2. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

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1 2. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) 1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. 2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. 3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. 4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen über 27 Jahre in angemessenem Umfang einbeziehen. Art. 17 BayKJHG Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden 1) Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend 79 Abs. 2 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit ( 11,12 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch) und zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22 in Verbindung mit 24 sowie 25 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bleibt unberührt; er berät und unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben nach Satz 2 und trägt erforderlichenfalls durch finanzielle Zuwendungen zur Sicherung und zum gleichmüßigen Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebots bei. Übersteigt eine Aufgabe nach Satz 1 die Leistungsfähigkeit einer kreisangehörigen Gemeinde oder sind Einrichtungen, Dienste oder Veranstaltungen bereitzustellen oder vorzuhalten, deren Einzugsbereich sich auf mehrere kreisangehörige Gemeinden erstreckt, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in geeigneten Fällen darauf hinzuwirken, dass die Aufgabe im Weg kommunaler Zusammenarbeit erfüllt wird, oder, falls dies nicht möglich ist, selbst dafür Sorge zu tragen. Für Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit, die für Teilnehmer aus mehreren Gemeinden bestimmt sind, ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe unmittelbar zuständig. 2) Für die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe gelten 4 und 74 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch sowie Art. 2 dieses Gesetzes entsprechend. 3) Die kreisangehörigen Gemeinden sind im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Aufgaben entsprechend 80 Abs. 3 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch an der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers zu beteiligen.

2 2. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Seite 2 Bestandsaufnahme: Befragung der Gemeinden des Landkreises Die kommunale Jugendarbeit des Landkreises Ansbach befragte in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring des Landkreises Ansbach im Jahr 2000 alle Bürgermeister/innen, Jugendbeauftragte, hauptberuflichen Jugendpfleger/innen und die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen. Themen der Befragung waren: Jugendräume Aktivitäten Sport- und Spielmöglichkeiten Freizeitmöglichkeiten Förderung und Unterstützung Kenntnis der Angebote von Jugendarbeit und KJR Ferienprogramm Ferienprogramme finden in 51 Gemeinden an 2 50 Tagen statt Die Gemeinden gaben 1999/2000 für Ferienangebote jährlich zwischen 150 Euro und Euro aus. Jugendbeauftragte Im Jahr 2000 gab es 80 Jugendbeauftragte in 55 Gemeinden, davon waren 53 Personen Gemeinderatsmitglieder. Im Jahr 2001 gab es 89 Jugendbeauftragte in 54 Gemeinden, im Jahr 2003 gab es 96 Jugendbeauftragte in 55 Gemeinden, Davon haben nach eigenen Angaben im Jahr 2000: 45 die Unterstützung der Verantwortlichen erfahren 45 werden bei Belangen der Jugendarbeit angehört 23 verfügen über eigene Räumlichkeiten 16 können über einen eigenen Etat verfügen Hauptamtliche Jugendpfleger/innen Der Landkreis beschäftigt 2 Jugendpfleger (davon 1 in Vollzeit, 1 in Teilzeit). Im Landkreis arbeiteten 2000: 19 hauptberufliche Jugendpfleger/innen oder Jugendleiter/innen 2001: 23 hauptberufliche Jugendpfleger/innen oder Jugendleiter/innen 2003: 36 hauptberufliche Jugendpfleger/innen oder Jugendleiter/innen. Anstellungsträger waren im Jahr x freie Träger und 5x kommunale Träger. Die angegebenen Zahlen der Befragung wurden im Teilplan 2 berücksichtigt.

