für den Landkreis Ansbach mit Abfuhrterminen und Informationen zur Abfallentsorgung

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1 2019 für den Landkreis Ansbach mit Abfuhrterminen und Informationen zur Abfallentsorgung

2 Inhalt S. 3 Grußwort S. 4-5 Gebühren S. 6 Verschiedenes / Hinweise der Verwaltung S. 7 Störungen in der Abfallentsorgung S. 8-9 Hinweise und Abfuhrtermine Bioabfall S Abfuhrtermine Restabfall S. 12 Feiertagsverlegung S Abfuhrtermine Papiertonne S. 14 Hinweis zur Spritzmittelbehältersammlung Pamira S Abfuhrtermine Gelber Sack S S. 19 Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten S. 20 Sperrabfallannahme an den Wertstoffhöfen S Öffnungszeiten Wertstoffhöfe S Abfall ABC S Wichtige Hinweise S. 42 Wichtige Adressen S. 43 Terminplaner Herausgeber: Gestaltung: Druck: Landratsamt Ansbach Sachgebiet Abfallwirtschaft Crailsheimstraße Ansbach Böker & Mundry Werbeagentur GmbH, Ansbach Wenng Druck GmbH, Dinkelsbühl

3 Grußwort Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Landkreis Ansbach bietet Ihnen ein vielseitiges und benutzerfreundliches Abfallentsorgungssystem. Sie leisten täglich einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt, indem Sie Ihre Abfälle trennen und so ermöglichen, dass die darin enthaltenen Wertstoffe recycelt werden können. Dafür danke ich Ihnen. Der Bereich der Abfallwirtschaft ist einem ständigen Wandel unterworfen. Gesetzliche Regelungen werden fortentwickelt und die Akteure auf dem Entsorgungsmarkt müssen sich dem anpassen. Am tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz soll noch mehr als die bisher gültige Verpackungsverordnung dazu beitragen, dass Verkaufsverpackungen von den Herstellern mit Bedacht gewählt und hergestellt werden. Ziel ist es, höhere Verwertungsquoten der Verpackungskunststoffe zu erreichen. Am besten wäre es natürlich, dass Verpackungsabfall erst gar nicht entsteht, doch dies ist nicht immer möglich und so ist es umso wichtiger, dass wir zur Nachhaltigkeit beitragen und immer höhere Recyclingquoten anstreben. Wir suchen stets nach Möglichkeiten, unsere Entsorgungsdienstleistungen noch besser am Bedarf unserer Landkreisbürger auszurichten. Seit dem letzten Jahr können Sie Ihre Biotonne mit einem Biofilterdeckel nachrüsten, um damit der Geruchs- und Madenbildung vorzubeugen. Das Angebot wurde gut angenommen und es gibt durchweg positive Rückmeldungen hierzu. Wenn Sie einen solchen kostenpflichtigen Biofilterdeckel bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Gebührenabrechnungsstelle unter der Telefonnummer oder elektronisch per an Auch die, die nun seit 2018 zwei Mal jährlich in jeder Kommune stattfindet, hat zur Entspannung der Sammelsituation an den Sammeltagen beigetragen. Die neuen Termine für die Sammlungen finden Sie auf den Seiten 17 und 18. Viele Bürger suchen auch nach neuen Wegen, Abfall zu vermeiden. Gegenstände, die noch gut zu verwenden sind, sollen nicht weggeworfen werden. Hier bieten wir Ihnen in der Abfall-App des Landkreises Ansbach seit kurzem über den neu freigeschalteten Bereich Zu verschenken eine Möglichkeit, wohnortnah einen Interessenten für Ihre noch gut erhaltenen Besitztümer zu finden. Diese jährlich erscheinende Broschüre soll Ihnen wieder einen Überblick über die Abfallentsorgungs- und Verwertungswege im Landkreis Ansbach bieten. Für das neue Jahr 2019 wünsche ich Ihnen viel Gesundheit, Glück, persönliches Wohlergehen, Zufriedenheit und Gottes Segen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. Jürgen Ludwig Landrat 3

4 Gebühren Gebührengrundlage Die Gebühr für die Abfallentsorgung bestimmt sich nach dem Fassungsvermögen der Restabfallbehälter und der Anzahl der Abfuhren. Dabei muss auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Abfallgebühren pro Jahr Gebühr für 26 Entleerungen: 60 L 80 L 120 L 240 L 360 L L 5.000L 146,40 195,24 288,48 554,88 799, , ,00 Rückvergütung pro nicht in Anspruch genommener Entleerung: 4,32 5,76 8,52 16,20 22,98 70,32 319,86 Rückvergütung Von den 26 möglichen Entleerungen pro Kalenderjahr können bis zu 14 Entleerungen eingespart werden. Für die Einsparungen gelten die obenstehenden Rückvergütungssätze. Bitte beachten Sie, dass bei der Rückvergütung nur die eingesparten Entleerungen des Restabfallbehälters berücksichtigt werden. Zusatzrestabfallsäcke Falls einmal der vorhandene Abfallbehälter nicht ausreicht, kann bei Ihrer Gemeinde zum Preis von 4,00 ein Zusatzrestabfallsack gekauft werden. Beachten Sie bitte, dass nur die vom Landkreis Ansbach zugelassenen Zusatzrestabfallsäcke entsorgt werden. Ab sind ausschließlich rot/transparente Zusatzrestabfallsäcke, die bis gültig sind, zugelassen. Die bis zugelassenen grün/transparenten Zusatzrestabfallsäcke werden ab nicht mehr mitgenommen. 4

5 Gebühren Biotonne Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einer Biotonne ausgestattet werden, sofern keine Befreiung von der Zuteilung der Biotonne beantragt wird. Maximal steht jedem Anschlusspflichtigen gebührenfrei ein Bioabfallvolumen zu, das dem Restabfallvolumen entspricht. Weitere, zusätzliche Behälter sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für einen zusätzlichen 80 l Behälter beträgt 5,09 und für einen 240 l Behälter 15,26 im nat. Die zusätzlichen Biotonnen können dabei saisonal aufgestellt werden, wobei der Nutzungszeitraum mindestens ununterbrochen sechs nate beträgt. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die Biotonnen mit einem Biofilterdeckel auszurüsten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach. Was Sie wissen sollten: Die Gebührenabrechnung erfolgt zentral beim Landratsamt Ansbach. Die Abfallgebühren sind in Teilbeträgen jeweils am 1.3., 15.5., und jeden Jahres zu entrichten. Änderungen der Anschlussvoraussetzungen können monatlich berücksichtigt werden. Grundsätzlich besteht freie Behälterwahl, wobei zur Berechnung der Behältergröße der Restabfalltonne 15 l pro Grundstücksbewohner zugrunde gelegt werden. Die Behälter sind Eigentum des Landkreises Ansbach bzw. des Entsorgungsunternehmens und werden von diesem zur Verfügung gestellt und verteilt. Die Deckel der Abfallbehälter müssen bei der Abholung geschlossen sein. Bei Behälteränderungen werden 18,- Euro pro Anfahrt berechnet. Zur Vermeidung unnötiger Kosten und Minimierung des Verwaltungsaufwandes bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Seit werden die An-, Ab- und Ummeldungen nur noch schriftlich unter Verwendung der dafür bereitgestellten Formulare angenommen. Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, erhalten die Formulare auch bei ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Infos und Formulare für An-, Ab- und Ummeldungen stehen zum Herunterladen unter Bürgerservice Abfall oder Formulare bereit. Selbstverständlich können Sie dazu auch persönlich im Landratsamt Ansbach vorbeikommen. Landratsamt Ansbach Crailsheimstraße Ansbach Bürgertelefon: 0981/ ( bis Uhr und Fr Uhr) Telefax: 0981/ abrechnung@landratsamt-ansbach.de 5

6 Verschiedenes / Hinweise der Verwaltung Bestandspflege der Altpapierbehälter Die Gremien des Landkreises Ansbach haben beschlossen, die Altpapierbehälter sukzessive mit Transpondern, wie diese bereits in den Restund Bioabfallbehältern eingesetzt werden, nachzurüsten. Damit die Nachrüstung für Sie möglichst unbemerkt erfolgt und die Kosten sowie der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden, werden die Altpapierbehälter im Rahmen des Behälteränderungsdienstes, beim Anschluss eines Grundstückes an die Abfallentsorgungseinrichtung, bei Ummeldung oder Änderung des Behälterbestandes nachgerüstet. Im Zuge dieser Maßnahmen wird auch der Altpapierbehälterbestand überprüft. Auf den Jahresbescheiden 2019 werden wir daher zunächst die Anzahl der an Ihrem Grundstück registrierten Altpapierbehälter angeben. Bitte überprüfen Sie diese Angaben und teilen uns etwaige Abweichungen telefonisch (0981 / ) oder elektronisch (abrechnung@landratsamtansbach.de) mit. Biofilterdeckel / -filter / -ersatzteile Bitte beachten Sie, dass die Biofilterdeckel, mit denen Sie Ihre Bioabfallbehälter nachrüsten können, mit dem Kauf in Ihr Eigentum übergehen. Zur Beschaffung von evtl. Ersatzteilen wenden Sie sich daher direkt an den Vertriebspartner der Herstellerfirma: Becker Umwelttechnik Schmüllingstraße Münster Auf vielen Deckeln finden Sie einen Aufkleber mit dem Hinweis, wann der Filterwechsel erfolgen soll. Da im Landkreis Ansbach teilweise Biofilterdeckel aus früheren Herstellungsjahren montiert werden, ist dieser Hinweis unbeachtlich. Entscheidend für den Wechsel ist das Datum der Filteraktivierung. Danach wird empfohlen, den Filter nach zwei Jahren zu wechseln. Ersatzfilter können bei dem o. g. Vertriebspartner der Herstellerfirma erworben werden. Die Kosten für einen Ersatzfilter belaufen sich auf ca. 13,90 zzgl. Versandkosten. Schäden an den Abfallbehältern / Eigentumsverhältnisse Die Ihnen zur Nutzung überlassenen Abfallbehälter sind Eigentum des Landkreises Ansbach. Diese Behälter sind von den Anschluss- und Überlassungspflichtigen betriebsbereit und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Reparaturen dürfen nur durch Bedienstete des Landkreises oder durch die vom Landkreis beauftragten Unternehmer vorgenommen werden. Beschädigungen oder Verluste von Restabfallund Wertstoffbehältnissen sind dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden an den überlassenen Abfallbehältern haftet der Anschlusspflichtige, falls er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Beachten Sie bitte auch, dass die überlassenen Abfallbehälter nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden dürfen, dass sich der Deckel noch schließen bzw. der Sammelsack noch zubinden lässt. Abfälle dürfen nicht mechanisch vorgepresst und nicht in die Abfallbehältnisse eingestampft werden; brennende, glühende oder heiße Abfälle sowie sperrige Gegenstände, die die Abfallbehältnisse, Sammelfahrzeuge oder Abfallentsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen nicht eingegeben werden. Wenn die Abfallbehälter aus einem von den Anschluss- und Benutzungspflichtigen zu vertretenden Grund nicht entleert oder abgefahren werden, so erfolgt die Entleerung und Abfuhr erst am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag. Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der nachfolgenden Seite. 6

