Unterrichtsordnung KUW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterrichtsordnung KUW"

Transkript

1 Evang. ref. Kirchgemeinde Reichenbach Unterrichtsordnung KUW Gesetzesgrundlage Zweck und Geltungsbereich Die Kirchliche Unterweisung der Kirchgemeinde Reichenbach stützt sich auf die Unterweisungsartikel der Kirchenordnung des evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura und die dazugehörenden Verordnungen. Die Unterrichtsordnung regelt den kirchlichen Unterricht der reformierten Kirchgemeinde Reichenbach. Sie regelt den Ablauf des kirchlichen Unterrichtes, die Beziehungen zwischen der Kirchgemeinde und den Kindern und Jugendlichen und deren Eltern im Bereich des kirchlichen Unterrichtes und den Einsatz der Unterrichtenden. Im weiteren regelt die Unterrichtsordnung im Bereich des kirchlichen Unterrichtes die Koordination zwischen Kirchgemeinde und den Schulen. Gemeinsame Bestimmungen KUW I III Absicht der Kirchlichen Unterweisung Grundlagen Die Kirchliche Unterweisung will den Kindern die grundlegenden Elemente des christlichen Glaubens lebensnah und stufengerecht vermitteln. Die Kinder sollen die Kirche als Ort der Geborgenheit und des Angenommenseins erleben. Die Unterweisung will den Jugendlichen neue, ermutigende Erfahrungen mit dem Glauben und der Kirche ermöglichen. Die Unterweisung bildet mit allen ihren Teilen ein zusammengehörendes Angebot. Nur wer die Unterweisung besucht hat, kann sich konfirmieren lassen, nur wer konfirmiert ist, ist berechtigt, Taufzeuge zu sein. Der Besuch der Unterweisung ist grundsätzlich freiwillig. Für eine spätere Konfirmation ist die vollständige Teilnahme am kirchlichen Unterricht Voraussetzung. Auch wer nicht getauft ist, kann den kirchlichen Unterricht besuchen. Die Gesamtlektionenzahl der Unterweisung beträgt rund 150 Lektionen. Darin eingeschlossen sind sämtliche Anlässe, wie Unterrichtsnachmittage, Block-, Wahlfach-, und Wochenendkurse, sowie die Lager und Einzellektionen, zusätzlich sind in der Klasse und individuell 15 kirchliche Veranstaltungen (Gottesdienste) zu besuchen. Die Unterweisung beginnt im 2. Schuljahr und wird mit der Konfirmation im 9. Schuljahr abgeschlossen. Voraussetzung für den Besuch der KUW ist die schriftliche Anmeldung der Kinder vor Beginn der Unterweisung. Die Eltern werden vorgängig entsprechend informiert. Kinder, welche die Unterweisung im 2. Schuljahr hätten beginnen können und nun später einsteigen wollen, müssen in geeigneter Form den Unterricht nachholen (vgl. Späterer Einstieg in die KUW). Die Klassenzuteilung regelt die Unterrichtskommission. Modell Falls nicht anders vermerkt, finden die KUW-Veranstaltungen in der Freizeit der Kinder bzw. Jugendlichen statt. KUW I 2. Klasse 5 Halbtage 1 Taufgottesdienst 3. Klasse 5 Halbtage 1 Abendmahlsfeier KUW II 4. Klasse 2 Ganztage 5. Klasse 4 Halbtage 6. Klasse 4 Halbtage

