Informationsveranstaltung Oberschule. Gemeinde Ganderkesee Donnerstag, 07. April 2011

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1 Informationsveranstaltung Oberschule Gemeinde Ganderkesee Donnerstag, 07. April

2 Gliederungsvorschlag Vorbemerkung: Ziel der Informationsveranstaltung 1. Gesetzliche Rahmenvorgaben 2. Einrichtungsbedingungen (Schülerzahlen, ) 3. Vorgaben (Schullaufbahn, Elternwille, ) 4. Ausgestaltung 4.1 Unterricht, Kurse, Klassenzusammensetzung, 4.2 Ganztagsangebot, 5. Elternanfragen / Austausch 2

3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) (in der am durch den Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Fassung) Auszug: 5 Gliederung des Schulwesens (1) Das Schulwesen gliedert sich in Schulformen und Schulbereiche. (2) 1 Schulformen sind: 1. als allgemein bildende Schulen: a) die Grundschule, b) die Hauptschule, c) die Realschule, d) die Oberschule, e) das Gymnasium, f) Die Gesamtschule, g) Das Abendgymnasium, h) Das Kolleg, i) Die Förderschule, [ ] 3

4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) (in der am durch den Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Fassung) Auszug: 10 a Oberschule Anmerkung: Tritt am in Kraft (2) 1 In der Oberschule werden die Hauptschule und die Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige geführt oder sie ist nach Schuljahrgängen gegliedert. 2 Die Schule entscheidet jeweils nach Maßgabe der Sätze 3 und 4 sowie des Absatzes 3 Satz 3, in welchen Schuljahrgängen und Fächern der Unterricht jahrgangsbezogen oder schulzweigspezifisch erteilt wird. 3 In der Oberschule soll ab dem 9. Schuljahrgang der schulzweigspezifische Unterricht überwiegen. 4 Ist die Oberschule in Schulzweige gegliedert, so wird der Unterricht überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt. 4

5 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) (in der am durch den Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Fassung) Auszug: 10 a Oberschule Anmerkung: Tritt am in Kraft (3) 1 Die Oberschule kann um ein gymnasiales Angebot erweitert werden Abs. 1 gilt entsprechend. 3 Für die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Angebots soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang der Unterricht überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt werden. 4 Der 10. Schuljahrgang des gymnasialen Schulzweigs ist zugleich die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. 5

6 Langfristige Schulstruktur für Niedersachsen (ohne FöS) Fachhochschule/Universität 13 Berufsbildendes Berufsbildendes Schulwesen Schulwesen Berufliches Berufliches Gymnasium Gymnasium (mit Erw. (mit Sekundarabschluss Erw. Sekundarabschluss I) I) Gymnasiale Oberstufe Gymnasiale Oberstufe Fachoberschule, Fachoberschule, Berufsfachschule, Berufsfachschule, BEK, BVJ BEK, BVJ (je nach erreichtem (je nach erreichtem Abschluss) Abschluss) Gymnasiale Oberstufe Duale Ausbildung 5 10 Sekundarbereich I Sekundarbereich I mind. 3-zügig Sekundarbereich I mind. 2-zügig Sekundarbereich I 5 10 selbstständige selbstständige Gymnasium mit gym. Angebot ohne gym. Angebot Oberschule Realschule Hauptschule (Integrierte) Gesamtschule Schullaufbahnempfehlung/Elternentscheidung 1 4 Grundschule 1 4 6

7 Eckpunkte der Oberschule Errichtungsbedingungen Die Oberschule soll auf Antrag des Schulträgers zum Schuljahresbeginn 2011/2012 errichtet werden können. Sie wird in zwei Formen ermöglicht: 1. Oberschule ohne Gymnasialangebot, mindestens zweizügig (mind. 48 Schüler je Schuljahrgang, in Ausnahmefällen 44 ) 2. Oberschule mit Gymnasialangebot, mindestens dreizügig (mind. 75 Schüler, darunter mind. 27 Gymnasialschüler) Die prognostizierten Schülerzahlen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden. 7

8 Eckpunkte der Oberschule Errichtungsbedingungen: Einrichtung des gymnasialen Angebots im SEK I ist nur mit Zustimmung des für das Gymnasium zuständigen Schulträgers möglich; hier: Landkreis Oldenburg. Schülern mit Wohnsitz im Schulbezirk einer Oberschule mit gymnasialem Zweig soll der Besuch eines Gymnasiums weiterhin ermöglicht werden. Oberschulen können neu errichtet oder durch Umwandlung bestehender HS, RS, HRS sowie KGS entstehen. Die Umwandlung umfasst alle Schuljahrgänge. Die Vorgaben für die Oberschule gelten aufsteigend ab dem 5. Schuljahrgang. Zusatz: Die Oberschule ist eine Regelschule, nicht Angebotsschule. 8