7 Störungen in der Abfallentsorgung Wie bei jedem Betrieb kann es auch bei der Abfallentsorgung zu vorübergehenden Störungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfügungen, Betriebsstörungen, betriebsnotwendiger Arbeiten oder sonstiger betrieblicher Gründe kommen. Werden in solchen Fällen die Abfallbehälter/Sammelsäcke nicht entleert oder abgefahren, so werden die unterbliebenen Maßnahmen so bald wie möglich nachgeholt. Dabei zu beachten ist jedoch, dass dieser Nachleerungsanspruch dann nicht besteht, wenn die Abfallbehälter/Sammelsäcke aus Gründen nicht entleert oder abgefahren werden konnten, die von den Anschluss- und Benutzungspflichtigen zu vertreten sind. Der Landkreis Ansbach weist daher auf folgende Regelungen hin: Die Abfallbehälter/Sammelsäcke müssen ab 06:00 Uhr am Abfuhrtag auf oder vor dem Grundstück so bereitgestellt werden, dass der Entleerungswille eindeutig erkennbar ist und sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust durch die mit der Abholung beauftragten Personen entleert/abgefahren werden können. Wenn die Grundstücke bzw. Abfallbehälter/ Sammelsäcke aufgrund von Baumaßnahmen oder sonstigen Gründen nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten (z. B. wegen parkender Fahrzeuge) angefahren werden können, sind die Abfallbehälter/ Sammelsäcke zur nächsten öffentlichen Verkehrsfläche zu verbringen, die vom Abfuhrfahrzeug ordnungsgemäß angefahren werden kann oder zu einer von der Stadt/ Gemeinde eingerichteten Sammelstelle. Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr darf in beiden vorgenannten Fällen durch die Bereitstellung der Abfallbehälter/Sammelsäcke nicht behindert oder gefährdet werden. Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurückzubringen. Die Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen bzw. der Sammelsack noch zubinden lässt. Die Abfälle dürfen nicht mechanisch vorgepresst bzw. in die Abfallbehälter/Sammelsäcke eingestampft werden. In die Abfallbehälter dürfen keine brennenden, glühenden oder heißen Abfälle eingegeben werden, die die Abfallbehälter, Sammelfahrzeuge oder Abfallentsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass insbesondere in der kalten Jahreszeit die Gefahr besteht, dass die Küchenabfälle an Bioabfallbehältern festfrieren und diese nicht vollständig entleert werden können. Das eigentliche Problem stellt hierbei die Feuchtigkeit dar. Zur Vermeidung von derartigen Störungen, empfiehlt der Landkreis Ansbach die Bioabfallbehälter, soweit möglich, in einem geschützten Bereich aufzustellen und die Küchenabfälle stets in Papier einzuwickeln oder verrottbare Säcke zu verwenden. Notfalls ist das Material am Abfuhrtag mit einem Werkzeug (z. B. Holzlatte) von der Behälterwand zu lösen. Weitere Störungsmeldungen können der Gebührenabrechnungsstelle (siehe Seite 42) gemeldet werden. 7

8 Bioabfall + Was darf in die Biotonne? JA Gemüse- und Obstabfälle Schalen von Früchten, Eiern, Nüssen Speiseabfälle Kaffeefilter (keine Kaffeekapseln) Teebeutel aus Papier Blumenabfälle/ -erde Gartenabfälle Rasenschnitt Unkraut, Laub, Stauden, Zweige Hornspäne, Haare, Federn Küchentücher (Zellstoff) Papier, Pappe (zum einwickeln) Holzabfälle (unbehandelt) - NEIN Plastikbeutel Glasbehälter Speisefette und -öle Getränkeverpackungen Medikamente Hygieneartikel Windeln Textilien Blumentöpfe Staubsaugerbeutel Asche Straßenkehricht Haustierstreu Zigarettenkippen Schnüre 8! Hinweise für Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe wie Gaststätten, Kantinen, Schulen, Kindergärten etc. Hier gelten spezielle Vorschriften! Bioabfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Nahrungs-, Küchen- und Gartenabfälle aus Haushaltungen sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den Abfällen aus Haushaltungen nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind. Eine beispielhafte Aufzählung können Sie der obigen Trennliste entnehmen. Nicht mit den Abfällen aus Haushaltungen vergleichbar, sind die Abfälle aus Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben und insbesondere Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben. Von der Entsorgung durch den Landkreis sind daher gemäß 4 Abs. 1 Nr. 11 Abfallwirtschaftssatzung ausgeschlossen: Speisereste oder behandelte tierische Nebenprodukte, die bei gewerblicher Tätigkeit oder Hausschlachtung anfallen und nach den Vorschriften zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte zu behandeln sind oder regelmäßig die in einem 4-Personen-Haushalt anfallende Menge übersteigen. Es gilt daher weiterhin die Vorgabe, dass Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe die Vorschriften des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung zu beachten haben und ggf. einen zertifizierten Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte beauftragen müssen. Weitere Fragen zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten beantwortet Ihnen auch der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Gunzenhausen unter der Tel.-Nr /

9 Bitte beachten Sie die Feiertagsverlegungen auf Seite 12. Abfuhrtermine Bioabfall Gemeinde/Stadt gerade ungerade Woche Woche Gemeinde/Stadt gerade ungerade Woche Woche Adelshofen Arberg Aurach Bechhofen Bruckberg Buch am Wald Burgoberbach Burk Colmberg Dentlein am Forst Diebach Dietenhofen Dinkelsbühl mbühl Dürrwangen Ehingen Feuchtwangen Tour 1* Feuchtwangen Tour 2* Flachslanden Gebsattel Gerolfingen Geslau Heilsbronn Herrieden Insingen Langfurth Lehrberg Leutershausen Lichtenau Merkendorf Mitteleschenbach Mönchsroth Mi Fr Fr Di Mi Di Di Fr Di Mi Di Mi Fr Mi Di Fr Neuendettelsau Neusitz Oberdachstetten Ohrenbach Ornbau Petersaurach Röckingen Rügland Sachsen b.a. Schillingsfürst Schnelldorf Schopfloch Steinsfeld Unterschwaningen Wassertrüdingen Weidenbach Weihenzell Weiltingen Wettringen Wieseth Wilburgstetten Windelsbach Windsbach Wittelshofen Wörnitz Wolframs-Eschenbach Fr Fr Di Fr Fr Mi Di Mi Mi Di Di Di Di * Tour 1: Stadtgebiet + Aichenzell, Esbach, Glashofen, Heilbronn, Herbstmühle, Herrnschallbach, Kaltenbronn, Koppenschallbach, Metzlesberg, Rismannschallbach, Sommerau, Sankt Ulrich, Tauberschallbach, Wüstenweiler, Zumberg * Tour 2: Alle anderen Ortsteile, die nicht in Tour 1 enthalten sind. 9

10 Abfuhrtermine Restabfall Bitte beachten Sie die Feiertagsverlegungen auf Seite 12. Gemeinde/Stadt gerade ungerade Woche Woche Gemeinde/Stadt gerade ungerade Woche Woche Adelshofen Arberg Fr Aurach Bechhofen Fr Bruckberg Buch am Wald Di Burgoberbach Di Burk Fr Colmberg Dentlein am Forst Fr Diebach Dietenhofen Dinkelsbühl Stadt Siehe Seite 11 Dinkelsbühl Land Siehe Seite 11 mbühl Di Dürrwangen m. Eschenlach Mi Ehingen Feuchtwangen Di Flachslanden Gebsattel Gerolfingen Di Geslau Heilsbronn Fr Herrieden Insingen Langfurth Lehrberg Di Leutershausen Di Lichtenau Merkendorf Mitteleschenbach Mönchsroth Neuendettelsau Neusitz Oberdachstetten Ohrenbach Ornbau Petersaurach Röckingen Rügland Sachsen b.a. Schillingsfürst Schnelldorf Schopfloch Steinsfeld Unterschwaningen Wassertrüdingen Weidenbach Weihenzell Weiltingen Wettringen Wieseth Wilburgstetten Windelsbach Windsbach Wittelshofen Wörnitz Wolframs-Eschenbach Mi Di Mi Di Mi Mi Di Mi Fr Mi Fr Fr Fr Fr Mi Mi 10

11 Einteilung Restabfall Einteilung Dinkelsbühl (Restabfall/Gelber Sack) Dinkelsbühl A (ntag ungerade Woche) Dinkelsbühl B (Mittwoch ungerade Woche) Freundstal Froschmühle Gaisfeld-Siedlung Gaismühle Grillenbuck- Siedlung Hammermühle Hellenbach Hohenschwärz Holzapfelshof Kemmleinsmühle Langensteinbach Lohe Lohmühle Neumühle Neustädlein Oberwinstetten Pfaffenhof Radwang Rain Reichertsmühle Reuental Röthendorf Scheckenmühle Segringen Sittlingen St. Ulrich Tiefweg Unterwinstetten Veitswend Waldeck Walkmühle Weidelbach Wolfertsbronn Bereich zwischen Wassertrüdinger Str. und Augsburger Str. Beutenhof Beutenmühle Burgstall Esbach Hardhof Hausertshof Hausertsmühle Hoffeld-Siedlung Ketschenweiler Knorrenmühle Königshain-Siedlung Dinkelsbühl Altstadt (mit Alte Promenade, Ellwanger Straße, Neue Promenade, Nottnagelweg, Steinwiesenweg und Wörter Straße) Bereich nördlich des Südrings (Kindergarten, Hallenbad, Gymnasium, Grund- und Hauptschule) Kesselhof Ölmühle Bernhardswend Botzenweiler Gersbronn Karlsholz Mögelinschlößlein Mutschach Kreuzespan-Siedlung Maulmacher Oberhard Obermeißling Oberradach Rauenstadt Rothof Seidelsdorf Steineweiler Untermeißling Unterradach Dinkelsbühl C (nnerstag ungerade Woche) Dinkelsbühl D (Freitag ungerade Woche) Rosenhof Sinbronn Ungerhof Weiherhaus Weißhaus Wilhelmshöhe Südhang (ohne Bereich zwischen Wassertrüdinger und Augsburger Straße) 11

