3. Förderung der Erziehung in der Familie

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1 3. Förderung der Erziehung in der Familie Vorwort Die in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Verpflichtung, Familien zu schützen und zu fördern, ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft und im Besonderen des Staates in all seinen Gliederungen. In heutiger Zeit wird häufig mangelnde Wertschätzung der Leistungen der Eltern, soziale Benachteiligung von Familien und Rücksichtslosigkeit gegenüber Kindern und ihrer Bedürfnisse beklagt. Aufgabe der Kommunen ist es, vor Ort kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Kommunen gestalten den unmittelbaren Lebensraum der Familien ganz wesentlich mit. Familiengerechte Wohnungen, ein günstiges Wohnumfeld, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungsmöglichkeiten, Hilfeeinrichtungen, Spielplätze, Freizeit- und Erholungsangebote erleichtern die Erziehungsaufgabe der Eltern. Familienfreundlichkeit ist nicht exakt definierbar, kann allenfalls anhand der Vielzahl und Vielfalt familienorientierter Entscheidungen und Maßnahmen beschrieben werden. Kommunen versuchen in vielfältiger Weise auf ihrer Ebene, die Lebensbedingungen für die Familien positiv zu gestalten. Dies spiegelt sich auch in den nachfolgend dargestellten Bereichen wieder. Gesellschaftliche Wandlungsprozesse wie Individualisierung, Ausbildung von Egoismen, Abkehr von kirchlichen und weltanschaulichen Wertvorstellungen und der Rückgang der Einbindung im verwandtschaftlichen Umfeld verändern die Lebenswirklichkeit in Bezug auf Partnerschaft, Ehe und Familie. Ein einheitliches Familienleitbild ist nicht mehr Realität. Neben der Familie als Lebensgemeinschaft zweier Elternteile mit ihren Kindern (Kernfamilie) stehen verschiedene Lebensformen. Der Begriff "Familie" im Sinne der Jugendhilfe beinhaltet nicht nur die Kernfamilie, sondern auch Teilfamilien (Ein-Eltern-Familien) und Stieffamilien (zusammengesetzte Familienformen, auch Patchwork-Familien genannt). Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Zahl der Ein-Eltern-Familien und die Zahl der Kinderlosen steigen und die Zahl der Kinder in den Ehen weiter abnehmen wird. Hauptgrund für die Zunahme der Ein-Eltern-Familien ist Trennung und Scheidung. Ein-Eltern-Familien sind meist Übergangsformen, da auch alleinstehende Elternteile überwiegend weiterhin partnerbindungsorientiert sind. Der Begriff der Alleinerziehenden ist statistisch schwer darstellbar. Tatsächlich lebt eine große Zahl der statistisch erfassten Alleinerziehenden in Lebensgemeinschaften. Der Lebenspartner ist in den Alltag und in das Erziehungsgeschehen integriert. Wesentliche Problembereiche der Alleinerziehenden sind die Tagesbetreuung der Kinder, insbesondere im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils, und die ökonomische Situation, auch im Zusammenhang mit Fragen des Unterhalts. Familie gilt als privater Lebensbereich, der grundsätzlich staatlicher Einflussnahme entzogen ist (Ausnahmen: Gewaltanwendung, Vernachlässigung von Kindern, o.ä.). Ausdruck der Familienorientierung der Jugendhilfe seit 1991 ist es, Familien allgemein - also unabhängig von besonderen Problemlagen - stützende, fördernde und entlastende Hilfen anzubieten. Unterstützung können Familien auch durch soziale Netzwerke und Institutionen erhalten. Familienbezogene Leistungen werden nicht nur im Jugendhilfebereich erbracht. 1

