Unterrichtsordnung KUW
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- Christel Braun
- vor 8 Jahren
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1 Evang. ref. Kirchgemeinde Reichenbach Unterrichtsordnung KUW Gesetzesgrundlage Zweck und Geltungsbereich Die Kirchliche Unterweisung der Kirchgemeinde Reichenbach stützt sich auf die Unterweisungsartikel der Kirchenordnung des evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura und die dazugehörenden Verordnungen. Die Unterrichtsordnung regelt den kirchlichen Unterricht der reformierten Kirchgemeinde Reichenbach. Sie regelt den Ablauf des kirchlichen Unterrichtes, die Beziehungen zwischen der Kirchgemeinde und den Kindern und Jugendlichen und deren Eltern im Bereich des kirchlichen Unterrichtes und den Einsatz der Unterrichtenden. Im weiteren regelt die Unterrichtsordnung im Bereich des kirchlichen Unterrichtes die Koordination zwischen Kirchgemeinde und den Schulen. Gemeinsame Bestimmungen KUW I III Absicht der Kirchlichen Unterweisung Grundlagen Die Kirchliche Unterweisung will den Kindern die grundlegenden Elemente des christlichen Glaubens lebensnah und stufengerecht vermitteln. Die Kinder sollen die Kirche als Ort der Geborgenheit und des Angenommenseins erleben. Die Unterweisung will den Jugendlichen neue, ermutigende Erfahrungen mit dem Glauben und der Kirche ermöglichen. Die Unterweisung bildet mit allen ihren Teilen ein zusammengehörendes Angebot. Nur wer die Unterweisung besucht hat, kann sich konfirmieren lassen, nur wer konfirmiert ist, ist berechtigt, Taufzeuge zu sein. Der Besuch der Unterweisung ist grundsätzlich freiwillig. Für eine spätere Konfirmation ist die vollständige Teilnahme am kirchlichen Unterricht Voraussetzung. Auch wer nicht getauft ist, kann den kirchlichen Unterricht besuchen. Die Gesamtlektionenzahl der Unterweisung beträgt rund 150 Lektionen. Darin eingeschlossen sind sämtliche Anlässe, wie Unterrichtsnachmittage, Block-, Wahlfach-, und Wochenendkurse, sowie die Lager und Einzellektionen, zusätzlich sind in der Klasse und individuell 15 kirchliche Veranstaltungen (Gottesdienste) zu besuchen. Die Unterweisung beginnt im 2. Schuljahr und wird mit der Konfirmation im 9. Schuljahr abgeschlossen. Voraussetzung für den Besuch der KUW ist die schriftliche Anmeldung der Kinder vor Beginn der Unterweisung. Die Eltern werden vorgängig entsprechend informiert. Kinder, welche die Unterweisung im 2. Schuljahr hätten beginnen können und nun später einsteigen wollen, müssen in geeigneter Form den Unterricht nachholen (vgl. Späterer Einstieg in die KUW). Die Klassenzuteilung regelt die Unterrichtskommission. Modell Falls nicht anders vermerkt, finden die KUW-Veranstaltungen in der Freizeit der Kinder bzw. Jugendlichen statt. KUW I 2. Klasse 5 Halbtage 1 Taufgottesdienst 3. Klasse 5 Halbtage 1 Abendmahlsfeier KUW II 4. Klasse 2 Ganztage 5. Klasse 4 Halbtage 6. Klasse 4 Halbtage
2 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 2 KUW III 7. Klasse 2 Halbtage 1 Wochenendkurs mit Gottesdienstbesuch 8. Klasse min. 2 4 Wahlfachkurse 1 Lager ( 3 4 Tage) 9. Klasse 2-4 Wahlfachkurse *) ca. 13 Doppellektionen Konfirmation *) die Wahlfachkurse können alle im 8. Schuljahr absolviert werden. Zusätzliche, individuelle Gottesdienstbesuche auf jeder Stufe gemäss Begleitheft für den kirchlichen Unterricht. Spezialklassen Verteilung der Lektionen Gottesdienste Information Absenzen Späterer Einstieg in die KUW Für SchülerInnen, welche auswärtige Schulen besuchen, werden spezielle Lösungen getroffen. Die KUW-Koordination ermittelt vor Beginn des neuen Schuljahres die betreffenden SchülerInnen. Behinderte Kinder und Jugendliche, die spezielle Schulen in Frutigen und Spiez besuchen, werden auf Wunsch ihren Möglichkeiten entsprechend in die