Öffentliches Verfahrensverzeichnis der IKK Südwest

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1 Öffentliches Verfahrensverzeichnis der IKK Südwest Der 81 Abs. 4 des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X) schreibt in Verbindung mit 4 g bzw. 4 e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat: 1. Name der verantwortlichen Stelle IKK Südwest 2. Leiter der verantwortlichen Stelle und der Datenverarbeitung Roland Engehausen Vorstand der IKK Südwest Prof. Dr. Jörg Loth Vorstand der IKK Südwest 3. der verantwortlichen Stelle IKK Südwest Berliner Promenade Saarbrücken 4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Jürgen Stoll Leiter der Abteilung Support der IKK Südwest Die IKK Südwest hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss sie Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Dies geschieht für die Krankenversicherung auf der gesetzlichen Grundlage des 284 SGB V sowie 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), für die Pflegekasse nach 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort genannt: 1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten 2. Ausstellen von Berechtigungsscheinen, Krankenversichertenkarten und elektronischer Gesundheitskarten 3. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung 4. Die Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, die Bestimmung des Zuzahlungsstatus und die Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und der Ermittlung der Belastungsgrenze 5. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern 6. Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung 7. Beteiligung des Medizinischen Dienstes 8. Abrechnung mit den Leistungserbringern, einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung 1

2 9. Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung 10. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern 11. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen 12. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von Vergütungsverträgen 13. Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, Durchführung des Versorgungsmanagements, Durchführung von Verträgen zu integrierten Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen, einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen bei den Leistungserbringern 14. Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools 15. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme - DMP) 16. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verträgen zur integrierten Versorgung 17. Beratung über Leistungen der Prävention und Teilhabe sowie über die Leistungen und Hilfen zur Pflege 18. Koordinierung pflegerischer Hilfen, die Pflegeberatung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten 19. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern 20. Statistische Zwecke 21. Unterstützung der Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen 22. Gewinnung von Mitgliedern ( 284 Abs. 4 SGB V) 23. Durchführung des AAG 2

3 5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien Arten der gespeicherten Sozialdaten 1. Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten a) Daten zur Person: Ordnungsmerkmale (z. B. Mitgliedsnummer); Name, Vorname; ; Geburtsdatum; Telefonnummer; -Adresse; Geburtsort; Kennzeichen zu Familienangehörigen; Bankverbindung; Familienstand; Geschlecht; Staatsangehörigkeit; Mitgliedschaft in Organen der Kasse; Lichtbild; Rentenversicherungsnummer b) Daten zur Mitgliedschaft: Vorversicherungszeiten; Beginn und Ende; Betreuende Stellen; Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen) c) Daten zum Versicherungsverhältnis: Art der Versicherung; Beginn und Ende; Meldegründe; Angaben zur Tätigkeit; Beitragsgruppe/-klasse; Arbeitsentgelte/ Einkommen/Versorgungsbezüge; Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit; Daten zu Rentenantragstellung/Rentenbezug; Arbeitgeber/Zahlstelle d) Beitragsdaten (nur für Selbstzahler): Beitrags-Soll; Beitrags-Ist; Zahlungspflichtiger; Daten für den Beitragseinzug; Daten zum Mahnverfahren e) Leistungsdaten: Art der Leistung; Diagnose; Leistungsverordner; Leistungserbringer; Zeitraum/Leistungsbezug; Kosten; Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen; Daten über andere Leistungsträger; Daten über Auftragsleistungen; Daten über Ersatzansprüche; Daten über Versorgungsansprüche; Eigenanteile/Zuzahlungen; Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen f) Daten zur Pflegeperson: Stammdaten; Beginn und Ende der Pflegetätigkeit; Meldegründe, Zeiträume; Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht; Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger; Angaben zur Qualifikation; Daten für statistische Meldungen nach 109 SGB XI. g) Daten zum gesetzlichen Vertreter: Name; ; Telefonnummer 3

4 2. Sozialdaten der Arbeitgeber/Zahlstellen Ordnungsmerkmale (z. B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer); Name; ; Telefonnummer; Bankverbindung; Beitrags-Soll; Beitrags-Ist; Zahlungspflichtiger; Daten für den Beitragseinzug; Daten zum Mahnverfahren; Betreuende Stellen; Daten für Betriebsprüfungen; Daten für Abrechnungsarten; Daten zur Durchführung des AAG 3. Sozialdaten der Vertragspartner, Lieferanten Ordnungsmerkmale (z. B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen); Name; ; Bankverbindung; Daten über den Abrechnungsverkehr 4. Sozialdaten der Bezieher von Publikationen Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.) Name, Vorname 5. Sozialdaten der Interessenten Ordnungsmerkmale Name, Vorname Telefonnummer 6. Sozialdaten der Leistungserbringer Ordnungsmerkmale (z. B. Arztnummer, IK) Name Telefonnummer Daten zur fachlichen Qualifikation (z. B. Facharztgruppe) 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften an: - Träger der Kranken- und Pflegeversicherung - Träger der Renten- und Unfallversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute - Arbeitgeber und Zahlstellen - Versorgungsverwaltung - Leistungserbringer - Wehrbereichsverwaltung - Finanzverwaltung - Übermittlung in Einzelfällen nach 67 d ff. SGB X - Externe Auftragnehmer entsprechend 80 SGB X 4

5 7. Regelfristen für die Datenlöschung Die Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB (z. B. den 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) statt. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen. 8. Datenübermittlung in Drittstaaten Es findet keine Datenübermittlung in Drittstaaten statt. Stand:

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