2. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
|
|
- Angela Fried
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) 1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. 2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. 3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. 4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen über 27 Jahre in angemessenem Umfang einbeziehen. Art. 17 BayKJHG Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden 1) Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend 79 Abs. 2 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit ( 11,12 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch) und zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22 in Verbindung mit 24 sowie 25 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bleibt unberührt; er berät und unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben nach Satz 2 und trägt erforderlichenfalls durch finanzielle Zuwendungen zur Sicherung und zum gleichmüßigen Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebots bei. Übersteigt eine Aufgabe nach Satz 1 die Leistungsfähigkeit einer kreisangehörigen Gemeinde oder sind Einrichtungen, Dienste oder Veranstaltungen bereitzustellen oder vorzuhalten, deren Einzugsbereich sich auf mehrere kreisangehörige Gemeinden erstreckt, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in geeigneten Fällen darauf hinzuwirken, dass die Aufgabe im Weg kommunaler Zusammenarbeit erfüllt wird, oder, falls dies nicht möglich ist, selbst dafür Sorge zu tragen. Für Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit, die für Teilnehmer aus mehreren Gemeinden bestimmt sind, ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe unmittelbar zuständig. 2) Für die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe gelten 4 und 74 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch sowie Art. 2 dieses Gesetzes entsprechend. 3) Die kreisangehörigen Gemeinden sind im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Aufgaben entsprechend 80 Abs. 3 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch an der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers zu beteiligen.
2 2. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Seite 2 Bestandsaufnahme: Befragung der Gemeinden des Landkreises Die kommunale Jugendarbeit des Landkreises Ansbach befragte in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring des Landkreises Ansbach im Jahr 2000 alle Bürgermeister/innen, Jugendbeauftragte, hauptberuflichen Jugendpfleger/innen und die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen. Themen der Befragung waren: Jugendräume Aktivitäten Sport- und Spielmöglichkeiten Freizeitmöglichkeiten Förderung und Unterstützung Kenntnis der Angebote von Jugendarbeit und KJR Ferienprogramm Ferienprogramme finden in 51 Gemeinden an 2 50 Tagen statt Die Gemeinden gaben 1999/2000 für Ferienangebote jährlich zwischen 150 Euro und Euro aus. Jugendbeauftragte Im Jahr 2000 gab es 80 Jugendbeauftragte in 55 Gemeinden, davon waren 53 Personen Gemeinderatsmitglieder. Im Jahr 2001 gab es 89 Jugendbeauftragte in 54 Gemeinden, im Jahr 2003 gab es 96 Jugendbeauftragte in 55 Gemeinden, Davon haben nach eigenen Angaben im Jahr 2000: 45 die Unterstützung der Verantwortlichen erfahren 45 werden bei Belangen der Jugendarbeit angehört 23 verfügen über eigene Räumlichkeiten 16 können über einen eigenen Etat verfügen Hauptamtliche Jugendpfleger/innen Der Landkreis beschäftigt 2 Jugendpfleger (davon 1 in Vollzeit, 1 in Teilzeit). Im Landkreis arbeiteten 2000: 19 hauptberufliche Jugendpfleger/innen oder Jugendleiter/innen 2001: 23 hauptberufliche Jugendpfleger/innen oder Jugendleiter/innen 2003: 36 hauptberufliche Jugendpfleger/innen oder Jugendleiter/innen. Anstellungsträger waren im Jahr x freie Träger und 5x kommunale Träger. Die angegebenen Zahlen der Befragung wurden im Teilplan 2 berücksichtigt.
3 2.1 Außerschulische Jugendbildung nach 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII Bestand im Landkreis Ansbach Träger/Einrichtung Amt für Jugend & Familie Kommunale Jugendarbeit Beschreibung des Angebotes Beratung und Förderung der Gemeinden Ausgaben 2001: (Bürgermeister, Jugendbeauftragte) in allen Fragen der Jugendarbeit, insbesondere der offenen Jugendarbeit Beratungen: 2002: : 22 Treffen der Jugendbeauftragten Treffen der Hauptamtlichen Verleih von Spielgeräten und Medien Häufigkeiten/Kosten (jährlich) 0 Euro Ausgaben 2002: 660,30 Euro Ausgaben 2003: 500 Euro 2000: 2 Treffen á 10 TN (Teilnehmer) 2001: 1 Treffen á 15 TN 2002: 1 Treffen á 29 TN 2003 fand kein Treffen statt. 2000: 2 Treffen á 20 TN 2001: 2 Treffen á 15 TN 2002: 2 Treffen 1) 13 TN 2) 25 TN 2003: 2 Treffen 1) 22 TN 2) 25 TN 2001: Entleihungen 2002: Entleihungen 2003: Entleihungen Personal 1 Jugendpfleger in Vollzeit 1 Jugendpfleger in Teilzeit Stadt Dinkelsbühl Städtische Jugendpflege 2 Jugendräume, Erfahrung in Selbstverwaltung, Organisation von Veranstaltungen ein Raum ist täglich geöffnet, der andere Raum am Wochenende und nach Bedarf anteilig Jugendleiter/Innentreffen 1 mal jährlich Aktionen zu Themen wie Liebe, Sexualität, Gewalt 2-5 mal jährlich Stadt Feuchtwangen Städtische Jugendpflege verschiedene Angebote vor allem im Rahmen des Ferienprogrammes Angebote, bzw. Veranstaltungen Euro Euro anteilig und ehren-amtliche Mitarbeiter aus Vereinen