KUW integriert, allenfalls mit einer begleitenden Einzelbetreuung. Die Verteilung der Anlässe ist mit den Schulen abzusprechen. Die Unterrichtenden teilen der Unterrichtskommission vor Beginn des neuen Schuljahres Verteilung, Daten und Zeiten der einzelnen Lektionen mit. Im Verlauf der KUW besuchen SchülerInnen 15 Gemeindeanlässe, die sie zum Teil selber mitgestalten. Gemeinsam besuchte Anlässe bestätigt die verantwortliche Unterweisungsperson, individuell besuchte Anlässe unterschreiben die Eltern. Anzahl und Art der Veranstaltungen die pro Stufe besucht werden sind im Begleitheft für den kirchlichen Unterricht festgelegt. Zusätzlich zu den o.g. Anlässen bestehen folgende Möglichkeiten: - Gottesdienst in spezieller Form - je 1 Gottesdienst in einer anderen Kirche oder Gemeinschaft - 3 übrige Anlässe, bei der eine Kirchgemeinde als Veranstalterin auftritt Die Daten der KUW-Veranstaltungen werden den betroffenen Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Zudem informiert das Publikationsorgan der Kirchgemeinde über die Daten der KUW-Anlässe. Als Entschuldigungsgründe gelten Krankheit, Unfall, Prüfungen und mehrtägige Schnupperlehren. Bei Schulanlässen werden besondere Vereinbarungen getroffen. Die Unterweisenden sind vorgängig telefonisch über Absenzen zu orientieren. Nachträgliche Entschuldigungen sind von den Eltern schriftlich bestätigen zu lassen. Ersatzmöglichkeiten - im kommenden Jahr den KUW-Anlass mit einer andern Klasse absolvieren (sofern sinnvoll) - Besuch von zusätzlichen kirchlichen Veranstaltungen - ein freiwillig geleistetes Engagement (Mithilfe Sonntagsschule, Jungschar, usw.) wird angerechnet - Besuch zusätzlicher Wahlfachkurse im KUW 3 - ausnahmsweise Kompensation durch selbständiges Erarbeiten eines Themas Die Ersatzmöglichkeiten werden von den Unterrichtenden, nach Rücksprache mit der/dem KUW-KoordinatorIn festgelegt. Die Jugend- und Unterrichtskommission wird regelmässig orientiert. Für Kinder und Jugendliche, die später als vorgesehen in die KUW einsteigen möchten, setzt der/die KUW-KoordinatorIn in Zusammenarbeit mit der unterrichtenden Person die Art und den Umfang der nachzuholenden Lektionen fest. Die Jugend- und Unterrichtskommssion wird regelmässig über diese Entscheide orientiert.
3 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 3 Weg- und Zuzug Beim Wegzug wird der Besuch der KUW im Begleitheft für den kirchlichen Unterricht zuhanden der neuen Kirchgemeinde bestätigt und das Begleitheft ausgehändigt. Bei Wegzug oder Zuzug sind die Eltern für eine rasche Neumeldung und Information über die Unterrichtssituation besorgt. Mit den Schulen und der Gemeinde können Absprachen über die Meldung von Zu- und Wegzügen getroffen werden. Einbezug der Eltern Begleitheft für den kirchlichen Unterricht Dauer der Lektionen Freiwillige Angebote Ausbildung von KUW-Mitarbeitenden KUW I-Kurs KUW II-Kurs Die freiwillige und regelmässige Mitarbeit von Eltern ist in der Unterweisung sehr erwünscht. Interessierte Eltern sind bei der Mitgestaltung willkommen. Spezielle Anlässe für Eltern (z.b. Elternabende, -besuche) sind vorgesehen. Nach Bedarf werden die Eltern schriftlich orientiert. Mit Beginn der KUW wird den Kindern ein Begleitheft für den kirchlichen Unterricht abgegeben. In diesem werden die besuchten KUW-Anlässe eingetragen. Eine Lektion dauert 45 Minuten Neben der regulären Unterweisung existieren für Kinder und Jugendliche freiwillige Freizeitangebote, welche von der Kirchgemeinde angeboten werden. 