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1 3 Wie werden Wanderwege geplant und signalisiert? 19

2 Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

3 3.1 Die Wegkategorien Handbuch «Signalisation Wanderwege», S. 9 Wanderwege werden in drei Kategorien eingeteilt, die in der Schweizer Norm SN a «Strassensignale - Signalisation Langsamverkehr» verbindlich definiert sind. Die Wegkategorie beschreibt nicht nur den Ausbaugrad eines Weges, sondern auch die Anforderungen, welche der Weg an die Wandernden stellt. Der Grundsatz der Eigenverantwortung hat allgemein einen sehr hohen Stellenwert. Auf allen Wanderwegen bestehen Risiken, welche die Benützer/ -innen selber tragen, beispielsweise die typischen Geländeschwierigkeiten entsprechend der Wegkategorie, witterungsbedingte Einflüsse wie Regen, Nebel, Schnee oder Vereisung oder unvorhergesehene Naturereignisse wie Stein- und Felsschlag (vgl. Kapitel 4). Kategorie «Wanderweg» Gelb markierte Wanderwege verlaufen möglichst abseits von Strassen für den motorisierten Verkehr und weisen möglichst keine Asphalt- oder Betonbeläge auf. Sie führen oft über breite Wege, aber auch schmale und unebene Pfade sind in der Kategorie «Wanderweg» nicht selten, insbesondere in steilem Gelände. Auch mit vorstehenden Steinen, Wurzeln, Löchern in der Wegoberfläche etc. muss gerechnet werden. Auf gelb markierten Wanderwegen werden steile Passagen mit Stufen überwunden und Absturzstellen werden mit Geländern gesichert. Grössere Fliessgewässer werden auf Stegen oder Brücken passiert. Gelb markierte Wanderwege stellen keine besonderen Anforderungen an die Benützer/ -innen, d.h. sie können bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit und Vorsicht grundsätzlich gefahrlos begangen werden. Vorausgesetzt wird eine der körperlichen Verfassung sowie der Witterung angepasste Ausrüstung und Routenwahl (Dauer/Topographie). Der Verband Schweizer Wanderwege empfiehlt den Benützer/ - innen von gelb markierten Wanderwegen das Tragen von Schuhen mit griffiger Sohle und das Mitführen topografischer Karten. Die Wegweiser und Zwischenmarkierungen auf Wegen der Kategorie «Wanderweg» sind gelb. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

4 Kategorie «Bergwanderweg» Bergwanderwege erschliessen teilweise unwegsames Gelände und verlaufen überwiegend steil, schmal und stellenweise exponiert. Besonders schwierige Passagen sind mit Seilen oder Ketten gesichert. Bäche sind unter Umständen über Furten zu passieren. Benützer/ -innen von Bergwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in guter körperlicher Verfassung sein und die Gefahren im Gebirge kennen, beispielsweise Steinschlag, Rutsch- und Absturzgefahr, Wetterumsturz. Vorausgesetzt werden feste Schuhe mit griffiger Sohle, der Witterung entsprechende Ausrüstung und das Mitführen topografischer Karten. Die Wegweiser auf Bergwanderwegen sind gelb mit weiss-rot-weisser Spitze. Die Zwischenmarkierungen sind weiss-rot-weiss. Kategorie «Alpinwanderweg» Alpinwanderwege führen teilweise durch wegloses Gelände, über Schneefelder und Gletscher, über Geröllhalden, durch Steinschlagrunsen oder durch Fels mit kurzen Kletterstellen. Bauliche Vorkehrungen können nicht vorausgesetzt werden und beschränken sich allenfalls auf Sicherungen von besonders exponierten Stellen mit Absturzgefahr. Benützer/ -innen von Alpinwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in sehr guter körperlicher Verfassung sein und das Überwinden von Kletterstellen unter Zuhilfenahme der Hände beherrschen. Sie müssen die Gefahren im Gebirge kennen. Zusätzlich zur Ausrüstung für Bergwanderwege werden Höhenmesser und Kompass, für Gletscherüberquerungen Seil und Pickel vorausgesetzt. Die Wegweiser auf Alpinwanderwegen sind blau mit weiss-blauweisser Spitze. Die Zwischenmarkierungen sind weiss-blau-weiss. Die Informationstafel Alpinwanderweg weist am Weganfang auf die besonderen Anforderungen hin. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