4 2.1 Außerschulische Jugendbildung nach 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII Seite 2 Träger/Einrichtung Stadt Heilsbronn Stadt Rothenburg Stadt Windsbach Gemeinde Lichtenau Diakonie Neuendettelsau Evangelische Jugend Dekanat Feuchtwangen Evangelische Jugend Dekanat Leutershausen Evangelische Jugend Dekanat Rothenburg Evangelische Jugend Dekanat Wassertrüdingen Erzbischöfliches Jugendamt Dekanat Ansbach Beschreibung des Angebotes verschiedene Angebote im Rahmen des sbetriebes Mitarbeiter/innenseminar verschiedene Angebote im Rahmen des sbetriebes verschiedene Angebote im Rahmen des sbetriebes verschiedene Angebote im Rahmen des sbetriebes Internet-Training Bewerbungstraining Umgang mit Aggression im JUZ Ausbildung von Jugendlichen Angebote der Mitarbeiter/innenfortbildu ng Grund- und Aufbaukurse für Leute ab 15 Jahre Grund- und Aufbaukurse für Jugendleiter/innen Religiöse Besinnungstage Okkultismus themenbezogen nach Auswahl der Gruppen Gruppenleiter/innen(GL) Grund- und Aufbaukurse GL-Seminare diverse Themen Häufigkeiten/Kosten (jährlich) 1x jährlich 2x jährlich nach Bedarf 1x jährlich 1x jährlich ca. 4x 2-3x jährlich über je 4 Tage in den Ferien jeweils 1x Personal anteilig im Team mit Ehrenamtlichen 2 Hauptamtliche anteilig anteilig im Team mit Ehrenamtlichen anteilig im Team mit Ehrenamtlichen anteilig jeweils 1 Hauptamtliche/r zusammen mit Berufskollegen auf Kirchenkreisebene, d.h. über den Landkreis hinaus 2 Hauptamtliche 5x jährlich 8 Ehrenamtliche Fortbildungen 1-3 Hauptamtliche im Team mit Ehrenamtlichen
5 2.1 Außerschulische Jugendbildung nach 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII Seite 3 Kommentar des Arbeitsausschusses Der Landkreis Ansbach unterstützt die Gemeinden mit einem Personalkostenzuschuss für einen bei der Eröffnung mit 250 Euro. Die kommunale Jugendarbeit bietet Beratung für Gemeinden, Jugendbeauftragte, Hauptamtliche, Vereine, Verbände und Privatpersonen an. Das Beratungsangebot umfasst: die Beratung bei Veranstaltungen im Kinder- und Jugendkulturbereich, bei der Planung von Festen und anderen Angeboten für Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Durchführung von Theaterveranstaltungen an Schulen, Beratung bei der Spielplatz- und Schulhofgestaltung, bei der Durchführung und Entwicklung offener Jugendarbeit, bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Kindern für Lehrer/innen und Erzieher/innen, bei der Planung von Aktionen zu den Themen Gewaltprävention, Suchtprävention, Sexualprävention, Gewalt an Kindern und Erlebnispädagogik. Zuschussmöglichkeiten durch den Bayerischen Jugendring (BJR) gibt es nach Antrag folgende: - Zuschüsse für den Bau eines s. - Finanzielle Unterstützung für Mitarbeiterbildung und Jugendbildung - Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Großspielgeräten Kreisjugendring Ansbach Unterstützung erhalten nur Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings auf Antrag! - Finanzielle Unterstützung für Mitarbeiterbildung und Jugendbildung - Finanzielle Zuschüsse bei Bau, Renovierung und Ausstattung von Jugendräumen - Zuschüsse bei Anschaffungen (z.b. Spielgeräte, Zelte, Spiele)
6 2.1.1 Geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit Definition: Geschlechtsspezifische Jugendarbeit setzt bei den unterschiedlichen Lebensbedingungen bei Mädchen und Jungen an und stellt deren spezifischen Interessen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Träger/Einrichtung Beschreibung des Häufigkeiten/Kosten Personal Angebotes (jährlich) Amt für Jugend und Familie Sexualpädagogik 1 Jugendpfleger in Teilzeit jeweils anteilig Diakonie Neuendettelsau Mädchengruppe Wendo 1x wöchentlich 1 Wochenende jährlich anteilig u. 1 Ehrenamtliche Evangelische Jugend Dekanat Leutershausen Erzbischöfliches Jugendamt Dekanat Ansbach 2 Jungschargruppen 1 Teeniegruppe (nur Jungen) 1 Mädchengruppe In Kooperation mit Caritas Ansbach Love-Tours Referentin 1 x wöchentlich ehrenamtlich (Gruppenleiter/in) 2x 3 Hauptamtliche Kommentar des Arbeitsausschusses Geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit sollte in den Kommunen verstärkt angeboten werden.
