Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan Rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Grundwasser

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1 Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan Rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Grundwasser Gunter Ossegger, BMLFUW Hier steht ein thematisches Foto Seite

2 Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG Verschlechterungsverbot Verhinderung der Verschlechterung des Ist- Zustands der Gewässer Verbesserungsgebot Alle Gewässer, die noch keinen guten Zustand ausweisen, sind grundsätzlich bis 2015 bzw. mit Ausnahmen bis spätestens 2027 schrittweise zu verbessern. Trinkwasserschutz Schutz von WK vor Verschlechterung, zur Verringerung des Aufbereitungsumfangs Flussgebietsansatz Festlegung von Maßnahmenprogrammen für Einzugsgebiete Seite 2

3 Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan Ziele, die für Gewässer bis 2015 zu erreichen sind 30a,c,d Ist - Analyse 55d Darstellung der wasserwirtschaftlichen (inkl. ökonomischen) Situation Risikoabschätzung Monitoring 59c-f,59 h,i Abweichungsanalyse 55d und Erarbeitung einer Maßnahmenkombination 55e,f (Maßnahmenprogramm) Umsetzung der Maßnahmenprogr. (regional/bundesweit) 55g Seite 3

4 Flusseinzugsgebiete Elbe OÖ, NÖ March/Th NÖ Rhein V,T Inn/Donau oh. Jochenstein V,T,S,OÖ,(K) Drau T,K Donau zentral OÖ,St,S,NÖ,B Mur K,S,St,NÖ,B Raab/Rabnitz St, NÖ, B Abteilung I/4 Wasserrecht und -ökonomie Seite 4

5 Umweltziele für Grundwasserkörper Artikel 4 Abs. 1 lit. b WRRL Erreichung eines guten mengenmäßigen Zustands Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung Erreichung eines guten chemischen Zustandes RL zum Schutz des GW vor Verschmutzung und Verschlechterung 2006/118/EG Einhaltung des Verschlechterungsverbots Seite 5

6 Grundwasser Chemie - EU Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG Artikel 1 Artikel 2 Artikel / Annex I, II, III Artikel 5 / Annex IV Artikel 6 Gegenstand - Ziel Definitionen Kriterien und Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers Identifizierung signifikanter Trends Ausgangspunkt für Trendumkehr Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schadstoffeinträgen Seite 6

7 Grundwasser Chemie - EU Art. 3 und 4 GW-RL Grundwasser EU-weite Qualitätsnormen Nitrat: 50 mg/l Pestizide: 0,1 µg/l + Nationale Schwellen(grenz-)werte so festgelegt, dass folgendes erfüllt wird: Guter Zustand in verbundenen Oberflächengewässern wird erreicht Art. 4 WRRL Keine signifikante Umweltgefährdung Verschlechterung wird verhindert um Aufbereitungsumfang für Trinkwasser zu reduzieren Art. 7 (3) WRRL Eignung für die Verwendung durch Menschen wird nicht wesentlich beeinträchtigt Seite 7

8 Dritter Abschnitt Nachhaltige Bewirtschaftung, insbesondere vom Schutz und der Reinhaltung der Gewässer Ausnahme Verschlechterung 104a; Ziele 30a,c und d Qualitätsziele Verschlechterungsverbot Stufenweise Ausweisung 30e 30b E.V.G Außergewöhnliche Umstände 30f Abteilung I/4 Wasserrecht und -ökonomie Seite 8

9 Grundwasser Chemie Umsetzung der GW-RL Grundwasserschwellenwertverordnung, BGBl. Nr. 502/1991, idf BGBl. II Nr. 147/2002 (Zustandsbeschreibung, Verschlechterungsverbot) Grundwasserschutzverordnung, BGBl. II Nr. 398/2000 (prevent and limit Maßnahmen) ersetzt durch Qualitätszielverordnung Chemie GW Seite 9

10 QZV Chemie Grundwasser 4 QZV Chemie GW ivm Anlage 1 - Schwellenwerte für Schadstoffe 5 QZV Chemie GW - Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen Zustands a) < 50 % der Messstellen gefährdet b) < 50 % der Schadstofffracht in OFWK kommt aus GWK c) kein wesentlicher Beitrag zur Zielverfehlung in abhängigen Landökosystemen c) keine Anzeichen für Salz- oder andere Intrusionen in den GWK Seite 10