5 3.2 Die Wanderwegplanung Wanderwegplanung heute Nach dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) ist die Planung von Wanderwegen Aufgabe der Kantone. Die kantonalen Wanderwegpläne sind für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlich. Das heisst, die Behörden müssen bei allen ihren Vorhaben auf die Wanderwege Rücksicht nehmen. Ein entsprechendes Merkblatt mit dem Titel «Wanderweg betroffen?» befindet sich im Register 7 dieses Ordners. Heute werden nur noch selten neue Wanderwege geplant und gebaut. Die aktuelle Planungsaufgabe der Kantone besteht vielmehr darin, das bestehende Wanderwegnetz bzw. die Linienführungen der Routen zu erhalten und zu optimieren. Foto: Peter Neichel Die Kantone halten ihre Wanderwegnetze in Plänen fest. Die Behörden müssen bei allen ihren Vorhaben auf die Wanderwege Rücksicht nehmen. Die Gründe und Auslöser für planerische Anpassungen des Wanderwegnetzes sind vielfältig: Zahlreiche Wanderwege, die früher durch naturnahe Gebiete in Stadt- und Dorfnähe führten, wurden von den wachsenden Siedlungen und Industriegebieten geschluckt und sind dadurch unattraktiv geworden. Es müssen attraktivere Linienführungen gesucht werden. Das Siedlungswachstum und die Rationalisierung der Landwirtschaft führen dazu, dass die ursprünglichen Kieswege mehr und mehr asphaltiert werden. Ist ein Wanderweg betroffen, muss dieser gemäss Art. 7 FWG aufgehoben und durch einen anderen geeigneten Wanderweg ersetzt werden. Dies erfolgt meistens durch Verlegen auf bestehende Wege, die bisher noch nicht Bestandteil des Wanderwegnetzes waren. In selteneren Fällen werden als Ersatzmassnahme neue Wanderwegabschnitte angelegt. Grossprojekte wie landwirtschaftliche Meliorationen, Strassenbauten oder Wasserbauprojekte können dazu führen, dass das Wanderwegnetz in einer Region weiträumig angepasst werden muss. Kleinere Anpassungen von Routenverläufen können beispielsweise notwendig sein um Gefahrenstellen zu umgehen. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

6 3.3 Das Netz und die Routen Das Netz Das schweizerische Wanderwegnetz setzt sich aus den kantonalen Wanderwegnetzen zusammen, die lückenlos miteinander verbunden sind. Somit ist das Wanderwegnetz flächendeckend und zusammenhängend. Es gibt keine isolierten Netze oder isolierten Routen. Für die Planung, den Bau, die Signalisation und den Unterhalt des Wanderwegnetzes gelten die «Qualitätsziele Wanderwege Schweiz» (vgl. Register 7). Mit der Umsetzung der Qualitätsziele wird gewährleistet, dass heute und in Zukunft ein attraktives, sicheres und einheitlich signalisiertes Wanderwegnetz zur Verfügung steht. Wanderwegnetz im Dreieck der Kantone JU, SO und BL (reproduziert mit Bewilligung von swisstopo, BA12033) Das schweizerische Wanderwegnetz ist flächendeckend und zusammenhängend. Es gibt keine isolierten Netze oder isolierten Routen. Die Routen Das Wanderwegnetz besteht aus Routen. Jede Route verbindet einen Ausgangspunkt mit einem Routenziel. Dazwischen liegt eine Reihe definierter Zwischenziele. Routenziele und Zwischenziele sind Ortschaften, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, touristische Ziele (z.b. Aussichtspunkte) oder Kreuzungen von Routen. Die Linienführungen der Routen sind so gewählt, dass die landschaftlichen und kulturellen Sehenswürdigkeiten einer Region optimal erschlossen werden. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