7 2.1.2 Kinder- und Jugendkulturarbeit Bestand im Landkreis Ansbach Träger/Einrichtung Amt für Jugend und Familie Kommunale Jugendarbeit Kreisjugendring Beschreibung des Angebotes Jugendkulturwochen in Kooperation mit KJR Buchausstellung, Autorenlesung Theater Bandkatalog (Kooperation KJR und Stadt Ansbach) (Ab 2004 gibt es nur noch eine Internetversion des Bandkatalogs.) Jugendkulturwochen in Kooperation mit Landkreis Ansbach Bandkatalog in Kooperation mit Landkreis und Stadt Ansbach Häufigkeiten/Kosten Personal (jährlich) Durchschnittlich18 Tage mit 1 Jugendpfleger in ca. 40 Veranstaltungen in Vollzeit 14 Gemeinden 1 Jugendpfleger in Haushalt 2001: Teilzeit 6.135,50 Euro Haushalt 2002: Euro Haushaltsansatz 2003: Euro 4 Veranstaltungen in 4 Gemeinden Haushalts 2001: 613,55 Euro Haushalts 2002: Euro Haushaltsansatz 2003: Euro 4 Veranstaltungen in 2 Gemeinden Haushalt 2000/01 715,81 Euro Haushalt 2002: Euro Haushalt 2003: Euro Haushalt 2001: anteilig 1.022,58 Euro Haushalt 2002: anteilig: Euro Haushalt 2003: 0 Euro 18 Tage mit durchschnittlich 40 Veranstaltungen in 14 Gemeinden Haushalt ,50 Euro Haushalt Euro Haushalt ,55 Euro Haushalt 2001: anteilig 1.022,58 Euro Haushalt 2002: anteilig: Euro ehrenamtliche Vorstandschaft 1 Pädagogische Mitarbeiterin, 30 Stunden pro Woche 1 Verwaltungsange stellte, halbtags
8 2.1.2 Kinder- und Jugendkulturarbeit Seite 2 Träger/Einrichtung Stadt Dinkelsbühl Städtische Jugendpflege Stadt Feuchtwangen Städtische Jugendpflege Stadt Heilsbronn Stadt Rothenburg Diakonie Neuendettelsau Beschreibung des Angebotes Jugendkulturwochen Rockkonzerte Discoveranstaltungen mit Live-Auftritten Jugendkulturwochen Kinder- und Jugenddisco Unterstützung von Jugendtanzgruppen Filmnacht Konzerte Jugend- und Kinderdisco Openair Kultur im Bauhof Jugendkulturwochen Kulturelle Veranstaltungen im Ferienprogramm Stageclub für junge Nachwuchskünstler Jugendkulturwochen Häufigkeiten/Kosten (jährlich) 1x ca. 2x 7x Angebote (Schwerpunkt in Sommerferien und im November) ca Euro Euro 1x monatlich monatlich 1x 1x 1x monatlich 1 Veranstaltung jährlich Personal und Ehrenamtliche 1Hauptamtlicher mit Honorarkräften und Ehrenamtliche aus Vereinen und Ehrenamtliche 2 Hauptamtliche anteilig 1 Hauptamtliche/r anteilig und Ehrenamtliche Evangelische Jugend Dekanat Wassertrüdingen Erzbischöfliches Jugendamt Dekanat Ansbach Lesenächte/Filmnächte 2x jährlich Partys und Konzerte der 10x Ehrenamtliche Gruppen Jagd nach Mr. X 1x 4-5 Hauptamtliche 10 Ehrenamtliche
9 2.2 Jugendarbeit in Sport, Spiel, Geselligkeit 11 Abs. 3 Nr.2 SGB VIII Unter Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit wird beispielsweise die Spielförderung, die Förderung von Trendsportarten (z.b. Streetball) und die Organisation von Events verstanden. Der Mensch ist nur da ganz Mensch, wo er spielt. (Schiller) Bestand im Landkreis Ansbach Träger/Einrichtung Beschreibung des Angebotes Amt für Jugend und Familie Beratung der Gemeinden bei Spielanlagen Spielseminare (in Kooperation mit dem KJR oder eigene) sowie Spielförderung Häufigkeiten/Kosten (jährlich) 3-mal jährlich 1 2 mal jährlich 2001: : : 75 Personal 1 Jugendpfleger in Vollzeit 1 Jugendpfleger in Teilzeit Beratung der Gemeinden und Hauptamtlichen bei Trendsportarten und Events 3-mal jährlich
10 2.2.1 Spielanlagen in den Gemeinden (Stand: März 2001) Gemeinde Spielanlagen Spielplätze bis 12 Jahre Spielplätze ab 12 Jahre Bolzplätze Adelshofen 5 3 Arberg 9 3 Aurach 10 3 Bechhofen Bruckberg 2 Buch a. W Burgoberbach 6 4 Burk 6 3 Colmberg Dentlein a. F. 4 3 Diebach 3 3 Dietenhofen Dinkelsbühl 26 9 Dombühl Dürrwangen 5 3 Ehingen 4 1 Feuchtwangen Flachslanden 8 2 Gebsattel Gerolfingen 2 1 Geslau 8 1 Heilsbronn 13 9 Herrieden Insingen 3 Langfurth 4 Lehrberg 8 5 Leutershausen 30 1 Lichtenau 11 1 Merkendorf 8 1 Mitteleschenbach 2 Mönchsroth 3 1 Neuendettelsau 8 6 Neusitz 7 1 Oberdachstetten 4 2 Ohrenbach 6 3 Ornbau 5 2 Petersaurach 5 2 Röckingen 1