1/2 der Kosten inkl. Spesen Nach 5 Jahren Dienstverhältnis werden die privat bezahlten Ausbildungskosten zurückerstattet. volle Kostenübernahme, inkl. Spesen Der Kirchgemeinderat entscheidet auf Antrag der Jugend- und Unterrichtskommission, welche MitarbeiterInnen angestellt werden und ob Ihnen die Ausbildung bezahlt wird. Weiterbildung von KUW-Mitarbeitenden Fahrspesen übrige Spesen Die Kirchgemeinde unterstützt regelmässige Weiterbildung der Unterrichtenden. Die Kirchgemeinde übernimmt einen Kostenbeitrag für 6 Tage innert 2 Jahren, für zusätzliche Tage ist ein Gesuch beim Kirchgemeinderat zu stellen; die Kostenbeteiligung erfolgt im übrigen nach den Grundsätzen des Personalreglementes der Kirchgemeinde Reichenbach, Anhang 2. Weiterbildungen werden von der Jugend- und Unterrichtskommission oder vom Kirchgemeinderat bewilligt. nach Aufwand, gemäss Personalreglement der Kirchgemeinde Reichenbach, Anhang 2 gem. separater Aufstellung (Porti, Telefon, Kopien usw.) Aufgaben Abwesenheiten Unterrichtende Die Aufgaben aller im Bereich der KUW I - III tätigen Personen und Gremien sind detailliert in einer gesonderten Aufstellung, welche ein Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, festgehalten. Abwesenheiten von Unterrichtspersonen werden der Unterrichtskommission mitgeteilt. Längere Abwesenheiten während der Unterrichtszeit (Urlaub, Kurse etc.) bedürfen einer vorgängigen Bewilligung des Kirchgemeinderates. Ausfallende Lektionen werden kompensiert bzw. für längere Abwesenheiten eine Stellvertretung gesucht. Die Anstellung der Stellvertretungen erfolgt in Kompetenz der Unterrichtskommission.. Besondere Bestimmungen KUW I Anstellungsbedingungen Unterrichtsteam Für die Mitarbeit in der KUW I wird der Besuch des KUW I Kurses und eine persönliche Beziehung zum kirchlichen Leben vorausgesetzt. Ausnahmen regelt der Kirchgemeinderat. Das Unterrichtsteam besteht aus mindestens einer hauptamtlichen Unterrichtsperson (KatechetIn, PfarrerIn) und einer ausreichenden Zahl von KUW- MitarbeiterInnen. Die unten aufgelisteten Tätigkeiten innerhalb der KUW I werden wie folgt ab-
4 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 4 Besondere Bestimmungen KUW II gegolten: - 1 Gottesdienst entspricht 1.5 Stunden zum Stundenansatz Die Klassenzuteilung und die genaue Lektionenzahl werden von der Jugendund Unterrichtskommission im Rahmen dieser Unterrichtsordnung beschlossen. - Zeitpunkt und Ort der Unterrichtseinheiten wird an den Planungssitzungen der Unterrichtenden festgelegt und der Jugend- und Unterrichtskommission zur Kenntnis gebracht. ausgefülltes und von den zuständigen Personen visiertes Lohnblatt zuhanden der Verwaltung ein. Spesen sind mit entsprechenden Belegen auszuweisen. Anstellungsbedingungen Unterrichtsteam Für die Mitarbeit in der KUW II wird der Besuch des KUW I Kurses und eine persönliche Beziehung zum kirchlichen Leben vorausgesetzt. Der Besuch von Kursen im Bereich der KUW II wird ebenfalls vorausgesetzt. Ausnahmen regelt der Kirchgemeinderat. Das Unterrichtsteam besteht aus mindestens einer hauptamtlichen Unterrichtsperson (KatechetIn, PfarrerIn) und einer ausreichenden Zahl von KUW- MitarbeiterInnen. Die unten aufgelisteten Tätigkeiten innerhalb der KUW I werden wie folgt abgegolten: - 1 Gottesdienst entspricht 1.5 Stunden zum Stundenansatz Die Klassenzuteilung und die genaue Lektionenzahl werden von der Jugendund Unterrichtskommission im Rahmen dieser Unterrichtsordnung beschlossen. - Zeitpunkt und Ort der Unterrichtseinheiten wird an den Planungssitzungen der Unterrichtenden festgelegt und der Jugend- und Unterrichtskommission zur Kenntnis gebracht. ausgefülltes und von den zuständigen Personen visiertes Lohnblatt zuhanden der Verwaltung ein. Spesen sind mit entsprechenden Belegen auszuweisen. Die unten aufgelisteten Tätigkeiten innerhalb der KUW II werden wie folgt abgegolten: - 1 Gottesdienst entspricht 1.5 Stunden zum Stundenansatz ausgefülltes und von den zuständigen Personen visiertes Lohnblatt zuhanden der Verwaltung ein. Spesen sind mit entsprechenden Belegen auszuweisen.