11 QZV Chemie Grundwasser Maßnahmen zum Schutz des GW - 5 Abs. 3: Maßnahmen gemäß WRG bei Gefährdung an einer MS - 6: Einbringungsverbote ( 32a WRG 1959) - 7: Bewilligungsbeschränkungen ( 32 WRG 1959) - 10: Beobachtungs- und voraussichtliche Maßnahmengebiete ( 33f WRG 1959) Seite 11

12 Grundwasser Quantität Beurteilung des mengenmäßigen Zustands Vorgaben WRRL Verhältnis Entnahmen verfügbare Ressource Ziele in verbundenen Oberflächenwasserkörpern und Landökosystemen erreicht Mögliche Umsetzung QZVO > 60 % der Messstellen MGW > GWT 1) Entnahmen < 90 % der verfügbaren GW-Ressource 2) GW-Menge steht mit Zielen in verbundenen OWK bzw. Landökosystem im Einklang 1) für 32 Einzelporengrundwasserkörper 2) für 32 Einzelporengrundwasserkörper und Gruppen von GWK Seite 12

13 Überwachung Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (BGBl. II Nr. 479/2006) Wasserkreislauferhebungsverordnung (BGBl. II Nr. Nr. 478/2006) Vorgaben für die überblicksweise und operative Überwachung seit in Anwendung. Seite 13

14 NGP 2009 und NGP-Verordnung Ein NGP gem. 55c WRG hat zu umfassen, 1. eine allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit sowie eine Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Gewässerzustand; 2. eine Zusammenfassung der Überwachungsergebnisse; 3. die zur Erreichung der Umweltziele allgemein verbindlichen auf Basis der Planungsräume erstellten Maßnahmenprogramme; 4. die zur konkreten Erreichung dieser Vorgaben geplanten (Umsetzungs-)maßnahmen; 5. die Angabe jener Fälle, für die eine Ausnahme von den Umweltzielen gemäß 30a, c und d in Anspruch genommen wurde, samt Begründung. Seite 14

15 NGP 2009 Chemischer Zustand der GWK Tabelle 5.4-1: Grundwasserkörper, die den guten chemischen Zustand nicht erreichen: GWK Name Fläche Nitrat (km²) 45 mg/l GK Marchfeld [DUJ] 942 (41/73) GK Parndorfer Platte [LRR] 254 (3/6) GK Südl. Wiener Becken-Ostrand [DUJ] 209 (9/13) Summe (km 2 ) 1405 Legende: GWK Grundwasserkörper (x/y) an x von y untersuchten Messstellen wird das Qualitätsziel überschritten Seite 15

16 NGP 2009 Stufenweise Zielerreichung Tabelle 5.4-4: Schrittweise Zielerreichung für Grundwasserkörper, die den guten Zustand nicht erreichen: GWK Name Fläche Zielerreichung (km²) Begründung GK10002 natürliche Marchfeld [DUJ] Gegebenheiten GK10002 natürliche Parndorfer Platte [LRR] Gegebenheiten GK10017 Südl. Wiener Becken-Ostrand natürliche [DUJ] 2027 Gegebenheiten Summe [km 2 ] 1405 Legende: GWK Grundwasserkörper Seite 16

17 NGP 2009 Beobachtungsgebiete Tabelle 5.4-2: GWK Name Beobachtungsgebiete: Fläche (km²) Nitrat Atrazin Desethyl -atrazin Orthophosphat Ammonium 45 mg/l 0,3 mg/l 0,1 µg/l 0,1 µg/l 0,45 mg/l GK Weinviertel [DUJ] 1347 (6/17) GK Eferdinger Becken [DUJ] 120 (12/38) GK Traun - Enns - Platte [DUJ] 810 (22/53) (20/53) GK Wulkatal [LRR] 386 (4/10) (3/10) GK Weinviertel [MAR] 2008 (12/32) GK Leibnitzer Feld [MUR] 103 (13/28) GK Unteres Murtal [MUR] 193 (12/28) GK Ikvatal [LRR] 165 (3/9) GK Seewinkel [LRR] 443 (9/24) GK Stooberbachtal [LRR] 12 (1/3) (1/3) GK Stremtal [LRR] 50 (2/6) (2/6) (2/6) GK Hügelland Rabnitz [LRR] 498 (1/3) GK Südl. Wiener Becken Ostrand [LRR] 276 (2/6) GK Hügelland zwischen Mur und Raab [MUR] 863 (6/19) (7/19) Summe [km 2 ] Anzahl der Beobachtungsgebiete Seite 17