2 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. (2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere 1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten, 2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, 3. Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. (3) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht. Beratung als Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII) unterscheidet sich grundsätzlich von der Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII als Hilfe zur Erziehung. Sie setzt niedrigschwellig dort an, wo die Familie noch durchaus in der Lage ist, in hohem Maße selbstbestimmt zu handeln. Als präventive Maßnahme zielt Beratung hier auf eine Verbesserung der Situation der Erziehungsberechtigten, so dass Problemlagen und Erziehungsdefizite möglichst gar nicht erst auftreten. Im Vordergrund stehen Informationsvermittlung und -verarbeitung, innerhalb eines dialogischen Kommunikationsprozesses, sowie Hilfen zur Problemdefinition, Entscheidungsfindung und Situationsbewältigung. Beratungsinhalte sind Themen, die familiale Lebensformen generell betreffen. Dazu gehören zum Beispiel: Sexualität und Familienplanung, Übergänge im Familienzyklus, Gestaltung von Partnerschaft und Erziehungssituationen, schulische Schwierigkeiten, Erziehungsverhalten. Informationsvermittlung und Beratung finden in unterschiedlichsten Formen und unter wechselnden Rahmenbedingungen statt. Sie erfolgen - neben den Erziehungsberatungsstellen - häufig in situativer Angebotsform wie zum Beispiel bei Elternabenden, in Vorträgen oder Sprechstunden und Hausbesuchen durch den Sozialdienst. In diesem Sinne wird die Beratung in "allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen" wie sie 16 SGB VIII formuliert nicht nur in Beratungsstellen sondern ebenso im Kontext der Betreuung, Begleitung und Hilfe für Familien und junge Menschen durch Fachkräfte in verschiedensten Arbeitsbereichen der Jugendhilfe geleistet wird. 2

3 Beratung vor der Geburt Träger/Einrichtung Beschreibung des Angebotes Adresse Caritasverband in der Stadt und im Landkreis Ansbach e.v. Bahnhofsplatz 11 Tel: 0981 / Aktion Moses Notruf für Schwangere - Schwangere und junge Mütter in schwierigen Situationen unterstützen, eine anonyme Entbindung ermöglichen, vertraulich, schnell und unbürokratisch handeln Tel: 0981/95959 (Tag und Nacht erreichbar) Diakonisches Werk Ansbach e.v. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Ansbach -Gesundheitsamt- Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen -Außenstelle Dinkelsbühl- -Außenstelle Rothenburg o. d. T.- Beratung in allen Fragen zur Sexualität und Schwangerschaft Schwangerschaftskonfliktberatung 218, 219 StGB Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt und Zeit danach (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonflikt- Beratung: Informationsveranstaltung für werdende Eltern (Abendveranstaltungen Karolinenstraße 29 Tel: 0981 / Tel: 0981/ Kronacherstraße 8 Tel.: 0981 / Fax: 0981 / Luitpoldstr Dinkelsbühl Tel: / Kreuzerstr Rothenburg o.d.t. Tel: / oder: /

4 Beratung nach der Geburt Träger/Einrichtung des Landkreises Ansbach Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Ansbach Diakonisches Werk Ansbach e.v. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Katholisches Bildungswerk im Landkreis Ansbach e.v. Landratsamt Ansbach -Gesundheitsamt- Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen - Außenstelle Dinkelsbühl - Außenstelle Rothenburg o.d.t. Beschreibung des Angebots Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Im Rahmen der allgemeinen Beratungen der Bezirkssozialarbeiter, der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Jugendgerichtshilfe wird Unterstützung, sowohl in persönlichen, als auch in erzieherischen Fragen gewährt. Kurse, z. B. Eltern und ihr erstes Kinde, Erste Hilfe am Kind Landesstiftung für Mutter und Kind Babybetreuung Erziehungshilfe bei Schreibabys Beratung rund um Schwanger-schaft, Geburt und Zeit danach (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) Veranstaltungen zu Erziehungsfragen Informationen über die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit Adoption Antragstellung für die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Nachgehende Beratung und Betreuung Seminarreihen und Kursangebote Rund um das Baby, Bindung und Entwicklung Sexualpädagogik Adresse Crailsheimstr. 1 Tel.: 0981/ Henry-Dunant-Straße 10 Tel. 0981/ Karolinenstr. 29 Tel.: 0981/ Karolinenstraße 28 Tel.: 0981/14044 Kronacherstraße 8 Tel.: 0981/ Fax: 0981/ Luitpoldstr Dinkelsbühl Tel.: 09851/3052 Kreuzerstr Rothenburg o.d.t. Tel.: 09861/ oder 09861/3051 4