2 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 2 KUW III 7. Klasse 2 Halbtage 1 Wochenendkurs mit Gottesdienstbesuch 8. Klasse min. 2 4 Wahlfachkurse 1 Lager ( 3 4 Tage) 9. Klasse 2-4 Wahlfachkurse *) ca. 13 Doppellektionen Konfirmation *) die Wahlfachkurse können alle im 8. Schuljahr absolviert werden. Zusätzliche, individuelle Gottesdienstbesuche auf jeder Stufe gemäss Begleitheft für den kirchlichen Unterricht. Spezialklassen Verteilung der Lektionen Gottesdienste Information Absenzen Späterer Einstieg in die KUW Für SchülerInnen, welche auswärtige Schulen besuchen, werden spezielle Lösungen getroffen. Die KUW-Koordination ermittelt vor Beginn des neuen Schuljahres die betreffenden SchülerInnen. Behinderte Kinder und Jugendliche, die spezielle Schulen in Frutigen und Spiez besuchen, werden auf Wunsch ihren Möglichkeiten entsprechend in die KUW integriert, allenfalls mit einer begleitenden Einzelbetreuung. Die Verteilung der Anlässe ist mit den Schulen abzusprechen. Die Unterrichtenden teilen der Unterrichtskommission vor Beginn des neuen Schuljahres Verteilung, Daten und Zeiten der einzelnen Lektionen mit. Im Verlauf der KUW besuchen SchülerInnen 15 Gemeindeanlässe, die sie zum Teil selber mitgestalten. Gemeinsam besuchte Anlässe bestätigt die verantwortliche Unterweisungsperson, individuell besuchte Anlässe unterschreiben die Eltern. Anzahl und Art der Veranstaltungen die pro Stufe besucht werden sind im Begleitheft für den kirchlichen Unterricht festgelegt. Zusätzlich zu den o.g. Anlässen bestehen folgende Möglichkeiten: - Gottesdienst in spezieller Form - je 1 Gottesdienst in einer anderen Kirche oder Gemeinschaft - 3 übrige Anlässe, bei der eine Kirchgemeinde als Veranstalterin auftritt Die Daten der KUW-Veranstaltungen werden den betroffenen Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Zudem informiert das Publikationsorgan der Kirchgemeinde über die Daten der KUW-Anlässe. Als Entschuldigungsgründe gelten Krankheit, Unfall, Prüfungen und mehrtägige Schnupperlehren. Bei Schulanlässen werden besondere Vereinbarungen getroffen. Die Unterweisenden sind vorgängig telefonisch über Absenzen zu orientieren. Nachträgliche Entschuldigungen sind von den Eltern schriftlich bestätigen zu lassen. Ersatzmöglichkeiten - im kommenden Jahr den KUW-Anlass mit einer andern Klasse absolvieren (sofern sinnvoll) - Besuch von zusätzlichen kirchlichen Veranstaltungen - ein freiwillig geleistetes Engagement (Mithilfe Sonntagsschule, Jungschar, usw.) wird angerechnet - Besuch zusätzlicher Wahlfachkurse im KUW 3 - ausnahmsweise Kompensation durch selbständiges Erarbeiten eines Themas Die Ersatzmöglichkeiten werden von den Unterrichtenden, nach Rücksprache mit der/dem KUW-KoordinatorIn festgelegt. Die Jugend- und Unterrichtskommission wird regelmässig orientiert. Für Kinder und Jugendliche, die später als vorgesehen in die KUW einsteigen möchten, setzt der/die KUW-KoordinatorIn in Zusammenarbeit mit der unterrichtenden Person die Art und den Umfang der nachzuholenden Lektionen fest. Die Jugend- und Unterrichtskommssion wird regelmässig über diese Entscheide orientiert.

3 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 3 Weg- und Zuzug Beim Wegzug wird der Besuch der KUW im Begleitheft für den kirchlichen Unterricht zuhanden der neuen Kirchgemeinde bestätigt und das Begleitheft ausgehändigt. Bei Wegzug oder Zuzug sind die Eltern für eine rasche Neumeldung und Information über die Unterrichtssituation besorgt. Mit den Schulen und der Gemeinde können Absprachen über die Meldung von Zu- und Wegzügen getroffen werden. Einbezug der Eltern Begleitheft für den kirchlichen Unterricht Dauer der Lektionen Freiwillige Angebote Ausbildung von KUW-Mitarbeitenden KUW I-Kurs KUW II-Kurs Die freiwillige und regelmässige Mitarbeit von Eltern ist in der Unterweisung sehr erwünscht. Interessierte Eltern sind bei der Mitgestaltung willkommen. Spezielle Anlässe für Eltern (z.b. Elternabende, -besuche) sind vorgesehen. Nach Bedarf werden die Eltern schriftlich orientiert. Mit Beginn der KUW wird den Kindern ein Begleitheft für den kirchlichen Unterricht abgegeben. In diesem werden die besuchten KUW-Anlässe eingetragen. Eine Lektion dauert 45 Minuten Neben der regulären Unterweisung existieren für Kinder und Jugendliche freiwillige Freizeitangebote, welche von der Kirchgemeinde angeboten werden. 1/2 der Kosten inkl. Spesen Nach 5 Jahren Dienstverhältnis werden die privat bezahlten Ausbildungskosten zurückerstattet. volle Kostenübernahme, inkl. Spesen Der Kirchgemeinderat entscheidet auf Antrag der Jugend- und Unterrichtskommission, welche MitarbeiterInnen angestellt werden und ob Ihnen die Ausbildung bezahlt wird. Weiterbildung von KUW-Mitarbeitenden Fahrspesen übrige Spesen Die Kirchgemeinde unterstützt regelmässige Weiterbildung der Unterrichtenden. Die Kirchgemeinde übernimmt einen Kostenbeitrag für 6 Tage innert 2 Jahren, für zusätzliche Tage ist ein Gesuch beim Kirchgemeinderat zu stellen; die Kostenbeteiligung erfolgt im übrigen nach den Grundsätzen des Personalreglementes der Kirchgemeinde Reichenbach, Anhang 2. Weiterbildungen werden von der Jugend- und Unterrichtskommission oder vom Kirchgemeinderat bewilligt. nach Aufwand, gemäss Personalreglement der Kirchgemeinde Reichenbach, Anhang 2 gem. separater Aufstellung (Porti, Telefon, Kopien usw.) Aufgaben Abwesenheiten Unterrichtende Die Aufgaben aller im Bereich der KUW I - III tätigen Personen und Gremien sind detailliert in einer gesonderten Aufstellung, welche ein Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, festgehalten. Abwesenheiten von Unterrichtspersonen werden der Unterrichtskommission mitgeteilt. Längere Abwesenheiten während der Unterrichtszeit (Urlaub, Kurse etc.) bedürfen einer vorgängigen Bewilligung des Kirchgemeinderates. Ausfallende Lektionen werden kompensiert bzw. für längere Abwesenheiten eine Stellvertretung gesucht. Die Anstellung der Stellvertretungen erfolgt in Kompetenz der Unterrichtskommission.. Besondere Bestimmungen KUW I Anstellungsbedingungen Unterrichtsteam Für die Mitarbeit in der KUW I wird der Besuch des KUW I Kurses und eine persönliche Beziehung zum kirchlichen Leben vorausgesetzt. Ausnahmen regelt der Kirchgemeinderat. Das Unterrichtsteam besteht aus mindestens einer hauptamtlichen Unterrichtsperson (KatechetIn, PfarrerIn) und einer ausreichenden Zahl von KUW- MitarbeiterInnen. Die unten aufgelisteten Tätigkeiten innerhalb der KUW I werden wie folgt ab-

