424750, Beb.-Plan Änderung

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1 b , , a 5 a 9 GRZ 0, I o E SD , Beethovenstraße 650, WA 0,5 66 a Joseph-Haydn-Weg b Brahmsweg a 700, a , Beb.-Plan 8. Änderung , Max-Liersch , , , EINLEITUNGSBESCHLUSS Die Einleitung des beschleunigten Verfahrens zur. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Werl-Süd I" gem a BauGB ist vom Planungs-,Bau- undumweltausschuss der Stadt Werl am..0 beschlossen worden. Werl, den Der Beschluss ist am 9..0 ortsüblich bekannt gemacht worden. Werl, den BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT (OFFENLEGUNG) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am..0 den Entwurf mit Begründung zur Auslegung gemäß () BauGB beschlossen. Der Planentwurf und der Entwurf der Begründung haben in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind am 9..0 ortsüblich bekannt gemacht worden. Werl, den BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN Der Entwurf mit Begründung wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß () BauGB mit Schreiben vom 8..0 zugesandt. Sie wurden um Abgabe einer Stellungnahme bis zum gebeten. a Werl, den ABWÄGUNG UND BESCHLUSS Der Rat der Stadt Werl hat in seiner Sitzung am.0.0 diese Bebauungsplanänderung gemäß 0 BauGB als Satzung und die Begründung sowie die Abwägung über die vorgebrachten Anregungen beschlossen. Werl, den RECHTSGRUNDLAGEN 650, aufgrund des 7 i.v.m. Abs. Satz Bst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom. Juli 99 (GV. NW. S. 666) SGV. NRW. 0, zuletzt geändert durch Art. ÄndG vom (GV. NRW. S. 6) und 0 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. ), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom.07.0 (BGBI. I S. 509) in Verbindung mit der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom. Januar 990 (BGBl. I S. ), zuletzt geändert durch Gesetz vom.0.99 (BGBl. I S. 66), 86 Abs. der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 56), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom.05.0 (GV. NRW. S. 7), der Planzeichenverordnung vom (BGBI. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom.07.0 (BGBI. I S. 509) 700, , Festsetzung 7 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gem. 9 (7) BauGB Allgemeines Wohngebiet gem. BauNVO () Zulässig sind. Wohngebäude,. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmen nach () BauNVO sind nicht zulässig. Nebenanlagen gem. () BauNVO sind nicht zulässig. Baugrenze gem. () BauNVO Geschoßflächenzahl (GFZ) gem. 0 BauNVO Grundflächenzahl (GRZ), bebaubarer Anteil des Baugrundstückes gem. 9 BauNVO : , BEKANNTMACHUNG UND INKRAFTTRETEN Der Beschluss gem. 0 () BauGB ist am ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung gem. 0 () BauGB in Kraft. Die Bebauungsplanänderung mit Begründung kann während der Dienststunden im Rathaus von jedermann eingesehen werden. Werl, den PLANUNTERLAGE Die Planunterlage, Stand März 0, entspricht den Anforderungen des der Planzeichenverordnung vom Die Festlegung der städtebaulichen Planung ist geometrisch eindeutig. Werl, den gez. Juchheim - öffentli. best. Vermessungsingenieur ERARBEITUNG DES PLANENTWURFES Der Bebauungsplan Nr 8 "Werl-Süd I" -. Änderung gem. a BauGB - wurde aufgestellt von der Abt. Stadtplanung, Straßen und Umwelt der Stadt Werl. Werl, den HINWEISE: Umgang mit Bodendenkmälern: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und / oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und / oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und / oder dem Westfälischen Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel.: , Fax: ) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 5 und 6 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt,das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu sechs Monate in Besitz zu nehmen ( 6 Abs. DSchG NW). Örtliche Bauvorschriften SD nur Satteldach zulässig Zahl der Vollgeschosse (zwingend) gem. 6 () BauNVO offene Bauweise gem. () BauNVO, nur Einzelhäuser zulässig Straßenbegrenzungslinie Verkehrsfläche gem. 9 () BauGB Besondere Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich zulässige Dachneigung Änderungen nach Offenlegung sind rot gekennzeichnet. gez. Pöpsel i.a. Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 8 "Werl-Süd I". Änderung gem. a BauGB