7 Die Routen im Wanderwegnetz sind vergleichbar mit Tramlinien in einem städtischen Schienennetz. Wie Tramlinien sind auch Wanderrouten anhand ihrer Endstationen (Routenziele) definiert. Die Reisenden verkehren jeweils in beide Richtungen. An bestimmten Stationen (Zwischenziele) besteht die Möglichkeit, auf andere Linien (Routen) umzusteigen. Die Routen im Wanderwegnetz sind vergleichbar mit Tramlinien in einem städtischen Schienennetz. Wie Tramlinien sind auch Wanderrouten anhand ihrer «Endstationen» definiert. ZVV/PostAuto Region Zürich/ /Winterthur Wanderrouten sind stets in beide Richtungen signalisiert, d.h. der Ausgangspunkt einer Route ist jeweils das Routenziel in Gegenrichtung. Die Abbildung zeigt nur eine Auswahl der Wegweiser. In Wirklichkeit braucht es an allen Zielen und Zwischenzielen in beide Richtungen Wegweiser. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

8 3.4 Die Wegweiser Handbuch «Signalisation Wanderwege», S. 13 / S. 31 Jede Wanderroute ist in beide Richtungen signalisiert, d.h. der Ausgangspunkt einer Route ist jeweils das Routenziel in Gegenrichtung. Sind auf einem Wegweiser mehrere Routen angegeben, werden diese mit einem Routentrennstrich voneinander getrennt. Auf den Wegweisern entlang der Wanderrouten sind stets das Routenziel und mindestens das nächste Zwischenziel angegeben. Die Ziele müssen durchgehend auf jedem Wegweiser aufgeführt werden, bis sie erreicht sind. Es werden folgende Begriffe unterschieden: Routenziel: Bildet den Abschluss der Route und wird auf dem Wegweiser zuunterst aufgeführt. Nahziel: Ist das nächstgelegene Zwischenziel und wird auf dem Wegweiser zuoberst aufgeführt. Zwischenziele: Sind Ortschaften, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, bedeutende Verzweigungen und Kreuzungen von Routen. Aus Platzgründen können auf einem Wegweiser unterhalb des Nahziels jeweils nicht alle Zwischenziele aufgeführt werden. Man beschränkt sich deshalb auf die wichtigsten bzw. auf die Identifikationsziele (vgl. unten). Identifikationsziele: Sind Zwischenziele, mit denen sich mehrere Routen mit gleichem Ausgangspunkt und Routenziel voneinander unterscheiden lassen. Sind auf einem Wegweiser mehrere Routen angegeben, werden diese mit einem Routentrennstrich voneinander getrennt. Auf den Wegweisern sind stets das Routenziel und mindestens das nächste Zwischenziel angegeben. Einmal genannte Ziele müssen durchgehend auf jedem Wegweiser aufgeführt werden, bis sie erreicht sind. Die Abbildung zeigt nur eine Auswahl der Wegweiser. In Wirklichkeit braucht es an allen Zielen, Zwischenzielen und Verzweigungen in beide Richtungen Wegweiser. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

