Neuerungen bei der Geldwäschereiabwehr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neuerungen bei der Geldwäschereiabwehr"

Transkript

1 Neuerungen bei der Geldwäschereiabwehr Jan Saager, MLaw 15. November 2018

2 Herkunft der Regulierung Folie 2

3 Rechtliche Grundlagen der Geldwäschereiabwehr Folie 3

4 Länderexamen Mutual Evaluation Report Switzerland Länderexamen - Am 7. Dezember 2016 veröffentlicht - Viertes Länderexamen zur Schweiz - Der letzte Länderbericht stammte vom Oktober Seiten lang Folie 4

5 FATF / GAFI Financial Action Task Force (FATF) oder auch Groupe d action financière (GAFI) von den G7-Staaten gegründetes Gremium - Schweiz als Gründungsmitglied - Jurisdiktionen müssen sich einer der neun regionalen, an der GAFI assoziierten Organisationen anschliessen - andernfalls werden sie als nicht kooperativ betrachtet und Gegenmassnahmen ergriffen (FATF Länderliste) Folie 5

6 Empfehlungen der FATF - bilden den internationalen Standard zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen - zurzeit 40 Stück erstmals verabschiedet , 2001, 2003 und 2012 revidiert, um ihre Relevanz zu gewährleisten Folie 6

7 Resultate Die Schweiz ist bei 31 der 40 Kriterien konform oder weitgehend konform mit den Anforderungen - Kein Kriterium nicht konform - Somit hat die Schweiz bei 9 Empfehlungen noch Nachholbedarf (teilweise konform) - Gutes Ergebnis im Vergleich zu anderen untersuchten Staaten - Dänemark (22 von 40) - Österreich (26 von 40) - USA (30 von 40, bei 4 jedoch nicht konform) Folie 7

8 Folgearbeiten durch die FATF - Mit der Veröffentlichung des Berichts begann seitens der Schweiz der Follow-up Prozess - Die Schweiz musste im Februar 2018 der FATF den ersten Folgebericht vorlegen - FATF wird einen Länderbericht (Folgebericht) zur Umsetzung veröffentlichen (Prüfung nach 5 Jahren) Folie 8

9 Neuerungen per 2020 Folie 9

10 Geldwäschereiabwehr: Meilensteine Einführung Art. 102 StGB (Unternehmensstrafbarkeit) Einführung der Normen 305 ter Abs. 2 StGB (Melderecht) Einführung der Normen 305 bis und 305 ter Abs.1 StGB EBK-RS 91/3 GwG EBK-RS 98/1 GwV-EBK GwV-EBK Rev. GwG GwV- FINMA Rev. GwV- FINMA GwV VSB 77 VSB 82 VSB 87 VSB 92 VSB 98 VSB 03 VSB 08 VSB Chiasso- Skandal Folie 10

11 Geldwäschereiabwehr - Revision des Geldwäschereigesetzes - Revision der Geldwäschereiverordnung der FINMA - Revision der VSB 16 zu VSB 20 Inkrafttreten 1. Januar 2020 Folie 11

12 Pflichten aus dem Regulativ für Banken/KAG VSB - Identifikation des Vertragspartners - Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bzw. der Kontrollinhaber - Definition und Behandlung von «Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken» - Definition und Behandlung von «Transaktionen mit erhöhten Risiken» - Abklärungspflicht bei Ungewöhnlichkeiten - Meldung bei begründetem Verdacht - Dokumentationspflichten GwV-FINMA Folie 12

13 Anpassungen GwG Folie 13

14 GwG Revision - Der Vorentwurf vom 1. Juni 2018 ist publiziert. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 21. September Inkrafttreten per unklar (fakultatives Referendum) - Wesentlich, aber eher unbedeutend, ist die neue Regulierung von Beratern (Gründung, Führung und Verwaltung von Gesellschaften und Trusts). Folie 14

15 GwG Übersicht über wichtigste Anpassungen - Verifizierung der Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung - Regelmässige Aktualisierung der Kundeninformationen - Kriterien zu Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken inklusive deren Anwendung - Überwachung von Zweigniederlassungen im Ausland - Senkung des Schwellenwertes für Bartransaktionen Folie 15

16 GwG Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten Art. 4 VE-GwG Der Finanzintermediär muss mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und die erhaltenen Angaben überprüfen. Folie 16

17 GwG Aktualisierung der Kundeninformation (1/3) Art. 7 Abs. 1bis VE-GwG Die erforderlichen Belege müssen periodisch auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Die Periodizität und der Umfang richten sich nach dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt. Folie 17

18 GwG Aktualisierung der Kundeninformation (2/3) Erläuternder Bericht zu Art. 7 VE-GwG: - Alle Beziehungen müssen überprüft werden, nicht nur bestimmte Kategorien. - Auch alle alten Beziehungen müssen überprüft werden. - Frequenzen sind je nach Kundenkategorie festzulegen. - Zu überprüfen sind ID, Feststellung wb und KI, Feststellung von Art und Zweck der Beziehung, das Kundenprofil insgesamt. - Die Überprüfung soll nach den neuen, zur Zeit der Überprüfung geltenden Vorschriften erfolgen. Folie 18

