Vertrag. über die Durchführung von Pflegekursen. in zugelassenen Krankenhäusern/Einrichtungen nach den 108 ff. SGB V
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- Julia Giese
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1 Vertrag über die Durchführung von Pflegekursen in zugelassenen Krankenhäusern/Einrichtungen nach den 108 ff. SGB V und nach Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI zwischen der Pflegekasse bei der AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes der AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse, Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Str. 1, Dortmund, - nachfolgend Pflegekasse genannt - und Name des Krankenhauses Straße Hausnummer PLZ Ort - nachfolgend Krankenhaus genannt -
2 Präambel Der Vertrag wird auf der Grundlage des 45 Abs. 2 SGB XI in der Fassung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes PSG II vom geschlossen. Er dient der Realisierung des Rechtsanspruchs auf unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen aus 45 Abs. 1 SGB XI. Ziel dieses Vertrages ist es, im Kontext einer stationären Krankenhausbehandlung die betroffenen Patienten bzw. deren Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen frühzeitig durch Pflegekurse bei der Überleitung vom Krankenhaus in die ambulante pflegerische Versorgung vorzubereiten und dadurch vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen, Nachbarn etc. zu unterstützen, damit die Betroffenen trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können ( 2 SGB XI) und möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können ( 3 SGB XI). 1 Vertragsgegenstand (1) Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen haben gemäß 45 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Durchführung unentgeltlicher Pflegekurse gegen die Pflegekasse, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Dabei sollen die Pflegekurse Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Der Vertrag regelt die Durchführung und die Vergütung von verschiedenen Formen von Gruppen- und Einzelkursen bei der Überleitung vom Krankenhaus in die ambulante pflegerische Versorgung. (2) Bei den Pflegekursen handelt es sich um eine Leistung der Pflegekasse ( 45, 28 Abs. 1 Nr. 12 SGB XI). Bei der Durchführung der Pflegekurse ist das Handbuch zur Durchführung von Pflegekursen (Pflegekurskonzeption) der Pflegekasse zu beachten/einzusetzen. In Abstimmung mit der Pflegekasse können auch andere vergleichbare Konzepte eingesetzt werden. (3) Bestandteile des Vertrages sind: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Einwilligungserklärung bei Einzelpflegekurs im Wohnumfeld Vergütungsvereinbarung Sammelabrechnung Teilnahmebestätigung Einzelpflegekurse Teilnahmebestätigung Gruppenpflegekurs 2 2
3 Zielsetzung Mit der Durchführung der Pflegekurse sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden: Vorhandene individuelle und soziale Ressourcen und Potenziale zur Bewältigung der Pflege im häuslichen Bereich, die sich an den aktuellen Bedürfnissen der Pflegenden und Pflegebedürftigen orientieren, werden erhalten, gefördert und gestärkt. Körperliche und seelische Belastungen der Pflegepersonen, die aus der Pflegetätigkeit resultieren, werden durch fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Konflikt- und Problemlösungen sowie durch die Reflexion des individuellen Belastungserlebens und der Pflegesituation vermindert bzw. vermieden. Die Pflegepersonen erlangen durch Beratung sowie durch Schulung in Theorie und Praxis Kompetenzen und Fertigkeiten, die ihnen unter Beachtung gesundheitssichernder und -fördernder Aspekte die Durchführung der Pflege- und Betreuungstätigkeit erleichtern. Die Qualität der Pflege wird durch Schulung und Beratung privater Pflegepersonen gewährleistet und verbessert. Die Pflegenden werden über vorhandene Hilfs- und Entlastungsangebote der Region, in der sie leben, informiert. Das ehrenamtliche Engagement in der Pflege wird gefördert und unterstützt. 