9 Die Angaben auf den Wegweisern werden nach vorgegebenen Regeln erstellt. Die Basis für die Erstellung der Wegweiser sind der Wanderwegplan, das Routenverzeichnis und das Standortverzeichnis. Diese Grundlagen geben den Verlauf der Wanderwege sowie die Routenziele, Zwischenziele und Identifikationsziele jeder Route vor. Im Standortverzeichnis werden drei Kategorien unterschieden: Standortkategorie Beschreibung Angaben auf Wegweiser A-Standorte B-Standorte C-Standorte Ausgangspunkt, Routenziel und Identifikationsziele Zwischenziele Wanderweg-Verzweigungen, die keine Ziele sind Ziel- und Zeitangaben, Standortfeld Ziel- und Zeitangaben, Standortfeld Zielangaben, kein Standortfeld In Abhängigkeit der Standortkategorie sind Wegweiser mit Zeitangaben erforderlich oder es genügen Wegweiser ohne Zeitangaben. Die Zeitberechnung erfolgt in der Regel mit einem geografischen Informationssystem (GIS), basierend auf einem digitalen Höhenmodell. Für manuelle Zeitberechnungen dient das Diagramm im Handbuch «Signalisation Wanderwege» auf Seite 66. An A- und B-Standorten sind Wegweiser mit Zeitangaben und ein Standortfeld (mit Standortname und Höhenangabe) erforderlich. An C-Standorten genügen Wegweiser ohne Zeitangaben. Die A-Standorte «Oberhof» und «Rotholz» sind Identifikationsziele zur Unterscheidung der beiden Routen mit demselben Ausgangspunkt und Routenziel. Die Abbildung zeigt nur eine Auswahl der Wegweiser. In Wirklichkeit braucht es an allen Zielen und Zwischenzielen in beide Richtungen Wegweiser. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

10 Wegweiser können einseitig oder zweiseitig beschriftet sein. Einseitig beschriftete Wegweiser sind etwas preisgünstiger. Sie haben aber den «Nachteil», dass die genaue Position des Standrohres (links oder rechts des Weges) bekannt sein muss, damit die Wegweiser auf der richtigen Seite beschriftet werden können. Für die Produktion einseitig beschrifteter Wegweiser muss die genaue Position des Standortes (links oder rechts des Weges) bekannt sein. Wenn die Wegweiserstandorte kategorisiert und die genauen Positionen bekannt sind, kann das Standortformular ausgefüllt werden. Dieses dient als Vorlage für die Bestellung der Wegweiser beim Signalhersteller sowie als Referenz für die Montage und spätere Kontrollen der Wegweiser im Gelände. Ein Standortformular enthält folgende Angaben: Bezirk, Gemeinde Nummer des Wegweisers Angaben zur Beschriftung der Wegweiser (u.a. Ziele, Zeiten, Wegkategorie, Symbole) Standort-Skizze Anordnung der Wegweisertafeln an der Stange (Vogelperspektive) Art der Befestigung (Eisenrohr, Kandelaber etc.) Die Schreibweise der Ziele richtet sich nach den aktuellen Landeskarten 1: des Bundesamtes für Landestopografie. Erläuterungen und Beispiele zur Fertigung der Wegweiser beim Signalhersteller sind im Handbuch «Signalisation Wanderwege» auf Seite 41 zu finden. Das Standortformular dient als Vorlage für die Bestellung der Wegweiser beim Signalhersteller sowie als Referenz für die Montage und spätere Kontrollen der Wegweiser im Gelände. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

11 3.5 Die Zwischenmarkierungen HB «Signalisation Wanderwege», S. 23 / S. 38 Zwischenmarkierungen lenken die Wandernden zwischen den Wegweisern und stellen sicher, dass diese nicht vom Wanderweg abkommen. Zwischenmarkierungen dienen zur Anzeige der Richtung bei Wegverzweigungen, zur Bestätigung der Wegweiser-Richtungen sowie zur Bestätigung entlang des Weges. Sie werden stets in beide Wegrichtungen angebracht. Ausführliche Erklärungen und Beispiele zur Gestaltung und Funktionsweise der Zwischenmarkierungen sind im Handbuch «Signalisation Wanderwege» ab Seite 23 und ab Seite 38 zu finden. Zwischenmarkierungen lenken die Wandernden zwischen den Wegweisern. Vom Wegweiser-Standort aus muss in jede angezeigte Richtung eine Bestätigung zu sehen sein. Eine lückenlose Zwischenmarkierung trägt zur Sicherheit und Zufriedenheit der Wandernden bei. Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

12 Grundausbildung für Wanderwegmitarbeitende Schweizer Wanderwege,

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