19 GwG Aktualisierung der Kundeninformation (3/3) Risikoklasse 1: Aktualisierung alle 3 Jahre Risikoklasse 2: Aktualisierung alle 5 Jahre Folie 19

20 Anpassungen GwV-FINMA und VSB Folie 20

21 Geldwäschereiabwehr - Revision der Geldwäschereiverordnung der FINMA und der VSB (VSB 20) - Texte sind publiziert, Inkrafttreten 1. Januar 2020 Folie 21

22 VSB 20 Neuerungen und Ergänzungen - Kassageschäfte: Senkung des Schwellenwertes für die Identifizierung des Vertragspartners und die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten von CHF auf CHF Video- und Online-Identifizierung neu aufgenommen (nur Verweis) Folie 22

23 VSB 20 Relevante Neuerungen: Sitzgesellschaften - Die Gründe für die Verwendung von Sitzgesellschaften sind abzuklären und zu dokumentieren - Altbestand unklar: Nachdokumentation empfohlen Folie 23

24 GwV-FINMA Relevante Neuerungen GmeR (1/5) Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko - Jede Bank und jeder FI muss eigene Kriterien festlegen, welche Geschäftsbeziehungen er als mit erhöhtem Risiko behaftet erachtet (Weisung): - Sitz oder Wohnsitz - Art und Ort der Geschäftstätigkeit - Höhe der eingebrachten Vermögenswerte - Katalog möglicher Kriterien in der Geldwäschereiverordnung der FINMA Folie 24

25 GwV-FINMA Relevante Neuerungen GmeR (2/5) Immer als GmeR gelten: - Geschäftsbeziehungen mit ausländischen politisch exponierten Personen; - Geschäftsbeziehungen mit Personen, die ausländischen politisch exponierten Personen nahestehen; - Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Banken, für die ein Schweizer Finanzintermediär Korrespondenzbankgeschäfte abwickelt; - Geschäftsbeziehungen mit Personen, die in einem Land ansässig sind, das von der FATF als «High Risk» oder nicht kooperativ betrachtet werden. Folie 25

26 GwV-FINMA Relevante Neuerungen GmeR (3/5) Solche Geschäftsbeziehungen gelten als GmeR egal ob die involvierte Person auftritt als - Vertragspartei - Kontrollinhaberin oder Kontrollinhaber - an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigte Person oder - bevollmächtigte Person Folie 26

27 GwV-FINMA Relevante Neuerungen GmeR (4/5) «High Risk» oder nicht kooperativ gemäss FATF/GAFI (OECD): - Volksrepublik Korea (Nordkorea) - Äthiopien - Iran - Pakistan - Serbien - Sri Lanka - Syrien - Trinidad und Tobago - Tunesien - Jemen Folie 27

28 GwV-FINMA Relevante Neuerungen GmeR (5/5) - Der FI muss aufgrund einer Risikoanalyse für die durch die FINMA vorgeschlagenen Kriterien je einzeln festhalten, ob sie für ihre Geschäftsaktivitäten relevant sind. - Sie konkretisiert die relevanten Kriterien in internen Weisungen und berücksichtigt sie für die Ermittlung seiner Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken. Folie 28

29 GwV-FINMA Relevante Neuerungen TmeR Transaktionen mit erhöhten Risiken - Jede Bank und jeder FI muss eigene Kriterien festlegen, welche Transaktionen sie/er als mit erhöhtem Risiko behaftet betrachtet (Weisung). - Als Transaktionen mit erhöhten Risiken gelten in jedem Fall Zahlungen aus einem oder in ein Land, das von der FATF als «High Risk» oder als nicht kooperativ betrachtet wird. Folie 29

30 GwV-FINMA Abklärungen bei erhöhten Risiken Abzuklären ist je nach den Umständen namentlich: a) ob die Vertragspartei an den eingebrachten Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist; b) die Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte; c) der Verwendungszweck abgezogener Vermögenswerte; d) die Hintergründe und die Plausibilität grösserer Zahlungseingänge; e) der Ursprung des Vermögens der Vertragspartei und der am Unternehmen oder an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Person; f) die berufliche oder geschäftliche Tätigkeit der Vertragspartei und der am Unternehmen oder an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Person; g) die Frage, ob es sich bei der Vertragspartei, der Kontrollinhaberin, dem Kontrollinhaber oder der an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Person um eine politisch exponierte Person handelt. Folie 30

31 GwV-FINMA Meldepflicht (1/2) Entscheidungskompetenz bei Meldungen - Das oberste Geschäftsführungsorgan entscheidet über die Erstattung von Meldungen. Es kann diese Aufgabe an eines oder mehrere seiner Mitglieder, die für die Geschäftsbeziehung nicht direkt geschäftsverantwortlich sind, an die Geldwäschereifachstelle oder an eine mehrheitlich unabhängige Stelle übertragen. Erwähnung in Weisung Folie 31

32 GwV-FINMA Meldepflicht (2/2) Zweifelhafte Geschäftsbeziehungen und Melderecht: Übt der Finanzintermediär bei zweifelhaften Geschäftsbeziehungen mit bedeutenden Vermögenswerten sein Melderecht nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB nicht aus, so dokumentiert er die Gründe. Folie 32