4 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 4 Besondere Bestimmungen KUW II gegolten: - 1 Gottesdienst entspricht 1.5 Stunden zum Stundenansatz Die Klassenzuteilung und die genaue Lektionenzahl werden von der Jugendund Unterrichtskommission im Rahmen dieser Unterrichtsordnung beschlossen. - Zeitpunkt und Ort der Unterrichtseinheiten wird an den Planungssitzungen der Unterrichtenden festgelegt und der Jugend- und Unterrichtskommission zur Kenntnis gebracht. ausgefülltes und von den zuständigen Personen visiertes Lohnblatt zuhanden der Verwaltung ein. Spesen sind mit entsprechenden Belegen auszuweisen. Anstellungsbedingungen Unterrichtsteam Für die Mitarbeit in der KUW II wird der Besuch des KUW I Kurses und eine persönliche Beziehung zum kirchlichen Leben vorausgesetzt. Der Besuch von Kursen im Bereich der KUW II wird ebenfalls vorausgesetzt. Ausnahmen regelt der Kirchgemeinderat. Das Unterrichtsteam besteht aus mindestens einer hauptamtlichen Unterrichtsperson (KatechetIn, PfarrerIn) und einer ausreichenden Zahl von KUW- MitarbeiterInnen. Die unten aufgelisteten Tätigkeiten innerhalb der KUW I werden wie folgt abgegolten: - 1 Gottesdienst entspricht 1.5 Stunden zum Stundenansatz Die Klassenzuteilung und die genaue Lektionenzahl werden von der Jugendund Unterrichtskommission im Rahmen dieser Unterrichtsordnung beschlossen. - Zeitpunkt und Ort der Unterrichtseinheiten wird an den Planungssitzungen der Unterrichtenden festgelegt und der Jugend- und Unterrichtskommission zur Kenntnis gebracht. ausgefülltes und von den zuständigen Personen visiertes Lohnblatt zuhanden der Verwaltung ein. Spesen sind mit entsprechenden Belegen auszuweisen. Die unten aufgelisteten Tätigkeiten innerhalb der KUW II werden wie folgt abgegolten: - 1 Gottesdienst entspricht 1.5 Stunden zum Stundenansatz ausgefülltes und von den zuständigen Personen visiertes Lohnblatt zuhanden der Verwaltung ein. Spesen sind mit entsprechenden Belegen auszuweisen.