2 Begründung zur. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Werl-Süd I gem. a BauGB Änderungen/Ergänzungen nach der Beteiligung gem. () und () BauGB sind im Text kursiv kenntlich gemacht. Lage im Stadtgebiet Der Bebauungsplan Nr. 8 Werl-Süd befindet sich im südlichen Bereich der Werler Kernstadt. Der Geltungsbereich wird im Norden von der B n, im Osten von der Straße Auf dem Hönningen, im Westen vom Waltringer Weg und im Süden von landwirtschaftlicher Fläche begrenzt. Im Bebauungsplan Nr. 8 Werl-Süd ist im zentralen Bereich zwischen den Straßen Brahmsweg und Joseph-Hayden-Weg eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Die Festsetzung Spielplatz betrifft das Flurstück 58, Flur, Gemarkung Werl-Süd, mit einer Größe von 9 m². Der Spielplatz wurde nach Rechtskraft des Bebauungsplanes am 9. Dezember 98 ausgebaut und genutzt. Der Kinderspielplatz ist im FNP der Stadt Werl als solcher, Typ C dargestellt. Weiterhin ist auf der Parzelle 99 tlw, Flur, Gemarkung Werl-Süd, ein Fußweg und Pkw-Stellplätze festgesetzt. Die Gesamtgröße des Änderungsbereiches beträgt.80 m² und umfasst neben der Spielplatzfläche die sich östlich und westlich daran anschließenden Wohnbauflächen, sowie die nördlich und südlich anschließenden öffentlichen Verkehrsflächen. Planungsrechtliche Einordnung Der Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Wohnsiedlungsbereich dar. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Werl ist der überplante Bereich als Wohnbaufläche und Kinderspielplatz Typ C dargestellt. Rechtskräftige Fassung/Bebauungsplan Nr. 8 Werl-Süd I Planungsziel In dem seit dem 9. Dezember 98 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 Werl- Süd I wurden Wohnbauflächen im südlichen Stadtbereich festgesetzt. Erschließung Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über den Waltringer Weg. Die innere Erschließung wird über weitere Stichstraßen sichergestellt Änderungsantrag/Planungsziel Die verabschiedete Spielflächenbedarfsplanung für die Stadt Werl stuft die Fläche als nicht mehr notwendig ein. Mit Ratsbeschluss vom wurde eine Veräußerung der Fläche beschlossen. Änderungsziel ist die Aufgabe der

3 - Festsetzung Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz, - Festsetzung Fußweg, - Festsetzung Stellplätze und die Neufassung eines Allgemeinen Wohngebietes mit der Ausweisung überbaubarer Grundstücksfläche sowie die Neuordnung der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich. Verfahrens nach a BauGB (beschleunigtes Verfahren) Mit der Neufassung des Baugesetzbuches zum wurde der a BauGB (Bebauungspläne zur Innenentwicklung / beschleunigtes Verfahren) eingefügt. Es können hierbei die Regelungen des BauGB angewandt werden, wonach von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach () und () BauGB abgesehen werden kann; ebenso wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach (), von dem Umweltbericht nach a und von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 (5) Satz und 0 () BauGB abgesehen, wenn nach Ersteinschätzung keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes hervorgehen, was in der vorliegenden Planung der Fall ist. Danach ist der Satzungsbeschluss zu fassen. Die Eingriffsregelung nach BNatSchG findet keine Anwendung. Der Bebauungsplan Nr. 8 Werl-Süd I ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden. Die Kriterien einer Verfahrensführung nach a BauGB sind gegeben. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung vorgenommen ( a Abs. Nr. HS BauBG). Art und Maß der baulichen Nutzung Da es sich bei der vorliegenden Änderung um eine Ausweitung der Wohnbaufläche handelt, werden, mit Ausnahme der Bauweise Hausgruppe, die vorhandenen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 8 Werl-Süd übernommen. Es ist ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser in offener, zwingend vorgeschriebener eingeschossiger Bauweise vorgesehen. Für die als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesenen Bereiche des Bebauungsplans gilt als Maß der baulichen Nutzung die Grundflächenzahl 0,. Die Geschossflächenzahl wird in den Bereichen der eingeschossigen Wohnbebauung mit zwingend 0,5 festgesetzt. Gestalterische Festsetzungen sind für die Dachform vorgesehen. Hierbei wird ein Satteldach mit Grad Dachneigung festgesetzt. Abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 Werl-Süd (Rechtskraft 9..98) sind Nebenanlagen gem. BauNVO wie z.b. Gartenhäuser zulässig, um eine zeitgemäße, den allgemeinen Ansprüchen genügende Flächennutzung zu gewährleisten. Ebenso sind im Änderungsbereich Stellplätze und Garagen gem. BauNVO zulässig. Umweltbelange Auf Grund der Gesetzesregelung nach a BauGB besteht für diese Änderung nicht das Erfordernis einer Umweltprüfung bzw. die Erstellung eines Umweltbe-

