Erläuterungen zum Entwurf für eine Verordnung über den Nationalpark Steigerwald

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erläuterungen zum Entwurf für eine Verordnung über den Nationalpark Steigerwald"

Transkript

1 Erläuterungen zum Entwurf für eine Verordnung über den Nationalpark Steigerwald Die Staatsregierung hat sich bislang immer gegen den Nationalpark Steigerwald ausgesprochen mit der Begründung, dass die Mehrheit der Bevölkerung diesen ablehne. Dies geschah, ohne dass eine qualifizierte Information der betroffenen Bevölkerung stattgefunden hatte, was eigentlich Aufgabe der Staatsregierung gewesen wäre. Die Initiative aus Franken wurde mit den Argumenten der nicht repräsentativen lautstarken Nationalpark-Gegner abgeblockt. Der BUND Naturschutz Bayern (BN) übernimmt nun zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und anderen Verbänden im Freundeskreis Nationalpark Steigerwald die Aufgabe, die eigentlich die staatlichen Behörden wahrnehmen müssten: sachliche Information zur Meinungsbildung. Zu diesem Zweck wird ein Vorschlag zur Diskussion gestellt, wie eine Nationalpark-Verordnung ausgestaltet werden könnte. Mit diesem Vorschlag gehen die Naturschutzverbände auch auf die Befürchtungen ein, die vor Ort gegenüber einem Nationalpark bestehen, und laden den Bayerischen Landtag, die Bevölkerung und Kommunalpolitik im Steigerwald dazu ein, sich auf Basis dieser Fakten eine Meinung zu bilden und offen darüber zu diskutieren. Die Naturschutzverbände hoffen, dass am Ende der Diskussionen die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag den Nationalpark Steigerwald als ersten fränkischen Nationalpark auf den Weg bringen. Der BN hat nun zusammen mit dem LBV und anderen Verbänden im Freundeskreis Nationalpark Steigerwald zunächst den vorliegenden Vorschlag für eine Verordnung ausgearbeitet, der hiermit näher erläutert wird. Mit dem Text soll Klarheit darüber geschaffen werden, dass viele Argumente, die gegen den Nationalpark angeführt wurden, nicht zutreffend sind. Die größten Bedenken der Bürgerinnen und Bürger wurden dabei besonders berücksichtigt und im Text hervorgehoben. Zu 1 Erklärung zum Nationalpark und 2 Gebiet des Nationalparks Gemäß 51 des Bayerischen Naturschutzgesetzes werden durch Rechtsverordnung über Nationalparke Regelungen erlassen. Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist die Staatsregierung. Die Verordnung enthält neben den Regelungen zu Schutz und Pflege auch solche zur Verwirklichung der weiteren Aufgaben, Regelungen über die Verwaltung des Nationalparks sowie über die erforderlichen Lenkungsmaßnahmen einschließlich der Jagdausübung, des Wildbestands und der Fischerei. Die Erklärung eines Nationalparks bedarf der Zustimmung des Landtags, was erfahrungsgemäß eine ausgiebige Diskussion in den demokratischen Gremien erfordert. Wie im Verordnungstext enthalten, werden Privatflächen und Flächen von Körperschaften nicht zum Nationalpark erklärt, auch wenn sie vollständig von ihm umschlossen sind. Es steht anderen Grundstücksbesitzer jedoch frei, geeignete Flächen in den Nationalpark einzubringen, wie es der BUND Naturschutz Bayern mit seinen Flächen im Naturschutzgebiet Prüßberg (Landkreis Schweinfurt) bereits angeboten hat. Mit der Erklärung von ca Hektar im nördlichen Teil seines Gebietes zum Nationalpark wird der Hektar große Naturpark Steigerwald nicht abgeschafft, sondern gestärkt. Viele Beispiele belegen das für beide 1

2 Seiten gedeihliche und förderliche Miteinander von Naturpark und Nationalpark, so z.b. in den Regionen Kellerwald-Edersee, Bayerischer Wald, Hainich und Harz! Zu 3 Zweck Nationalparke sind eine Form von Schutzgebieten der Natur, die vorrangig Arten und Biotope und vor allem deren natürliche Entwicklungen schützen. Mittels solcher großflächiger nutzungsfreier Gebiete sollen also dauerhaft natürliche Abläufe geschützt werden und dauerhaft überlebensfähige Populationen heimischer Waldarten entstehen. Besonders wichtig ist dies für Arten, die auf alte Wälder und starkes Totholz spezialisiert sind und die im Wirtschaftswald nur noch selten vorkommen oder mittlerweile ganz aus Bayern verschwunden sind. Zur weiteren Erklärung sei erwähnt, dass es für eine Ausbreitung und Vernetzung der Arten zwischen den nutzungsfreien großflächigen Schutzgebieten wichtig ist, diese mittels kleiner nutzungsfreier Trittsteine und Korridore zu verbinden. Ersetzen können die kleinflächigen Trittsteine die großflächigen Gebiete nicht. Die naturnahe Bewirtschaftung der sie umgebenden Wirtschaftswälder soll dabei unterstützend wirken. Nationalparke sind darüber hinaus zugleich ein bewährtes Instrument, um weitere Aufgaben und Interessen der Bevölkerung damit in Einklang zu bringen und zu fördern. So haben sich viele Nationalparke als Motor für die Regionalentwicklung erwiesen. Gerade für strukturschwache Regionen wie dem Steigerwald bieten Nationalparke hervorragende Chancen für eine positive wirtschaftliche Entwicklung und für viele zusätzliche Arbeitsplätze. Zu 4 Wissenschaftliche Beobachtung und Forschung Wissenschaftliche Beobachtung ist der erste nachrangig genannte weitere Zweck eines Nationalparks. Als unbewirtschaftete Vergleichsflächen, sogenannte Nullflächen, werden Nationalparke immer wichtiger für viele Forschungszweige (Grundlagenforschung, Klimaforschung, angewandte forstliche Forschung, ökologische oder naturschutzorientierte Forschung) und können sich bei entsprechenden staatlichen Förderungen zu wissenschaftlichen Zentren entwickeln. Die wissenschaftliche Forschung hat dabei die vorrangigen Schutzbestimmungen zu beachten. Zu 5 Bildung und Erholung Den in Nationalparken zu erwartenden Besuchern werden vielfältige Einrichtungen geboten, um ihr Wissen über die Natur zu vertiefen. Bei der Bildungsarbeit des Nationalparks soll mit vorhandenen Bildungseinrichtungen (z.b. das UmweltBildungsZentrum Oberschleichach) und Institutionen der Region eng kooperiert und diese dadurch gestärkt werden. Dies soll durch ein vielfältiges Informationsangebot wie Tiergehege, Informationszentren, Schautafeln und Wanderwege erreicht werden. Die Gebiete bleiben weiterhin der Bevölkerung zur Erholung zugänglich. Nur wenn Überbeanspruchungen zu erwarten sind, werden Lenkungsmaßnahmen ergriffen, um die Lebewelt zu schützen. Nationalparke erfüllen wesentliche Aufgaben der Umweltbildung und erreichen breite Bevölkerungsschichten, da viele Besucher die breiten Informationsangebote der Nationalparke nutzen (so. z.b Besucher im Nationalpark Bayerischer Wald, 2007). 2

