchschnittlich 140 Kinder zur Betreuenden Grundschule angemeldet. Neben der Möglichkeit des Freispiels wird auf die Erledigung der Hausaufgaben ein großes Augenmerk gelegt. Pädagogische Angebote runden das Betreuungsangebot ab. Im laufenden Schuljahr 2014/2015 sind derzeit (Stand Februar 2015) 207 Schulkinder zur Betreuenden Grundschule angemeldet. Neben der Betreuung der Kinder ergänzend zu den Schulzeiten ist aber auch die Betreuung während der Ferien Gegenstand des Ratsbeschlusses. Es ist vorgesehen an den größeren Schulstandorten Asbach, Buchholz, Neustadt (Wied) und Windhagen einen Teil der Schulferien in Form einer Ferienbetreuung abzudecken. Jeweils die Hälfte der Ferien wird durch ein Angebot an den Grundschulen Asbach und Neustadt (Wied) abgedeckt. In der anderen Hälfte der Ferien ist die Betreuung an den Grundschulen Buchholz und Windhagen vorgesehen. Die Betreuung ist möglich von bis Uhr (ausgenommen sind Feiertage sowie die Wochenenden). Es können einzelne oder mehrere Wochen bzw. Tage gebucht werden. 58

3 Für eine Woche Ferienbetreuung wird ein Betreuungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro erhoben. Die Kosten für das Mittagessen sind hierin enthalten. Unter den Voraussetzungen der Lernmittelfreiheit ist eine Befreiung vom Betreuungsentgelt möglich. Zu allen Ferienzeiten im Jahre 2014 fanden Ferienbetreuungen an den verschiedenen Schulstandorten statt. Insgesamt haben 270 Kinder die jeweiligen Ferienbetreuungen besucht. Weitere Innformationen zum Betreuungskonzept erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach unter Telefon 02683/ bzw oder auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach Schulbuchausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit Seit dem Schuljahr 2012/2013 können auch die Eltern von Schülerinnen und Schülern an den Grundschulen an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Das Ausleihverfahren löste das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Gutscheinsystem ab. Damit besteht nun an allen allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Lernmittel auszuleihen anstatt sie zu kaufen. Die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Asbach werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach als Schulträger eingereicht. Für das Schuljahr 2014/2015 wurden 172 Anträge bewilligt. Dies bedeutet, dass insgesamt 172 Schülerinnen bzw. Schüler kostenlos an der Schulbuchausleihe teilnehmen konnten und die Lernmittel unentgeltlich ausleihen konnten. Sofern bei den Familien das Einkommen über den in der Landesverordnung festgesetzten Einkommensgrenzen liegt, besteht die Möglichkeit gegen Entgelt an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Diese Möglichkeit wurde von insgesamt 171 Familien genutzt. Abhängig von der Zahl der in der Familie lebenden Kinder sind die Einkommensgrenzen gestaffelt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob beide Elternteile oder nur ein Elternteil gemeinsam im Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler leben/lebt. Zum Ende des Schuljahres 2014/2015 erfolgt die Rücknahme der ausgeliehenen Lernmittel. Wesentliche Plattform für die Abwicklung des Antrages und das weitere Verfahren um die Schulbuchausleihe ist das Lernmittelportal des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Unter der Adresse erhalten Sie weitere Informationen zur Lernmittelfreiheit. 59