12 Feiertagsverlegung Feiertagsbedingte Verlegungen der Abfuhrtermine für Rest- und Bioabfall Januar (Neujahr) Dienstag auf Mittwoch Mittwoch auf nnerstag nnerstag auf Freitag Freitag auf Samstag April (Karfreitag) Freitag auf Samstag Juni (Fronleichnam) nnerstag auf Freitag Freitag auf Samstag August (Mariä Himmelfahrt) Betrifft im Bereich Restabfall die Gemeinden Aurach und Herrieden! nnerstag auf Samstag April (Ostermontag) ntag auf Dienstag Dienstag auf Mittwoch Mittwoch auf nnerstag nnerstag auf Freitag Freitag auf Samstag Mai (Tag der Arbeit) Mittwoch auf nnerstag nnerstag auf Freitag Freitag auf Samstag Mai (Christi Himmelfahrt) nnerstag auf Freitag Freitag auf Samstag Juni (Pfingstmontag) 03. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) nnerstag auf Freitag Freitag auf Samstag November (Allerheiligen) Freitag auf Samstag Dezember (1. Weihnachtstag) Achtung Vorverlegung! ntag auf Samstag Dienstag auf ntag Mittwoch auf Dienstag Dezember (2. Weihnachtstag) nnerstag auf Freitag Freitag auf Samstag ntag auf Dienstag Dienstag auf Mittwoch Mittwoch auf nnerstag nnerstag auf Freitag Freitag auf Samstag

13 Abfuhrtermine Papiertonne Gemeinde Altpapier Adelshofen Arberg Aurach Bechhofen Bechhofen AO Bruckberg Buch am Wald Burgoberbach Burk Colmberg Dentlein am Forst Diebach Dietenhofen Dinkelsbühl Stadt Dinkelsbühl Land mbühl Dürrwangen Ehingen Feuchtwangen Stadt Feuchtwangen Land Feuchtwangen Flachslanden Gebsattel Gerolfingen Geslau Heilsbronn Herrieden Insingen Langfurth Lehrberg Leutershausen Lichtenau Merkendorf

14 Abfuhrtermine Papiertonne Bitte beachten Sie die Abfuhrtermine für den Gelben Sack auf den Seiten 15 und 16. Gemeinde Altpapier Mitteleschenbach Mönchsroth Neuendettelsau Neusitz Oberdachstetten Ohrenbach Ornbau Petersaurach Röckingen Rügland Sachsen b. Ansbach Schillingsfürst Schnelldorf Schopfloch Steinsfeld Unterschwaningen Wassertrüngen Weidenbach Weihenzell Weiltingen Wettringen Wieseth Wilburgstetten Windelsbach Windsbach Wittelshofen Wolframs-Eschenbach Wörnitz Keine Getränkekartons, Tapeten und Zellstoffe (Küchentücher, Taschentücher) in die Papiertonne. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte das Abfall ABC (ab Seite 24) oder die Merkblätter und Hinweise auf unserer Internetseite. 14 Spritzmittelbehältersammlung Pamira Die Sammelstellen, Öffnungszeiten sowie weitere Informationen zur Sammlung von abgelaufenen Spritzmitteln und behältern finden Sie zukünftig im Internet unter bzw.

15 Abfuhrtermine Gelber Sack Gemeinde Gelber Sack Adelshofen Arberg Aurach Bechhofen Bruckberg Buch am Wald Burgoberbach Burk Colmberg Dentlein am Forst Diebach Dietenhofen Dinkelsbühl mbühl Dürrwangen Ehingen Feuchtwangen Stadt Feuchtwangen Land Flachslanden Gebsattel Gerolfingen Geslau Heilsbronn Stadt Heilsbronn Land Herrieden Insingen Langfurth Lehrberg Leutershausen Lichtenau Merkendorf Mitteleschenbach Mönchsroth Neuendettelsau Neusitz Oberdachstetten Ohrenbach Ornbau

16 Abfuhrtermine Gelber Sack Gemeinde Gelber Sack Petersaurach Röckingen Rügland Sachsen b.a Schillingsfürst Schnelldorf Schopfloch Steinsfeld Unterschwaningen Wassertrüdingen Weidenbach Weihenzell Weiltingen Wettringen Wieseth Wilburgstetten Windelsbach Windsbach Wittelshofen Wolframs-Eschenbach Wörnitz Im Landkreis Ansbach werden im Gelben Sack nur Verpackungen aus Kunststoffen (Joghurtbecher etc.) und sog. Verbundstoffen (Tetrapacks etc.) gesammelt. Eine Auflistung, was gesammelt wird, befindet sich auf jedem Gelben Sack. Für weitere Informationen können Sie auch das Abfall ABC (ab Seite 24) oder die Merkblätter und Hinweise auf unserer Internetseite nutzen. Dabei ist die richtige Trennung einfach, wenn man bei der Sammelbeschreibung das Wort Verpackungen beachtet. Die Verpackung muss auch nicht zwingend mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sein. Alle anderen Kunst- und Verbundstoffe, bei den es sich nicht um Verpackung handelt, dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden (Weitere Entsorgungswege siehe Abfall ABC ab Seite 24). Vor allem bei Styropor kommt es häufig zu Fehleinwürfen. Beim Kauf eines neuen Fernsehers oder einer neuen Wohnzimmereinrichtung kann das Verpackungsstyropor ohne weiteres in den Gelben Sack gesteckt werden. Eine Mengenbegrenzung existiert dabei nicht. Anders ist es allerdings, wenn beim Hausbau noch einige Styropordämmplatten übrig bleiben. Da diese keine Verpackungen sind, werden die damit befüllten Gelben Säcke nicht mitgenommen. Sollten die Gelben Säcke aus anderen Gründen (als einer fehlerhaften Befüllung) nicht abgeholt worden sein, wenden Sie sich bitte an das mit der Entsorgung der Gelben Säcke beauftragte Unternehmen, Herz Entsorgung und Logistik GmbH. Kostenlose Hotline: 0800 / (aus dem dt. Festnetz).

17 Es können auch die Termine der Nachbargemeinden wahrgenommen werden. Gemeinde Datum Uhrzeit Sammlungsort Adelshofen Fr :15-15:00 Wertstoffhof Gickelhausen Sa :00-09:45 Arberg Fr :45-15:45 Neues Feuerwehrhaus Sa :00-09:00 Aurach Fr :00-12:00 Festplatz Sa :00-11:00 Bechhofen Sa :00-14:00 Am Schulparkplatz Fr :00-09:00 Bruckberg Sa :00-09:45 Wertstoffhof Fr :30-12:15 Buch a. Wald Sa :45-12:30 rfweiher Fr :30-10:15 Burgoberbach Fr :00-16:00 Kläranlage (südlicher Ortsausgang) Sa :00-09:00 Burk Fr :00-09:45 Parkplatz am Sportplatz Sa :30-13:15 Colmberg Fr :00-09:00 Wertstoffhof Sa :15-14:15 Dentlein Fr :00-11:00 Festplatz Sa :15-12:15 Diebach Sa :15-10:00 Wertstoffhof Fr :15-12:00 Dietenhofen Sa :30-10:30 Festplatz Fr :00-14:00 Dinkelsbühl Fr :30-12:00 Parkplatz an der Rudolf-Schmidt-Str. Sa :30-11:00 mbühl Sa :30-13:15 Breslauer Str., vor dem Wsh Fr :00-08:45 Dürrwangen Sa :30-11:30 Festplatz Fr :30-11:30 Ehingen Sa :00-10:00 Wertstoffhof Fr :45-14:45 Feuchtwangen Fr :00-15:30 oswiese Sa :00-09:30 Flachslanden Sa :00-12:45 Industriestraße, vor dem Wsh Fr :15-10:00 Gebsattel Fr :00-09:00 Wertstoffhof Sa :15-14:15 Gerolfingen Sa :00-10:45 Feuerwehrgerätehaus Fr :45-11:30 Geslau Sa :00-08:45 Wertstoffhof Fr :15-15:00 Heilsbronn Sa :15-11:45 Wertstoffhof Fr :30-11:00 Herrieden Fr :15-14:30 Festplatz Sa :30-10:45 Insingen Sa :15-11:00 Wertstoffhof Fr :15-11:00 Langfurth Fr :00-08:45 Wertstoffhof Sa :30-14:15 Lehrberg Sa :00-14:00 Wertstoffhof Fr :00-09:00 Leutershausen Fr :15-10:30 Festplatz Sa :30-12:45 Lichtenau Fr :00-09:00 Festplatz Sa :45-12:45 Merkendorf Fr :15-10:15 Parkplatz Westliche Ringstraße Sa :45-12:45 Mitteleschenbach Fr :30-15:15 Mönchswaldhalle Sa :00-08:45 Mönchsroth Fr :15-10:00 Wertstoffhof Sa :30-12:15 17

