Schriftliche Kleine Anfrage
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- Eleonora Pfeiffer
- vor 8 Jahren
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Haufler (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Welche Anpassungsqualifizierungen gibt es in Hamburg für Menschen mit ausländischer Ausbildung? Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Ausbildung führt häufig zu einer Teilanerkennung, die eine sogenannte Anpassungsqualifizierung notwendig macht. Nicht in allen Berufen gibt es eine solche Anpassungsqualifizierung, weil die Vielfalt von Ausbildungsgängen in aller Welt in Standardverfahren kaum abgebildet werden kann und weil die erforderlichen Mittel zur Finanzierung dieser notwendigen Bildungsangebote nicht bereitgestellt werden. Die CDU-Fraktion hat deshalb mehrfach beantragt, dieses Angebot auszubauen. Um für die betroffenen Menschen und für die Entscheidungsträger im politischen Raum Transparenz herzustellen, wo im vorhandenen Angebot noch Lücken sind, ist eine Übersicht der Anpassungsqualifizierungen notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei reglementierten Berufen wird grundsätzlich im Bescheid festgestellt, wie die wesentlichen Unterschiede gegenüber der erforderlichen Berufsqualifikation auszugleichen sind (vergleiche 10 und 11 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) und des Hamburgischen Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (HmbABQG)). Die Gesetze sehen als Ausgleichsmaßnahmen das Absolvieren eines höchstens dreijährigen Anpassungslehrgangs, der Gegenstand einer Bewertung sein kann, oder das Ablegen einer Eignungsprüfung im Inland vor. Anpassungslehrgänge können dabei theoretischer oder praktischer Art sein. Der Inhalt der Ausgleichsmaßnahmen ist dabei grundsätzlich auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede zu beschränken. Die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen hat daher jeweils individuell zu erfolgen. Bei den unreglementierten Berufen hingegen wird grundsätzlich nicht im Bescheid festgelegt, durch welche Maßnahmen die wesentlichen Unterschiede auszugleichen sind. Im Falle einer Teilanerkennung können aber auch hier durch individuelle Ausgleichsmaßnahmen die festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden (vergleiche 7 Absatz 2 Anerkennungsgesetz). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) wie folgt: 1. Wie viele Menschen haben bisher eine Teilanerkennung erhalten? Bitte nach Herkunftsland und Berufsfeld die Zahl der Vollanerkennungen, die Zahl der Teilanerkennungen sowie in Prozent den jeweiligen Anteil an der Zahl der n Anträge angeben.
2 Drucksache 20/7607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Siehe Anlage Viele Menschen stellen keinen Antrag auf Anerkennung, da sie wissen, dass für ihren Beruf keine Anpassungsqualifizierung angeboten wird, was an der Differenz zwischen Beratungsgesprächen und deutlich zu sehen ist. In welchen Berufen haben die Beratungsstellen häufig Rückmeldungen von Betroffenen erhalten oder aufgrund der Einblicke in das vorhandene Angebot den Eindruck gewonnen, dass Anpassungsqualifizierungen aus Sicht der Antragsteller oder für bestimmte Gruppen von Antragstellern noch fehlen? Zur Differenz zwischen der Anzahl der Beratungsgespräche und den siehe Drs. 20/6875. Nach den bisherigen Erfahrungen der ZAA ist es das Ziel der Betroffenen, möglichst die vollständige Anerkennung zu erhalten. Daher wird die Einschätzung nicht geteilt, dass der spätere Zugang zu Ausgleichsmaßnahmen von der