AMTSBLATT. 03. Jahrgang Merseburg, den 26. März 2009 Nummer 9 I N H A L T

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1 AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis 03. Jahrgang Merseburg, den 26. März 2009 Nummer 9 I N H A L T Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen: Bildungsausschuss.. 1 Betriebsausschuss des Eigenbetriebes für Arbeit...1 Jugendhilfeausschuss...2 Kreistag Saalekreis / Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses: Beschluss 18/2009 Förderung des Kinder- und Jugendfreizeitprojektes Zirkus Larantonio der Zweimener Malschule 2 Beschluss 19/2009 Förderung des Jugendmusikprojektes für Nachwuchsbands Der Rabe rockt VI des Vereins Jugendring Saalekreis e.v...2 Beschluss 20/2009 Förderung des Saalekreisjugendtreffens Fußballturnier der Jugendclubmannschaften des Jugendvereins Castle Of Dreams e.v. Morl..2 Beschluss 21/2009 Förderung der Beschaffung einer mobilen Wasserrutsche mit Zubehör durch das Jugendrotkreuz beim DRK Kreisverband Merseburg-Querfurt e.v....2 Beschluss 22/2009 Förderung der Werterhaltungsarbeiten zur Gestaltung der Außenanlagen und zur Renovierung des Jugendclubs des Vereins Unabhängige Bürgervereinigung Steuden e. V. 2 Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis: Dezernat I / Rechtsamt SG Kommunalaufsicht: Kommunalaufsichtliche Genehmigung für die Flagge der Gemeinde Tollwitz 3 Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Fuhne : Bekanntmachung des Jahresabschlusses Feststellung des Jahresabschlusses 2007 / Beschluss VV /1 der Verbandsversammlung vom Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers...4 Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Saalekreis zur Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2007 des Abwasserzweckverbandes Fuhne.. 4 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr Beschluss zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr Impressum... 6 Kreistag Saalekreis - Ausschusssitzung - Bildungsausschuss Datum: 30. März 2009 Zeit: 17:00 Uhr Ort: Kreisverwaltung Saalekreis, Freiligrathstraße 1 b, Merseburg, Sitzungszimmer Schulverwaltungsamt Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Feststellen der Tagesordnung 3. Feststellungen über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung ( ) 4. Kreistagsbeschlussvorlage - Auflösung der Sekundarschule Carl Loewe Löbejün Aussprache zur Beschlussvorlage und Abstimmung 5. Vorstellung des Konzeptes einer offenen Ganztagsschule des Domgymnasiums Merseburg nach erfolgter Antragstellung beim Landesverwaltungsamt 6. Beratung des Beschlussentwurfes des Schulentwicklungsplanes für den Landkreis Saalekreis für den Zeitraum der Schuljahre 2009/ /14 Aussprache zur Beschlussvorlage und Abstimmung 7. Vorstellung und Beratung der Baumaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes des Landkreises 8. Informationen (u. a. Sachstand Kinderarmut im Landkreis) Betriebsausschuss des Eigenbetriebes für Arbeit Datum: 31. März 2009 Zeit: 17:00 Uhr Ort: Eigenbetrieb für Arbeit, Robert-Blum-Straße 17, Merseburg, Beratungsraum / 3. OG