5 Mehrgenerationenhaus Miteinander Verschiedene Kursangebote mit gleichzeitiger Kinderbetreuung, Stillgruppe mit Stillberatung, Mütterfrühstück, Beratung durch andere Institutionen 2 festangestellte Kinderbetreuerinnen Brauhausstraße 11 Tel.: 0981/ Hilfen für Familien mit Kindern Träger/Einrichtung des Landkreises Ansbach Eltern- Jugend- und Familienberatungsstelle Arbeiterwohlfahrt in Stadt und Landkreis Ansbach Caritasverband in der Stadt und im Landkreis Ansbach e.v. Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Ansbach e. V. Evangelisches Bildungswerk Leutershausen e.v. Beschreibung des Angebots Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen Erziehungsberatung 28 SGB VIII Schuldner- und Insolvenzberatung Kursangebote: KESS erziehen: Von Anfang an für Eltern mit Kindern von 0 3 Jahren Ausbildungskurse für Babysitter und Babysitter-Vermittlung Sexualpädagogische Workshops für Schulkassen und Jugendgruppen Veranstaltungen zu Erziehungsfragen, Elternkurse, Familienpaten Verschiedene Kurse und Seminare 5 Adresse Crailsheimstr. 1 Tel.: 0981/ Kronacher Str. 8 Tel.: 0981/ Martin-Luther-Platz 46 Tel.: 0981/ Bahnhofsplatz 11 Tel.: 0981/ Tel.: 0981/ Flurstraße Feuchtwangen Tel / Badgasse Leutershausen Tel.: 09823/260

6 Haus der Diakonie Dinkelsbühl Hauswirtschaftlicher Fachservice Ansbach Katholisches Bildungswerk im Landkreis Ansbach e.v. Landratsamt Ansbach -Gesundheitsamt- - Außenstelle Dinkelsbühl - Außenstelle Rothenburg o.d.t. Regionalgruppe Hesselberg - Gesprächskreis für Aufmerksamkeitstörung/Hyperaktivität Verband alleinerziehender Mütter und Väter Westmittelfranken, Sitz Ansbach Schuldnerberatung Haushaltshilfe Haus- und Wäschepflege Fortbildungsveranstaltungen für Gruppenverantwortliche von Mutter-Kind-Kuren Krisenintervention Informationen über gesetzliche, familienfördernde Leistungen und Unterstützung bei der Antragstellung Gesprächskreis für Aufmerksamkeitsstörung/Hyperaktivität Beratung Treffen für Alleinerziehende Seminare Fortbildungen Von-Raumer-Str. 2a Dinkelsbühl Tel.: 09851/55900 Claudia Schuster Tel.: 09822/ Marktplatz Herrieden Tel.: 09825/ Kronacher Straße 8 Tel.: 0981/ Fax: 0981/ Luitpoldstr Dinkelsbühl Tel.: 09851/3052 Kreuzerstr Rothenburg o.d.t. Tel.: 09861/ Am Schellenfeld Burk Tel.: 09822/ Gabrielistr. 21 Tel.: 0981/ Allgemeine Hilfen für Familien Ehe-, Familien-, Lebensfragen Träger/Einrichtung Caritasverband in der Stadt und im Landkreis Ansbach e.v. Frauenhaus Ansbach Erzdiözese Bamberg Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Beschreibung des Angebots Telefonische und persönliche Beratung bei häuslicher Gewalt, Schutz und Unterkunft Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Adresse Bahnhofsplatz 11 Tel.: 0981/ Tel.: 0981/95959 (Tag und Nach erreichbar) Bischof-Meiser-Str. 21 Tel.: 0981/2349 6