5 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 5 Besondere Bestimmungen KUW III Anstellungsbedingungen Für die Mitarbeit in der KUW III sind PfarrerInnen, KatechetInnen oder Unterrichtspersonen mit einer gleichwertigen Ausbildung vorgesehen. Ausnahmen regelt der Kirchgemeinderat. Für die Mithilfe in Lagern und Wahlfachkursen können weitere interessierte Personen beigezogen werden. Für die Mithilfe an einzelnen Anlässen können KUW-MitarbeiterInnen aus den unteren Stufen beigezogen werden. Wahlfachkurse Die Kirchgemeinde Reichenbach bietet für die SchülerInnen der 8. und 9. Klassen Wahlfachkurse zu verschiedenen Themen an. Die Kursverantwortung liegt in der Regel bei zugelassenen Unterrichtspersonen. Über das Kursangebot wie auch über Ausnahmen bei der Kursverantwortung entscheidet die Jugend- und Unterrichtskommission. SchülerInnen der 8. und 9. Klasse können in der Regel an denselben Angeboten teilnehmen (ev. Einschränkungen für einzelne Kurse.) Es gibt Kurse die zählen ein, zwei oder in Ausnahmefällen sogar drei Punkte. Im 8. Schuljahr müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden. Im 9. Schuljahr müssen noch so viele Kurse besucht werden bis das Punktetotal von 8 (während zwei Jahren) erreicht wird. Es können auch mehr Kurse als nötig besucht werden. Ca. zwei bis drei Wochen vor den Sommerferien erhalten die SchülerInnen ein Kursheft. Sie können ihre Auswahl treffen und müssen ihre Anmeldung vor den Sommerferien zurücksenden. Anschliessend wird entschieden welche Kurse durchgeführt werden und welche nicht (allenfalls und wenn möglich können einzelne Angebote mehrfach angeboten werden). SchülerInnen in Gymnasien, Kleinklassen, Privatschulen usw., die in der Klasse kaum den Konfirmandenunterricht besuchen können, sollen nach Möglichkeit zusätzliche Kurse besuchen. Über die Anzahl der Zusatzkurse bzw. Punkte entscheiden der/die KUW-KoordinatorIn in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unterrichtenden. Die Jugend- und Unterrichtskommission wird orientiert. Für die Wahlfachkurse können Kursbeiträge bei den SchülerInnen eingezogen werden. Räumlichkeiten und Hilfsmittel Die Kirchgemeinde ist dafür verantwortlich, dass genügend geeignete Räumlichkeiten für den Unterricht vorhanden und diese mit Hilfsmitteln (Arbeitsprojektor etc.) und Unterrichtsmaterialien ausgerüstet sind. Die Unterrichtenden sprechen die Belegung der Räumlichkeiten miteinander ab. KatechetInnen und PfarrerInnen sind in der Regel fest angestellt. Das Pensum und die wird separat geregelt. Für KUW-MitarbeiterInnen, die innerhalb des KUW III tätig sind gelten folgende Ansätze: - 1 Gottesdienst entspricht 1.5 Stunden zum Stundenansatz. Für Wahlfachkurse, Wochenenden und Lager wird vorgängig die Entschädigung vereinbart. Die Jugend- und Unterrichtskommission bewilligt diese Vereinbarungen im Rahmen des Budgets, wird dieses überschritten entscheidet der Kirchgemeinderat. Lager ausgefülltes und von den zuständigen Personen visiertes Lohnblatt zuhanden der Verwaltung ein. Spesen sind mit entsprechenden Belegen auszuweisen. Für alle SchülerInnen findet in der Regel im 8. Schuljahr ein Lager statt. Dieses dauert minimal 3 Tage, maximal 4Tage. Das Lager findet in der Schweiz statt. Die Lager sind Teil des kirchlichen Unterrichtes und daher obligatorisch. Dispensationen aus schulischen Gründen (Prüfungen, Schnupperlehren, Berufswahl, Bewerbungsgespräche etc.) sind möglich und müssen nicht kompensiert