3 Zu 6 Nationalparkplan Der Nationalparkplan regelt alle Maßnahmen im Detail. Schon bei dessen Ausarbeitung durch die Nationalparkverwaltung werden die Kommunen mit einbezogen (siehe 15), daneben über den Beirat ( 16) die betroffenen Verbände. Damit ist eine breite Interessenvertretung der Belange der Region gewährleistet. Keinesfalls werden irgendwelche Dinge übergestülpt. Das gilt insbesondere auch für den enthaltenen Wegeplan. Zu 7 Förderung Die an den Nationalpark angrenzenden Gemeinden sollen vorrangig dabei gefördert werden, einen übermäßigen Andrang von Erholungssuchenden auf das Nationalparkgebiet aufzufangen. Dies betrifft u.a. die nötige Infrastruktur, Unterkünfte und Angebote für die Erholungssuchenden. Zu 8 Verbote, 9 Betretungsrecht, Aneignung wildwachsender Waldfrüchte, 10 Ausnahmen und 11 Befreiungen Der Verbotskatalog entspricht weitgehend dem eines Naturschutzgebiets, wobei ausdrücklich bis auf kleinflächige Sonderfälle kein Wegegebot verordnet wird. Dies bedeutet, dass das Betreten der Waldflächen und das Sammeln von Waldfrüchten wie Pilzen oder Bärlauch im ortsüblichen Umfang bzw. als Handstrauß wie bisher möglich sein werden. Der Verbotskatalog wirkt zunächst streng, wird aber durch zahlreiche Ausnahmen ( 10) und mögliche Befreiungen in Einzelfällen ( 11) sozial verträglich ausgestaltet. Bestehende Rechte, die den Verboten widersprechen, werden durch die Verordnung nicht automatisch außer Kraft gesetzt. Bei Änderungen wird weitgehend auf die Freiwilligkeit etwa von Vertragspartnern gesetzt. Die Regelungen für Führungen geben den orts- und sachkundigen örtlichen Verbänden und Verkehrsämtern weitgehende Freiheiten. Hierzu zählen neben den eigentlichen Naturschutzverbänden v.a. die anerkannten Wandervereine der betroffenen Landkreise. Besuchergruppen aus entfernteren Orten sollen sich geschulten Führern aus der Region bedienen. Es gibt Beispiele aus anderen Nationalparken, bei denen sich sehr viele Einheimische als Waldführer fortbilden lassen und dabei auch Zuverdienstmöglichkeiten bekommen. Mit diesen besucherfreundlichen Regelungen kommt der Nationalpark seinen in den Naturschutzgesetzen und in der Nationalpark- Verordnung verankerten Zielen nach, den Nationalpark für naturschonende Formen der Erholung und Umweltbildung zu öffnen. Zu 12 Zonen Die im Nationalparkplan darzustellenden Zonen ermöglichen es, dass auf Dauer auf bis zu 25 Prozent der Fläche von den eigentlichen Nationalparkzielen (Schutz unbeeinflusster Entwicklungen) abgewichen werden darf. Es können weiterhin im Gebiet liegende, in Staatsbesitz befindliche Wiesen und Teiche gepflegt werden. Private Flächen sind nicht betroffen, da sie ohnehin grundsätzlich nicht Bestandteil des Nationalparks sind. Als zu pflegende Wälder kommen in erster Linie die im Nationalparkgebiet befindlichen Waldbestände mit höheren Nadelbaumanteilen in Betracht. Auch dauerhaft zu pflegende Wälder sind damit als Pufferflächen an der Außengrenze insbesondere zu Siedlungen und 3