33 GwV-FINMA Im Besonderen bei KAG Bei der Zeichnung von - nicht börsenkotierten schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen - ausländischen kollektiven Kapitalanlagen Senkung des Schwellenwertes für die Identifizierung des Vertragspartners und die Feststellung des Kontrollinhabers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten von CHF auf CHF Folie 33

Neuerungen bei der Geldwäschereiabwehr

Neuerungen bei der Geldwäschereiabwehr Neuerungen bei der Geldwäschereiabwehr Jan Saager, MLaw 16. November 2018 Herkunft der Regulierung Folie 2 Rechtliche Grundlagen der Geldwäschereiabwehr Folie 3 Länderexamen Mutual Evaluation Report Switzerland

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA) Änderung vom 20. Juni 2018

Mehr

Besondere Abklärungen gemäss Art. 28 Reglement zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GwR VSV)

Besondere Abklärungen gemäss Art. 28 Reglement zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GwR VSV) Besondere Abklärungen gemäss Art. 28 Reglement zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GwR VSV) 1. Allgemeine Abklärungspflicht Der Finanzintermediär (FI) muss für

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission

Mehr

Datenschutz / Bankgeheimnis versus Abklärungspflichten im Zusammenhang mit der Geldwäscherei

Datenschutz / Bankgeheimnis versus Abklärungspflichten im Zusammenhang mit der Geldwäscherei Datenschutz / Bankgeheimnis versus Abklärungspflichten im Zusammenhang mit der Geldwäscherei Kollision von Rechten und Pflichten? Datenschutzbeauftragter der Zürcher Kantonalbank 27. Januar 2005 Folie

Mehr

KAG Mindestprüfvorgaben GwG / Erhebungsformular

KAG Mindestprüfvorgaben GwG / Erhebungsformular Stammdaten KAG Mindestprüfvorgaben GwG / Erhebungsformular Prüfgesellschaft Kontakt Prüfgesellschaft / leitende(r) Prüfer(in) Name Institut Zulassung Institut Führt das Institut Anteilskonten? Vertreibt

Mehr

Stellungnahme zur Totalrevision der Geldwäschereiverordnung FINMA (GwV- FINMA)

Stellungnahme zur Totalrevision der Geldwäschereiverordnung FINMA (GwV- FINMA) Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA Dufourstrasse 49 Postfach 4002 Basel / Schweiz Tel. +41 (0)61 278 98 00 Fax +41 (0)61 278 98 08 www.sfama.ch office@sfama.ch Versand per E-Mail an: Luciano.Donati@finma.ch

Mehr

Banken / Effektenhändler Mindestprüfvorgaben GwG / Erhebungsformular

Banken / Effektenhändler Mindestprüfvorgaben GwG / Erhebungsformular Stammdaten Banken / Effektenhändler Mindestprüfvorgaben GwG / Erhebungsformular Prüfgesellschaft Kontakt Prüfgesellschaft / leitende(r) Prüfer(in) Name Institut Zulassung Institut Handelt es sich um ein

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA) vom 3. Juni 2015 Die Eidgenössische

Mehr

Teilrevision der Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Teilrevision der Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK Sekretariat 4. November 2014/Ama/Mun Referenz: N442-0082 Teilrevision der Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC Eröffnung GwG-Dossier / Kunden- / Anlegerprofil Investmentgesellschaft A Andere Finanzintermediäre (Vermögensverwalter,

Mehr

Stellungnahme der Kantonalbanken zur Teilrevision der Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA)

Stellungnahme der Kantonalbanken zur Teilrevision der Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA) Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Frau Simone Tobler Laupenstrasse 7 3003 Bern simone.tobler@finma.ch Datum 3. Oktober 07 Michele Vono Direktwahl 06 06 66 9 E-Mail m.vono@vskb.ch Kontaktperson Stellungnahme

Mehr

1. Abschnitt: Identifizierung und Registrierung der Spielerin oder des Spielers (Art. 3 GwG)

1. Abschnitt: Identifizierung und Registrierung der Spielerin oder des Spielers (Art. 3 GwG) Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK)

Mehr

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG) Änderung vom Vorentwurf vom. Juni 08 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Verordnung. vom 24. Juni 2015 (Stand am 1. Januar 2016) 1. Abschnitt: Identifizierung und Registrierung (Art. 3 GwG)

Verordnung. vom 24. Juni 2015 (Stand am 1. Januar 2016) 1. Abschnitt: Identifizierung und Registrierung (Art. 3 GwG) Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK)

Mehr

An die angeschlossenen Finanzintermediäre der SRO/SLV sowie die FI-Prüfstellen Kopie z.h. FINMA

An die angeschlossenen Finanzintermediäre der SRO/SLV sowie die FI-Prüfstellen Kopie z.h. FINMA Mitteilung der Fachstelle der SRO/SLV Nr. 23/2015 An die angeschlossenen Finanzintermediäre der SRO/SLV sowie die FI-Prüfstellen Kopie z.h. FINMA Zürich, 30. April 2015 Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA) [Entwurf vom 11. Februar 2015] vom... Die

Mehr

EBK-Geldwäschereiverordnung Umsetzung und Unterstellung von Gruppengesellschaften

EBK-Geldwäschereiverordnung Umsetzung und Unterstellung von Gruppengesellschaften EBK-Geldwäschereiverordnung Umsetzung und Unterstellung von Gruppengesellschaften Die Finanzintermediäre hatten die Massnahmen und den Zeitplan zur Umsetzung der EBK-Geldwäschereiverordnung der EBK bis

Mehr

Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie?

Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie? Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie? 7. Stuttgarter Sicherheitskongress Mittwoch, 8. Juli 2015 Jürgen Rapp M.A. und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Regierungspräsidium Karlsruhe

Mehr

FinTech-Bewilligung Teilrevision der Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA)

FinTech-Bewilligung Teilrevision der Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA) FinTech-Bewilligung Teilrevision der Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA) Bericht über die Anhörung vom 28. August bis 26. Oktober 2018 zum Entwurf der Teilrevision der GwV-FINMA 5. Dezember 2018

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA) 955.033.0 vom 3. Juni 2015

Mehr

Mediengespräch VSB 16

Mediengespräch VSB 16 Hotel Widder 24. Juli 2015 Mark-Oliver Baumgarten Leiter Finanzmarkt Schweiz Geschäftsleitungsmitglied Fiona Hawkins Leiterin Compliance & Datenschutz Agenda 1. Begrüssung 2. Einführung 3. FATF 4. Revision

Mehr

Presseerklärung der FATF. vom

Presseerklärung der FATF. vom Anlage 1 Presseerklärung der FATF vom 14.02.2014 - Deutsche Übersetzung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Nicht kooperierende Hoch-Risiko Jurisdiktionen Erklärung der FATF ( FATF

Mehr

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK Sekretariat. Ergebnisbericht

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK Sekretariat. Ergebnisbericht Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK Sekretariat Ergebnisbericht Anhörung zur Teilrevision der Verordnung vom 12. Juni 2007 über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Mehr

(Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA) [Entwurf vom 11. Februar 2015]

(Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA) [Entwurf vom 11. Februar 2015] Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die VerhinderungBekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA) [Entwurf vom 11. Februar 2015]

Mehr

Der Mutual Evaluation Report vom und das Inkrafttreten der neuen GwV-FINMA und VSB 2020 am

Der Mutual Evaluation Report vom und das Inkrafttreten der neuen GwV-FINMA und VSB 2020 am Der Mutual Evaluation Report vom 07.12.2016 und das Inkrafttreten der neuen GwV-FINMA und VSB 2020 am 01.01.2020 Einleitung Die Schweiz hat mit der Totalrevision der GwV-FINMA am 03.06.2015 und der neuen

Mehr

SRO Reglement. Gültig ab Voraussetzungen für den Anschluss 3

SRO Reglement. Gültig ab Voraussetzungen für den Anschluss 3 SRO Reglement Gültig ab..06 Voraussetzungen für den Anschluss Allgemeine Bestimmungen und Sorgfaltspflichten. Zweck des Reglements. Geltungsbereich.. Grundsatz.. Zweigniederlassungen und Gruppengesellschaften

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC Erklärung des Finanzintermediärs 1. Allgemeine Angaben zur Firma Firma: Gesellschaftsform: Juristische

Mehr

FAQ zur VSB Muss für die einfache Gesellschaft ein Formular K erstellt werden?

FAQ zur VSB Muss für die einfache Gesellschaft ein Formular K erstellt werden? Einfache Gesellschaften 1. Wie identifiziere ich eine einfache Gesellschaft? Die VSB16 sieht im Artikel 16 Abs. 1 drei mögliche Identifizierungsvarianten für die einfache Gesellschaft vor. Die Bank kann

Mehr

Spielregeln des Private Banking in der Schweiz

Spielregeln des Private Banking in der Schweiz MONIKA ROTH RECHTSANWÄLTIN/WIRTSCHAFTSMEDIATORIN 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Spielregeln des

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinazierung

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinazierung Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinazierung (Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA) vom XY. XY 201X (ENTWURF VOM 8. JUNI 2010)

Mehr

Herzlich willkommen zur Fachtagung Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Herzlich willkommen zur Fachtagung Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Herzlich willkommen zur Fachtagung Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Das neue Geldwäschegesetz und die Auslegungs- und Anwendungshinweise Tatjana Leonhardt, Referat GW 1 Golo Trauzettel,

Mehr

Reglement. (Reglement SRO-SVV) kurz R SRO-SVV

Reglement. (Reglement SRO-SVV) kurz R SRO-SVV Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Reglement SRO-SVV) kurz R SRO-SVV Impressum Herausgeber:

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.11.2016 C(2016) 7495 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.11.2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission zur

Mehr

REGLEMENT DER SRO-TREUHAND SUISSE

REGLEMENT DER SRO-TREUHAND SUISSE REGLEMENT DER SRO-TREUHAND SUISSE gültig ab. Januar 06 VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS... ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND SORGFALTSPFLICHTEN.... ZWECK DES REGLEMENTS.... GELTUNGSBEREICH.... GENERALKLAUSEL:

Mehr

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre Geldwäschereiverordnung Kst, GwV Kst Änderung vom xxx 2008 Die Kontrollstelle

Mehr

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre vom 25. November 1998 Die Kontrollstelle für die Bekämpfung

Mehr

Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS

Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS 1 Rechtsquellen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) 4. Geldwäsche-Richtlinie

Mehr

BGS für die Veranstalterinnen von Grossspielen (Veranstalterinnen).

