Die Besondere Ausgleichsregelung aus der Sicht der betroffenen Industrie Workshop zum Energierecht, Berlin Andreas Steidle
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- Jasmin Holtzer
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1 Die Besondere Ausgleichsregelung aus der Sicht der betroffenen Industrie Workshop zum Energierecht, Berlin Andreas Steidle 1
2 Was wir nicht tun AUTOREIFEN HANDTÜCHER MATRATZEN ERNÄHRUNG TABLETTEN 2
3 Was wir tun Besser leben mit Evonik spritsparendere flauschigere elastischere gesündere wirksamere AUTOREIFEN HANDTÜCHER MATRATZEN ERNÄHRUNG TABLETTEN Unsere kreative Kraft in der Spezialchemie gibt unzähligen Produkten ihre besonderen Eigenschaften. 3
4 Wo man uns findet Evonik ist weltweit tätig Westeuropa (inkl. Deutschland) Mio. Umsatz Mitarbeiter 49 Standorte Nordamerika Mio. Umsatz Mitarbeiter 41 Standorte Essen Osteuropa Asien-Pazifik Nord 837 Mio. Umsatz 643 Mitarbeiter 13 Standorte Mio. Umsatz Mitarbeiter 27 Standorte Parsippany Dubai Schanghai Naher Osten & Afrika 421 Mio. Umsatz 196 Mitarbeiter 12 Standorte Mittel- & Südamerika 551 Mio. Umsatz 680 Mitarbeiter 17 Standorte Umsatz 2017 Mitarbeiter São Paulo Asien-Pazifik Süd Singapur 896 Mio. Umsatz Mitarbeiter 21 Standorte
5 Evonik ist nicht nur stromintensives Unternehmen, sondern (ungewollt) auch vertikal integriertes EVU Kilometer Stromkabel je 1 Netz der allgemeinen Versorgung / geschlossenes Verteilernetz 2,5 TWh Stromverbrauch X TWh Energiehandel Alle Angaben Deutschland 2017 > 50 Kundenanlagen mit Drittkunden 1,0 TWh betreute Anträge in der BesAR Wasserkraft seit 7,5 TWh Erdgasverbrauch KWK seit Fernwärme seit 2015
6 Bedeutung der Besonderen Ausgleichsregelung für die chemische Industrie als stromintensive Branche Mio. Euro EEG Kosten für die chemisch-pharmazeutische Industrie Strompreise Industrie EU (2017) und G20 (2016) EEG-Mehrkosten mit Entlastungsregelungen (in Mio. Euro) EEG-Mehrkosten o. Entlastungsregelungen (in Mio. Euro) Unsicherheiten Quelle: VCI Ab 2013 EEG Mehrkosten ohne Härtefallregel und ohne Befreiung der Eigenerzeugung Quelle: EU Kommission, Energy prices and costs in Europe ( )
7 Begrenzungsjahr 2019: mehr als 14 Monate Planungsunsicherheit für antragstellende Unternehmen in einer wirtschaftlich existenziellen Frage BAFA Merkblatt 1.Abgabetermin Verabschiedung Energiesammelgesetz BAFA-Schreiben: Werkverträge /Leiharbeiter BAFA-Hinweisblatt Stromzähler Materielle Ausschlussfrist BAFA-Schreiben: Weiterleitungen? BAFA-Schreiben: (vorläufige) Bescheide ab 2.Januarwoche Feb. 25.Apr. 15.Mai 2.Juli 11./14./17./21.Dez 31.März Das Hinweisblatt greift im Hinblick auf die Ausschlussfrist 30.Juni und die bis dahin für die Antragstellung notwendigen Arbeiten einer gesetzlichen Regelung vor. Diese muss noch erlassen werden. BAFA-Bescheid, ggf. unter Vorbehalt Rückmeldefrist bei Vorbehalt 7
8 Weitergeleitete Strommengen: Abgrenzung von Strommengen in Chemieverbundstandorten 8 Produktionsanlage externes Unternehmen Stromleitungen Messeinrichtung 1 Plant Information Management System 62b Abs. 2 Nr. 1 EEG schafft Rechtssicherheit speziell bei gemischt genutzten Gebäuden, führt bei Produktionsanlagen aber zu nicht vertretbaren Mehrbelastungen In Produktionsanlagen: Stromweitergabe unter ingenieurtechnischen Effizienzgesichtspunkten Datenerfassung über Prozessleitsystem/PIMS 1 statt Messgeräte wenig/kein Platz für Einbau von Messanlagen bzw. Schaltschränken Einbau von Messgeräten erfordert Stillstand vollkontinuierlich betriebener Anlagen. Dies bedingt zusätzliche erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Weitere Voraussetzungen