2 Seite 2 Amtsblatt Nr März 2009 Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Feststellung der Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (Protokoll vom ) 4. Aktueller Bericht der Betriebsleitung 5. Beratung und Beschlussempfehlung zum Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr Beratung und Beschluss über die Bewilligung der durch die works ggmbh beantragen Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante Web-Media-Center 7. Beratung und Beschluss über die Bewilligung der durch die ASG mbh Mücheln beantragten Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante Elektrorecycling Leuna 8. Beratung und Beschluss über die Bewilligung der durch die GESA mbh beantragten Entgeltvarianten Fachbegleitung in Projekten des Eigenbetriebes im Querfurter Raum 9. Beratung und Beschluss zur Bewilligung der durch die GESA mbh beantragten Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante Rückbau des alten Schulweges Liederstädt-Vitzenburg sowie die Neugestaltung des Wegenetzes Vitzenburg, Pretitz, Zingst und Liederstädt mit Entbuschungsarbeiten 10. Beratung und Beschluss zur Bewilligung der durch die GESA mbh beantragten Arbeitsgelegenheit mit Entgeltvariante Archäologische Grabungen im Gebietsbereich der Himmelsscheibe von Nebra, Bereich des Ziegelrodaer Forstes NSG Steinklöbe 11. Beratung und Beschluss über die Bewilligung der durch die GESA mbh beantragten Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante Ausgestaltung im grünen Bereich in den Ortsteilen der Stadt Querfurt Nichtöffentliche Sitzung 12. Feststellung der Einwendungen zur Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung (Protokoll vom ) 13. Vergabeentscheidung zur Maßnahme Berufsorientierungszentrum (BOZ) für erwerbsfähige Hilfebedürftige über 25 Jahre mit intensivem Betreuungsbedarf - Einzugsbereich Querfurt und ländlicher Bereich 14. Vergabeentscheidung zur Maßnahme Berufsorientierungszentrum (BOZ) für erwerbsfähige Hilfebedürftige über 25 Jahre mit intensivem Betreuungsbedarf - Einzugsbereich Merseburg Öffentliche Sitzung 15. Anfragen und Mitteilungen Jugendhilfeausschuss Datum: 06. April 2009 Zeit: 17:00 Uhr Ort: Mehrgenerationenhaus, Merseburg, Roßmarkt 2 Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Feststellungen über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung 4. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Stadt Landsberg (BV 23/2009) 5. Beratung und Beschlussfassung zum Änderungsantrag des Vereins Alte Brennerei Niemberg e.v. (BV 24/2009) 6. Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Anerkennung nach 75 SGB VIII (BV 25/2009) 7. Bericht der AWO Halle Merseburg zur Umsetzung des Landesprojekts zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs im Landkreis und des Bundesprojekts Die 2. Chance 8. Bericht der IEB Schulungsgesellschaft mbh zu den Ergebnissen der Kompetenzagentur 9. Beratung zum Entwurf der Konzeption des Fachbereichs Jugendhilfe Kinderrecht auf Zukunft im Landkreis Saalekreis 10. Jugendarbeit im Mehrgenerationenhaus Vorstellung der Einrichtung 11. Informationen des Amtsleiters 12. Anfragen und Anregungen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Saalekreis fasste in seiner Sitzung am 09. März 2009 folgende Beschlüsse: Beschluss 18/2009 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Kinder- und Jugendfreizeitprojekt Zirkus Larantonio der Zweimener Malschule in einer Höhe von bis zu 4.000,00 mit Mitteln aus der Jugendpauschale zu fördern. Beschluss 19/2009 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Jugendmusikprojekt für Nachwuchsbands Der Rabe rockt VI des Vereins Jugendring Saalekreis e.v. in einer Höhe von bis zu 1.700,00 mit Mitteln aus der Jugendpauschale zu fördern. Beschluss 20/2009 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Saalekreisjugendtreffen - Fußballturnier der Jugendclubmannschaften des Jugendvereins Castle Of Dreams e.v. Morl in einer Höhe von bis zu 2.800,00 mit Mitteln aus der Jugendpauschale zu fördern Beschluss 21/2009 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Beschaffung einer mobilen Wasserrutsche mit Zubehör durch das Jugendrotkreuz beim DRK Kreisverband Merseburg-Querfurt e.v. in einer Höhe von bis zu 1.500,00 mit Mitteln aus der Jugendpauschale zu fördern. Beschluss 22/2009 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Werterhaltungsarbeiten zur Gestaltung der Außenanlagen und zur Renovierung des Jugendclubs des Vereins Unabhängige Bürgervereinigung Steuden e.v. in einer Höhe von bis zu 1.200,00 mit Mitteln aus der Jugendpauschale zu fördern.

3 26. März 2009 Amtsblatt Nr. 9 Seite 3 Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis Dezernat I / Rechtsamt SG Kommunalaufsicht: Kommunalaufsichtliche Genehmigung für die Flagge der Gemeinde Tollwitz Gemäß 14 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. LSA 2008, S. 40, 46.), habe ich mit Verfügung vom (Az ) der Gemeinde Tollwitz die Führung der in der Anlage dargestellten Flagge genehmigt. Die Flagge ist zweistreifig mit aufgelegtem Wappen, deren linker (mastseitiger) Streifen ist grün, der rechte Streifen ist weiß. Bei quergestreifter Flagge ist der obere Streifen grün, der untere Streifen ist weiß. Merseburg, d gez. i.a. Schönbrodt Anlage Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Fuhne Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2007 Die nachstehende Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Fuhne, der Verwendung des Ergebnisses sowie des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2007 sowie der Entlastung der Verbands- und Geschäftsführung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 121 Abs. 1 Nr. 1b) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 568), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit 18 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes LSA vom (GVBl. LSA 446), in der derzeitig gültigen Fassung, liegt der Bericht über die Jahresabschlussprüfung mit Anlagen vom bis in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Fuhne, in Löbejün, An der Voigtei 1 zu den festgelegten Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Mittwoch bis Uhr, bis Uhr Donnerstag bis Uhr Löbejün, den gez. Haak Verbandsgeschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des AZV Fuhne / Beschluss VV /1 der Verbandsversammlung vom Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Fuhne stellt den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2007 fest: 1.1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen ,85 auf das Umlaufvermögen ,08 auf Rechnungsabgrenzungsposten , davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital ,45 Sonderposten für Investitionszuschüsse ,58 auf Sonderposten Abwasserabgabe ,35 auf die empfangenen Ertragszuschüsse ,87 auf die Rückstellungen ,21 auf die Verbindlichkeiten , Jahresgewinn , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,97 und beschließt 1. den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers 2. den Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes 3. den Lagebericht des Verbandsgeschäftsführers 4. die Behandlung des Jahresgewinnes Vortrag auf neue Rechnung ,49