18 Die Sammelstellen, Öffnungszeiten sowie weitere Informationen zur Sammlung von abgelaufenen Spritzmitteln und behältern sind im Internet unter zu finden. Gemeinde Datum Uhrzeit Sammlungsort Neuendettelsau Fr :30-10:45 Bauhof Sa :15-11:30 Neusitz Fr :15-10:15 Wertstoffhof Sa :00-13:00 Oberdachstetten Sa :00-13:45 Wertstoffhof Fr :00-08:45 Ohrenbach Fr :15-16:00 Wertstoffhof Sa :00-08:45 Ornbau Fr :30-14:30 Wertstoffhof Sa :15-10:15 Petersaurach Sa :00-09:00 Wertstoffhof Fr :30-15:30 Röckingen Sa :00-11:45 Wertstoffhof Fr :45-10:30 Rügland Sa :00-11:45 Wertstoffhof Fr :15-11:00 Sachsen Sa :30-13:30 Wertstoffhof Fr :00-09:00 Schillingsfürst Sa :30-11:30 Wertstoffhof Fr :45-11:45 Schnelldorf Sa :00-09:00 Wertstoffhof Fr :00-16:00 Schopfloch Fr :00-15:00 Wertstoffhof Sa :00-09:00 Steinsfeld Fr :15-14:00 Wertstoffhof Gattenhofen Sa :00-10:45 Unterschwanningen Sa :00-08:45 Wertstoffhof Fr :00-15:45 Wassertrüdingen Sa :15-13:45 Stadtbauhof Fr :00-09:30 Weidenbach Fr :30-11:30 Wertstoffhof Sa :30-11:30 Weihenzell Sa :00-08:45 Wertstoffhof Fr :15-15:00 Weiltingen Sa :00-08:45 Wertstoffhof Fr :45-15:30 Wettringen Sa :30-10:15 Wertstoffhof Fr :45-14:30 Wieseth Sa :00-12:45 Wanderparkplatz Fr :15-10:00 Wilburgstetten Fr :00-09:00 Wertstoffhof Sa :30-13:30 Windelsbach Fr :30-11:15 Wertstoffhof Sa :00-11:45 Windsbach Fr :15-12:15 Wertstoffhof Sa :00-10:00 Wittelshofen Sa :00-09:45 Bauhof Fr :45-14:30 Wörnitz Sa :30-12:15 Wertstoffhof Fr :00-09:45 Wolframs-Eschenbach Fr :00-09:00 Wertstoffhof Sa :00-14:00 18 Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der die Problemabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nur in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen werden können. Dies gilt insbesondere für Problemabfälle aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Entsprechend dem bayerischen Abfallgesetz müssen gefährliche Abfälle, die nicht aus privaten Haushalten stammen und nicht verwertet werden können, über die GSB Bayern GmbH entsorgt werden. Mit dem Transport zur GSB kann selbstverständlich auch ein Entsorgungsfachbetrieb beauftragt werden. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte das Abfall ABC ab der Seite 24 ff.

19 Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten richtet sich nach den besonderen Vorschriften des Elektrogesetzes, da diese Geräte eine Vielzahl von Stoffen und Materialien enthalten können, die gefährlich sind. So enthalten einige Geräte Schadstoffe wie Schwermetalle, Chrom (VI), FCKW oder auch Asbest. Die Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten aber nicht nur Schadstoffe, sondern auch eine Vielzahl an Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit zurück in den Kreislauf zu führen gilt. Ziel des Elektrogesetzes ist es also, die Sammelmengen bei Elektro- und Elektronikaltgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten zurückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen. Entsorgungsmöglichkeiten für private Haushalte Im Landkreis Ansbach werden mit Ausnahme von Nachtspeicherheizgeräten alle anderen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten an allen Wertstoffhöfen unentgeltlich angenommen. Darüber hinaus sind auch Elektrohändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, Altgeräte am Ort der Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe hierzu bzw. beim Onlinekauf am Auslieferungsort unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt bei größeren Geräten nur, wenn der Käufer ein neues Elektrooder Elektronikgerät der gleichen Geräteart kauft, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Altgerät erfüllt. Bei kleineren Elektrogeräten, deren äußere Abmessung nicht größer als 25 Zentimeter sind, sind die großen Elektrohändler auch ohne Neukauf eines Elektrogerätes zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Diese Verpflichtung ist jedoch auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Entsorgungsmöglichkeiten für sonstige Herkunftsbereiche bzw. andere Nutzer als private Haushalte Auch die sonstigen Herkunftsbereiche, wie beispielsweise Kanzleien, Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe u. ä., sind berechtigt, ihre Elektroaltgeräte an den Wertstoffhöfen anzuliefern. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit der Beschaffenheit und Menge von Altgeräten vergleichbar ist, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Dies ist beispielsweise regelmäßig bei Fernsehgeräten, Bildschirmen, Personalcomputern, Radios u. ä. der Fall. Elektroaltgeräte, deren Beschaffenheit nicht mit Altgeräten vergleichbar ist, die in privaten Haushaltungen anfallen, werden an den Wertstoffhöfen nicht angenommen. Das sind beispielsweise große Kühlgeräte/ Kühltheken, Großraumkopiergeräte, Großrechner, Geldspielautomaten, nuklearmedizinische Geräte oder Geräte für Strahlentherapie, Überwachungs- und Kontrollinstrumente von Industrieanlagen, Geldautomaten, Heißgetränkeautomaten aus Kantinen, u. ä.. In diesen Fällen ist der Hersteller des jeweiligen Elektrogerätes verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn es sich um historische Altgeräte handelt. Als historische Altgeräte gelten solche, die vor dem 13. August 2005 bzw. Photovoltaikmodule, die vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden. Für die Entsorgung von historischen Altgeräten ist der jeweilige Besitzer selbst verantwortlich. Der Entsorgungspflicht kommt der Besitzer nach, wenn er einen entsprechend zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb mit der Entsorgung des Altgerätes beauftragt. Was Sie sonst noch wissen sollten Die kostenlose Annahme von Altgeräten, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (z. B. Nachtspeicherheizgeräte), kann abgelehnt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräte nicht ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden oder beschädigt angeliefert werden. Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise auf Seite 41. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren (Akkus), die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe am Wertstoffhof von dem Altgerät zu trennen. Dies betrifft insbesondere elektrische Werkzeuge wie Akkubohrmaschinen u. ä.. Diese Gerätealtbatterien werden ebenfalls am Wertstoffhof angenommen, jedoch über separate Behälter erfasst. Wenn Sie zur Entsorgung von Elektroaltgeräten weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unsere Abfallberatung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite

20 Sperrabfallannahme an den Wertstoffhöfen 20 Was ist Sperrabfall? Sperrabfall ist ein Sammelbegriff für sperrigen Hausrat, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse aufgenommen werden kann oder das Entleeren dieser Behältnisse erschwert und deshalb getrennt gesammelt und abtransportiert werden muss. Typische Gegenstände der Sperrabfallentsorgung sind beispielsweise Möbel, Matratzen, Teppiche, Einrichtungsgegenstände, größeres Spielzeug, etc. Was kann nicht über den Sperrabfallcontainer entsorgt werden? - Über den Sperrabfallcontainer können keine mit Kleinteilen befüllten Behälter (Kartons, Fässer, Säcke, etc.) entsorgt werden. - Auch können keine aus Einzelteilen bestehenden Konstruktionen (bspw. Kinderspielzeug), die ohne größeren Aufwand und Schwierigkeiten zerlegt werden können, über den Sperrabfallcontainer entsorgt werden. - Ebenso wenig gehören Verpackungen (bspw. Farbeimer, Kunststoffsäcke, sonstige Kunststoffbehältnisse) zum Sperrabfall. - Die Räumungen von Wohnungen oder Haushaltsauflösungen können ebenfalls nicht über die Sperrabfallannahme am Wertstoffhof abgewickelt werden. Für derartige Maßnahmen steht die Müllumladestation Im Dienstfeld in Aurach zur Verfügung. Mit dem Transport zur Deponie können karitative Einrichtungen (siehe S. 42), die die Möglichkeit der Wieder- und Weiterverwendung prüfen, oder auch gewerbliche Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden. - Abbruch- und Baustellenabfälle wie Fenster oder Türen, Waschbecken, WC-Schüsseln, Mauerund Betonreste, Dämm- und Isoliermaterial, usw. werden an den Wertstoffhöfen nicht als Sperrabfall angenommen. Was muss bei der Anlieferung beachtet werden: - Die Abfälle müssen zerlegt und sortenrein angeliefert werden. - Die Anlieferung von Wertstoffen ist nur während der Öffnungszeiten zulässig; sie hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Abladevorgang innerhalb der Öffnungszeiten beendet werden kann. - Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. - Bei Bedarf ist die Abladestelle unverzüglich freizugeben. Wie kann ich sonst meine Abfälle entsorgen? - Zunächst sind die Abfälle sortenrein zu trennen. - Anschließend sind die Abfälle so zu zerlegen, dass diese über die dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse entsorgt werden können. Die von der Abfallentsorgung über die Wertstoffhöfe ausgeschlossenen Abfälle müssen entweder über die dafür vorgesehenen Wege (siehe Abfall ABC) oder gebührenpflichtig an die Müllumladestation Im Dienstfeld in Aurach (siehe S. 42) angeliefert werden. Was mache ich, wenn meine Restabfallbehälter zu klein bemessen sind? - Fallen vorübergehend so viele Restabfälle an, dass diese nicht über die zugelassenen Restabfallbehälter entsorgt werden können, so können Sie sich mit Zusatzabfallsäcken, die bei der Gemeinde erhältlich sind, behelfen ( 14 Abs. 3 AWS). - Fallen dauerhaft so viele Restabfälle an, dass diese nicht über die zugelassenen Restabfallbehälter entsorgt werden können, so sind unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und der anfallenden Restabfallmenge ausreichend bemessene Restabfallbehälter zu beantragen. Die Verantwortung für die ausreichende Bemessung trägt der Anschlusspflichtige ( 15 Abs. 2 AWS). Anschlusspflichtig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung ist der Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer. - Das für die Ummeldung erforderliche Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Ansbach oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Näheres zu den Entsorgungswegen finden Sie im Abfall ABC auf den Seiten 24 ff. Weitere Fragen rund um den Abfall und die Entsorgungswege beantwortet Ihnen auch die Abfallberatung unter der Telefonnummer: 0981/