4 richtes. Ausgleichsmaßnahmen werden nicht erforderlich. Die Änderungsfläche liegt nicht im Einwirkungsbereich von Immissionen. Klimaschutz Da es sich bei dem im Bereich Werl-Süd befindlichen Plangebiet um eine Ausweitung eines vorhandenen Baugebietes handelt, sind keine weiteren Festsetzungen zum Klimaschutz wie z.b. Stellung der Gebäude zur Sonne, Vermeidung gegenseitiger Verschattungen oder Dachformen zur optimalen Sonnenausbeute vorgesehen. Aufgrund der fehlenden großflächigen Naturbestandteile im Plangebiet, die das Treibhausgas CO aufnehmen, erübrigen sich Festsetzungen im Sinne einer Anpassung an den Klimawandel. Altlasten In der Aufstellung Erfassung von Altlasten im Kreis Soest ist der Planbereich nicht aufgeführt; für einen Altlastenverdacht bestehen zurzeit keine Hinweise. Abfallwirtschaft/Bodenschutz Im Zuge der Planumsetzung/Bauausführung ist nachfolgendes zu beachten: sollten bei Erdarbeiten Abfallablagerungen oder Bodenverunreinigung festgestellt werden, ist die Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Kreises Soest umgehend zu benachrichtigen. Die vorgefundenen Abfälle bzw. verunreinigter Boden sind bis zur Klärung des weiteren Vorgehens gesichert zu lagern. Bei Baumaßnahmen anfallende Abfälle sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen. Mutterboden ist abzuschieben und einer Verwertung zuzuführen. Denkmäler und denkmalpflegerische Belange Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Bodendenkmalpflege und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 076/ 9750; Fax: 076/ 9750) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 5 u. 6 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen ( 6 Abs. DschG NW). Artenschutzrechtliche Prüfung

5 Es wurde eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange zur Aufstellung der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Werl-Süd I vorgenommen, um festzustellen, ob im Geltungsbereich besonders oder streng geschützte Arten vorkommen oder vorkommen können. Außerdem wurde untersucht, ob durch die Umsetzung der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Verbotstatbestände nach 9 oder BNatSchG im Zusammenhang mit den diesbezüglich planungsrelevanten Arten in NRW ausgelöst werden. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Lage in dem stark besiedelten Bereich Werl-Nord und der bisherigen Nutzung der Fläche von der Planung keine bemerkenswerten oder schutzwürdigen Biotope berührt sind und nach dem aktuellen Kenntnisstand bei der Umsetzung der Planung keine Verbotstatbestände nach 9 oder BNatSchG erfüllt werden. Es besteht die Verpflichtung, bei der Bauausführung etwaigen Hinweisen auf vorkommende geschützte Tier- und Pflanzenarten nachzugehen und in diesem Fall unverzüglich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest als die für den Artenschutz zuständige Behörde zu informieren. Flächenbilanz Verfahrensgebiet.80 m² 00,0 % Allgemeines Wohngebiet (WA).70 m² 86,6 % - davon überbaubare Fläche.6 m² 7, % - davon nicht überbaubare Fläche.7 m² 0,7 % - davon ohne Angabe der GRZ 80 m² 8,7 % Verkehrsfläche 576 m², % Stadt Werl, FB III / 6 Stadtplanung, Straßen und Umwelt.0.0 (Ludger Pöpsel)

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