Gemäss Verfassung der Gemeinde Samnaun ist der Gemeindevizepräsident jährlich vom Gemeinderat
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1 GEMEINDE SAMNAUN 7562 SAMNAUN-COMPATSCH Vorstandssitzung vom Anwesend: Hans Kleinstein, Gemeindepräsident Arno Jäger, Vizepräsident Ludwig Jenal, Vorstandsmitglied Wahl Gemeindevizepräsident Antrag an Gemeinderat Gemäss Verfassung der Gemeinde Samnaun ist der Gemeindevizepräsident jährlich vom Gemeinderat zu wählen. Der Gemeindevorstand beantragt beim Gemeinderat, den bisherigen Vizepräsidenten Arno Jäger für 2011 wieder zu wählen. Gehälter Vorstand 2011 Antrag an Gemeinderat Für die Festlegung der Gehälter des Gemeindevorstandes ist der Gemeinderat zuständig. Der Gemeindevorstand beantragt beim Gemeinderat, die Entschädigungen für den Gemeindevorstand 2011 wie folgt festzulegen (gleiche Gehaltsklasse und stufe wie 2010): Gemeindepräsident: Gehaltsklasse 24, Stufe 4.0, Pensum 60 % Gemeindevizepräsident: Gehaltsklasse 22, Stufe 6, Pensum 40 % Vorstandsmitglied: Gehaltsklasse 20, Stufe 1.5, Pensum 40 % Die Teuerung wird gemäss Vorgabe des Kantons mit 0.3 % ausgeglichen. Als Spesenentschädigung wird für das Natel CHF pro Monat und für die Autobenützung vor Ort CHF pro Monat beantragt (Ansätze wie 2010). Die Kommissionssitzungen werden dem Gemeindevorstand gleich wie den übrigen Kommissionsmitgliedern entschädigt (gleich wie 2010). Spesen von auswärtigen Sitzungen und Tagungen werden gemäss Belegen nach Aufwand separat abgerechnet. Mit diesen Entschädigungen sind sämtliche Aufwendungen an Stunden abgegolten. Es werden keine Überstunden und Ferienentschädigungen ausbezahlt. Der Vorstand ist verantwortlich, dass er innerhalb der prozentual festgelegten Pensen die Stunden einteilt, so dass keine Überstunden anfallen. Sitzungsgelder und Entschädigungen 2011 Der Vorstand beantragt beim Gemeinderat, die Tag- und Sitzungsgelder sowie die übrigen Entschädigungen wie folgt festzulegen (alle Ansätze wie 2010): Gemeinde Samnaun 7562 Samnaun-Compatsch Tel +41 (0) Fax +41 (0) info@gemeindesamnaun.ch Internet:
2 Seite 2 von 5 Gemeinderat Abendsitzungen Aktenstudium CHF 90.00/Sitzung CHF 30.00/Sitzung CHF 45.00/Stunde (ausserordentliche Tätigkeiten, Tagessitzungen) Gemeinderatspräsidium Gemeinderatspräsident Gemeinderatsvizepräsident CHF 60.00/Stunde CHF 50.00/Stunde Alle Kommissionen (inklusive Baukommission / Baubehörde / Schulrat / Geschäftsprüfungskommission / usw.) Sitzungen CHF 80.00/Sitzung CHF 40.00/Stunde Lawinen-/Sicherheitskommission Präsident Lawinenkommission Mitglieder Lawinenkommission Bei Einsätzen Spesen (Auto, Handy) CHF 2' Pauschalentschädigung pro Jahr CHF 1' Pauschalentschädigung pro Jahr CHF 40.00/Stunde für ordentliche Mitglieder und Stellvertreter CHF 10.00/Stunde Taggeldentschädigungen Taggeld pauschal CHF Mahlzeiten, Übernachtungen, Fahrspesen werden gesondert vergütet. Kilometerentschädigung Entschädigung Auto CHF 0.60/km Feuerwehr Gemäss Reglement des Gemeinderates über die Besoldung und die Bussen im Feuerwehrwesen (2005): Kommandant Vizekommandant Fournier CHF /Jahresentschädigung CHF /Jahresentschädigung CHF /Jahresentschädigung Gemeindestundenansatz CHF 25.50/Stunde
3 Seite 3 von 5 Löhne Gemeindemitarbeiter/-innen 2011 Bei den Löhnen der Gemeindemitarbeiter/-innen (Kanzlei/Verwaltung, Bauamt, Erlebnisbad, Forst- und Werkdienst, ARA, Wasserversorgung, Schule, Abwartschaft, Bibliothek) wird gemäss kantonaler Vorordnung jährlich die Teuerung ausgeglichen. Die Teuerung per Ende Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr beträgt laut Kantonaler Lohnliste 0.3 %. Diese Teuerung wird ausgeglichen. Dem Vorstand ist bewusst, dass mit dem Teuerungsausgleich teilweise nicht einmal die höheren Lohnabzüge ausgeglichen werden können. Da aber bei den Gemeindemitarbeiter/-innen im letzten Jahr die Lohnstufen überprüft und angepasst wurden, wird für 2011 auf eine Anpassung der Lohnstufen verzichtet. Die verschiedenen Pensen der Gemeindemitarbeiter/-innen werden teilweise im 2011 angepasst. In Einzelfällen werden mit den Mitarbeitenden die Löhne noch besprochen. Nach Überprüfung der einzelnen Mitarbeiterlöhne wird die ab gültige Lohnliste der Lohnbuchhaltung ausgehändigt. Die Löhne für die Mitarbeiter, die jeweils nur für den Sommer beim Forst-/Werkdienst der Gemeinde Samnaun eingestellt sind, werden mit dem Verantwortlichen Leiter, Andri Arquint noch separat besprochen. Es sind jedoch keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Sitzungstermine Vorstand Die Vorstandssitzungen finden in der Regel jeweils am Mittwoch, Uhr, statt. Für das 1. Halbjahr 2011 legt der Gemeindevorstand die Auskunftszeiten des Gemeindevorstandes wie folgt fest: Mittwoch, , Uhr Uhr Mittwoch, , Uhr Uhr Mittwoch, , Uhr Uhr Mittwoch, , Uhr Uhr Mittwoch, , Uhr Uhr Mittwoch, , Uhr Uhr Antragstellung auf permanente Immissionsmessung und Einhaltung der Nachtruhe Mit Schreiben vom beschwert sich ein Anwohner von einem Barbetrieb, dass sie andauernd dem Lärm und der Nachtruhestörung durch besagten Betrieb ausgesetzt sind. Auch nach diversen Aufforderungen an die Gemeinde und die Polizei habe sich bis anhin die Lage nicht nennenswert verbessert. Die Gemeindebehörde sei verpflichtet, Gesetze und Auflagen einer Baubewilligung auf Einhaltung zu prüfen. Der Liegenschaftsbesitzer beantragt eine permanente Messung der Immissionswerte und eine angemessene Überwachung der Nachtruhe.
