Gewerbeabfälle. Zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgen. m den Rest!

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1 Gewerbeabfälle Zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgen m den Rest!

2 Alles auf einen Blick In privaten Haushalten fallen Tag für Tag große Mengen der verschiedensten Abfälle an. Die Abfälle aus dem gewerblichen Umfeld stehen dem in Nichts nach und müssen ebenso sicher, zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgt werden. Darum kümmert sich im Landkreis Teltow-Fläming und Teilen des Landkreises Dahme-Spreewald der SBAZV. Gesetzliche Rahmenbedingungen Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in der Region basiert die Arbeit des Verbandes auf gesetzlich fixierten Grundlagen, die sowohl für den SBAZV als auch für alle Einwohner, Unternehmen, Institutionen etc. der Region verbindlich gelten. Konkret handelt es sich dabei um: das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz sowie um die Gewerbeabfallverordnung. Der SBAZV ist verpflichtet, diese gesetzlichen Grundlagen in der Region umzusetzen. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz fällt die Entsorgung aller Abfälle zur Beseitigung also der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle in das Hoheitsgebiet des SBAZV. Für Sie als Unternehmer hat dies einen entscheidenden Vorteil: Eine zuverlässige und umweltgerechte Entsorgung dieser Abfälle ist Ihnen garantiert. Welche Abfälle als zur Beseitigung gelten, erfahren Sie auf den Innenseiten.

3 Leistungen des SBAZV Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen bietet der Verband umfangreiche Leistungen der Abfallentsorgung. Die Abholung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen ist dabei die Kernaufgabe des Verbandes. Entsorgungsleistungen ohne Zusatzkosten: Beratung rund um alle Abfälle Bereitstellung und Entleerung von Papierbehältern wahlweise: 240 l (Leerung 4 wöchentlich) l (Leerung 14-täglich bzw. wöchentlich) Papierpressen 10 md und 20 md Abholservice in haushaltsüblichen Mengen: für Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgroßgeräte, Altmetall und Altreifen Anmeldung über Abrufkarte, auf oder telefonisch (nur Sperrmüll) Sammlung transparenter Folien Weitere Entsorgungsleistungen: Abholung und Entsorgung aller Abfälle zur Beseitigung flexible Behältergrößen und Entsorgungsrhythmen: 80 l, 120 l und 240 l (Entleerung 14-täglich) l (Entleerung 14-täglich, wöchentlich, 2 x wöchentlich oder nach Bedarf) 10 md und 20 md Pressen

4 Der Gewerbeabfall Das Kreislaufwirtschatfs- und Abfallgesetz definiert die Grundlagen der modernen Abfallwirtschaft mithilfe der so genannten Abfallhierarchie. In mehreren Schritten werden klare Prioritäten gesetzt, um möglichst viel des Rohstoffes Abfall wieder in einen Stoffkreislauf zurückzuführen. Abfallvermeidung Der beste Abfall ist gar kein Abfall, denn je weniger davon bei Prozessen innerhalb des Betriebes entsteht, desto besser ist es für die Umwelt. Die aktive Abfallvermeidung hat jedoch nichts mit dem Kauf recycelbarer Produkte zu tun. Es geht darum, die Eigenschaften des Gegenstandes unter Umweltaspekten einzuschätzen und entsprechend zu handeln. reparierbar? langlebig? stark verpackt? wirklich nötig? Ist das Produkt: erneut verwendbar? schadstoffarm? Wiederverwendung Bevor vermeintliche Abfälle vorschnell entsorgt werden, sollte man prüfen, ob sie noch einem anderen Zweck oder einer anderen Person nützen können. Auf der Webseite des Verbandes erfahren Sie, an welchen Orten Sie z. B. ausgediente Büromöbel oder andere Alltagsgegenstände abgeben können, um anderen Menschen und am Ende auch der Umwelt zu helfen.