11 2.2.1 Spielanlagen in den Gemeinden (Stand: März 2001) Seite 2 Gemeinde Spielanlagen Spielplätze Spielplätze Bolzplätze bis 12 Jahre ab 12 Jahre Rothenburg Rügland Sachsen b. Ansbach 6 1 Schillingsfürst 5 3 Schnelldorf 8 4 Schopfloch 5 1 Steinsfeld 6 6 Unterschwaningen 4 1 Wassertrüdingen Weidenbach 6 4 Weihenzell 9 1 Weiltingen 6 3 Wettringen Wieseth 3 2 Wilburgstetten 11 2 Windelsbach 8 4 Windsbach 12 4 Wittelshofen 4 1 Wörnitz Wolframs Eschenbach Gesamt
12 2.2.2 Sportanlagen im Landkreis insgesamt (Stand März 2001) Gesamt I. Sportanlagen/außen 329 davon Leichtathletik 25 Hartplatz 37 Fußballplatz 137 Tennisplatz 130 II. Sportanlagen/innen 144 davon Turnhallen 64 Gymnastikhallen 43 Kegelbahnen 37 III. Trendsportanlagen 50 davon Streetball 13 Beachball 15 Skateboardanlage 22 IV. Familien- und Jugendsport 113 davon Trimm-Dich-Anlage 5 Reitanlage 31 Minigolf 2 Schießanlage 75 V. Wassersport 69 davon Freibad 13 Hallenbad 9 Naturbadeanlage 47 VI. Wintersport 52 davon Skilift 4 Rodelbahn 9 Eisbahn 31 Langlaufloipe 8 Sportanlagen insgesamt 757
2. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
2. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) 1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit
MehrFeststellung des Grundversorgers in den Netzen der allgemeinen Versorgung für Strom nach 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
1 Bayern Abenberg N-ERGIE Aktiengesellschaft 2 Bayern Absberg N-ERGIE Aktiengesellschaft 3 Bayern Abtswind N-ERGIE Aktiengesellschaft 4 Bayern Adelschlag N-ERGIE Aktiengesellschaft 5 Bayern Adelshofen
MehrBekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 16.03.2014
Anlage 14 Teil 1 (zu 51 GLKrWO) Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 16.03.2014 Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Kreistags die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:
MehrBitte bei Antwort angeben V5/0013.05-1/1489
Abdruck Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Kuchenbuch TELEFON 089 1261-1223 Frau Präsidentin des Bayerischen
MehrSeniorenpolitisches Gesamtkonzept. für den Landkreis Ansbach
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Ansbach - Pflege und Pflegebedarfsplanung - Augsburg und München, im Oktober 2011 Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern Arbeitsgruppe für Sozialplanung
MehrKulturland NRW Fördergrundlagen für die Position 2.2.1 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW
Kulturland NRW Fördergrundlagen für die Position 2.2.1 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW Veranstaltung der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit am 26.11.2013 Veronika Spogis,
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
Mehr17. Wahlperiode 19.12.2014 17/4164
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 19.12.2014 17/4164 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander König CSU vom 19.02.2014 Arbeitsplätze des Freistaats Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche
Mehrhttp://www.lexonline.info/lexonline2/live/voris/printview_0.php?phpsessid=9d5e78...
Seite 1 von 6 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Vom 5. Februar 1993 (Nds. GVBl. S. 45 - VORIS 21130 04 00 00 000 -) Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
MehrJugendtreff, Angebote für Kinder und Jugendliche, Ferienprogramme, Kooperation, Beratung, Jugendengagement des Landkreises Regensburg
Jugendtreff, Angebote für Kinder und Jugendliche, Ferienprogramme, Kooperation, Beratung, Jugendengagement des Landkreises Regensburg 1 Karl Mooser Leiter des Kreisjugendamtes Regensburg 2 Überblick Vorstellung
MehrPraxisfragen zur Anwendung des 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Stand: 17.09.2013 (nach Ad-hoc-Ausschuss) 1.