7 Landratsamt Ansbach -Gesundheitsamt- - Außenstelle Dinkelsbühl - Außenstelle Rothenburg o.d.t. Mehrgenerationenhaus Beratungen, (Einzel-, Paar- und Familienberatung) Vermittlung von Hilfen (Unterstützung bei der Durchsetzung von gesetzlichen, familienfördernden Leistungen sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche, Kinderbetreuung und Fortsetzung der Ausbildung) Paar- und Lebensberatung: Dietlinde Werner-Wicke, Hebamme Agnes Glaubitz Kronacherstr. 8 Tel.: 0981/ Fax: 0981/ Luitpoldstr Dinkelsbühl Tel.: 09851/3052 Kreuzerstr Rothenburg o.d.t. Tel.: 09861/ oder 09861/3051 Brauhausstraße 11 Tel.: 0981/ Tel.: 09874/ Rauhreif Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch e.v. Telefonische und persönliche Beratung und Begleitung von Betroffenen, Angehörigen, Partner und Bezugspersonen, Therapieangebote für Betroffene, Selbsthilfegruppe für betroffene Frauen Mediathek Tel.: 0981/ Postfach Ansbach Tel.: 0981/98848 Finanzielle Unterstützung Träger/Einrichtung Agentur für Arbeit Ansbach -Familienkasse- Amt für Versorgung und Familienförderung Krankenkassen Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Beschreibung des Angebots Adresse Kindergeld Schalkhäuser Straße 40 Tel.: 0981/ Elterngeld Bärenschanzstraße 8a Landeserziehungsgeld Nürnberg Tel: 0911 / Mutterschaftsgeld und Entbindungsgeld Finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien Beantragung bei Staatlich anerkannten Beratungsstellen 7

8 Beratungsangebote im Internet und am Telefon Träger/Einrichtung Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.v. Bayerisches Landesjugendamt Bundeskonferenz für Erziehungsberatung Der Fachverband für Erziehungs-, Familien und Jugend-beratung Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Humangenetisches Institut der Universität Erlangen Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen in Mittelfranken KISS - Pränatale Diagnostik Schwangerenberatung Klinikum Nürnberg-Süd Staatsinstitut für Frühpädagogik Beschreibung des Angebots Elternchat, Gesprächsrunden, Informationen, weitere Links Informationen über Schwangerschaft, Geburt, Kinder und Familien Beratungschat, Einzelberatung, Gruppenchat, Vermittlung von Beratungsstellen Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät, informiert und vermittelt rund um die Uhr anonym, vertraulich, mehrsprachig und barrierefrei Genetische Beratung zu erblich bedingten Krankheiten, Einnahme von Medikamenten, Röntgen in der Schwangerschaft, spezielle Untersuchungen. Unter der neben stehenden Webadresse gibt es Informationen zu Selbsthilfegruppen in Mittelfranken und der Arbeit der KISS Genetische Beratung zu erblich bedingten Krankheiten, Einnahme von Medikamenten, Röntgen in der Schwangerschaft, spezielle Untersuchungen. Diskussionsforum, Informationen zu Erziehungsfragen, Familienleben, fachliche Beiträge, Rechtsfragen Adresse Fasaneriestr München Tel: 089/ Fax: 089/ Postfach München Tel: 089/ Herrnstr Fürth Tel: 0911/ info@hilfetelefon.de Tel.: Schwabachanlage Erlangen Tel: / KISS Jahnstr. 2 Tel.: 0981/ Breslauer Straße Nürnberg Tel: 0911 /

9 Mutter-Kind-Gruppen Eigenständige Organisationsformen, wie Selbsthilfegruppen, lose Mütter- und Familientreffs zur Unterstützung von Müttern mit Kindern haben sich im Landkreis Ansbach seit dem Jahr 2000 fortentwickelt. Bereits die Auswertung einer Fragebogenaktion mit allen Gemeinden des Landkreises Ansbach im Frühjahr 2005 machte deutlich, dass in den meisten Gemeinden des Landkreises Ansbach Mutter-Kind-Gruppen existieren, welche sich in der Regel einmal wöchentlich für durchschnittlich zwei Stunden treffen. Unterstützt werden diese Gruppen durch Gemeinden, Sportvereine und Kirchen. Dieses starke Netz an Mutter-Kind-Gruppen und Eigeninitiativen bietet Kindern und Müttern Anregungen für gegenseitigen Austausch und schafft somit Sicherheit für die Beantwortung alltäglicher Erziehungsfragen. Die Mutter-Kind-Gruppen sind ein wertzuschätzender Bestandteil des Gemeindelebens geworden. Aktuelle Angebote und Treffpunkte können auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde und auch telefonisch bei Gemeinden und Kirchenverwaltungen erfragt werden. 3.1 Familienbildung ( 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) Leistungen zur Förderung in der Familie sind insbesondere 1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf und Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen, sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kinder vorbereiten. 3.2 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen ( 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) Leistungen zur Förderung in der Familie sind insbesondere 2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. 9