4 Seite 4 von 5 Es wurden bereits Kontrollen und Lärmmessungen durch die Polizei vor Ort durchgeführt. Aufgrund der erneuten Reklamationen beschliesst der Gemeindevorstand, mit einer installierten Messanlage die Immissionen im Umkreis des Barbetriebes während 2-3 Tagen festzustellen. Der entsprechende Auftrag wird an das Spezialbüro Tuffli & Partner vergeben. Das Büro Tuffli & Partner wird ein Konzept erstellen und Vorschläge bezüglich der durchzuführenden Messungen vorlegen. Für die Abwicklung der Messungen ist von Seiten der Gemeinde Samnaun das Bauamt zuständig. Gemeindepublikationen Anfrage ALG GR Das LBBZ Plantahof, Regionalbüro Scuol, Riet Pedotti, fragt im Namen des Amtes für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) Graubünden an, welches Publikationsorgan in der Gemeinde vorhanden ist. Bei einem allfälligen Kauf/Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken sind grundsätzlich nur Landwirte oder enge Verwandte berechtigt, diese zu kaufen. Ein NichtLandwirt oder Nicht-Verwandter kann ein landwirtschaftliches Grundstück nur kaufen, wenn das Grundstück mindestens einmal öffentlich zur Verkauf ausgeschrieben worden ist und kein Berechtigter sich auf diese Ausschreibung gemeldet hat. In der Gemeinde Samnaun gilt das Schwarze Brett in Samnaun-Compatsch und Samnaun Dorf sowie die Homepage der Gemeinde Samnaun als Publikationsorgan. Dies wird dem ALG GR mitgeteilt. Reklamation betr. Gepäckdepot für Postreisende Gäste von einem Hotel beschweren sich, dass sie dieses Jahr ihr Gepäck in der Poststelle Samnaun Dorf abholen mussten, weil die Poststelle Samnaun-Compatsch aufgelöst wurde. Dies sei für die Gäste von Compatsch und Laret sehr mühsam. Sie bitten um ein Feedback der Gemeinde. Die Gemeinde Samnaun wird bei der Schweizerischen Post anfragen, ob eine Möglichkeit besteht, für die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisenden Gäste ein Gepäckdepot im Bereich Compatsch/Laret zu schaffen. Andernfalls müssten die jeweiligen Vermietungsbetriebe besorgt sein, dass für ihre Gäste das Gepäck bei der Poststelle Samnaun Dorf abgeholt wird. Information an Gemeinde Kostendeckende Einspeisevergütung Die swissgrid ag informiert mit Schreiben vom über die Entwicklung der KEV- Warteliste. Im Juni 2010 hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, den maximalen Strompreiszuschlag ab 2013 von 0.6 auf 0.9 Rappen pro Kilowattstunde anzuheben. Damit kann die maximale Fördergeldsumme für Strom aus erneuerbaren Energien im Vergleich zu heute um 50 % angehoben werden. Die Fördergelder für Photovoltaikanlagen (Solar-Deckelung) werden von 5 % auf 10 % erhöht Die Vergütungssätze für im 2011 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen werden gegenüber 2010 um 18 % abgesenkt
5 Seite 5 von 5 Das Zubaukontingent 2011 für Photovoltaikanlagen wurde so gross festgelegt, dass die auf der Warteliste stehenden Projekte mit Anmeldedatum vom 1. und 2. Mai 2008 in die Förderung aufgenommen werden können. Für andere Technologien (Wasserkraft, Windenergie, Geothermie, Biomasse) konnten bis und mit Januar 2009 fortlaufend positive Bescheide ausgestellt werden. Erst seit Februar 2009 existiert auch für diese Technologien eine Warteliste. Um den Abbau der Warteliste nach Anmeldedatum zu gewährleisten, erfolgt die kontinuierliche Abarbeitung der anderen Technologien im Anschluss an die Erstellung der positiven Bescheide für Photovoltaikanlagen mit Anmeldedatum vom 1. und 2. Mai 2008, bis der Gesamtdeckel von ca. 500 Mio. CHF oder der Teildeckel der entsprechenden Technologie ausgeschöpft ist. Gemäss Information wird das BFE im 2011 eine vorsichtig kalkulierte Überbuchung des Fördergeldes vornehmen. Im dritten Quartal 2011 kann detaillierter zum Stand der Fördersumme und der allenfalls verbleibenden Warteliste informiert werden. Der Gemeindevorstand nimmt die Informationen, welche auch das Kleinwasserkraftwerk Alp Trida Laret betreffen, zur Kenntnis. Samnaun, /sp
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