4 Seite 4 Amtsblatt Nr März 2009 Die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers Jürgen Haak und des Vorsitzenden der Verbandsversammlung im Wirtschaftsjahr 2007, entsprechend 108 Abs. 3, 4 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird erteilt. Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Saalekreis zur Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2007 des Abwasserzweckverbandes Fuhne gez. Müller Vorsitzender der Verbandsversammlung Das Rechnungsprüfungsamt hat keine eigenen Feststellungen zum Jahresabschluss, zum Prüfungsbericht und zum Vermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen und tritt dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bei. Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers Mit dem Prüfbericht des mit der Prüfung beauftragten Dipl.- Kfm. Henschke und Partner GbR Wirtschaftsprüfer- Steuerberater zum wurde dem Jahresabschluss 2007 des Abwasserzweckverbandes Fuhne folgender Bestätigungsvermerk erteilt. Ich habe den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des AZV Fuhne für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach dem Eigenbetriebsgesetz, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 17. Oktober 2008 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Henschke und Partner GbR die Buchführung und der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Fuhne den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Merseburg, 3. Dezember 2008 gez. Schneider Amtsleiterin Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Abwasserzweckverbandes Fuhne für das Wirtschaftsjahr 2009 Der nachstehende Auszug aus dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 (Beschluss) des Abwasserzweckverbandes Fuhne wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der von der Verbandsversammlung am unter AZ VV /2 beschlossene Wirtschaftsplan 2009 wurde dem Landkreis Saalekreis Dezernat I SG Kommunalaufsicht angezeigt. Gemäß Schriftsatz vom unter AZ I/ we hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis gegenüber dem A Z V Fuhne die Rechtmäßigkeit des Wirtschaftsplanes 2009 bestätigt. Die Bestätigung erfolgte mit Auflagen. Der gesamte Wirtschaftsplan liegt nach 16 Abs. 1 GKG LSA 94 Abs. 3 Satz 1 GO Sachsen Anhalt und nach 17 Absatz 3 der Verbandssatzung des AZV Fuhne vom bis in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Fuhne in Löbejün, An der Voigtei 1, zu den festgelegten Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Mittwoch Uhr, Uhr Donnerstag Uhr Beanstandungen zum Wirtschaftsplan sind im Auslegungszeitraum schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2009 nach Ablauf

5 26. März 2009 Amtsblatt Nr. 9 Seite 5 eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn: a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt; b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Verbandsvorsitzende hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Löbejün, gez. Haak Verbandsgeschäftsführer Beschluss zum Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes Fuhne für das Wirtschaftsjahr 2009 Aufgrund der 13 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in Verbindung mit 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBG LSA), der 90 ff. der Gemeindeordnung des Landes Sachsen Anhalt in den jeweils gültigen Fassungen und der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Fuhne vom hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Fuhne in ihrer Sitzung am folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 als Satzung beschlossen. 1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 wird im Erfolgsplan in den Erträgen auf in den Aufwendungen auf Euro Euro im Vermögensplan in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf festgesetzt Euro Euro 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 Euro 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 Euro 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite für 2009 auf Euro Löbejün, gez.haak Verbandsgeschäftsführer

6 Seite 6 Amtsblatt Nr März 2009 Impressum Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis; im Internet unter: Herausgeber: Der Landrat; Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, Merseburg, Tel / 40-0; Postanschrift: Postfach 1454, Merseburg Verantwortlich: Kreistagsbüro / Öffentlichkeitsarbeit Satz/Druck: Landkreis Saalekreis Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat in der Information der Kreisverwaltung, Domplatz 9 sowie in den Bürgerinformationen Wilhelm-Külz-Straße 10 in Halle und Kirchplan 1 in Querfurt zur Einsichtnahme aus. Den Stadtverwaltungen und gemeinsamen Verwaltungsämtern der Gemeinden wird das Amtsblatt zur Bekanntmachung zur Verfügung gestellt. Es kann abonniert werden. Bezug und Informationen: Landkreis Saalekreis, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 1454, Merseburg, Tel / , grit.speierl@saalekreis.de

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