6 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 6 Besondere Bestimmungen werden. Über Dispensationen für andere Anlässe (Sport, Familienfeste etc.) und die entsprechende Kompensation entscheidet die Unterrichtenden in Zusammenarbeit mit der/dem KUW-KoordinatorIn. Die Unterrichtskommission wird regelmässig orientiert. Die Kosten für LeiterInnen und HilfsleiterInnen trägt die Kirchgemeinde. Pro zehn Jugendlichen* kann ein(e) LeiterIn oder HilfsleiterIn, bei Selbstkochern zusätzlich jemand für die Küche mitgenommen werden. Jugendliche dürfen maximal zwei eingesetzt werden. LeiterInnen und HilfsleiterInnen werden nach den in der Entschädigungsregelung festgelegten Ansätzen entschädigt. Der Elternbeitrag für das Lager darf maximal Fr betragen. Sämtliche Ausnahmen regelt die Unterrichtskommission. * Lässt sich die Anzahl Jugendlicher nicht durch zehn teilen, berechtigt auch der verbleibende Rest zum Einsatz einer weiteren LeiterIn. Jugendliche und Eltern werden zuvor schriftlich über das Lager (Datum, Ort, Kosten, Lagerregeln, Themen etc.) informiert. Eine Kopie des Lagerbriefes ist der Unterrichtskommission zuzustellen. Als einheitlicher Passus muss in diesem Brief enthalten sein: Alkohol/Drogen: Der Besitz und Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist während dem Lager (von der Abreise bis zur Rückkehr) verboten. Rauchen: Das Rauchen ist während dem Lager (von der Abreise bis zur Rückkehr) verboten. Wenn Ihr Sohn / Ihre Tochter das Rauchen nicht unterlassen kann, müssen wir vor dem Lager orientiert werden. Für diese Schülerlnnen werden wir eine für alle Seiten tragbare Lösung suchen. Uns ist es ein Anliegen, dass kein Schüler / keine Schülerin durch andere zum Rauchen verleitet wird. Jugendliche, die Lagerregeln in irgendeiner Form übertreten, können nach Hause geschickt werden Über eine Kompensation entscheiden die Unterrichtenden in Zusammenarbeit mit der/dem KUW-KoordinatorIn. Die Unterrichtskommission wird regelmässig orientiert. Die Unterrichtspersonen teilen spätestens eine Woche vor dem Lager der Schulleitung der Oberstufenschule mit, welche SchülerInnen am Lager teilnehmen werden. Es ist eine detaillierte Lagerabrechnung zuhanden der Verwaltung und der Unterrichtskommission zu erstellen. Konflikte, Beschwerden, Rekurse, Dienstweg Suspendierung (Ratsbeschluss vom Konflikte, die die Durchführung und Organisation des Unterrichtes (Unterrichtende, SchülerInnen, Eltern, Schule ) betreffen, werden nach Möglichkeit durch die Unterrichtenden geregelt. Sollte keine Einigung möglich sein, wird die/der KUW-KoordinatorIn beigezogen. Nächste Stelle ist die Jugendund Unterrichtskommission der Kirchgemeinde. Der Kirchgemeinderat ist Rekursstelle. Für Fragen der Anstellung (Beschäftigungsgrad, Eignung ) ist die Jugendund Unterrichtskommission in Zusammenarbeit mit den Personalbeauftragten der Kirchgemeinde zuständig. Die betroffenen MitarbeiterInnen sind angemessen anzuhören und einzubeziehen. Rekursinstanz ist der Kirchgemeinderat. In besonderen Fällen sieht die Kirchenordnung einen Weiterzug an den Synodalrat vor. Die Unterrichtenden müssen vermehrt disziplinarische Probleme zur Kenntnis nehmen, welche z.teil bereits in der KUW II anfangen. Oft fehlt bei SchülerInnen und Eltern der Wille, die kirchliche Unterweisung ernst zu nehmen. Der Unterricht wird gestört, die verlangten Gottesdienste werden schlecht besucht. Eltern bestätigen den GD-Besuch auch, obwohl dieser nicht statt gefunden hat. Die Konfirmation dient bei einigen Jugendlichen lediglich dazu, Geschenke zu erhalten. Ratsbeschluss vom : - Gottesdienstbesuche: Stichtag für den Besuch der 15 Gottesdienste zwischen 2. und 9. Klasse (oder der anderen, umschriebenen kirchl. Veranstaltungen) ist der 1. März vor der Konfirmation. Die Eltern müssen den Besuch visieren. Der Rat kontrolliert die besuchten Veranstaltungen nach diesem Stichtag. - Schritte bei disziplinarischen Problemen: - Einzelgespräch mit SchülerIn - Elterngespräch mit Vereinbarungen und Termin zur Überprüfung des

7 Kirchgemeinde Reichenbach: Unterrichtsordnung KUW Seite 7 Verhaltens - Überprüfung des Verhaltens mit SchülerIn am Termin - ev. Meldung an Kirchgemeinderat - Gespräch mit Rat/Team/Eltern/Schüler mit Hinweis darauf, dass jetzt ein schriftlicher Verweis erfolgt, dass beim nächsten Vorkommnis der/die betroffene SchülerIn von KUW und Konf. ausgeschlossen wird. - ev. Ratsbeschluss über Ausschluss. Dieses Vorgehen soll an den Elternabenden und beim Einschreiben ganz klar kommuniziert werden. Ersetzt die Unterrichtsordnung vom 5. Oktober 1999 mit Änderungen vom 1. Mai Beschluss des Kirchgemeinderates vom 3. Dezember 2002, mit Änderungen vom 3. Mai 2005