4 Kindertagesstätten Im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach wird ein breit gefächertes Angebot an Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Insgesamt zehn Kindertagesstätten ermöglichen die Betreuung von Kindern. Sechs dieser zehn Kindertageseinrichtungen stehen in Trägerschaft der ortsansässigen evangelischen und katholischen Kirchengemeinden. Drei Kindertagesstätten werden durch die örtlichen Kommunen geführt. Eine Kindertagesstätte steht unter der Trägerschaft des Heilpädagogischen Zentrums Neuwied. Bei den Einrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft handelt es sich um die Kommunalen Kindertagesstätten Leuchtturm in Buchholz und Löwenzahn in Kölsch-Büllesbach sowie die Kommunale Kindertagesstätte Spatzennest in Windhagen. Wesentliche Rechtsgrundlage für die Bedarfsplanung im Kindertagesstättenbereich stellt das Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz dar. Gemäß 9 des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz gewährleistet das Jugendamt, dass in seinem Bezirk die nach den Maßgaben des vorgenannten Gesetzes erforderlichen Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Dies geschieht durch die Aufstellung eines entsprechenden Bedarfsplanes, der durch das Jugendamt im Benehmen mit der Schulbehörde festgelegt wird. Zuständige Bedarfsplanungsbehörde für den Bereich der Verbandsgemeinde Asbach ist das Jugendamt der Kreisverwaltung Neuwied. Basis der Bedarfsberechnungen für die Fortschreibung 2014 des Kindertagesstättenbedarfsplanes sind die statistischen Daten per Der seit dem Jahre 2010 bestehende Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr wurde im Jahre 2013 durch die Regelung des Sozialgesetzbuches VIII ausgeweitet. Seit dem gibt es den Rechtsanspruch auf die sogenannte frühkindliche Förderung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ergänzt wurde seitdem die Palette der institutionellen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen durch das Betreuungsgeld, das sich an Eltern richtet, die ihre Kinder selbst betreuen und gerade nicht auf ein öffentlich gefördertes Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege zugehen. Beitragspflichtig sind nach der Gesetzessystematik nur noch die Betreuungsangebote für Kinder unter zwei Jahren sowie für die Betreuung von Schulkindern. Die durch die Beitragsfreiheit verursachten Einnahmeausfälle werden vom Land übernommen -mit Ausnahme eines Anteils, der von den örtlichen Jugendämtern selbst aufzubringen ist-. Das Kindertagesstättengesetz bietet für die Aufnahme der Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Reihe von Möglichkeiten, Betriebs- und Betreuungsformen. Hierzu zählen u. a. die Aufnahme in einer Krippengruppe oder einer kleinen altersgemischten Gruppe. In verschiedenen Kindertagesstätten des Verbandsgemeindegebietes wurden auch im Jahre 2014 die Betreuungsangebote bedarfsgerecht angepasst. Diese Veränderungen werden offenkundig durch die Aufstockung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, aber auch durch die Reduzierung der Plätze für Kinder im Schulalter. Ebenso konnte in mehreren Kindertagesstätten die Zahl der Ganztagsplätze erhöht werden. Die Reduzierung der Anzahl der Plätze für Kinder im Schulalter erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Neuwied, 60

5 der vor dem Hintergrund des erweiterten Rechtsanspruches für Kindergartenkinder ab dem den Rückzug aus der Hortfinanzierung bis spätestens zum Jahre 2015 beschlossen hatte. Bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen gab es im Jahr 2014 an verschiedenen Kindertageseinrichtungen, wie z. B. der n Kindertagesstätte Asbach, der n Kindertagesstätte Windhagen sowie der n Kindertagesstätte Neustadt (Wied). Ab dem standen insgesamt 823 Betreuungsplätze ( = 819) in Kindertagesstätten zur Verfügung. Davon waren 440 Ganztagesplätze ( = 407), 203 U3-Plätze ( = 189) und 25 Plätze für Schulkinder ( = 35). Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Platzkapazitäten zum : Kindertageseinrichtung davon Kindertagesstätte Asbach Evangelische Kindertagesstätte Asbach HTZ-Kindertagesstätte Asbach Kindertagesstätte Buchholz Kommunale Kindertagesstätte Buchholz/Kölsch-Büllesb. Kommunale Kindertagesstätte Buchholz Kindertagesstätte Neustadt (Wied) Evangelische Kindertagesstätte Neustadt (Wied) Kindertagesstätte Windhagen Kommunale Kindertagesstätte Windhagen Gruppen Betreuungsplätze insgesamt Ganztagsplätze Plätze für Kinder unter drei Jahren Plätze für Schulkinder Die klassische Ausgestaltung des Kindergartenplatzes, auf den ein Rechtsanspruch besteht, ist der sog. Teilzeitplatz mit einer Betreuung am Vor- und Nachmittag. Darüber hinaus bieten im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach alle Kindertagesstätten weitergehende Betreuungsformen an, auf die zwar kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht, die aber unter bestimmten Voraussetzungen von dem Träger des Jugendamtes vorgesehen werden sollen. Hierzu gehört u. a. der Ganztagsplatz, der im Gegensatz zum Teilzeitplatz eine durchgehende Betreuung vor und nachmittags mit Mittagessen bietet. Auch die Betreuung im Rahmen des verlängerten Vormittagsangebotes mit Betreuung über Mittag ist unter Umständen möglich. 61

6 Entsprechend der Vorgaben nach dem Kindertagesstättengesetz beteiligen sich die jeweiligen Ortsgemeinden an den Personalkosten der Kindertagesstätten in freier/kirchlicher Trägerschaft. Über die gesetzliche Finanzierung hinaus tragen die Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertagesstätten erhebliche weitere Kosten im Bereich der Personal- sowie der laufenden Betriebsausgaben. Informationen zu den Betreuungsangeboten der einzelnen Einrichtungen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach oder der jeweiligen Kindertagesstätte. 62

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