21 Sommeröffnungszeiten bzw bis Winteröffnungszeiten bis bzw Öffnungszeiten Wertstoffhöfe Wertstoffhöfe Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Wertstoffhöfe mit mindestens einer wöchentlichen Öffnungszeit, die sich in jeder kreisangehörigen Gemeinde befinden. rt werden folgende Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen angenommen: Altholz Altmedikamente Altschuhe Alttextilien CDs/DVDs/Blu-ray Discs sen (groß) Elektro- und Elektronikaltgeräte Gerätealtbatterien Kabelreste KfZ-Ölfilter Korken Gemeinde Standort Öffnungszeiten Kartonagencontainer Adelshofen Gickelhausen Sa. 10:30-12:00 Uhr Arberg alte Kläranlage Sa. 10:00-12:00 Uhr Aurach Eyerloher Straße Fr. 15:15-17:30 Uhr vorhanden Bechhofen Bauhof Sa. 8:00-11:30 Uhr vorhanden Bruckberg Bauhof Sa. 10:00-12:00 Uhr Buch am Wald Raiffeisenhalle Sa. 9:30-11:30 Uhr vorhanden Burgoberbach Kläranlage und Sa. 9:30-11:30 Uhr vorhanden gegenüber Friedhof Burk Bauhof Sa. 9:30-11:30 Uhr Colmberg Gemeindehalle Sa. 9:00-11:00 Uhr vorhanden Dentlein a.f. Kläranlage Sa. 10:00-11:30 Uhr Diebach Bauhof Sa. 9:30-11:30 Uhr Dietenhofen Bauhof. - Sa. 11:00-12:00 Uhr vorhanden Dinkelsbühl Am Kesselwald. 13:00-17:30 Uhr vorhanden Sa. 8:30-13:00 Uhr mbühl Gemeindescheune Sa. 10:00-12:00 Uhr Dürrwangen Bauhof Fr. 14:30-16:30 Uhr vorhanden (nicht 1. Fr. im nat) 1. Sa. im nat 9:00-11:00 Uhr Ehingen Bauhof Sa. 10:00-12:00 Uhr Kühlgeräte Leuchtstoffröhren/Energiespar- und LED-Lampen Metallabfälle Nichtverpackungskunststoffe (ohne Bauabfälle) Papier und Kartonagen (soweit Kartonagencontainer vorhanden) PU-Schaumdosen Speisefett/-öl Sperrabfall (Hinweise auf S. 20) Tinten- und Tonerkartuschen 21

22 Öffnungszeiten Wertstoffhöfe Gemeinde Standort Öffnungszeiten Kartonagencontainer Feuchtwangen an der Bauschuttdeponie Mi. 13:30-17:00 Uhr vorhanden Sa. 8:30-12:30 Uhr Flachslanden Bauhof Sa. 9:30-11:30 Uhr Gebsattel Bauhof Sa. 9:30-11:30 Uhr Gerolfingen Bauhof Sa. 9:00-11:00 Uhr Geslau Bauhof Sa. 13:00-15:00 Uhr vorhanden Heilsbronn Bauhof, Bauhofstraße 11 Di., Mi., und Fr. 10:00-18:00 Uhr vorhanden Sa. 9:00-16:00 Uhr Herrieden Mühlbruck. 15:30-17:30 Uhr (Sommer) vorhanden 14:30-16:30 Uhr (Winter) Sa. 9:00-12:00 Uhr Insingen Bauhof Sa. 9:30-11:30 Uhr vorhanden Langfurth Stöckau Sa. 9:30-11:30 Uhr Lehrberg Bauhof Sa. 8:30-12:15 Uhr vorhanden Leutershausen bei der Gemeinschafts- Sa. 9:00-12:00 Uhr vorhanden maschinenhalle Mi. 16:30-19:00 Uhr (Sommer) Mi. 14:00-16:30 Uhr (Winter) Lichtenau an der Windsbacher Str. Mi. 17:00-19:00 Uhr (Sommer) vorhanden Mi. 16:00-18:00 Uhr (Winter) Sa. 13:00-15:00 Uhr Merkendorf a. d. Bammersdorfer Str. Sa. 9:30-11:30 Uhr vorhanden Mitteleschenbach Bauschuttdeponie Sa. 14:00-16:00 Uhr vorhanden Mönchsroth Klosterstraße Sa. 10:30-12:00 Uhr Neuendettelsau Bauhof Mi. 13:30-17:00 Uhr (Sommer) vorhanden Sa. 9:00-13:00 Uhr (Sommer) Mi. 14:00-17:00 Uhr (Winter) Sa. 9:00-12:00 Uhr (Winter) Neusitz Bauschuttdeponie Sa. 13:00-15:00 Uhr vorhanden Oberdachstetten Bauhof Fr. 14:00-16:00 Uhr vorhanden (nicht 1. Fr. im nat) 1. Sa. im nat 8:00-10:00 Uhr Ohrenbach Bauhof Sa. 10:00-12:00 Uhr vorhanden Ornbau Bauhof Sa. 12:30-14:30 Uhr vorhanden 22

23 Sommeröffnungszeiten bzw bis Winteröffnungszeiten bis bzw Öffnungszeiten Wertstoffhöfe Gemeinde Standort Öffnungszeiten Kartonagencontainer Petersaurach Bauhof Di. 16:30-19:00 Uhr vorhanden Sa. 9:00-12:00 Uhr Röckingen Bauhof Sa. 10:00-12:00 Uhr Rügland Kläranlage Sa. 10:00-11:30 Uhr Sachsen b.a. Bahnhof Mi. 17:00-18:30 Uhr vorhanden Sa. 10:00-12:30 Uhr Schillingsfürst Bauschuttdeponie. 10:00-11:30 Uhr vorhanden Sa. 10:00-12:00 Uhr 1. Sa. im nat 14:00-16:00 Uhr Schnelldorf Bauhof Sa. 8:00-12:00 Uhr vorhanden Schopfloch Bauhof Sa. 9:00-11:45 Uhr vorhanden Steinsfeld Gattenhofen, Sa. 10:00-11:30 Uhr vorhanden ehem. Raiffeisenlagerhalle Unterschwaningen Kläranlage Sa. 9:00-11:00 Uhr Wassertrüdingen Bauhof Mi. 15:30-18:00 Uhr vorhanden Sa. 9:00-12:30 Uhr Weidenbach Bauhof Sa. 10:30-12:00 Uhr vorhanden Weihenzell Bauschuttdeponie Sa. 9:30-12:15 Uhr (Winter) vorhanden Mi. 18:00-18:45 Uhr (Sommer) Sa. 10:00-12:00 Uhr (Sommer) Weiltingen Kläranlage Sa. 9:30-11:30 Uhr Wettringen Bauhof Sa. 9:30-11:30 Uhr Wieseth Kläranlage Sa. 8:00-10:00 Uhr Wilburgstetten Kläranlage Sa. 10:00-12:00 Uhr Windelsbach Bauhof Sa. 10:00-12:00 Uhr vorhanden Windsbach Bauhof Mi. 15:00-17:30 Uhr vorhanden Sa. 9:30-12:00 Uhr Wittelshofen Obermichelbach Sa. 9:30-11:30 Uhr Wörnitz Gemeinschafts- Sa. 9:00-11:00 Uhr maschinenhalle Wolframs- Bauhof Sa. 9:30-12:00 Uhr vorhanden Eschenbach 23

24 Abfall ABC A Abfallart Bezeichnung Behandlung Abbeizmittel Abflussreiniger Acryl Agrarfolien Bauernverband/Entsorgungsfachbetrieb Akkus Fachhandel (Rücknahmepflicht)/Wertstoffhof (1) Akten Wertstofftonne Altpapier Aktenordner ohne Metallbügel Wertstofftonne Altpapier mit Metallbügel Aktivkohlefilter Allzweckreiniger Alteisen Altfette siehe Fette Altglas restentleerte Behälter Altglascontainer (nach Farben getrennt) (1) (2) Flachglas Entsorgungsfachbetrieb/Restabfalltonne Altholz haushaltsübliche Kleinmengen (behandelt und unbehandelt) (keine Bauabfälle) Gewerbe, Bauabfälle Müllumladestation/Entsorgungsfachbetrieb Altkleider Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Altlacke flüssig vollständig ausgehärtet Altmetalle Altöl siehe Öle (1) Altpapier Wertstofftonne Altpapier Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Aluminium Aluminiumverpackungen sencontainer Ammoniak Antennenkabel Aquarium Restabfalltonne/Wertstoffhof Arzneimittel flüssig Apotheken/ sonstige Apotheken/Wertstoffhof/Restabfalltonne Asbestzementteile Müllumladestation (1) (s. auch Merkblätter) Asche kalt Äste Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Autobatterien Fachhandel (Rücknahmepflicht) (1) 24

25 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung Autofelgen weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop nicht weiterverwendbar Anerkannte Rücknahmestellen/ Entsorgungsfachbetrieb Autopflegemittel Autoreifen Fachhandel/Entsorgungsfachbetrieb Autoteile Anerkannte Rücknahmestellen/ Entsorgungsfachbetrieb Autowracks Altfahrzeuge Anerkannte Rücknahmestellen (Rücknahmepflicht) (1) Backformen siehe Herstellungsmaterial Backpapier Badewannen Badezimmerarmaturen Altmetall Batterien Gerätealtbatterien Wertstoffhof/Fachhandel (1) Baumschnitt Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Bauschutt ohne schädl.verunreinigungen Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie ohne verwertbare Anteile mit schädl.verunreinig., Müllumladestation/Sonderabfall z.b. Altöl (je nach Belastung) Baustoffsäcke mit Folieneinlage Fachhandel/Gelber Sack (3) (Verbundverpackung) ohne Folieneinlage (Papier) Fachhandel/Wertstofftonne Altpapier (3) Behälterglas Altglascontainer (nach Farben getrennt) (1) (2) Beleuchtungskörper Bettdecken Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Bitumenreste Müllumladestation Blei Bleichmittel Bleimennige Blisterverpackungen Gelber Sack Blumenkästen und -schalen Eternit (asbesthaltig) Müllumladestation (1) (s. auch Merkblätter) Kunststoff Blumentopf Verpackung, Kunststoff, gereinigt Gelber Sack (2) Ton, Keramik Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Blu-ray Discs weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop nicht weiterverwendbar B 25

26 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung C D 26 Bodenaushub unbelastet Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie/ Erdaushubbörse* belastet Müllumladestation/Sonderabfall (je nach Belastung) Bodenbeläge Reste, Kleinteile Linoleum/PVC-Bahnen, Laminat, Parkett Boiler Brillen Bücher weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop, Bibliotheken nicht weiterverwendbar Wertstofftonne Altpapier Buntmetalle Butterbrotpapier CDs weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop nicht weiterverwendbar Cellophan Verpackung Gelber Sack Sonstige Chemikalien Computer Elektrogerät siehe Elektrogeräte Computerbildschirme Elektrogerät siehe Elektrogeräte Cremedosen mit Inhalt restentleert, Alu sencontainer restentleert, Kunststoff Gelber Sack Dachpappe Reste, Kleinteile größere Menge (Bauabfälle) Müllumladestation/Entsorgungsfachbetrieb Dachrinnen Dachziegel Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Damenhygieneartikel Dämmmaterial keine Mineralfaser, Reste größere Menge, Müllumladestation Mineralfaser (KMF) Desinfektionsmittel Dias Dichtungsmaterial Reste, Kleinteile größere Menge Müllumladestation