INFORMATIONEN ZUR KIRCHLICHEN UNTERWEISUNG. Ref. Kirchgemeinde Hasle bei Burgdorf

INFORMATIONEN ZUR KIRCHLICHEN UNTERWEISUNG. Ref. Kirchgemeinde Hasle bei Burgdorf INFORMATIONEN ZUR KIRCHLICHEN UNTERWEISUNG Ref. Kirchgemeinde Hasle bei Burgdorf Ziel der KUW Im Anschluss an oder auch als Vorbereitung auf die Taufe, will die KUW lebensnah und altersgerecht Grundlagen

Mehr

KUW Kirchliche Unterweisung in der Münstergemeinde Bern

KUW Kirchliche Unterweisung in der Münstergemeinde Bern KUW Kirchliche Unterweisung in der Münstergemeinde Bern 3. bis 9. Schuljahr Kirchliche Unterweisung (KUW) in der Münstergemeinde Bern Liebe Eltern, Wir freuen uns, dass Sie sich für die Kirchliche Unterweisung

Mehr

A) Allgemeine Bestimmungen

A) Allgemeine Bestimmungen evangelischreformierte Landeskirche beider Appenzell Verordnung Aus- und Weiterbildung / Studienurlaub / Supervision Vom Kirchenrat gestützt auf Art. 36, Abs. 8 und Art. 37, Abs. 6 des Reglements Anstellung

Mehr

A) Allgemeine Bestimmungen

A) Allgemeine Bestimmungen 3.40 Verordnung Aus-, Fort- und Weiterbildung / Studienurlaub / Supervision Vom Kirchenrat gestützt auf Art. 36 und Art. 37 des Reglements Anstellung und Besoldung (RAB) erlassen am 19. April 2005 (Stand

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin als Lehrerin Grundsätzliches 16 Kalenderwochen Mutterschaftsurlaub Die Lehrerin hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Kalenderwochen, der frühestens zwei Wochen vor dem

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Reglement «Vergütungen Projekt Mehrsprachigkeit»

Reglement «Vergütungen Projekt Mehrsprachigkeit» Projekt «Mehrsprachigkeit im Beruf vom Problem zur Chance, Wirklichkeit und Vision» Reglement «Vergütungen Projekt Mehrsprachigkeit» Das Reglement wurde am 29. August 2011 von der Steuergruppe genehmigt.

Mehr

Leitfaden für die Freiwilligenarbeit in der Evang.-ref. Kirchgemeinde Gossau ZH

Leitfaden für die Freiwilligenarbeit in der Evang.-ref. Kirchgemeinde Gossau ZH Leitfaden für die Freiwilligenarbeit in der Evang.-ref. Kirchgemeinde Gossau ZH Jeder soll dem anderen mit der Begabung dienen, die ihm Gott gegeben hat. Wenn ihr die vielen Gaben Gottes in dieser Weise

Mehr

Katechetin Katechet Ausbildung ForModula

Katechetin Katechet Ausbildung ForModula Katechetin Katechet Ausbildung ForModula Zielgruppe Wir bilden Sie aus: Wir suchen Frauen und Männer, die gerne mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unterwegs sind, ihnen von der befreienden Botschaft

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14 Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Spesen- und Entschädigungsreglement

Spesen- und Entschädigungsreglement EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Spesen- und Entschädigungsreglement (DGO 2014 vom 12.12.2013) 1. Geltungsbereich Das vorliegende Spesen- und Entschädigungsreglement bildet einen integrierten Bestandteil der

Mehr

Vereine und J+S-Kids. «Leuchtende Augen, rote Wangen, helle Begeisterung»

Vereine und J+S-Kids. «Leuchtende Augen, rote Wangen, helle Begeisterung» Vereine und J+S-Kids Vereine leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen: Mit J+S- Kids erhalten Sie als Sportverein die Möglichkeit, ein zusätzliches und

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit

Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit Fassung vom 7. August 2014 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Grundsätzliches Art. 1 3 Arbeitszeit Art. 2 3 Überzeit Art. 3 4

Mehr

Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (Diakonische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) 4

Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (Diakonische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) 4 Verordnung über diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 8.7 Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (Diakonische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) (vom 0.

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch. Sekundarschule. Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang

Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch. Sekundarschule. Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch Sekundarschule Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang Inhalt Inhalte Seite Die Empfehlung der Klassenkonferenz 2 Informationen für Eltern

Mehr

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Konzept. Ferienbetreuung. Markt Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis

Mehr

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...