Antragstellung abhalte, zumal Ausgleichsmaßnahmen entweder als theoretischer oder praktischer Anpassungslehrgang oder als Eignungsprüfung absolviert werden können. Für den Regelungsbereich des BQFG und des HmbABQG hat der Gesetzgeber dies zudem als Wahlrecht formuliert. Darüber hinaus ist erst mit einem gestellten Antrag und dem folgenden Bescheid klar, ob es überhaupt einen Ausgleichsbedarf gibt. Die Frage, ob ein Anerkennungsantrag gestellt wird, wird vielmehr davon abhängen, ob die Gleichwertigkeitsfeststellung mit einem reglementierten und unreglementierten Beruf angestrebt wird. Eine besondere Notwendigkeit der vollen Anerkennung besteht bei reglementierten Berufen, da die Berufsausübung nur bei einer vollständigen Anerkennung der Berufsqualifikation möglich ist. Bei den nicht reglementierten ist eine Berufsausübung auch ohne vollständige Anerkennung möglich. Nach den Erfahrungen der ZAA konnten bislang vor Ort in Hamburg für alle Antragssuchenden Ausgleichsmaßnahmen entweder durch die Nutzung vorhandener Lehrgänge, durch Betriebspraktika oder durch die bestehenden Angebote der Berufs- oder Berufsfachschulen, überbetriebliche Ausbildungslehrgänge oder Studienangebote gefunden werden. Bei folgenden reglementierten Berufen konnte die ZAA bislang für insgesamt 13 betroffene Personen keine Ausgleichsmaßnahmen in Hamburg finden: Anpassungslehrgang für Hebamme/Entbindungspfleger (das nächstgelegene Angebot ist in Rotenburg/Wümme) Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (das nächstgelegene Angebot ist in Berlin) 3. Welche Anpassungsqualifizierungen gibt es in Hamburg für Menschen mit ausländischer Ausbildung? Bitte das gesamte bekannte Angebot darstellen mit folgenden Angaben: a. Träger, b. Beruf, c. besondere Zielgruppe des Angebots, d. Dauer des Angebots, e. Kosten für den Teilnehmer, f. Höhe der Finanzierung von öffentlicher Seite mit Angaben zur finanzierenden Stelle und zum Haushaltstitel, g. Voraussetzungen für die Teilnahme, h. Bezeichnung des Abschlusses, i. besondere Möglichkeiten der Finanzierung, j. Anzahl der Bewerber für die Jahre 2011, 2012 und 2013 mit Angaben zu n, 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7607 k. Anzahl der Teilnehmer für die Jahre 2011, 2012, 2013 mit Angaben zu n, l. Kurstermine in den Jahren 2013 und 2014, m. Anzahl der Plätze in den Jahren 2013 und Einen abgeschlossenen Katalog an Ausgleichsmaßnahmen kann es nicht geben, da Ausgleichsmaßnahmen individuellen Bedarfen auszurichten sind. Es kann damit jede Qualifizierungsmöglichkeit aus dem breiten Kursangebot zur Ergänzung der Qualifikation eingebunden werden (siehe allein hier waren am 15. April 2013 für den Großraum Hamburg Angebote von Anbietern gelistet). Darüber hinaus kommen grundsätzlich auch Praktika, Studienangebote und die Teilnahme am Unterricht an Berufsfachschulen oder überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen infrage. Die Anbieter erfassen grundsätzlich nicht die jeweiligen Motivationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Nutzung des Kursangebotes. Der Fragestellung entsprechende Daten liegen der zuständigen Behörde insofern nicht vor. 4. Welche Anpassungsqualifizierungen sind bereits in Planung? Bitte die Planwerte mit den Angaben aus Frage 3. darstellen. Siehe Antwort zu 3. Obwohl die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sehr individuell sind, analysiert das Netzwerk NOBI im Rahmen eines Projektauftrages des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) diese individuellen Bedarfe und versucht diese strukturiert aufzugreifen, siehe hierzu Anlage 2. Siehe Anlage Wie viele Anpassungsqualifizierungen sind aus dem Stipendienprogramm der Wirtschaftsbehörde finanziert worden? Bitte jeweils die Zahlen für jedes Angebot aus Frage 3. angeben. Das Stipendienprogramm ist ein Programm der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). 