Praxisfragen zur Anwendung des 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Stand: 17.09.2013 (nach Ad-hoc-Ausschuss) 1. Teil Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz
MehrReferenzliste 2015 Fa. Herz Transporte - Erdbau GmbH
E 2014-2015 AWO Seniorenresidenz Cadolzburg, Neubau Betreutes Wohnen mit Pflegestation Beil Baugesellschaft mbh 91564 Neuendettelsau E 2012-2015 Außensanierung der kath. Pfarrkirche "St. Blasius" in Arberg
MehrJugendförderung der Stadt Bendorf
Jugendförderung der Stadt Bendorf Die Fachstelle für Jugendarbeit in der Stadtverwaltung Bendorf umfasst 1,5 Fachstellen im Bereich der Jugendpflege sowie eine 0,5 Stelle im Jugendinternetcafé. Ziele und
MehrZielsetzung: Inhalte der Schulungen: Umfang und Dauer: Struktur: Anbieter:
Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände, des Landesjugendrings und der Landesjugendämter in NRW zu den Schulungen zum Erwerb der Jugendleitercard (Juleica) Die Jugendleiter in-card, kurz Juleica, ist
MehrDIE KARTE. für Jugendleiter & Jugendleiterinnen IM MAIN-TAUNUS-KREIS
DIE KARTE für Jugendleiter & Jugendleiterinnen IM MAIN-TAUNUS-KREIS SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, LIEBE JUGENDLEITERINNEN UND JUGENDLEITER, für Jugendliche und Kinder verantwortlich zu sein, sie während
MehrEmpfehlungen. zur. parteilichen Arbeit. mit Mädchen und jungen Frauen
Empfehlungen zur parteilichen Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen in den über den Landesjugendplan NRW geförderten Angeboten Stand: 03.11.2000 1/12 D:\-hps-\Jugendhilfe\cd_rom_publikationen\material\empfehlungen_maechen_endf.doc
MehrBeilage 3 zu Einzelplan 07 Kinder- und Jugendförderplan
189 Haushaltsjahr 2015 Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (3. AG-KJHG - KJFöG) sieht in 9 vor, die finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und des erzieherischen
MehrDiakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Sparpläne der NRW-Kommunen
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Sparpläne der NRW-Kommunen Überblick Es fällt auf, dass in den meisten Sparplänen Erhöhungen der Beiträge für Kitas, OGS und Familienzentren eingeplant sind. Darüber
MehrLandkreis Uelzen Uelzen, den 15.10.2012 Der Landrat Jugendamt Jugendpflege. Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uelzen
Landkreis Uelzen Uelzen, den 15.10.2012 Der Landrat Jugendamt Jugendpflege Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uelzen I. Präambel Der Landkreis Uelzen fördert jährlich im Rahmen der
MehrZentraler Akteur und Kooperationspartner
Kinder- und Jugendhilfe - Zentraler Akteur und Kooperationspartner in der Prävention von Delinquenz Bernd Holthusen Deutsches Jugendinstitut Fachgruppe Angebote und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe
MehrAufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz
Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Jugendfördermitteln des Landkreises Sigmaringen
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Jugendfördermitteln des Landkreises Sigmaringen Stand: 24.11.2014 Teil A Grundsätzliches 1. Verantwortung und Gültigkeit 1.1 Der Landkreis Sigmaringen
MehrErweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
HOCHSAUERLANDKREIS DER LANDRAT Hochsauerlandkreis Der Landrat 59870 Meschede An die Vorstände der Anerkannten Träger nach 75 Sozialgesetzbuch VIII Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich
MehrKirchenBezirksSozialarbeit
KirchenBezirksSozialarbeit des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.v. Lebenslagenbericht und Statistik 2009 Dieser Bericht ist eine fallbezogene Auswertung der Lebenslagen der Hilfesuchenden,
MehrKein Kind ohne Ferienerholung
Ministerium für Soziales, Gesundheit, des Landes Schleswig-Holstein Offensive gegen Kinderarmut Kein Kind ohne Ferienerholung Informationen über Unterstützung durch das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie
MehrLeistungsbeschreibungen des Jugendamtes der Stadt Unna
Jugendamt der Stadt Unna. Autoren: Beate Janßen, Heinz Dieter Edelkötter, Hartmut Grimm. Produktund Leistungsbeschreibungen des Jugendamtes der Stadt Unna des Produktbereiches Jugend, der Produkte - Spielflächen
MehrKinder- und Jugendstudie im Erzgebirgskreis. Onlinebefragung der freien Träger und Kommunen
Kinder- und Jugendstudie im Erzgebirgskreis Onlinebefragung der freien Träger und Kommunen Gliederung Untersuchungsdesign Ergebnisse der Onlinebefragungen Rahmenbedingungen Familienfreundlichkeit Beteiligungsmöglichkeiten
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
Mehr1 Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Familienzentren sind Selbsthilfeinitiativen auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, die
GRUNDSÄTZE ZUR FÖRDERUNG VON FAMILIENZENTREN IN I RHEINLAND--PFALZ Das Land Rheinland-Pfalz fördert aufgrund des 16 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit 17 des Landesgesetzes
MehrWer flieht, braucht Hilfe Refugees Welcome!
Aktuelle (jugend-)politische Themen beeinflussen die Arbeit in den Jugendverbänden und Einrichtungen des Kreisjugendring München-Stadt. Mit den KJR-POSITIONEN bezieht der Vorstand Stellung zu Themen, die
MehrSGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015
SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 von Martin Staiger, Esslingen 1 Inhalt I. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II ( 7-9 SGB II) 3 II. Die Bedarfsgemeinschaft ( 7, 9 SGB II) 4 III. Die Vermögensfreigrenzen
MehrF n e I sraat"liy,:'#"",: I, ffi
F n e I sraat"liy,:'#"",: I, ffi Familie,na cär'uäil;ii' \w FnErsrAA,T TuüntNcEN Kultusrninisterium Vereinbarung zrrr Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Freistaat Thüringen zwischen dem Thüringer
MehrEltern brauchen Hilfe. für Eltern & Kinder. Institutionelle Hilfen. Kind braucht Hilfe. Kindeswohlgefährdung
Institutionelle Hilfen für Eltern & Kinder Eltern brauchen Hilfe Kind braucht Hilfe Kindeswohlgefährdung Caritas Erziehungsberatung Tel. 09771 / 61160 emotionale Probleme Allgemeiner Sozialdienst (Jugendamt)
MehrFerienfaltblatt 2014
Ferienfaltblatt 2014 Schulferien 2014 in NRW Ostern 14.04. - 26.04.14 Sommer 07.07. - 19.08.14 Herbst 06.10. - 18.10.14 Winter 22.12. - 06.01.15 (ohne Gewähr) Osterferien Ferienspiele 14.04. 17.04.14 Städt.