5 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 5 Besondere Bestimmungen KUW III Anstellungsbedingungen Für die Mitarbeit in der KUW III sind PfarrerInnen, KatechetInnen oder Unterrichtspersonen mit einer gleichwertigen Ausbildung vorgesehen. Ausnahmen regelt der Kirchgemeinderat. Für die Mithilfe in Lagern und Wahlfachkursen können weitere interessierte Personen beigezogen werden. Für die Mithilfe an einzelnen Anlässen können KUW-MitarbeiterInnen aus den unteren Stufen beigezogen werden. Wahlfachkurse Die Kirchgemeinde Reichenbach bietet für die SchülerInnen der 8. und 9. Klassen Wahlfachkurse zu verschiedenen Themen an. Die Kursverantwortung liegt in der Regel bei zugelassenen Unterrichtspersonen. Über das Kursangebot wie auch über Ausnahmen bei der Kursverantwortung entscheidet die Jugend- und Unterrichtskommission. SchülerInnen der 8. und 9. Klasse können in der Regel an denselben Angeboten teilnehmen (ev. Einschränkungen für einzelne Kurse.) Es gibt Kurse die zählen ein, zwei oder in Ausnahmefällen sogar drei Punkte. Im 8. Schuljahr müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden. Im 9. Schuljahr müssen noch so viele Kurse besucht werden bis das Punktetotal von 8 (während zwei Jahren) erreicht wird. Es können auch mehr Kurse als nötig besucht werden. Ca. zwei bis drei Wochen vor den Sommerferien erhalten die SchülerInnen ein Kursheft. Sie können ihre Auswahl treffen und müssen ihre Anmeldung vor den Sommerferien zurücksenden. Anschliessend wird entschieden welche Kurse durchgeführt werden und welche nicht (allenfalls und wenn möglich können einzelne Angebote mehrfach angeboten werden). SchülerInnen in Gymnasien, Kleinklassen, Privatschulen usw., die in der Klasse kaum den Konfirmandenunterricht besuchen können, sollen nach Möglichkeit zusätzliche Kurse besuchen. Über die Anzahl der Zusatzkurse bzw. Punkte entscheiden der/die KUW-KoordinatorIn in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unterrichtenden. Die Jugend- und Unterrichtskommission wird orientiert. Für die Wahlfachkurse können Kursbeiträge bei den SchülerInnen eingezogen werden. Räumlichkeiten und Hilfsmittel Die Kirchgemeinde ist dafür verantwortlich, dass genügend geeignete Räumlichkeiten für den Unterricht vorhanden und diese mit Hilfsmitteln (Arbeitsprojektor etc.) und Unterrichtsmaterialien ausgerüstet sind. Die Unterrichtenden sprechen die Belegung der Räumlichkeiten miteinander ab. KatechetInnen und PfarrerInnen sind in der Regel fest angestellt. Das Pensum und die wird separat geregelt. Für KUW-MitarbeiterInnen, die innerhalb des KUW III tätig sind gelten folgende Ansätze: - 1 Gottesdienst entspricht 1.5 Stunden zum Stundenansatz. Für Wahlfachkurse, Wochenenden und Lager wird vorgängig die Entschädigung vereinbart. Die Jugend- und Unterrichtskommission bewilligt diese Vereinbarungen im Rahmen des Budgets, wird dieses überschritten entscheidet der Kirchgemeinderat. Lager ausgefülltes und von den zuständigen Personen visiertes Lohnblatt zuhanden der Verwaltung ein. Spesen sind mit entsprechenden Belegen auszuweisen. Für alle SchülerInnen findet in der Regel im 8. Schuljahr ein Lager statt. Dieses dauert minimal 3 Tage, maximal 4Tage. Das Lager findet in der Schweiz statt. Die Lager sind Teil des kirchlichen Unterrichtes und daher obligatorisch. Dispensationen aus schulischen Gründen (Prüfungen, Schnupperlehren, Berufswahl, Bewerbungsgespräche etc.) sind möglich und müssen nicht kompensiert
6 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 6 Besondere Bestimmungen werden. Über Dispensationen für andere Anlässe (Sport, Familienfeste etc.) und die entsprechende Kompensation entscheidet die Unterrichtenden in Zusammenarbeit mit der/dem KUW-KoordinatorIn. Die Unterrichtskommission wird regelmässig orientiert. Die Kosten für LeiterInnen und HilfsleiterInnen trägt die Kirchgemeinde. Pro zehn Jugendlichen* kann ein(e) LeiterIn oder HilfsleiterIn, bei Selbstkochern zusätzlich jemand für die Küche mitgenommen werden. Jugendliche dürfen maximal zwei eingesetzt werden. LeiterInnen und HilfsleiterInnen werden nach den in