3 2.1 Außerschulische Jugendbildung nach 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII Bestand im Landkreis Ansbach Träger/Einrichtung Amt für Jugend & Familie Kommunale Jugendarbeit Beschreibung des Angebotes Beratung und Förderung der Gemeinden Ausgaben 2001: (Bürgermeister, Jugendbeauftragte) in allen Fragen der Jugendarbeit, insbesondere der offenen Jugendarbeit Beratungen: 2002: : 22 Treffen der Jugendbeauftragten Treffen der Hauptamtlichen Verleih von Spielgeräten und Medien Häufigkeiten/Kosten (jährlich) 0 Euro Ausgaben 2002: 660,30 Euro Ausgaben 2003: 500 Euro 2000: 2 Treffen á 10 TN (Teilnehmer) 2001: 1 Treffen á 15 TN 2002: 1 Treffen á 29 TN 2003 fand kein Treffen statt. 2000: 2 Treffen á 20 TN 2001: 2 Treffen á 15 TN 2002: 2 Treffen 1) 13 TN 2) 25 TN 2003: 2 Treffen 1) 22 TN 2) 25 TN 2001: Entleihungen 2002: Entleihungen 2003: Entleihungen Personal 1 Jugendpfleger in Vollzeit 1 Jugendpfleger in Teilzeit Stadt Dinkelsbühl Städtische Jugendpflege 2 Jugendräume, Erfahrung in Selbstverwaltung, Organisation von Veranstaltungen ein Raum ist täglich geöffnet, der andere Raum am Wochenende und nach Bedarf anteilig Jugendleiter/Innentreffen 1 mal jährlich Aktionen zu Themen wie Liebe, Sexualität, Gewalt 2-5 mal jährlich Stadt Feuchtwangen Städtische Jugendpflege verschiedene Angebote vor allem im Rahmen des Ferienprogrammes Angebote, bzw. Veranstaltungen Euro Euro anteilig und ehren-amtliche Mitarbeiter aus Vereinen

4 2.1 Außerschulische Jugendbildung nach 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII Seite 2 Träger/Einrichtung Stadt Heilsbronn Stadt Rothenburg Stadt Windsbach Gemeinde Lichtenau Diakonie Neuendettelsau Evangelische Jugend Dekanat Feuchtwangen Evangelische Jugend Dekanat Leutershausen Evangelische Jugend Dekanat Rothenburg Evangelische Jugend Dekanat Wassertrüdingen Erzbischöfliches Jugendamt Dekanat Ansbach Beschreibung des Angebotes verschiedene Angebote im Rahmen des sbetriebes Mitarbeiter/innenseminar verschiedene Angebote im Rahmen des sbetriebes verschiedene Angebote im Rahmen des sbetriebes verschiedene Angebote im Rahmen des sbetriebes Internet-Training Bewerbungstraining Umgang mit Aggression im JUZ Ausbildung von Jugendlichen Angebote der Mitarbeiter/innenfortbildu ng Grund- und Aufbaukurse für Leute ab 15 Jahre Grund- und Aufbaukurse für Jugendleiter/innen Religiöse Besinnungstage Okkultismus themenbezogen nach Auswahl der Gruppen Gruppenleiter/innen(GL) Grund- und Aufbaukurse GL-Seminare diverse Themen Häufigkeiten/Kosten (jährlich) 1x jährlich 2x jährlich nach Bedarf 1x jährlich 1x jährlich ca. 4x 2-3x jährlich über je 4 Tage in den Ferien jeweils 1x Personal anteilig im Team mit Ehrenamtlichen 2 Hauptamtliche anteilig anteilig im Team mit Ehrenamtlichen anteilig im Team mit Ehrenamtlichen anteilig jeweils 1 Hauptamtliche/r zusammen mit Berufskollegen auf Kirchenkreisebene, d.h. über den Landkreis hinaus 2 Hauptamtliche 5x jährlich 8 Ehrenamtliche Fortbildungen 1-3 Hauptamtliche im Team mit Ehrenamtlichen

5 2.1 Außerschulische Jugendbildung nach 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII Seite 3 Kommentar des Arbeitsausschusses Der Landkreis Ansbach unterstützt die Gemeinden mit einem Personalkostenzuschuss für einen bei der Eröffnung mit 250 Euro. Die kommunale Jugendarbeit bietet Beratung für Gemeinden, Jugendbeauftragte, Hauptamtliche, Vereine, Verbände und Privatpersonen an. Das Beratungsangebot umfasst: die Beratung bei Veranstaltungen im Kinder- und Jugendkulturbereich, bei der Planung von Festen und anderen Angeboten für Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Durchführung von Theaterveranstaltungen an Schulen, Beratung bei der Spielplatz- und Schulhofgestaltung, bei der Durchführung und Entwicklung offener Jugendarbeit, bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Kindern für Lehrer/innen und Erzieher/innen, bei der Planung von Aktionen zu den Themen Gewaltprävention, Suchtprävention, Sexualprävention, Gewalt an Kindern und Erlebnispädagogik. Zuschussmöglichkeiten durch den Bayerischen Jugendring (BJR) gibt es nach Antrag folgende: - Zuschüsse für den Bau eines s. - Finanzielle Unterstützung für Mitarbeiterbildung und Jugendbildung - Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Großspielgeräten Kreisjugendring Ansbach Unterstützung erhalten nur Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings auf Antrag! - Finanzielle Unterstützung für Mitarbeiterbildung und Jugendbildung - Finanzielle Zuschüsse bei Bau, Renovierung und Ausstattung von Jugendräumen - Zuschüsse bei Anschaffungen (z.b. Spielgeräte, Zelte, Spiele)