10 Bestand im Landkreis Ansbach Träger/Einrichtung des Landkreises Ansbach Fachbereich Bezirkssozialdienst Das Elterntelefon Eltern-Jugend und Familienberatungsstelle für Stadt und Landkreis Ansbach Erzdiözese Bamberg Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Innere Mission e.v. Ehe-, Lebens-, Familienberatung Kinder- und Jugendtelefon Landratsamt Ansbach - Volkshochschule - Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familienund Lebensfragen der Diözese Augsburg Beschreibung des Angebots Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, Erwachsenen und Familien. Im Rahmen der allgemeinen Beratungen der Bezirkssozialarbeiter, der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Jugendgerichtshilfe wird Unterstützung sowohl in persönlichen als auch in erzieherischen Fragen gewährt. Anonym, vertraulich und kostenlos können Mütter, Väter, Großeltern und andere Erziehungspersonen über ihre Sorgen und Probleme sprechen. Beratung in Erziehungsfragen und bei Partnerschaftsproblemen Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Ehe-, Lebens-, Familienberatung Mobbing, Anmache und Abzocke im Internet? Darüber reden hilft. Vertrauliche und anonyme Beratung Entwicklungspsychologische und psychologische Fachvorträge Mutter-Kind-Turnen Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebens-fragen Crailsheimstr. 1 Tel.: 0981/ / Mo Fr, Uhr und Di und Do, Uhr Kronacher Straße 8 Tel.: 0981/ Bischof-Meiser Straße 21 Tel: 0981 / 2349 Karolinenstraße 29 Tel.: 0981/ / Mo Sa, Uhr Crailsheimstraße 1 Tel: 0981 / 468 /6111 Kirchhöflein Dinkelsbühl 10

11 Kommentar des Arbeitsausschusses Beratungsstellen vor Ort, Kurse und Vorträge sowie Informationsmöglichkeiten über das Internet und anonyme telefonische Beratungen bieten ein ausreichend und vielfältiges Informations- und Unterstützungsangebot. Es wird angeregt, dass als Aufgabe der Jugendhilfeplanung im Jahr 2013 eine Analyse und Auswertung der im Jahr 2012 im Landkreis Ansbach angebotenen Vorträge und Kurse durchgeführt wird, so dass im Einvernehmen mit den Anbietern die zukünftigen Planungen optimiert werden. 3.3 Familienfreizeit und Familienerholung ( 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) Träger/Einrichtung des Landkreises Ansbach Arbeiterwohlfahrt Ansbach Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Ansbach Caritasverband in der Stadt und im Landkreis Ansbach e.v. Beschreibung des Angebots Spielmobil Zeltlager Beratung, Information und Vermittlung von Mütterkursen, Mutter-Kind-Kuren, Kindererholung und Familienfreizeiten Personal 2 Diplom-Sozialpädagogen (Jugendpfleger) in Teilzeit Martin-Luther-Platz 46 Tel.: 0981/ Henry-Dunant-Str. 10 Tel.: 0981/ Bahnhofsplatz 11 Tel.: 0981/ Caritas-Kreisstelle Herrieden Deocarplatz Herrieden Tel.: 09852/ Diakonisches Werk Dinkelsbühl-Wassertrüdingen e.v. Diakonisches Werk Feuchtwangen Innere Mission e.v. Kurberatungs- und Vermittlungsstelle Crailsheimer Str Dinkelsbühl Tel.: 09851/ Kirchplatz Feuchtwangen Tel.: 09852/ Karolinenstr. 29 Tel.: 0981/