Mehr

Weiterbildungsreglement für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (WBR)

Weiterbildungsreglement für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (WBR) WBR 483.100 sreglement für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (WBR) vom 24. Januar 2001 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 7 Abs. 2

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014 .6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Leitbild für Freiwilligenarbeit

Leitbild für Freiwilligenarbeit Leitbild für Freiwilligenarbeit der Evangelisch reformierten Kirchgemeinde Unteres Neckertal [Geben Sie den Dokumenttitel ein] Seite 1 von 6 Freiwilligen Leitbild Inhaltsverzeichnis FREIWILLIGENARBEIT

Mehr

Gesuch um finanzielle Unterstützung für

Gesuch um finanzielle Unterstützung für FINANZABTEILUNG Dorfstrasse 48 Postfach 135 3661 Uetendorf Gesuch um finanzielle Unterstützung für Nach den Richtlinien des Reglements über Gemeindebeiträge an Schulgelder von privaten Bildungsangeboten

Mehr

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt:

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt: Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Behörde für Bildung und Sport über die Verteilung der Arbeitszeit von Hausmeisterinnen, Hausmeistern und Hausmeisterpaaren 1) an Schulen Präambel Vor

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

die Förderung (Fortbildung, Weiterbildung, Supervision und Krisenberatung) kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

die Förderung (Fortbildung, Weiterbildung, Supervision und Krisenberatung) kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Reglement betreffend die Förderung (Fortbildung, Weiterbildung, Supervision und Krisenberatung) kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Weiterbildungsreglement) (vom Kirchenrat genehmigt am 24. Juni

Mehr

Triftstraße 28 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 90 99 38 Fax 05242 90 99 53 128200@schule.nrw.de www.die-eichendorffschule.de. Mitarbeitergespräche

Triftstraße 28 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 90 99 38 Fax 05242 90 99 53 128200@schule.nrw.de www.die-eichendorffschule.de. Mitarbeitergespräche Triftstraße 28 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 90 99 38 Fax 05242 90 99 53 128200@schule.nrw.de www.die-eichendorffschule.de Mitarbeitergespräche an der Eichendorffschule Bearbeitungsstand: März 2009

Mehr

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Gunzgen

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Gunzgen der Einwohnergemeinde Gunzgen Inhaltsverzeichnis Text Seite: I Einleitung 3 II Allgemeines 3 III Vorbeugende Zahnpflege 4 IV Untersuchungen 4 V Finanzielles 5 VI Schlussbestimmungen 5 VII Inkraftsetzung

Mehr

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min. EINFÜHRUNG 0,5 Min. THEMEN: Freizeit, Unterhaltung (T1), Einkaufen (T2), Ausbildung, Beruf (T3), Multikulturelle Gesellschaft (T4) Hallo/Guten Tag. (Nehmen Sie bitte Platz. Können Sie mir bitte die Nummer

Mehr

Memorandum zur Elternarbeit

Memorandum zur Elternarbeit ANLAGE 3 zu Ziffer 8 zum Schulvertrag vom Memorandum zur Elternarbeit Liebe Eltern, unsere Montessori-Schule hat sich durch Elternarbeit zu einer Schule für alle Kinder entwickelt. Dabei sind neben Ansprüchen,

Mehr

Fragebogen für Hauptamtliche im Konfi 3. Falls derzeit kein Konfi 3 läuft, bitte Zahlen des vorherigen Jahrgangs eintragen.

Fragebogen für Hauptamtliche im Konfi 3. Falls derzeit kein Konfi 3 läuft, bitte Zahlen des vorherigen Jahrgangs eintragen. Konfi 3 Fragebogen für Hauptamtliche im Konfi 3 Falls derzeit kein Konfi 3 läuft, bitte Zahlen des vorherigen Jahrgangs eintragen. RAHMENBEDINGUNGEN ZU KONFI 3 IN IHRER GEMEINDE Seit welchem Jahr läuft

Mehr

KUW Kirchliche Unterweisung in der Kirchgemeinde Berner Münster

KUW Kirchliche Unterweisung in der Kirchgemeinde Berner Münster KUW Kirchliche Unterweisung in der Kirchgemeinde Berner Münster 3. bis 9. Klasse im Schuljahr 2015 / 2016 Kirchliche Unterweisung (KUW) in der Münstergemeinde Bern Liebe Eltern, gerne informieren wir

Mehr

1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt?

1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? Thema: Rückblick 1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? 2. Wie sind Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt bzw.