MehrFamilie, Jugend und Soziales. Samtgemeinde Amelinghausen
Familie, Jugend und Soziales Samtgemeinde Amelinghausen Ihre Ansprechpartner im Überblick Sozialraumbüro der Samtgemeinde Amelinghausen Maria Joecks maria.joecks@sozialraumteam-amelinghausen.de Stephan
MehrVom 6. Mai 2015 - Az.: 31-6930.160/211. 1 Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung"
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung" (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung) Vom 6. Mai 2015
Mehr3. Dialogforum. Verleihung des Qualitätssiegels Bildungsregion in Bayern. 27. November 2015, Herrieden
3. Dialogforum Verleihung des Qualitätssiegels Bildungsregion in Bayern 27. November 2015, Herrieden Vorwort Liebe Bildungsregionsakteure, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Begriff Bildung werden
MehrAuf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Landkreises NN / der Stadt NN vom TT.MM.JJJJ wird folgende Vereinbarung getroffen.
Anlage 1 Muster für eine Vereinbarung nach 72a SGB VIII i Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Landkreises NN / der Stadt NN vom TT.MM.JJJJ wird folgende Vereinbarung getroffen.
MehrRichtlinie zur Finanzierung von Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Stadt Herzberg (Elster) (Kita Finanzierungsrichtlinie KitaFR)
Richtlinie zur Finanzierung von Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Stadt Herzberg (Elster) (Kita Finanzierungsrichtlinie KitaFR) vom 18.11.2010 Gliederung 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen,
MehrFinanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien
Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien (Stand 1. September 2015) Was? Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Kindergeld ab 1.1.2015 Arbeitnehmerverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist
MehrSatzung der Kreisvolkshochschule Saalekreis
Satzung der Kreisvolkshochschule Saalekreis Der Kreistag des Landkreises Saalekreis beschließt auf Grund der 6 Abs. 1 Satz 1, 33 Abs. 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober
MehrDie Kinder- und Jugendhilfe: Zentraler Akteur und Kooperationspartner in der Prävention von Delinquenz
Die Kinder- und Jugendhilfe: Zentraler Akteur und Kooperationspartner in der Prävention von Delinquenz Dr. Sabrina Hoops hoops@dji.de www.dji.de/jugendkriminalitaet Kriminalprävention im Kindes- und Jugendalter
MehrRegionales Entwicklungskonzept 2014-2020 (REK) Region Hesselberg. Gerne bleiben & gut leben! Gerne bleiben & gut leben
2014-2020 (REK) Region Hesselberg Version 02 (04.05.2015) Gerne bleiben & gut leben! Gerne bleiben & gut leben Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbh Schloss Unterschwaningen Hauptstraße 11 91743
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrStatistisches Bundesamt. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Revidierte Ergebnisse
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen und tätige Personen - sonstige Einrichtungen - (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Revidierte Ergebnisse Erscheinungsfolge:
MehrFit für die Zukunft - Gemeinsam Bildung erleben
Fit für die Zukunft - Gemeinsam Bildung erleben Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen KJFP NRW 2013-2017 Nach Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2013 (Stand: 04.06.2013) Gemäß
MehrLandkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln
Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten
MehrAMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN
AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN H 1270 495 2009 Ausgegeben am 12. Mai 2009 Nr. 59 Inhalt Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Beiträgen der Unfallversicherung und der Altersvorsorge von Pflegeeltern
MehrNetzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Netzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Einführung Netzwerk Früher Hilfen 8a SGB VIII Netzwerk Herzlich Willkommen im Leben Prävention Matthias Müller Katja Berger Janine Gaster
MehrLeitbild Ferienpass-Städte
Leitbild Ferienpass-Städte Stand: 3. Dezember 2013 FVFS Fachverband Ferienpass - Städte Der FVFS ist ein Zusammenschluss deutscher und österreichischer Fachkräfte, der überwiegend in Kommunen Ferienprogramme
MehrFachberater/innen für Sport
Fachberater/innen für Sport Stand: September 2015 Stadt und Landkreis Ansbach Auerochs, Robert, (97313030), L, *30.11.1982 Mittelschule Herrieden, Steinweg 8, 91567 Herrieden, Tel.: 09825-9271450, Fax:
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrPädagogisches Konzept. 1. Bedeutung und Notwendigkeit der offenen Jugendarbeit
1 1. Bedeutung und Notwendigkeit der offenen Jugendarbeit Die Pluralisierung unserer Gesellschaft und die gleichzeitige Individualisierung von Lebenslagen und Lebensstilen führt zu einer einschneidenden
MehrR i c h t l i n i e n
Stadt Rietberg Der Bürgermeister R i c h t l i n i e n Inhaltsverzeichnis zur Herausgabe des RIETBERG-PASSES durch die Stadt Rietberg (in der ab September 2012 geltenden Fassung) A Allgemeine Grundsätze
MehrVereinbarung. zum Schutzauftrag der Jugendhilfe