12 3.4 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17 i.v. m. 50 SGB VIII) 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (1) Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, 1. ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, 2. Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, 3. im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. (2) Im Falle der Trennung oder Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen. (3) Die Gerichte teilen die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind ( 622 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung), sowie Namen und Anschriften der Parteien dem Jugendamt mit, damit dieses die Eltern über das Leistungsangebot der Jugendhilfe nach Absatz 2 unterrichtet. Träger/Einrichtung Eltern- Jugend- und Familienberatungsstelle für Stadt und Landkreis Ansbach Landratsamt Ansbach Soziale Dienste Fachdienst Familiengerichtshilfe Beschreibung den Angebots Beratung in Fragen der Partnerschaft, Förderung der Paarkommunikation, Bewältigung von Beziehungskonflikten und Krisen. Hilfestellungen für familiäre Krisen. Im Rahmen der Bezirkssozialarbeit erfolgt u.a. Beratung bei Trennung und Scheidung und als vornehmliche Leistung des Fachdienstes Familiengerichtshilfe Paar- bzw. Partnerschaftsberatungen, sofern die Betreffenden für mindestens ein Kind zu sorgen haben Trennungs- und Scheidungsberatung Zusätzlich wird auf die Beratungseinrichtungen unter Ziffer 3.2 dieses Teilplanes hingewiesen. Seit Inkrafttreten des neuen Familienverfahrensrechts (FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ) hat das Amt für Jugend und Familie die Aufgaben der Trennung- und Scheidungsberatung und der Familiengerichtshilfe spezialisiert. Es wurden 1,5 Vollzeitstellen aus dem grundständigen allgemeinen Bezirkssozialdienst herausgelöst und ein Fachdienst geschaffen. 12

13 Die Leistungen der Jugendhilfe im Zusammenwirken mit dem Familiengericht werden im Teilplan 6 beschrieben. Die Trennung- und Scheidungsberatung im außergerichtlichen Bereich wird von der Jugend und Elternberatungsstellen und dem Fachdienst des Jugendamtes gemeinsam geleistet. Seit 2010, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dem FamFG, wird das Jugendamt von den ratsuchenden Bürgern vornehmlich als Beratungseinrichtung genutzt. Die Entwicklung der Fallzahlen verdeutlicht die Notwendigkeit der engen Abstimmung zwischen beiden Beratungseinrichtungen. Kommentar des Arbeitsausschusses Aktuelle Aufgabe des Jugendamtes und der Beratungsstelle ist es, die Steuerung und Konkretisierung der jeweiligen Beratungsleistungen kontinuierlich zu justieren und diese Ergebnisse den Ratsuchenden zu vermitteln. Das gute Beratungspaket des Landkreises Ansbach muss in Kooperation zwischen Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle geschnürt sein und den jeweiligen Bedürfnissen gemäß, im regelmäßigen Austausch zwischen den beiden Einrichtungen, ausgestaltet werden. 13

14 3.5 Beratung bei Ausübung der Personensorge ( 18 SGB VIII) 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (1) Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen. (2) Die Mutter, der die elterliche Sorge nach 1626a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht, hat Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach 1615I des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der 1684 und 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden. (4) Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen. Träger / Einrichtung Fachbereich Beistandschaft -Soziale Dienste- -Soziale Dienste- Fachdienst Trennungs- und Scheidungsberatung Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle der Stadt und des Landkreises Ansbach Beschreibung des Angebotes Unterhaltsansprüche berechnen, festsetzen, fordern, einklagen, zwangsweise beibringen. Amtshilfe für Jugendämter bei Unterhaltsforderungen Im Rahmen der Bezirkssozialarbeit Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen oder anderen Umgangsberechtigten bezüglich der Ausübung des Umgangsrechts Unterstützung der Elternteile bei der Ausgestaltung und Findung stabiler Regelungen der Umgangskontakte, Begleitung der Kontakte mit dem Ziel der Verselbständigung, Gespräche mit den Kindern zur Motivation und dem Erstellen von am Kindeswohl orientierten Regeln. Beratung zur kindgerechten Durchführung und Ausgestaltung der Umgangskontakte. Kommentar des Arbeitsausschusses: Die Beratung des Fachberichtes Beistandschaft des Jugendamtes wird seit der letzten Jugendhilfeplanfortschreibung 2005 stetig vermehrt genutzt (siehe Jahresberichte des Amtes für Jugend und Familie). Insbesondere steigt die Zahl ratsuchender Minderjähriger. Das Jugendamt hat in diesem Arbeitsbereich eine Vertrauensrolle gefunden. 14