6 2.1.1 Geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit Definition: Geschlechtsspezifische Jugendarbeit setzt bei den unterschiedlichen Lebensbedingungen bei Mädchen und Jungen an und stellt deren spezifischen Interessen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Träger/Einrichtung Beschreibung des Häufigkeiten/Kosten Personal Angebotes (jährlich) Amt für Jugend und Familie Sexualpädagogik 1 Jugendpfleger in Teilzeit jeweils anteilig Diakonie Neuendettelsau Mädchengruppe Wendo 1x wöchentlich 1 Wochenende jährlich anteilig u. 1 Ehrenamtliche Evangelische Jugend Dekanat Leutershausen Erzbischöfliches Jugendamt Dekanat Ansbach 2 Jungschargruppen 1 Teeniegruppe (nur Jungen) 1 Mädchengruppe In Kooperation mit Caritas Ansbach Love-Tours Referentin 1 x wöchentlich ehrenamtlich (Gruppenleiter/in) 2x 3 Hauptamtliche Kommentar des Arbeitsausschusses Geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit sollte in den Kommunen verstärkt angeboten werden.

7 2.1.2 Kinder- und Jugendkulturarbeit Bestand im Landkreis Ansbach Träger/Einrichtung Amt für Jugend und Familie Kommunale Jugendarbeit Kreisjugendring Beschreibung des Angebotes Jugendkulturwochen in Kooperation mit KJR Buchausstellung, Autorenlesung Theater Bandkatalog (Kooperation KJR und Stadt Ansbach) (Ab 2004 gibt es nur noch eine Internetversion des Bandkatalogs.) Jugendkulturwochen in Kooperation mit Landkreis Ansbach Bandkatalog in Kooperation mit Landkreis und Stadt Ansbach Häufigkeiten/Kosten Personal (jährlich) Durchschnittlich18 Tage mit 1 Jugendpfleger in ca. 40 Veranstaltungen in Vollzeit 14 Gemeinden 1 Jugendpfleger in Haushalt 2001: Teilzeit 6.135,50 Euro Haushalt 2002: Euro Haushaltsansatz 2003: Euro 4 Veranstaltungen in 4 Gemeinden Haushalts 2001: 613,55 Euro Haushalts 2002: Euro Haushaltsansatz 2003: Euro 4 Veranstaltungen in 2 Gemeinden Haushalt 2000/01 715,81 Euro Haushalt 2002: Euro Haushalt 2003: Euro Haushalt 2001: anteilig 1.022,58 Euro Haushalt 2002: anteilig: Euro Haushalt 2003: 0 Euro 18 Tage mit durchschnittlich 40 Veranstaltungen in 14 Gemeinden Haushalt ,50 Euro Haushalt Euro Haushalt ,55 Euro Haushalt 2001: anteilig 1.022,58 Euro Haushalt 2002: anteilig: Euro ehrenamtliche Vorstandschaft 1 Pädagogische Mitarbeiterin, 30 Stunden pro Woche 1 Verwaltungsange stellte, halbtags

8 2.1.2 Kinder- und Jugendkulturarbeit Seite 2 Träger/Einrichtung Stadt Dinkelsbühl Städtische Jugendpflege Stadt Feuchtwangen Städtische Jugendpflege Stadt Heilsbronn Stadt Rothenburg Diakonie Neuendettelsau Beschreibung des Angebotes Jugendkulturwochen Rockkonzerte Discoveranstaltungen mit Live-Auftritten Jugendkulturwochen Kinder- und Jugenddisco Unterstützung von Jugendtanzgruppen Filmnacht Konzerte Jugend- und Kinderdisco Openair Kultur im Bauhof Jugendkulturwochen Kulturelle Veranstaltungen im Ferienprogramm Stageclub für junge Nachwuchskünstler Jugendkulturwochen Häufigkeiten/Kosten (jährlich) 1x ca. 2x 7x Angebote (Schwerpunkt in Sommerferien und im November) ca Euro Euro 1x monatlich monatlich 1x 1x 1x monatlich 1 Veranstaltung jährlich Personal und Ehrenamtliche 1Hauptamtlicher mit Honorarkräften und Ehrenamtliche aus Vereinen und Ehrenamtliche 2 Hauptamtliche anteilig 1 Hauptamtliche/r anteilig und Ehrenamtliche Evangelische Jugend Dekanat Wassertrüdingen Erzbischöfliches Jugendamt Dekanat Ansbach Lesenächte/Filmnächte 2x jährlich Partys und Konzerte der 10x Ehrenamtliche Gruppen Jagd nach Mr. X 1x 4-5 Hauptamtliche 10 Ehrenamtliche