6. Welche Anpassungsqualifizierungen aus anderen Bundesländern stehen auch Hamburgern zur Teilnahme offen? Bitte mit den Angaben aus Frage 3. darstellen. Das bundesweit größte Angebot an berufliche Aus- und Weiterbildungen ist unter einsehbar. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 3
4 4 Zuständige Stelle Anzahl Anträge Voll- Anteil der Vollanerkennungen n (Vollanerkennungen) Teilanerkennungen Anteil der Teilanerkennungen n (Teilanerkennungen) Ex-GUS- Staaten (14 x) Polen (6x) diverse einzelne Handwerkskammer HH diverse Handwerksberufe Länder, auch 56,0% Türkei (1x) 22 44,0% Summe Handwerkskammer HH ,0% 22 44,0% Elektroniker für Automatisierungstechnik Handelskammer HH ,0% Spanien 0 0,0% Elektroniker für Betriebstechnik ,0% Türkei 0 0,0% Türkei Polen Spanien (je drei) sowie diverse einzelne Länder Handelskammer HH Handelskammer HH Industriemechaniker 1 0 0,0% 1 100,0% Polen Handelskammer HH Bürokaufmann ,0% Polen 0 0,0% Handelskammer HH Bürokaufmann 1 0 0,0% 1 100,0% Irak Handelskammer HH Konstruktionsmechaniker ,0% Jugoslawien 0 0,0% Handelskammer HH Zerspanungsmechaniker ,0% Türkei 0 0,0% Handelskammer HH Anlagenmechaniker ,0% Polen 0 0,0% Handelskammer HH Bürokauffrau ,0% Sowjetunion 0 0,0% Handelskammer HH Industriemechaniker ,0% Russ.Föderation 0 0,0% Handelskammer HH Konstruktionsmechaniker 1 0 0,0% 1 100,0% Ukraine Handelskammer HH Bürokauffrau ,0% 1 50,0% Russ.Föderation Handelskammer HH Mechatroniker ,0% Ukraine 0 0,0% Handelskammer HH Zerspanungsmechaniker 1 0 0,0% 1 100,0% Polen Summe Handelskammer HH ,7% 5 33,3% Landwirtschaftskammer HH Landwirt / Gärtner ,0% Russ.Föderation 0 0,0% Summe Landwirtschaftskammer HH ,0% 0 0,0% Anlage 1 Drucksache 20/7607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode
5 5 Zuständige Stelle Anzahl Anträge Voll- Anteil der Vollanerkennungen n (Vollanerkennungen) Teilanerkennungen Anteil der Teilanerkennungen n Facharzt für Innere Medizin 2 2 Schweiz / 100,0% Schweiz 0 0,0% Facharzt für MKG- Chirugie 1 1 Keine Angabe 100,0% möglich 0 0,0% Facharzt für Orthopädie und Unfallchirugie 2 2 Griechenland / 100,0% Niederlande 0 0,0% Facharzt für Chirugie ,0% Schweiz 0 0,0% Facharzt Kinder- und Jugendmedizin ,0% Schweiz 0 0,0% Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie ,0% Ungarn 0 0,0% Facharzt für Anästesiologie ,0% Ungarn 0 0,0% Facharzt für Allgemeinmedizin ,0% Österreich 0 0,0% Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2 2 Österreich / 100,0% Großbritanien 0 0,0% Facharzt fürneurologie ,0% Schweden 0 0,0% Summe Ärztekammer HH ,0% 0 0,0% Behörde für Schule und Berufsbildung Lehramt an Hamburger Schulen (2011 und 2012) Frankreich (7), Griechenland (4), Großbritannien (10), Italien (3), Litauen (4), Niederlande (1), Österreich (7), Polen (4), Portugal (3), Schweiz (1), Spanien (7), (Teilanerkennungen) Bulgarien (3), Griechenland(4), Großbritannien (4), Italien (2), Österreich (1), Polen (16), Portugal (2), Rumänien (6), Schweden (1), Schweiz (1), Spanien (11), Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7607