15 3.6 Vater- / Mutter Kind Einrichtungen 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder (1) Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden. (2) Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt. (3) Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe nach Maßgabe des 40 umfassen. Träger Beschreibung des Angebotes Im Landkreis Ansbach gibt es keine Vater/Mutter- Kind-Einrichtung. Der Bezirkssozialdienst des Amtes für Jugend und Familie vermittelt in Einrichtungen in den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen, Regensburg und München. Der Bezirkssozialarbeiter berät und betreut, organisiert Vorstellungsgespräche, leitet die Hilfsmaßnahme ein und überprüft ihre Entwicklung. Die wirtschaftliche Jugendhilfe erlässt Bescheide und stellt die Finanzierung sicher. Für die Mütter besteht in der Regel in der Nähe der Einrichtungen die Möglichkeit zum Schulbesuch, zu Ausbildungen und in Ausnahmefällen zu Nachbetreuung. Seit der letzten Fortschreibung des Jugendhilfeplans 2005 waren jedes Jahr durchschnittlich zwei Mütter mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Wohnform (Mutter-Kind-Heim) untergebracht. Ein sprunghafter Anstieg ist im Jahr 2012 erfolgt, mit sechs Unterbringungen. Ein Ausblick über die weitere Entwicklung ist momentan nicht möglich. 15

16 3.7 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn 1. er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen, 2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten, 3. Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen. (2) Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist. Träger / Einrichtung Beschreibung des Angebotes Häufigkeiten: Die Fallzahl war von 1999 bis 2008 konstant, mit jährlich 2 Fällen und hat sich ab dem Jahr 2009 auf 4 Fälle verdoppelt. Diese Fallzahl ist über die Folgejahre ebenfalls konstant geblieben. Anbieter: Träger / Einrichtungen Beschreibung des Angebotes Adresse Bayerisches Rotes Kreuz Pflege und Service Diakonisches Werk Ansbach e.v. Diakonisches Werk Windsbach e.v. Familienpflege ) Angehörige pflegen Angehörige, Pflegehilfsdienst Henry-Dunant-Straße 10 Tel: 0981 / wir-ueber-uns Familienpflege *) Karolinenstraße 29 Tel: 0981 / Familienpflege *) Hauptstr Windsbach Tel: 09871/

17 Evang. Familienpflegedienst Evang. Dorfhelferinnendienst Evang.-Luth. Kirchengemeinde Leutershausen Maschinenring Landkreis Ansbach Familienpflege *) Hesselbergstraße Gerolfingen Tel: / Familienpflege *) Dorfhelferin Der Maschinenring Landkreis Ansbach besteht aus einem eingetragenen Verein (e.v.) und seiner 100%-igen Tochter, der GmbH. Der Maschinen- und Betriebshilfsring Landkreis Ansbach e.v. entstand durch die Verschmelzung der früheren Maschinenringe in Ansbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg. Er hat aktuell knapp 3700 Mitglieder und erstreckt sich über das komplette Gebiet des Landkreises Ansbach. Badgasse Leutershausen Tel: / Kaltengreuther Str. 1 Tel: 0981/ Fax: 0981/ info@mr-ansbach.de Der e.v. deckt im Wesentlichen die folgenden Bereiche ab: Betriebshilfe und Haushaltshilfe - auch für Nicht-Landwirte Maschinenvermittlung Belegabrechnung MR Consult Betriebsberatung Infoabende, Vorführungen, Schulungen, Tagesfahrten und vieles mehr *) Familienpflege ist ein Angebot für Familien, die kompetente Unterstützung in einer Krisensituation benötigen (z.b. wenn die Mutter wegen Krankheit, Kur o.ä. ausfällt). Es beinhaltet die Betreuung der Kinder, die Organisation des Haushaltes sowie die Pflege und Versorgung kranker oder behinderter Familienangehöriger und vieles mehr. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Familienpflege. Die gute Zusammenarbeit, insbesondere mit den Familienpflegediensten der Diakonie schafft ein stabiles und schnell greifendes Hilfeangebot für Familien in Notsituationen. 17

18 3.8 Zusammenfassender Bedarf Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Zusammenfassung des Bedarfs: Stärkung der Erziehungskompetenz Erstellung eines Familienwegweisers, gemeinsam mit dem Bündnis für Familie. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz Angebote im Landkreis sollen an die Bürger transportiert werden 18

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