3 Inhalte der Pflegekurse (1) Inhalte der Pflegekurse sind die zur Erreichung der in 2 definierten Ziele erforderlichen Schulungsmaßnahmen. Sie sind auf der Basis der Pflegekurskonzeption der Pflegekasse bzw. einer vergleichbaren Konzeption zu erbringen. Die Pflegekurskonzeption orientiert sich an den sogenannten Aktivitäten des täglichen Lebens, die in verschiedenen Modulen abgebildet und entsprechend geschult werden. (2) Die modularen Pflegekurse können je nach Erforderlichkeit und Bedarf als Einzel- oder Gruppenpflegekurse erbracht werden. a) Einzelpflegekurse Als Einzelpflegekurs gilt jeder auf einen Patienten individuell zugeschnittener Pflegekurs am Krankenhausbett oder in der häuslichen Umgebung des Patienten, an welchem Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflege interessierte Personen teilnehmen. Auch wenn mehrere Angehörige oder an der Pflege Interessierte an einem auf einen einzelnen Patienten zugeschnittenen Pflegekurs teilnehmen, bleibt es bei einem Einzelpflegekurs. Wenn der Einzelpflegekurs in der häuslichen Umgebung des Patienten stattfindet, bedarf es einer schriftlichen Einwilligung. Diese Einwilligungserklärung (Anlage 1) 3
4 ist vom Krankenhaus vor Betreten der Wohnung schriftlich einzuholen und im Krankenhaus aufzubewahren. b) Gruppenpflegekurs In den Gruppenpflegekursen werden die Aktivitäten des täglichen Lebens allgemein dargestellt und geschult. Teilnahmeberechtigt sind Angehörige der Krankenhauspatienten sowie andere an der Pflege interessierte Personen von Krankenhauspatienten. An einem Gruppenpflegekurs nehmen mindestens zwei und in der Regel nicht mehr als zehn Personen teil. Gruppenpflegekurse finden in der Regel in den Räumlichkeiten des Krankenhauses statt. (3) Die Inhalte orientieren sich an den Bedarfen und Wünschen der Kursteilnehmer sowie am aktuellen Stand der Erkenntnisse zur Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung. Die Kursteilnehmer können dementsprechend an einem, mehreren oder allen Modulen der Pflegekurse teilnehmen. Auf Wunsch können die Teilnehmer Module wiederholen. (4) Bei der Leistungserbringung ist dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ( 29 SGB XI) Rechnung zu tragen, die Leistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein und sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. (5) Das Krankenhaus ist angehalten, die Qualität der Pflegekurse sicherzustellen, welche sich an den aktuellen Expertenstandards der Pflege orientiert. Die Pflegekasse kann jederzeit die Qualität der Pflegekurse überprüfen; dies kann z. B. durch Befragungen oder Hospitationen erfolgen. 4 Leistungsvoraussetzung/Qualifikation (1) Voraussetzung zur Erbringung der Pflegekurse ist, dass es sich bei dem Krankenhaus um ein zugelassenes Krankenhaus oder um eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach den 108 ff. SGB V handelt. (2) Das Krankenhaus hat bei der Erbringung der Pflegekurse sicherzustellen, dass nur Personal eingesetzt wird, das über eine bestandene dreijährige staatlich anerkannte Ausbildung zur Pflegefachkraft verfügt. In vorheriger schriftlicher Abstimmung mit der Pflegekasse kann im Einzelfall davon abgewichen werden, wenn das Personal über eine nachgewiesene vergleichbare Qualifikation verfügt. (3) Die Pflegekasse kann vom Krankenhaus jederzeit den Qualifikationsnachweis nach Absatz 2 des bei den durchgeführten Pflegekursen eingesetzten Personals anfordern. Die Pflegekasse hat bei entsprechender Anforderung die Namen und Vornamen des vom Krankenhaus eingesetzten Personals anzugeben. Als Nachweis dient das (bestandene, deutsche) Examenszeugnis (Noten sind zu schwärzen) oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Im Fall des Absatz 2 Satz 2 dient das Schreiben der Pflegekasse als Nachweis. 4