BGS für die Veranstalterinnen von Grossspielen (Veranstalterinnen). Verordnung des EJPD über die Sorgfaltspflichten der Veranstalterinnen von Grossspielen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung EJPD, GwV-EJPD) vom 7. November

Mehr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Generalsekretariat EFD Herr Daniel Roth Bundesgasse 3 CH-3003 Bern. Per an:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Generalsekretariat EFD Herr Daniel Roth Bundesgasse 3 CH-3003 Bern. Per  an: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Generalsekretariat EFD Herr Daniel Roth Bundesgasse 3 CH-3003 Bern Per E-Mail an: regulierung@gs-efd.admin.ch Basel, 9. September 2015 J.22.1/FHA/LWI Stellungnahme

Mehr

Selbstregulierungsreglement SRO/SLV (SRR) vom 15. Dezember Inhaltsverzeichnis. 10. Fassung vom 12. August 2015

Selbstregulierungsreglement SRO/SLV (SRR) vom 15. Dezember Inhaltsverzeichnis. 10. Fassung vom 12. August 2015 Selbstregulierungsreglement SRO/SLV (SRR) vom 5. Dezember 999 0. Fassung vom. August 05 Inhaltsverzeichnis A) Zweck, Geltungsbereich, Leitlinien und Begriffe... Zweck des Reglements (Rz. )... Geltungsbereich

Mehr

Monika Roth, Rechtsanwältin/Wirtschaftsmediatorin Die Spielregeln des Private Banking

Monika Roth, Rechtsanwältin/Wirtschaftsmediatorin Die Spielregeln des Private Banking Monika Roth, Rechtsanwältin/Wirtschaftsmediatorin Die Spielregeln des Private Banking Rechtliche Regelungen, Standes- und Verhaltensregeln für Banken im Private Banking 3., vollständig aktualisierte und

Mehr

[Signature] Diese Verordnung gilt für Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f GwG.

[Signature] Diese Verordnung gilt für Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f GwG. [Signature] [QR Code] Verordnung des EJPD über die Sorgfaltspflichten der Veranstalterinnen von Grossspielen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung EJPD,

Mehr

GwG-Revision, SRO-Reglement und automatischer Informationsaustausch (in 25 )

GwG-Revision, SRO-Reglement und automatischer Informationsaustausch (in 25 ) GwG-Revision, SRO-Reglement und automatischer Informationsaustausch (in 25 ) Dr. Stephan Ochsner, LL.M. Rechtsanwalt Zürich, den 18. November 2015 1 1. Wichtigste Punkte der GwG-Revision Politisch exponierten

Mehr

Reglement zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Reglement zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Reglement zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Genehmigt von der FINMA am 5. September 05 Inkrafttreten am. Januar 06 Reglement GwG Inhalt Inhaltsverzeichnis Art.

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei Auf der Website der EBK am 17. Januar 2003 veröffentlichte Fassung Rechtsverbindlich ist die Fassung, die in der amtlichen Sammlung des Bundsrechts veröffentlicht werden wird und in Details (z.b. Interpunktionen)

Mehr

Wir geben Geldwäscherei keine Chance.

Wir geben Geldwäscherei keine Chance. Fahrzeugfinanzierungen Wir geben Geldwäscherei keine Chance. Instruktionsbroschüre zur korrekten Identifikation von natürlichen und juristischen Personen durch Geschäftspartner der Cembra Money Bank. Identifikation

Mehr

Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA)

Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA) Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA) Erläuterungsbericht zur Teilrevision der GwV-FINMA 4. September 2017 Laupenstrasse 27 3003 Bern Tel. +41 (0)31 327 91 00 Fax +41 (0)31 327 91 01 www.finma.ch

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.3.2017 C(2017) 1951 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.3.2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 zur Ergänzung der

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Mai 2017 KR-Nr. 47/2017 422. Anfrage (Stiftungen und Geldwäscherei) Die Kantonsräte Benedikt Gschwind und Tobias Langenegger,

Mehr

4. Bekampfung der Geldwascherei und der Terrorismusfinanzierung

4. Bekampfung der Geldwascherei und der Terrorismusfinanzierung Literaturverzeichnis 11 Materialien 25 Abkurzungsverzeichnis 27 Kundendaten von Banken und Finanzdienstleistern - Datenschutz und Bankgeheimnis versus Offenlegungspflichten und Outsourcing 31 Vorwort zur

Mehr

Vertragspartner: Personalausweis Reisepass Sonstiges Ausstellende Behörde: Ausweisnummer: Gültig bis:

Vertragspartner: Personalausweis Reisepass Sonstiges Ausstellende Behörde: Ausweisnummer: Gültig bis: Bitte zurücksenden an: Auskunft nach 11 Absatz 6 GwG 1 für natürliche Personen I. Identifizierung der Kaufvertragspartei Vertragspartner ist Verkäufer Käufer Name, Vorname des Vertragspartners Geburtsdatum

Mehr

SELBSTREGULIERUNGSREGLEMENT DER ASSOCIATION ROMANDE DES INTERMÉDIAIRES FINANCIERS (ARIF)

SELBSTREGULIERUNGSREGLEMENT DER ASSOCIATION ROMANDE DES INTERMÉDIAIRES FINANCIERS (ARIF) 1 SELBSTREGULIERUNGSREGLEMENT DER ASSOCIATION ROMANDE DES INTERMÉDIAIRES FINANCIERS (ARIF) A. ALLGEMEINES Zweck des Reglements 1 Das durch die Association romande des intermédiaires financiers (ARIF) in

Mehr

Geldwäschereibekämpfung Neuerungen 2016

Geldwäschereibekämpfung Neuerungen 2016 SRO-TREUHAND SUISSE 1 Unternehmerforum 20. Januar 2016 Geldwäschereibekämpfung Neuerungen 2016 Sabine Kilgus SRO-TREUHAND SUISSE 2 Wichtigste Neuerungen der GwG- GAFI-Revision Inhaltsübersicht 1. Empfehlungen

Mehr

PRÜFBERICHT. über die erfolgte ordentliche GwG-Prüfung gemäss 51 Reglement der SRO PolyReg

PRÜFBERICHT. über die erfolgte ordentliche GwG-Prüfung gemäss 51 Reglement der SRO PolyReg PRÜFBERICHT über die erfolgte ordentliche GwG-Prüfung gemäss 51 Reglement der SRO PolyReg Die Prüfstelle kann ihre eigenen Arbeitsinstrumente benutzen, sofern jene diesem Prüfbericht inhaltlich gleichwertig

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC SRO-Reglement Inhalt 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 1.1 Zweck des Reglements... 2 1.2 Geltungsbereich...

Mehr

(Geldwäschereiverordnung-FINMA 2, GwV-FINMA 2) 1. vom 24. Oktober 2006 (Stand am 1. Januar 2009)

(Geldwäschereiverordnung-FINMA 2, GwV-FINMA 2) 1. vom 24. Oktober 2006 (Stand am 1. Januar 2009) Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Privatversicherungsbereich (Geldwäschereiverordnung-FINMA 2, GwV-FINMA 2) 1 vom

Mehr

Aktuelle aufsichtsrechtliche Fragestellungen des Electronic Banking

Aktuelle aufsichtsrechtliche Fragestellungen des Electronic Banking Aktuelle aufsichtsrechtliche Fragestellungen des Electronic Banking DISSERTATION der Universität St. Gallen, Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften (HSG) zur Erlangung der Würde

Mehr

Muster eines Prüfberichtes der FI-Prüfstelle über die GwG-Prüfung Genehmigt von der SRO-Kommission am 13. Januar 2016 Ausgabe 2016

Muster eines Prüfberichtes der FI-Prüfstelle über die GwG-Prüfung Genehmigt von der SRO-Kommission am 13. Januar 2016 Ausgabe 2016 Muster eines Prüfberichtes der FI-Prüfstelle über die GwG-Prüfung Genehmigt von der SRO-Kommission am 13. Januar 2016 Ausgabe 2016 An die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Leasingverbandes

Mehr

Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von politisch exponierten Personen

Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von politisch exponierten Personen 11. März 2011 Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von politisch exponierten Personen Einsteinstrasse 2, 3003 Bern Tel. +41 (0)31 327 91 00, Fax +41 (0)31 327 91 01 www.finma.ch

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 935.511.1 Jahrgang 2017 Nr. 217 ausgegeben am 25. August 2017 Verordnung vom 22. August 2017 über die Abänderung der Spielbankenverordnung Aufgrund von Art. 98 des

Mehr

Beispiel für Interne Weisungen. zur. Sicherstellung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten für Immobilienmakler

Beispiel für Interne Weisungen. zur. Sicherstellung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten für Immobilienmakler Beispiel für Interne Weisungen zur Sicherstellung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten für Immobilienmakler 1 Interne Funktionen (Art. 22 SPG und Art. 33 ff. SPV) Ansprechperson für die FMA ist:... Die

Mehr

"KENNEN SIE IHREN KUNDEN?"

KENNEN SIE IHREN KUNDEN? "KENNEN SIE IHREN KUNDEN?" Pflichten nach dem Geldwäschegesetz Kurzübersicht für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen Gemeinsames Merkblatt der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d action financière GAFI

Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d action financière GAFI Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF April 2015 Fachliche Erläuterung Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen

Mehr

TEIL I: RECHTLICHE REGELUNGEN 3

TEIL I: RECHTLICHE REGELUNGEN 3 INHALTSVERZEICHNIS Die Autorin Ill V Abkiirzungsverzeichnis XIII Abbildungsverzeichnis XV Einleitung 1 TEIL I: RECHTLICHE REGELUNGEN 3 1. ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN (AGB) 4 1.1 Einfuhrende Bemerkungen

Mehr

Vernehmlassung zum Vorentwurf über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen

Vernehmlassung zum Vorentwurf über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen Sempacherstrasse 15 CH-8032 Zürich Telefon: 044 387 19 04 Fax: 044 381 45 23 E-Mail info@svue.ch Eidg. Finanzverwaltung Abteilung Internationale Finanzfragen und Währungspolitik Bundesgasse 3 3003 Bern

Mehr

Beispielsfrau & Mustermann Rechtsanwälte Partnerschaft - Risikoanalyse

Beispielsfrau & Mustermann Rechtsanwälte Partnerschaft - Risikoanalyse Beispielsfrau & Mustermann Rechtsanwälte Partnerschaft - Risikoanalyse Geldwäsche-Risikoanalyse gemäß 5 GwG Seite 0 Inhalt I. Rechtsgrundlage... 2 II. Faktoren der Risikoanalyse... 2 1. Kanzlei- und Mitarbeiterstruktur...

Mehr

Vermögensverwalter und Anlageberater Wann falle ich unter das GwG?

Vermögensverwalter und Anlageberater Wann falle ich unter das GwG? Vermögensverwalter und Anlageberater Wann falle ich unter das GwG? Pascal Zysset, Dr. iur., Rechtsanwalt, Walder Wyss AG Thomas Nagel, MLaw, Rechtsanwalt, Universität Bern Inhalt Sachlicher und persönlicher

Mehr

St. Galler Bankrechtstag. SIX ConventionPoint, Zürich (1095.) 7. Juni 2013

St. Galler Bankrechtstag. SIX ConventionPoint, Zürich (1095.) 7. Juni 2013 St. Galler Bankrechtstag SIX ConventionPoint, Zürich (1095.) 7. Juni 2013 Escrow-Transaktionen Reto Arpagaus Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M. «Escrow»? Das Wort ist wohl normannisch-altfranzösischen Ursprungs

Mehr

LTC VERIFIKATION. Wie verifiziere ich mich richtig!

LTC VERIFIKATION. Wie verifiziere ich mich richtig! Wie verifiziere ich mich richtig! Pflichten eines Finanzintermediärs Als Finanzintermediär ist die LTC Financial Group gewissen Pflichten unterstellt, besonders im Hinblick auf das Geldwäschereigesetzt

Mehr

Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage

Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage 1. Juni 2018 Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage Inhalt 1 Grundzüge der Vorlage... 4 1.1 Ausgangslage...

Mehr

Selbstregulierungsreglement SRO/SLV ( SRR ) vom 15. Dezember Inhaltsverzeichnis. 8. Fassung vom 16. April 2010

Selbstregulierungsreglement SRO/SLV ( SRR ) vom 15. Dezember Inhaltsverzeichnis. 8. Fassung vom 16. April 2010 Selbstregulierungsreglement SRO/SLV ( SRR ) vom 15. Dezember 1999 8. Fassung vom 16. April 2010 Inhaltsverzeichnis A) Grundlagen, Zweck und Geltungsbereich... 2 Zweck des Reglements (Rz. 1)... 2 Geltungsbereich

Mehr

Presseerklärung der FATF. vom

Presseerklärung der FATF. vom Anlage 1 Presseerklärung der FATF vom 22.02.2013 - Deutsche Übersetzung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Nicht kooperierende Hoch-Risiko Jurisdiktionen Erklärung der FATF ( FATF

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf der revidierten Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV- FINMA)

Stellungnahme zum Entwurf der revidierten Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV- FINMA) Einschreiben / per E-Mail vorab Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Herren Dominik Witz und Luciano Donati Laupenstrasse 27 3003 Bern Zug, 7. April 2015 Stellungnahme zum Entwurf der revidierten Geldwäschereiverordnung

Mehr

Änderung der EBK-Geldwäschereiverordnung. Bericht der Eidg. Bankenkommission über die Anhörungsergebnisse (Anhörungsbericht)

Änderung der EBK-Geldwäschereiverordnung. Bericht der Eidg. Bankenkommission über die Anhörungsergebnisse (Anhörungsbericht) Änderung der EBK-Geldwäschereiverordnung Bericht der Eidg. Bankenkommission über die Anhörungsergebnisse (Anhörungsbericht) Dezember 2007 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Zusammenfassung...4

Mehr

Selbstregulierungsreglement SRO/SLV ( SRR ) vom 15. Dezember Inhaltsverzeichnis. 9. Fassung vom 28. Juni 2013

Selbstregulierungsreglement SRO/SLV ( SRR ) vom 15. Dezember Inhaltsverzeichnis. 9. Fassung vom 28. Juni 2013 Selbstregulierungsreglement SRO/SLV ( SRR ) vom 15. Dezember 1999 9. Fassung vom 28. Juni 2013 Inhaltsverzeichnis A) Grundlagen, Zweck und Geltungsbereich... 2 Zweck des Reglements (Rz. 1)... 2 Geltungsbereich

Mehr

[Signature] Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst:

[Signature] Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: [Signature] [QR Code] Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch für Steuerzwecke vom Die Bundesversammlung der

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC GwG-Prüfbericht des externen Prüfers 1. Geprüfter Finanzintermediär, Prüfperiode und Anzahl GwG-Mandate

Mehr

Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG)

Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG) Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäsche - das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur

Mehr

Frühjahrssession 2019 der eidgenössischen Räte

Frühjahrssession 2019 der eidgenössischen Räte Sessionsvorschau Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) 27. Februar 2019 Frühjahrssession 2019 der eidgenössischen Räte Positionen der SBVg auf einen Blick: Im Nationalrat: 18.3383 Mo. Ständerat (RK).