9 Vorgaben: Eckpunkte der Oberschule 1. Die Schullaufbahnempfehlung in Kl. 4 der GS bleibt. 2. Der freie Elternwille bleibt. - Entscheidung der Schulform 3. An Oberschulen können dieselben Abschlüsse im SEK I erworben werden wie bisher an bisherigen HS / RS / Gym. (Klasse 10) 4. Die Gesamtstundenzahl Kl bleibt in der Oberschule wie bisher: HS RS = Gymnasium = 179 Unterrichtsstunden 192 Unterrichtsstunden [ ] 9

10 Vorgaben: Eckpunkte der Oberschule [ ] 5. Kerncurricula der Schulformen 6. Durchlässigkeit bleibt bestehen. (Schulform- oder Kurswechsel durch Klassenkonferenz) 7. Versetzungen in den Jahrgängen 5 9, Erteilung von Notenzeugnissen 10

11 Eckpunkte der Oberschule Ausgestaltung des Unterrichts je nach Organisationsform und Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50 % des Unterrichts), jahrgangsbezogen (gemeinsamer Unterricht) (HS, RS, Gym.) (z.b. alle Kl. 5) oder kursdifferenziert (Kurssystem) (zwei oder drei Niveaustufen in den Kernfächern und ggf. ein naturwissenschaftliches Fach (PH, CH)) 11

12 Eckpunkte der Oberschule Differenzierung in der Oberschule ohne gymnasiales Angebot 5./6. Schuljahrgang: jahrgangsbezogener Unterricht; Kursdifferenzierung in den Kernfächern MA, EN auf Antrag möglich 2. Fremdsprache als Wahlpflichtunterricht ab dem 6. Schuljahrgang (Anm.: z.b. auch wg. Weiterarbeit im Gymnasialzweig) 7./8. Schuljahrgang: Kursdifferenzierung in den Kernfächern DE, MA, EN (DE im 7. Schuljahrgang jahrgangsbezogen möglich) 9. /10. Schuljahrgang: kursdifferenzierter Unterricht in DE, MA, EN und einem der Fächer Physik, Chemie oder überwiegend schulzweigbezogener Unterricht Ausnahmeregelung für zweizügige Oberschulen überwiegend schulzweigbezogener Unterricht ab 5. Schuljahrgang 12

13 Eckpunkte der Oberschule Differenzierung in der Oberschule mit gymnasialem Angebot 5. Schuljahrgang: jahrgangsbezogener Unterricht; Kursdifferenzierung in den Kernfächern MA, EN auf Antrag möglich ab 6. Schuljahrgang: Kursdifferenzierung in den Kernfächern DE, MA, EN Unterricht in der 2. Fremdsprache ab 6. Schuljahrgang verpflichtend für den Besuch des gymnasialen Zweigs Schuljahrgang: im gymnasialen Zweig überwiegend schulzweigbezogener Unterricht [ ] 13

14 Eckpunkte der Oberschule Differenzierung in der Oberschule mit gymnasialem Angebot [ ] überwiegend schulzweigbezogener Unterricht ab 5. Schuljahrgang 10. Schuljahrgang des gymn. Zweigs ist Einführungsphase der gymn. Oberstufe Zusage zur Unterrichtserteilung durch Gymnasiallehrkräfte 14

15 Eckpunkte der Oberschule Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung Die Oberschule kann als Halbtagsschule, teilgebundene oder offene Ganztagsschule geführt werden. erhält eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft. Das Ganztagsangebot (ab dem 5. Schuljahrgang aufsteigend) muss vom Schulträger beantragt werden. 15

16 Pädagogische Schwerpunkte längeres gemeinsames Lernen Profilbildung Tagesstruktur - Ganztagsschule - 16

17 Elternfragen A) Kinder mit Gymnasialempfehlung auf ein richtiges Gymnasium oder in den gymn. Zweig der Oberschule? B) Sind Kinder ab dem in der Oberschule Versuchskaninchen? C) Erhalten Haupt-, Realschüler und Gymnasiasten den gleichen Unterrichtsstoff? Sinkt das Niveau in den Schulformen? 17

18 Elternfragen D) Wie ist die Stundentafel (Stundenumfang) im Hauptschul-, Realschul-, und Gymnasialzweig? E) Wie sieht das Nachmittagsangebot aus? Ist es auch für Haupt- und Realschüler verpflichtend? F) Welche 2. Fremdsprache wird angeboten? 18

19 Elternfragen G) Können Schüler von der HS in die RS bzw. von der RS in den gymn. Zweig wechseln? H) Gibt es Gymnasiallehrer für den gymn. Zweig? 19

20 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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