6 6 Zuständige Stelle noch Behörde für Schule und Berufsbildung Summe Behörde für Schule und Anzahl Anträge Voll- Anteil der Vollanerkennungen n noch Lehramt an Hamburger Schulen (2011 und 2012) ,7% (Vollanerkennungen) Tschechische Republik (1), Argentinien (1), Iran (1), Irland (1), Rumänien (1), Russland (3), Schweden (1), Türkei (33), Ukraine (2) Teilanerkennungen Anteil der Teilanerkennungen n ,3% Berufsbildung ,7% ,3% Hamburger Institut Sozialpädagogische für berufliche Bildung AssistentInnen ,0% Guatemala 0 0,0% Hamburger Institut für berufliche Bildung ErzieherInnen ,3% Bolivien (1), Südafrika (1) 14 58,3% (Teilanerkennungen) Ungarn (1), Armien (2), Brasilien (1), China (1), Costa Rica (1), Dänemark (1), Ghana (1), Indien (1), Iran (1), Kasachstan (3), Kirgistan (2), Kroatien (1), Kuba (3), Lettland (1), Libanon (1), Litauen (2), Mazedonien (1), Modawien (1), Pakistan (1), Russland (29), Tschechische Republik (1), Türkei (4), Ukraine (16), USA (2), Usbekistan (1), Weißrussland (3) Ehem. GUS- Staaten (11), Polen (2), Spanien (1) Drucksache 20/7607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode
7 7 Zuständige Stelle Anzahl Anträge Voll- Anteil der Vollanerkennungen n (Vollanerkennungen) Teilanerkennungen Anteil der Teilanerkennungen n Summe Hamburger Institut für berufliche Bildung ,0% 14 56,0% Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Tierarzt / -ärztin (seit 2008) ,0% Gesundheits- und Pflegeassistenz ,0% Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Landesprüfungsamt für Heilberufe Apotheker ,0% Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Landesprüfungsamt für Heilberufe Ärzte Bulgarien, Großbritannien, Irak, Italien, Kuba, Polen, Spanien, Tschechien, Ungarn 0 0,0% Afghanistan, Bosnien, Frankreich, Georgien, Indonesien, Iran, Kasachstan, Lettland, Polen, Russland, Serbien, Ungarn 6 25,0% (Teilanerkennungen) Bolivien, Dominikanische Republik, Griechenland, Italien, Littauen, England (1), Ghana (1), Frankreich (1), Russland (2), Afghanistan (1), Japan (1), Tschechien (1), Jordanien (1) 1 10,0% Kolumbien (1) Afghanistan (5), Armenien (1), Aerbaidschan (1), Bosnien- Herzegovina (2), Brasilien (1), Ägypten (3), Indien (1), Irak (2), Jemen (1), Kroatien (1), Kosovo (1), Kuba (1), Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7607
8 8 Zuständige Stelle noch und Verbraucherschutz - Landesprüfungsamt für Heilberufe Anzahl Anträge Voll- Anteil der Vollanerkennungen n noch Ärzte ,3% und Verbraucherschutz - Landesprüfungsamt für Heilberufe Zahnärzte ,4% (Vollanerkennungen) Teilanerkennungen Anteil der Teilanerkennungen n Bulgarien (2), Chile (1), Frankreich (1), Griechenland (4), Großbritannien (2), Iran (2), Irland (1), Israel (1), Italien (4), Japan (2), Kanada (1), Kolumbien (1), Lettland (1), Österreich (23), Pakistan (1), Polen (2), Rumänien (3), Russland (13), Schweiz (1), Serbien (1), Slowenien (1), Spanien (3), Syrien (5), Türkei (1), Ukraine (7), Ungarn (15) 25 18,7% Bulgarien (1), Griechenland (1), Polen (1), Rumänien (1), Saudi Arabien (1), Schweiz (1), Ukraine (1), Österreich (3) 4 28,6% (Teilanerkennungen) Saudi Arabien (1), Verei.Arab.Emir ate (1), Afghanistan (6), Armenien (1), Russland (5), Serbien (1) Irak (1), Iran (1), Saudi Arbien (1), Türkei (1) Drucksache 20/7607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode
9 9 Zuständige Stelle Anzahl Anträge Voll- Anteil der Vollanerkennungen n und Verbraucherschutz Hebamme ,0% und Verbraucherschutz und Verbraucherschutz und Verbrau- (Vollanerkennungen) Teilanerkennungen Anteil der Teilanerkennungen n Polen (3), Neuseeland (1) 0 0,0% Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ,0% Österreich 0 0,0% Ghana (1), Peru (1), Niederlande (1), Rumänien (2), Österreich (2), Russland (3), Gesundheits- und Krankenpflege Polen (9), Lett ,5% land (10) 0 0,0% Großbritannien (1), Niederlande (1) 0 0,0% cherschutz Logopädie ,0% und Verbraucherschutdemeister Masseur und med. Ba ,0% und Verbraucherschutz Physiotherapie ,0% ehem. Jugoslawien (1) 0 0,0% Österreich (2), Niederlande (4), Ungarn (1), Brasilien (1) 0 0,0% und Verbraucherschutz Rettungsassistenz ,0% Finnland (1) 0 0,0% Summe Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ,4% 36 14,8% Behörde für Inneres und Sport Dolmetscher und Übersetzer ,0% Deutschlang 0 0,0% (Teilanerkennungen) noch Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7607
10 10 Zuständige Stelle Anzahl Anträge Voll- Anteil der Vollanerkennungen n (Vollanerkennungen) Teilanerkennungen Anteil der Teilanerkennungen n Summe Behörde für Inneres und Sport ,0% 0 0,0% Dänemark (1), Großbritannien (1), Italien (1) 0 0,0% Hamburgische Architektenkammer Architekt/in ,0% Hamburgische Architektenkammer Großbritannien Stadtplaner/in ,0% (1) 0 0,0% Summe Hamburgische Architektenkammer ,0% 0 0,0% Sozialpädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen ,0% 13 92,9% Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Kindheitspädagoge/innen 1 0 0,0% 1 100,0% Summe Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ,0% 14 93,3% Summe Gesamt ,2% ,3% (Teilanerkennungen) GUS-Staaten (1), Polen (4), Großbritannien (2), Dänemark (1), Schweden (1), Ukraine (1), Kolumbien (1), Niederlande (1), Bosnien- Herzegowina (1) Großbritannien (1) noch Anlage 1 Drucksache 20/7607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode
11 11 Träger besondere Zielgruppe Dauer der Maßnahme Kosten für Teilnehmer durchschnittlich2-14 Monate, je nach individuellem Qualifizierungsbedarf bislang zwischen 528,- bis Euro, abhängig vom individuellen Qualifizierungsbedarf Finanzierung durch eine öffentliche Stelle Ausbildungspartner des Hamburger Handwerks: HWK, Elbcampus, Innungen (ÜLU) und Gewerbeschulen sowie Ausbildungsbetriebe alle Handwerksberufe Menschen mit "Teilanerkennungen" im Handwerk Interkulturelle Bildung Hamburg e.v. Ingenieur Menschen mit ausländischen Ingenieurabschluss Noch offen verikom - Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.v. Finanzbuchhaltung Erwachsene mit einschlägigen ausländischen Berufsvorkenntnissen im Bereich Buchhaltung/Finanzen, die eine Anerkennung im Bereich Finanzbuchhaltung oder angrenzenden Berufen suchen in Vorbereitung und noch nicht begonnen Noch offen 1 pro Unterrichtseinheit, ermäßigt 0,50 Höhe unterschiedlich Noch offen 1 pro Unterrichtseinheit, ermäßigt 0,50 Name der Stelle Hamburger Stipendienprogramm, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ESF-Projekt "Anpassungsqualifzierung im Handwerk" Hamburger Stipendienprogramm und Regionales Netzwerk Hamburg - NOBI Teilprojekt: BeIng! Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Haushaltstitel keine Angaben möglich Finanzierung: Förderprogramm IQ (BMAS und BMBF) Voraussetzungen für Teilnahme Bescheid mit teilweiser Ausländischer Gleichwertigkeit, bei Förderung Ingenieurabschluss muss vorliegen durch das Stipendienprogramm und das ESF-Projekt ist Wohnort Hamburg Voraussetzung Buchhaltungsausbildung im Herkunftsland, die Absicht, die ausländische Berufsqualifikation anerkennen zu lassen, sehr gutes B1- Deutschniveau, sehr gute PC- Grundkenntnisse und Wohnort Hamburg Anlage 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7607