9 2.2 Jugendarbeit in Sport, Spiel, Geselligkeit 11 Abs. 3 Nr.2 SGB VIII Unter Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit wird beispielsweise die Spielförderung, die Förderung von Trendsportarten (z.b. Streetball) und die Organisation von Events verstanden. Der Mensch ist nur da ganz Mensch, wo er spielt. (Schiller) Bestand im Landkreis Ansbach Träger/Einrichtung Beschreibung des Angebotes Amt für Jugend und Familie Beratung der Gemeinden bei Spielanlagen Spielseminare (in Kooperation mit dem KJR oder eigene) sowie Spielförderung Häufigkeiten/Kosten (jährlich) 3-mal jährlich 1 2 mal jährlich 2001: : : 75 Personal 1 Jugendpfleger in Vollzeit 1 Jugendpfleger in Teilzeit Beratung der Gemeinden und Hauptamtlichen bei Trendsportarten und Events 3-mal jährlich

10 2.2.1 Spielanlagen in den Gemeinden (Stand: März 2001) Gemeinde Spielanlagen Spielplätze bis 12 Jahre Spielplätze ab 12 Jahre Bolzplätze Adelshofen 5 3 Arberg 9 3 Aurach 10 3 Bechhofen Bruckberg 2 Buch a. W Burgoberbach 6 4 Burk 6 3 Colmberg Dentlein a. F. 4 3 Diebach 3 3 Dietenhofen Dinkelsbühl 26 9 Dombühl Dürrwangen 5 3 Ehingen 4 1 Feuchtwangen Flachslanden 8 2 Gebsattel Gerolfingen 2 1 Geslau 8 1 Heilsbronn 13 9 Herrieden Insingen 3 Langfurth 4 Lehrberg 8 5 Leutershausen 30 1 Lichtenau 11 1 Merkendorf 8 1 Mitteleschenbach 2 Mönchsroth 3 1 Neuendettelsau 8 6 Neusitz 7 1 Oberdachstetten 4 2 Ohrenbach 6 3 Ornbau 5 2 Petersaurach 5 2 Röckingen 1

11 2.2.1 Spielanlagen in den Gemeinden (Stand: März 2001) Seite 2 Gemeinde Spielanlagen Spielplätze Spielplätze Bolzplätze bis 12 Jahre ab 12 Jahre Rothenburg Rügland Sachsen b. Ansbach 6 1 Schillingsfürst 5 3 Schnelldorf 8 4 Schopfloch 5 1 Steinsfeld 6 6 Unterschwaningen 4 1 Wassertrüdingen Weidenbach 6 4 Weihenzell 9 1 Weiltingen 6 3 Wettringen Wieseth 3 2 Wilburgstetten 11 2 Windelsbach 8 4 Windsbach 12 4 Wittelshofen 4 1 Wörnitz Wolframs Eschenbach Gesamt

12 2.2.2 Sportanlagen im Landkreis insgesamt (Stand März 2001) Gesamt I. Sportanlagen/außen 329 davon Leichtathletik 25 Hartplatz 37 Fußballplatz 137 Tennisplatz 130 II. Sportanlagen/innen 144 davon Turnhallen 64 Gymnastikhallen 43 Kegelbahnen 37 III. Trendsportanlagen 50 davon Streetball 13 Beachball 15 Skateboardanlage 22 IV. Familien- und Jugendsport 113 davon Trimm-Dich-Anlage 5 Reitanlage 31 Minigolf 2 Schießanlage 75 V. Wassersport 69 davon Freibad 13 Hallenbad 9 Naturbadeanlage 47 VI. Wintersport 52 davon Skilift 4 Rodelbahn 9 Eisbahn 31 Langlaufloipe 8 Sportanlagen insgesamt 757

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