Letzte Dosis eines Impfzyklus. Fachinformation oder abgeschlossene Impfung A B R 7, A B R 7,18

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1 Anlage Einfachimpfungen Diphtherie (Standard-) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie Frühsommer-Meningo- Enzephalitis (FSME) Haemophilus influenzae Typ b (Standard-) Säuglinge und Kleinkinder Haemophilus influenzae Typ b A B R 7, A B R 7, A B R 9, A B 7, A B 7,18 Hepatitis A A B R 7,18 (Standard-) Dialysepatienten Humane Papillomviren (HPV) A B 7, A B R 7, A B R 7, A 14,35 Je Impfstoff ist im Alter von 9 bis 13 9 bis 14 Jahren ein 2- Dosen-Impfschema mit einem Impfabstand von 5 6 Monaten zugelassen. Bei Nachholimpfungen beginnend im Alter von >13 Jahren >14 Jahren bei einem Impfabstand von < 5 < 6 Monaten zwischen der 1. und 2. Dosis ist eine 3. Impfstoffdosis Impfvereinbarung vom gültig seit , Änderung Si-RL in Kraft seit Seite 1

2 erforderlich. Eine begonnene sollte möglichst mit dem gleichen HPV- Impfstoff vervollständigt werden (siehe auch Epidemiologisches Bulletin Nr. 16 vom , S. 137). Humane Papillomviren (HPV) Unverändert können Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren geimpft werden. Diese ist dem 3-Dosen-Schema (Monat 0-2-6) durchzuführen. Eine nicht bis zum 17. Lebensjahr kann über das 17. Lebensjahr hinaus vervollständigt werden. Die fehlende/n /en der begonnenen Grundimmunisierung muss/müssen vor dem 18. Geburtstag verabreicht werden, um dies noch zu Lasten der GKV abzurechnen. *** die GOP B wird entgegen der sonst üblichen Regelung beim Impfschema mit 3 Impfdosen für die 2. und 3. Impfleistung abgerechnet B B *** 11,48 11,48 Influenza Personen über 60 Jahre ,43 Influenza ,43 Influenza nasal : Kinder (2 bis 6 Jahre) N 9,43 Masern (Erwachsene) Meningokokken Konjugatimpfstoff Kinder Meningokokken , , A B R**) 7,18 Impfvereinbarung vom gültig seit , Änderung Si-RL in Kraft seit Seite 2

3 Konjugatimpfstoff Kinder bis 24 Monate Personen über 60 Jahre A B 9, R**) 9,43 - Poliomyelitis Poliomyelitis Rotavirus (RV) Grundimmunisierung bei Verwendung des 2-fach Impfstoffs pro Rotavirus (RV) Grundimmunisierung bei Verwendung des 3-fach Impfstoffs pro Röteln (Erwachsene) ****) R 10, A B R 7, A B R**) 7, A B 8, A B 5, ,18 Tetanus A B R 6,97 Varizellen Varizellen A B 7, A B 7,18 Zweifachimpfungen Diphtherie,Tetanus (DT) A B 7,18 Diphtherie, Tetanus (Td) A B R 7,18 Impfvereinbarung vom gültig seit , Änderung Si-RL in Kraft seit Seite 3

4 Hepatitis A und (HA-HB) nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A und eine A B 7,18 Dreifachimpfungen Diphtherie,Pertussis,Tetanus (DTaP) Masern, Mumps und Röteln (MMR) A B 10, A B 16,40 Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (TdIPV) R***) 10,25 Tetanus (Tdap) R***) 10,25 Vierfachimpfungen Tetanus, Poliomyelitis (TdapIPV) Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) R***) 10, A B 17,43 Fünffachimpfungen Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (DtaP-IPV-Hib) Sechsfachimpfungen Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, (DtaP-IPV-Hib-HB) *) A B 10, A B 21,53 Bei der Dokumentation der Einzelimpfstoffe hat die Nummer der Standardimpfung Vorrang, wenn gleichzeitig weitere Indikationen in Betracht kommen (Bsp.: Influenza- 60-jährigen Patienten mit Diabetes gilt als Standardimpfung (89111); Influenza- 50-jährigen Patienten mit Diabetes als Indikationsimpfung (89112). Bei der erstmaligen Influenza- von Kindern ist Impfvereinbarung vom gültig seit , Änderung Si-RL in Kraft seit Seite 4

5 entsprechend je Alter ggf. die Nummer zweimal zu dokumentieren. Dies gilt auch für die Nummer N bei Kindern zwischen 24 Monaten und 6 Jahren. **) Keine routinemäßige Auffrischung ***) Anmerkungen zur Pertussis- gemäß Anlage 1 SI-RL ist zu beachten Bei der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen sind ausschließlich die Dokumentationsnummern der entsprechenden Kombinationen zu verwenden. ****) Standardimpfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23), ggf. Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 im Abstand von mindestens 6 Jahren individueller Indikationsstellung. Im Rahmen der sequentiellen ist die Nr sowohl bei der mit PCV13 als auch PPSV23 zu verwenden. PPSV23 wird für Kinder unter 2 Jahren nicht empfohlen. Impfvereinbarung vom gültig seit , Änderung Si-RL in Kraft seit Seite 5

Letzte Dosis eines Impfzyklus. Fachinformation oder abgeschlossene Impfung A B R 7, A B R 7,18

Letzte Dosis eines Impfzyklus. Fachinformation oder abgeschlossene Impfung A B R 7, A B R 7,18 Anlage en Einfachimpfungen Diphtherie (Standard-) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie Frühsommer-Meningo- Enzephalitis (FSME) Haemophilus influenzae Typ b (Standard-) Säuglinge und Kleinkinder

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