der Entschädigungsregelung festgelegten Ansätzen entschädigt. Der Elternbeitrag für das Lager darf maximal Fr betragen. Sämtliche Ausnahmen regelt die Unterrichtskommission. * Lässt sich die Anzahl Jugendlicher nicht durch zehn teilen, berechtigt auch der verbleibende Rest zum Einsatz einer weiteren LeiterIn. Jugendliche und Eltern werden zuvor schriftlich über das Lager (Datum, Ort, Kosten, Lagerregeln, Themen etc.) informiert. Eine Kopie des Lagerbriefes ist der Unterrichtskommission zuzustellen. Als einheitlicher Passus muss in diesem Brief enthalten sein: Alkohol/Drogen: Der Besitz und Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist während dem Lager (von der Abreise bis zur Rückkehr) verboten. Rauchen: Das Rauchen ist während dem Lager (von der Abreise bis zur Rückkehr) verboten. Wenn Ihr Sohn / Ihre Tochter das Rauchen nicht unterlassen kann, müssen wir vor dem Lager orientiert werden. Für diese Schülerlnnen werden wir eine für alle Seiten tragbare Lösung suchen. Uns ist es ein Anliegen, dass kein Schüler / keine Schülerin durch andere zum Rauchen verleitet wird. Jugendliche, die Lagerregeln in irgendeiner Form übertreten, können nach Hause geschickt werden Über eine Kompensation entscheiden die Unterrichtenden in Zusammenarbeit mit der/dem KUW-KoordinatorIn. Die Unterrichtskommission wird regelmässig orientiert. Die Unterrichtspersonen teilen spätestens eine Woche vor dem Lager der Schulleitung der Oberstufenschule mit, welche SchülerInnen am Lager teilnehmen werden. Es ist eine detaillierte Lagerabrechnung zuhanden der Verwaltung und der Unterrichtskommission zu erstellen. Konflikte, Beschwerden, Rekurse, Dienstweg Suspendierung (Ratsbeschluss vom Konflikte, die die Durchführung und Organisation des Unterrichtes (Unterrichtende, SchülerInnen, Eltern, Schule ) betreffen, werden nach Möglichkeit durch die Unterrichtenden geregelt. Sollte keine Einigung möglich sein, wird die/der KUW-KoordinatorIn beigezogen. Nächste Stelle ist die Jugendund Unterrichtskommission der Kirchgemeinde. Der Kirchgemeinderat ist Rekursstelle. Für Fragen der Anstellung (Beschäftigungsgrad, Eignung ) ist die Jugendund Unterrichtskommission in Zusammenarbeit mit den Personalbeauftragten der Kirchgemeinde zuständig. Die betroffenen MitarbeiterInnen sind angemessen anzuhören und einzubeziehen. Rekursinstanz ist der Kirchgemeinderat. In besonderen Fällen sieht die Kirchenordnung einen Weiterzug an den Synodalrat vor. Die Unterrichtenden müssen vermehrt disziplinarische Probleme zur Kenntnis nehmen, welche z.teil bereits in der KUW II anfangen. Oft fehlt bei SchülerInnen und Eltern der Wille, die kirchliche Unterweisung ernst zu nehmen. Der Unterricht wird gestört, die verlangten Gottesdienste werden schlecht besucht. Eltern bestätigen den GD-Besuch auch, obwohl dieser nicht statt gefunden hat. Die Konfirmation dient bei einigen Jugendlichen lediglich dazu, Geschenke zu erhalten. Ratsbeschluss vom : - Gottesdienstbesuche: Stichtag für den Besuch der 15 Gottesdienste zwischen 2. und 9. Klasse (oder der anderen, umschriebenen kirchl. Veranstaltungen) ist der 1. März vor der Konfirmation. Die Eltern müssen den Besuch visieren. Der Rat kontrolliert die besuchten Veranstaltungen nach diesem Stichtag. - Schritte bei disziplinarischen Problemen: - Einzelgespräch mit SchülerIn - Elterngespräch mit Vereinbarungen und Termin zur Überprüfung des
7 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 7 Verhaltens - Überprüfung des Verhaltens mit SchülerIn am Termin - ev. Meldung an Kirchgemeinderat - Gespräch mit Rat/Team/Eltern/Schüler mit Hinweis darauf, dass jetzt ein schriftlicher Verweis erfolgt, dass beim nächsten Vorkommnis der/die betroffene SchülerIn von KUW und Konf. ausgeschlossen wird. - ev. Ratsbeschluss über Ausschluss. Dieses Vorgehen soll an den Elternabenden und beim Einschreiben ganz klar kommuniziert werden. Ersetzt die Unterrichtsordnung vom 5. Oktober 1999 mit Änderungen vom 1. Mai Beschluss des Kirchgemeinderates vom 3. Dezember 2002, mit Änderungen vom 3. Mai 2005
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