27 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung Dispersionsfarben flüssig vollständig ausgehärtet sen restentleert sencontainer/wertstoffhof (2) Draht Drucker Elektrogerät siehe Elektrogeräte Druckerpatronen Druckgasflaschen Fachhandel (Rücknahmepflicht) Düngemittelreste haushaltsübliche Kleinmengen Duschen und Duschkabinen DVDs weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop nicht weiterverwendbar Eierschachtel Pappe Wertstofftonne Altpapier Kunststoff Gelber Sack Eierschalen Kompost/Biotonne Eimer Verpackung Gelber Sack (2) Sonstige, Metall, Blech, Kunststoff (2) Einwegfeuerzeuge Einweggeschirr, -besteck Eisen Elektrogeräte weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop nicht weiterverwendbar Energiesparlampen Lampen Entfärber Entkalker Entroster Entwickler Erdaushub Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie/ Erdaushubbörse* Essensreste Kompost/Biotonne Estrich Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Eternit(platten) asbesthaltig Müllumladestation (1) (s. auch Merkblätter) Fahrräder Fahrradreifen Farbbehälter Kunststoff Gelber Sack (2) restentleert, spachtelrein Blech sencontainer/wertstoffhof (2) E F 27

28 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung 28 Farben flüssig vollständig ausgehärtet Federbetten Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Fenster Bauabfälle Entsorgungsfachbetrieb/Müllumladestation Fensterglas Flachglas Entsorgungsfachbetrieb/Müllumladestation/ Restabfalltonne Fensterputzmittel Fernsehgeräte Elektrogerät siehe Elektrogeräte Fette Speisefette Sonstige Feuerlöscher restentleert, Verpackung Fachhandel (Rücknahmepflicht) nicht restentleert Feuerwerkskörper Landratsamt, Sachgebiet Sicherheit und Brandschutzangelegenheiten Filtertüten Kaffee, Tee Kompost/Biotonne Filzstifte Fischgräten Kompost/Biotonne Fixierbäder Flachglas Entsorgungsfachbetrieb/Müllumladestation/ Restabfalltonne Fleckenentferner Fliesen Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Folien Verpackung Gelber Sack Sonstige (z. B. Frischhaltefolie) Fotochemikalien Fotos, Fotopapier Friedhofsabfälle verrottbar Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Kunststoff Frostschutzmittel Fruchtschalen Kompost/Biotonne Fugendichtungsmasse Fußbodenreininger Futtermittelsäcke mit Folieneinlage Fachhandel/Gelber Sack (3) (Verbundverpackung) ohne Folieneinlage (Papier) Fachhandel/Wertstofftonne Altpapier (3)

29 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung Gardinen Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Gardinenstangen Gartenabfälle Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Gartenschläuche je nach Größe /Wertstoffhof Gasbetonsteine Müllumladestation Gasflasche restentleert Fachhandel (Rücknahmepflicht) Gefrierbeutel Gefriergutverpackung Papier Wertstofftonne Altpapier Kunststoff Gelber Sack Gefriertruhen, -schränke Elektrogerät siehe Elektrogeräte Gehölzschnitt Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Gemüseabfälle Kompost/Biotonne Geschenkbänder Geschenkpapier unbeschichtet Wertstofftonne Altpapier beschichtet (Wachspapier) Geschirr siehe Herstellungsmaterial Geschirrspülmaschinen Elektrogerät siehe Elektrogeräte Getränkekisten Verpackung Hersteller/Vertreiber (Pfandsystem) Giftstoffe Gipskartonplatten Müllumladestation Gipsreste Glasabfälle Verpackung/Hohlkörper Altglascontainer (nach Farben getrennt) (1) (2) Flachglas Entsorgungsfachbetrieb/Restabfalltonne Glasbausteine Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Glaswolle künstliche Mineralfasern (KMF) Müllumladestation Glühbirnen Glycerin Grablichter Grasschnitt Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Grillanzünder Gummi Gummistiefel Haare G H 29

30 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung I J 30 Haarfärbemittel Halogenlampen Handy/Smartphone Elektrogerät siehe Elektrogeräte Haushaltschemikalien Heckenschnitt Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Heißasphalt Müllumladestation Heizkörper Heizofen asbest- und chromatfrei Heizöl Fachhandel/Entsorgungsfachbetrieb/ Heizöltank gereinigt und zerlegt Heraklith-Platten Müllumladestation Herbizide Herdputzmittel Holzkohle kalt Holzofen Holz-Reste Altholz siehe Altholz Holzschutzmittel Holzwolle Kompost/Biotonne Hundekot Hygienepapier Illustrierte Wertstofftonne Altpapier Imprägniermittel Industriebatterien Fachhandel (Rücknahmepflicht) (1) Inliner Insektenspray Insektizide Isolierkanne Isoliermaterial keine Mineralfaser, Reste größ. Menge, Mineralfaser (KMF) Müllumladestation Isolierschaum vollst. ausgehärtet (=PU-Schaum) Isolierschaumdosen siehe PU-Schaumdosen Joghurtbecher restentleert Gelber Sack (2) Joghurt-Deckel Alu sencontainer Kunst-/Verbundstoff Gelber Sack

31 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung Kabelreste ohne Antennenkabel Kaffeekapseln Verpackung (Verbund) Gelber Sack Kaffeesatz, -filter, -pads Kompost/Biotonne Kaffee-Vakuumverpackung Gelber Sack Kalksandsteine Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Kaltreiniger Kanister Verpackung (Kunststoff) Gelber Sack (2) Nichtverpackung, sonstige Karosserieteile Anerkannte Rücknahmestellen/ Entsorgungsfachbetrieb Kartonagen Wertstofftonne Altpapier/Wertstoffhof Kassetten weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop nicht weiterverwendbar Kataloge Wertstofftonne Altpapier Katzenkot Katzenstreu Heu, Stroh, Holzspäne unbeh. Kompost/Biotonne mineralische Granulate, Sand Kehricht Keramik Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Kerzen Kitt- und Spachtelabfälle Klebebänder Kleber flüssig vollständig ausgehärtet Klebestifte restentleert Gelber Sack mit Restinhalt Kleidung Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Kleintiermist Kloschüsseln Bauabfälle siehe Herstellungsmaterial Knochen Kompost/Biotonne Knopfzellen Gerätealtbatterien Wertstoffhof/Fachhandel Kohleasche kalt Kondome Kopiergerät Elektrogerät siehe Elektrogeräte Korken Kork Kunststoff Gelber Sack K 31

32 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung L 32 Körperpflegemittel restentleerte Verpackung Gelber Sack (2) Sonstige Korrekturflüssigkeit lösemittelfrei lösemittelhaltig Kosmetika Kosmetiktücher Kraftfahrzeugkennzeichen Kränze (zerlegt) verrottbar Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Kunststoff Kristallglas Kronkorken sencontainer Küchenabfälle Kompost/Biotonne Kugelschreiber Kühlkissen Kühlschränke Elektrogerät siehe Elektrogeräte Kunststoff Verpackung Gelber Sack Sonstiger, PVC-frei Kunststoffrohre Bauabfälle /Müllumladestation Kupferkabel Lacke flüssig vollständig ausgehärtet Lametta Laminat siehe Bodenbeläge Lappen Lasuren Laub Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Laugen Lautsprecher Elektrogerät siehe Elektrogeräte LED - Lampen Beleuchtungskörper Lederpflegemittel Lederwaren Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Leim Leuchten Beleuchtungskörper Leuchtstoffröhren Beleuchtungskörper

33 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung Lichterketten Beleuchtungskörper Lösungsmittel Luftpolsterfolien Gelber Sack Lumpen Margarinebecher restentleert Gelber Sack (2) Marmeladegläser restentleert Altglascontainer (nach Farben getrennt) (1) (2) Matratzen Mauersteine Bauabfälle Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Medikamente siehe Arzneimittel Metallteile Metallverschlüsse sencontainer Mikrowellengeräte Elektrogerät siehe Elektrogeräte Milchtüten (Tetrapack) restentleert Gelber Sack (2) Mineralwolle künstliche Mineralfasern (KMF) Müllumladestation Möbel weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop nicht weiterverwendb., zerlegt Möbelpflegemittel nitor Elektrogerät siehe Elektrogeräte ntageschaumdosen siehe PU-Schaumdosen Mörtelreste Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie toren elektrisch (ohne Fahrzeugmotoren) Benzin, Diesel (ohne Öl!) toröl Fachhandel (Rücknahmepflicht) (1) ttenschutzmittel MP3-Player Elektrogerät siehe Elektrogeräte Munition Landratsamt, Sachgebiet Sicherheit und Brandschutzangelegenheiten Musikkassetten siehe Kassetten Nachtspeicherheizgerät/-ofen Elektrogerät Entsorgungsfachbetrieb (1) Nägel/Schrauben Nagellack, -entferner Nassbatterien Fahrzeug-/Industriebatterien Fachhandel (Rücknahmepflicht) (1) Neonröhren Lampen Nitroverdünnung Nussschalen Kompost/Biotonne Obstabfälle Kompost/Biotonne M N O 33

34 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung Obstkisten Holz Pappe Wertstofftonne Altpapier Obstverpackungen Kunststoff Gelber Sack (2) Öle mineralisch, (teil-)synthetisch Fachhandel (Rücknahmepflicht) (1) Speiseöle Ölfilter (PKW) Fachhandel (Rücknahmepflicht)/Wertstoffhof Ölkanister restentleert Vertreiber (Rücknahmepflicht) Ölofen Öltanks siehe Heizöltank Ölverunreinigte Stoffe Ordner mit Metallbügel P ohne Metallbügel Wertstofftonne Altpapier Packpapier Wertstofftonne Altpapier Paletten Transportverpackung Hersteller/Vertreiber (Rücknahmepficht) Paneele /Wertstoffhof Papier Wertstofftonne Altpapier Papierhandtücher Papiersäcke mit Folieneinlage (Verbundverp.) Fachhandel/Gelber Sack (3) ohne Folieneinlage (Papier) Fachhandel/Wertstofftonne Altpapier (3) Papierservietten Papiertaschentücher Papiertüten Wertstofftonne Altpapier Pappbecher Wertstofftonne Altpapier Pappe Wertstofftonne Altpapier Paraffin Pelze Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Pergament Pestizide Petroleum Pflanzenschutzmittel haushaltsübliche Kleinmengen Pflanzenschutzmittelkanister gespült, mit Verschluss PAMIRA-Sammlung (siehe S. 13) Photovoltaikmodule Elektrogerät siehe Elektrogeräte Pikrinsäure Trinitrophenol Bayer. Landeskriminalamt, Polizeidienststelle Pinsel Plastikfolie Verpackung Gelber Sack Sonstige 34