Mehr

GwG-Prozess beim Neuzugang

GwG-Prozess beim Neuzugang Umsetzung des risikobasierten Ansatzes gemäss Geldwäschereiverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen Fürsprecher www.prolege.ch Ausgangslage Erlass der neuen Geldwäschereiverordnung durch das

Mehr

KLIENTENPROFIL VERSION NATÜRLICHE PERSON

KLIENTENPROFIL VERSION NATÜRLICHE PERSON SRO SAV/SNV 02 D_Kundenprofil_np März 2007 KLIENTENPROFIL VERSION NATÜRLICHE PERSON Dieses Formular ist nur zu verwenden wenn die Vertragspartei eine natürliche Person ist. Handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung

Mehr

Weissgeld-Strategie Herausforderung für die Banken

Weissgeld-Strategie Herausforderung für die Banken Swissbanking Journalistenseminar vom 3./4. Juni 2013 in Bern Modul 3: 2013 Ein Regulierungsjahr der Superlative (4. Juni 2013) Weissgeld-Strategie Herausforderung für die Banken Referent: Rechtsanwalt

Mehr

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG) 1 955.0 vom 10. Oktober 1997 (Stand am 1. Januar 2016) Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

Erhebungsbogen. (Registernummer soweit vorhanden) (Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung) (Firma, Name oder Bezeichnung)

Erhebungsbogen. (Registernummer soweit vorhanden) (Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung) (Firma, Name oder Bezeichnung) Erhebungsbogen zu den Feststellungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) - Juristische Person/Personengesellschaft - A. Identifizierung 1. Vertragspartner

Mehr

Rundschreiben der Eidg. Bankenkommission: Richtlinien zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäscherei (Geldwäscherei) vom 26.

Rundschreiben der Eidg. Bankenkommission: Richtlinien zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäscherei (Geldwäscherei) vom 26. EBK-RS 98/1 Geldwäscherei Seite 1 Rundschreiben der Eidg. Bankenkommission: Richtlinien zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäscherei (Geldwäscherei) vom 26. März 1998 1. Zweck und Bedeutung der Richtlinien

Mehr

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz)

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Obligationenrecht (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates

Mehr

Der Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern

Der Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern Der Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern Journalistenseminar der Schweizerischen Bankiervereinigung ***** Valentin Zellweger Direktion für Völkerrecht/EDA 24. Mai 2011 Das Problem Die Weltbank schätzt,

Mehr

Stellungnahme zur Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA)

Stellungnahme zur Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) Einschreiben / vorab per E-Mail Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Dominik Witz und Luciano Donati Laupenstrasse 27 3003 Bern Zug, 31. März 2015 Stellungnahme zur Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA

Mehr

der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes (SRO SAV/SNV)

der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes (SRO SAV/SNV) Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes (SRO SAV/SNV) Die Vereinsversammlung der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen

Mehr

Vortaten zur Geldwäscherei. Dr. iur. Kurt Langhard. Roesle Frick & Partner, Zürich und Pfäffikon SZ

Vortaten zur Geldwäscherei. Dr. iur. Kurt Langhard. Roesle Frick & Partner, Zürich und Pfäffikon SZ Vortaten zur Geldwäscherei Dr. iur. Kurt Langhard Roesle Frick & Partner, Zürich und Pfäffikon SZ Sie schmunzeln! Wer kennt diesen Schnappschuss nicht, der am 27. Mai 2015 um die Welt ging! Was bedeutet

Mehr

Kommentar. zum. Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes zur Bekämpfung. vom 10.

Kommentar. zum. Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes zur Bekämpfung. vom 10. Kommentar zum Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gemäss Art. 25 des Geldwäschereigesetzes

Mehr

Erhebungsformular zur Evaluation der Risikokriterien

Erhebungsformular zur Evaluation der Risikokriterien Erhebungsformular zur Evaluation der Risikokriterien ----------------------------------------------------------------------------------------------- Firma, Adresse und Domizil des Finanzintermediärs auf

Mehr

Wurde bereits früher identifiziert und die dabei erhobenen Daten wurden aufgezeichnet, 11 Abs. 3 GwG Neufeststellung, 11 Abs.

Wurde bereits früher identifiziert und die dabei erhobenen Daten wurden aufgezeichnet, 11 Abs. 3 GwG Neufeststellung, 11 Abs. Erhebungsbogen 1 zu den Feststellungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) - Juristische Person / Personengesellschaft A. Identifizierung 1. Vertragspartner,

Mehr