Einfluss von Grundwasserentnahmen auf Oberflächengewässer

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1 Neue Niedersächsische Leitfäden - Umsetzung von EU-Recht Einfluss von Grundwasserentnahmen auf Oberflächengewässer

2 Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Abgestuftes Prüfschema 3. Sachstand geplanter Leitfaden 4. Weiteres Vorgehen

3 OW-Ziele für GW-Bewertung relevant Verschlechterungsverbot Verbesserungsgebot 1. Rechtliche Grundlagen: Anforderungen Europäische Anforderungen: WRRL Nationale Umsetzung: WHG, GrwV Zielerreichungsgebot Präzisierung: Gerichtsurteile, Leitfäden ( 4 GrwV) ( 27 (1/2) Nr. 1, 47 WHG) ( 27 (1/2) Nr. 2, 47 WHG)

4 1. Rechtliche Grundlagen: Umsetzung Präzisierung auf EU-/Bundes-Ebene durch EuGH-Urteil 2015 BVerwG-Urteile 2017 (Elbevertiefung, Main-Kraftwerk, ) LAWA-Leitfaden Verschlechterungsverbot, 2017 Niedersächsische Umsetzungshilfen: Einfluss GW-Entnahme auf OW Geoberichte 15, LBEG

5 1. Rechtliche Grundlagen: 2 Vorgaben EuGH-Urteil v Verschlechterungsverbot / Verbesserungsgebot Die Genehmigung für ein konkretes Vorhaben ist zu versagen, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines OWK verursachen kann oder wenn es die Erreichung eines guten Zustands eines OWK gefährdet.

6 durch die beantragte Grundwasserentnahme verursachte zusätzliche (neue) Belastung gesamte Belastung GW-Entnahme neue Grundwasserentnahme JA Prüfung Verschlechterungsverbot Prüfung Verbesserungsgebot JA gleichbleibende Fortführung einer bestehenden Grundwasserentnahme NEIN JA Erhöhung einer bestehenden Entnahme JA JA Erhebliche Verringerung einer bestehenden Entnahme NEIN JA

7 2. Abgestuftes Prüfschema Hydrogeologisches Gutachten Fachbeitrag WRRL, gestuftes Prüfverfahren Kein verbundener OWK im Einflussbereich Keine Beeinträchtigung der Ziele nach WRRL Prüfung Vermeidungs-/ Ausgleichsmaßnahmen Vermeidung/Ausgleich möglich Prüfung Ausnahmevoraussetzungen 31 (2) WHG, Zulassungsbehörde Ausnahme möglich Prüfung Abweichende Bewirtschaftungsziele 30 WHG, Land Genehmigung ist zu versagen Abweichende BW-Ziele möglich

8 Schritt Prüfkriterien Verschlechterungsverbot Verbesserungsgebot 1 Hydrogeologie Ein Oberflächengewässer ist durch eine geplante neue/erhöhte GW- Entnahme beeinflussbar. Ein Oberflächengewässer wird durch eine geplante (ggf. vorhandene) GW- Entnahme in ihrem künftigen Gesamtumfang beeinflusst. nein keine weitere Betrachtung des Oberflächengewässers 2 Guter Zustand Befindet sich der Oberflächenkörper nicht im guten Zustand/ökol. Potenzial nein keine weitere Betrachtung des Oberflächengewässers bezgl. Verbesserungsgebot 3 4 Hydrologie: Messbar + ökologisch relevant Die Abflussreduktion wird ein 3.) messbarer und 4.) ökologisch relevanter Wirkfaktor. Die Abflussred. ist/wird ein 3.) messbarer und 4.) ökologisch relevanter Wirkfaktor. nein keine weitere Betrachtung des Oberflächengewässers

9 Schritt Prüfkriterien Verschlechterungsverbot Verbesserungsgebot 5 Ökologie: Fließgeschwindigkeit + Struktur Die Abflussreduktion wird in der prognostizierten Wirkung als gewässerökologisch wirksam eingestuft. (Sensitivitätsprüfung) Die Abflussreduktion ist/wird gewässerökologisch wirksam. (Sensitivitätsprüfung) nein Situation ist unbedenklich, keine weitere Betrachtung des Oberflächengewässers 6 Der Wasserkörper ändert voraussichtlich seine Zustandsklasse. nein Situation ist unbedenklich, keine weitere Betrachtung des Oberflächengewässers Ein Kausalbeitrag zur Zielverfehlung liegt vor; das Verschlechterungsverbot bzw. das Verbesserungsgebot ist verletzt.

10 Ein Kausalbeitrag zur Zielverfehlung liegt vor; das Verschlechterungsverbot bzw. das Verbesserungsgebot ist verletzt. Geeignete und ausreichende Maßnahmen können die negativen Belastungen/Effekte (alt bzw. neu) der Grundwasserentnahme (Abflussreduktion) im betroffenen Oberflächenwasserkörper ausgleichen, sodass die Zielerreichung nach WRRL nicht beeinträchtigt wird. nein Der Grundwasserentnahme ist nicht zuzustimmen, es sei denn, die Ausnahmevoraussetzungen liegen vor. Der Grundwasserentnahme kann unter Bedingungen/Auflagen zugestimmt werden. Eine Beweissicherung ist (grundsätzlich) anzuordnen.

11 3. Geplanter Leitfaden: Organisation Erarbeitung durch NLWKN und MU mit Unterstützung des LBEG Hilfestellung für Zulassungsbehörden, Antragsteller und GLD, nicht verpflichtend Rechtlicher Erläuterungen und fachliche Ausführungen zu Prüfschritten und Methoden

12 Rechtlicher Teil: 3. Geplanter Leitfaden: Inhalt Verschlechterungsverbot/Verbesserungsgebot Bezug zum Leitfaden des LAWA AR und zu Urteilen des BVerwG (Elbe, Kraftwerk Main) Mögliche Verfahrensschritte bei Zielkonflikten

13 Fachlicher Teil: Wechselwirkungen zwischen GW und OW 4 Fallkonstellationen / Prüfungserfordernis 3. Geplanter Leitfaden: Inhalt Abschichtung der Prüfung über einzelne Prüfschritte Hydrogeologie Hydrologie Ökologie ( ) Beweissicherung Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen

14 4. Weiteres Vorgehen Aktuell: Überarbeitung des Entwurfs auf Basis z. T. sehr detaillierter Stellungnahmen aus vorgeschaltetem Beteiligungsprozess Anschließend: Beteiligung eines breiteren Kreises an Stakeholdern Veröffentlichung als Leitfaden

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Erläuterungen zu 31 und 30

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