5 (4) Das Krankenhaus ist verpflichtet, der Pflegekasse diese Nachweise auf Anforderung in Kopie zur Verfügung zu stellen. Werden die angeforderten Nachweise nach Absatz 3 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Anforderung erbracht, können Vergütungen für Leistungen, die von Personal ohne Qualifikationsnachweis erbracht wurden, von der Pflegekasse zurückgefordert werden. (5) Die Aufbewahrungsfrist der Qualifikationsnachweise beträgt vier Jahre zuzüglich des laufenden Jahres, in welchem der Pflegekurs abgerechnet wurde. 5 Teilnahme an einem Pflegekurs (1) Die Pflegekurse richten sich an Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen von Patienten, die stationär im Krankenhaus behandelt werden. (2) Die Zugehörigkeit des vorgenannten Personenkreises oder des Krankenhauspatienten zu einer gesetzlichen Pflegekasse ist keine Teilnahmevoraussetzung. (3) Einzelpflegekurse am Krankenhausbett können nur während des stationären Aufenthaltes im Krankenhaus stattfinden, Einzelpflegekurse im häuslichen Umfeld des Patienten können längstens innerhalb von sechs Wochen nach dem Entlassungstag begonnen werden. Die Gruppenpflegekurse im Krankenhaus unterliegen grundsätzlich keiner zeitlichen Einschränkung, sie sollten allerdings den Bezug zu dem Krankenhausaufenthalt des Patienten, an dessen Pflege ein Interesse besteht, noch erkennen lassen. (4) Die Teilnahme an einem Pflegekurs ist freiwillig und für die Teilnehmer kostenlos. Etwaige Zuzahlungen zu den Leistungen dieses Vertrages dürfen vom Krankenhaus weder angefordert noch angenommen werden. Auch kostenpflichtige Zusatzangebote dürfen den Teilnehmern nicht gemacht werden, ebenso wenig wie etwa Werbung für Medizinprodukte, bestimmte Versicherungen etc., das Krankenhaus hat sich insgesamt neutral zu verhalten und zwar bezüglich eigener Angebote als auch hinsichtlich Angebote von Dritten; 128 SGB V gilt entsprechend. 6 Vergütung, Rechnungslegung, Rückforderung (1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2), die Bestandteil des Vertrages ist. (2) Die Vergütung der Pflegekurse erfolgt pauschal. Damit sind sämtliche Kosten der Pflegekurse abgegolten, (3) Bezugspunkt für die Abrechnung der Pflegekurse sind die einzelnen Modulbausteine aus der Pflegekurskonzeption der Pflegekasse (bzw. vergleichbaren Konzepten). Pro Modul- 5
6 baustein werden 45 Minuten angesetzt. (4) Die Abrechnung der Pflegekurse erfolgt nach Ablauf des Quartals, in dem der Pflegekurs erbracht wurde, durch eine Sammelabrechnung mittels der Anlage 3 und Angabe des Institutskennzeichens des Krankenhauses. Dieser Sammelabrechnung ist die jeweilige Teilnahmebestätigung der Kursteilnehmer (Anlage 4 und 5) in Kopie beizufügen. Abrechnungsfähig sind nur Pflegekurse, die die eigenhändige der Kursteilnehmer beinhalten. Bei begründeten Zweifeln kann die Pflegekasse die Originale fraglicher Teilnahmebescheinigungen beim Krankenhaus einsehen. (5) Die Abrechnungsunterlagen sind bei der AOK NordWest, Kompetenz Center HKP Pflege und Abrechnung, Kurfürstenstraße 3-7, Herford einzureichen. Die Vergütung erfolgt innerhalb eines Monats nach Zugang der ordnungsgemäßen Abrechnung. (6) Fehlerhafte oder fehlende Nachweise über die Durchführung eines Pflegekurses sind nicht abrechnungsfähig und berechtigen die Pflegekasse zur Nichtzahlung bzw. zur Rückforderung der Vergütung für diese betroffenen Pflegekurse. 7 Haftungsausschluss (1) Das Krankenhaus haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit dessen eigenverantwortlicher Durchführung der Pflegekurse entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die Pflegekasse wegen dieser Schäden von Dritten in Anspruch genommen wird, hat das Krankenhaus die Pflegekasse von diesen Ansprüchen freizustellen. (2) Das Krankenhaus gewährleistet, dass für die zur Durchführung der Pflegekurse eingesetzten Mitarbeiter/-innen eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. 8 Datenschutz Die Vertragspartner verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. 9 Inkrafttreten, Dauer und Trägerwechsel (1) Der Vertrag tritt zum in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Der Vertrag kann von jedem der (beiden) Vertragspartner ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf des Quartals schriftlich gekündigt werden. 6