4 Straßen möglich. Bei der Zonenausgestaltung und der 10-jährigen Übergangsregelung im Nationalparkplan (s. 6) wirken die Kommunen frühzeitig mit. Zu 13 Walderhaltung und -pflege, Wildbestandsregulierung, Fischerei und sonstige Nutzungen Die Holznutzung wird durch den Nationalpark eingeschränkt, insbesondere in der Naturzone. Bestehende private Rechte und andere Nutzungen sollen zwar abgebaut werden, bei Gemeinwohlbelangen, insbesondere Trinkwassernutzungen besteht hierfür jedoch keine Verpflichtung. Die Regelungen zur Schalenwildregulierung stellen sicher, dass zum Schutz benachbarter Grundbesitzer beispielsweise vor übermäßigen Schalenwildbeständen (insbesondere Schwarzwild) keine zusätzlichen Beeinträchtigungen durch die Nationalparkgründung entstehen. Anfallende Produkte (z.b. Brenn- und Sägeholz aus der Pflegezone, Wildbret) sind bevorzugt regional zu vermarkten und Kunden in den Nationalparkkommunen anzubieten. Damit bietet der Nationalpark eine Chance Produkte aus den Staatswäldern deutlich stärker als bisher lokal und regional zu vermarkten, so dass z.b. das Holz in der Region verwertet werden kann und nicht ins Ausland bis nach Österreich oder gar nach China exportiert wird. Zu 14 Nationalparkverwaltung Die Befugnisse der Nationalparkverwaltung erstrecken sich ausschließlich auf das Nationalparkgebiet. In den Nationalparkkommunen ist sie nur beratend im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz tätig. Bei raumbedeutsamen Maßnahmen wird sie als Träger öffentlicher Belange wie andere Fachbehörden lediglich angehört. Die Entscheidungen treffen die zuständigen Verwaltungsbehörden (v.a. Landkreise, Bezirksregierungen). Als Sitz der Nationalparkverwaltung wurde Ebrach nach sachlichen und historischen Gesichtspunkten vorgeschlagen, da Ebrach mit seinem Zisterzienserkloster seit jeher als Zentrum des Steigerwalds gilt und hier seit langem der Sitz des Forstamtes und heutigen Forstbetriebes liegt. Bei den Einrichtungen des Nationalparks nach 14 Absatz 2, Nr. 4 handelt es sich z.b. um Tiergehege, Informationszentren, Schautafeln und Wanderwege und weitere Infrastruktureinrichtungen, mit denen den Besuchern die verschiedenen Ziele des Nationalparks im Rahmen des 5 Bildung und Erholung nahegebracht werden sollen. Neben fachlichen Gründen ist dabei auf eine ausgewogene regionale Verteilung der Einrichtungen auf die betroffenen drei Landkreise und deren Gemeinden zu achten, damit möglichst alle Kommunen von diesen Einrichtungen profitieren. Da im Landkreis Schweinfurt bereits ein Waldinformationszentrum entstehen soll dessen Standort und Ausrichtung zwar umstritten sind soll insbesondere in der Gemeinde Rauhenebrach im Landkreis Haßberge mit ihren zentral im Nationalparksuchraum gelegenen Ortsteilen ein bedeutendes Nationalpark-Informationszentrum errichtet werden. Zu 15 Kommunaler Nationalparkausschuss Mit der Errichtung dieses Instrumentes zur Beteiligung der örtlichen Bevölkerung können mögliche Konflikte bei der Ausgestaltung des Nationalparks im Detail schon in 4

5 frühem Stadium erkannt und hierfür Lösungen gefunden werden. Dies gilt vor allem für die Ausarbeitung und Aufstellung des Nationalparkplans sowie bei der Festlegung der jährlichen Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalparks soweit diese Einfluss auf das Nationalpark-Vorfeld haben. Zu 16 Beirat Mit dem Beirat wird ein Beratungsgremium geschaffen, in dem auf breiter Basis alle vom Nationalpark betroffenen Körperschaften, Behörden und Organisationen ein Mitsprache- und Beratungsrecht erhalten, soweit sie nicht schon im Kommunalen Nationalparkausschuss vertreten sind. Zu 17 Ordnungswidrigkeiten Die Bußgeldandrohungen entsprechen dem für Naturschutzgebiete üblichen Standard. Zu 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Mit Errichtung des Nationalparks als Naturschutzgebiet besonderer Art entfallen die Naturschutzgebiets-Verordnungen für die betroffenen Gebiete, da die Regelungen für den Nationalpark gleiche oder weitergehende sind. Somit tritt keine Verminderung des Schutzstatus ein. Weitere Regelungen sind durch die Naturschutzbehörden zu treffen. Dazu gehören ggf. aufzuhebende Naturdenkmalerklärungen ( 28 BNatSchG) und Verordnungen über das Betretungsrecht (Art. 31 BayNatSchG) z.b. in den Naturwaldreservaten, die erhalten bleiben sollen. Für zeitlich beschränkte Betretungsregelungen aus Artenschutzgründen (z.b. zum Schutz von Horsten vor Störungen) bleiben die bestehenden Regelungen von der Nationalpark-Verordnung unberührt. Für Rückfragen Dr. Ralf Straußberger Wald- und Jagdreferent Bund Naturschutz Geschäftsführer Freundeskreis Nationalpark Steigerwald Tel. 0911/ ralf.straussberger@bund-naturschutz.de Ulla Reck Informationsbüro Freundeskreis Nationalpark Steigerwald Rathausplatz 4, Ebrach Tel: 09553/ oder -43 info@freundeskreis-nationalpark-steigerwald.de 5

SITUATION DER NATURWÄLDER IN DEUTSCHLAND UND BAYERN

SITUATION DER NATURWÄLDER IN DEUTSCHLAND UND BAYERN SITUATION DER NATURWÄLDER IN DEUTSCHLAND UND BAYERN Dr. Ralf Straußberger BN Waldreferent 13.09.14 Ebrach Nutzen und Schützen gehört zusammen! 95 % naturgemäße Waldwirtschaft wichtig, um Waldfunktionen

Mehr

Dritter Nationalpark für Bayern

Dritter Nationalpark für Bayern Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema Dritter Nationalpark für Bayern am 16. März 2017 Fragenkatalog (Stand 14.02.2017) Seite 2 1. Rahmenbedingungen a. Welche nationalen/internationalen

Mehr

Vorurteile zum Nationalpark Steigerwald und die Wahrheit

Vorurteile zum Nationalpark Steigerwald und die Wahrheit Vorurteile zum Nationalpark Steigerwald und die Wahrheit Vorurteile zum Nationalpark Steigerwald und die Wahrheit Nationalpark Steigerwald? Unsere einheimischen Buchenwälder zählen zu den weltweit am stärksten

Mehr

Ein Nationalpark im Saarland? Überlegungen zur Ausweisung eines grenzüberschreitenden Nationalparks zusammen mit Rheinland - Pfalz

Ein Nationalpark im Saarland? Überlegungen zur Ausweisung eines grenzüberschreitenden Nationalparks zusammen mit Rheinland - Pfalz Ein Nationalpark im Saarland? Überlegungen zur Ausweisung eines grenzüberschreitenden Nationalparks zusammen mit Rheinland - Pfalz Nationalparke repräsentieren in Deutschland ein nationales Naturerbe.

Mehr

Informationsveranstaltung Frankenwald potenzieller Nationalpark Stockheim Neukenroth, 2. Juni 2017

Informationsveranstaltung Frankenwald potenzieller Nationalpark Stockheim Neukenroth, 2. Juni 2017 Informationsveranstaltung Frankenwald potenzieller Nationalpark Stockheim Neukenroth, 2. Juni 2017 Wie viele Nationalparke in Europa: > 300 im Sinne der Vorgaben der IUCN Karte Deutschland und NP in Deutschland:

Mehr

Grenzüberschreitender Nationalpark Hochwald-Idarwald. Saarländischer Beitrag. Wald. Wirtschaft. Wir.

Grenzüberschreitender Nationalpark Hochwald-Idarwald. Saarländischer Beitrag. Wald. Wirtschaft. Wir. Grenzüberschreitender Nationalpark Hochwald-Idarwald Saarländischer Beitrag Nationalparke Weltweit umspannendes Netz streng geschützter Lebensräume Ziele eines Nationalparks 1. die Unversehrtheit eines

Mehr

Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe. Welche Schutzstrategie braucht der Steigerwald? Prof. Dr.

Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe. Welche Schutzstrategie braucht der Steigerwald? Prof. Dr. Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe Welche Schutzstrategie braucht der Steigerwald? Prof. Dr. Hubert Weiger Landesvorsitzender Ebrach 17.07.10 128.000 Hektar Naturpark Steigerwald

Mehr

Jagdbehörden. Landesbeirat Jagd und Wildtiermanagement

Jagdbehörden. Landesbeirat Jagd und Wildtiermanagement - 102 - Zu Abschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte Zu 58 Jagdbehörden In 58 wird die dreistufige Jagdverwaltung, wie sie in 33 LJagdG vorgesehen war, beibehalten. Der Inhalt des 33 LJagdG wird weitgehend

Mehr

Nationalpark Nördlicher Steigerwald Chancen für die Region

Nationalpark Nördlicher Steigerwald Chancen für die Region Nationalpark Nördlicher Steigerwald Chancen für die Region Prof. Dr. Hubert Weiger Landesvorsitzender 22.10.2011 Ebrach Nordsteigerwald ist einzigartiges Waldnaturerbe Böhlgrund Konsequenter Schutz der

Mehr

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie

Mehr

Müssen wir ins Ausland wie in den Iran, um verantwortungsvollen Umgang mit Buchenwäldern zu erleben?

Müssen wir ins Ausland wie in den Iran, um verantwortungsvollen Umgang mit Buchenwäldern zu erleben? Müssen wir ins Ausland wie in den Iran, um verantwortungsvollen Umgang mit Buchenwäldern zu erleben? Konsequenter Schutz der Artenvielfalt Staatliche Finanzierung und zusätzliche Förderung kommunaler oder

Mehr

Das neue Naturschutzrecht in Thüringen ab dem 01. März 2010

Das neue Naturschutzrecht in Thüringen ab dem 01. März 2010 Das neue Naturschutzrecht in Thüringen ab dem 01. März 2010 Artenschutz Naturschutzbeiräte anerkannte Naturschutzvereine Petra Pagel, TMLFUN 1 Themenüberblick Artenschutz Naturschutzbeiräte anerkannte

Mehr

Abschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte. 58 Jagdbehörden

Abschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte. 58 Jagdbehörden - 74 - Abschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte 58 Jagdbehörden (1) Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium. Es ordnet und beaufsichtigt das gesamte Jagdwesen und Wildtiermanagement nach den gesetzlichen

Mehr

Nationalpark Harz - Aufgaben eines Entwicklungsnationalparks

Nationalpark Harz - Aufgaben eines Entwicklungsnationalparks - Aufgaben eines Entwicklungsnationalparks 14 Nationalparke in Deutschland Bayerischer Wald, 1970 Der fusionierte Seit 2006: 24.736 Hektar = 10 % der Gesamtfläche des Harzes Höhenstufen zwischen ca. 230

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Gemeinderatssitzung der Kreuzberg-Allianz 29. Mai 2017 Ursula Schuster

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Gemeinderatssitzung der Kreuzberg-Allianz 29. Mai 2017 Ursula Schuster Gemeinderatssitzung der Kreuzberg-Allianz 29. Mai 2017 Ursula Schuster Wie viele Nationalparke in Europa: > 300 im Sinne der Vorgaben der IUCN Karte Deutschland und NP in Deutschland: 16 http://www.wissen-nationalpark.de/wissensbasis/nationalparks-in-deutschland/

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Gemeinderatssitzung Kissinger Bogen 23. Juni 2017 Ursula Schuster

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Gemeinderatssitzung Kissinger Bogen 23. Juni 2017 Ursula Schuster Gemeinderatssitzung Kissinger Bogen 23. Juni 2017 Ursula Schuster Wie viele Nationalparke in Europa: > 300 im Sinne der Vorgaben der IUCN Karte Deutschland und NP in Deutschland: 16 http://www.wissen-nationalpark.de/wissensbasis/nationalparks-in-deutschland/

Mehr

Regionaler Dialogprozess Steigerwald Runder Tisch am

Regionaler Dialogprozess Steigerwald Runder Tisch am TOURISMUS- UND REGIONALBERATUNG Berlin Hannover Eisenach IN KOOPERATION MIT: WGF Landschaft Regionaler Dialogprozess Steigerwald Runder Tisch am 12.5.2017 1 Dialogprozess Steigerwald, Runder Tisch 12.5.2017

Mehr

1.1 Welche Gebietskulisse in der Rhön ist derzeit konkret im Blickfeld des Ministeriums?

1.1 Welche Gebietskulisse in der Rhön ist derzeit konkret im Blickfeld des Ministeriums? 1. Themenbereich Gebietskulisse 1.1 Welche Gebietskulisse in der Rhön ist derzeit konkret im Blickfeld des Ministeriums? 1.2 Gibt es Möglichkeiten einer Gebietskulisse für einen länderübergreifenden Nationalpark?

Mehr

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Rechtswissenschaften und Verwaltung - Kommentare Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Bearbeitet von Dietwalt Rohlf, Wolfgang Albers 1. Auflage 2007. Taschenbuch. XVI, 268 S. Paperback ISBN 978 3 17 019275

Mehr

Verordnung über den Nationalpark Steigerwald

Verordnung über den Nationalpark Steigerwald Verordnung über den Nationalpark Steigerwald Auf Grund von Art. 51 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung erlässt die Bayerische Staatsregierung,

Mehr

Vorstellung Brennholzkonzept

Vorstellung Brennholzkonzept Vorstellung Brennholzkonzept Machbarkeitsstudie: Wie könnte die lokale Bevölkerung (Nordwesten) im Falle der Ausweisung eines Nationalparks (NLP) im Hochwald mit Brennholz versorgt werden? Waldbesitzartenkarte

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1024 19.04.2012 Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD Entwurf eines Gesetzes über die Neuorganisation der Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe, des Biosphärenreservates

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/9993. Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/9993. Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DRUCKSACHE 6/9993 Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Titel: Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen

Mehr

Inhalt. Reinhardt Neft, Vorstand Schwaig bei Nürnberg, 13. Oktober Jahre Waldnaturschutz im Staatswald. Entwicklung äußerer Rahmenbedingungen

Inhalt. Reinhardt Neft, Vorstand Schwaig bei Nürnberg, 13. Oktober Jahre Waldnaturschutz im Staatswald. Entwicklung äußerer Rahmenbedingungen 25 Jahre Waldnaturschutz im Staatswald Reinhardt Neft, Vorstand Schwaig bei Nürnberg, 13. Oktober 2017 Foto: BaySF Inhalt 25 Jahre Waldnaturschutz im Staatswald Schlaglichter einer langen Geschichte Integration

Mehr

Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxx 2016

Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxx 2016 Stand: 14.6.2016 Entwurf Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxx 2016 xx. Gesetz: Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), Wiener Naturschutzgesetz; Änderungen Gesetz, mit dem

Mehr

Der Senat von Berlin - Stadt VII C 27 - Tel.: 9025-1487 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin

Mehr

KONZEPT Stand: 7. September 2018 ENTWURF. Jahrgang 2018 Ausgegeben am xx. xxxx 2018

KONZEPT Stand: 7. September 2018 ENTWURF. Jahrgang 2018 Ausgegeben am xx. xxxx 2018 KONZEPT Stand: 7. September 2018 ENTWURF Jahrgang 2018 Ausgegeben am xx. xxxx 2018 xx. Gesetz: Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz); Änderung Gesetz, mit dem das Gesetz über

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Betretungsrechts der freien Natur beim Mountainbiken in Bayern

Rechtliche Grundlagen des Betretungsrechts der freien Natur beim Mountainbiken in Bayern Rechtliche Grundlagen des Betretungsrechts der freien Natur beim Mountainbiken in Bayern Lorenz Sanktjohanser Referat Naturschutzrecht Ausgangssituation: Mountainbiking wird gerade auch durch E-Bikes immer

Mehr

Kartierungsprojekt Dicke Buchen im Hohen Buchenen Wald bei Ebrach

Kartierungsprojekt Dicke Buchen im Hohen Buchenen Wald bei Ebrach BUND Naturschutz in Bayern und WWF Deutschland, Bamberg, 26. Juli 2017 Kartierungsprojekt Dicke Buchen im Hohen Buchenen Wald bei Ebrach Hohe Schutzwürdigkeit im Hohen Buchenen Wald macht Schutzgebiet

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4360 09.09.2015 Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des

Mehr

Nationalparke und Raumstruktur

Nationalparke und Raumstruktur Nationalparke und Raumstruktur in Deutschland Typ 1 Traditionelle touristische Destination ohne besondere Nationalparkorientierung Berchtesgaden Harz Niedersächsisches Wattenmeer Typ 2 Destination Nationalpark

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 4.3

S T A D T Ö S T R I N G E N 4.3 Seite 1 V E R O R D N U N G des Landratsamts Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde über das flächenhafte Naturdenkmal der Stadt Östringen vom 15. März 1984 Aufgrund von 24, 40, 58 Abs. 3 und 4 und 64

Mehr

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.45 Kurzbezeichnung VO über das Naturschutzgebiet Heidhofer (Lü Nr. 136) Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg

Mehr

VO Erlenauwaldreste östl. Matzlesrieth Seite 1. über den geschützten Landschaftsbestandteil "Erlenauwaldreste östlich Matzlesrieth" vom

VO Erlenauwaldreste östl. Matzlesrieth Seite 1. über den geschützten Landschaftsbestandteil Erlenauwaldreste östlich Matzlesrieth vom Seite 1 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Erlenauwaldreste östlich Matzlesrieth" vom 19.04.1989 Aufgrund von Art. 12 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 9 Abs. 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und

Mehr

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Verbandsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel

Verbandsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel Seite 1 von 6 Verbandsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. 4 Abs. 5 Zweckverbandsgesetz (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBl. für das Rheinland-Pfalz,

Mehr

NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz Stammgesetz 60/ Blatt 1-3

NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz Stammgesetz 60/ Blatt 1-3 NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz Stammgesetz 60/06 2006-07-20 Blatt 1-3 0 Ausgegeben am 20. Juli 2006 Jahrgang 2006 60. Stück Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. Mai 2006 beschlossen: NÖ Biosphärenpark

Mehr

Wald und Biodiversität in der Sicht des staatlichen Naturschutzes

Wald und Biodiversität in der Sicht des staatlichen Naturschutzes Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen NW-FVA-Symposium Forstwirtschaft im Spannungsfeld vielfältiger Ansprüche Wald und Biodiversität in der Sicht des staatlichen Naturschutzes Dr. Manfred Klein Biodiversität

Mehr

Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschusses

Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschusses Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschusses am 20. März 2018 in Altötting TOP 4 13. Fortschreibung des Regionalplans Kapitel B III Land- und Forstwirtschaft Verfahrensablauf

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ) 1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern

Mehr

Zunahme in den Nationalparkgemeinden von 1970 zu 1980 = d.s. 172 %

Zunahme in den Nationalparkgemeinden von 1970 zu 1980 = d.s. 172 % Deutliche Zunahme der Übernachtungen nach Nationalparkausweisung Übernachtiungszahlen 1.6. 1.4. 1.2. 1.. 8. 6. 4. 197 198 2. Zunahme in den Nationalparkgemeinden von 197 zu 198 = 913.564 d.s. 172 % Quelle:

Mehr

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67 Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom 01.04.1985, Seite 67 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Wiesen- und Weidenflächen an der Oste" in den Gemarkungen

Mehr

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.41 Kurzbezeichnung (Lü Nr. 99) Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet in der Gemarkung

Mehr

Allgemeinverfügung. 1. Betretungsverbot

Allgemeinverfügung. 1. Betretungsverbot Allgemeinverfügung Die Stadt Baden-Baden als untere Naturschutzbehörde erlässt aufgrund von 44 Abs. 3 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz

Mehr

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur

Mehr

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 7 W..A. R. - Inv.-Nr. D Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ÖA Kommentar Dr. Erich Gassner Rechtsanwalt in München Ministerialrat a. D. Annette Schmidt-Räntsch Regierungsdirektorin im Bundesministerium

Mehr

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 250/15 27.05.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2015 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Betretungsrechts der freien Natur beim Mountainbiken in Bayern. Lorenz Sanktjohanser. Referat Naturschutzrecht

Rechtliche Grundlagen des Betretungsrechts der freien Natur beim Mountainbiken in Bayern. Lorenz Sanktjohanser. Referat Naturschutzrecht Rechtliche Grundlagen des Betretungsrechts der freien Natur beim Mountainbiken in Bayern Lorenz Sanktjohanser Referat Naturschutzrecht Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 18.10.2018

Mehr

16/ 1932.~. ßg ',VORLAGE. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

16/ 1932.~. ßg ',VORLAGE. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG..,, NORORHlElN-'WES1lFAUEN : 16..

Mehr

Bundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 268/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung

Mehr

Naturschutzrecht Übung

Naturschutzrecht Übung Naturschutzrecht Übung 1 Gesetzgebungskompetenz Zuweisung an den Gesetzgeber Bundesgesetzgeber oder Landesgesetzgeber Regelungsquelle im GG (höchstrangige Rechtsquelle in BRD) Systematische Kompetenzregelung

Mehr

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 268/16 (neu) 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten

Mehr

Nationalpark als Chance!

Nationalpark als Chance! EMNID-Studie zum Thema Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe Nationalpark als Chance! Ostwestfalen-Lippe will den Nationalpark! Mehr als Prozent der Bevölkerung in Ostwestfalen- Lippe befürworten die Einrichtung

Mehr

Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz

Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz Seminar des NABU Das Naturschutzrecht in Rheinland-Pfalz am 26.2.2011 Folie 1 Inhaltsübersicht Bundesnaturschutzgesetz 1. Allgemeine

Mehr

Bundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 232/14 28.05.14 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der

Mehr

Stadt Wasserburg a. Inn. Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung BaumschutzV)

Stadt Wasserburg a. Inn. Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung BaumschutzV) Stadt Wasserburg a. Inn Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung BaumschutzV) 2 Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes

Mehr

Geschützter Landschaftsbestandteil Hoher Buchener Wald bei Ebrach

Geschützter Landschaftsbestandteil Hoher Buchener Wald bei Ebrach Geschützter Landschaftsbestandteil Hoher Buchener Wald bei Ebrach Dr. Ralf Straußberger BN Waldreferent Geschäftsführ er Freundeskreis Nationalpark Steigerwald Foto: M. Dorsch 12.09.2014 Ebrach Buchenwälder

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen A. Problem Die große Anzahl an Asylsuchenden stellt Bund, Länder und Kommunen weiter vor große Herausforderungen.

Mehr

Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erklärung von Waldflächen im Stadtkreis Freiburg zum Erholungswald. vom 9.

Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erklärung von Waldflächen im Stadtkreis Freiburg zum Erholungswald. vom 9. Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erklärung von Waldflächen im Stadtkreis Freiburg zum Erholungswald 11.22 vom 9. Dezember 2014 Gemäß 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der

Mehr

VO Hangwald südlich Latsch Seite 1. Verordnung. über den geschützten Landschaftsbestandteil "Hangwald südlich Latsch" vom

VO Hangwald südlich Latsch Seite 1. Verordnung. über den geschützten Landschaftsbestandteil Hangwald südlich Latsch vom Seite 1 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Hangwald südlich Latsch" vom 25.02.1987 Aufgrund von Art. 12 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs.

Mehr

Motivationen für Flächenstilllegung Die Perspektive des FSC. FSC F FSC A.C. All rights reserved

Motivationen für Flächenstilllegung Die Perspektive des FSC. FSC F FSC A.C. All rights reserved Motivationen für Flächenstilllegung Die Perspektive des FSC FSC F000100 FSC A.C. All rights reserved Struktur des FSC International Board Sozialkammer FSC International General Assembly Umweltkammer Internationaler

Mehr

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24. V e r o r d n u n g

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24. V e r o r d n u n g Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet Frankenmoor" in den Gemeinden Bargstedt und Fredenbeck,

Mehr

Schutzgebiete in Österreich und Destinationen des Studienaufenthalts, September 2016

Schutzgebiete in Österreich und Destinationen des Studienaufenthalts, September 2016 Schutzgebiete in Österreich und Destinationen des Studienaufenthalts, September 2016 Nationalpark Gesäuse GmbH/Hudelist Schutzgebiete in Österreich Naturschutz ist Kompetenz der Bundesländer 9 Landesnaturschutzgesetze,

Mehr

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 9 / (2) 1 Im gesamten Geltungsbereich dieser Verordnung ist es verboten,

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 9 / (2) 1 Im gesamten Geltungsbereich dieser Verordnung ist es verboten, 116 REGIERUNG VON OBERBAYERN Verordnung zur Beschränkung der Erholung in der freien Natur aus Sicherheitsgründen im Naturschutzgebiet Südliche Fröttmaninger Heide in der Landeshauptstadt München und im

Mehr

Unser Herz für die Natur. Für die Region. Für die Menschen! Nationalpark Schwarzwald

Unser Herz für die Natur. Für die Region. Für die Menschen! Nationalpark Schwarzwald Nationalpark Schwarzwald Größenvergleich Nationalpark / Baden Württemberg Waldfläche ~13.690 km² NLP ~ 100 km² Landesfläche ~35.750 km² Staatswald ~ 3.300 km² Naturpark ~ 3.750 km² Lebensraum Bergheide

Mehr

Bundesrat Drucksache 266/12. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Bundesrat Drucksache 266/12. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Bundesrat Drucksache 266/12 04.05.12 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi - K Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich

Mehr

Wo sind die zwei, fünf oder mehr Prozent? - die Umsetzung der waldbezogenen Ziele der Strategie zur biologischen Vielfalt -

Wo sind die zwei, fünf oder mehr Prozent? - die Umsetzung der waldbezogenen Ziele der Strategie zur biologischen Vielfalt - Wo sind die zwei, fünf oder mehr Prozent? - die Umsetzung der waldbezogenen Ziele der Strategie zur biologischen Vielfalt - Dr. Horst Freiberg Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Mehr

Volks-/ Hauptschule. mittl. Bild. Absch Jahre Jahre Jahre Jahre 60 + Abi, Uni. Basis (=100%)

Volks-/ Hauptschule. mittl. Bild. Absch Jahre Jahre Jahre Jahre 60 + Abi, Uni. Basis (=100%) Tabelle 1: Einstellung zur Einrichtung eines Nationalparks Steigerwald Fänden Sie es gut oder schlecht, wenn in Franken ein Nationalpark Steigerwald im Staatswald eingerichtet wird? Seite 1 Geschlecht

Mehr

Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz

Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz 9. Mainzer Arbeitstage des LUWG Energiewende in Rheinland-Pfalz: Windkraft und Naturschutz am 28. Februar 2013 in Mainz

Mehr

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargeltagung 02.04.2016 34 - BNatSchG Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 14. Juli 2015

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 14. Juli 2015 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3233 18. Wahlperiode 14. Juli 2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gesetzen über staatliche Auszeichnungen Federführend

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund

Mehr

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Prüfverord-. nung mit Begründung

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Prüfverord-. nung mit Begründung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn

Mehr

Dicke und alte Bäume brauchen mehr Schutz - auch im Steigerwald!

Dicke und alte Bäume brauchen mehr Schutz - auch im Steigerwald! Dicke und alte Bäume brauchen mehr Schutz - auch im Steigerwald! Seminar Naturerbe Buchenwälder Ebrach Foto: M. Dorsch 26./27. Juni 2015 Staatsregierung blockiert seit Jahren Waldschutzgebiete im Steigerwald,

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Aktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen Aktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen Veranstaltung am 12. September 2015, Haus Ripshorst, Oberhausen Dipl.-Biol. Regine Becker und Ass. iur. Stephanie Rebsch -

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7373 15. 09. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Mehr

zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages

zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages STELLUNGNAHME zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher

Mehr

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekannt gemacht wird:

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekannt gemacht wird: Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG) Vom 7. Dezember 999 i. d. F. ab 0.0.008 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekannt gemacht

Mehr

Referentenentwurf. des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. für eine

Referentenentwurf. des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. für eine Stand: 18.07.2016 Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Naturschutzgebieten der

Mehr

Information zur Fortschreibung des Kapitels B I Freiraum, Natur und Landschaft

Information zur Fortschreibung des Kapitels B I Freiraum, Natur und Landschaft Information zur Fortschreibung des Kapitels B I Freiraum, Natur und Landschaft Das Kapitel B I ist seit der Erstaufstellung des Regionalplans in den 1970er Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben.