12 12 Träger Bezeichnung des Abschlusses besondere Finanzierungsmöglichkeiten (für Teilnehmer) Bewerber Ausbildungspartner des Hamburger Handwerks: HWK, Elbcampus, Innungen (ÜLU) und Gewerbeschulen sowie Ausbildungsbetriebe Ziel ist die volle Gleichwertigkeit bei erneuter Antragstellung nach Absolvieren der Anpassungsqualifizierung zum Gesellen bzw. Meister des Interkulturelle Bildung Hamburg e.v. Ingenieur plus jeweilige Fachrichtung jeweiligen Gewerks ESF-Projekt Finanzierung über Bundesmittel - Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ); Für TN Finanzierung über HH Stipendienprogramm oder Fortzahlung ALG- II-Leistungen 2011 Anzahl Herkunftsland 2012 Anzahl Herkunftsland 2013 Anzahl Noch offen, da erste Anpassungsqualifizierungen nicht vor Herbst 2013 starten. Herkunftsland Teilnehmer 2011 Anzahl Herkunftsland 2012 Anzahl Herkunftsland 2013 Anzahl keine Beschränkung Noch offen, da erste Anpassungsqualifizierungen nicht vor Herbst 2013 starten. Herkunftsland verikom - Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.v. Zertifikat des Trägers Weiterbildungsbonus, ggf. Bildungsgutschein 14 interessierte Personen Ägypten, Iran, Ukraine, Äthiopien, Venezuela, Peru, Ecuador, Marokko, Pakistan Kursbeginn wird erst Ende April / Anfang Mai 2013 sein Drucksache 20/7607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode
13 13 Träger Kurstermine und Plätze Ausbildungspartner des Hamburger Handwerks: HWK, Elbcampus, Innungen (ÜLU) und Gewerbeschulen sowie Ausbildungsbetriebe 2013 Termin individuell abhängig von der Qualifizierungsmaßnahme Interkulturelle Bildung Hamburg e.v. Noch offen, da bis zum Sommer 2013 Marktanalyse, Bewertung und Abstimmung mit BASFI, BWF, ZAA und ggf. HAW oder TU (Partner für Anpassungsmaßnahmen) läuft. verikom - Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.v. Die Anpassungsqualifizierung wird als modular aufgebaute Qualifizierung angeboten, so dass jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer nur die individuell erforderlichen Module wählt. Das erste Modul soll am beginnen; die Module werden im Jahr zweimal angeboten. Platzanzahl 50 keine Beschränkung Plätze je Modul 2014 Termin individuell abhängig von der Qualifizierungsmaßnahme Noch offen Platzanzahl 50 keine Beschränkung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7607
14 Drucksache 20/7607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Stipendienprogramm Anlage 3 Träger Anzahl der Teilnehmer mit Finanzierung aus dem Stipendienprogramm Hochschule für angewandte Wissenschaft Sozialpädagogen/-innen 19 und Sozialarbeiter/-innen Fachschule für Sozialpädagogik 1 Erzieher/innen 13 maxq Gesundheits- und Krankenpfleger/in 12 Medizinische Akademie Hamburg Ergotherapeut/in 1 Grone Bildungszentr. f. Gesundheits- Physiotherapeut/-in 4 u. Sozialberufe GmbH Die Schule (IFBE med. GmbH Physiotherapeut/-in 2 Bildungszentrum Hbg.) Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Medizinischtechnologische/r 3 (BZG), MTA - Schule Radi- ologie Radiologieassistent/-in Universitätsklinikum Hamburg- Diätassistent/in 1 Eppendorf, Universitäre Bildungsakademie, Berufsfachschule für Diätassistenz Protektor Akademie für Sicherheitsdienstleistungen, Fachkraft für Sicherheit 1 Facility Mangement und Euro- Management Ausbildungspartner des Hamburger Handwerks: HWK, Elbcampus, Innungen (ÜLU) und Gewerbeschulen sowie Ausbildungs- alle Handwerksberufe 2 betriebe passage ggmbh in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und seiner Universitären Bildungsakademie (UBA) Gesundheits- und Krankenpfleger/in Gesamt
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