35 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung Plastikspielzeug Großspielzeug Plastiktüten Verpackung Gelber Sack Plexiglas Bauabfälle Müllumladestation/Entsorgungsfachbetrieb/ Restabfalltonne Polstermöbel siehe Möbel Porzellan weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop nicht weiterverwendbar Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie PU-Schaumdosen P D R Wertstoffhof/Fachhandel Interseroh u. a. Fachhandel (Rücknahmepflicht) PU-Schaumreste Putz Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Putzmittelflaschen restentleert Gelber Sack (2) Putzmittelreste Quecksilber Radio Elektrogerät siehe Elektrogeräte Rasenmäher gereinigt, trocken, ohne Öle Rasenschnitt Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Rattengift Regenschirm Reifen Fachhandel/Entsorgungsfachbetrieb Reinigungsmittel Rigipsplatten Müllumladestation Rollläden Bauabfälle Müllumladestation/Entsorgungsfachbetrieb Rollschuhe Röntgenbilder Rostschutzmittel Rostumwandler Ruß Safttüten Verpackung Gelber Sack (2) Sägespäne Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Salmiak Salze Säuren außer Pikrinsäure Schädlingsbekämpfungsmittel Q R S 35

36 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung 36 Schallplatten weiterverwendbar Tauschbörse, Flohmärkte, Secondhandshop Schalter nicht weiterverwendbar Schaumstoff Verpackung Gelber Sack Schilf-Rohrmatten Schläuche Schlittschuhe Schmiermittel Sonstiger Wertstoffhof/Müllumladestation Schnellhefter Kunststoff Papier Wertstofftonne Altpapier Schraubverschluss Metall sencontainer Schrott Kunststoff Gelber Sack Schuhe tragbar (paarweise) Schuhputzmittel Schweißbahnreste Silberputzmittel Sonstige Silikonkartuschen restentleert Gelber Sack Silofolien Solar-/Sonnenkollektoren vollständig ausgehärtet Bauernverband/Entsorgungsfachbetrieb Hersteller/Installationsbetrieb (freiwillige Rücknahme)* Solarium/Sonnenbank Elektrogerät Spanplatten Reste, Kleinmenge größere Menge (Bauabfälle) Speiseabfälle keine Gaststättenabfälle Kompost/Biotonne Sperrabfall Spiegel Entsorgungsfachbetrieb/Müllumladestation (in haushaltsüblichen Mengen) Spielkonsole Elektrogerät siehe Elektrogeräte Spielzeug /Wertstoffhof siehe Herstellungsmaterial Spraydosen restentleert sencontainer Sprengstoffe Sonstige Landratsamt, Sachgebiet Sicherheit und Brandschutzangelegenheiten

37 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung Spritzen stichfest verpackt Spritzmittel haushaltsübliche Kleinmengen Spritzmittelkanister restentleert PAMIRA-Sammlung (siehe S. 13) Spülmittelflaschen restentleert Gelber Sack (2) Staubsauger Elektrogerät siehe Elektrogeräte Staubsaugerbeutel Stauden Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Steckdosen Steingut (-flaschen) Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Steinwolle künstliche Mineralfasern (KMF) Müllumladestation Steinzeugrohre Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Straßenaufbruch Müllumladestation/Asphaltmischwerke Straßenkehricht Strauchschnitt Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Streusalz Styropor Verpackung Gelber Sack Baustoff /Müllumladestation Tampons Tapeten und -reste /Müllumladestation Tapetenkleister Taschentücher Teebeutel Kompost/Biotonne Teelichter abgebrannt sencontainer ohne Paraffinrückstände mit Paraffinrückständen Telefon Elektrogerät siehe Elektrogeräte Teller/Geschirr siehe Herstellungsmaterial Teppich siehe Bodenbeläge Terpentin/-ersatz Tetrapacks Verpackung Gelber Sack (2) Textilien Alttextilien Wertstoffhof/Alttextiliencontainer Thermometer quecksilberhaltig ohne Quecksilber elektrisch T 37

38 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung U V W Thermoskanne Tierkadaver Tierkörperbeseitigungsanlage Gunzenhausen Tierstreu Heu, Stroh, Kompost/Biotonne Holzspäne unbehandelt mineralische Granulate, Sand Ton Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Tonbänder Tonerkartuschen Töpfe, Pfannen Transparentpapier Transportverpackung Hersteller/Vertreiber (Rücknahmepficht) Tür Bauabfälle Entsorgungsfachbetrieb/Müllumladestation Umverpackung Vertreiber (Rücknahmepflicht) Unkraut Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Unkrautvernichtungsmittel Unterziehfolien Bauernverband/Entsorgungsfachbetrieb Verbandsmaterial Verbundstoffe Verpackung Gelber Sack Sonstige Verdünner Verpackungschips Gelber Sack Videokassetten siehe Kassetten Vorhangstangen Wachskerzen Waffen Landratsamt, Sachgebiet Sicherheit und Brandschutzangelegenheiten Wandputz Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Wärmepumpen Elektrogerät siehe Elektrogeräte Waschbecken Bauabfälle siehe Herstellungsmaterial Waschbenzin Waschmaschinen Elektrogerät siehe Elektrogeräte Waschmittel Waschmittelflaschen restentleert Gelber Sack (2) Watte 38

39 Abfall ABC Abfallart Bezeichnung Behandlung WC-Sitze Weihnachtsbäume Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Welleternit(platten) asbesthaltig Müllumladestation (1) (s. auch Merkblätter) Wickelfolien Bauernverband/Entsorgungsfachbetrieb Windeln Windschutzscheibe Anerkannte Rücknahmestellen/ Entsorgungsfachbetrieb Wurzelstöcke Grüngutannahme der Gemeinde Zahnbürste elektrisch siehe Elektrogeräte Sonstige Zement (ausgehärtet) Beton Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Zementsäcke mit Folieneinlage Fachhandel/Gelber Sack (3) (Verbundverpackung) ohne Folieneinlage (Papier) Fachhandel/Wertstofftonne Altpapier (3) Ziegelabbruch Bauschuttrecyclingbetrieb/Bauschuttdeponie Zigarettenkippen Zweige Kompost/Biotonne/ Grüngutannahme der Gemeinde Z Am Wertstoffhof werden grundsätzlich nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Darüber hinaus anfallende Mengen sind über die Müllumladestation (siehe Seite 42) zu entsorgen. Selbstverständlich kann mit dem Transport zur Müllumladestation auch ein Entsorgungsfachbetrieb beauftragt werden. * Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung unter der Telefonnummer 0981/ (1) Siehe Wichtige Hinweise auf Seiten 40/41 (2) Für eine sinnvolle Wiederverwertung müssen die Behälter restentleert, jedoch mindestens spachtelrein sein. (3) Säcke aus Papier/Verbund möglichst an den Lieferanten zurückgeben. Kleinmengen (max. 5 Säcke) können auch über die Papiertonne bzw. Gelben Sack entsorgt werden. Leider ist eine derartige Auflistung niemals vollständig. Sollten Sie in der Liste nicht fündig werden, helfen wir Ihnen unter Tel. 0981/ gerne weiter. 39

40 Wichtige Hinweise Alttextilien Alttextilien ist der Oberbegriff für gebrauchte Bekleidungs-, Haus- und Heimtextilien. Seit werden im Landkreis Ansbach im Bringsystem auch Alttextilien (Oberbekleidung, Hüte, Mützen, Bett- und Tischwäsche, Daunen- und Steppdecken, Stoffspielsachen wie Plüschtiere, etc.) erfasst. Der vom Landkreis Ansbach beauftragte Entsorger verwertet die eingesammelten Alttextilien zu %, wobei ca. 60 % vermarktet, ca % recycelt und ca. 3-5 % als Restabfälle beseitigt werden. Die vom Landkreis Ansbach bereitgestellten Alttextiliencontainer sind entsprechend gekennzeichnet und mit dem Logo und Wappen des Landkreises Ansbach versehen. Altfahrzeuge Altfahrzeuge (Pkw und Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 t. Gesamtgewicht) deren sich der Letzthalter entledigen will oder entledigen muss, dürfen nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen werden. Die Fahrzeughersteller sind verpflichtet, die Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter unter bestimmten Voraussetzungen (Fahrzeug ist/war vor der Stilllegung länger als einen nat innerhalb der EU zugelassen; das Fahrzeug enthält alle wesentlichen Bauteile und Komponenten; dem Fahrzeug wurden keine Abfälle hinzugefügt) unentgeltlich zurückzunehmen. Weitere Informationen zur Entsorgung der Altfahrzeuge und zu den anerkannten Annahme-/Rücknahmestellen und Demontagebetrieben finden sich im Internet unter Auskünfte zu den unentgeltlichen Rücknahmestellen erteilen außerdem die Fahrzeughersteller oder die KfZ-Händler. Alle unerlaubt abgestellten Altfahrzeuge werden nicht nur auf Kosten des Letzthalters entsorgt, dieser muss darüber hinaus auch mit einem Bußgeldbescheid rechnen. In Einzelfällen kann die unerlaubte Ablagerung von Altfahrzeugen eine Straftat darstellen, die entsprechend verfolgt wird. Altöl/Ölfilter Altöle sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Altöle dürfen weder mit Abfällen noch mit Altölen unterschiedlicher Sammelkategorien vermischt werden. Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle in sen oder Kanistern dürfen nur mit dem aufgedruckten oder aufgeklebten Hinweis Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten. verkauft werden. Die Verkaufsstellen sind verpflichtet Annahmestellen einzurichten, auf die durch leicht erkennbare und gut lesbare Schrifttafeln hingewiesen werden muss. Die Annahmestellen müssen sich in räumlicher Nähe zur Verkaufsstelle befinden und Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen toren- und Getriebeöle kostenlos zurücknehmen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel üblicherweise anfallende ölhaltige Abfälle. Asbesthaltige Baustoffe Asbest ist ein Naturstoff, der seit über 100 Jahren in industriellen und verbrauchernahen Bereichen eingesetzt wurde. In Deutschland kamen Asbestprodukte bis zum Verbot vor über 20 Jahren hauptsächlich im Baubereich in Form von Dacheindeckungen, Fassadenplatten, Fußbodenbelägen und Lüftungskanälen zum Einsatz. Ältere Nachtspeicheröfen und Blumentöpfe können ebenfalls Asbest enthalten. Der unsachgemäße Umgang, wie er z.b. bei Baumaßnahmen, Abbruch oder Entsorgung möglich ist, kann zu gesundheitsgefährdenden Belastungen führen. Die Gesundheitsgefahren durch Asbest wurden schon Anfang des 20. Jahrhunderts erkannt. Zu den meisten asbestbedingten Todesfällen führt das Mesotheliom (34 %), gefolgt von Lungenkrebs mit dem zweitgrößten Anteil (24 %) sowie Asbestose, die an fünfter Stelle steht (4 %). Insgesamt waren asbestbedingte Erkrankungen für 62 % aller Todesfälle infolge einer Berufskrankheit verantwortlich. Allein im Jahr 2012 starben laut nationalem Asbest-Profil (siehe auch über Menschen mit anerkannter Berufskrankheit durch asbesthaltige Stäube. Insgesamt starben zwischen 1994 und 2012 über Menschen vorzeitig an den Folgen des Minerals. Aktuell sind immer noch über 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut, meist in Form von Asbestzement. Beim Abriss oder Umbau von Gebäuden können Asbestfasern und -staub freigesetzt werden. Demnach sollten derartige Arbeiten nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Beim Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen ist daher insbesondere darauf zu achten, dass keine krebserregenden Asbestfasern und -stäube in die Umgebung gelangen. Die Bauteile sollten beim Ausbau und beim Transport feucht gehalten, nicht geworfen oder gebrochen und auch nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Der Transport zur Müllumladestation Im Dienstfeld in Aurach muss gesondert durchgeführt werden, wobei die Ladung in sog. Big-Bags zu verpacken ist. Big-Bags sind an der Müllumladestation in Aurach oder in Baumärkten erhältlich. Die Kosten für die an der Müllumladestation erhältlichen Big-Bags werden bei der Anlieferung des Asbestmaterials wieder erstattet. 40