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15 Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. Raiffeisenplatz 2 83342 Tacherting Tel.: 08622/227 Fax: 08622/919970 Email: info@musikschule-emertsham.de Gebührenordnung für die Sing- und

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t A) Problem In Deutschland sterben jährlich ca. 117.000 Personen vor dem

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15 Volksschulamt Heilpädagogisches Schulzentrum Balsthal Falkensteinerstrasse 20 4710 Balsthal Telefon 062 391 48 64 www.hpsz.ch ab September 2014 (Natel 079 515 40 52) hps-balsthal@bluewin.ch Infoheft SVK

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Grundschule Kleibrok. Elternbrief

Grundschule Kleibrok. Elternbrief Grundschule Kleibrok Elternbrief Schuljahr 2013/2014 Nr. 1 26. August 2013 Liebe Eltern, das Kollegium und ich wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2013 / 2014 und begrüßen

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen

Mehr

Der Klassenrat entscheidet

Der Klassenrat entscheidet Folie zum Einstieg: Die Klasse 8c (Goethe-Gymnasium Gymnasium in Köln) plant eine Klassenfahrt: A Sportcamp an der deutschen Nordseeküste B Ferienanlage in Süditalien Hintergrundinfos zur Klasse 8c: -

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen

Mehr

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Organisation 15. Januar 2014 Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT

REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT 1 REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT Der Gemeinderat, gestützt auf 53 lit. b der Gemeindeordnung, beschliesst: 1 Geltungsbereich 1 Dieses Reglement gilt für das voll- und teilzeitlich beschäftigte Personal

Mehr

Lehrgangsbestimmungen Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK

Lehrgangsbestimmungen Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Lehrgangsbestimmungen Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Stand : Dezember 2015 Lehrgang PH SRK Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 3 2. Grundlagen... 3 3. Ziel des Lehrgangs...

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder

GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder GEMEINDE BOTTMINGEN Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 4 5 6 7 8 9 0 Seite Geltungsbereich... Arbeitszeitmodell,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Tarife Espace d Enfance

Tarife Espace d Enfance Tarife Espace d Enfance Mit dem Espace d Enfance können Sie für ihr Kind seine individuelle und optimale Ausserschulische Betreuung schaffen. Das Espace d Enfance ist während 51 Wochen im Jahr geöffnet

Mehr

Sprachförderung in Ingolstadt

Sprachförderung in Ingolstadt Seite 1 Sprachförderung in Ingolstadt A. Die beteiligten Partner und ihre Aufgaben B. Die Sprachstandserhebung C. Der Antrag auf Nachhilfe D. Freiwillige Leistungen der Stadt Ingolstadt und ihrer Partner

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Januar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus

Januar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus Januar 2006 Statuten Elternverein Thörishaus 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Unter dem Namen Elternverein Thörishaus (nachstehend EVT genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Der Verein

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Erhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer

Erhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer Markieren Sie so: Korrektur: Bitte verwenden Sie einen Kugelschreiber oder nicht zu starken Filzstift. Dieser Fragebogen wird maschinell erfasst. Bitte beachten Sie im Interesse einer optimalen Datenerfassung

Mehr

Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal

Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal vom 4. November 05 Inhaltsverzeichnis Präambel.... Allgemeine Bestimmungen... Geltungsbereich... Grundsatz... Definition der Arbeitszeit... 4 Zweck

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Pflegende Angehörige beraten, begleiten, unterstützen. SPITEX RegionKöniz Brigitte Hadorn-Lüthi

Pflegende Angehörige beraten, begleiten, unterstützen. SPITEX RegionKöniz Brigitte Hadorn-Lüthi Pflegende Angehörige beraten, begleiten, unterstützen SPITEX RegionKöniz Brigitte Hadorn-Lüthi Uebersicht Vision und Leitgedanken SPITEX RegionKöniz Entlastung für die pflegenden Angehörigen Neue Rollen

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Förderzentrum am Arrenberg

Förderzentrum am Arrenberg Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer

Mehr

Zulassung 1) Zu den Maturaprüfungen zugelassen wird, wer: a) die 6. und 7. Schulstufe vollständig besucht hat;

Zulassung 1) Zu den Maturaprüfungen zugelassen wird, wer: a) die 6. und 7. Schulstufe vollständig besucht hat; Maturaverordnung 1 Zulassungsbedingungen Zulassung 1) Zu den Maturaprüfungen zugelassen wird, wer: a) die 6. und 7. Schulstufe vollständig besucht hat; b) am Ende der 7. Schulstufe einen Promotionsdurchschnitt

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010) Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Anleitung für die Hausverwaltung

Anleitung für die Hausverwaltung www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

WeA-Regelung. Informationen und Anmeldung unter www.bildungkirche.ch/wea

WeA-Regelung. Informationen und Anmeldung unter www.bildungkirche.ch/wea 26 WeA-Regelung Für Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten fünf Amtsjahren aus den Konkordatskirchen und aus den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Informationen und Anmeldung unter www.bildungkirche.ch/wea

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr