Gehälter, Zulagen und Spesen der im Pastoralraum Wasseramt West tätigen Angestellten

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1 Anhang I Gehälter, Zulagen und Spesen der im Pastoralraum Wasseramt West tätigen Angestellten 1. Die Lohntabelle 2017 für das Verwaltungspersonal des Kantons Solothurn bildet die Grundlage der nachfolgenden Jahresgehälter. 2. Die Teuerung ist auf den Stand Dezember 2016 ausgeglichen. 3. In den aufgeführten Jahresgehältern ist der 13. Monatslohn enthalten. Sie entsprechen einem Vollpensum von 100%. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Schweizer Franken (CHF). Minimum Maximum Lohnklasse 3.1. Pastoralraumleiter leitender Priester Kaplan Diakon mit Fachverantwortung Pastoralassistent mit Fachverantwortung Katechet RPI mit Fachverantwortung Pastoralraumsekretariat Entlöhnung nach Std - Aufwand Fr Fr /h zusätzlich Ferien- und Feiertagsentschädigung und Anteil 13. Monatslohn 5. Die Anfangseinstufung der im Pastoralraum tätigen Angestellten nimmt die BK vor. Der Besitzstand ist gewährleistet. Die BK beurteilt und entscheidet den jährlichen Lohnanstieg des Pastoralraumpersonals. 6. Aushilfen werden gemäss den Ansätzen der kant. Synode entschädigt. 7. Die Angestellten des Pastoralraumes können soweit vorhanden eine Dienstwohnung (Pfarrhaus) in Anspruch nehmen. Die Mietkonditionen und die Nebenkosten werden durch den Kirchgemeinderat festgelegt. 8. Alle Angestellten des Pastoralraumes mit Fachverantwortung gemäss Pos bis 3.6. erhalten eine jährliche Spesenpauschale von CHF als Abgeltung der Autokosten innerhalb des Pastoralraumes. Persönliche Natelkosten und kleinere geschäftlich bedingte Auslagen gelten als abgegolten. Fahrkosten und übrige Auslagen ausserhalb des Pastoralraumes können im Einzelfall abgerechnet werden. 9. Angestellten, die gemäss ihrer Funktion in besonderen Körperschaften Mitglieder sein müssen, wird der jährliche Mitgliederbeitrag vergütet. 1

2 Anhang II Regelung für übrige Angestellte, Hilfskräfte und Aushilfen der Kirchgemeinde Kriegstetten-Gerlafingen 1. Die Teuerung ist auf den Stand Dezember 2016 ausgeglichen. In den aufgeführten Jahresgehältern und Stundenansätzen ist der 13. Monatslohn enthalten + anteilig Ferienentschädigung und Feiertagsentschädigung Jahresbesoldung Jahrespauschalen können bei zusätzlichen Aufgaben oder verändertem Arbeitsvolumen vom Kirchgemeinderat um max. 10% verändert werden. Pfarrei Kriegstetten + Gerlafingen Grundbesoldung Grundbesoldung 100 Punkte 116,0 Punkte Chorleiter Stufe Chorleiter Stufe Chorleiter Stufe Organist Stufe 1 pro GODI Organist Stufe 2 pro GODI Organist Stufe 3 pro GODI Sakristan Kriegstetten pro Jahr Sakristan Gerlafingen pro Jahr Sakristan Stv Stundenlohn Pfarreisekretär min max Übriges Fach- und Hilfspersonal min max

3 1.3. Lohn Katecheten 1 Die Lohntabelle 2017 des Kanton Solothurn bildet die Grundlage der nachfolgenden Jahresgehälter. 2. Die Teuerung ist auf den Stand Dezember 2016 ausgeglichen. 3. In den aufgeführten Jahresgehältern ist der 13. Monatslohn enthalten. Sie entsprechen einem Vollpensum von 100%. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Schweizer Franken (CHF). Minimum Maximum Lohnklasse 4. Katechet RPI Katechet mit Fachausbildung und zusätzlichen Aufgaben oder RU OST Katechet mit Fachausbildung Unter- und Mittelstufe Lektion RU = 4% der Jahresbesoldung 7. Die Entschädigung für die Sakramenten Vorbereitung (Kommunion, Versöhnung und Firmung) wird wie folgt geregelt: Für jede erste Lektion eines Sakraments wird eine Entschädigung zwischen 30% - 50% einer Lektion RU d.h. 4% der Jahresbesoldung ausgerichtet. Die Festlegung der prozentualen Entschädigung entscheidet die Personal-Kommission. Jede weitere Klasse mit gleichem Sakramenten Unterricht Fr. 300 Diese Entschädigungen gelten pro Schuljahr. Diese Entschädigungen gelten für jedes Sakrament separat und sind nur für Anstellungen gemäss Punkt 6 anwendbar. Entschädigungen für weitere nicht näher genannte Zusatzaufgaben werden von der Personalkommission festgelegt und vom Kirchgemeinderat bestätigt. 3