41 Wichtige Hinweise Bauschutt und Erdaushub Die Zuständigkeit für die Entsorgung von Bauschutt und Erdaushub liegt bei den Gemeinden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Die Wiederverwertung von Bauschutt kann nur mit Zustimmung des Landratsamtes erfolgen. Für die Verwertung von unbelastetem Erdaushub betreibt der Landkreis eine Erdaushubbörse (Tel. 0981/ ). Akkus/Batterien/Gerätebatterien/Knopfzellen Batterien sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird. Gerätebatterien und -akkus haben nach wie vor einen hohen Schadstoffgehalt (z. B. Quecksilber, Cadmium, Blei). Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Verkaufsstellen verpflichtet Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich dabei auf Altbatterien der Art, die die Verkaufsstelle als Neubatterien in ihrem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Da trotz der Rücknahmeverpflichtung bisher nicht einmal 50 Prozent der verkauften Batterien einer geordneten Entsorgung zugeführt werden, nimmt der Landkreis Ansbach sämtliche Geräte-Altbatterien an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Ansbach unentgeltlich an um den Bürgern die Rückgabe der Altbatterien zu erleichtern. Weitere Informationen zum Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien sind im Internet unter einsehbar. Fahrzeugbatterien Fahrzeugbatterien sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeugbatterien sind von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen und sind daher an die Vertreiber (Verkaufsstelle) zurück zu geben. Beim Kauf neuer Fahrzeugbatterien sind die Vertreiber verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug- Altbatterie zurückgibt. Bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie ist das Pfand zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Glas- und senabfälle Containerstandorte Die 320 Standorte im Landkreis werden ausschließlich zur Sammlung von Behälterglas und sen bereitgestellt. Bitte die Einwurfzeiten beachten (ntag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr). Wichtig: Andersfarbige Glasbehälter (z.b. Rot oder Blau) sind in den Grünglasbehälter einzuwerfen. Grüngut Die Entsorgung von größeren Mengen der Garten- und Grüngutabfälle erfolgt in der Regel über die Grüngutannahmestellen der Gemeinden. Bitte setzen Sie sich daher für nähere Auskünfte mit Ihrer Gemeinde in Verbindung. Nach der flächendeckenden Einführung der Biotonne können jedoch Garten- und Grüngutabfälle in Höhe des angemeldeten Bioabfallbehältervolumens auch über die Bioabfallbehälter entsorgt werden. Nachtspeicherheizgeräte/-öfen Nachtspeicherheizgeräte aus privaten Haushalten und aus sonstigen Herkunftsbereichen, fallen als Haushaltsgroßgeräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, soweit sie nach Art und Menge mit den in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind. Nachtspeicherheizgeräte können gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest, Chromat (VI), künstliche Mineralfasern (KMF) und PCB-haltige elektrische Bauteile enthalten. Ob ein Gerät Schadstoffe enthält, kann oft nur sehr schwer festgestellt werden. Selbst von asbestfreien Geräten kann aufgrund der chromathaltigen Speichersteine eine erhebliche Gesundheitsgefahr ausgehen. Im Zweifelsfall muss ein Gerät daher immer als schadstoffhaltig eingestuft werden. Ein nicht sach- und fachkundiger Umgang mit den Nachtspeicherheizgeräten kann die schadstoffhaltigen und gesundheitsgefährdenden Stoffe freisetzen und Gefahren für Mensch und Umwelt auslösen. Aus diesen Gründen werden die Nachtspeicherheizgeräte nicht an den Wertstoffhöfen des Landkreises Ansbach angenommen und sind direkt zur Übergabestelle, Firma Pfahler Müllabfuhr GmbH, in Dinkelsbühl (Tel.: 09851/ ) zu verbringen. Beachten Sie dabei bitte auch, dass die Nachtspeicherheizgeräte nur dann kostenlos angenommen werden, wenn diese ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden und nicht beschädigt angeliefert werden. Weitere Informationen zu den Annahme- und Anlieferungsbedingungen erteilt die Pfahler Müllabfuhr GmbH. Online Service Alle Informationen aus dieser Broschüre sowie Formulare sind auch im Internet unter Bürgerservice Abfall bzw. Formulare abrufbar. Darüber hinaus kann online auch ein individueller Abfuhrkalender erstellt werden. 41

42 Wichtige Adressen 42 Landratsamt Ansbach Sachgebiet Abfallwirtschaft Crailsheimstraße Ansbach Tel. 0981/ ( bis Uhr Fax 0981/ und Fr Uhr) Müllumladestation und Deponie Im Dienstfeld 2 (zwischen Aurach und Weinberg) Aurach Tel /91130 Fax 09804/ Öffnungszeiten:. - Fr. von 8:00-16:30 Uhr und an bestimmten Samstagen (Termine auf Anfrage) Zusätzlicher Haus-, Sperr- und Gewerbeabfall kann gebührenpflichtig angeliefert werden. Weitere Informationen über Anliefermöglichkeiten und Gebühren sowie zu speziellen Abfällen unter oder auf telefonische Anfrage. Bei der Anlieferung von asbesthaltigen Stoffen (Eternit) bitte vorher anrufen. Soziale Einrichtungen (Annahme von gebrauchsfähigen Möbeln und Durchführung von Entrümpelungen) Das Sozialkaufhaus Altendettelsauer Straße Neuendettelsau Tel / Rot-Kreuz-Laden Josef-Greiner-Str Dinkelsbühl Tel /30 03 Internet: Rot-Kreuz-Laden Spitalstraße Feuchtwangen Tel / Internet: Rothenburger Projektschmiede e. V. Industriestraße Rothenburg o.d.tauber Tel / Internet: Gebrauchtwarenhof Heilsbronn Ansbacher Str Heilsbronn Tel / Internet: Landratsamt Ansbach 0981/468-0 Sachgebiet Abfallwirtschaft abfallwirtschaft@landratsamt-ansbach.de Sachgebietsleiterin Frau Gedon Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit N. N Betreuung der Wertstoffhöfe Frau Kern Kostenlose Zusatzabfallsäcke, Rechnungsprüfung Frau Christ Frau Zeka Gebührenabrechnungsstelle 09 81/ ( bis Uhr und Fr Uhr) An-, Ab-, Ummeldungen, Gebührenbescheide, Störungsmeldungen abrechnung@landratsamt-ansbach.de Frau Knörr Frau Hecht Frau Dirian Frau Kuhlin Frau Buckel Satzungsvollzug, Hausverwaltungen Frau Meier Sachgebiet Gewerbe-, Jagd-, Abfallrecht abfallrecht@landratsamt-ansbach.de Sachgebietsleiter Herr Breidenstein Ordnungswidrigkeitenrecht, wilde Abfallablagerungen Herr Maag (Teilsachgebietsleiter Staatliches Abfallrecht) Herr Adolf Frau Geitner Gewerbliche Abfallsammlungen Frau Körber Deponierecht, Überwachung der Bauschuttdeponien Frau Burger Klärschlammverordnung, Verpackungsverordnung, Bioabfallverordnung, Erteilung der Abfallerzeugernummer Frau Schuh Herr Adolf

43 Ihren persönlichen Abfallkalender können Sie sich unter ->Bürgerservice ->Abfall ->Abfallabfuhrplan, herunterladen und ausdrucken. Bitte tragen Sie hier die für Sie zutreffenden Termine ein: Restabfall Woche: gerade ungerade Terminplaner 2019 Testen Sie auch unsere neue Abfall-App: Wochentag: Feiertagsverlegung: Bioabfall Woche: gerade ungerade Wochentag: Feiertagsverlegung: customer/ansbach/mobile/ Papiertonne Gelber Sack Freitag, 2019 Termine der Nachbargemeinden: Samstag, 2019 Freitag, 2019 Samstag, 2019 Wertstoffhof-Öffnungszeit Tag Uhrzeit Tag Uhrzeit 43

44 44

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