unvertretbarer Aufwand bzw. technische Unmöglichkeit für dauerhafte Schätzung ( 62b Abs. 2 Nr. 2 EEG) sind auslegungsbedürftig. Praktisches Risiko ohne verbindliche Auskunft ( 89 AO) kaum zu vertreten Exkurs Eigenstrom Grds. ¼-h-Lastgangdaten erforderlich im Rahmen des Nachweises der Zeitgleichheit für die Eigenerzeugung ( 62b Abs. 5) Unklar, ob Übergangsvorschriften 104 Abs. 10/11 auch für Sicherstellung Zeitgleichheit gelten (Schätzung 2018 o. Voraussetzungen 62 Abs. 2 Nr. 2, Messkonzept 2019) Ebenso unklar, ob ab 2020 sachgerechte Schätzung nach 62b Abs. 5 Satz 3 ivm Abs. 2 Nr. 2 zulässig
9 Chemietypische Betriebsführungsmodelle: Auseinanderfallen von personalloser Eigentumsgesellschaft und Personalgesellschaft Prozessleitstand Welches Unternehmen ist antragsberechtigt? Betreiber der Stromverbrauchseinrichtung: tatsächliche Herrschaft eigenverantwortliche Bestimmung der Fahrweise Tragung des wirtschaftlichen Risikos 1 Klare Kriterien, in der praktischen Anwendung aber viele Fragen offen Kumulative Kriterien oder abwägende Betrachtung mit wirtschaftlichem Risiko als ausschlaggebendem Kriterium? Abgrenzung Dienst-/Werkvertrag im Einzelfall schwierig. Dokumentation? Anlagen der Eigentumsgesellschaften (= Betreiber nach BImschG) werden von anderer Gesellschaft (z.b. Joint Venture Partner) betriebsgeführt Einordnung in der operativen Antragstellung Klassifikation als Dienstvertrag Personalaufwand Betriebsführer nicht abzugsfähig in der BWS Zuordnung Personalkosten als Leiharbeitskosten Konflikte zum Arbeitsrecht (AÜG)? Einstufung als (fiktives) Leiharbeitnehmerverhältnis sachgerecht / notwendig? 9 1 Gesetzesbegründung Energiesammelgesetz Drucksache 563/18 -Seite 92 Rechte der Icons liegen bei den auf der Webseite angegebenen Autoren.
10 Umlagenbegrenzung für Chemieparks aus Wettbewerbs- und Umweltschutzgründen Aktuelle Situation: Keine eigene BesAR- Antragsberechtigung für Chemieparkbetreiber Forderung: Komplette oder mengenanteilige Umlagenbegrenzung für Chemieparkbetreiber BesAR Unternehmen A Unternehmen B Industriepark- schematisch Eigene Erzeugung Druckluft, Kälte, Warmwasser, Dampf Eigene Erzeugung Druckluft, Kälte, Warmwasser, Dampf BesAR Unternehmen A Unternehmen B Industriepark- schematisch BesAR Chemieparkbetreiber Zentrale Erzeugung Druckluft, Kälte, Warmwasser, Dampf 10 Keine Synergien/Skaleneffekte wegen der dezentralen Erzeugung wesentlicher Medien Erzeugung der Einsatzmittel ist stromintensiv und mit voller EEG-Umlage belastet Nachteile im internationalen Wettbewerb für die Unternehmen im Chemiepark und für den Umweltschutz Synergien/Skaleneffekte aufgrund der zentralen Erzeugung wesentlicher Medien Kompensation der Wettbewerbsnachteile und Verbesserung des Umweltschutzes
11 Die materielle Ausschlussfrist des 66 Abs. 1 EEG hat sich überlebt und wird der Komplexität des BesAR-Prozesses nicht mehr gerecht Bis 2009: BesAR-Antragsdaten mussten bis zum Zeitpunkt vorliegen, in dem die allgemeine EEG-Quote berechnet wurde Für 2009 war die materielle Ausschlussfrist auch noch im gewissen Rahmen notwendig, da zu einem Stichtag der EEG-Preis under Marktpreis festgelegt werden musste Spätestens ab 2010 besteht jedoch keine Notwendigkeit, da die reduzierte Umlage nicht individuell ausgerechnet wird und keine Rückwirkungen auf die allgemeine Umlagenhöhe erfolgt Ist die materielle Ausschlussfrist des 66 Abs. 1 EEG weiter notwendig / gerechtfertigt? 11
12 12 Die ökonomischen Verteilungswirkungen des EEG und speziell die beihilfebedingten Planungsunsicherheit legen eine alternative Finanzierung nahe.
13 13
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