Mehr

Landesweiter Biotopverbund für Thüringen. Einsatz des Fachgutachtens in der weiteren Planung

Landesweiter Biotopverbund für Thüringen. Einsatz des Fachgutachtens in der weiteren Planung Einsatz des Fachgutachtens in der weiteren Planung TLVwA, Ref.410, Frau Hof Vortrag in der TLUG am 23.09.2015 20 BNatSchG Allgemeine Grundsätze: (1) Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund)

Mehr

Vogelschutz und Forstwirtschaft (k)ein Widerspruch?

Vogelschutz und Forstwirtschaft (k)ein Widerspruch? Stiftung Fürst Liechtenstein Guts- und Forstbetrieb Wilfersdorf Vogelschutz und Forstwirtschaft (k)ein Widerspruch? Praxisbeispiele von der Stiftung Fürst Liechtenstein Wilfersdorf Dir. Dipl.Ing. Hans

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Sorbisch als Gerichtssprache vor dem Landgericht Görlitz. Wissenschaftliche Dienste WD /11

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Sorbisch als Gerichtssprache vor dem Landgericht Görlitz. Wissenschaftliche Dienste WD /11 Deutscher Bundestag Sorbisch als Gerichtssprache vor dem Landgericht Görlitz Seite 2 Sorbisch als Gerichtssprache vor dem Landgericht Görlitz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 3. Januar

Mehr

Referentenentwurf. des Bundesministeriums der Finanzen

Referentenentwurf. des Bundesministeriums der Finanzen Bearbeitungsstand: 24.01.2018 7:20 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen

Mehr

über das Naturdenkmal Ilexhecke bei Biene in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland vom

über das Naturdenkmal Ilexhecke bei Biene in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland vom ORL 1 über das Naturdenkmal Ilexhecke bei Biene in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland vom 12. 06. 1989 Inhalt Seite 1 Naturdenkmal... 2 2 Schutzzweck... 2 3 Geltungsbereich... 2 4 Schutzbestimmungen...

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

Willkommen im Nationalpark Schwarzwald

Willkommen im Nationalpark Schwarzwald Willkommen im Nationalpark Schwarzwald Willkommen im Nationalpark Schwarzwald Eine Spur wilder. In unserer dicht besiedelten, lauten Welt sind Nationalparke Inseln voller Ruhe und wilder Natur. Sie bewahren

Mehr

Aus alt mach jung. Bayerische Staatsregierung verhindert Waldschutz im Steigerwald. von Hubert Weiger und Ralf Straußberger

Aus alt mach jung. Bayerische Staatsregierung verhindert Waldschutz im Steigerwald. von Hubert Weiger und Ralf Straußberger Aus alt mach jung Bayerische Staatsregierung verhindert schutz im Steigerwald von Hubert Weiger und Ralf Straußberger Seit 2007 wird über einen Nationalpark Steigerwald diskutiert, den die Bayerische Staatsregierung

Mehr

Organisation, Aufgaben und Finanzierung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland

Organisation, Aufgaben und Finanzierung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland Organisation, Aufgaben und Finanzierung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland Informationsveranstaltung, 14.12.2005, Willebadessen, MDgt. Hans-Joachim Schreiber, Sprecher der AG BR, Mitglied

Mehr

Chancen eines Nationalparks im nördlichen Steigerwald

Chancen eines Nationalparks im nördlichen Steigerwald Chancen eines Nationalparks im nördlichen Steigerwald Prof. Dr. Hubert Weiger Vorsitzender BUND / BN Ebrach 26.06.2009 Nationales Naturerbe Buchenwälder Um die Defizite zu verringern, fordern wir, dass

Mehr

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 107

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 107 Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 107 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 39,2 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Hessen - Bayern Landkreise: - Hessen:

Mehr

Die Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen.

Die Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen. Bundesrat Drucksache 722/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach 5b des Einkommensteuergesetzes

Mehr

Forstlicher Fachbeitrag Für den Regierungsbezirk Köln

Forstlicher Fachbeitrag Für den Regierungsbezirk Köln Forstlicher Fachbeitrag Für den Regierungsbezirk Köln www.wald-und-holz.nrw.de 28.09.2018 Fröhlingsdorf 1 Analyse der Waldsituation Ziele zum Umgang mit Wald 2 Als Instrument der Planung: - seit 1975 gesetzlich

Mehr

Regionaler Dialogprozess Steigerwald

Regionaler Dialogprozess Steigerwald TOURISMUS- UND REGIONALBERATUNG Berlin Hannover Eisenach IN KOOPERATION MIT: WGF Landschaft Regionaler Dialogprozess Steigerwald Sondierungsgespräch Kommunen am 4.5.2016 1 Tagesordnung - Zeitplan 11:00

Mehr

Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz für den Bau und Betrieb von Windenergie im Wald. Es gilt das gesprochene Wort!

Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz für den Bau und Betrieb von Windenergie im Wald. Es gilt das gesprochene Wort! Mainz, 17.10.2011 Vortrag des Staatssekretärs im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Dr. Thomas Griese, anlässlich der Informationsveranstaltung des

Mehr

VEREIN NATIONALPARK NORDSTEIGERWALD

VEREIN NATIONALPARK NORDSTEIGERWALD VEREIN NORDSTEIGERWALD DER STEIGERWALD Rechts oben: Vorschlagsgebiet Nationalpark Rechts unten: Steigerwald - Flächenvergleich Der Steigerwald zählt zu den strukturschwachen Gebieten in Deutschland, deren

Mehr