4 Anhang II 1.4. Spesenentschädigungen Allgemeine Spesen Reise- und Fahrspesen: Bahnfahrten Vergütung für Privatautos Abrechnung mit Beleg gegen Vorweisung der Fahrkarte 2. Klasse Ansatz wird vom Kirchgemeinderat festgelegt 1.5. Fahrdienst Religionsunterricht Die Entschädigung für den Fahrdienst (Kilometeransatz und Zeitaufwand) wird vom Kirchgemeinderat festgelegt Aushilfen und Stellvertretungen Für Aushilfen und Stellvertretungen setzt der Kirchgemeinderat die Entschädigung von Fall zu Fall fest Ausbildungsstufen Stufe 1: - Kirchenmusiker ohne Ausweis Stufe 2: - Diplom C der Akademie für Schul- und Kirchenmusik Luzern - bernischer Organistenausweis I - Abschluss I der Kirchenmusikerschule des Kantons Aargau - Kurs l +II des Schweizerischen Kirchgesangbundes (SKGB) - Kirchenmusiker, die sich über regelmässige Teilnahme an Weiter- oder Fortbildungskursen oder über regelmässigen Unterricht ausweisen können Stufe 3: - Diplom B der Akademie für Schul- und Kirchenmusik Luzern - bernischer Organistenausweis ll - Abschluss II der Kirchenmusikschule des Kantons Aargau - Berufsmusikerabschluss (Lehr- oder Konzertdiplom) oder kirchenmusikalische - Ausbildung Kurs l + II +III (minimal) des Schweizerischen Kirchengesang- Bundes (SKGB) Stufe 4: - Diplom A der Akademie für Schul- und Kirchenmusik Luzern - Berufsmusikerabschluss (Lehr- oder Konzertdiplom) mit kirchenmusikalischer Ausbildung Vergleichbare Ausweise werden angerechnet. 4

5 Anhang III Regelung für Verwaltung, Präsidium, KG Schreiber, Baukommission und Pfarreiräte 1. Verwaltung Die Besoldungen für den Verwalter und Sachbearbeiter basieren auf dem Indexstand vom Dezember 2016 inkl. 13. Monatslohn der kantonalen Lohntabelle (ab Januar 2018) Verwalter: 50% LK 20 + Sachbearbeiter: 50% LK Präsident / Vicepräsident Die Besoldung des Präsidenten basiert auf dem Indexstand vom Dezember Präsident Jahresbesoldung CHF CHF Vice-Präsident Jahresbesoldung CHF CHF KG Schreiber Jahresbesoldung CHF CHF Der Präsident erhält eine Büroraumentschädigung von CHF pro Jahr. Der KG-Schreiber erhält eine Büroraumentschädigung von CHF pro Jahr. 3. Liegenschaftsverwaltung (BK) Die Besoldung der Baukommission, die diesen Arbeitsbereich übernimmt, basiert auf dem Indexstand vom Dezember Die Aufteilung der Besoldung wird durch die Kommission geregelt. Baukommission Jahresbesoldung CHF CHF Präsident und Sekretärin des Pfarreirates Die Pfarreiratspräsidenten erhalten je eine Entschädigung von CHF pro Jahr Die Sekretäre der Pfarreiräte erhalten je CHF pro Jahr 5

6 Anhang III Regelungen für den Kirchgemeinderat (KGR), Kommissionen sowie dem Wahlbüro 1. Die Mitglieder des KGR und der gewählten Kommissionen beziehen je Sitzung ein Sitzungsgeld von CHF Die Präsidenten und Aktuare von Kommissionen, soweit sie nicht fixe Entschädigungen beziehen, erhalten pro Sitzung eine zusätzliche Entschädigung von CHF Für ausserordentliche Bemühungen eines Mitgliedes des KGR, oder einer Kommission kann der Kirchgemeinderat eine angemessene Entschädigung bewilligen. 4. Für die Stellvertretung des Kirchgemeindeschreibers an der Kirchgemeindeversammlung und an Sitzungen des KGR beträgt die Entschädigung (zusätzlich zum Sitzungsgeld) CHF pro Einsatz. 5. Abgeordnete der Kirchgemeindebehörde und Kommissionen haben Anspruch auf Spesenersatz und eine Taggeldentschädigung: CHF CHF für einen halben Tag für einen ganzen Tag Bei Verdienstausfall regelt der KGR die Entschädigung. 6. Die Stundenentschädigung des Wahlbüros wird vom Kirchgemeinderat festgelegt. 7. Die Anpassung obiger Entschädigungen erfolgt im Rahmen der Teuerung durch den Kirchgemeinderat jeweils auf Jahresbeginn nach Ablauf einer Amtsperiode. 6

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