18 Art. 11 WRRL Grundlegende Maßnahmen Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften, bei Einleitungen über Punktquellen, die Verschmutzungen verursachen können, das Erfordernis einer vorherigen Regelung, wie ein Verbot der Einleitung von Schadstoffen in das Wasser, oder eine vorherige Genehmigung bei diffusen Quellen, die Verschmutzungen verursachen können, Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung der Einleitung von Schadstoffen das Verbot einer direkten Einleitung von Schadstoffen in das GW mit bestimmten Ausnahmen Ergänzende Maßnahmen Maßnahmen, die zusätzlich zu den grundlegenden Maßnahmen geplant und ergriffen werden, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Seite 18

19 Maßnahmen Das Maßnahmenprogramm gem. 55f WRG umfasst alle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele gemäß 30a, c und d: Erhaltungsmaßnahmen Sanierungsmaßnahmen zur schrittweisen Herstellung des guten Zustands Maßnahmen zur Förderung der wasserwirtschaftlichen Entwicklung Seite 19

20 NGP 2009 Maßnahmen im Bereich GW Schadstoffe - Punktquelle (6.5.1.): Einleitungsverbote, Bewilligungsverfahren, ALSAG, Gewässeraufsicht - Diffuse Quelle (6.5.2.): Aktionsprogramm Nitrat, Gewässeraufsicht, CC, ÖPUL, PFM, ChemG.., Menge (6.5.3./6.5.4.): - Bewilligungsverfahren, RL; keine neuen Maßnahmen/Instrumente Gebiete mit Wasserentnahmen (6.6.1./ und ): - Schutz- und Schongebiete, Rahmenverfügungen-> Regionalprogramme Seite 20

21 Schutz von Grundwasservorkommen für Zwecke der Trinkwasserversorgung Rahmenverfügung Tullnerfeld Widmung für vorzugsweise Trinkwassergewinnung Rahmenbedingungen / Gesichtspunkte für Kiesabbau, Folgenutzungen, Verfüllungen Erhaltung der Überdeckung keine neuen Nassbaggerungen in bestimmten Kernzonen Prüfung durch die Länder, ob Notwendigkeit ähnlicher Planungen besteht für weitere Grundwasserkörper für Tiefengrundwässer Seite 21

22 Zwischenzeitliche Entwicklungen bei Maßnahmen im Bereich GW Novellierung Aktionsprogramm Nitrat 2012 Fortführung ÖPUL derzeit Arbeit an neuem Programm Beratungsinitiativen und Forschungsarbeiten im Bereich Landwirtschaft PSM Regelungen bei Zulassung oder SchongebietsVO auf Basis von Geo-Pearl und Messprogrammen Fortführung Altlastensanierung Folie: Fenz / Koller Kreimel

23 Aktionsprogramm Nitrat 2012 Klarstellung der Düngeverbotszeiträume für Ackerflächen Änderung Definition schneebedeckte Böden Verbot Düngerausbringung Maisstrohrotte ab 2017 Aufzeichnungsverpflichtung (betriebs- bzw. kulturartenbezogen) ab 2015 Folie: Fenz / Koller Kreimel

24 Pestizide Schutz- und Schongebietsverordnungen gem. WRG 34 - u.a Einschränkungen für bestimmte Wirkstoffe Anwendungseinschränkung in Wasserschongebieten im Rahmen der Zulassung - Änderung der Zulassungsbestimmungen durch das BAES - Terbuthylazin (Mais) Ausnahme Saatmais - Metazachlor (Raps) Ausnahme Kohlgemüse Forschung: GeoPEARL Austria Gefährdungspotential von PSM und (Kartendarstellung) Klärung der Relevanz von Metaboliten In Abstimmung mit BMG Folie: Fenz / Koller Kreimel

25 Vorausschauende Planung - Grundwasser Entwurf Regionalprogramm zum Schutz der GWK von Graz bis Bad Radkersburg Entwurf Regionalprogramm zum Schutz der steirischen TiefenGW Weitergeltung / Aufhebung Rahmenverfügung Tullnerfeld??? OÖ?? Folie: Fenz / Koller Kreimel

26 Meilensteine zum 2. NGP Dezember 2014 Veröffentlichung des Entwurfs des 2. NGP 1. Halbjahr 2015 Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf des 2. NGP Dezember 2015 Veröffentlichung des 2. NGP Seite 26

27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Mag. Gunter OSSEGGER Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung I 4 Stubenring 1, 1010 Wien gunter.ossegger@lebensministerium.at Seite 27

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