Aufnahmevertrag Hort

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1 Aufnahmevertrag Hort 1. Angaben zum Kind 3. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge Aufnahmedatum sowie Änderungen der Anschrift oder der Telefonnummern der Leitung der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein. Name Vorname 4. Im gemeinsamen Haushalt leben außerdem folgende Kinder unter 18 Jahren: geb. am Geschlecht Name geb. am Konfession Telefonnummer Name geb. am Straße und Hausnummer Wohnort Name geb. am Hausarzt des Kindes Telefonnummer des Arztes Es obliegt den Personensorgeberechtigten, hinzukommende Kinder unter 18 Jahren dem Hauptamt zu melden, sodass diese beim Elternbeitrag berücksichtigt werden können. Anschrift des Arztes 2. Angaben zu den Personensorgeberechtigten Name des 1. Personensorgeberechtigten Anschrift 5. Überstandene Krankheiten und vorhandene Allergien überstandene Krankheiten Allergien 6. Impfungen (jeweils Datum angeben) Name des 2. Personensorgeberechtigten Tetanus 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung 4. Impfung Anschrift In Notfällen telefonisch zu erreichen: sonstige Impfungen sonstige Impfungen Name Telefon Hinweis: Eine Aufnahme Ihres Kindes kann nur erfolgen, wenn die dem Alter entspre- Name Telefon chenden Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) durchgeführt wurden.

2 7. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind sofort vom Besuch der 9.3 Elternbeitrag Einrichtung zurückzuhalten, wenn bei ihm eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Erkrankt das Kind an einer Der Elternbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der Betreuungsstunden: übertragbaren Krankheit oder wird es dessen verdächtigt, haben die Personensorgeberechtigten die Leitung der Einrichtung unbeschadet sonstiger Meldepflichten h x x 4 = unverzüglich zu benachrichtigen. Stunden pro Woche Stundensatz Zusätzlich werden erhoben: 8. Änderungen der Betreuungszeit und des Elternbeitrages bleiben dem Träger vorbehalten. Diese werden mit Ablauf des darauffolgenden Kalendermonats wirksam. Frühbetreuung pro Tag 2,50 x x 4 = Tage pro Woche 9. Die Personensorgeberechtigten wurden über die Konzeption der Einrichtung Mittagessen pro Tag 3,00 x x 4 = informiert. Für Ihr Kind gelten folgende Vereinbarungen: Essen pro Woche 9.1 Vereinbarte Betriebsform sowie Betreuungszeiten: (drei Buchungstage verpflichtend) Betreuungszeiten: monatlich insgesamt: Eine Rückzahlung der Gebühr für das Mittagessen kann erfolgen, wenn das Kind nach Entschuldigung über vier Wochen zusammenhängend fehlt. vormittags nachmittags Mittagessen* Montag von bis von bis 10. Die Personensorgeberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von Dienstag von bis von bis einem Monat zum Monatsende schriftlich beim Träger kündigen. Die Kündigung Mittwoch von bis von bis kann auch zur Niederschrift beim Hauptamt erfolgen. Donnerstag Freitag von von bis bis von von bis bis 11. Die Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder und der Elternbrief wurden den * Mittagessen ist Pflicht, wenn die Betreuung ohne Mittagsunterbrechung länger als Personensorgeberechtigten ausgehändigt und werden durch die nachfolgende 14:00 Uhr dauert Unterschrift in der jeweiligen Fassung als Vertragsbestandteil anerkannt: 9.2 Eine Änderung der Betriebsform erfolgt entweder - schriftlich, durch einen Änderungsvertrag oder - durch Kündigung des Trägers aus wichtigem Grund, verbunden mit dem Datum schriftlichen Angebot auf Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Datum Unterschrift(en) Personensorgeberechtigte/r* Unterschrift des Trägers Dienstsiegel * Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personenberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind.

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13 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und die ärztliche Impfberatung nach den Richtlinien des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach 34 Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes Das Kind, geb. am, wohnhaft: wurde am von mir auf Grund von 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und der oben genannten Richtlinien über die ärztliche Untersuchung und Impfberatung ärztlich untersucht. Gegen die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung bestehen, soweit sich nach der Durchführung der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung U erkennen lässt, keine medizinischen Bedenken. medizinische Bedenken. Das Kind ist gesundheitlich beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege werden mit den Personensorgeberechtigten und Fachkräften der Kindertageseinrichtung oder der Tagespflegeperson geklärt, sofern die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Personensorgeberechtigten vorliegt. Das Untersuchungsergebnis ist den Personensorgeberechtigten mitgeteilt worden. Die ärztliche Impfberatung nach 34 Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den oben genannten Richtlinien über die ärztliche Untersuchung und Impfberatung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes wurde von mir zuletzt am beziehungsweise im Rahmen der U durchgeführt. Ort, Datum Unterschrift der Ärztin/des Arztes Stempel der Ärztin/des Arztes

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21 Tabelle 1: Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene Impfung Alter in Wochen Alter in Monaten Alter in Jahren ab 18 ab 60 Tetanus G1 G2 G3 G4 N N A1 A2 A (ggf. N) e Diphtherie G1 G2 G3 G4 N N A1 A2 A (ggf. N) e Pertussis G1 G2 G3 G4 N N A1 A2 A (ggf. N) e Hib H. influenzae Typ b G1 G2 c G3 G4 N N Poliomyelitis G1 G2 c G3 G4 N N A1 ggf. N Hepatitis B G1 G2 c G3 G4 N N Pneumokokken a G1 G2 G3 N S g Rotaviren G1 b G2 (G3) Meningokokken C G1 (ab 12 Monaten) N Masern G1 G2 N S f Mumps, Röteln G1 G2 N Varizellen G1 G2 N Influenza HPV Humane Papillomviren Erläuterungen G Grundimmunisierung (in bis zu 4 Teilimpfungen G1 G4) A Auffrischimpfung S Standardimpfung N Nachholimpfung (Grund- bzw. Erstimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) G1 d G2 d N d S (jährlich) a Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen. b Die 1. Impfung sollte bereits ab dem Alter von 6 Wochen erfolgen, je nach verwendetem Impfstoff sind 2 bzw. 3 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen erforderlich. c Bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes kann diese Dosis entfallen. d Standardimpfung für Mädchen im Alter von 9 14 Jahren mit 2 Dosen im Abstand von 5 Monaten, bei Nachholimpfung beginnend im Alter > 14 Jahren oder bei einem Impfabstand von < 5 Monaten zwischen 1. und 2. Dosis ist eine 3. Dosis erforderlich (Fachinformation beachten). e Td-Auffrischimpfung alle 10 Jahre. Die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap- bzw. bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung. f Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit. g Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff. 336 Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin Nr August 2017

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