Anerkennung ausländischer Abschlüsse"
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- Simon Baumhauer
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1 Anerkennung ausländischer Abschlüsse" Dezember 2011 Fachbereich Migration und Existenzsicherung Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
2 Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung bis im Diakonischen Werk Beratung Stipendienprogramm Beratung auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Russisch Auskunft in Farsi, Paschtu, Urdu, Französisch, Spanisch Tel. (040) Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Seite 2
3 Zahl der betroffenen Menschen in Deutschland 10,7 Mio. Zuwanderinnen und Zuwanderer 3,2 Mio. mit Abschluss aus Herkunftsland 1,5 Mio. ohne Anerkennung mit Anerkennung Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2008 Seite 3
4 Zentrale Anlaufstelle Anerkennung: Zwischenbilanz des Beratungsangebots weiblich 489 männlich 232 Insg % 13% Herkunftsländer 32% 1.Länder der ehemaligen Sowjetunion 2. Mittel- und osteuropäische Beitrittsländern der EU 3. Lateinamerika 11% 4. Türkei 7% 14% 5. Naher Osten 13% 6. Afrika 7. Andere
5 Das Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung GRUNDLAGEN DER ANERKENNUNG
6 Berufsausübung in Deutschland Grundgesetz Jeder kann in jedem Beruf arbeiten! Die Anerkennung der Qualifikation erfolgt durch den Arbeitgeber! Aber: zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sind Beschränkungen möglich verschiedene reglementierte Berufe! Beispiel Arzt: nicht jeder darf operieren!
7 Bereiche der Anerkennung Anerkennung Anerkennung Schule und Studium Anerkennung Beruf Anerkennung von Schulabschlüssen Anerkennung von Studienleistungen Reglementierte Berufe Nicht reglementierte Berufe
8 Berufliche Anerkennung Nichtreglementierte Berufe Akademische Hochschulabschlüsse - Wirtschaftswissenschaften - Naturwissenschaften - Sprachwissenschaften Ausbildungsberufe - Handwerksberufe - Technische und kaufmännische Berufe - Landwirtschaftliche Berufe Ausnahmen: Spätaussiedler gem. BVFG, Franzosen und Österreicher
9 Berufliche Anerkennung Reglementierte Berufe Im Gesundheitswesen Ärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten Krankenpfleger, Hebammen, Logopäde Im pädagogischen Bereich Lehrer Erzieher Soz. Pädagogen / Arbeiter Andere Berufe Ingenieur, Architekt Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Handwerkliche Berufe mit Meisterzwang
10 Rechtsanspruch Zuwandererinnen und Zuwanderer Spätaussiedlerinnen und - aussiedler EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Drittstaatsangehörige
11 Anerkennungsverfahren Antrag auf Anerkennung Vergleich mit deutscher Ausbildung: gibt es Unterschiede? Bescheid positiv: Volle Anerkennung Bescheid mit Auflagen: Teilanerkennung Bescheid negativ: Keine Anerkennung
12 Teilanerkennung Anpassungsmaßnahme Sprachkurs Kenntnissprüfung Volle Anerkennung
13 Rechtliche Grundlagen EU-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG Bilaterale Abkommen mit Frankreich, Österreich und Schweiz Bundesvertriebenengesetz BVGF Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG
14 Berufliche Anerkennung für EU, EWR, Schweiz EU- Richtlinie 2005/36/EG: Regelung der Anerkennung der reglementierten Berufe Automatische Anerkennung Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Krankenpfleger/innen (allgemeine Pflege), Hebammen/ Entbindungspfleger Andere reglementierte Berufe Anpassungsmaßnahme ODER Eignungsprüfung Wenn der Erwerb der beruflichen Qualifikation vor dem EU- Beitritt erfolgte Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde aus dem Heimatland
15 Das Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung DAS ANERKENNUNGSGESETZ
16 Das neue Anerkennungsgesetzes: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Ende September war das Gesetz vom Bundestag verabschiedet worden Anfang November hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt Am 1. April 2012 tritt das Gesetz in Kraft
17 Inhalt des Anerkennungsgesetzes Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Änderung von 60 Berufsgesetzen und Verordnungen
18 Recht auf Anerkennung - alt Zuwandererinnen und Zuwanderer Spätaussiedlerinnen und - aussiedler EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Drittstaatsangehörige
19 Recht auf Anerkennung ab 1.4. Menschen mit ausländischen Abschlüssen!
20 Das Anerkennungsgesetz Unabhängig von Staatsangehörigkeit Einheitliche Kriterien und Verfahren Entscheidend für Nichtanerkennung: wesentliche Unterschiede Berufserfahrung wird berücksichtigt Klarer Zeitraum: 3 Monate-Entscheidungsfrist Rechtsanspruch auf ein Verfahren Erstmals allgemeiner Anspruch für 350 Ausbildungsberufe Erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe Anträge auch vom Ausland möglich
21 Das Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung BEWERTUNG DES ANERKENNUNGSGESETZES
22 Zusammenfassende Einschätzung: Positives Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren unabhängig von Staatsangehörigkeit Grundlage für Anerkennungsverfahren in handwerklichen und kaufmännischen Berufen
23 Zusammenfassende Einschätzung: Positives Verbessert Bewertung und Anerkennung Berücksichtigung von Berufserfahrung Eigene Grundlage für Anerkennung bei fehlenden Dokumenten Bescheid muss Unterschiede ausweisen und Hinweise auf Nachqualifizierungsmöglichkeiten geben
24 Zusammenfassende Einschätzung: Offenes und Probleme Anerkennungsdschungel bleibt, aber kein Anspruch auf Beratung Recht auf Anerkennungsverfahren Recht auf Anerkennung => Hürde ist nicht mehr das Verfahren, sondern der Zugang zu Anpassungsqualifizierungen und Prüfungsvorbereitungen Wer organisiert und finanziert diese? Wie wird der Lebensunterhalt gedeckt?
25 Zusammenfassende Einschätzung: Bewertung Das Gesetz öffnet Türen und weckt damit große Hoffnungen. Doch viele werden es nicht über die Türschwelle schaffen. Damit sind Enttäuschungen vorprogrammiert.
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