7 (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (4) Das Krankenhaus ist verpflichtet, der Pflegekasse Trägerwechsel und ggf. das neue Institutskennzeichen mitzuteilen. 10 Schlussbestimmungen (1) Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Gewollten am Nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn Regelungen undurchführbar sind. (2) Die Vertragspartner sind sich einig, dass erforderliche Vertragsänderungen oder Anpassungen dieses Vertrages, die infolge einer Rechtsänderung, einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses oder aufgrund sonstiger gesetzlicher, vertraglicher oder behördlicher Maßnahmen bedingt sind, unverzüglich bzw. innerhalb der vorgesehenen Frist oder zu den vorgesehenen Stichtagen vorgenommen werden. Kommt eine Einigung über die vorzunehmenden Änderungen nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zustande, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. (3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Ort, Datum Pflegekasse (Vorstandsvorsitzender/ Bevollmächtigter des Vorstands der AOK NW) Ort, Datum Krankenhaus..... (Name des Vertretungsberechtigten) 7
8 Anlage 1 des Vertrages über die Durchführung von Pflegekursen im Krankenhaus und nach der Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI Einwilligung zur Durchführung eines Pflegekurses in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen durch Pflegetrainer des Krankenhauses <Name des Krankenhauses> Name des Pflegebedürftigen: ggf. Name des gesetzlichen Vertreters/Betreuers: Das o. g. Krankenhaus bietet für Angehörige und für an der Pflege Interessierte unentgeltliche Pflegekurse an. In diesen Pflegekursen werden pflegefachliche Kenntnisse und praktische Hilfestellungen vermittelt, damit konkrete Pflegesituationen so gut wie möglich bewältigt werden können. Der Pflegekurs kann auf Wunsch des Pflegebedürftigen in Form einer Einzelschulung in der häuslichen Umgebung stattfinden. Damit besteht die Möglichkeit, dass auf die individuelle Pflegesituation im alltäglichen Wohnumfeld eingegangen und nach Verbesserungsmöglichkeiten für alle Beteiligten gesucht wird. Wenn der Pflegekurs in der durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützten häuslichen Umgebung stattfindet, ist die Einwilligung des Pflegebedürftigen erforderlich. Ist der Pflegebedürftige einwilligungsunfähig, bedarf es der Einwilligung des hierzu Berechtigten. Wir bitten Sie daher um die Bestätigung Ihres Wunsches, dass der Pflegekurs in Ihrer Häuslichkeit stattfinden soll, und um Ihre Einwilligung, zur Durchführung des Pflegekurses Ihre Wohnung betreten zu dürfen. Wir bitten, die Datenschutzhinweise des Krankenhauses auf der Rückseite zur Kenntnis zu nehmen. Einwilligungserklärung Ich möchte, dass der Pflegekurs in meiner häuslichen Umgebung durchgeführt wird und bin damit einverstanden, dass zum Zwecke der Durchführung des Pflegekurses meine häusliche Umgebung betreten wird. Meine Einwilligung gilt für die Dauer des Pflegekurses. Datum des Pflegebedürftigen/ gesetzlichen Vertreters/ Betreuers (nicht Zutreffendes bitte streichen) Seite 1 von 2
9 Anlage 1 des Vertrages über die Durchführung von Pflegekursen im Krankenhaus und nach der Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI Informationen zum Datenschutz Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet der Pflegekurs in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Für die Durchführung von Schulungen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen muss eine Einwilligung vorliegen ( 45 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB XI). Um diesen Wunsch zu dokumentieren und den Pflegekurs durch Pflegetrainer des Krankenhauses durchzuführen, ist das Krankenhaus verpflichtet, diese schriftliche Einwilligung vor Betreten der Wohnung einzuholen. In diesem Zusammenhang sind die Angaben der Namen des Pflegebedürftigen, ggf. des gesetzlichen Betreuers oder Vertreters erforderlich. Diese Einwilligungserklärung wird im Krankenhaus insbesondere zum Zwecke des Nachweises der Einwilligung und des Wunsches, den Pflegekurs in der häuslichen Umgebung durchzuführen, aufbewahrt. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist existiert, werden die Daten gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich, bzw. das berechtigte Interesse an der Speicherung erloschen ist. Die personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Weitere Informationen über die Verarbeitung von Daten, die zuständigen Aufsichtsbehörde, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung nebst entsprechenden Kontaktdaten erhalten Sie auf der Website des Krankenhauses (Datenschutzhinweise des Krankenhauses) sowie der AOK NORDWEST (unter: ). Seite 2 von 2
10 Anlage 2 zum Vertrag über die Durchführung von Pflegekursen in zugelassenen Krankenhäusern / Einrichtungen nach den 108 ff. SGB V und nach Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI Vergütungsvereinbarung (1) Für die Pflegekursmodule ( 6 Abs. 3) gelten folgende Pauschalen: a. Individuelle Pflegekurse im Krankenhaus (pro Modul) 56,35 EUR b. Individuelle Pflegekurse in der Häuslichkeit (pro Modul) 75,90 EUR c. Gruppenpflegekurs (pro Modul) 70,44 EUR (2) Für die Abrechnung der Pflegekurse ist der Tag der Schulung ausschlaggebend. Mit den Vergütungspauschalen nach Absatz 1 sind sämtliche Kosten der Pflegekurse (inklusive der Fahrtkosten) abgegolten. (3) Die Pflegekasse kann die Vergütungen ab dem Jahr 2024 jährlich oder mehrjährig neu festsetzen. Die Festsetzung muss dem Krankenhaus 6 Monate vor Inkrafttreten der neuen Vergütungsregelung bekannt gegeben werden.
11 Anlage 3 des Vertrages über die Durchführung von Pflegekursen im Krankenhaus und nach der Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI SAMMELABRECHNUNG über durchgeführte Pflegekursmodule Name des Krankenhauses: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Institutskennzeichen: IBAN: BIC: Im. Quartal wurden nachfolgende Pflegekursmodule erbracht: a. Individuelle Pflegekurse im Krankenhaus Anzahl der erbrachten Module: á 56,35 Euro = Euro b. Individuelle Pflegekurse in der Häuslichkeit Anzahl der erbrachten Module: á 75,90 Euro = Euro c. Gruppenpflegekurse Anzahl der erbrachten Module: á 70,44 Euro = Euro Gesamtbetrag für das oben genannte Quartal = Euro Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist innerhalb der vertraglich bestimmten Zahlungsfrist auf das oben genannte Konto zu überweisen. Die Kopien der ordnungsgemäß ausgefüllten und von den Pflegekursteilnehmern eigenhändig unterschriebenen Teilnahmebescheinigungen für die oben genannten Pflegekursmodule sind beigefügt. Rechnungsdatum: Name/Vorname des Unterzeichners:.. :
12 Anlage 4 des Vertrages über die Durchführung von Pflegekursen im Krankenhaus und nach der Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI Teilnahmebestätigung für individuelle Pflegekursmodule im Krankenhaus in häuslicher Umgebung Name des Krankenhauses: Name des Patienten: Angaben zum Pflegekursteilnehmer: Vorname/Name: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Hiermit bestätige ich, dass ich am.. am/an nachfolgendem/n individuellem/n Pflegekursmodul/en im Krankenhaus teilgenommen habe. Datenschutzhinweise auf der Rückseite bitte beachten. Pflegekursmodul (Titel): Pflegetrainer (Vor-/Nachname): des Teilnehmers Pflegekursmodul (Titel): Pflegetrainer (Vor-/Nachname): des Teilnehmers Pflegekursmodul (Titel): Pflegetrainer (Vor-/Nachname): des Teilnehmers Seite 1 von 2