5 Recycling (stoffliche Verwertung) Abfälle, die nicht vermieden werden können, müssen nach Möglichkeit durch die stoffliche Verwertung in den Rohstoffkreislauf zurückkehren. Grundlage dafür ist die sortenreine Trennung der Abfälle. Diese ist nach 3 der Gewerbeabfallverordnung für folgende Fraktionen Pflicht: Papier und Pappe Glas Kunststoffe Metalle biologisch abbaubare Abfälle, wie Küchen- und Kantinenabfälle, Garten- und Parkabfälle und Marktabfälle Bestimmte Abfallfraktionen können gemeinsam erfasst werden, sofern sie einer Vorbehandlung zugeführt werden. In keinem Fall dürfen biologisch abbaubare Abfälle enthalten sein. In Abfallgemischen zur stofflichen Verwertung darf enthalten sein: Papier und Pappe Glas Metalle Kunststoffe Holz (schadstofffrei) Bekleidung Textilien Gummi Kork Keramik darf NICHT enthalten sein: biologisch abbaubare Abfälle verdreckte, nasse Folien und Papiere Putzlappen Hygienepapiere Kehricht Asche Ein Gemisch, das diese Stoffe enthält, ist Abfall zur Beseitigung, der laut Gewerbeabfallverordnung über den SBAZV entsorgt werden muss.

6 Energetische Verwertung Abfallgemische können unter Umständen auch in zugelassenen Anlagen energetisch verwertet werden. Der Heizwert des Abfalls muss dann mindestens kj/kg betragen. Aus diesem Grund darf das Abfallgemisch keine inerten Stoffe, wie Glas, Metall oder mineralische Abfälle, aber auch keine biologisch abbaubaren Stoffe enthalten. Wichtig! In Abfallgemischen zur stofflichen Verwertung dürfen keine biologisch abbaubaren Stoffe enthalten sein. Gemische zur energetischen Verwertung dürfen neben biologisch abbaubaren Stoffen auch keine mineralischen Abfälle enthalten. Gemische, die biologisch abbaubare Abfälle oder Hausmüll enthalten, sind kein Abfall zur Verwertung! In Abfallgemischen zur energetischen Verwertung darf enthalten sein: Papier und Pappe Bekleidung Textilien Holz (schadstoffarm) Kunststoffe Gummi Kork darf NICHT enthalten sein: Glas Metalle mineralische Abfälle biologisch abbaubare Abfälle Asche Kehricht

7 Beseitigung Hoheitsgebiet des SBAZV Alle Abfallgemische, die nicht verwertet werden können, gelten als Abfall zur Beseitigung. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist der SBAZV grundsätzlich für alle Abfälle zur Beseitigung zuständig. Der Gesetzgeber hat hier eine Überlassungsund Andienungspflicht vorgesehen. Private Unternehmen dürfen nicht mit der Entsorgung beauftragt werden. Diese Verpflichtung ist für Sie in keiner Weise ein Nachteil: Der Verband stellt Ihnen Behälter gemäß Ihrem Bedarf zur Verfügung und sorgt für eine verantwortungsvolle Entsorgung. Im Verbandsgebiet des SBAZV wird der Abfall zur Beseitigung in der Restabfallbehandlungsanlage in Niederlehme behandelt, so dass ein Großteil der Abfälle anschließend stofflich bzw. energetisch als industrieller Ersatzbrennstoff verwertet werden kann. Eine Übersicht über die wichtigsten Leistungen des SBAZV finden Sie auf der Vorderseite. Angaben zu den Gebühren können Sie der aktuellen Abfallgebührensatzung auf der Webseite des Verbandes entnehmen. Gern informieren Sie unsere Abfallberater über unsere Leistungen und Gebühren.

8 Südbrandenburgischer Abfallzweckverband Teltowkehre Ludwigsfelde Tel: / Fax: / info@sbazv.de Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern! Ihre Ansprechpartner sind: Frau Tieks Tel: / tieks@sbazv.de Herr Winter Tel: / winter@sbazv.de Frau Dommisch Tel: / bdommisch@sbazv.de Dieser Flyer wurde auf Papier aus nachhaltiger Produktion gedruckt.

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