Öffentliches Verfahrensverzeichnis der BKK Aesculap
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- Annika Waldfogel
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1 Öffentliches Verfahrensverzeichnis der BKK Aesculap Gemäß 81 Abs. 4 SGB X Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit 4e bzw. 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat: 1. Name der verantwortlichen Stelle BKK Aesculap Pflegekasse der BKK Aesculap Ausgleichskasse U1 und U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) 2. Vorstandsvorsitzender Vorstand Ramadan Dirlik Mario Heußner 3. Verwaltungsratsvorsitzende (alternierend) Dr. Joachim Schulz Ekkehard Rist (Arbeitgebervertreter) (Versichertenvertreter) 4. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung Holger Lauberbach (Datenschutzbeauftragter) 5. Anschrift der verantwortlichen Stelle BKK Aesculap Jetterstrasse 13/ Tuttlingen 6. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Ausgleichskasse der BKK Aesculap als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, muss die Kasse Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus 284 SGB V sowie 10 AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz), für die Pflegeversicherung aus 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort genannt: 1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft 2. Ausstellung des Berechtigungsscheines und der elektronischen Gesundheitskarte
2 3. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung sowie die Aufgaben als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge 4. Prüfung und Gewährung von Leistungen 5. Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze 6. Durchführung der Kostenerstattung 7. Beitragsrückerstattung 8. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern 9. Übernahme der Behandlungskosten in den Fällen des 264 SGB V (für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) 10. Beteiligung des Medizinischen Dienstes 11. Abrechnung mit den Leistungserbringern 12. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern 13. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern 14. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten sowie die Unterstützung der Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen 15. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen nach den 85c und 87a bis 87c SGB V 16. Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen 17. Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools 18. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme - DMP) 19. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen 20. Beratung über Leistungen der Prävention und Teilhabe sowie über die Leistungen und Hilfen zur Pflege 21. Koordinierung pflegerischer Hilfen und die Pflegeberatung 22. Statistische Zwecke 23. Gewinnung von Mitgliedern ( 284 Abs. 4 SGB V) 24. Durchführung des AAG (U1 und U2)
3 7. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien Arten der gespeicherten Sozialdaten 1. Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten a) Daten zur Person: (z.b. Mitgliedsnummer) Geburtsdatum, Telefonnummer, -Adresse, Geburtsort, Kennzeichen zu Familienangehörigen, Bankverbindung, Familienstand, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Organen der Kasse, Rentenversicherungsnummer. b) Daten zur Mitgliedschaft: Vorversicherungszeiten, Beginn und Ende betreuende Stellen, Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z.b. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen, Wahltarifen). c) Daten zum Versicherungsverhältnis: Art der Versicherung, Beginn und Ende, Meldegründe, Angaben zur Tätigkeit, Beitragsgruppe und -klasse, Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge, Daten zur Beitrags- und Versicherungsfreiheit, Daten zu Rentenantragstellung und Rentenbezug Arbeitgeber und Zahlstelle, Daten zu Vorversicherungszeiten. d) Beitragsdaten (nur für Selbstzahler): Beitrags-Soll und Beitrags-Ist, Zahlungspflichtiger, Daten für den Beitragseinzug, Daten zum Mahnverfahren. e) Leistungsdaten: Art der Leistung und Diagnose, Leistungsverordner und Leistungserbringer, Zeitraum und Leistungsbezug, Kosten, Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen, Daten über andere Leistungsträger, Daten über Auftragsleistungen, Daten über Ersatzansprüche, Daten über Versorgungsansprüche, Eigenanteile/Zuzahlungen,
4 Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen, Wahltarifen. f) Daten zur Pflegeperson: Stammdaten, Beginn und Ende der Pflegetätigkeit, Meldegründe, Zeiträume, Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht, Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger, Angaben zur Qualifikation, Daten für statistische Meldungen nach 109 SGB XI. g) Daten zum gesetzlichen Vertreter: Telefonnummer, Sozialdaten der Arbeitgeber/Zahlstellen: (z.b. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer) Telefonnummer, Bankverbindung, Beitrags-Soll und Beitrags-Ist, Zahlungspflichtiger, Daten für den Beitragseinzug, Daten zum Mahnverfahren, Betreuende Stellen, Daten für Betriebsprüfungen, Daten für Abrechnungsarten, Daten zur Durchführung des AAG. 3. Sozialdaten der Vertragspartner, Lieferanten und Leistungserbringer (z.b. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen, Arztnummer), Telefonnummer, , Bankverbindung, Daten über den Abrechnungsverkehr, Daten zur fachlichen Qualifikation. 4. Sozialdaten der Bezieher von Publikationen (z.b. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.), Name, Vorname, Anschrift.
5 5. Sozialdaten der Interessenten, Telefonnummer, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen, Versorgungsverwaltung, Leistungserbringer, Wehrbereichsverwaltung, Übermittlung in Einzelfällen nach 67d ff. SGB X bzw. anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuches. 9. Regelfristen für die Datenlöschung Die Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB (z.b. den 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) statt. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 6. genannten Gründe entfallen. 10. Datenübermittlung in Drittstaaten Die Datenübermittlung erfolgt bei Leistungserbringung nach dem SGB V bei Aufenthalt im Ausland aufgrund zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen. Zuständige Stelle/Ansprechpartner ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) beim GKV-Spitzenverband. 11. Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung Es wird auf die internen Dienstanweisungen verwiesen: DA Nr. 4 - Einsatz der EDV DA Nr. 5 - IT Hardware Betrieb von PC/Thin Client/Mobile Geräte DA Nr. 7 - Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag Tuttlingen, den 30. November 2017 Holger Lauberbach Datenschutzbeauftragter
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