13 Anlage 4 des Vertrages über die Durchführung von Pflegekursen im Krankenhaus und nach der Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI Information zum Datenschutz Sie haben an einem Pflegekurs für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen von Patienten, die stationär im o. g. Krankenhaus behandelt werden, teilgenommen. Bei den Pflegekursen handelt es sich um eine Leistung der Pflegekasse ( 45, 28 Abs. 1 Nr. 12 SGB XI). Die Teilnahme ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Die Pflegekasse hat das Krankenhaus mit der Durchführung des Pflegekurses beauftragt. Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke des Nachweises der Durchführung und der Abrechnung des Pflegekurses gegenüber der Pflegekasse erhoben und verarbeitet. Das den Pflegekurs durchführende Krankenhaus übermittelt eine Kopie dieser Teilnahmebestätigung mit den angegebenen personenbezogenen Daten an die AOK NordWest, Kompetenz Center HKP Pflege und Abrechnung, Kurfürstenstraße 3-7, Herford. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Absatz 1b) DS-GVO. Diese Teilnahmebestätigung wird im Krankenhaus insbesondere zum Zwecke des Nachweises der Durchführung des Pflegekurses mindestens 4 Jahre, zuzüglich des laufenden Jahres in welchem der Pflegekurs erbracht wurde, aufbewahrt und spätestens nach 10 Jahren gelöscht. Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Weitere Informationen über die Verarbeitung von Daten, die zuständigen Aufsichtsbehörde, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung nebst entsprechenden Kontaktdaten erhalten Sie auf der Website des Krankenhauses (Datenschutzhinweise des Krankenhauses) sowie der sowie der AOK NORDWEST (unter: ). Seite 2 von 2
14 Anlage 5 des Vertrages über die Durchführung von Pflegekursen im Krankenhaus und nach der Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI Teilnahmebestätigung für Gruppenpflegekursmodule des Krankenhauses Name des Krankenhauses: Pflegetrainer (Vor-/Nachname): Pflegekurstermin:.. Pflegekursmodul (Titel): ggf. weitere Module: Die nachfolgend aufgeführten Teilnehmer bestätigen mit ihrer, dass sie am oben genannten Termin an dem (den) oben aufgeführten Gruppenpflegekursmodul(en) teilgenommen haben. Datenschutzhinweise auf der Rückseite bitte beachten. Seite 1 von 2
15 Anlage 5 des Vertrages über die Durchführung von Pflegekursen im Krankenhaus und nach der Entlassung im Wohnumfeld des Patienten gemäß 45 Abs. 2 SGB XI Information zum Datenschutz Sie haben an einem Pflegekurs für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen von Patienten, die stationär im o. g. Krankenhaus behandelt werden, teilgenommen. Bei den Pflegekursen handelt es sich um eine Leistung der Pflegekasse ( 45, 28 Abs. 1 Nr. 12 SGB XI). Die Teilnahme ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Die Pflegekasse hat das Krankenhaus mit der Durchführung des Pflegekurses beauftragt. Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke des Nachweises der Durchführung und der Abrechnung des Pflegekurses gegenüber der Pflegekasse erhoben und verarbeitet. Das den Pflegekurs durchführende Krankenhaus übermittelt eine Kopie dieser Teilnahmebestätigung mit den angegebenen personenbezogenen Daten an die AOK NordWest, Kompetenz Center HKP Pflege und Abrechnung, Kurfürstenstraße 3-7, Herford. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Absatz 1b) DS-GVO. Diese Teilnahmebestätigung wird im Krankenhaus insbesondere zum Zwecke des Nachweises der Durchführung des Pflegekurses mindestens 4 Jahre, zuzüglich des laufenden Jahres in welchem der Pflegekurs erbracht wurde, aufbewahrt und spätestens nach 10 Jahren gelöscht. Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Weitere Informationen über die Verarbeitung von Daten, die zuständigen Aufsichtsbehörde, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung nebst entsprechenden Kontaktdaten erhalten Sie auf der Website des Krankenhauses (Datenschutzhinweise des Krankenhauses) sowie der AOK NORDWEST (unter: Seite 2 von 2
Der Abschluss der von den Pflegekassen in Kürze angebotenen Pflegekurs-Verträge wird ausdrücklich empfohlen.
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