(Mustervereinbarung des Landkreises Ludwigburg mit freien Trägern der Jugendhilfe, z.b. Kindertageseinrichtung nach 22a SGB VIII- außer Träger von Erziehungshilfeleistungen) Vereinbarung zum Schutzauftrag
MehrR I C H T L I N I E N. zur Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Kreis Schleswig-Flensburg
R I C H T L I N I E N zur Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im Kreis Schleswig-Flensburg Stand: 01.Januar 2008 1. Grundsätze 1.1 Nach den 11, 12, 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrInformationen zum Bundeskinderschutzgesetz. Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche
Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche Hintergründe und Ziel des Bundeskinderschutzgesetzes Hintergründe: Mehrere Fälle von schwerer Kindesmisshandlung
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:
MehrRichtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland
Richtlinien zur der Jugendarbeit im Saarland Allgemeines Auszahl.-beschr. 5,50 10 10 Antragstellung und Bildung Alter 6 bis 26 6 bis 26 6 bis 26 6 bis 26 6 bis 26 6 bis 26 6 bis 26 andere Einschränk. form
MehrFachaustausch Kooperationskreise nach 12 Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein. am 22.02.2011 in Kiel
Fachaustausch Kooperationskreise nach 12 Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein am 22.02.2011 in Kiel Gliederung Eckdaten Kreis Pinneberg Vorgeschichte Struktur der Jugendhilfeplanung Arbeitsgruppe Kindeswohlgefährdung
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden
Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), und der 1, 2,
MehrStellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,
MehrZuständigkeitsordnung für die Ausschüsse. des Rates der Stadt Bergkamen. vom 03.07.2014
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.07.2014 Aufgrund 57 Abs. 4 Satz 1 und 58 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
MehrZUSCHUSSANTRAG für internationale Jugendbegegnung oder Freizeithilfen
ZUSCHUSSANTRAG für internationale Jugendbegegnung oder Freizeithilfen Zuschussantrag für eine internationale Jugendbegegnung vor Beginn der Veranstaltung einzureichen bei der Stadt Regensburg, Amt für
MehrEinrichtungen des Betreuten Wohnens in Mittelfranken
en des Betreuten Wohnens in Mittelfranken Stadt Ansbach Wohnpark Carolinum Endresstraße 12 Atlantis Service Wohnen Eyber Straße 3 Ecke Nürnberger Straße 38 Betreutes Wohnen median Heilig-Kreuz-Straße 2-4
MehrPressemitteilung Zukunftswerkstatt des Stadtjugendrings
Pressemitteilung Zukunftswerkstatt des Stadtjugendrings Am 05. März 2015, 19-20 Uhr fand in der Hoffnungsgemeinde die Zukunftswerkstatt des Stadtjugendring Barsinghausen e.v. unter dem Motto Gemeinsam
MehrÜber die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid.
Richtlinie der Stadt Plauen zur Kindertagespflege (Richtlinie Kindertagespflege) Vom 17.12.2009 Geändert durch Beschluss des Sozialausschusses vom 18.04.2013 2 1 Gesetzliche und sonstige Grundlagen Sozialgesetzbuch
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrHerausforderung Kita-Finanzierung Ralf Leimkühler Stellvertretender Geschäftsführer Sächsischer Städte- und Gemeindetag
Herausforderung Kita-Finanzierung Ralf Leimkühler Stellvertretender Geschäftsführer Sächsischer Städte- und Gemeindetag 29.05.2013 2. Ostdeutscher Kämmerertag - Parallelarbeitskreise II Herausforderung
MehrMuster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse)
Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Zwischen Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Tagespflegeperson) und Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Personensorgeberechtigte) Im Einvernehmen
MehrGefährdung des Kindeswohls Neue Statistik über Verfahren zur Gefährdungseinschätzung 2012
Gefährdung des Kindeswohls Neue Statistik über Verfahren zur Gefährdungseinschätzung 2012 Von Günter Ickler Besonders tragische Fälle von Kindesmisshandlungen rückten das Thema Kinderschutz in den Jahren
MehrRichtlinien der Stadt Oldenburg (Oldb) zur Förderung der Jugendarbeit und der Kinder- und Jugenderholung
Richtlinien der Stadt Oldenburg (Oldb) zur Förderung der Jugendarbeit und der Kinder- und Jugenderholung Inhalt: Vorwort I. Allgemeine Grundsätze und Bewilligungsbestimmungen zur Förderung der Jugendarbeit
MehrDer Oberbürgermeister. Offene Ganztagsschule. Offene Ganztagsschule
Der Oberbürgermeister Offene Ganztagsschule Offene Ganztagsschule Vorwort Liebe Eltern, mit dem Ausbau des Offenen Ganztags auf mittlerweile 18.800 Plätze in 160 Kölner Grund- und Förderschulen haben wir
MehrAnmeldung für den Kinderhort der Stadt Preetz
Anmeldung für den Kinderhort der Stadt Preetz Name, Vorname des Kindes: Straße: PLZ, Wohnort: Geburtsdatum: Name, Vorname der Eltern: Telefon (tagsüber): Geschlecht: männlich weiblich Mein/Unser Kind besucht
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Vortragsreihe April Juni 2013 Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Auswirkungen auf die Jugendarbeit in Jugendverbänden und Vereinen Langwieriger Gesetzgebungsverlauf jahrelange Vorlaufzeit aufgrund
MehrRahmenvertrag mit dem Bayerischen Finanzministerium (Anlage 1a) Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken
Rahmenvertrag mit dem Bayerischen Finanzministerium (Anlage 1a) er-innung für Mittel- und Unterfranken Adressenliste - Mittelfranken Adelsdorf Hans-Jürgen Zenns Hauptstraße 29 91325 Adelsdorf Allersberg
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Regelung zur Kindertagesbetreuung für Eltern in der Ausübung
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrStandards für Schulsozialarbeit in Niedersachsen
Standards für Schulsozialarbeit in Niedersachsen Ein Orientierungsrahmen (Entworfen von Mitarbeiter/innen des Unternehmens Fuchs Konzepte, Bramsche, in Zusammenarbeit mit interessierten Fachkräften aus
MehrBeratungs- und Familienzentrum München
gefördert von der Beratungs- und Familienzentrum München Beratungs- und Familienzentrum München St.-Michael-Straße 7 81673 München Telefon 089 /43 69 08. 0 bz-muenchen@sos-kinderdorf.de www.sos-bz-muenchen.de
MehrLeitbild - Inhalt. Angebote entdecken. Gottesdienste feiern. Gemeinde gestalten. Offenheit und Toleranz zeigen. Gemeinschaft erleben
Leitbild Leitbild - Inhalt Angebote entdecken Gottesdienste feiern Gemeinde gestalten Offenheit und Toleranz zeigen Gemeinschaft erleben Pfarreiengemeinschaft entwickeln 2 Gott suchen und erfahren Aus
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung im Haushaltsjahr 2016*
Achtung, letzter Abgabetermin für diesen Antrag ist der 30. November 2015 Stadtverwaltung Freital Amt für Soziales, Schulen und Jugend Postfach 1570 01691 Freital (Ort, Datum) Antrag auf Gewährung einer
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) - update
VCP Bundeszentrale. Wichernweg 3. 34121 Kassel An die Landesbüros des VCP Bundesleitung z.k. Bundesrat z.k. Verband Christlicher Pfadfinderinnen Bundeszentrale Gunnar Czimczik Generalsekretär Tel.: +49
MehrJUGEND SCHUTZ. ...geht alle an. Informationen für Eltern
www.guhnunddiro.de Wir sind der Arbeitskreis Jugendschutz im Landkreis Oldenburg. Wir bieten Ihnen Information, Rat und Unterstützung. Rufen Sie uns an! JUGEND SCHUTZ...geht alle an Kinder- und Jugendschutz
MehrMSO Migrantenselbstorganisationen in Ludwigshafen
MSO Migrantenselbstorganisationen in Ludwigshafen Bedarfs- und Interessenanalyse der Ludwigshafener Vereine mit Migrationshintergrund Liebe Teilnehmerinnen, liebe Teilnehmer, dieser Fragebogen ist im Rahmen
MehrJuleica-Schulungen in Mittelfranken Termine 2013
Um eine Juleica zu bekommen, bitte immer bei den Ansprechpartnern nachfragen ob EIN Kurs ausreicht! Wenn es nur um die Verlängerung geht auch nachfragen, ob der ausgewählte Kurs oder die Schulung dafür
MehrBERUFSAKADEMIE SACHSEN
BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Plauen Merkblatt zur Sozialversicherung der Studenten an der Berufsakademie Sachsen Stand: Dezember 2006 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie
MehrKindertagesstättengesetz des Landes Rheinland-Pfalz
Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland-Pfalz 265 Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland-Pfalz Vom 15. März 1991 (GVBl. S. 79), zuletzt geändert am 18. Juni 2013 (GVBl. S. 256) Inhaltsübersicht
MehrDie Ministerin. Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf 2S.. Juni 2013 Seite 1 von 1
Ministerium für Schule und Weiterbildung des landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf 2S.. Juni 2013 Seite 1 von 1 An den Vorsitzenden des
MehrTagesbetreuungsausbaugesetz
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterent wicklung der Kinder- und Jugendhilfe Tagesbetreuungsausbaugesetz
Mehr3. Förderung der Erziehung in der Familie
3. Förderung der Erziehung in der Familie Vorwort Die in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Verpflichtung, Familien zu schützen und zu fördern, ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft und im Besonderen
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
MehrAnbieterliste für Persönliche Budgets für den Bezirk Mittelfranken
Anbieterliste für Persönliche Budgets für den Bezirk Mittelfranken Diese Liste wurde vom sozialpädagogisch-medizinischen Fachdienst des Sozialreferats des Bezirks Mittelfranken aufgrund der von den Anbietern
MehrPROJEKT FAMILIENHEBAMMEN ALS BESTANDTEIL DES REGIONALEN NETZWERKS FRÜHE HILFEN IM LANDKREIS BIBERACH
Thementag II am 9.Juli 2014 in Gültstein: Familienhebammen und Familiengesundheitskinderkrankenpflegerinnen PROJEKT FAMILIENHEBAMMEN ALS BESTANDTEIL DES REGIONALEN NETZWERKS FRÜHE HILFEN IM LANDKREIS BIBERACH
MehrS T E L L E N P L A N
S T E L L E N P L A N DER GEMEINDE HARSUM HAUSHALTSJAHR 2 0 1 2-333 - Teil A: Beamte Keine Änderungen! Teil B: Beschäftigte Vorbemerkung: 334E R L Ä U T E R U N G E N zum Stellenplan 2012 Für die Ermittlung
MehrAntrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V. Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes:
Antrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir für unseren ambulanten Hospizdienst
MehrKinder- und Jugendförderung vor neuen Herausforderungen
Kinder- und Jugendförderung vor neuen Herausforderungen Gütersloh, 28.01.2015 Kinder- und Jugendförderung vor neuen Herausforderungen 1. Aktuelle Herausforderungen! 2. Kinder- und Jugendförderung als drittgrößtes
Mehr